Schlagwort-Archiv: Schwule

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FAQ für alle Heiratswilligen

Heute wurde die Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Hier ein paar erste Fragen und Antworten dazu.

Ab wann können lesbische und schwule Paare heiraten?

Es dauert noch ein bisschen. Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Vor der Verkündung passiert noch Folgendes: Das heute beschlossene Gesetz wird am 7. Juli im Bundesrat beraten. Es gilt aber als sicher, dass er nicht den Vermittlungsausschuss anruft oder einen Einspruch einlegt. Danach muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Erst im Anschluss kann es im Bundesgesetzesblatt verkündet werden. Im Ergebnis rechnen wir damit, dass die ersten lesbischen bzw. schwulen Hochzeiten ab Oktober/November stattfinden können.

Können weiterhin Lebenspartnerschaften abgeschlossen werden?

Nein. Ab in Krafttreten des Gesetzes können Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden. Bis dahin allerdings schon.

Was passiert mit den bestehenden Lebenspartnerschaften?

Eingetragene Lebenspartnerschaften können weiter bestehen bleiben – außer die Partner*innen möchten sie in eine Ehe umwandeln.

Kann ich heiraten, wenn ich schon verpartnert bin?

Die Lebenspartner*innen – wenn sie wollen – können ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dafür müssen sie – wie bei einer Eheschließung – vor dem Standesbeamten gemeinsam persönlich erklären, dass sie miteinander eine Ehe führen wollen.

Was ist die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe?

Mit der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe werden bisherige Lebenspartner*innen zu Ehegatten. Es besteht aber kein Zwang zur Umwandlung und es wird auch nicht „automatisch“ umgewandelt. Für die Umwandlung müssen die bisherigen Lebenspartner*innen – wie bei einer Eheschließung – vor dem Standesbeamten gemeinsam persönlich erklären, dass sie miteinander eine Ehe führen wollen.

Hat die Umwandlung rückwirkende Folgen?

Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartner*innen die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit soll die bestehende wie vergangene Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner*innen mit Ehegatten rückwirkend beseitigt werden. Dies bedeutet, dass vor allem bestimmte sozial- und steuerrechtliche Angelegenheiten, die noch nicht abschließend entschieden wurden, neu getroffen werden können.

Dürfen Ausländer*innen eine gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland schließen?

Ja. Zudem kommt, dass diejenigen, die aus einem Land kommen, wo es keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt, anders als verschiedengeschlechtliche Paare, keine Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen. Sie müssen jedoch durch öffentliche Urkunden nachweisen können, dass sie ledig sind.

Was passiert mit den im Ausland geschlossenen Ehen?

Sie werden nicht mehr als Lebenspartnerschaften sondern als Ehe im Eheregister verzeichnet werden.

Gerechtigkeit für die Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in Deutschland

Jahrzehntelang wurden in Deutschland schwule Männer menschenrechtswidrig staatlich verfolgt. Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Erst 1994 ist die strafrechtliche Sonderbehandlung von Homosexualität in der Bundesrepublik endgültig beseitigt worden. Die Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung nach § 175 StGB und anderer einschlägiger Bestimmungen gegen Homosexualität müssen endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Weiterlesen

Sarrazin und die Meinungsfreiheit

Foto von txmx 2 (CC BY-NC-ND 2.0)

Foto von txmx 2 (CC BY-NC-ND 2.0)

Sarrazins Masche ist die ewig gleiche Leier des rechten politischen Randes: Die Rechtspopulisten spielen sich als Opfer auf und kommen sich besonders mutig in der Rolle des angeblichen Tabubrechers vor!  Deshalb kämpfen sie, selbsternannte Widerstandskämpfer, gegen einen angeblichen „Tugend- und MeinungsterrorWer Minderheiten diskriminiert, herabwürdigt oder ihnen gleiche Rechte und Würde abspricht und dafür Kritik und Gegendemonstrationen erntet, erlebt in den Augen dieser Rechten nicht etwa legitime Reaktionen aus einer demokratischen Zivilgesellschaft, sondern wird politisch verfolgt von den Meinungs- und Tugendterroristen der politischen Korrektheit.

