FAQ zu Religionsfreiheit

Am 14. Dezember 2015 war ich bei PHOENIX zu einer TV-Diskussion mit dem israelischen Botschafter bei der Sendung „Unter den Linden“ zum Thema „Gewalt und Intoleranz – Unsere Freiheit im Visier des Terrors“. Seitdem erhitzen sich die Gemüter, weil ich die Frechheit besaß, in einem Nebensatz das Grundrecht auf Religionsfreiheit auch für Juden und Muslime einzufordern. Ich sagte:

Moderatorin: „Sie sagen gleichzeitig keine Obergrenze hier in Deutschland, Sie sagen das ist eine europäische Aufgabe. Wenn so viele Leute nach Europa oder auch hier nach Deutschland kommen, würden Sie sagen, die Zuwanderung durch die Moslems kann auch unser Wertesystem in irgendeiner Form verändern?“

Ich: „Unser Wertesystem ist ja nicht Christentum, Judentum oder Islam oder Atheismus. Unser Wertesystem ist das Grundgesetz. Und das muss für alle Anhänger von Weltreligionen gelten, das muss auch für alle akzeptiert werden. Das gilt aber übrigens auch für die deutschen Christen oder Atheisten, die nicht ertragen wollen, dass Juden oder Muslime andere religiöse Vorstellungen haben, die sie praktizieren wollen, ohne dass sie die Rechte von Dritten einschränken. Mit religiösen Kopfbedeckungen, mit der Frage des religiös begründeten Schächtens von Tieren, Beschneidung und dergleichen. Das sind alles Sachen, wo auch ein Respekt der Mehrheitsgesellschaft gegenüber den religiösen Vorstellungen und Vorschriften von Minderheitsreligionen notwendig ist. Also auch das gehört zum Respekt vorm Grundgesetz. Genauso wie ich erwarte, dass jeder, der hier her kommt, selbstverständlich die Gleichberechtigung von Mann und Frau akzeptiert, selbstverständlich die Rechte von Homosexuellen akzeptiert und weiß, dass in unserem Land Auseinandersetzungen friedlich mit Argumenten zivil ausgetragen werden und nicht mit Gewalt. Das sind Selbstverständlichkeiten. Und Selbstverständlichkeiten gelten für alle. Für die Deutschen, die schon lange hier sind, wie für die Menschen, die aus Gründen der Migration oder der Flucht noch neu zu uns kommen.“

Ich möchte deshalb hier die Gelegenheit nutzen, auf die häufigsten Bedrohungen, Vorwürfe und Argumente einzugehen:

  1. „Man sollte Volker Beck schächten!“
  2. „Nicht wir müssen uns den Flüchtlingen anpassen, sondern die einzig und alleine uns.“
  3. „Wir sind Deutsche in Deutschland. Hier gelten unsere Gebräuche und Religionen.“
  4. „Sie wollen das Schächten legalisieren!“
  5. „Also lassen sie bitte diesen Gedanken, an das schächten fallen, sonst verlieren sie auf alle Fälle unsere Wählerstimmen.“
  6. „Gesetze sollten/müssen dann wieder geändert werden, wenn sie von einer breiten Mehrheit in einer Demokratie nicht mitgetragen werden.“
  7. „Ich will erstmal deutlich machen, dass ich kein Rassist bin […] Das Schächten von Tieren, also das töten von Tieren OHNE vorherige Betäubung, ist barbarisch und unmenschlich.“
  8. „Ich bin kein Antisemit, aber…“
  9. „Ist das wirklich Ihr Ernst, daß Sie die religiöse Beschneidung von Frauen in Deutschland tolerieren wollen?“
  10. „Soweit eine Beschneidung bei männlichen Kindern nicht aus medizinischen Gründen erforderlich ist, ist und bleibt es eine Körperverletzung“
  11. „Musliminnen, die durch das Kopftuchtragen in immer extremeren Formen und Auswüchsen ihre Religion zur Schau tragen, werden kein Mitglied der deutschen Gesellschaft werden“
  12. „Wer hier in Deutschland bei uns Schutz sucht und hier leben möchten, der hat unsere Gesetze zu akzeptieren – ohne Wenn und Aber – BASTA BASTA BASTA !!“
  13. „Sehr geehrter Herr Özdemir!“
  14. „Sie sollten sofort zurücktreten“

„Man sollte Volker Beck schächten!“

Morddrohungen werden zur Anzeige gebracht, auch wenn das meinem Team und mir gerade viel Arbeit bereitet. Diese und ähnliche Aussagen erfüllen den Straftatbestand der Bedrohung § 241 StGB:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. […] 

Und ist, bei Facebook und Twitter, eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. […] 

Also überlegen Sie bitte nochmal, ob es das wert ist. Ich bin vom Ausmaß dieser Hasswelle erstaunt.

„Nicht wir müssen uns den Flüchtlingen anpassen, sondern die einzig und alleine uns.“

Ja, wir sind hier in Deutschland und nein, Integration und Respekt ist keine Einbahnstraße.

„Wir sind Deutsche in Deutschland. Hier gelten unsere Gebräuche und Religionen.“

Bereits in der Antike gehörte jüdisches Leben zu Deutschland oder der Entität, die damals auf dem heutigen Staatsgebiet bestand. Die historische Verbundenheit von Judentum und Christentum zu Deutschland sind also ähnlich tief verwurzelt. Deshalb gehe ich davon aus, dass mit „unseren Gebräuchen und Religionen“ vorchristliche Glaubensüberzeugungen der Germanen gemeint sind. Diese hat Tacitus in seinem Bericht über das Opfer im Semnonenhain eindrücklich beschrieben:

„Als die ältesten und angesehensten unter den Sueben rühmt man die Semnonen; der Glaube an das Alter wird durch ihre religiösen Gebräuche gestützt. Zu festgesetzter Zeit kommen in einem Hain, der geweiht ist durch die Opferhandlungen der Väter und uralte Scheu, alle Stämme desselben Blutes mit Gesandtschaften zu einer Versammlung und feiern, nachdem sie öffentlich einen Menschen hingeschlachtet haben, den schaudererregenden Beginn eines barbarischen Gottesdienstes. Auch noch eine andere Form der Verehrung zollt man diesem Hain: jeder betritt ihn nur mit Fesseln gebunden, im Bewußtsein der Unterlegenheit und die Macht der Gottheit offen zur Schau tragend. Stürzt er zufällig hin, ist es nicht erlaubt, sich aufheben zu lassen und aufzustehen: am Boden kriechen sie heraus. Und der ganze Glaube hat die Vorstellung, daß hier die Anfänge des Volkes, hier der über alle herrschende Gott wäre, alles übrige aber Untertan und zu Gehorsam verpflichtet. Ansehen hat hinzugefügt das äußere Schicksal der Semnonen: hundert Gaue werden von ihnen bewohnt, und durch diese große Masse wird bewirkt, daß sie sich für das Haupt der Sueben halten“ (Germania Kap. 39).

„Sie wollen das Schächten legalisieren!“

Stimmt nicht. Erstens habe ich das nicht gefordert, zweitens ist das Schächten in Deutschland seit der Kapitulation Hitler-Deutschlands nicht mehr strafbar, sondern unter Auflagen, die dem Tierschutzgesetz Rechnung tragen, gesetzlich erlaubt.

In §4a Tierschutzgesetz steht:

(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
3. dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist. 

„Also lassen sie bitte diesen Gedanken, an das schächten fallen, sonst verlieren sie auf alle Fälle unsere Wählerstimmen.“

[Rechtschreibung wurde Copy+Paste übernommen]

Ich möchte Sie als Wähler*in nicht verlieren, aber doch dezent darauf hinweisen, dass die Grünen das Schächten nicht verbieten wollen. Ich verweise hierzu gerne auf den Grünen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2012. Für jene Religionsgemeinschaften, denen nur eine betäubungslose Schlachtung erlaubt ist, sehen wir – in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht – wie bisher die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung vom Betäubungsgebot unter bestimmten Bedingungen zu erreichen.

„Gesetze sollten/müssen dann wieder geändert werden, wenn sie von einer breiten Mehrheit in einer Demokratie nicht mitgetragen werden.“

Es ist auch eine Konsequenz aus dem Nationalsozialismus, dass im Grundgesetz die Menschenwürde, Grundrechte und die Religionsfreiheit geschützt wird. Das gehört zum Grundprinzip von Demokratie und Rechtsstaat. Die Grundrechte und ihr Schutz werden auch gegen Mehrheitsentscheidungen von der Verfassung und dem Bundesverfassungsgericht gewährleistet.

„Ich will erstmal deutlich machen, dass ich kein Rassist bin […] Das Schächten von Tieren, also das töten von Tieren OHNE vorherige Betäubung, ist barbarisch und unmenschlich.“

[Rechtschreibung wurde Copy+Paste übernommen]

Der Tierschutzaspekt findet sowohl in Judentum, als auch Islam besondere Beachtung. Hier möchte ich meinen guten Freund und ehemaligen Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan J. Kramer, zitieren:

„Die Bedingungen unter denen im Judentum ein Schächtschnitt ausgeführt wird, sind sehr umfassend und präzise geregelt. Nur besonders ausgebildete Personen sind dazu befähigt. Oberste Priorität hat dabei Leiden, für das Tier zu vermeiden. Durch den gezielten Schächtschnitt verliert das Tier innerhalb von Sekunden das Bewusstsein und damit die Schmerzempfindlichkeit. Wer beim Schächten von entsetzlichen Leiden und Schmerzen der Tiere spricht, aber beispielsweise die Bolzenschuss- oder Elektroschockmethode beim herkömmlichen Schlachten für vertretbar hält, der verspielt jede Seriosität und Glaubwürdigkeit in der Diskussion. Es geht vorliegend überhaupt nicht um Tierschutz gegen Religionsfreiheit, sondern Vorurteile gegenüber religiösen Minderheiten und das Kaschieren offensichtlicher eigener Defizite beim Tierschutz durch fragwürdige Schlacht- und Betäubungsmethoden“

„Ich bin kein Antisemit, aber…“

Ich habe bislang keine*n in dieser Debatten eine*n Antisemit*in genannt, auch wenn viele Zuschriften in diese Kategorie fallen. Ich möchte aber auf den historischen Kontext hinweisen.

