Artikel-Schlagworte: „Schwule“
Post an Wagner

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Tja, Herr Wagner,
nun hatte ich mich schon so daran gewöhnt, dass seit 1969 homosexuelle Männer grundsätzlich nicht mehr für ihre Liebe ins Gefängnis kommen. Nun haben Sie mich mit Ihrer Kolumne daran erinnert, dass das in Deutschland nicht selbstverständlich ist. Aber Sie haben schon recht, solange es Schreiberlingen wie Ihnen bei dem Gedanken, unsere Partnerschaften wären gegenüber Partnerschaften von Mann und Frau gleichberechtigt, „unwohl“ wird, kann man nie ganz sicher sein, was die Zukunft bringen mag. Wer weiß, wie sich solche Vorurteile zukünftig politisch auswirken?
Mir dreht sich auch der Magen bei dem Gedanken um, dass Sie sich mit Ihren Zeilen wohl noch ganz demokratisch, tolerant und glorreich vorkamen. Nur so viel: Das Familienrecht denkt nicht wie der Besitzer eines Karnickelstalls. Es schützt Ehe und Familie als Freiheitsrechte- und –raum. Im Übrigen: unser Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht gebieten, Gleiches gleich zu behandeln. Da Lebenspartner und Ehegatten die gleichen Pflichten übernehmen, müssen sie auch die gleichen Rechte erhalten!
Was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch weiß, sich aber offensichtlich noch nicht bis in Ihre Redaktionsstube herumgesprochen hat: Es gibt Regenbogenfamilien (Homosexuelle Paare mit Kindern) und kinderlose Ehen. Deshalb besteht ihr platter Biologismus auch nicht den Faktencheck.
Trotzdem gute Besserung!
Ihr
Volker Beck
Appell an CSU: verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft beenden!
20 Jahre nach der Aktion Standesamt, die auch ein 20 jähriges Ringen um Recht und Respekt für gleichgeschlechtliche Paare markieren, habe ich in einem Brief Horst Seehofer, Stefan Müller und Gerda Hasselfeldt die Hand gereicht und angeboten, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft endlich gemeinsam zu beseitigen! Das Jahressteuergesetz 2013 ist eine gute Gelegenheit um einen verfassungskonformen Zustand im Steuerrecht herzustellen. Für eine Partei, die auf dem Fundament des Grundgesetzes steht, ist es eigentlich nicht denkbar, dass sie aus wahlpolitischen Erwägungen vorsätzlich einen verfassungswidrigen Zustand aufrecht erhält.
Berlin, 16. August 2012
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass führende Vertreterinnen und Vertreter der CSU den Anschein erwecken, sie würden das Bundesverfassungsgericht gering schätzen oder gar ignorieren. Als Demokrat und Verfechter des Rechtsstaates irritiert mich dies und ich bitte Sie um Aufklärung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber Ehen wiederholt als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes beanstandet. Just zum elften Jubiläum des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August düpierte das Gericht zum dritten Mal und schon nach einer Woche zum vierten Mal die von Ihnen getragene Regierung, in dem es Sie bei der Gleichstellung von Homosexuellen zum Einlenken zwingt. Nun läuft in der Koalition eine kontroverse Diskussion über den gesetzgeberischen Umgang der drei Parteien mit den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Diesen Beitrag weiterlesen »
FAQ Elterliche Mitverantwortung
Mit unserem Positionspapier MITVERANTWORTUNG SOZIALER ELTERN STÄRKEN legen wir als Fraktion erstmals ein Konzept vor, das de facto die Möglichkeit einer Mehrelternschaft eröffnet und anerkennt. Die Familienformen werden vielfältiger. Patchwork- und Regenbogenfamilien sind gelebte Realität in Deutschland. Das Familienrecht aber trägt dem in keiner Form Rechnung. Wir wollen mit unserem Vorschlag die Debatte eröffnen, wie das Zusammenleben in diesen Familienkonstellationen am besten im Sinne der Kinder zu gewährleisten ist. Unser Vorschlag schafft Rechtssicherheit für Eltern und Kinder. Das wirft aber auch Fragen auf, die ich hier beantworten möchte:
Warum wollt ihr ein neues Institut für Patchworkfamilien einführen? Diesen Beitrag weiterlesen »
Zu Tode gehasst – im Namen der Kunst?
Kunst ist eine Tochter der Freiheit – sagte Friedrich Schiller. Die Kunst darf provozieren und muss Freiheiten haben, die über die Grenzen des guten Geschmacks und der akzeptierten Formen der gesellschaftlichen Auseinandersetzung hinaus gehen. Was im Alltag obszön oder beleidigend ist, kann auf der Bühne zum Nachdenken anregen. Was aber, wenn sich der Hass der Kunst bemächtigt und in ihrem Namen zu Gewalt gegen Minderheiten aufruft?
