Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Migration: Eine Herausforderung für Deutschland

EMIL FACKENHEIM LECTURE 2016
des ABRAHAM GEIGER KOLLEGS mit der SYNAGOGEN-GEMEINDE KÖLN

Migration ist Wandel. Wandel für die Menschen, die in neue Länder aufbrechen oder gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen. Wandel für die Menschen und Gesellschaften, die diese Menschen empfangen, mit ihnen leben und das Zusammenleben neu gestalten müssen. Von diesen Veränderungen lebt eine Gesellschaft, nur durch Veränderung kann sie sich fortentwickeln, wirtschaftlich und auch kulturell. Doch mit Veränderung – und das ist nur allzu menschlich – gehen auch Zweifel und Befürchtungen einher, weil die Zukunft, das Neue, ungewiss erscheint. Zwar wohnt jedem Anfang ein Zauber inne, jede Ungewissheit birgt Chancen, frische Ideen zu schöpfen, neue Perspektiven aufzutun und den eigenen Horizont zu erweitern. Doch ergibt es sich nicht immer von selbst, diesem Zauber, dieser Ungewissheit das Gute, das Hoffnungsvolle abzugewinnen.

Die Menschen waren schon immer unterwegs. Die Menschheitsgeschichte ist eine Geschichte der Suche, der Wanderung, von Vertreibung und Flucht. Vom Ankommen und Neubeginnen und vom Verlassen und Zurücklassen. Die Menschheitsgeschichte war auch immer eine Geschichte von Gastfreundschaft und Integration. Doch sie war für viele auch eine Geschichte der Abschottung, der Ausgrenzung des „Anderen“, des Argwohns und der Feindseligkeit, des Gefühls der „Fremde“ und des Fremdseins. Davon zeugt stellvertretend für viele Menschen im Exil das Lebenswerk des großen Rheinländers Heinrich Heine.

In der jüdisch-christlichen Tradition steht am Anfang der Geschichte der Menschheit die Vertreibung aus dem Garten Eden. Das Topos der Vertreibung, des Lebens auf der Flucht, des Lebens in der Fremde und im Exil zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte des Judentums. Viele Erzählungen im Tenach haben mich immer wieder zum Nachdenken gebracht. Adam und Eva wurden aus dem Garten Eden vertrieben, Noach entging der Sintflut nur, indem er sich auf Geheiß G’ttes auf die Arche begab und viele Monate auf der wasserüberfluteten Erde umherirrte. Um den Turmbau zu Babel zu unterbinden, verwirrte G’tt die Sprache der Menschen und zerstreute sie über die ganze Erde. Abram bricht auf in ein Land, das ihm G’tt zeigt; sein Enkel Lot muss Sodom verlassen. Joseph wird von seinen Brüdern nach Ägypten verkauft, wo er sie später als Armutsflüchtlinge in Zeiten der Hungersnot aufnimmt. Nach dem Tode Josephs geraten die Kinder Israels in Ägypten in Sklaverei; auch im Auszug aus Ägypten und in der Landnahme Kanaans erkennen wir das Moment des Exils, der Vertreibung, der Ferne der Heimat. Im babylonischen Exil, nach der Zerstörung des ersten Tempels, saßen die Psalmisten und weinten, wenn sie an Zion dachten.

Auch in anderen Weltreligionen nehmen Flucht und Vertreibung eine herausragende Rolle ein. Kurz nach der Geburt im Stalle Bethlehems, wo sie als binationales Paar gezwungen sind, in der Heimat des Joseph einzukehren, müssen Joseph und Maria mit ihrem neugeborenen Sohn vor dem mordenden Herodes fliehen. Muhammad musste von Mekka nach Medina fliehen, um den Mordversuchen seiner Feinde zu entgehen. Und auch Bahá’u’lláh, der Stifter der Bahá’í, war ein Flüchtling.

Doch nicht nur die Flucht, das unfreiwillige Unterwegssein, die Trauer und das Leid in der Fremde kommen in den heiligen Schriften zur Sprache. Immer wieder wird auch thematisiert, wie Menschen Teil einer neuen Gesellschaft werden. Besonders eindrücklich wird dies im Buch Rut geschildert. Hier spricht Rut zu ihrer Schwiegermutter Noomi: „Rede mir nicht ein, dass ich dich verlassen sollte… Wo du hin gehst, da will ich auch hin gehen; wo du bleibst, da bleibe ich auch. Dein Volk ist mein Volk, und dein G‘tt ist mein G‘tt“. Wenn es um Familie geht, ist das Leben in der Fremde weniger beschwerlich, die Fremde wird zur neuen Heimat, die Familie zum Motor der Integration. Davon profitiert auch die Gesellschaft, die zur neuen Heimat wird. Unsere Stadt ist dafür ein Paradebeispiel. Die Bläck Fööss besingen den Stammbaum der Kölner:

„Ich wor ne stolze Römer, kom met Caesar‘s Legion,
un ich ben ne Franzus, kom mem Napoleon…
Ich ben us Palermo, braat Spaghettis für üch met.
Un ich wor ne Pimock, hück laach ich met üch met.
Ich ben Grieche, Türke, Jude, Moslem un Buddhist,
mir all, mir sin nur Minsche, vür‘m Herjott simmer glich.“