Das Schächten spielte in der NS-Propaganda eine herausragende Rolle. Zu den ersten Gesetzen, die die Nazis 1933 beschlossen, gehörte das Schächtverbot. Der  antisemitische Film „Der ewige Jude“ stellte das Schächten, als blutig, barbarisch und abscheulich dar. In den dreißiger Jahren führte auch Schweden unter dem Einfluss nationalsozialistischer Ideen ein Schächtverbot ein. In Deutschland wurde das Schächten nach dem Zweiten Weltkrieg wieder zugelassen. Das heute geltende Tierschutzgesetz lässt das betäubungslose Schlachten durch Ausnahmegenehmigung ausdrücklich zu, sofern es für die Angehörigen einer Religionsgemeinschaft zwingend erforderlich ist.

„Ist das wirklich Ihr Ernst, daß Sie die religiöse Beschneidung von Frauen in Deutschland tolerieren wollen?“

Nein. Die Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung von der Art und der Begründung des Eingriffs mit der Beschneidung von Jungen nicht zu vergleichen und ist daher in jedem Fall strafbar. Sie ist auch nicht religiös begründet. Der Koran oder die Sunna enthalten keine Anhaltspunkte für die weibliche Genitalverstümmelung.

„Soweit eine Beschneidung bei männlichen Kindern nicht aus medizinischen Gründen erforderlich ist, ist und bleibt es eine Körperverletzung“

Ja, wie jede Impfung. Sie ist aber durch die wirksame Einwilligung der Eltern gerechtfertigt und daher straffrei. Der Bundestag hat 2012 in namentlicher Abstimmung mehrheitlich (MdB: 580, Ja: 434,Nein: 100, Enthaltung: 46) für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen gestimmt. Wir möchten Sie gerne auf die Persönliche Erklärung nach §31 GO verweisen, die ich gemeinsam mit Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Cornelia Behm, Josef Winkler, Tom Koenigs, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott, Lisa Paus abgegeben habe. Diese begründet unsere Haltung in dieser Frage:

„Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksache 17/11295) zu, der die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen garantiert. Die Personensorge der Eltern umfasst grundsätzlich auch das Recht, bei Einhaltung medizinischer und hygienischer Standards in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen.

Nur aufgrund der – unter Verfassungsrechtlern isolierten – Rechtsauffassung einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts wurde es notwendig, die gängige Praxis der Beschneidung von Jungen gesetzlich zu regeln, da das Kölner Urteil und die anschließende Debatte zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt haben. Wir sind uns einig, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland nicht kriminalisiert werden darf. Die 4000 Jahre alte Praxis der Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und auch im Islam wichtig. Es ist daher von der Religionsausübungsfreiheit der Kinder geschützt. Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berühren den Kern abrahamitischer Religionen. Sie stellt für viele Gläubige den Schritt zur vollwertigen Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft dar, daher ist die Entscheidung der Eltern zweifelsohne im Sinne des Kindeswohls. Denn selbstverständlich gilt für die Beschneidung von Jungen der gleiche Grundsatz, der auch in allen anderen Fällen dem deutschen Kindschaftsrecht zu Grunde liegt: niemand ist mehr am Wohl des Kindes interessiert, als die Eltern. Und genau aus diesem Grund darf das Elternrecht nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung begrenzt werden. Diese liegt bei einer fachlich korrekt und unter medizinischen Standards durchgeführten Beschneidung nicht vor.

In beiden Religionsgemeinschaften findet dieser Eingriff in Europa in der Regel durch fachkundiges Personal statt. Deshalb begrüßen wir die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass in der frühesten Lebensphase der Jungen auch eine von den Religionsgemeinschaften dafür speziell ausgebildete Person für die Durchführung befähigt wird. Häufig handelt es sich hier um Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, wobei es nach unserer Ansicht noch Verbesserungspotential gegeben hätte. Aus unserer Sicht ist die sechsmonatige Frist nach der Geburt, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für eine nicht medizinisch notwendige Beschneidung ohne Narkose zu lang. Deshalb haben wir auch einem Änderungsantrag, diese Ausnahmefrist auf 14 Tage zu verkürzen, zugestimmt. Zudem möchten wir das Recht des Kindes stärken. Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden. Selbstverständlich muss der Junge dann auch die Möglichkeit zum Widerspruch haben, wenn er den Eingriff nicht wünscht.

Den alternativen Gesetzentwurf (Drucksache 17/11430) lehnen wir ab. Würde er beschlossen, könnten Eltern nicht mehr in eine Beschneidung ihrer Söhne einwilligen, wenn diese das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Damit würden insbesondere die religiös motivierten Beschneidungen jüdischer und muslimischer Jungen unterbunden. Die Konsequenz wäre entweder, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland stark eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht würde. Oder dass Eltern, die ihre Söhne dennoch beschneiden lassen – sei es im In- oder Ausland – strafrechtliche und familienrechtliche Konsequenzen zu spüren bekämen. Dies käme einer Kriminalisierung der religiös motivierten Beschneidung im Kindesalter gleich.

Jüdisches und muslimisches Leben muss in Deutschland auch in Zukunft möglich sein. Wir halten es deshalb für richtig, dass durch diese Gesetzesänderung ausdrücklich klargestellt wird, dass wir uns zu einer demokratischen und multikulturellen Gesellschaft bekennen, in der wir die neue Entstehung jüdischen Lebens in Deutschland unterstützen und Muslimas und Muslime willkommen heißen.

Die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut greift zweifelsohne in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein. Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt. Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einvernehmlich aus. Damit ist die freie Entscheidung der Eltern die Regel. Zu diesem Schluss kommt auch der Ethikrat. Dieser Argumentation folgend ist der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards keine Straftat. Die Weibliche Genitalverstümmelung dagegen ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung von der Art und der Begründung des Eingriffs mit der Beschneidung von Jungen nicht zu vergleichen und ist daher in jedem Fall strafbar.

Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist. Das Kindeswohl und die anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter der körperlichen Unversehrtheit, elterlichen Sorge und Religionsfreiheit sind in der Problemlösung einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch.“

„Musliminnen, die durch das Kopftuchtragen in immer extremeren Formen und Auswüchsen ihre Religion zur Schau tragen, werden kein Mitglied der deutschen Gesellschaft werden“

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freies Land und jeder Mensch darf selbst entscheiden, ob sie oder er ein Kopftuch, eine Kippa oder eine Fanmütze vom HSV aufzieht.

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst klargemacht: Deutschland gründet nicht auf eine bestimmte Religion, sondern auf Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Dazu verweise ich Sie auf das Urteil aus Karlsruhe, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht für vereinbar hält. Es stellt klar, dass der Staat nicht zu entscheiden hat, was die richtige oder zeitgemäße Interpretation einer Religion zu sein hat:

Dem Staat ist es indes verwehrt, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als „richtig“ oder „falsch“ zu bezeichnen; dies gilt insbesondere dann, wenn hierzu innerhalb einer Religion divergierende Ansichten vertreten werden.

Das Bundesverfassungsgericht stellt mit dem Urteil auch Kopftuch und Nonnenschleier endlich gleich. Denn Religionsfreiheit und nicht eine bestimmte Religion gehört zu Deutschland.

Die Feinde unserer offenen Gesellschaft sind nicht die Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Glauben gemäß leben oder sichtbar bekunden, sondern diejenigen, die Vielfalt bekämpfen – als vermeintliche Alternative für Deutschland, als „Nationaldemokraten“, Pius-Brüder oder Salafisten.

„Wer hier in Deutschland bei uns Schutz sucht und hier leben möchten, der hat unsere Gesetze zu akzeptieren – ohne Wenn und Aber – BASTA BASTA BASTA !!“

Genau daran möchte ich Sie erinnern: In Deutschland gibt es einen grundrechtlichen Schutz der Religionsfreiheit, Menschen dürfen auf ihrem Kopf tragen, was sie wollen und sowohl das Schächten als auch die Beschneidung von minderjährigen Jungen ist in Deutschland nicht generell verboten, sondern unter Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter gesetzlich und durch Rechtsprechung erlaubt. Bitte informieren Sie sich über geltendes Recht, bevor Sie die Einhaltung des Rechts von anderen einfordern.

„Sehr geehrter Herr Özdemir!“

Ich bin nicht Herr Özdemir.

 „Sie sollten sofort zurücktreten“

Nein.

41 Gedanken zu „FAQ zu Religionsfreiheit

  1. Klaus Müller

    Hallo Herr Beck,
    ich bin überrascht, eine Antwort erhalten zu haben, auch wenn es nur der Blog hier ist. Auf einen Punkt muss ich nochmals eingehen: Das Beschneiden von Kindern. Sie erwähnen, dass Impfen auch eine Körperverletzung ist. Dem stimme ich zu, aber außer evtl. einem kleinen Einstich ist nichts zu sehen; außerdem schützt eine Impfung vor Erkrankung. Beim Beschneiden ist die Vorhaut weg, ein für alle mal und kann nicht rückgängig gemacht werden. Was ist, wenn das Kind später in einer anderen Gesellschaft als „Außenseiter“ dadurch gebrandmarkt wird? Mit Vorhaut kommt man nun einmal zur Welt, ob es einem passt oder nicht.
    Viele Grüße
    Klaus Müller

  2. Horst Martens

    Völliges Kopfschütteln über soviel Ignoranz, Herr Beck. Mir scheint, dass Sie als Politiker die Brisanz des Themas nicht so richtig erfassen. Ich habe sehr lange Zeit intensiv in arabischen Ländern verbracht und bin mit der Kultur gut vertraut. Ich bin selbst sehr aktiv in der Füchtlingshilfe und sehe die Gefährlichkeit einer Lockerung unserer Sitten, Ethik und Religion, so wie von Ihnen als ‚Toleranz‘ umschrieben. Mit dieser Einstellung sollten sich Politiker nicht wundern, wenn immer weniger Menschen nicht mehr wählen, leider in die radikale Ecke abdriften oder, und dazu zähle ich nun auch, dieses Land nicht mehr so richtig als meins ansehen.