Am kommenden Wochenende wird in Bayern ein solcher Hasssänger auftreten. „Sizzla“ ist Großmeister des Reggae-Dancehall und mit weit über 40 Alben einer der bekanntesten und auch materiell erfolgreichsten Sänger Jamaikas. Die wenigsten seiner Fans wissen jedoch von seiner dunklen Seite – zumindest in Deutschland, wo die wenigsten Patois wirklich verstehen. Denn Sizzla ruft in mehreren seiner Songs zu Gewalt und Mord gegen Schwule und Lesben auf: Diesen Beitrag weiterlesen »
Die Weihnachtspost (I)
Die Weihnachtspost (I)
… zu lesen, gehört zu den Tätigkeiten dieser besinnlichen Zeit zum Jahreswechsel.
Dieses Jahr waren darunter viele Mails von konservativen Katholiken. Was bescherte mir diese besondere Zuwendung?
Ein weiteres Kapitel in der nicht enden wollenden Auseinandersetzung um Christentum, oder besser Religion, und Homosexualität:
Glaubensfreiheit und Homosexualität
- Kurz zum Hintergrund
Im Kern dieser Auseinandersetzung geht es um das Verständnis des Menschrechtes der Religionsfreiheit. Die Religions- und Glaubensfreiheit ist eines der zentralen Menschenrechte. Sie wird von vielen in ihrer Bedeutung unterschätzt und nur auf einzelne Aspekte reduziert.
Die Glaubensfreiheit schützt das Recht eines jeden, zu glauben, was man für wahr erkannt zu haben meint, jederzeit zum vermeintlich als richtig und wahr erkannten Bekenntnis zu wechseln, seinen Glauben mit anderen zu feiern, zu bekennen und auch dafür zu missionieren. Aber eben nicht nur:
Sie umfasst auch das Recht aller, die Glaubenswahrheiten anderer nicht glauben zu müssen und sich nicht nach den von anderen – auch wenn sie in der Mehrheit sind – für richtig und wahr erkannten Maximen im eigenen Leben richten zu müssen. Die negative Glaubensfreiheit.
Die negative Glaubensfreiheit ist essentiell für das Miteinander verschiedener Glaubensrichtungen überall auf der Welt. Nicht jede Religion ist irgendwo auf der Welt in der Mehrheit, jede ist aber zumindest irgendwo in der Minderheit. Dann sind ihre Anhänger essentiell darauf angewiesen, dass sie nicht glauben und leben müssen, wie die Religion der Mehrheit es vorschreibt. Von dem Respekt dieses Prinzips hängt die Freiheit der Muslime, Juden, Buddhisten und Hindus bei uns in Europa ab, der Respekt dieses Prinzips garantiert den Christen, Muslimen und Bahá’í in Israel die Freiheit ihrer Religion, und der Respekt dieses Prinzips ist Voraussetzung für das Ende der Christenverfolgung beispielsweise in Indien und einer Reihe mehrheitlich islamischer Staaten.
Nimmt man die negative Glaubensfreiheit ernst, muss es der Politik und Rechtssprechung egal sein, was Religionen, sei es die katholische Kirche oder auch der Islam, von der Homosexualität halten. Lesben, Schwule und Transsexuelle müssen sich nicht nach deren religiösen Lehren richten. Sie müssen sich aller Grundrechte unserer Verfassung und der verbrieften Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung, der Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner zu schließen oder ungehindert von rechtlichen Einschränkungen eine Familie zu gründen – erfreuen können, unabhängig vom Einspruch bestimmter Religionsführer. Glaubensüberzeugungen dürfen nicht die Freiheitsrechte von Menschen, die sich nicht nach ihnen richten wollen oder können, beschränken. Wäre es anders, wäre das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit verletzt.
Dennoch hat die katholische Kirche nicht nur in ihrer Geschichte die Menschenrechte der Homosexuellen immer wieder mit den Füßen getreten. Sie bekämpfte erbittert jeden Schritt, bei der Beseitigung der Strafbarkeit der Homosexualität, bei der Angleichung der Schutzaltersgrenzen von Homo- und Heterosexualität, beim Schutz vor Diskriminierungen oder bei der rechtlichen Anerkennung und Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.
Zuletzt im Dezember: Frankreich legte der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit Unterstützung von 65 anderen UN-Mitgliedern eine Initiative für die Menschenrechte von Homosexuellen und Transsexuellen vor. In dem Dokument wurde die Strafbarkeit der Homosexualität, Gewalt gegen und Diskriminierung von Homosexuellen und Transsexuellen verurteilt – alles eigentlich menschenrechtliche Selbstverständlichkeiten für Demokratien und Rechtsstaaten –nicht so für den Vatikan! Er bekämpfte den Vorstoß in einer unheiligen Allianz mit den Mitgliedern der Organisation der islamischen Staaten.
