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FAQ für alle Heiratswilligen

Heute wurde die Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Hier ein paar erste Fragen und Antworten dazu.

Ab wann können lesbische und schwule Paare heiraten?

Es dauert noch ein bisschen. Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Vor der Verkündung passiert noch Folgendes: Das heute beschlossene Gesetz wird am 7. Juli im Bundesrat beraten. Es gilt aber als sicher, dass er nicht den Vermittlungsausschuss anruft oder einen Einspruch einlegt. Danach muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Erst im Anschluss kann es im Bundesgesetzesblatt verkündet werden. Im Ergebnis rechnen wir damit, dass die ersten lesbischen bzw. schwulen Hochzeiten ab Oktober/November stattfinden können.

Können weiterhin Lebenspartnerschaften abgeschlossen werden?

Nein. Ab in Krafttreten des Gesetzes können Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden. Bis dahin allerdings schon.

Was passiert mit den bestehenden Lebenspartnerschaften?

Eingetragene Lebenspartnerschaften können weiter bestehen bleiben – außer die Partner*innen möchten sie in eine Ehe umwandeln.

Kann ich heiraten, wenn ich schon verpartnert bin?

Die Lebenspartner*innen – wenn sie wollen – können ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dafür müssen sie – wie bei einer Eheschließung – vor dem Standesbeamten gemeinsam persönlich erklären, dass sie miteinander eine Ehe führen wollen.

Was ist die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe?

Mit der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe werden bisherige Lebenspartner*innen zu Ehegatten. Es besteht aber kein Zwang zur Umwandlung und es wird auch nicht „automatisch“ umgewandelt. Für die Umwandlung müssen die bisherigen Lebenspartner*innen – wie bei einer Eheschließung – vor dem Standesbeamten gemeinsam persönlich erklären, dass sie miteinander eine Ehe führen wollen.

Hat die Umwandlung rückwirkende Folgen?

Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartner*innen die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit soll die bestehende wie vergangene Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner*innen mit Ehegatten rückwirkend beseitigt werden. Dies bedeutet, dass vor allem bestimmte sozial- und steuerrechtliche Angelegenheiten, die noch nicht abschließend entschieden wurden, neu getroffen werden können.

Dürfen Ausländer*innen eine gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland schließen?

Ja. Zudem kommt, dass diejenigen, die aus einem Land kommen, wo es keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt, anders als verschiedengeschlechtliche Paare, keine Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen. Sie müssen jedoch durch öffentliche Urkunden nachweisen können, dass sie ledig sind.

Was passiert mit den im Ausland geschlossenen Ehen?

Sie werden nicht mehr als Lebenspartnerschaften sondern als Ehe im Eheregister verzeichnet werden.

Köln, Peter und die Folgen: Schleichende Entliberalisierung

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Text ist ein Beitrag von Dr. Sergey Lagodinsky. Er ist zuerst auf CARTA erschienen.  Die Seite ist gegenwärtig wegen eines vermutlichen Angriffs nicht zugänglich. Zum Teilen finden Sie den den Text auch hier auf der Facebook-Seite von CARTA.

 

Werden wir von unseren Ängsten bald dermaßen gesteuert, dass unsere demokratischen Instinkte versagen? Wenn wir so weitermachen, brauchen wir keine Putinschen Interventionen, um unsere liberale Demokratie zu Grabe zu tragen.

Wenn wir so weitermachen, brauchen wir keine Putinschen Interventionen, um unsere liberale Demokratie endgültig zu Grabe zu tragen. Die Diskussion der letzten Tage zeigt, wie schnell eine scheinbar demokratisch-gefestigte Gesellschaft ihre rechtsstaatlichen Fundamente in Frage stellt, sobald schwer beherrschbare Sicherheitsrisiken auftauchen.

Ob die Polizei in Köln richtig oder falsch gehandelt hat, ist weiterhin offen. Allerdings zeigt schon die Diskussion darüber, was hinterfragt werden darf, einen hohen Grad an Verunsicherung einer Gesellschaft, die sich selbst allzu oft auf die Schulter klopft, aus ihrer Vergangenheit gelernt zu haben.

Deshalb sollten wir im Nachgang zur ausgebrochenen Aufregung darüber besonnen aber schonungslos diskutieren, was in der Diskussion schief gelaufen ist. Denn die Diskussion um Köln, Simone Peter und die Rolle der Polizei zeigte deutlich: Was unser demokratisches Selbstverständnis angeht, so steht einiges auf dem Spiel. Weiterlesen

Wider die konservative Ideologie: Grüne Initiativen zum Staatsangehörigkeitsrecht

Kaum eine Debatte führen die Konservativen so ideologisch und faktenfrei wie die Debatte um die doppelte Staatsangehörigkeit. Das hat die CDU auf ihrem Parteitag am 6. Dezember 2016 wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die Bundesregierung hat dem Parteitagsbeschluss zur Ausweitung des Optionszwangs auf Anfrage meiner Fraktion nun eine klare Absage erteilt. Das begrüßen wir Grünen sehr.

Es schadet niemandem, wenn jemand mehrere Staatsangehörigkeiten hat. In einer Welt, in der familiäre, berufliche und persönliche Zusammenhänge zunehmend grenzübergreifend gestaltet werden, ist die mehrfache Staatsangehörigkeit zu einer sozialen Realität geworden. Wenn er nicht zu drastischen Maßnahmen greift und Kindern deutscher Eltern, die im Ausland geboren werden, oder Kindern aus binationalen Partnerschaften die deutsche Staatsangehörigkeit gänzlich verwehrt, ist es dem nationalen Gesetzgeber auch kaum möglich, die mehrfache Staatsangehörigkeit gänzlich zu verhindern. Weiterlesen