  3. Thomas Müller

    Hier wird wieder Religion über alles andere gestellt, das hat nichts mit Integration oder Akzeptanz zu tun, hier will man sich unterwürfig nur neuen Wählern anbiedern. Ich schäme mich für Euch, Austritt folgt…

  4. Jander Dr. Silvia

    Herr Kretschmann forderte unlängst, das die Gemeinschaft des Islam darüber nachdenken sollte den Islam zu reformieren. Dazu sollte neben der Gleichstellung der Frau auch heute das Schächten und Opfern von Tieren . Ich denke , dass solche archaischen Riten nicht mehr ins 20. Jahrhundert gehören. ich kann mir keien Gott vorstellen, dem soetwas gefällt.
    Silvia Jansder

  5. Elfi Globisch

    Ich kann ihre Entgegnungen und Rechtfertigungen nicht so unreflektiert stehen lassen.
    Sie haben uns aufgefordert religiöse Bräuche wie Schächten mehr zu achten.
    Ich denke, sie wissen, dass das mit Freiheit der Religionsausübung nichts zu tun hat, da es lediglich um das Wort “ betäubungslos“ geht.
    Einem moralischen und empathischen Menschen/Politiker würde es gut zu Gesicht stehen, auch entgegen irgendwelchen Urteilen, unseren moslemischen Mitbürgern, von denen viele diesen barbarischen Akt ebenso ablehnen, unsere andere Einstellung zu unseren Mitgeschöpfen zu erklären. Ich selbst und viele die ich kenne, sind entsetzt, welch Rückschritt in die Steinzeit uns zugemutet wird. Früher standen viele Grünen auch für mehr Rechte im Tierschutz, was sich sehr geändert hat.
    Über ihre Entgegnung, dass es keine Tierquälerei ist, möchte ich mit ihnen nicht diskutieren, da sie einfach keine Ahnung haben. Ich habe seit mehr als 30 Jahren Tiere und weiß, wie leidensfähig sie sind. Alle!! Tierärzte, die ich befragt habe schütteln über soviel Nichtwissen nur den Kopf.
    Krass gesagt, können wir davon ausgehen, dass die Feinde des IS, denen die Kehle durchgeschnitten wurde, schmerzfrei getötet wurden.
    Ich verachte die Anbiederung an solch ein steinzeitliches Ritual und unterstelle Ihnen, dass sie das aus nur wahlpolitischer Taktik machen.
    Die zweite Option wäre Gleichgültigkeit dem Leid gegenüber und das würde ich noch mehr verachten, was ihnen logischerweise völlig egal ist, da ein Politiker-Ego schwer zu beeindrucken ist.
    Politically incorrect: ein selbstgefälliger Egozentriker, der immer recht hat.
    Wenn ich die Bilder vom Schächten sehe, verfolgen diese mich tagelang.
    Aber uns kann man das ja zumuten und antun.
    E.G.

  6. Gramlich Karl-Heinz

    Muslime in Deutschland sind doch keine Minderheit!
    Wenn ich alle Minderheiten Zusammenzähle und den Milionenfachen Zuzug von Muslime bedenke sehe ich das Tierschutzgesetz ausgehebelt.
    Außerdem Gesetz hin oder her im Sinne des Tierwohl ist das zu ändern!
    Der gezielte Schächtschnitt am unbetäubten Tier ist TIERQUÄLEREREI müsste es man selbst Ausführen wäre das Thema schnell durch.
    Schade das Sie (demnächst) TIERQUÄLEREREI Millionenfachen unterstützen! Hoffe auf Schlachthöfe die sich weigern die TIERQUÄLEREREI auszuführen.

  7. Rerun

    Herr Beck, Sie können nach wie vor nicht erklären, warum das Einritzen der Klitorisvorhaut eine strafbare Handlung ist während die vollständige Entfernung der Vorhaut eines Jungen elterliche Sorge sein soll. Dass Sie hier jetzt die Impfung bemühen ist wohl nicht mehr als ein schlechter Witz, denn Sie wollen doch nicht im Ernst behaupten, dass es Ihnen da um irgendwelche gesundheitlichen Vorteile geht. Es geht und ging Ihnen immer ausschließlich um den Erhalt des religiösen Rituals. Dass Sie nicht mal das klar herausstellen und auch entsprechend argumentieren, zeigt dass Sie in der Beschneidungsdebatte noch immer da stehen, wo sie 2012 standen: Ohne rationale Argumente und dem alleinigen Wunsch, das jüdische (bei dem muslimischen bin ich mir da bei Ihnen nicht ganz so sicher) Ritual nicht zu kritisieren. Sie greifen nach jedem Strohhalm der Ihre widersprüchliche und für mich inakzeptable Haltung irgendwie stützen könnte. Ich nenne das unredlich.

    Wie der Bundestag entschieden hat, wissen wir alle, dass diese Entscheidung aus rechtlichen und ethischen Überlegungen heraus für die meisten in diesem Land absolut inaktzeptabel ist, wissen Sie auch. Der Bundestag und Sie haben am 12.12.2012 Ihre eigenen Werte und die Rechte unserer Kinder, übrigens auch die von meinem Sohn, verraten. §1631d BGB und §226a StGB gehen uns alle an.

    Es stimmt auch nicht, dass Sie niemanden Antisemiten genannt haben. Sie haben sehr viele, die ihre Ablehnung der Beschneidung sachlich begründet haben, dessen bezichtigt. Oft natürlich auch immer pauschal bzw. verallgemeinernd indem sie auf den angeblich antisemitischen Ton der Debatte abgehoben haben. Und auch heute baden Sie sich im Furor der Hetze gegen Sie im Netz, offenbar in der Hoffnung damit von der sachlichen Kritik an Ihrer Haltung ablenken zu können.

  8. Alexander Richert

    Naja das übliche Verfahren. Volker Beck will provozieren und braucht wieder Schlagzeilen, die üblichen Dummies fallen drauf rein und schicken im die gewünschten unterirdischen Pöpeleien und Beck erstattet Anzeige.

    Im Grunde das Donald Trump Prinzip.

    V. Beck bedient sein Klientel. wenn man nach Lösungen fragt kommt nichts außer heiße Luft , garniert mit moralischem Zeigefinger.

  9. Nörenberg

    Sehr geehrter Herr Beck,
    Ihre Argumente sind nicht schlüssig, die Beschneidung bei JUNGEN und MÄDCHEN ist rechtswidrig. Auch die Beschneidung von Jungen stellt keine Notwendigkeit dar auch wenn es bei Jungen nicht soo schlimm ist ?
    Auch wenn die Eltern zustimmen, so gibt es nur aus ihrer eigenen religiösen Sicht die Notwendigkeit eines derartigen Rituals. Eine pauschale medizinische Notwendigkeit einer Beschneidung ist nicht gegeben. Diese Art Körperverletzung mit einer Impfung zu vergleichen ist absurd da es sich bei der Impfung nur um eine medizinische Vorsorge handelt die eine mögliche Erkrankung verhindern soll, denn wenn ein Kind ohne Impfung einen körperlichen Schaden zum Teil auch auf Dauer erleiden würde dann wäre der Tatbestand der Körperverletzung gegeben. Mich würde interessieren ob die Beschneidung ohne mediz. Indikation von den Kassen bezahlt wird. Die richterlichen Entscheidungen des BVG in Bezug auf das Grundgesetz halte ich nicht immer für nachvollziehbar. Das BVG ist nicht unfehlbar das ist nur dem Papst vorbehalten?! “ LÄCHELN BITTE “
    Für mich ist es eine Tatsache, dass kein Mensch unfehlbar ist selbst die Väter des Grundgesetzes nicht. Als damals das Grundgesetz geschrieben wurde, wurde es unter dem Eindruck des Krieges geschrieben. Die Entwicklungen der letzten gut 60 Jahre konnten damals die Väter des Grundgesetzes nicht vorhersehen. Ich gehe jede Wette ein, dass heute der Inhalt des Grundgesetzes anders geschrieben würde.

  10. Jürgen Popp

    Lieber Herr Beck, der eigentliche Skandal ist, dass Sie die Reaktionen der Menschen erstaunen. Sie verraten unsere Grundwerte, biedern sich Religionsfanatikern an, die wir Gott-sei-Dank hier nicht hatten und jetzt haben sollen und glauben Sie kommen damit durch. Das Volk ist nicht dumm, aus dem Bauch heraus weiß es was richtig und falsch ist. Schächten ist falsch. Ihre Überraschung über die Reaktion zeigt, wie weit Sie von der Realität weg sind und keinen Bezug mehr zu dem Volk haben, dass hier lebt. Der anstehende Bürgerkrieg, den sie mit diesen Schwachsinnsäußerungen, immer weiter anzetteln wird auch sie vertreiben.

  11. Dieter Beise

    Lesen Sie bitte was am Reichstag steht und bemühen sie sich einmal in ihrem Leben dem nachzukommen.
    M.f.G.

  12. Rischmann, Heinrich

    Als Erstes möchte ich bemängeln, dass Sie nicht Hoch- oder Plattdeutsch sprechen/schreiben, sondern in dem besonders von Politikern und Medienleuten verwendeten Gender-Quatsch. Gender bedeutet doch im Englischen das „Geschlecht“ von Sachen und nicht von Lebewesen. Das „Geschlecht“ von Lebewesen wird mit „Sex“ bezeichnet.
    Kopftuch: In Deutschland besteht ein gesetzliches Vermummungsverbot. Aber wenn man einige Moslem-„Frauen (?)“sieht, kann man nicht erkennen ob unter der Haube ein Männlein oder ein Weiblein steckt??!! Also machen diese Personen sich gemäß der Deutschen Gesetze strafbar, nur um diesen Sachverhalt kümmert sich kein Mensch geschweige denn ein Politiker. Die reden mit viel Worten oftmals Nichts. Handeln Sie endlich für Deutschland und Europa!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Heinrich Rischmann

  13. A.G.

    Sehr geehrter Herr Beck,
    haben Sie vielen Dank Ihre Mühe, Geduld und Ausdauer, so sachlich und sachkundig zu argumentieren. Der Beitrag ist sehr informativ und ich habe beim Lesen etwas gelernt!

    Es ist allerdings ernüchternd zu sehen, wie viele Kommentare hier die persönliche Verächtlichmachung als Argument sehen, nur ihre Sicht gelten lassen oder gar gleich zum Gesetz machen wollen. Ich hoffe sehr, es erreichen Sie zuweilen auch differenzierte und höfliche Beiträge!

