Ponosni, demokratski, evropski: Für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Serbien

Bericht über die Reise von Volker Beck nach Belgrad vom 15. bis zum 18. September 2017

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Besuch der Pride

In den vergangenen Jahren hat Serbien auf dem Weg in die Europäische Union große Fortschritte gemacht. Dennoch gibt es bei Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten weiterhin große Probleme. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf den Schutz von Minderheiten (Roma, Menschen mit Behinderungen, Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge, Lesben, Schwule und Transgender…), die Funktionsweise staatlicher Institutionen, einschließlich der Gerichte, und die Pressefreiheit (vgl. hier und hier). Darauf ist im Rahmen von Kapitel 23 der Beitrittsverhandlungen zum Bereich Justiz und Grundrechte besonders achten, zumal dies in Hinblick auf andere Mitgliedstaaten in der Vergangenheit nicht immer zufriedenstellend erfolgt ist. Vor diesem Hintergrund diente die Reise nach Belgrad einerseits dem Erkenntnisgewinn zur Situation von Minderheiten in Serbien, andererseits der Unterstützung ihrer Anliegen durch die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen.

Schwerpunkt des ersten Reisetages war die Flüchtlingspolitik. In Begleitung der Botschaft fand zunächst ein Gespräch mit dem Leiter des serbischen Flüchtlingskommissariats, Herrn Vladimir Cucić, statt. Das serbische Flüchtlingskommissariat ist – ähnlich wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – mit einer Vielzahl von Aufgaben im Bereich von Flucht und Migration betraut und unter anderem für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zuständig. Diese Aufgabe ist relativ neu, da Serbien infolge der Jugoslawienkriege bislang in erster Linie mit der Aufnahme und Versorgung von Binnenflüchtlingen befasst war. Dementsprechend sind die Antragszahlen – trotz der Durchquerung von Serbien durch eine große Anzahl an Menschen – vergleichsweise gering. Herr Cucić legte in seinen Ausführungen großen Wert darauf, dass Serbien seine „Aufgaben“ gemacht und – wie von der Europäischen Union erwartet – die Anzahl der Menschen, die durch Serbien die Europäische Union erreichen, reduziert habe. Die Diskrepanz zwischen den (geringen) Asylantragzahlen und den (noch deutlich geringeren) Verfahrensabschlüssen vermochte er jedoch nicht nachvollziehbar zu erklären.

Runder Tisch zu Flüchtlingspolitik.

Runder Tisch zur Flüchtlingspolitik

Aus dem anschließenden Gespräch mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft ergaben sich große Zweifel an der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen Serbiens durch das Flüchtlingskommissariat, die sich aus der Umsetzung völkerrechtlicher wie auch unionsrechtlicher Vorgaben im Bereich des Flüchtlingsschutzes ergeben. Zwar regele das serbische Flüchtlingsrecht das Asylverfahren und die Voraussetzungen der Zuerkennung internationalen Schutzes im Wesentlichen im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben (insbesondere kenne das serbische Recht auch den spezifisch unionsrechtlichen subsidiären Schutz). Doch in der Praxis werden zahlreiche Flüchtlinge durch eine intransparente und komplizierte Handhabung von Verfahrensregeln faktisch daran gehindert, ihr Asylverfahren zu betreiben. So seien Flüchtlinge, die in sog. Transitlagern untergebracht sind, vom Zugang zum serbischen Asylverfahren abgeschnitten. Das erkläre auch die geringe Zahl der Verfahrensabschlüsse (siehe zu alledem hier).

Zwiespältiges Handeln des serbischen Staats in der Migrationspolitik

In dem Gespräch, an dem Vertreter*innen des Belgrade Center for Human Rights, Grupa484, Help, InfoPark und Praxis teilnahmen, ging es darüber hinaus um weitere Themen. Es wurden die Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschobener Roma (die nach der Rückkehr zunächst vom Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen sind) angesprochen (vgl. hier). Die Gewährung kostenloser Rechtsberatung für Asylsuchende und die Situation von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, insbesondere unbegleiteten Minderjährigen, wurden erörtert. Es wurde auf die Unzulänglichkeiten des nationalen Rechtsschutzes gegen ablehnende Entscheidungen im Asylverfahren eingegangen, die den Eilrechtsschutz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oftmals unentbehrlich machen. Die Gesprächspartner*innen machten auf die rechtlich fragwürdige Praxis der serbischen Asylbehörde aufmerksam, das Konzept des sonstigen sicheren Drittstaats (vgl. Art. 39 der Asylverfahrensrichtlinie) anzuwenden, ohne im Einzelfall die Voraussetzungen der Anwendung des Konzepts zu prüfen, wie es allerdings in der Verfahrensrichtlinie vorgesehen ist. Einige dieser Probleme könnten nach Auffassung der Gesprächspartner*innen im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Asylrechts behoben werden; ob dies jedoch erfolgt, sei ungewiss.