Auch im Leben eines bedeutenden Philosophen und Rabbiners spielt die Erfahrung von Flucht, Exil eine wichtige Rolle. Emil Ludwig Fackenheim war 1939 gezwungen, Deutschland den Rücken zu kehren, und gelangte über einige Umwege nach Kanada, später nach Israel. Er wusste, was es bedeutet auf der Flucht zu sein und in einem anderen Land zu leben. Als Philosoph war er zutiefst geprägt vom deutschen Idealismus, von Hegel und Franz Rosenzweig. Doch in seinen Reflexionen über Auschwitz sah er kein dialektisches Moment oder einen voranschreitenden Weltgeist, sondern „Vernichtung um der Vernichtung Willen“. Dass die industrielle Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden eine Strafe Gottes sein könnte, lehnte er entschieden ab. Aus der Shoah als prägendes Moment für die jüdische Identität ergebe sich als Ergänzung zu den 613 Mizvot ein 614. Gebot, das da lautet: „Den Juden ist es verboten, Hitler posthume Siege zu verschaffen… Es ist ihnen geboten, als Juden zu überleben, damit das jüdische Volk nicht untergeht.“ Aus der Erfahrung des Sechstagekriegs, der einen „zweiten Holocaust“ denkbar gemacht hat, leitet sich für ihn ab, dass Sicherheit und Selbstbestimmung des jüdischen Staates notwendig sind, des Staates Israel, der für so viele Jüdinnen und Juden auf der ganzen Welt ein sicherer Hafen bedeutet, in dem sie jederzeit Schutz finden können (vgl. Scheit, Jargon der Demokratie. Über den neuen Behemoth. Freiburg 2006, 132 ff.). Viele Menschen, die heute vor Krieg und Verfolgung fliehen und nach Deutschland kommen, haben einen solchen sicheren Hafen nicht.

Menschenrechtliche Verpflichtungen beim Umgang mit Flucht und Migration

Menschen verlassen ihre Herkunftsländer, die Orte, an denen sie geboren und aufgewachsen sind, gearbeitet, gelebt und geliebt haben, aus vielfältigen Gründen. Viele haben keine andere Wahl: weil ihre Häuser niedergebrannt und geplündert oder durch Bombenhagel zerstört werden, weil sie politisch missliebig geworden sind und ihre Arbeit als Lehrerin oder als Polizist verlieren, weil sie wegen ihres Glaubens, ihrer Hautfarbe oder ihrer Sprache diskriminiert, drangsaliert, gefoltert, verhaftet und mit dem Tode bedroht werden. Sie verlassen die Felder, die sie bewirtschaften, weil Tornados oder Dürre dafür sorgen, dass sie vom Ertrag ihrer Arbeit nicht mehr leben können. Sie fliehen vor Zwangsrekrutierung durch Diktatoren oder terroristische Milizen. Andere suchen nach Arbeit, besseren Löhnen, neuen Herausforderungen, nehmen ein Studium im Ausland auf oder begleiten ihre Familie in ein neues Land. Manche sind schlicht abenteuerlustig und es hält sie nichts in der Routine des Alltags. Oft kommen viele Beweggründe zusammen.

Dass viele Beweggründe oftmals zusammenkommen, bedeutet aber nicht, dass alle Migrant*innen die gleichen Bedürfnisse haben, und auch nicht, dass alle nach denselben Regeln zu behandeln sind. Es macht einen Unterschied, ob jemand verfolgt wird oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob jemand seine Familie begleitet oder ihr nachziehen will – oder nicht. Flüchtlinge und Migrant*innen sind selbstverständlich Träger von Menschenrechten. Manche Menschenrechte entsprechen aber einer bestimmten Situation. Was nützt dem Google-Manager aus Kanada das Grundrecht auf Asyl? Aus den Menschenrechten ergeben sich aber einige Eckpfeiler als Maßstab.

  • Wer vor Verfolgung flieht, hat Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention. Wem Folter, Todesstrafe oder – so heißt es im Gesetz – eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts drohen, hat Anspruch auf subsidiären Schutz. Und wenn infolge einer Abschiebung die Verletzung sonstiger Menschenrechte droht, dann muss die Abschiebung unterbleiben. Dies sind individuelle menschenrechtliche Schutzansprüche, hier darf es keine Obergrenze geben. Die Not definiert die Größe der Aufgabe, nicht die Mildtätigkeit der Gesellschaft. Es sei daran erinnert, wie Jüdinnen und Juden vor dem nationalsozialistischen Deutschland flohen und man ihnen die Aufnahme verweigerte. Unvergessen das Desaster der Konferenz von Évian und die Beschränkung der Einwanderung für jüdische Flüchtlinge nach Palästina durch das britische Weißbuch von 1939. Die Odyssee der MS St. Louis, die ein halbes Jahr nach den Novemberpogromen im Mai 1939 in See stach. Damals verweigerten die USA und Kuba die Aufnahme der fast tausend jüdischen Flüchtlinge. Eine Lehre aus dem Versagen bei der Rettung der Juden aus den Fängen der verbrecherischen Deutschen waren die Verankerung des Asylrechts im Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Manchmal gelingt es nicht oder nicht gleich, einem verbrecherischen Regime an dessen Taten zu hindern. Aber man kann und muss denen Schutz gewähren, die vor ihm geflohen sind.
  • Menschenrechtlich nicht verankert ist ein Recht zu arbeiten, wo auch immer man will. Im Bereich der Arbeitsmigration haben wir einen weiten Gestaltungsspielraum. Hier dürfen wir die Kriterien festlegen, nach denen man in Deutschland Arbeit suchen und aufnehmen darf. Hier dürfen wir, wenn wir es für sinnvoll halten, auch Quoten festlegen. Das gilt natürlich nur jenseits der europäischen Freizügigkeit und das spricht uns natürlich nicht frei, die Menschenrechte von Arbeitsmigrant*innen zu wahren: Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie und Schutz vor Diskriminierung gelten natürlich auch für sie. Nur einen menschenrechtlich verbürgten Einwanderungsanspruch haben sie nicht.