  14. Steffen Wasmund

    Zur medizinisch nicht(!) indizierten Beschneidung des männlichen Kindes nach § 1631d BGB

    Sehr geehrter Herr Beck,

    Sie schreiben: „Nein. Die Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung von der Art und der Begründung des Eingriffs mit der Beschneidung von Jungen nicht zu vergleichen und ist daher in jedem Fall strafbar. Sie ist auch nicht religiös begründet.“

    Das ist natürlich falsch. Dazu Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in seinem Standardkommentar zum StGB, welcher sich auf jedem Schreibtisch jedes Strafrichters, jedes strafrechtlich befassten Rechtsanwaltes und jedes Staatsanwaltes befindet, § 223 Rn 43: „4) Beschneidungen (Genitalverstümmlungen). Genitalverstümmlungen sind weltweit verbreitet und kommen auch in Deutschland vor (Knabenbeschneidungen mindestens 20 000 pro Jahr, stark ansteigend; Beschneidungen bei Mädchen: unbekannte Dunkelziffer“

    Die sachliche Begründung zur Vergleichbarkeit beider Formen schildert Andreas Manok. „Die milderen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung, die in der Reduktion oder Entfernung der Klitorisvorhaut bestehen, entsprechen aber nach Art, Umfang, Risiken und den Folgen des Eingriffes gerade dem teilweisen oder vollständigen Entfernen des Präputiums oder bleiben sogar dahinter zurück […] Diese beiden milderen Formen weiblicher Genitalbeschneidung sind daher entgegen der Einschätzung des Gesetzgebers sehr wohl hinsichtlich der Eingriffsintensität als auch der mit dem Eingriff verbundenen Risiken und Folgen ähnlich. (Manok, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes 2015) Zum selben Ergebnis kommt auch Sir James Munby President Of The Family Division, In The Family Court Sitting at Leeds in seinem Urteil [2015] EWFC 3, Case No: LJ13C00295 14.01.2015, in seinem Urteil, in dem er der männlichen Genitalverstümmelung gegenüber einigen Formen der weiblichen Genitalverstümmelung ein HÖHERES Schädigungspotenzial zuweist. Ihre Unvergleichbarkeitsbehauptung ist (ohnehin offensichtlich) nachweislich falsch.
    James Munby https://www.judiciary.gov.uk/judgments/in-the-matter-of-b-and-g-children-no-2/
    Andreas Manok http://www.duncker-humblot.de/index.php/fachgebiete/rechts-und-staatswissenschaften/die-medizinisch-nicht-indizierte-beschneidung-des-mannlichen-kindes.html
    Vergleich männliche/weibliche Beschneidung http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/maennliche-und-weibliche-beschneidung/sind-maennliche-und-weibliche-beschneidung-vergleichbar.html

    Sie stellen dar: „Ja, wie jede Impfung. Sie ist aber durch die wirksame Einwilligung der Eltern gerechtfertigt und daher straffrei.“ und unterschlagen dabei, dass erst die MEDIZINISCHE INDIKATION Rechtfertigungsgrundlage für die Einwilligung der Eltern im Rahmen des Sorgerechtes liefert. Der Nachweis ergibt sich sofort, wenn wir den physischen Vorgang der Impfung von der medizinischen Indikation befreien und fragen: Dürfen Eltern aus erziehrischen Gründen Nadeln in ihre Kinder einstechen, selbst wenn sie dies noch so liebevoll und angeblich in bester Absicht tun? Natürlich nicht. Ein solcher Vorgang hätte die sofortige Verhaftung der Eltern zur Folge. So auch Fischer StGB 2015 § 223 Rn 48a „Dem Kindeswohl kann es grundsätzlich nicht dienen, dass dem Kind Teile seines Körpers amputiert werden, wenn das nicht medizinisch erforderlich ist.“

    Weitherin ist Ihnen auch vollständig bewusst, dass die Beschneidung die Bagatellgrenze dessen, was innerhalb des Erziehungsrechtes erlaubt ist, z. B. das Haareschneiden, absolut eindeutig überschreitet. Was sich bereits am Beispiel des Einstechens von Nadeln in den Kinderkörper als offensichtlich erweist, ist Ihnen Herr Beck in Form eines wissenschaftlichen Gutachtens von Dettmeyer et al. Teil II: Die rituelle Zirkumzision als Entscheidungsgrundlage zu § 1631d BGB 2012 vorgelegt worden. Dort heißt es: „So kann die rituelle Beschneidung als körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB mit der Verletzung der körperlichen Integrität (auf den Substanzverlust abstellend: [39]) oder den mit der Beschneidung verbundenen, spätestens postoperativ entstehenden Wundschmerzen begründet werden. Des Weiteren erfüllt die Beschneidung auch die zweite Tatbestandsalternative des § 223 StGB in Form der „Gesundheitsschädigung“ (ebenso: [14]). Hierunter versteht man das Hervorrufen, Verlängern oder Steigern eines möglicherweise nur vorübergehenden pathologischen Zustandes (40), z. B. durch Beifügung von Wunden, Organ- oder Gliederverluste, den Verlust von Körperteilen (41) sowie die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung von Schmerzzuständen (42).“

    In Teil I des Gutachtens von Dettmeyer et al. Weibliche Genitalverstümmelung wird auch Ihre Behauptung, die weibliche Beschneidung sein nicht religiös begründet widerlegt. So heißt es unter 2.4 Ursachen und Erklärungen der Genitalverstümmelung: „Hauptmotive sind tief verankerte traditionelle (bis zu 71,3 %) und religiöse Praktiken (bis zu 91,4 %)“ und mit besonderer Übereinstimmung zur religiösen Beschneidung von Jungen: „In einigen Regionen stellt der Eingriff einen festlichen Akt mit der Übergabe von Geschenken und Belohnungen dar [21]. […] Teilweise wird mit der Beschneidung einem […] Reinheitsgebot (46 %) gefolgt.“

    Im Gutachten (Teil II) wird ausführlich dargelegt, dass die Organamputation weder über die Dispositionsbefugnis aus dem Recht zur religiösen Kindererziehung gem. Art. 4 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, noch über das elterliche Sorgerecht gem. Art. 6 Abs. 2 GG gerechtfertigt werden kann und dass weiterhin eine Einwilligungsfähigkeit des selbstbetroffenen Kindes unterhalb von 14 Jahren nicht besteht, so wie Sie und Teile auch Ihrer Partei sich das wünschen. Sie (und Parteiübergreifend alle dafür verantwortlichen Entscheidungsträger) haben leider immer noch nicht begriffen, was der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen in deren Intimbereich bedeutet.

    Dettmeyer et al. Teil I und II
    http://www.zwangsbeschneidung.de/juristische-entwicklung.html#dettmeyer
    (Bereitstellungserlaubnis der Autoren und des Verlages siehe unterhalb.)

    Und dieser Übergriff in den Intimbereich bedeutet dann auch den Angriff auf den höchsten Wert unserer Verfassung, das Aushebeln der Menschenwürde nach Art 1 GG.

    § 1631d BGB entzieht dem männlichen Kind nicht nur sein Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art 2 Abs. 2 S. 1 GG, sondern verletzt auch das Persönlichkeitsrecht des Kindes nach Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG. So Scheinfeld in Franz: Die Beschneidung von Jungen: „Die Entscheidung darüber, sich den besonders sensiblen und erogenen Teil seines Geschlechtsorgans abschneiden zu lassen […] betrifft die Intimsphäre der Person und ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die nicht in Stellvertretung getroffen werden darf. […] (Ähnlich Eschelbach, 2013, Rz. 35.2; Grams, 2013, S. 334; zum Topos der höchstpersönlichen Entscheidung vgl. bei Mayr, 2010, S. 57 ff .)“ Da der Intimbereich „abwägungsresistent“ ist (Gröpl/Windthorst/von Coelln Studienkommentar Grundgesetz 2013: Art 2 Rn 1), kann ein Eingriff über ein Freiheitsrecht (Elternrecht als Freiheitsrecht, Gröpl/Windthorst/von Coelln Art 6 Rn 41) nicht aus einer „Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter“ hervorgehen, wie Sie Herr Beck hier behaupten.

    Die Gleichheit vor dem Gesetz als eine Grundbedingung zur Einhaltung der Menschenwürde.

    Die Menschenwürde ist aber auch über die hinzukommende rechtliche Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechtes verletzt. Die Ungleichbehandlung bestätigt zunächst wieder Fischer StGB § 226a Rn 4: „C. Gleichheitsgebot. Ersichtlich problematisch ist die Vorschrift im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 1 GG (vgl. BeckOK-Eschelbach § 223 Rn 9, 18; Herzberg ZIS 12, 486; Mandla FRP 13, 244, 247; Stumpf DVBl 13, 141, 145; aA Germann MedR 13, 412, 423). Das gilt zunächst für die Beschränkung auf weibliche Geschädigte.“ und wertet dieses dann als „skandalöse Fehleinschätzung“. Die „Achtung elementarer Rechtsgleichheit.“ „gehört“ „auch“ „zur Garantie der Menschenwürde“ (Gröpl/Windthorst/von Coelln, Art 1 Rn 34) Sklaverei, rassische Diskriminierung und ähnliche demütigende Ungleichbehandlung verstoßen demnach gegen Art 1 Abs. I. Dass die Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts ohne Zweifel auch zur Menschenwürdeverletzung dazu gehört geht aus § 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit Abs. 1 Nr. 10 hervor. Dort heißt es: „(1) Wer […] 10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus […] religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts […] grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt, wird in den Fällen der Nummern […] 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

    BGH-Richter Eschelbach hat dieses Gesetz als „offensichtlich verfassungswidrig“ bezeichnet, Prof. Dr. Thomas Fischer und weitere finden sich in dieser Auflistung.
    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/gesellschaftliche-aspekte-der-beschneidung/beschneidung-und-recht.html

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (gegenüber Freiheitsrechten) ist eine der herausragenden Lehren aus dem Holocaust. Gerade von der deutschen Bevölkerung zu verlangen, ausgerechnet dieses Recht erneut zu relativieren, ist geradezu eine Ungeheuerlichkeit. Ich stimme daher dem Beitrag von Rolf Schwanitz hier abschließend nochmals in aller Deutlichkeit zu, der den § 1631d BGB als unvereinbar mit der Wertestruktur des Grundgesetzes eingestuft hat und der ihn in Bezugnahme auf Gustav Radbruch als „gesetzliches Unrecht“ bezeichnet. Eine Formel, die dieser bekanntlich zur Brandmarkung der nationalsozialistische Rechtsperversion verwendet hat.
    https://www.youtube.com/watch?v=yrmk2XkkVoM

    § 1631d BGB fingiert den „kindeswohlschädlichen Eingriff als kindeswohldienlich“ (Putzke, Monatsschrift Kinderheilkunde 2013). Mit seinem nachgewiesen untrennbaren Bezug zur Menschenwürde pervertiert er diesen Maßstab in sein Gegenteil. Der Verstoß gegen die Menschenwürde wird zur Menschenwürde umdefiniert. Der endgültige Nachweis dafür findet sich in der als geradezu unmenschlich anzusehen Forderung, dem unter 14 Tage alten Säugling eine Organamputation ohne Narkose zuzumuten. Wie sie so etwas mit Ihrem Gewissen vereinbaren können Herr Beck, ist mir unbegreiflich.