International Pride Forum

Zum Abschluss des ersten Reisetages fand ein Gespräch mit der Direktorin der NGO ATINA, Frau Marijana Savić, statt, die sich dem Kampfe gegen den Menschenhandel und der Unterstützung von Betroffenen verschrieben hat. Serbische Staatsangehörige wie auch Flüchtlinge seien von Menschenhandel sowohl innerhalb des Landes, als auch grenzüberschreitend insbesondere Richtung Nord- und Westeuropa sowie Russland betroffen (s. hier). Dabei verfolgen die Täter*innen verschiedene Zwecke: Arbeitsausbeutung, sexuelle Ausbeutung, Zwangsbettelei, Zwangskriminalität, in manchen Fällen die illegale Organentnahme. Das staatliche Handeln zum Schutze der Opfer sei zwiespältig. Zwar gebe es einen gesetzlichen Rahmen, der Opfern von Menschenhandel einen gewissen Schutz zusichert. Positiv hervorzuheben sei insbesondere, dass die Identifizierung der Opfer einer spezialisierten Stelle in der Sozialverwaltung obliegt und nicht – wie in Deutschland – ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden. Das stärke die Stellung der Betroffenen. Ausländische Betroffene können nach einer dreimonatigen „Überlegungszeit“ eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Damit sei zwar ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet, doch sei eine Entkopplung von Ermittlungsverfahren und Aufenthaltsrecht notwendig, um auch in Fällen, in denen die Betroffenen Familienangehörige im Herkunftsstaat haben, umfassend Schutz zu gewährleisten. Dies fördere auch die Aussagebereitschaft mittelfristig, da sich zahlreiche Betroffene erst bei Herstellung einer gewissen Sicherheit für die Aussage entscheiden. Insofern bestätigten die Gesprächspartner die Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Kampf gegen Diskriminierung nur in Bündnissen erfolgsversprechend

Schwerpunkt des zweiten und dritten Reisetages war die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Am International Pride Forum anlässlich der Beograd Prajd nahmen Vertreter etlicher Institutionen und Organisationen aus dem In- und Ausland teil, so etwa Vertreter des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die stellvertretende Bürgermeisterin von Amsterdam, vor allem aber Aktivist*innen aus der Region (einschließlich Kosovo). So entstand ein Panorama über die Erfolge und die fortbestehenden Herausforderungen für die LSBTTI*-Bewegung in der Region. Die Situation stellt sich selbstverständlich in Slowenien anders dar als etwa in Albanien oder in Kosovo. Einigkeit bestand aber darin, dass die Rechte von LSBTTI*, die in der Region gesetzlich verankert sind, sowohl auch gesetzlicher Ebene (Registrierung von Partnerschaften, Ehe für alle), vor allem aber auch bei der Umsetzung gestärkt werden sollte. Die Beitrittsverhandlungen sollten von allen Akteuren dahingehend genutzt werden. Einigkeit bestand ebenfalls darin, dass es beim Kampf für die Rechte von LSBTTI* notwendig sei, Bündnisse mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu schließen und den Kampf nicht entkoppelt vom Kampf anderer Minderheiten um Anerkennung und gegen Diskriminierung zu verstehen. Es sei daher nötig, dass sich LSBTTI* an die Seite der Roma, der Muslim*innen und der Flüchtlinge stellen, um erfolgreich zu sein. Dies sei insbesondere deshalb erforderlich, weil nur so die Betroffenen mehrfacher Diskriminierung (schwule Roma, lesbische Musliminnen…) die Perspektive echter gesellschaftlicher Teilhabe erlangen können. Der Empfang bei der Deutschen Botschaft, die insbesondere die Aktivist*innen aus der Region eingeladen hat, bot – wie bereits der Empfang bei der niederländischen Botschaft am Vortag und die Rainbow Party im Anschluss – die Gelegenheit zum vertieften Austausch.

Volker Beck im Gespräch mit der serbischen Premierministerin Ana Brnabić.

