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PostHeaderIcon Für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag der Stimmkarte für Ja

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag mi Stimmkarte (Foto: Kohlmeier)

Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung mehrheitlich (MdB: 580 | Ja: 434 | Nein: 100 | Enthaltung: 46) für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen gestimmt. Um mein Abstimmungsverhalten zu begründen, möchte ich auf die Erklärung nach §31 GO verweisen, die ich gemeinsam mit Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Cornelia Behm, Josef Winkler, Tom Koenigs, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott, Lisa Paus  abgegeben habe. Diesen Beitrag weiterlesen »

PostHeaderIcon Warum ich dem Antrag “Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen” im Bundestag zugestimmt habe

Im Bundestag habe ich heute dem Antrag “Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger
Jungen” (Drucksache 17/10331)
zugestimmt. Hier finden Sie meine Erklärung zur Abstimmung gemäß §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (gemeinsam mit Renate Künast, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Ekin Deligöz, Kertin Andreae, Marieluise Beck und Fritz Kuhn). Meine Plenarrede finden Sie als Video auf meiner Homepage www.volkerbeck.de

Erklärung nach §31 GO zum Zusatztagesordnungspunkt 1

Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu.

Die Rechtsauffassung einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts hat zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt. Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist.

Eine Beschneidung ist tatbestandlich – wie jede Operation – eine Körperverletzung, die durch rechtswirksame Einwilligung gerechtfertigt werden kann und dann straffrei ist. Bei Minderjährigen handeln grundsätzlich die Eltern stellvertretend für das Kind und sind dabei an das Kindeswohl gebunden. Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind jeweils Aspekte des Kindeswohls. Der körperliche Eingriff bei einer Beschneidung ist ein irreversibler Eingriff mit niedriger Eingriffstiefe, soweit er medizinisch fachgerecht durchgeführt wird. Er wird zum Teil auch aufgrund von hygienischen und prophylaktischen Überlegungen durchgeführt. In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar.

Der Staat muss bei einer rechtlichen Regelung darauf achten, dass die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Hierdurch verwirklicht er das Kindeswohl und schützt die Gesundheit des Kindes (Art. 2GG). Im Falle einer Illegalisierung der Beschneidung käme es sicher häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Beschneider. Dies gilt es zu vermeiden. Jüdischer Glaube, Islam und Christentum gehören zu Deutschland. Dies wollen wir heute mit unserer Abstimmung auch zum Ausdruck bringen.

Unterzeichnet von: Volker Beck (Köln), Renate Künast, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Fritz Kuhn, Claudia Roth (Augsburg)

PostHeaderIcon Juden und Muslime in Deutschland brauchen Rechtssicherheit

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung vom 9. Juli 2012

Ein Zwischenruf in der Debatte zur religiösen Beschneidung von Jungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

in den letzten Tagen erreichten uns viele Reaktionen auf unsere kritische Haltung zum Urteil einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Dieses sieht in der Beschneidung der Penisvorhaut (med. Zirkumzision) bei minderjährigen Jungen eine strafbare Körperverletzung, auch wenn die Einwilligung der Eltern religiös motiviert ist. Damit wurde eine Debatte befeuert, die Millionen von Menschen in Deutschland und weit darüber hinaus bestürzt und verunsichert. Diese – soweit uns bekannt – einmalige gerichtliche Entscheidung ist für andere Gerichte und die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht bindend. Sie schafft keine verbindlichen Verhaltensregeln in der Gesellschaft. Mit einem juristischen Kunstkniff (Freispruch für den angeklagten Arzt trotz angeblicher Strafbarkeit wegen eines zu entschuldigenden Verbotsirrtums) wurde eine höchstrichterliche Klärung verhindert.

In der Diskussion müssen die Auswirkungen rechtlicher Diskurse auf unsere multikulturelle Gesellschaft, in der wir Muslimas und Muslime willkommen heißen und uns über die Wiederkehr jüdischen Lebens nach Deutschland freuen, beachtet werden. Wir möchten Diesen Beitrag weiterlesen »

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