    Eines kann man Ihnen aber anrechnen. Sie stellen sich hier wenigstens der Diskussion. Dass der Verstoß gegen die Menschenwürde kein Integrationsziel sein kann, versteht sich von selbst.

  15. Micha

    Sehr geehrter Herr Beck,

    mir gefällt sehr, dass Sie die Bedeutung des Grundgesetzes so sehr betonen, eine von MENSCHEN für Menschen gemachte Rechtsprechung. Das Grundgesetz ist die Basis des gesellschaftlichen Zusammenlebens von Menschen jeglicher Kultur oder Religion. Wer dagegen verstößt, steht außerhalb der Gesellschaft und muss dieses spüren. Das Grundgesetz vereint, Religionen schließen dagegen leider auch aus. Nicht jeder ist Christ oder Muslim oder Hindu oder Buddhist. Religion kann aus meiner Sicht demnach nur Privatsache sein so wie die sexuelle Orientierung nur Privatsache sein soll. Leider halten sich nicht alle daran und drängen immer wieder in den öffentlichen Raum. Oft habe ich (seit einigen Jahren) den Eindruck als drehe sich in den öffentlichen Debatten alles nur um Religion. Es sorgt mich schon, wenn soviele gläubige Leute oder religiöse Institutionen sich so dermaßen mit der einen oder anderen Signalwirkung in den Vordergrund drängen. Ich frage mich, auf welchem Fundament deren Motivation und Forderungen beruhen.

    Was meine ich mit Fundament?

    Wie bereits gesagt ist das Grundgesetz ein von Menschen für Menschen gemachtes Gesetz. Auf im basieren die Demokratie und schließlich die universellen Menschenrechte.

    Auf was basiert das Grundgesetz? Zwingend erforderlich ist die Säkularität („Meine Religion ist Privatsache“, Trennung von Staat und Religion!). Die Grundlage der Säkularität wiederum ist die Rationalität („Die menschliche Vernunft ist wichtiger als blinder Glaube“, „Ich hinterfrage kritisch jede Tradition!“).

    All die oben genannten Punkte (Rationalität, Säkularität, Rechtstaat/ Grundgesetz, Demokratie, universelle Menschenrechte) sind schließlich Ausdruck eines humanistischen Weltbildes.

    Wissen Sie, welches europäische Land als einziges, die Menschenrechtscharta nicht unterzeichnet hat? Der Vatikan!
    Da sehe ich nicht unbedingt ein humanistisches Weltbild als Grundlage, sondern ein theozentrisches. Wie kann es hier auch anders sein? Die Gottesgebote wurden zwar offiziell im Jahr 1215 auf dem vierten Laterankonzil abgeschafft, ein saures Aufstoßen bleibt abgesichts des „Nicht- Unterzeichnens“ der (von Menschen für Menschen gemachten) Menschenrechte dennoch.
    Wenn ich dann an muslimische Institutionen (z.B. DITIB) oder charismatische Interessensvertreter, ob in Kaftan oder Zwirn, denke und daran, dass die Scharia in vielen muslimischen Ländern die Gesetzgebung ausmacht (kein Humanismus, keine Rationalität, keine Säkularität, wenig bis kein Rechtstaat/ keine Demokratie, lediglich KAIROER Erklärung der Menschenrechte), dann könnte sich mein saures Aufstoßen schon zu einem Magengeschwür entwickeln. Die Einnahme des öffentlichen Raums durch Verschleierung, Kopftuch, Forderungen und Sonderregeln tun ihr übriges.Vielleicht würden Sie mir angesichts des drohenden Magengeschwürs raten zum Arzt zu gehen, aber ich habe große Hoffnung in ein anderes Elixier.

    In der Verteidigung unserer freien Gesellschaften (deren Grundwerte bzw. Bedingungen habe ich Ihnen soeben genannt) hoffe ich zum einen auf das stete Wirken einflussreicher Persönlichkeiten und Politikerwie Sie, die immer mehr offen für unsere Werte einstehen (und somit auch Religionen hinterfragen), zum anderen auf eine Bewusstwerdung der Bevölkerung, unabhängig von ihrer Religion! Zu fragil sind unsere Freiheiten und zu lange wurden sie erkämpft.

    Toleranz ist großartig und zweifellos eine der große Errungenschaften unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ihr Fundament (s.o.) darf jedoch niemals in Vergessenheit geraten, sein Verteidigung niemals aufhören!

    Seien Sie bitte nicht zu tolerant bei religiös motivierten Forderungen. Senden Sie bitte hörbare Signale! Auch im Sinne der MENSCHEN (Christen, Muslime, Hindus, Buddisten, besonders der noch unmündigen Kinder). Viele der MENSCHEN kommen gerade deshalb in unserer freien Gesellschaften, um religiösen Unfreiheiten zu entfliehen!

    Sollen das humanistische Weltbild, das Grundgesetz und die Menschenrechte unser aller Religion sein! Im Sinne der bunten Vielfalt! Je stabiler der gesellschaftliche Rahmen (siehe Grundwerte oben) desto bunter kann das Bild sein!

    Auf ein friedliches Miteinander, denn Frieden ist kein Wintergarten (http://www.friedenistkeinwintergarten.com)!

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Effing

  16. Richard Werner

    Hallo Herr Beck,

    Ihren wirklich kruden Beitrag das das Schächten in Deutschland genehmigt werden soll, ist absolut
    daneben. Hätten Sie auch einen Hund, dem Sie die Kehle durchschneiden müssten, würden Sie anders
    denken. Wir waren schon in einigen Ländern wo Schächten erlaubt ist, da sind auf der Wiese, wo eine
    Art Markt ist und Tiere verkauft werden, hat der z.B. einen Hammel gekauft, rennt er mit dem Tier in eine
    offene Halle, dort stehen einige und warten bis Sie dann kommen, die Schlächter stehen im Blut und es geht wie im Akkord zu, nach dem Schnitt wird das Fell abgezogen und der Besitzer bekommt das Tier
    zurück und läuft damit über den Markt. Grauenhaft, wollen Sie so etwas ?? Mit Ihrer Meinung sind Sie allein, ausser Israelis die sowieso alles Schächten. Herr Beck, Sie haben einen Irren Vorschlag gemacht, sehr, sehr viele werden Sie nicht mehr wählen !!

  17. Markus Prokott

    Zur Beschneidung:

    UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 (Gesundheitsvorsorge):

    „(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an […].
    (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

  18. Ulf Kowohl

    Sehr geehrter Herr Beck,
    es ist erschreckend, dass Sie am liebsten ein deutsches Volk ohne jegliches Selbstwertgefühl sehen würden.
    Früher war das Hauptthema der „Grünen“ die Umwelt. Bei diesem Thema ist es in der grünen Partei ruhig geworden, obwohl hier viel zu tun wäre.

    Meine Bitte: Erinnern Sie sich bitte an die Anfangszeit der Grünen, und Ihre Themen. Da würden Sie Deutschland mehr dienen, wie mit reißerischen Aussagen.

    Die Toleranz darf nicht, wie Sie es gut heißen, nur von einer Seite kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

  19. Ralf Krüger

    Weg, weg, weg – blos weg hier!
    Eigentlich wollten wir schon nach dem Mauerfall 89/90 nach Schweden auswandern!
    Westdeutschland war und ist ein furchtbar heuchlerischer und egoistischer Teil Deutschlands.
    Leider resümieren wir, das viele Ostdeutsche Mitbürger sich angepasst haben.

    Herr Beck, sie sind für den heutigen Tag der Grund, das unsere Entscheidung diesem Land den Rücken zu kehren, genau die Richtige ist! Leider begegnet einem jeden! Tag einen oder mehrere solcher Gründe!
    Politikfiguren wie sie zerstören diese Gesellschaft nachhaltig.

    Ab Mitte 2016 schauen wir uns dann das deutsche Elend aus Schweden an.
    Hoffen wir das die deutsche Bevölkerung sich diesmal besser gegen diese …. zur Wehr setzt, als sie es 1933 getan hat.

  20. Astrid Krämer

    Ein Blog, in dem die hässlichsten (und unsinnigsten Antworten) fett gedruckt gezeigt werden, als einzige Antwort auf völlig verständliche Kritik? Wie billig, Herr Beck. Nicht, dass ich etwas anderes erwartet hätte….

    Sie wundern sich über die Reaktion derer, denen Empathie und Gerechtigkeitssinn glücklicherweise NICHT verlorengegangen sind?

    Die Menschen in diesem Land haben einen sehr gesunden Sinn für das, was falsch und richtig ist. Und wir tolerieren Falsches nicht. Wir haben noch Grundwerte und Gesetze, die weder für Minderheiten noch für Mehrheiten verraten werden sollten – obwohl auch das über Lobbyisten immer wieder geschieht.

    Steigen Sie runter von Ihrem Elfenbeinturm und stellen Sie sich dem, was Sie hier vertreten. Mit allen Konsequenzen. Nicht wegsehen. Nicht weghören. Dann sehen wir weiter.

    Und für all diejenigen, die mit Verlust von Wählerstimmen drohen…. Leute! Wer traut denn den Grünen noch irgend etwas zu und wählt sie? Zu Anfang gab es dort engagierte, kluge Leute mit Ideen, die unser Land voran gebracht hätten. Heute ist die Partei nicht besser als alle anderen: Große Worte vor der Wahl, Untätigkeit danach.