Volker Beck im Gespräch mit der serbischen Premierministerin Ana Brnabić

Beograd Prajd am Sonntag war nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, in denen es teilweise zum Verbot der Veranstaltung, teilweise zu gewalttätigen Angriffen nationalistischer und religiöser Fundamentalist*innen und Faschist*innen auf die Teilnehmenden gekommen war, polizeilich massiv gesichert. Zahlreiche Polizist*innen in Kampfmontur hatten die Innenstadt weiträumig umstellt und verhinderten den einfachen Zutritt zu der Veranstaltung. Anders als im letzten Jahr gab es aber dieses Jahr zumindest mehrere Zugänge, sodass von einer Verbesserung der Lage gesprochen werden kann, zumal nennenswerte Proteste ausblieben. Es bleibt zu hoffen, dass die polizeiliche Präsenz in den kommenden Jahren sukzessive abrüsten und abnehmen kann, damit die Veranstaltung sich nach und nach im Stadtbild etablieren kann und die Vorbehalte der Bevölkerung gegen Lesben, Schwule und Transgender nach und nach abgebaut werden können. Es deutet einiges darauf hin, dass dies – trotz der nach wie vor prekären Lage – gelingen kann. Die Premierministerin, Frau Ana Brnabić, und andere Vertreter des serbischen Staats nahmen an der Demonstration teil. Damit ist Serbien Deutschland sogar einen Schritt voraus: Eine Teilnahme der Bundeskanzlerin am Christopher Street Day ist in dieser Wahlperiode leider wieder gänzlich ausgeblieben. Die Stadtverwaltung hatte die Demonstrationsstrecke mit kleinen Regenbogenfahnen beflaggt (die allerdings unmittelbar nach der Demonstration abgenommen wurden) und die Zuschauer*innen an der Strecke, auf Balkonen und an Fenstern, waren meist interessiert und drückten teilweise ihre Unterstützung für das Anliegen der Demonstrant*innen durch das Schwenken von Regenbohnenfahnen aus.

Teilnehmer*innen der Pride.

Teilnehmer*innen der Pride

Roma nach wie vor die marginalisierteste Minderheit Serbiens

Schwerpunkt des letzten Reisetages war die Situation der Roma, in die ein Runder Tisch einen Einblick gewährte, der vom UN House in Zusammenarbeit mit der Botschaft ausgerichtet worden war. Teilnehmende waren sowohl Vertreter*innen von Roma-Selbstorganisationen wie auch von zivilgesellschaftlichen und zwischenstaatlichen Organisationen, die sich für die Verbesserung der Situation der Roma in Serbien einsetzen. Nach wie vor sind die Roma in Serbien – wie in den anderen Ländern der Region und darüber hinaus – die marginalisierteste Minderheit, die von massiver Diskriminierung in allen Bereichen betroffen ist (s. hier und hier). Insbesondere ist das Fortbestehen slumartiger informeller Siedlungen inmitten von Europa inakzeptabel. Diskriminierung erleben Roma nach Auskunft der Gesprächspartner*innen nicht nur in Hinblick auf den Zugang zu Bildung, Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie Gesundheitswesen, sondern auch in Hinblick auf den Zugang zu staatlichen Institutionen, insbesondere dem Meldewesen und den Sicherheitsbehörden. Von Diskriminierung besonders betroffen seien die sog. unsichtbaren Roma, denen lange Zeit die Möglichkeit der Geburtsbeurkundung verwehrt wurde, die in Serbien Voraussetzung für die Inanspruchnahme sämtlicher staatlicher Leistungen ist (Schulbesuch, Studium, Gesundheitsversorgung, Bestattung…). Bei den „unsichtbaren“ Roma handele es sich um Flüchtlinge aus dem Kosovo, denen die Ausstellung von Personaldokumenten im Kosovo unzumutbar ist. Zwar habe ein Gesetz von 2012 die Möglichkeit geschaffen, die Ausstellung einer Geburtsurkunde durch die serbischen Behörden trotz Geburt außerhalb des derzeitigen Staatsgebiets vor Gericht zu erwirken. Wie jedes Gerichtsverfahren sei auch dieses jedoch in der Praxis aufwendig, sodass die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor nicht zufriedenstellend sei. Hinzukommt, dass nach einer neueren Regelung die Beurkundung der Geburt eines Kindes neuerdings nur möglich sei, wenn die Eltern selbst eine Geburtsurkunde haben. Zwar haben auch diese Kinder, deren Geburtsbeurkundung dadurch verhindert wird, die Möglichkeit, die Geburtsbeurkundung im gerichtlichen Verfahren zu erwirken, doch seien damit wiederum große Schwierigkeiten verbunden. Hier gilt es nach wie vor, flexible Lösungen zu finden, um das Menschenrecht auf eine Identität und die gesellschaftliche wie auch politische Teilhabe aller Teile der serbischen Bevölkerung zu gewährleisten.

