PostHeaderIcon Erklärung zu Abstimmung über ein NPD-Verbotsverfahren

Hier finden Sie unsere Erklärung nach §31 GO zur Abstimmung von Tagesordnungspunkt 5 – NPD-Verbotsverfahren, am 25.04.2013.

“Die NPD ist eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei, die auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Zu diesen Mitteln kann auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG gehören. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Genau diese Gefahr sehen wir in der heutigen Abstimmung über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren, dem keine ordentliche Beratung in den Ausschüssen vorrausging.

Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages sind derzeit unklar und werden nicht besser, indem der Bundestag – obwohl keine Mehrheit dafür besteht – über ein NPD-Verbotsverfahren abstimmt. Ob die V-Mann-Problematik behoben ist, an der das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte, ist nach wie vor fraglich. Dies entzieht sich der Kenntnis des Bundestages, da er nicht über das hierzu notwendige Wissen verfügt. Zudem bestehen Zweifel, ob die inhaltlichen Anforderungen an ein Verbot erfüllt sind. Weil das Bundesverfassungsgericht die neuere Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen hat, sind die Anforderungen höher, als sie es bei den bislang einzigen erfolgreichen Verbotsverfahren in den 1950er Jahren waren. Die Materialsammlung von Bund und Ländern ist auf diese neuen Anforderungen nicht ausgelegt. Sie richtet sich nach Angaben des Bundesinnenministers an der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der KPD aus. Ob die vorgelegten Materialen daher ausreichen, um ein Verbot inhaltlich zu begründen, ist fraglich.

Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir keinen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist. Aufgrund des von SPD und Linksfraktion gewählten Verfahrens enthalten wir uns. Zudem halten wir ein Verbotsverfahren für kein Allheilmittel im Kampf gegen Rechtsextremismus und setzen deshalb auf eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den alltäglichen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.”

Volker Beck, Renate Künast, Konstantin von Notz,  Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, Tabea Rößner, Lisa Paus, Marieluise Beck, Biggi Bender,

Print Friendly

PostHeaderIcon Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes!

Zeit Christ und Welt

Die Zeit – Christ & Welt, 18. April 2013

Am 18. April 2013 erschien bei „Christ und Welt“, eine Beilage der ZEIT, ein Artikel von mir zur Reform des Kirchenarbeitsrechts. Ein zeitgemäßes Verfassungsverständnis muss durch eine Neujustierung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dafür will ich in einem Dialog mit den Kirchen streiten. Der Artikel ist Teil eines „Pro und Kontras“.  Mein „Gegenpart“, Pascal Kober von der FDP, sagt in seinem Artikel in langen Worten eigentlich nur: „Alles soll so bleiben, wie es ist!“

Hier mein ganzer, ungekürzter Artikel:

Wir brauchen eine Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes

Das kirchliche Arbeitsrecht passt, so wie es praktiziert wird, nicht mehr in unsere Zeit. Seine Akzeptanz schwindet. Besonders prominent wurde ein Fall einer Kindergärtnerin  aus Königswinter: der beliebten und erfolgreichen Leiterin einer katholischen Einrichtung wurde gekündigt, weil die geschiedene Frau neu geheiratet hat. Die Eltern der Kinder organisierten sich und setzen durch, dass die katholische Kirche nun nicht mehr Trägerin des Kindergartens ist. Bei diesem Fall wurde besonders deutlich, welche Folgen die Sonderregelung des kirchlichen Arbeitsrechts mit sich bringen: hartherzige Entscheidungen und Rechtsunsicherheit für die Angestellten. Diesen Beitrag weiterlesen »

Print Friendly

PostHeaderIcon FAQ zum Twitterkönig*

Volker Beck twitter im Bundestag

Volker Beck twittert im Bundestag (Foto: Kohlmeier)

Regelmäßig erreichen mein Büro die gleichen Fragen. Warum twittern Sie? Sind Sie selbst bei Facebook oder beispielsweise auch: Welche Chancen und Gefahren haben neue Medien. Auf die gängigen Fragen Finden Sie hier die Antworten.
[*Der Titel des Twitter-König wurde von heise.de verliehen]

Welche Web-2.0-Kanäle nutzen Sie? Und seit wann?