  21. Wolfgang Weuster

    „Mit religiösen Kopfbedeckungen, mit der Frage des religiös begründeten Schächtens von Tieren, Beschneidung und dergleichen. Das sind alles Sachen, wo auch ein Respekt der Mehrheitsgesellschaft gegenüber den religiösen Vorstellungen und Vorschriften von Minderheitsreligionen notwendig ist. Also auch das gehört zum Respekt vorm Grundgesetz.“
    Genau diese Aussage muß man kritisieren, da das Grundgesetz für alle Bürger gilt, egal ob und welchem Glauben sie anhängen! Religion ist Privatangelegenheit, Reliogionsgemeinschaften sind wie NGO´s, Vereine oder andere Zusammenschlüsse und Gruppierungen zu behandeln. Für Religion darf es keine Sonderrechte, keine Ausnahmen vom Grundgesetz geben. Deutschland ist zu Recht ein säkularer Staat. Die Gesetze und damit auch das Grund- und das Tierschutzgesetz gelten für Jedermann, unhabhängig davon, welchen Glauben er hat. Mit Respekt kommen wir hier nicht weiter, da auch andere Gruppierungen Respekt einfordern könnten, um bestimmte Gesetze außer Kraft zu setzen.
    Ihre Argumentation, Herr Beck, ist nicht nachvollziehbar und entspringt wohl eher einer vorauseilenden Unterwürfigkeit und Anbiederung. Recht muß Recht bleiben!
    Ihre Aussage wird mit Sicherheit großen Einfluß auf meine zukünftigen Wahlentscheidungen haben, zumal zahlreichen Tabubrüche urgrünen Gedankenguts (Roth und Özdemir priesen das islamische Opferfest – welches eine einzige Schächtorgie darstellt -, Renate Kynast erschlug publicitygeil einen Fisch im TV, Boris Palmer befürwortet aktuell die Tübinger Affenversuche) deutlich machen, dass Ihre dümmlichen religionsanbiedernden Einlassungen nur die konsequente Fortentwicklung grüner „Politik“ sind.

  22. Karin Ulich

    Was war eigentlich Ihre Absicht, genau die Themen als Beispiele für Toleranz gegenüber anderen Religionen zu wählen, die Ablehnung und Unverständnis bei vielen Bürgern hervorrufen, weil es um den gewaltsamen Umgang mit hilflos ausgelieferten Kindern bzw. Tieren geht?
    Warum wundern Sie sich, dass sie als unempathisch angesehen werden und den Ruf festigen, archaische Riten bewahren zu wollen, anstatt den politischen Willen zu zeigen, den Schwachen zu helfen?
    Oh weh, dass die Grünen sich nicht auf ihre Wurzeln und zentralen Themen konzentrieren: Kampf für Umweltschutz, Lebensgrundlagen (also: Bewahrung der Schöpfung), Tierschutz und Daseinsvorsorge…
    Mit gesträubten Haaren grüßt Sie
    Karin Ulich
    1. Vorsitzende von Tier & Mensch e.V.

  23. Elke Jacobi

    Zu Ihrer Forderung, das Schächten zu tolerieren

    Sehr geehrter Herr Beck,

    Ihre Reaktion hier in Ihrem Blog auf die Kritik an Ihrer Forderung, das Schächten zu tolerieren, zeigt eindeutig, dass Sie nicht wissen, was beim Schächten geschieht.
    Ich empfehle Ihnen dringend, sich darüber zu informieren. Das Internet bietet jede Menge Informationen zu diesem Thema und auf der Plattform „you tube“ finden Sie haufenweise Videos hierzu.
    Der das betäubungslose Schächten erlaubende Paragraph des sog. Tierschutzgesetzes (das keines ist, dass es die augenblickliche Praxis der Aufzucht, des Mästens und des Tötens von Tieren erlaubt) muss dringend dahingehend geändert werden, dass das Schächten verboten wird.
    DAFÜR sollten sich die Grünen einsetzen und nicht für die Barbarei des Schächtens.

  24. Philipp Stähle

    Sehr geehrter Herr Beck,

    ich hätte zunächst gar nicht mit einer Antwort gerechnet, insofern scheinen Sie doch das Gefühl zu haben Ihre unbedachten Äußerungen zum Thema Schächten und Beschneidungen / Religionsfreiheit kommentieren zu müssen. Wenn ich die Stimmen hier im blog lese muss ich doch feststellen, dass Sie mit Ihrer Haltung weitgehend alleine dastehen. Da Sie viel zu verlieren haben macht Ihen das Angst. Höre ich zwischen Ihren Zeilen etwas Verschnupftheit und Angenervtsein?
    Kurz zur Sache:
    Sie berufen sich in Ihrer Replik zur Religionsfreiheit auf den Minderheitenschutz im Grundgesetz. Hier verschanzen Sie sich hinter rechtsformalen Verschwurbelungen. Die Väter des GG hatten sicherlich durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus einen weitreichenden Minderheitenschutz im Sinne, jedoch garantiert keinen der wie heute bis ins Groteske übersteigert, jeder noch so spinnerten Minderheit, sprich Religions- oder sonstwas Gruppe, z.T. skurille Rechte einräumt. Ein derartiger Minderheitenschutz wirkt im Jahre 2015 geradezu geistlos, war damals sicherlich nicht gemeint und gehört im GG zeitgemäß angepasst. Es ist absurd sich im Hinblick auf archaische Tierquälerei auf die Religionsfreiheit im GG berufen zu könnnen. Ich, und mit mir viele andere moderne, aufgeklärte Menschen in Deutschland sind es leid, sich im Jahre 2015 permanent mit Fragen der Religionsausübung und deren überkommenen Riten konfrontiert zu sehen. Wer aus religiösen Gründen Tieren bei lebendigem leib den Hals durchschneiden muss weil er kein anders Fleisch essen darf (allein das muss man sich mal vorstellen!) ist hier schlicht nicht im richtigen Land. Das gilt für Juden und Moslems und jeden anderen der derartiges praktizieren möchte gleichermaßen. Derartige Riten gehören einfach nicht in diese Zeit und nicht hierher. Es gibt jede Menge Staaten in denen religiös begründete Tierquälerei zum Alltag gehört, wer also hierauf nicht verzichten mag, bitte zeitnah dorthin ausreisen. (Bedauerlicherweise findet sich in diesen Ländern jedoch in der Regel ein nicht gerde üppiger Minderheitenschutz, ebenso ist die soziale Absicherung doch eher bescheiden). Also: in einer postmodernen, aufgeklärten Gesellschaft, die weiß Gott andere Sorgen hat als sich ständig um die Bedürfnisse von Angehörigen archaischer Stammesreligionen zu kümmern haben Dinge wie Schächten und auch Beschneidungen KEINEN Platz, ob das nun durchs GG abgesichert ist oder nicht. Noch eine Anmerkung: dass Ihr Freund Stephan J. Kramer das Schächten als geradezu humane Tötungsmethode glorifiziert wundert nicht, hier hat man buchstäblich den Bock zum Gärtner gemacht. Vielleicht sollte Herr Kramer einmal eine unanhängige und aktuellere Expertise hierzu einholen, da gibt es sicherlich auch andere, fundiertere Stimmen. Dass Sie als Mitglied der Grünen, die sich als Partei einmal dem Tierschutz verpflichtet sah, allen Ernstes gegen ein Verbot des Schächtens eintreten ist kaum zu glauben. Analog gilt das von mir Gesagte übrigens auch hinsichtlich der ebenfalls Ihrerseits tolerierten Beschneidungen, die ja ausschließlich dem Kindeswohl dienen sollen. (!) Haben Sie Kinder? Also. Es wird Zeit dass das politische Establishment anfängt die Interessen der einheimischen Bevölkerung im Sinne eines modernen, aufgeklärten Gemeinwesens wahrzunehmen und aufhört sich in weltfremden, abgehobenen ideologischen Wahnvorstellungen zu suhlen. Es könnte allerdings hierfür bereits zu spät sein. Das wissen sie auch.

    p.s.
    lassen Sie doch Ihre pseudoelitären und arroganten Hinweise auf die orthografischen Unsicherheiten einiger Kommentatoren. Es geht hier nicht um die Form sondern um Inhalte. Dass Sie so etwas nötig haben spricht ebenfalls für sich. Und die Sache mit dem Rücktritt sollten Sie sich evtl. doch noch einmal überlegen.

    Schöne Weihnachten,

    P. Stähle

  25. Dr. Gerhard Lohse

    Sehr geehrter Herr Beck,
    das, was Sie „“Antwort“ nennen, habe ich gelesen. Für ein juristisches Fachseminar sicherlich intereesant. Dazu verstecken Sie sich hinter Gerichtsurteilen, gefällt von Juristen, deren Berufsstand von Friedrich dem Großen treffend charakterisiert wurde:“Lassen Sie mich erst ein Land erobern, dann werde ich schon Juristen finden, die beweisen, daß ich ein Recht darauf hatte..“
    Zu meiner Frage, nach einer schleichenden Islamisierung, nehmen Sie keine Stellung. Wollen Sie etwa das Bestehen und Wachsen islamischer Parallelgesellschaften in deutschen Großstädten bestreiten oder sind diese für Sie eine „kulturelle Bereicherung“?
    Oder sind Sie zu feige, diese Frage zu stellen?
    Die Ursachen haben Leute wie Sie mit ihrer „Multi-Kulti“- Träumerei gesetzt.
    bleibe dabei: Wer freiwillig zu uns kommt, hat sich gefälligst unserer Gesellschaft anzupassen. Und wenn das in Ihren Augen Rechts ist, dann bin ich und große Teile der Gesellschaft es eben
    Davon bleibt Asyl für Frauen und Kinder, die vor Krieg und Hunger fliehen, selbstverständlich unberührt. Ich.
    Mit freundlichen Grüßen!
    G. Lohse

  26. S. Horstmann

    Sehr geehrter Herr Beck,

    auch als Reaktion auf die unsäglichen Diffamierungen Ihrer Person über die digitalen Medien und begrüßenswerte Strafanzeige, die Sie gestellt haben, wurde ich auf eine Aussage von Ihnen aufmerksam, die mir so nicht bekannt war. Sie betrifft Ihre Äußerungen zum Schächten von Tieren, so dass ich Ihnen vornehmlich schreibe, um sie freundlich zu ersuchen, diese Äußerungen noch einmal zu überdenken. Ich schätze Ihre politische Klugheit und schreibe einzig aus diesem Grund, da ich diese Einschätzung nur schwer mit der genannten Äußerung übereinbringen kann.