Unbenommen bleibt, dass wir bei der Gestaltung der Arbeitsmigration schon aus eigenem Interesse Einwanderung fördern sollten. Wenn wir uns die wirtschaftliche Lage im Süden des Landes, in den höchst ausdifferenzierten Technologiebetrieben im Rheinland, in Hamburg oder Berlin anschauen, dann brauchen wir Fachkräfte, die wir so schnell gar nicht im Inland ausbilden können. Auch im Bereich der Pflege macht sich der Personalmangel schmerzhaft bemerkbar. Wir leben in einer alternden Gesellschaft und alle Anreize in der Familienpolitik werden nicht darüber hinwegtäuschen können, dass wir aus demografischen Gründen Einwanderung brauchen werden, wenn wir unseren Lebensstandard und die Leistungsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme erhalten wollen. Die Bertelsmann-Stiftung und das IAB rechnen in einer Studie von 2015 vor, dass wir einen Zuwanderungsbedarf von 276.000 bis 491.000 Personen jährlich haben.

Ein Einwanderungsgesetz, wie wir Grünen es fordern, will die Einwanderung von Potenzialen ermöglichen und zugleich besser steuern als das geltende Recht. Statt an Arbeitsangebote zu knüpfen wollen wir die Einwanderung denjenigen ermöglichen, die bestimmte Kriterien erfüllen: Hochschulabschlüsse, Berufsausbildung und -erfahrung, Sprachkenntnisse. Sie sollen sich in Deutschland nach Arbeit umschauen dürfen – und werden auch schnell Stellen findet, die dringend besetzt werden müssen. Das muss Hand in Hand gehen mit der Sorge um diejenigen, die bereits im Inland sind. Nicht nachlassen dürfen wir bei unseren Bemühungen, die Erwerbsquote von Frauen und älteren Menschen zu erhöhen und ihre Erwerbstätigkeit attraktiver und sozialverträglicher zu machen. Und bei der Integration derjenigen, die bislang durch die Maschen des Systems gefallen sind, und derjenigen, die neu zu uns kommen, müssen wir mehr leisten als bisher. Dieser Bereich wurde viel zu lange vernachlässigt. Erst mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005, das ich mitverhandelt habe, wurde der Integrationsgedanke im Gesetz verankert. Und damals mussten wir auf halben Weg stehen bleiben: An CDU, CSU und FDP scheiterten etliche fortschrittliche Vorschläge im Bundesrat.

Integration

Was meinen wir überhaupt mit Integration? In der deutschen Debatte der letzten Jahre hat sich dieser Begriff durchgesetzt. Schon deshalb möchte ich diesen Begriff nicht wieder zur Disposition stellen. Klarzustellen ist, dass Integration nicht Assimilation meint. Integration heißt nicht, einseitig von Menschen, die nach Deutschland kommen, zu fordern, dass sie das aufgeben, was ihre Identität ausmacht, um sich in eine deutsche „Leitkultur“ einzufügen. So wird der Begriff zwar oft von den Konservativen verstanden und deshalb hat die Verwendung des Begriffs auch zurecht Kritik durch Gruppen wie Kanak Attak erfahren. Denn was soll eine solche Leitkultur überhaupt sein? Nichts gegen Goethe und Schiller, Bach und Beethoven, Eisbein oder koschere Thüringer und Sauerkraut – aber für viele Menschen in unserem Land sind Harry Potter und Star Wars, Döner und Sushi doch viel prägender. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung erlaubt auch gar nicht, kulturelle Gewohnheiten von oben herab zu diktieren, sondern gewährleistet durch die Tragweite der Grundrechte eine vielfältige Gesellschaft, in der Flipflops und Kopftuch, Rosenkranz und Berghain nebeneinander Raum haben. Integration, so wie ich den Begriff verstehe, ist immer ein gegenseitiger Prozess. Menschen, die nach Deutschland kommen, sollen in die Lage versetzt werden, die deutsche Sprache zu erlernen und sich mit den Werten unserer verfassungsmäßigen Ordnung auseinanderzusetzen und sie zu respektieren. Das kann nur gelingen, wenn ihnen die Möglichkeit der Partizipation am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und letzten Endes auch politischen Leben gegeben wird. Integration muss Hand in Hand mit Partizipation gehen. Dies gilt gleichermaßen für Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, wie für Menschen, die erst kürzlich angekommen sind.

Nachholende Integration

Migration nach Deutschland gab es nicht erst nach dem Krieg. Nach dem Widerruf des Edikts von Nantes fanden zahlreiche Hugenotten aus Frankreich Zuflucht in Brandenburg. Unter Friedrich Wilhelm I. dienten muslimische Soldaten in der preußischen Infanterie; damals wurde der erste muslimische Betraum in Deutschland eingerichtet; die Wilmersdorfer Moschee wurde in den 20er Jahren errichtet und steht noch heute. Freilich: Die Hugenotten und die preußischen Infanteristen haben heute keine relevanten Integrationsprobleme mehr, auch wenn Minister De Maizière zuweilen ein merkwürdiges Verständnis des Grundgesetzes zu Tage legt. Auch die Pomicks, die Flüchtlinge und Vertriebenen aus dem Osten, von denen die Black Föss singen, die Holocaustüberlebenden, die zurückkehrten oder als internally displaced persons, als Binnenvertriebene, hier blieben, sind heute selbstverständlich Teil der deutschen Gesellschaft.