2005 bot ich als erster Politiker eine regelmäßige online-Sprechstunde bei GayRomeo an. Seit 2008 nutze ich vor allem Facebook und Twitter. Seit 2010 nutze ich – oder in diesem Fall besser gesagt mein Team – auch Youtube . Außerdem betreibe ich mein eigenes Blog: BECKSTAGE. FlickR habe ich 2010 mal ausprobiert, aber nicht durchgehalten. Instagram habe ich noch nicht ausprobiert.

Twittern sie selbst? Diesen Beitrag weiterlesen »

Print Friendly

PostHeaderIcon Für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag der Stimmkarte für Ja

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag mi Stimmkarte (Foto: Kohlmeier)

Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung mehrheitlich (MdB: 580 | Ja: 434 | Nein: 100 | Enthaltung: 46) für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen gestimmt. Um mein Abstimmungsverhalten zu begründen, möchte ich auf die Erklärung nach §31 GO verweisen, die ich gemeinsam mit Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Cornelia Behm, Josef Winkler, Tom Koenigs, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott, Lisa Paus  abgegeben habe. Diesen Beitrag weiterlesen »

Print Friendly

PostHeaderIcon #candystorm für Claudia – sweeter than candy

Foto: .curt via Flickr / Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Foto: .curt via Flickr / Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Die Medien sind irritiert. Im Internet haben Grüne und ihre SympathisantInnen über Nacht die Stimmung gedreht.

Claudia hat eine Abstimmung verloren. Die Partei hat unter Gesichtspunkten der Ausgewogenheit ein Duo für die Bundestagswahl gewählt, bei dem sie nicht dabei ist. Und das, obwohl sie die Entscheidung erzwungen hat. Jetzt hat sie verloren. Und nach den Gesetzen der Medien muss sie jetzt in Grund und Boden geschrieben werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Print Friendly

PostHeaderIcon Eine echte Transparenzinitiative muss über Nebeneinkünfte hinausgehen

Am 9. Oktober habe ich die Parlamentarischen Geschäftsführer der anderen Fraktionen im Bundestag aufgefordert, endlich einen ehrlichen und ernst gemeinten Schritt zu unternehmen, um für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten, bei der Parteifinanzierung und bei Lobbyismus zu sorgen.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Print Friendly

PostHeaderIcon Vorwärts nimmer – rückwärts immer!

Unfähig und nicht auf der Höhe der Zeit: Dieses Zeugnis hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung der schwarz-gelben Regierungskoalition mit Zustimmung aus der Union ausgestellt.

Peinlich für die Koalition und gut für die Bürgerrechte ist es, dass der Bundesrat das Lobbyistenprojekt des schwarz-gelben Meldegesetzes gestoppt hat.

Bei Frauenquote, Betreuungsgeld und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft regiert Schwarz-Gelb gegen die gesellschaftliche Wirklichkeit. Damit wird die Alternative bei der Bundestagswahl gesellschaftspolitisch immer klarer: Gleichberechtigung und Modernisierung oder zurück in die 50er-Jahre. Es entsteht immer mehr der Eindruck eines gesellschaftspolitischen Reformstaus – wie zum Ende der Ära Kohl. Damals war das Staatsangehörigkeitsrecht das Symbol für gesellschaftspolitischen Stillstand, heute sind es Gleichberichtigungsfragen.

Print Friendly

PostHeaderIcon Pussy Riot und die RAF – Geht’s noch, FAZ?

Wer solche unabhängigen Medien im Ausland hat, kann sich seinen eigenen Propagandaapparat fast sparen. Falls Wladimir Putin am 2. September durch Zufall die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in den Händen gehalten haben sollte, wird er sich vermutlich gefreut haben. In dem Artikel „Bomben aus der Spaßgerilja“ (ja, genau so geschrieben) war dort an prominenter Stelle auf Seite 3 zu lesen: “Vom Happening zum Terror – die RAF hat eine Vorgeschichte. Ihre Protagonisten stammten zum Teil aus der Künstlerszene. Die Idee, Gewalt anzuwenden, schwang jedoch von Anfang an mit. Parallelen zu den russischen Anarchisten, die jetzt so viel von sich reden machen.”