In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut – zu recht. Von der medialen Kritik gepuscht, kann jemand wie Sarrazin mit seinen kruden Thesen sogar zum Bestsellerautor avancieren. Das sich gerade ein Bestsellerautor wie Sarrazin über einen Mangel an Meinungsfreiheit beklagt und keinen Widerspruch darin sieht, dass er seine Bücher gern im Vorabdruck über SPIEGEL und BILD bewerben darf und im Anschluss durch die Talkshows der Nation tingelt, lässt sich zumindest mit sarrazinscher Rassenbiologie nicht erklären. Wie es Herr Sarrazin selbst mit der Meinungsfreiheit hält, hat er in Leipzig gezeigt, als er bei der Compact-Konferenz u.a. gemeinsam mit Personen wie der Duma-Abgeordneten Elena Misulina, der Autorin des Gesetzes der Russischen Föderation gegen Homo-„Propaganda“, auftrat. Ein Einsatz für die Meinungsfreiheit und gegen dieses Zensurgesetz ist von Sarrazin nicht überliefert. Weiterlesen

Homo-Lobby, Vorrechte für sexuelle Minderheiten, neuer Totalitarismus

Es raunen die Gegner der LGBTI-Rechte auf einschlägigen Webseiten. Anlass ist die Entschließung des Europäischen Parlamentes „zu dem EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“, eher bekannt als Lunacek-Bericht.

Ob Bildungsplan oder Lunacek-Bericht – gegenwärtig wird beim Thema Bürgerrechte für LGBTI* gegen Selbstverständlichkeiten wie Gleichheit vor dem Gesetz, Ahndung von Hassdelikten und Förderung von Respekt im Zusammenhang mit minderheitenfeindlichen Suaden der Untergang des Abendlandes beschworen. Während Lesben, Schwule und Transgender für sich nur den gleichen rechtlichen Schutz wie andere Minderheiten reklamieren, versucht man einen ideologischen Popanz von Sonderrechten und Privilegien  aufzubauen. Dabei scheuen sie nicht vor Manipulationen zurück. Denn gegen einen Popanz lässt sich leichter für eine Ideologie der Ungleichheit  Kampagne machen. Auch das christliche Nachrichtenportal idea.de präsentierte auf seiner Webseite einen Artikel  unter dem Titel:

Vorrechte

Kolportiert wird in dem Bericht, das EP fordere „Sonderrechte“ für LGBTI*. Kronzeugin für die sachwidrige These ist Gabriele Kuby. Dazu schrieb idea u.a.:

Publizistin: Abschaffung moralischer Normen zerstört Glaube und Gesellschaft
Scharfe Kritik an dem Lunacek-Bericht übte auch die Publizistin Gabriele Kuby (Rimsting/Oberbayern), die dem Kuratorium des Forums Deutscher Katholiken angehört. Nach ihrer Ansicht zerstört die Abschaffung moralischer Normen der Sexualität Familie, Gesellschaft und den Glauben an Gott: „Dies führt in einen neuen Totalitarismus.“

Im Blick auf die Forderung des Lunacek-Berichts, sogenannte „Hassdelikte“ gegen sexuelle Minderheiten strafrechtlich zu verfolgen, fragt Kuby: „Warum nicht auch ‚Hassdelikte‘ gegen Christen, Muslime und andere,nämlich alle?“ Laut Kuby geht es bei dem Thema „nur noch um Macht“. Deshalb sei „massenhafte Gegenwehr“ nötig. Sie beginne bereits, sich in zahlreichen Ländern Europas zu regen. So hätten Eltern in Frankreich angefangen, die Schulen einmal im Monat zu bestreiken, um gegen eine „Gender-Indoktrinierung“ zu protestieren.“

nachzulesen hier.