Teilweise anders verhält es sich aber nach wie vor mit manchen Gastarbeiter*innen, ihren Familien und Nachfahren, die ab den 50er Jahren nach Deutschland kamen. Die damalige Politik der Bundesregierung bemühte sich geradezu, die Grundlage für viele Probleme zu schaffen, die wir heute nur mühsam in den Griff kriegen. Davon zeugen etwa die Mietskasernen in Chorweiler und Porz, die wir aus jeder mittelgroßen deutschen Stadt kennen. Integration, wo sie stattfand, beruhte auf der Eigeninitiative der Ankommenden, auf den Strukturen, die sie schufen, um sich in Deutschland zurechtzufinden, und dem vereinzelten Engagement in Gewerkschaften und Kirchengemeinden. Nicht immer misslang dies. Aber bei weitem nicht immer gelang dies.

Das erste Anwerbeabkommen, mit Italien, wurde 1955 geschlossen. Es wurde vereinbart, dass die Bundesanstalt für Arbeit und die italienische Arbeitsverwaltung gemeinsam Arbeitskräfte in Italien auswählen und anwerben. In den folgenden Jahren wurden weitere Anwerbeabkommen mit Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien und Jugoslawien geschlossen. In den 60er Jahren arbeiteten Gastarbeiter*innen zumeist als un- oder angelernte Arbeiter*innen in der Industrie, vor allem in Bereichen, in denen schwere und schmutzige Arbeit verrichtet werden musste und wo Schichtsystem, Fließbandarbeit und Akkordlohn den Arbeitsalltag bestimmten. Im Laufe der Ölkrise kam es dann 1973 zum Anwerbestopp.

In der DDR kam den Vertragsarbeiter*innen eine ähnliche Rolle zu. 1989 lebten rund 94.000 Vertragsarbeiter*innen in der DDR, aus Vietnam, aus Angola, Kuba, Mosambik und Polen. Sie wurden zeitlich befristet bis zu fünf Jahren in DDR-Betrieben beschäftigt, teilweise auch ausgebildet und wohnten in gesonderten Wohnsiedlungen, teilweise in sehr schlechten Verhältnissen. Auch in der DDR fand Integration kaum statt. Das Zusammenwirken von restriktiven Vorschriften in den Herkunfts- und Aufnahmediktaturen könnte gar als eine Form des staatlich organisierten Menschenhandels beschrieben werden.

Vergessen wir nicht, dass im jungen wiedervereinigten Deutschland gerade die Vertragsarbeiter*innen zum Opfer rassistischer Angriffe und Pogrome wurden. Unvergessen der Mord an Amadeu Antonio Kiowa am 6. Dezember 1990 in Eberswalde; unvergessen die Pogrome im August 1992, die sich in Rostock-Lichterhagen gegen Asylsuchende und vietnamesische Vertragsarbeiter*innen richteten. Dies waren unheilverkündende Vorläufer der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds, deren mangelhafte Aufklärung bis heute droht, ein Schandfleck in der Geschichte unseres Landes zu werden. Die Dichterin May Ayim, die sich 1996 das Leben nahm, schrieb dazu:

das wieder vereinigte deutschland
feiert sich wieder 1990
ohne immigrantInnen flüchtlinge jüdische und schwarze menschen …
es feiert in intimem kreis
es feiert in weiß
doch es ist ein blues in Schwarzweiß es ist ein blues“

Wie gehen wir heute mit den damals geschaffenen Problemen um? Wir müssen mehr tun beim Spracherwerb, der Bildungsgerechtigkeit, dem Schutz vor Diskriminierung und der Anerkennung von Fehlern und strukturellen Fehlentwicklungen der Vergangenheit. Dazu später mehr.

Flüchtlingsintegration

Auch mit Flucht ist die Geschichte Deutschland auf Engste verwoben. 1956, als zahlreiche (Binnen-)Vertriebene noch längst nicht integriert waren, nahm Deutschland die ersten Flüchtlinge aus Ungarn auf – ein Vorläufer heutiger Resettlement-Programme. Es folgten die Boat People aus Vietnam, Flüchtlinge aus Bosnien – aber auch die Quasi-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und SPD im Jahr 1993. Die Antragszahlen gingen drastisch zurück, das Thema verschwand weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein, flackerte nur dann und wann mit der Aufnahme der Kosovo-Flüchtlinge und der Debatte über die irakischen Christen auf.

Spätestens als sich 2012 Flüchtlinge aus Würzburg auf den Weg machten, um in Berlin gegen die Zustände in den Lagern und die verhängnisvolle Asylpolitik der EU aufmerksam zu machen und den Oranienplatz in Kreuzberg besetzten, hätte es allerdings Anlass gegeben, die Asylpolitik in menschenrechtsfreundliche und bürokratisch europaweit händelbare Wege zu leiten. Was tat die Bundesregierung? Nichts. Sie wartete ab und übte sich im Merkelschen Nichtstun, an das wir uns heute kaum noch erinnern können. Bis zum Sommer 2015.