    Sie führen die gegenseitige Akzeptanz sozialer/religiöser Gruppen als Grundbedingung eines friedvollen Zusammenlebens an und differenzieren in diesem Zusammenhang zwischen hinzunehmenden (rel. Riten) und einzufordernden Verhaltensweisen (Gleichberechtigung Frau/Mann usf.). Vermutlich verbunden mit dem Hinweis auf den verfassungsrechtlichen Rang letztgenannter Normen deuten sie erstgenannte Verhaltensweisen als legitim, da abgedeckt durch die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte freie Religionsausübung. So erscheint es folgerichtig, dass tierschutzrechtliche Erwägungen hinter diesem Recht zurückzustehen hätten und das Schächten von Tieren als legitim einzuräumen sei. Ich möchte kurz auf zwei Einwände hinweisen: Bitte bedenken Sie, insbesondere in Ihrer Eigenschaft als Mitglied von B.90/Grünen, dass auch dem Tierschutz seit 2002 ein verfassungsrechtlicher Rang zukommt (GG Art. 20a). Ein schlichtes Übertrumpfen des Tierschutzes durch die Religionsfreiheit ist damit nicht mehr ohne Weiteres denkbar, auch sie findet ihre Grenzen in den übrigen verfassungsrechtlichen Normen. Denkt man diesem Gedanken konsequent zu Ende, wäre auch zu fragen, wie sich die ursprüngliche Unterscheidung (Gleichheit der Geschlechter sei einzufordern, die Ausübung der Religion in allen Aspekten zu akzeptieren) überhaupt halten lässt: Wie also erklären Sie ihre Einschätzung, dass die Ausübung der Religionsfreiheit einerseits ihre Grenze findet, wenn die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit der Geschlechter tangiert wird, das gleiche aber nicht gelten soll, wenn der ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte Tierschutz verletzt wird?

    Gravierender scheint mir aber der zweite Aspekt: Das Schächten von Tieren erfüllt alle Merkmale purer Grausamkeit, es ist verbunden mit massivem Leiden. Ich ersuche Sie eindringlich, dieses Argument nicht einfach abzutun! Von einem ‚grünen‘ Politiker hätte ich mir gewünscht, auf diese kaum in Frage zu stellende Tatsache hinzuweisen, aber auch konstruktiv damit umzugehen: Dies würde voraussetzen, das Schächten nicht nur als unter den formalen Vorgaben ihrer verfassungsrechtlichen Kategorisierbarkeit aufzufassen, sondern als ein eigenes, zu lösendes Problem im Kontext des interreligiösen Dialogs. Als Theologin scheint es mir dieser Punkt besonders paradox, da die islamische Theologie das Schächten häufig (nicht nur, aber auch) aus dezidiert tierethischen Erwägungen heraus fordert. Nun reagieren Sie auf die Frage nach einer politischen Umgangsweise in formaler Hinsicht einzig normativ, sie denken über mögliche Handlungsregeln in dieser Frage nach. Freuen würde ich mich über ein Statement, dass diese Ebene purer Normativität für einen Moment verlässt, um die Frage nach der Tötung von Tieren zunächst auch abseits von rechtlichen Regulierungsformen zu diskutieren (um dann methodisch-kontrolliert dorthin zurückkehren zu können!). Dann könnte deutlich werden, dass die aufbrechende/längst aufgebrochene Diskussion um das Schächten ein tiefergehendes politisches Potential birgt: Wenn der interreligiöse Dialog den Kerngedanken des Tierschutzes im islamischen Modell aufgreift, ließe sich von dort einerseits ein kritischer Blick auf den eigenen Umgang mit Tieren werfen. Auch das innerdeutsche TSchG erscheint dann womöglich als ausbaufähig und nicht übermäßig tierethisch-werthaltig geprägt. Gleichermaßen ließe sich innerislamisch ein Dialog anstoßen, inwieweit die Praxis der islamischen Tiertötung dem Ideal des Tierschutzes überhaupt nachkommt. Auf diese Weise könnte Ihre Politik nicht nur als Selbstaffirmations-Zirkel in einem Kontext von vorgeblicher Religionsfreiheit fungieren, sondern gäbe Anstoß zu einer differenzierten und reflektierten Auseinandersetzung vor dem Forum säkularer wie religiöser Vernunft.
    An den übrigen, leider nicht immer redlichen Kommentaren wird ersichtlich, dass viele sich hier ein erklärendes Statement von Ihnen erhoffen. Dem schließe ich mich ebenfalls an.

    Herzlichen Dank für Ihren Einsatz. Freundliche Grüße
    S. Horstmann

  27. Mike Jung

    Was hat das grausame Quälen von wehrlosen Tieren mit Religionsfreiheit zu tun? Man muß Tiere nicht schächten, um auf die Aufnahme von Blut zu verzichten. Wenn die morgenländischen Eiferer aus religiösen Gründen kein Blut zu sich nehmen wollen, dann ist das aus Sicht vieler Menschen wenn auch mehrheitlich aus anderen Motiven unterstützendswert, da schließe ich mich nicht aus, doch dann kann man erwarten, daß sie auch religiös und kntegrationsbereit genug sind, um entsprechend auf Fleisch zu verzichten, wenn durch das Schächten von Tieren die Gefühle und die Sitten des Gastgebervolkes verletzt werden. Dritte, die Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft, werden entgegen Ihrer Aussage nämlich sehr wohl dadurch beeinträchtigt. Sie faseln was von „Respekt“. Wo ist der „Respekt“ gegenüber der Mehrheitsgesellschaft? Mühsam über Jahrzehnte erarbeitete zivilisatorische Fortschritte im Bewußtsein der Menschen gegenüber dem Leiden der Tiere machen Sie mit Ihrem Gefasel wegen mittelalterlichen Vorstellungen illegal eingewanderter Fremder zunichte! Sie stellen sich selbst als Opfer dar, das bedroht und beschimpft wird. Sie sind kein Opfer, sondern Sie tun am Tierleid mit! Und am Niedergang unserer Lebensweise! „Respekt“ – aus Ihrem Munde Herr Beck, wo ist der „Respekt“ gegnüber lhren Wählern? Denen gegenüber, die das Unheil was Sie und Ihre Politikerkollegen von SPDCDULINKEFDP mit ihrer Willkommens(un)kultur anrichten, ausbaden und bezahlen müssen? Ich schäme mich, in jungen Jahren grün bzw. überhaupt gewählt zu haben. Ich wähle seit 25 Jahren nicht mehr. Danke, daß sie mich nicht in Versuchung bringen diese Entscheidung zu überdenken.

  28. UB

    Ich finde Herrn Becks Erwiederungen sachlich und passend. Unabhängig davon, was ich persönlich von Beschneidungen oder Schächten halte, es geht hier erst einmal um die Gesetzeslage. Bzw darum, dass aus einem rechtsunsicheren Raum (durch das Kölner Urteil) ein rechtssicherer Raum gemacht werden sollte.

    Ich bin seit über 40 Jahren Vegetarierin und Atheistin. Ich mag es überhaupt nicht wenn Tiere geschlachtet werden. Egal wie. Und ich hänge keiner Form von Religion an. Was aber nichts mit der Sache zu tun hat. Persönlich ist NICHT dasselbe wie wichtig. Solange ich das Grundgesetz akzeptiere und als gültig anerkenne (und das sollte ich als Bürgerin dieses Staates durchaus), muss ich davon ausgehen, dass es Religionen gibt, die bestimmte Vorgehensweisen vorsehen. Sei es nun Beschneidung oder Schächten. Und von daher hat der Gesetzesgeber die Pflicht einen passenden Weg zu finden zwischen Einhaltung des Grundgesetzes (Religionsfreiheit) und Einhaltung ethischer Grundsätze (zB Tierschutz). Dieser Weg findet sich im Tierschutzgesetz wieder.

    Wem das nicht gefällt, der kann jederzeit bei seinem Abgeordneten Druck machen, das der oder die wiederum eine Gesetzesänderung einbringt. Oder eine Bürgerbewegung gründen, die sich dafür einsetzt, dass ein bestimmtes Gesetz geändert wird. Oder … Es gibt verschiedene Möglichkeiten. zB sich in einer Partei zu engagieren und sich dort dafür einzusetzen.

    Allerdings sollte man immer bedenken, dass Gesetze eben für alle gemacht werden müssen. Nicht nur für einen selbst. Der Gesetzgeber hat viele Eventualitäten zu bedenken, wenn ein Gesetz erlassen oder geändert wird. Verbiete ich bestimmte Vorgehensweisen (wie das Schächten oder die Beschneidung), dann verbiete ich den Angehörigen einiger Religionen quasi ihre Religion legal auszuüben. Wie vereinbart sich das dann mit der besagten Religionsfreiheit? Und nein, ein ‚dann müssen „die“ halt damit aufhören‘ ist nicht akzeptabel. Weil ich niemanden in seine oder ihre Religion reinreden kann und darf. Egal wie wenig oder wieviel ich persönlich davon halten mag.

  29. Carin Folkerts

    Sehr geehrter Herr Beck,

    da haben wir mit Ihnen nun neben Boris Palmer und Maria Scharfenberg mit Ihnen einen weiteren Befürworter von Tierquälerei in der sogenannten „Grünen“ Partei! Für mich ist diese Partei nicht mehr wählbar. Schon allein das Einknicken wegen des Veggie-Day ist blamabel genug.

    Sie verlangen Toleranz für das betäubungslose Schächten und unterstellen damit automatisch Geflüchteten, barbarische Sadisten zu sein! Ist das ihr Ernst? Ich kenne viele Muslime. Keiner verlangt das betäubungslose Schächten. Für die meisten beteutet „Halal“ einfach nur kein Schweinefleisch und viele interessieren sich für eine vegetarische oder vegane Lebensweise. Leute, die auf sadistische Rituale bestehen, haben hier nichts verloren. Und falls doch, brauchen sie auch keinen Respekt vor Frauen oder gar Homosexuellen zu haben. Warum auch? Wir sind ja schließlich tolerant! Für die die Zwangsehe und für die Diskriminierung und Bestrafung Homosexueller! Und für das betäubungslose Schächten! Entweder ganz oder gar nicht! Willkommen im Neandertal!