Der Skandal – laut Kuby ist also, dass Hassdelikte gegen sexuelle Minderheiten strafrechtlich verfolgt werden sollen, Hassdelikte gegen Christen und Muslime dagegen nicht. Verbrechen wie an Klaus Peter Beer, der wegen seiner Homosexualität 1995 von einem Täter aus dem Umfeld der NSU in Amberg ermordet wurde (WAMS 9.2.2014), sind aus ihrer christlichen Überzeugung offensichtlich kein Anlass dazu, den Schutz vor Homosexuellenfeindlichkeit analog zu dem vor Rassismus auszugestalten. Gegen den „ungeheueren Machtanspruch“ meint sie zur „massenhaften Gegenwehr“ aufrufen zu müssen. Und idea leiht diesem Ressentiments auch die Überschrift.

Tatsächlich gibt es für dieses Ressentiment keinen Anlass: Im Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit werden folgende Hassdelikte unter Strafe gestellt. Der Rahmenbeschluss definiert Hassdelikte folgendermaßen:

„die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen“

Dieser Rahmenbeschluss wurde vom deutschen Gesetzgeber in § 130 StGB umgesetzt:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Bei twitter habe ich Idea hierauf hingewiesen:

TwitterScreen

Nun stellt sich die Frage: Warum wurde die entsprechende Aussage von Frau Kuby (nur) entfernt? Sie hat sie ja tatsächlich geäußert. Warum sollen die Leser von idea nicht erfahren, dass es den entsprechenden Schutz für Christen, Muslime und Juden tatsächlich schon gibt und es also eben nicht um Sonderrechte, sondern nur um gleichen Schutz geht?

Weil dann die Propaganda gegen die  angeblichen Vorrechte für LGBTI* in sich zusammenfiele? Vielleicht sollte sich idea nicht nur die Kritik von Michael Diener, dem 1. Vorsitzenden der Evangelischen Allianz, an der „Sündenhierarchie“ mancher Evangelikalen zu Herzen nehmen, sondern auch darüber nachdenken, ob es nicht dem gesellschaftlichen Frieden dienen würde, wenn man dafür eintreten würde, dass jede und jeder vor Diskriminierung, Hetze und Gewalt aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität geschützt wird.

Warum sollte es nicht möglich sein, dass wir alle zusammen, Lesben, Schwule und Transgender gemeinsam mit Juden, Muslimen und Christen, einschließlich der Evangelikalen, gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, von Christenverfolgung bis zur Verfolgung von Lesben, Schwulen und Transgender, zu kämpfen?

I have a dream ….

Gleichstellung: Koalitionsvertrag ist rechtliche Nullnummer

Download: Koalitionsvertrag (3. Entwurf)

Download: Koalitionsvertrag (3. Entwurf)

 

Mir liegt nun die geeinigte Passage aus dem Koalitionsvertrag zu „Respekt vor sexueller Identität“ vor. Diese Einigung ist eine rechtliche Nullnummer. Die Öffnung der Ehe und das Adoptionsrecht ist rausgeflogen. Was die Union und SPD bei Sukzessivadoption regeln wollen, gilt auch, wenn sie es nicht regeln. Mit ein paar Cents für die Hirschfeld-Stiftung kann sich die SPD da nicht freikaufen. Wir wollen gleiche Rechte – ohne wenn und aber.

Ausschnitt aus Koalitionsvertrag:

Respekt vor sexueller Identität
Lebenspartnerschaften, Regenbogenfamilien

Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen. Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen. Die Arbeit der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ werden wir weiter fördern.

Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.

Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erzielten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen

 

Aufruf zur Verantwortung: Jetzt – oder nie

VerantwortungBLZDer gemeinsame Appell ist am 8. November 2013 in der Berliner Zeitung erschienen

Vor 68 Jahren endete mit der Kapitulation Deutschlands der Zweite Weltkrieg und damit der nationalsozialistische Terror. Sechs Millionen Juden, über drei Millionen sowjetische Kriegsgefangene, 500.000 Sinti und Roma, 200.000 Opfer der „Euthanasie“-Programme und der Zwangssterilisation, tausende Homosexuelle und Widerstandskämpfer fielen der erbarmungslosen Mordlust der Nazis zum Opfer. Doch bis heute kämpfen bestimmte Opfergruppen um ihre Ansprüche und die Anerkennung der Verbrechen, während Gedenkstätten um ihren Erhalt bangen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat lange genug auf Zeit gespielt. Wir appellieren deshalb an den 18. Deutschen Bundestag, unabhängig von Koalitionen und Parteibüchern, die letzte Chance zu nutzen. Wer vor 68 Jahren befreit wurde und noch am Leben ist, hat die Blütezeit seines Lebens hinter sich. Statt bewegender Reden fordern wir Taten. 2017 ist es zu spät.

Opfer anerkennen und entschädigen! Weiterlesen

Steht die römische Sexuallehre vor einer kopernikanischen Wende?

Foto:  danny.hammontree (CC BY-NC-ND 2.0)

Foto: danny.hammontree (CC BY-NC-ND 2.0)

Auch wenn deutsche Agenturen titelten (KNA = Katholische Nachrichtenagentur):  „Papst nimmt Schwule in Schutz“ oder (dpa) „Papst Franziskus will offeneren Umgang mit Homosexuellen“, ist weniger passiert als die Schlagzeilen glauben machen. Was Papst Franziskus zum Thema „Homosexualität“ sagte, war alles andere als revolutionär. Das meiste davon findet sich im KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN KIRCHE. Dennoch macht es Hoffnung und es lohnt sich genau hinzuschauen. Zumindest einen doppelten Irrsinn seines Vorgängers scheint er  zu den Akten nehmen zu wollen.

Dass Franziskus mit der gleichen Banalitäten wie Aussagen aus dem Katechismus Schlagzeilen macht, zeigt zweierlei:

  1. Das Pontifikat Benedikts und der  vorherige Einfluss Kardinal Ratzingers als Vorsitzender des Heiligen Officiums  auf das römische Lehramt war eine dunkle Zeit für die Kirche.
  2. Die Hoffnung in der Welt und in der römischen Weltkirche ist enorm, die katholische Kirche möge von Ihrer Aquinischen Sexuallehre lassen und sich den Menschen und ihrem Leben zuwenden. Weiterlesen

Noch keine Gleichstellung

HRC-red-logoAuch nach der gestrigen Abstimmung über das Ehegattensplitting bleiben Schwule und Lesben in diesem Land BürgerInnen zweiter Klasse. Neben der Adoption bleibt vieles innerhalb des Steuerrechts ungeregelt. Die Rückwirkung beschränkt sich weiter auf die Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Neben der Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehlen noch Änderungen in folgenden Gesetzen:

Keine Gleichstellung im Wohnungsbau-Prämiengesetz: Weiterhin werden nur Ehepaare bis zu einem Einkommen von 51200 Euro auf eine Wohnungsbau-Prämie sparen können. Lebenspartnerschaften können sich hingegen weiter nicht zusammen veranlagen lassen, weshalb ihre Einkommensgrenze bei 25600 Euro bleibt.

Keine Gleichstellung im Bundeskindergeldgesetz: Somit werden Kinder weiterhin nicht als die Kinder des Lebenspartners definiert; d.h. nach dem geänderten EStG bekommen Lebenspartner den Kinderfreibetrag nicht, aber das Kindergeld. LebenspartnerInnen wird nach der Gleichstellung im Einkommensteuergesetz für die Kinder ihres Partners/ihrer Partnerin der Kinderfreibetrag gewährt. Im Falle des Kindergeldes bleiben sie hingegen unberücksichtigt.