Merkel öffnete nicht die Grenzen – sie waren schon offen, die Flüchtlinge vom Budapester Bahnhof hatten sich bereits auf den Weg gemacht. Dass Merkel nicht zu Maßnahmen griff, die die Flüchtlingsbewegung aus Ungarn verhinderte, war eine verdienstvolle, geopolitisch motivierte Entscheidung. Es war aber keine Entscheidung, die die Aufnahme erst ermöglichte, und schon gar keine Entscheidung außerhalb des rechtlichen Rahmens. Humanitär war die Entscheidung zwar auch, aber nicht ausschließlich – man erinnere sich nur an die Bilder aus Ungarn und versetzte sich in die Lage von letztem Sommer, als man sich an solche Bilder aus Europa, aus Idomeni, aus Calais, aus Moabit noch nicht gewöhnt hatte. Nichts weniger schien auf dem Spiel zu stehen, als die Stabilität Ungarns und damit der gesamten EU. Dennoch verdient Merkel volle Unterstützung für das, was sie am 15.9.2015 sagte:

Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen, dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.

Doch rasch änderte sich die Herangehensweise der sternflammenden Flüchtlingskanzlerin, wenn auch bis heute oder bis zum Türkei-Deal von März 2016 von der weiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Das ist das Merkelsche Parodoxon: Mit einem Gesetzentwurf nach dem anderen, auf den kaum noch jemand angemessen reagieren konnte, zu denen den Verbänden manchmal nur Stunden für eine Stellungnahme eingeräumt wurde, sorgte das BMI dafür, dass Flüchtlinge systematisch entrechtet werden. Die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin sieht den Flüchtling immer weniger als Träger individueller Rechte und immer mehr als Objekt von Gnade und Politik. Der individuelle Rechtsschutz wird eingeschränkt, der Status von Flüchtlingen wird entwertet. Das individuelle Grundrecht auf Asyl weicht immer mehr einem System der möglichst planbaren Schutzgewährung. Diese Entwicklung ist auf nationaler wie auf europäischer Ebene zu beobachten.

Sinnbildlich für die Aushöhlung des individuellen Rechts auf Asyl ist die Ausdifferenzierung des Flüchtlingsstatus nach der vermeintlichen Bleibeperspektive, die spätestens mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Herbst 2015 eingesetzt hat. Die Bleibeperspektive, wie sie im deutschen Asylrecht nun verstanden wird, setzt eine pauschale Betrachtung von Gruppen voraus und lässt damit das individuelle Schutzbedürfnis zunächst außer Acht. Eine besonders schlechte Bleibeperspektive wird denjenigen bescheinigt, die aus Staaten kommen, die der Gesetzgeber als sicher definiert hat. Das Konzept des sicheren Herkunftsstaats, das seit 1993 im Grundgesetz verankert ist, beschränkt die Verfahrensrechte von Schutzsuchenden aus bestimmten Herkunftsstaaten. Von Anfang an stand es in einem nicht auflösbaren Spannungsverhältnis zum Verbot der unterschiedlichen Behandlung wegen der Herkunft, das ausdrücklich in der Genfer Flüchtlingskonvention enthalten ist.

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurden mit der Herkunft aus einem vermeintlich sicheren Herkunftsstaat nicht nur Beschränkungen von Verfahrensrechten, sondern auch von sozialen und wirtschaftlichen Rechten verknüpft. Schutzsuchende aus diesen Staaten sind seitdem zum unbefristeten Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet, sie dürfen nicht arbeiten und sind von Integrationsangeboten kategorisch ausgeschlossen. Wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, kann ihnen die Wiedereinreise nach Deutschland versagt werden – sogar wenn sie zwischenzeitlich ein deutsches Kind bekommen. Damit wird das Rad der Entrechtung eine Runde weiter gedreht.

Doch nicht nur das Konzept des sicheren Herkunftsstaats höhlt die in der völkerrechtlichen Schutzverbürgung wurzelnde Rechtsposition des Flüchtlings aus. Die Koalition hat weitere Regelungen geschaffen, die das individuelle Recht auf Asyl gefährden. So können Asylverfahren nun ohne inhaltliche Prüfung eingestellt werden, wenn ein Asylsuchender wiederholt gegen die eigentlich schon totgeglaubte Residenzpflicht verstößt. Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sollen Flüchtlinge sogar nach Anerkennung und gegen den Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention freizügigkeitsbeschränkenden Wohnsitzauflagen unterworfen werden. Die Verfestigung ihres Aufenthalts wird erschwert und von wirtschaftlichen Kriterien abhängig gemacht. So wird das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen Nützlichkeitserwägungen untergeordnet, obwohl das Recht des Flüchtlings in Deutschland zu bleiben, weil er Schutz braucht, unabhängig davon besteht, ob Deutschland ihn braucht oder nicht.

Auf europäischer Ebene ist der Gedanke einer von menschenrechtlichen Schutzpositionen losgelösten Effektivierung des Flüchtlingsschutzes längst angekommen. Nicht von ungefähr sind die restriktiven Konzepte der deutschen Flüchtlingspolitik seit Jahren auch in den europäischen Texten verankert. Die Kommission will die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ausweiten; sie will auch das Konzept des sicheren Drittstaats reaktivieren und hat dies mit dem Türkei-Deal unter Beweis gestellt: Asylanträge werden ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt, wenn Schutzsuchende nach behördlicher Einschätzung bereits anderswo in „Sicherheit“ waren. So wälzt Europa die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme auf die Anrainerstaaten von Kriegsgebieten und Unrechtsregimes ab, die bereits jetzt deutlich mehr leisten als die gesamte Europäische Union.