    Von einer GRÜNEN Partei erwarte ich, dass sie sich kompromisslos für den Schutz wehrloser Tiere und für einen Ausstieg aus der unerträglichen Massentierhaltung einsetzt. Ich erwarte, dass der Tötungsbereich der Schlachthöfe mit Kameras überwacht und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz kompromisslos dokumentiert und geahndet werden. Ich erwarte, dass auf einen Ausstieg aus der Schlachthausgesellschaft hingearbeitet wird. Und ich erwarte eine Förderung der veganen Lebensweise. Sie, Herr Beck, sind in meinen Augen genauso wenig GRÜN wie die Fallenstellerin und Katzenmörderin Scharfenberg oder der Befürworter grausamer Tierversuche B. Palmer. Weiteres über das betäubungslose Schächten zu Ihrer Information: http://www.swr.de/report/ist-schaechten-tierquaelerei-neue-erkenntnisse-der-bundestieraerztekammer/-/id=233454/did=3563876/nid=233454/56xitl/index.html

  30. L. Rapp

    Ihre erschreckende Uninformiertheit grenzt geradezu ans Unglaubliche.

    In diesem Forum wird Ihnen daher umfassend und sorgsam mit zahllosen Verweisen auf die Ergebnisse moderner Wissenschaft und Forschung, zusammenfassend erklärt, dass Gewalt und Missbrauch an empfindungsfähigen Lebewesen zu hinterfragen ist und nicht mehr einfach hingenommen werden kann.

    Sie hingegen verweisen den Bürger, der Kinder nicht misshandelt und Tiere nicht gefoltert sehen will, lapidar auf die herbeigezogene Rechtfertigung,
    dass Beschneidungen sowie das zu Tode schächten von Tieren
    -zur Aufrechterhaltung archaischer Grausamkeiten-
    „nach Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter“ in Deutschland erlaubt sei.

    Sie reihen sich somit in den Trauerzug jener Politiker ein, die in allen wichtigen sozialen Fragen des Kindeswohles sowie des Natur-und Tierschutzes umfassend versagen, um sich sodann durch die Hintertür der zahlreichen Nutznießer-Bequemlichkeitsgesetze aus der Verantwortung zu schleichen.

    Sicher glauben Sie selbst keinesfalls, dass das Zutodefoltern von Tieren und das Verstümmeln von Kindern ein ernstzunehmendes Tauschangebot sein kann, um eine höchst eigennützige persönliche Bevorzugung im Jenseits zu erlangen?

    Wahrscheinlich ist Ihnen zudem sehr wohl bewusst, dass Sie zumindest einen Hauch moralischer Verpflichtung gegenüber einem Gewaltopfer hätten, wenigstens ein Minimum an Schonung durch Betäubung zu verlangen, wenn Sie schon Tieropfer nicht zu hinterfragen in der Lage sind.

    Stattdessen bevorzugen Sie das Verschließen aller eventuell noch vorhandenen Gefühls-Restrezeptoren und verstecken sich lieber hinter den fragwürdigsten Folter-Erlaubnisgesetzen.

    Auch Ihre Berufung auf die Würde des Menschen, diesem hohen Verfassungsgut, dessen Unantastbarkeit gerade Politiker Ihres Kalibers so gerne betonen, kann den Widerspruch Ihres Handels nicht verdecken: treten Sie doch zugleich die Menschenwürde mit Füßen, indem Sie die Schwäche anderer ausnutzen um mit unnötigen Leiden und mit unnötigen Sterben den Eigennutz zu mehren.

    Somit ordne ich Sie der Fraktion der Menschen zu, die ohne hinreichendes Sachwissen und ohne Empathie, Herz, Einsichtsfähigkeit und Änderungswillen, unseren Mitgeschöpfen Höllenqualen zumuten.
    Zusätzlich schwinden die Ressourcen, versauern die Böden, verfaulen die Gewässer, verpestet die Luft, sterben die Wälder, wachsen die Wüsten, schrumpfen die Äcker, veröden die Meere, steht der globale ökologische Kollaps vor der Tür.
    Es gibt viel zu tun, diesen Wahnsinn zu stoppen.

    Dazu braucht es eine sittliche, ethische und vor allem empathische (!) Rechtsgemeinschaft.

    Mit Herzlos-Politikern wie Ihnen,
    die den gnadenlos schächtenden und verstümmelnden Menschen zum höchsten Wesen übersteigern, die Natur aber zum freidisponiblen Objekt entwerten, wird das nicht gelingen können.

    Sie sollten Ihr Amt daher baldmöglichst einem geeigneterem Politiker zu überlassen.
    Vielen Dank
    L.Rapp

  31. Rerun

    @UB: Religionsfreiheit ist ja schön und gut, aber wo ist da Ihre Grenze? Wenn 12 Stämme ihre Kinder religiös begründet und „zur Erziehung“ schlagen? Würden sie das Einritzen der Schamlippen bei Mädchen auch tolerieren? Wie halten Sie es mit metzitzah b’peh, dem religiös begründeten oralen Blutabsaugen aus der offenen Wunde? Ist das für Sie auch ein hinzunehmendes jüdisches Ritual? Oder würden Sie da dann doch auch sagen, dass Sie anderen in ihre Religion hineinreden möchten? Bedenken Sie, dass die Ansprüche einer jeglichen Minderheitenreligions bzw. Weltanschauungsgemeinschaft auf Religionsfreiheit lt. Grundgesetz und BVerfG in nichts denen nachstehen, die die drei großen Religionen erheben können. Die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas, der 12 Stämme und aller anderen sind gleichermaßen geschützt, wie die einer Sekte. Glauben Sie, dass man diesen ein ähnliches Sonderrecht eingeräumt hätte?

    Ich bleibe dabei: Der von Herrn Beck immer genannte Ausgleich der Grundrechte (den es im Grunde gar nicht gibt) ist derzeit vollständig zu Lasten des Rechts von Jungen auf körperliche Unversehrtheit gestaltet worden. Der Gesetzgeber hätte die Beschneidung verbieten müssen und hätte sie allenfalls unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen dürfen, weil man die Kriminalisierung gutmeinender Eltern verhinden möchte. Dass er aus der Religionsfreiheit hier ein allgemeines Recht (§1631d BGB ist an keine religiöse Begründung gebunden) geschaffen hat, dass ausschließlich Jungen dieses Recht nimmt, ist für mich nach wie vor völlig inakzeptabel. Eine derart allgemeine Erlaubnis ist tatsächlich ein „Sündenfall des Rechtsstaates“.

  32. Gramlich Karl-Heinz

    Ja Herr Beck,
    an der Vielzahl von Negativen Beurteilung Ihrer Forderung sollten Sie sehen das Sie den Bürger nicht Vertreten und der Mehrzahl nicht gerecht werden! Sprich Tierschutz wird erst wieder Aktuell wenn Wahlen sind, ich werde meines dazu tun damit Grün in meinem Wahlkreis so schlecht wie möglich wegkommt.
    Bauern und Landwirte auffordern damit sie ihre Tiere keinen Schlachthof oder Metzger zur OPFERUNG mit größtmöglicher Qual zur Verfügung stellen. Zur Beschneidung möchte ich mich politisch gar nicht äußern, sondern alle Mütter dazu Aufrufen der Verstümmelung an Ihren Söhnen zu Widersprechen!

  33. Michael Minski

    Herr Beck, merken Sie etwas? Mit Ausnahme von 2 oder 3 Kommentaren (einer wirkt wie eine organisierte Ergebenheitsmitteilung nach soviel Kontra), nur ablehnende Haltungen, und diese auch noch sachlich. Zum Schächten kann ich nichts sagen, es fehlt mir der Hintergrund. Zum Entfernen von Teilen der äußeren Geschlechtsorganen bei männlichen Säuglingen sehr wohl. Es ist ein gewaltiger Rückschritt. Wir haben nach 1500 Jahren die Fesseln des politischen Christentums ( das soll bitte nicht als anitichristliche Propaganda verstanden werden) abgestreift und jetzt werden Gesetze wieder nach dem Gusto von archaischen Religionen und ihren Wertvorstellungen geschrieben. Informieren Sie sich bitte über Probleme, Todesfälle usw. Danke

  34. Michael Minski

    Herr Beck,
    die Deutschen sind keine Germanen. Die Germanen sind ein Teil der Vorfahren der Deutschen, so wie bei vielen europäischen Völkern auch. Was soll also der Hinweis auf Tacitus und die Semnonen?
    Ich halte,ebenso wie Sie wahrscheinlich auch, ein starres strukturkonservatives Festhalten an Sitten und Gebräuchen für nicht sinnvoll, waren die Grünen mal nicht wertkonservativ? . Sind Tacitus und die Semnonen ernst gemeint , oder Satire?
    Nur nebenbei die erste urkundliche Erwähnung eines Juden im Frankenreich war so um 800, auch wenn in der römischen Provinz Germania und in Raetien Juden in römischen Quellen erwähnt sind.

  35. Michael Minski

    Herr Beck,
    wie definieren Sie Genitalverstümmelung, auch nach WHO Grad 1. Wenn dem so ist, dann ist
    Ihre Aussage in der Sunna steht nichts davon, falsch.

    Zitat aus dem Wikipedia-Artikel:
    „Alle vier sunnitischen Rechtsschulen (Madhhab) befürworten die Beschneidung von Frauen. Die Schafiiten erklären sie explizit zur religiösen Pflicht.[132] In den Ländern des Nahen Ostens und Ostafrikas, in denen die schafiitische Rechtsschule dominiert, ist die Beschneidung deshalb auch allgemein verbreitet. Auch einer überlieferten hanbalitischen Position zufolge ist die Beschneidung bei Frauen religiöse Pflicht. Für die Malikiten ist die Beschneidung Prophetentradition (sunna) und damit empfehlenswert, für die Hanafiten wie auch für manche Hanbaliten ist sie ehrenhaft (makruma).[133]

    Der am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habiba (oder Umm ’Atiyya) wieder (das Hadith der Beschneiderin).[134] Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „Unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr: „Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ – „Die Beschneidung ist eine Sunna für die Männer und Makruma für die Frauen.“)
    Ende des Zitates

  36. Rerun

    So ruhig hier. Er wird den Drogenbesitz doch hoffentlich religiös begründen? Da geht doch bestimmt was.

  37. Anja Brüwer

    Sehr geehrter Herr Beck,

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
    Ja, das ist richtig, jedoch sollte die Würde des Tieres dabei nicht auf der Strecke bleiben.

  38. Pingback: Beck (MdB – Grüne) fordert Akzeptanz für Schächten, Beschneidung und Kopftuch

  39. Virtual server

    Du musst nicht verstehen, was Religionsfreiheit ist. Das erklaren dir notfalls schon diejenigen, die fur sich die Freiheit fordern, ihren Glauben nach ihren eigenen – und somit nicht nach deinen – Ma?gaben auszuleben.

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