Keine Gleichstellung im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes: Bei der Riester-Rente können im Todesfall nur Ehegatte und Kinder als Hinterbliebene versorgt werden.

Keine Gleichstellung in der Abgabenordnung: LebenspartenerInnen werden nicht als Angehörigen im Sinne § 15 definiert, was wichtig ist bei Vorschriften, die entweder den Angehörigen Sonderrechte verleihen, z.B. Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht oder ihnen bestimmte Tätigkeiten verbieten, z.B. Tätigkeit für eine Finanzbehörde in einem Verwaltungsverfahre.

Post an Wagner

Tja, Herr Wagner,

nun hatte ich mich schon so daran gewöhnt, dass seit 1969 homosexuelle Männer grundsätzlich nicht mehr für ihre Liebe ins Gefängnis kommen. Nun haben Sie mich mit Ihrer Kolumne daran erinnert, dass das in Deutschland nicht selbstverständlich ist. Aber Sie haben schon recht, solange es Schreiberlingen wie Ihnen bei dem Gedanken, unsere Partnerschaften wären gegenüber Partnerschaften von Mann und Frau gleichberechtigt, „unwohl“ wird, kann man nie ganz sicher sein, was die Zukunft bringen mag. Wer weiß, wie sich solche Vorurteile zukünftig politisch auswirken?

Mir dreht sich auch der Magen bei dem Gedanken um, dass Sie sich mit Ihren Zeilen wohl noch ganz demokratisch, tolerant und glorreich vorkamen. Nur so viel: Das Familienrecht denkt nicht wie der Besitzer eines Karnickelstalls. Es schützt Ehe und Familie als Freiheitsrechte- und –raum. Im Übrigen: unser Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht gebieten, Gleiches gleich zu behandeln. Da Lebenspartner und Ehegatten die gleichen Pflichten übernehmen, müssen sie auch die gleichen Rechte erhalten!

Was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch weiß, sich aber offensichtlich noch nicht bis in Ihre Redaktionsstube herumgesprochen hat: Es gibt Regenbogenfamilien (Homosexuelle Paare mit Kindern) und kinderlose Ehen. Deshalb besteht ihr platter Biologismus auch nicht den Faktencheck.

Trotzdem gute Besserung!

Ihr

Volker Beck

Appell an CSU: verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft beenden!

20 Jahre nach der Aktion Standesamt, die auch ein 20 jähriges Ringen um Recht und Respekt für gleichgeschlechtliche Paare markieren, habe ich in einem Brief Horst Seehofer, Stefan Müller und Gerda Hasselfeldt die Hand gereicht und angeboten, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft endlich gemeinsam zu beseitigen! Das Jahressteuergesetz 2013 ist eine gute Gelegenheit um einen verfassungskonformen Zustand im Steuerrecht herzustellen. Für eine Partei, die auf dem Fundament des Grundgesetzes steht, ist es eigentlich nicht denkbar, dass sie aus wahlpolitischen Erwägungen vorsätzlich einen verfassungswidrigen Zustand aufrecht erhält.

Berlin, 16. August 2012

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass führende Vertreterinnen und Vertreter der CSU den Anschein erwecken, sie würden das Bundesverfassungsgericht gering schätzen oder gar ignorieren. Als Demokrat und Verfechter des Rechtsstaates irritiert mich dies und ich bitte Sie um Aufklärung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber Ehen wiederholt als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes beanstandet. Just zum elften Jubiläum des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August düpierte das Gericht zum dritten Mal und schon nach einer Woche zum vierten Mal die von Ihnen getragene Regierung, in dem es Sie bei der Gleichstellung von Homosexuellen zum Einlenken zwingt. Nun läuft in der Koalition eine kontroverse Diskussion über den gesetzgeberischen Umgang der drei Parteien mit den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Weiterlesen