Vor diesem Hintergrund ist jede Bemühung bei der Integration schwierig.

Integrationspolitik

Was heißt das nun konkret? Wir brauchen maßgeschneiderte Angebote zur nachholenden Integration wie zur Flüchtlingsintegration. Die Bereiche, in denen wir arbeiten müssen, sind in beiden Fällen dieselben, auch wenn sich die Mittel unterscheiden können.

Bildung

Bildung ist Schlüssel zum Erfolg. Das ist eine Binsenweisheit, die nicht oft genug wiederholt werden kann. In der Integrationspolitik kommt dem Spracherwerb die größte Bedeutung zu.

Mit den von rot-grün geschaffenen Integrationskursen haben wir bereits ein bewährtes Instrument zur Vermittlung von Deutschkenntnissen. Die Bundesregierung hat die Haushaltsmittel für die Integrationskurse in dieser Wahlperiode mehrfach erhöht und Asylsuchende sowie bestimmten Geduldeten einen nachrangigen Zugang zu den Integrationskursen eingeräumt. Der nachrangige Zugang läuft aber in vielen Fällen mangels Kapazitäten in die Leere. Deshalb bedarf es nach wie vor eines Teilnahmeanspruchs für alle Ausländer*innen, einschließlich aller Asylsuchenden, Geduldeten und Unionsbürgern. Die Mittel müssen weiter erhöht werden. Das ist eine sinnvolle Investition, auch wenn manche Menschen Deutschland wieder verlassen. Es schadet niemandem, wenn auch im Ausland mehr Menschen leben, die Deutsch sprechen können.

Doch nicht nur in den Integrationskursen findet Bildung statt, sondern zuvorderst in den Schulen. In den Ländern wurden in den letzten Jahren Willkommens- und Vorbereitungsklassen eingerichtet, die Schüler*innen, die noch nicht Deutsch sprechen, die Teilhabe am schulischen Unterricht mittelfristig ermöglicht. Das war ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es vielerorts noch an überzeugenden Konzepten fehlt und daher der Erfolg solcher Klassen allzu sehr vom persönlichen Engagement an den jeweiligen Schulen abhängt. Leider ziehen manche Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft nicht am selben Strang und verweigern die Einrichtung solcher Klassen.

Bildung hört nicht mit der Mittleren Reife und auch nicht mit dem Abitur auf, sondern geht an der Hochschule weiter. Zwar haben viele Hochschulen Programme für Flüchtlinge geschaffen. Oftmals scheitert das Studium jedoch noch am Spracherfordernis, da der Studienbeginn i.d.R. ein Sprachniveau C1 voraussetzt. Die Integrationskurse sehen jedoch nur den Spracherwerb bis B1 vor. Für die Erreichung der Niveaus B2 und C1 gibt es keine flächendeckenden Angebote und keine lückenlose Absicherung der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Spracherwerbs. Da besteht Nachbesserungsbedarf. Die Hochschulen sollten die bestehenden Möglichkeiten zum Absehen vom Erfordernis der Vorlage von Leistungsnachweisen aus dem Ausland großzügigen Gebrauch machen und in geeigneten Fällen auf eidesstattliche Versicherungen, Prüfungen und andere Formen der Glaubhaftmachung zurückgreifen.

Arbeit

Bildung alleine reicht nicht aus. Angekommen werden sich viele Menschen erst dann fühlen, wenn sie arbeiten, sich in der Arbeit selbst verwirklichen und durch die Arbeit einen Beitrag für ein funktionierendes Gemeinwesen leisten können.

Wesentlich in der Integrationspolitik ist es daher, die Menschen in Ausbildung zu bringen. Die Möglichkeiten, eine Berufsausbildung zu absolvieren, wurde in den letzten Jahren für Asylsuchende und Geduldete verbessert, indem das Zustimmungserfordernis der BA weggefallen ist und mit der ausdrücklichen Regelung der „Ausbildungsduldung“ eine gewisse aufenthaltsrechtliche Absicherung der Berufsausbildung erfolgt ist. Die Regelungen zur Ausbildungsduldung werden jedoch insbesondere von Bayern äußerst restriktiv gefasst. So werden in Bayern alle Geduldeten, die keinen Asylantrag gestellt haben oder einen Antrag zurückgenommen haben, von der Ausbildungsduldung ausgeschlossen. Das betrifft auch unbegleitete Minderjährige. Damit werden Anreize zur Beantragung von Asyl in Fällen geschaffen, in denen kein Asylgrund ersichtlich ist. Weiterhin bedarf es eigentlich einer Aufenthaltserlaubnis statt einer Duldung in solchen Fällen. Dann könnten die Auszubildenden ohne weiteres auch an beruflichen und schulischen Aktivitäten im europäischen Ausland teilnehmen; Aufenthaltszeiten würden später bei der Aufenthaltsverfestigung, der Einbürgerung und ggf. beim Familiennachzug berücksichtigt. Das wäre integrationspolitisch sinnvoll und entspräche den Realitäten eines modernen Europas.