Runder Tisch zur Situation der Roma in Serbien.

Runder Tisch zur Situation der Roma in Serbien

Neben der Situation der „unsichtbaren“ Roma bestehen weitere Probleme. Die faktische Segregation im Schulsystem resultiere zwar aus der Gewährleistung des Rechts auf muttersprachlichen Unterricht. In der Umsetzung dieses Rechts müsse aber dafür Sorge getragen werden, dass die Gesellschaft nicht weiter gespalten, sondern geeint werde. Dies sei in Serbien bislang meist nicht der Fall, da es an Konzepten für mehrsprachige und interkulturelle Beschulung fehle. Möglicherweise können die Erfahrungen aus dem sorbischen Siedlungsgebiet für die Situation in Serbien fruchtbar gemacht werden; darum könnte sich die Botschaft bemühen. Kinder werden durch die serbischen Jugendämter viel zu oft von ihren Eltern getrennt und in Pflegefamilien untergebracht. Davon seien Roma in deutlich überdurchschnittlichem Maße betroffen, was darauf hindeute, dass die Behörden die Maßnahmen mit der Armut der Eltern begründen. Dies aber sei nicht vereinbar mit den rechtlichen Vorgaben, da die Armut der Eltern den Eingriff in das Recht auf Familienleben nicht rechtfertigen könne. Die Beantragung von EU-Fördermitteln sei für kleinere Organisationen mit großen Hürden verbunden und oftmals nur durch Zwischenschaltung der kommunalen Behörden möglich. Dies aber führe nicht selten zur ungerechtfertigten Bevorzugung bestimmter Organisationen aus politischen Gründen, in manchen Fällen auch zu Korruption. Hier besteht Handlungsbedarf. Jedenfalls muss dafür Sorge getragen werden, dass Förderanträge auch auf Serbisch eingereicht werden können. Die politische Beteiligung der Roma sei bislang weitgehend inexistent. Die Befähigung von Roma-Selbstorganisationen zu politischem Handeln und die politische Bildung der Roma sei daher ein besonders förderungswertes Anliegen. Ebenfalls förderungswert sei die Arbeit im Bereich der zeitgenössischen Kultur der Roma, wie sie etwa das Romany Culture Center in Belgrad oder das Maxim Gorki Theater in Berlin betreibt.

Deutschland kann in vielerlei Hinsicht einen Beitrag leisten

Das letzte Gespräch der Reise fand bei der ASTRA Anti-Trafficking Action statt, der ältesten Organisation in Serbien, die sich dem Kampfe gegen den Menschenhandel verschrieben hat. Die Gesprächspartnerinnen bestätigten die Aussagen der Vertreterin von ATINA und wiesen ergänzend darauf hin, dass der serbische Staat nicht ausreichende Mittel für den Kampf gegen den Menschenhandel bereitstelle. Dies gelte insbesondere auch für die Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, deren Zuständigkeiten in dem Bereich zudem nicht ganz klar geregelt seien. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnten ihrerseits auch einen Beitrag zur Verringerung des Menschenhandels leisten, indem sie Einwanderungsmöglichkeiten im geringqualifizierten Bereich und beim Familiennachzug ausweiten und über die bestehenden Einwanderungsmöglichkeiten auch jenseits der Botschaftswebsites (z.b. in sozialen Netzwerken und lokalen Medien) informieren.

Gespräche mit der NGO ATINA, die gegen Menschenhandel kämpft.

Gespräch mit der NGO ATINA, die gegen Menschenhandel kämpft

Zum Abschluss der Reise erfolgte ein Besuch auf dem interreligiösen Friedhof in Zemun. In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem islamischen Teil befindet sich der jüdische Teil des Friedhofs, dessen Gräber fast ausnahmslos zweisprachig auf Hebräisch und Deutsch beschriftet sind. Dort liegen unter anderem die Großeltern von Theodor Herzl begraben. Dieses Erbe der aschkenasischen Geschichte Serbiens gilt es zu bewahren. Dafür sollte auch Deutschland einen Beitrag leisten.

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Besuch des interreligiösen Friedhofs in Zemun

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