Soso. „Pussy Riot“ (und mit ihnen noch eine ganze Reihe anderer russischer Künstlerinnen und Künstler) sind also die Vorboten einer russischen RAF. Sie selber und ihre Nachfolger zweiter und dritter Generation werden vermutlich dutzende Gewalttaten verüben und Menschen töten. Das kann man jetzt schon sagen, denn: sie machen politische Kunst. Liebe FAZ, geht’s noch? Diesen Beitrag weiterlesen »

Print Friendly

PostHeaderIcon Post an Wagner

Tja, Herr Wagner,

nun hatte ich mich schon so daran gewöhnt, dass seit 1969 homosexuelle Männer grundsätzlich nicht mehr für ihre Liebe ins Gefängnis kommen. Nun haben Sie mich mit Ihrer Kolumne daran erinnert, dass das in Deutschland nicht selbstverständlich ist. Aber Sie haben schon recht, solange es Schreiberlingen wie Ihnen bei dem Gedanken, unsere Partnerschaften wären gegenüber Partnerschaften von Mann und Frau gleichberechtigt, „unwohl“ wird, kann man nie ganz sicher sein, was die Zukunft bringen mag. Wer weiß, wie sich solche Vorurteile zukünftig politisch auswirken?

Mir dreht sich auch der Magen bei dem Gedanken um, dass Sie sich mit Ihren Zeilen wohl noch ganz demokratisch, tolerant und glorreich vorkamen. Nur so viel: Das Familienrecht denkt nicht wie der Besitzer eines Karnickelstalls. Es schützt Ehe und Familie als Freiheitsrechte- und –raum. Im Übrigen: unser Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht gebieten, Gleiches gleich zu behandeln. Da Lebenspartner und Ehegatten die gleichen Pflichten übernehmen, müssen sie auch die gleichen Rechte erhalten!

Was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch weiß, sich aber offensichtlich noch nicht bis in Ihre Redaktionsstube herumgesprochen hat: Es gibt Regenbogenfamilien (Homosexuelle Paare mit Kindern) und kinderlose Ehen. Deshalb besteht ihr platter Biologismus auch nicht den Faktencheck.

Trotzdem gute Besserung!

Ihr

Volker Beck

Print Friendly

PostHeaderIcon Appell an CSU: verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft beenden!

20 Jahre nach der Aktion Standesamt, die auch ein 20 jähriges Ringen um Recht und Respekt für gleichgeschlechtliche Paare markieren, habe ich in einem Brief Horst Seehofer, Stefan Müller und Gerda Hasselfeldt die Hand gereicht und angeboten, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft endlich gemeinsam zu beseitigen! Das Jahressteuergesetz 2013 ist eine gute Gelegenheit um einen verfassungskonformen Zustand im Steuerrecht herzustellen. Für eine Partei, die auf dem Fundament des Grundgesetzes steht, ist es eigentlich nicht denkbar, dass sie aus wahlpolitischen Erwägungen vorsätzlich einen verfassungswidrigen Zustand aufrecht erhält.

Berlin, 16. August 2012

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass führende Vertreterinnen und Vertreter der CSU den Anschein erwecken, sie würden das Bundesverfassungsgericht gering schätzen oder gar ignorieren. Als Demokrat und Verfechter des Rechtsstaates irritiert mich dies und ich bitte Sie um Aufklärung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber Ehen wiederholt als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes beanstandet. Just zum elften Jubiläum des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August düpierte das Gericht zum dritten Mal und schon nach einer Woche zum vierten Mal die von Ihnen getragene Regierung, in dem es Sie bei der Gleichstellung von Homosexuellen zum Einlenken zwingt. Nun läuft in der Koalition eine kontroverse Diskussion über den gesetzgeberischen Umgang der drei Parteien mit den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Diesen Beitrag weiterlesen »

Print Friendly
Seiten
Tags
Hinweis
Kommentare, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder Diskriminierungen, Obszönitäten, Beleidigungen, Werbung, Spam oder Propaganda radikaler politischer Ansichten enthalten, werden ohne Begründung editiert, offline geschaltet oder gelöscht. Gegebenenfalls werden außerdem im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften personenbezogene Daten an Ermittlungsbehörden weitergegeben. Es gelten die allgemeinen Benutzungsbedingungen.