Im Bereich des Arbeitsmarktzugangs wurde durch den Wegfall der Vorrangprüfung nach 15 Monaten Aufenthalt und den weitgehenden Wegfall der Vorrangprüfung – allerdings mit regionalen Unterschieden – nach 3 Monaten Aufenthalt schon viel erreicht. Es ist aber nicht ersichtlich, warum der Wegfall der Vorrangprüfung nach 3 Monaten Aufenthalt nicht flächendeckend bundesrechtlich geregelt werden kann. Auch nicht nachvollziehbar ist das Festhalten der Bundesregierung am Verbot des Statuswechsels für Asylsuchende und Geduldete. Ferner bedarf es innovativer Konzepte zur passgenauen Ermöglichung des Zugangs zum Arbeitsmarkt durch strukturierte Praktika und ggf. Ausbildungsverlängerungen zur Bewältigung der berufsschulischen Herausforderungen.

Oft diskutiert wird auch die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes. Gleichberechtigte Teilhabe und Repräsentation aller in den öffentlichen Institutionen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich. Um dies zu erreichen und Diskriminierung abzubauen, sind jedoch nicht alle denkbaren Instrumente die richtigen, insbesondere nicht die immer wieder geforderte Migrantenquote. Sie setzt die Identifizierung ihrer Begünstigten als Migrant*innen denklogisch voraus. Dies kann nur gelingen, wenn man die gesamte Bevölkerung in Migrant*innen und Nichtmigrant*innen aufteilt, die Unterscheidung zwischen der Mehrheit und den „anderen“ nicht nur statistisch, sondern personenbezogen vorschreibt. In Deutschland kennen wir eine Klassifizierung, aus der Rückschlüsse auf die Herkunft von Einzelnen gezogen werden können, zu Recht nicht. Wir brauchen und wollen die Konstruktion des Menschen als „anderen“ nicht in unserem Meldewesen verankern. Mit der Klassifizierung von Menschen nach ihrer ethnischen Zugehörigkeit haben wir in Deutschland keinerlei gute Erfahrungen gemacht. Statt Quoten müssen wir uns darum bemühen, Migrationsbezüge als Kompetenz zu verstehen, nicht als Defizit. Das kann gelingen, wenn sprachlichen Fähigkeiten, interkulturellen Kompetenzen und Auslandserfahrungen in Bewerbungs- und Auswahlverfahren größere Bedeutung zugemessen wird und darauf bei der Ausschreibung von Stellen proaktiv hingewiesen wird. Das kann gelingen, wenn der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz gestärkt, ausgebaut und durch effektive Mittel gewährleistet wird. Das kann gelingen, wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nationale Denkmuster überwinden und strukturellen Rassismus bekämpfen. Das ist kein schneller und kein einfacher Prozess. Er ist aber nachhaltiger als eine Quote.

Gesellschaft

Vor allem aber ist es wichtig, gesellschaftliche Integration zu ermöglichen und zu fördern. Was nützt es, wenn Menschen in Deutschland gebildet sind und arbeiten, wenn wir nicht miteinander, sondern nur nebeneinander leben können? Arbeit und Bildung sind wichtige Integrationsfaktoren, insgesamt gelingen wird Integration jedoch nur, wenn sie tief in die Gesellschaft hineinwirkt. Hier haben Zivilgesellschaft und Wirtschaft in den letzten Monaten und Jahren Großartiges geleistet. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass sich dieses Engagement und diese Offenheit verstetigen. Deshalb sollten Bund und Ländern weiterhin Beratungsstellen, Kulturprojekte, Sportangebote usw. finanziell fördern, konzeptionell unterstützen und ggf. Angebote zur Koordinierung unterschiedlicher Projekte auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes machen. Museal sollte die Geschichte des Einwanderungslandes Deutschland besser aufgearbeitet werden. Hier kann an die gelungenen Beispiele des Kreuzberg-Museums, des Auswandererhauses in Bremerhaven und des Rautenstrauch-Joest-Museum angeknüpft werden, etwa auch im Bestreben, in Köln ein Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland einzurichten. Einwanderung bereichert unser kulturelles Leben. Denken wir an die Architektur der Kölner Zentralmoschee, das postmigrantische Theater einer Shermin Langhoff, die kürzlich das Gorki in Berlin übernommen hat und es binnen kürzester Zeit zum Theater des Jahres gemausert hat. Denken wir an den Kölner Kermani und seine Reflexionen über christliche Kunst, an den Regisseur Fatih Akin, an die deutsche Nobelpreisträgerin Herta Müller, die 1953 in Rumänien geboren wurde. Aber klar ist auch: niemand muss seine Menschenrechte, den Anspruch auf Schutz, das Recht auf familiäres Zusammenleben durch Bereicherung verdienen.

Wir müssen beim Wohnen die Fehler der Vergangenheit vermeiden. Es bedarf größerer Anstrengungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Durchsetzung der Mietpreisbremse. Ausnahmen vom Bauplanungsrecht für den Bau und den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften dürfen mittelfristig nicht fortgelten. Sie sind in der jetzigen Situation, in der weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen, sachlich nicht mehr gerechtfertigt.