Kein Grund zum Wundern und kein Einzelfall: Der römische Nuntius in Moskau, der Botschafter des Papstes bei der Russischen Föderation, hatte dem Moskauer Bürgermeister gratuliert, als dieser mit seinen Demonstrationsverboten das Versammlungsrecht der Homosexuellen mit Füßen getreten hat.
Mit diesen Übergriffen der Kirche auf die Maximen staatlicher Politik verletzt die Kirche nicht nur die Menschenrechte der Homosexuellen, sie stellt auch die Grundlagen der Religionsfreiheit in Frage, die sie sonst für ihre verfolgten Glaubensbrüdern und –schwestern zu recht reklamiert.
Die katholische Sexuallehre:
von Thomas von Aquins Naturrechtslehre zu Ratzingers „Ökologie des Menschen“
Die Katholische Kirche hat in ihrer Sexuallehre von jeher alle Sexualität verdammt, die nicht auf Fortpflanzung ausgerichtet war oder gar außerhalb der Ehe stattfand.
Wikipedia fasst gar nicht untreffend diese Lehre zusammen, die 1975 in dem Lehrschreiben persona humana formuliert wurde: „Homosexualität stehe im Widerspruch zur Funktion der Sexualität in der natürlichen Ordnung, wie sie die Kirche seit Thomas von Aquin in der Naturrechtslehre lehre. Konstitutiv gehöre zur natürlichen Ordnung die Komplimentarität der Geschlechter. Die Geschlechtslust sei dann ungeordnet, „wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird.“ Danach finde die Sexualität ihren Sinn und ihre Würde nur in der Ehe und nur dann, wenn sie auf Fortpflanzung ausgerichtet ist.“ Deshalb hat eine Integration der Homosexuellen in der katholischen Kirche solange keine echte Chance, solange diese nicht eine ethische Neubegründung ihrer Sexuallehre wagt.
Kurz vor Weihnachten wärmt der Heilige Vater in Rom diese ollen Kamellen auf und sorgt mit einer neuen Tirade für Aufmerksamkeit: „Papst: «Schwule vernichten Gottes Werk»“, übertitelten die Medien die u.a. von reuters weltweit verbreiteten Meldungen über die Weihnachtsansprache des Papstes vor der römischen Kurie. (http://www.bazonline.ch/ausland/europa/Papst-Schwule-vernichten-Gottes-Werk/story/12892989). Darin verteidigt er die katholische Sexuallehre erneut und stellt sie gegen Emanzipation und in Konfrontation zu einem neuen ideologischen Feindbild Roms, dem Begriff „gender“. Benedikt sagt darin: „Die tropischen Wälder bedürfen unseres Schutzes, aber nicht weniger bedarf der Mensch als Geschöpf dieses Schutzes, als Geschöpf, dem eine Botschaft eingeschrieben ist, die keinen Widerspruch zu unserer Freiheit bedeutet, sondern deren Bedingung. Große Theologen der Scholastik haben die Ehe, d.h. die lebenslange Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, als Sakrament der Schöpfung bezeichnet, …“
“Die Zeichen stehen auf Konfrontation”, interpretierten nicht nur italienische Homosexuellenverbände die Intervention des Papstes. Auch ich kritisierte die Rede, weil sie den Hass auf Homosexuelle nährt. Die vom Vatikan verbreitete schriftliche Version der Rede enthält keinen direkten Bezug zu Lesben und Schwulen. Dennoch bleibt die Botschaft deutlich. (http://www.zenit.org/article-16725?l=german).
Der Hinweis auf die Enzyklika „humanae vitae“ in der Rede unterstreicht auch den Anspruch des Heiligen Stuhls, solche Überlegungen politisch durchzusetzen. Zur Erinnerung: darin kann man als „Appell an die staatlichen Behörde:“ lesen: „…verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen.“
Nichts anderes meint der Papst, wenn er etwas verklausuliert in seiner Weihnachtsansprache sagt: Es „kann und darf sich die Kirche nicht darauf beschränken, ihren Gläubigen nur die Heilsbotschaft zu vermitteln. Sie … muss … nicht nur Erde, Wasser und Luft als Geschenke der Schöpfung verteidigen, die allen gehören. Sie muss auch den Menschen vor der Zerstörung seiner selbst bewahren. Es ist notwendig, dass es etwas gibt wie eine recht verstandene Ökologie des Menschen. Es ist keine überholte Metaphysik, wenn die Kirche über die Natur des Menschen als Mann und Frau spricht und verlangt, dass diese Schöpfungsordnung respektiert wird.“ Zu deutsch: Es ist der Anspruch der Kirche auf Gestaltung der Gesellschaftspolitik: mit dem Ziel das Leben aller an der römisch-katholischen Lehre auszurichten, und sich nicht mit der Verkündung der Heilsbotschaft zu bescheiden. Wie das praktisch aussieht illustrierte der Heilige Stuhl in Spanien (http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,598582,00.html).