Eine großangelegte Befragung des DIW, des IAB und des BAMF hat diesen Monat ergeben, dass nach Deutschland gekommene Flüchtlinge im Großen und Ganzen die Wertvorstellungen der Gesamtbevölkerung teilen. Das ist beruhigend und macht Hoffnung. Dennoch müssen wir uns um diejenigen kümmern, die sich um die Werte des Grundgesetzes nicht scheren – und sei diese Minderheit noch so klein. Das gilt für Neuankömmlinge genauso wie für Alteingesessene, für Menschen mit deutschen Pass genauso wie für Menschen ohne deutschen Pass. Zahlreiche Akteure (Integrationskursträger, Schulen, Zentralen für politische Bildung, zivilgesellschaftliche Organisationen, Flüchtlingsselbstorganisationen) engagieren sich in der Vermittlung der Werte unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Was fehlt ist ein Gesamtkonzept für die bundesweite Absicherung solcher Initiativen, deren Existenz und Erfolg nicht überall in Deutschland gleichermaßen gewährleistet ist. Was auch fehlt: Wir sollten die Selbstorganisation von Flüchtlingen stärken und promoten. Schon jetzt leisten Flüchtlinge und Migrant*innen selbst sehr viel zur erfolgreichen Vermittlung der Werte des Zusammenlebens bei. Auf dem YouTube-Channel „German LifeStyle“ verbreiten Abdul Abbasi und Allaa Fahaam kurze, selbstgedrehte Filme über das Leben in Deutschland. Die Filme sind meist auf Deutsch mit arabischen Untertiteln und ermöglichen es Flüchtlingen, den Alltag besser zu verstehen und sich in Deutschland zurecht zu finden. Damit erreichen die Blogger, die ich für die Verleihung der Integrationsmedaille vorgeschlagen habe, insbesondere junge Menschen und scheuen nicht davor zurück, schwierige Fragen zu thematisieren, z.b. Homosexualität. Anderes Beispiel: Der 22-Jährige Ali Can, der mit zwei Jahren nach Deutschland gekommen ist, hat eine Hotline für „besorgte Bürger“ geschaffen, um AfD-Sympathisant*innen die Sorge vor Flüchtlingen zu nehmen. Mittwochs von 16 bis 18 Uhr kann ihn jeder auf seinem Handy erreichen; die Nummer verbreitet er auf Facebook und auf seiner Website. So entzieht man Vorurteilen ihre Grundlage, so schafft man Zusammenhalt!

Vom Einwanderungsland zur Einwanderungsgesellschaft

Unsere Einwanderungsgesellschaft muss erwachsen werden, in dem sie Diskurse nicht rassistisch strukturiert und trotzdem Probleme benennt und anpackt. Wir müssen den Menschenrechten von Flüchtlingen und Migrant*innen zu größerer Geltung verhelfen, wir müssen in der Integrationspolitik mehr leisten, wir müssen aber auch lernen, besser, öfter und zielführender zu streiten. Nicht über grundrechtliche Schutzpositionen, nicht über die Beschneidung, das Schächten und den Adhan, sondern über andere Dinge: die Anerkennung des Genozids an den Armenier*innen und die Mitverantwortung Deutschlands, die Rolle der DITIB und ihre Abhängigkeit von der türkischen Religionsbehörde, die Stellung der islamischen Verbände im Religionsverfassungsrecht, die homophoben Äußerungen von orthodoxen Patriarchen, antisemitische Hetze in manchen Moscheegemeinden. Wir brauchen Mut zur Auseinandersetzung aus der Warte einer klar demokratischen Haltung.

In den Debatten einer Einwanderungsgesellschaft ist Haltung, ein Kompass, gefragt. Nicht die Frage, bist Du für oder gegen Migrant*innen, Flüchtlinge, Muslime, müssen wir diskutieren. Vielmehr müssen wir die Auseinandersetzung mit Migrant*innen, Flüchtlingen, Einheimischen, Muslimen, Christ*innen, Juden und Atheisten gegen Nationalismen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Geschichtsfälschung suchen und für historische Wahrhaftigkeit, Menschenwürde und Menschenrechte als Messlatte und Leitsatz eintreten. Erst wenn wir einen homophoben Imam genauso wie einen homophoben Bischof kritisieren, eine antisemitische Freitagspredigt genauso wie das katholische Gebet für die Juden thematisieren, nehmen wir uns gegenseitig mit Respekt als Teil einer Zivilgesellschaft wahr und ernst. Es kommt auf die Haltung an, nicht auf die Herkunft.

Integration als Prozess der Gegenseitigkeit kann nie abgeschlossen sein. Sie ist aber auf dem guten Weg, wenn nicht mehr danach gefragt wird, wo jemand her stammt, sondern was jemand denkt, wie respektvoll er mit anderen umgeht und was er oder sie beitragen kann oder benötigt. Der Comedian und Moderator Kaya Yanar hat Recht wenn er sagt:

„Wenn ein deutsch-türkischer Comedian auf die Bühne gehen kann, ohne zu thematisieren, dass er Deutschtürke ist – das ist vollendete Integration.“

Enden möchte ich mit einer kurzen jüdischen Erzählung:

„Ein weiser Rabbi stellte seinen Schülern einst folgende Frage: Wie bestimmt man die Stunde, in der die Nacht endet und der Tag beginnt? Einer der Schüler antwortete: Vielleicht ist es der Moment, in dem man einen Hund von einem Schaf unterscheiden kann? Der Rabbi schüttelte den Kopf. Oder vielleicht dann, wenn man von weitem einen Dattel- von einem Feigenbaum unterscheiden kann? Der Rabbi schüttelte abermals den Kopf. Aber wann ist es dann? Der Rabbi antwortete: Es ist dann, wenn Ihr in das Gesicht eines beliebigen Menschen schaut und dort Eure Schwester und Euren Bruder erkannt. Bis dahin ist die Nacht noch bei uns.“

7 Gedanken zu „Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Migration: Eine Herausforderung für Deutschland

  1. Andreas

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