Meine katholischen Brieffreunde
Die Reaktionen meiner katholischen Mailschreiber auf meine Kritik waren geteilt. Die einen meinten, der Papst habe nichts gegen die Homosexuellen gesagt. Die übergroße Mehrheit der Papisten unterstützt ausdrücklich die homophoben Lehren von Benedikt XVI. („Ich bin sehr froh, Herr Beck, dass der Papst diese klaren Worte in einer Welt der Beliebigkeit gegen Gender Mainstreaming und Homosexualität gefunden hat.“) und unterstreicht ihre ausgezeichnete christliche Grundhaltung unter Hinzusetzung von Verbalinjurien wie „Analerotiker“.
Einige meinen die Liberalität des Papstes gegenüber iranischen Mullahs hervorheben zu müssen: „Solange ich im Internet keinerlei Proteste Ihrerseits über Homosexualität in islamischen Staaten wie z.B. die Aussagen* des iranischen Ministers Mohsen Yahyavi (die nicht nur darüber reden, sondern Todesstrafen gegen Homosexuelle vollstrecken) finde, solange erscheint mir ihr Protest gegen den Papst geheuchelt.“ oder äußern direkt den Wunsch, man werde Opfer von antihomosexueller Gewalt („„fahren Sie doch wieder mal nach Moskau und lassen Sie sich einen Nasenstüber verpassen.“
Wer wollte bezweifeln, dass die Rede des Papstes zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt hat?
Es ist höchste Zeit für eine kritische Auseinandersetzung von Menschenrechtsverteidigern und Demokraten mit der katholischen Kirche über das Prinzip der Glaubensfreiheit und seine Beziehung zu den Rechten der Lesben und Schwulen.
Wenn man weiß, wovon man redet, ist manches etwas komplizierter
Wenn man weiß, wovon man redet, ist manches etwas komplizierter
Herr Westerwelle will Staaten, die Homosexuelle hinrichten oder Frauen benachteiligen, die Entwicklungshilfe streichen. Mit Initiativen für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen ist seine Fraktion in dieser Wahlperiode bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Aber aller Anfang ist anscheinend auch schwer.
Soweit der FDP-Vorsitzende meint, deutsche Außen- und Entwicklungspolitik solle sich stärker an den Menschenrechten ausrichten – übrigens auch die deutsche Außenhandelspolitik – ist ihm zuzustimmen.
Dann wird es aber schon schwierig:
Homosexuelle wegsperren, aber nicht umbringen, soll doch wohl auch nicht hinnehmbar sein, oder? Und wie weit darf ein Land bei der Frauendiskriminierung gehen? So weit wie Deutschland, wo Frauen durchschnittlich immer noch 23% weniger Lohn als Männer bekommen?
Und was will er alles streichen? Auch die Hilfe über Hilfswerke, die Gesundheitsversorgung auf die Beine stellen oder Bäuerinnen und Bauern bei der Entwicklung landwirtschaftlicher Strukturen unterstützen, die die eigene Bevölkerung ernähren können?
Deutschland und Europa geben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch zunehmend Budgethilfe an andere Staaten. Und hier kann man in der Tat ansetzen: Wir wollen “eine noch stärkere Verankerung von menschenrechtlichen Anforderungen in der Entwicklungspolitik. Verbindlich vereinbarte Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage müssen zur Bedingung für finanzielle Zusagen, insbesondere Budgethilfen, gemacht werden.” So heißt es im Beschluss der Grünen Fraktion vom 02.12.2008.
Zielmarke und Maßstab können dabei nur die internationalen Menschenrechtspakte sein. Der Zivilpakt verbietet die Verhängung der Todesstrafe bei Delikten, die nicht allgemein als schwerste Verbrechen gelten, untersagt nach der Genfer Judikatur auch strafrechtliche Verbote einvernehmlicher homosexueller Handlungen und wendet sich gegen jede Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes.
Vielleicht wollte er ja so etwas in der Richtung sagen.
Aber vor allem: Da wollte wohl mal jemand ganz doll auf die Pauke hauen, weil er sonst manchmal den Einsatz verpasst hat. Ich habe zumindest nicht vergessen, dass Guido Westerwelle gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz von Rot-Grün polemisiert und gestimmt hat. Und auch die Notarlösung, die in Bayern gerade von Frau Leutheusser-Schnarrenberger abgeschwächt werden soll, ist eine Erfindung der FDP aus jenen Tagen.