Archiv für den Autor: Volker Beck

Eine unbeschwerte Party ist in Baku nicht möglich

Vor dem ESC übergab ich dem Botschafter Aserbaidschans ein T-Shirt, auf dem in aserbaidschanischer Sprache das Wort „Menschenrechte“ aufgedruckt ist.

Vor dem ESC übergab ich dem Botschafter Aserbaidschans ein T-Shirt, auf dem in aserbaidschanischer Sprache das Wort „Menschenrechte“ aufgedruckt ist.

Aserbaidschan rückt durch den diesjährigen Eurovision Song Contest in den Fokus der europäischen Öffentlichkeit. Schon jetzt ist klar, welche Bilder wir hauptsächlich aus dem Staat am Kaspischen Meer zu sehen bekommen werden: imposante neue Gebäude, fröhliche Menschen und eine herrliche Natur. All dies ist auch nicht falsch, denn Aserbaidschan ist ein wunderschönes Land. Doch vieles wird verschwiegen oder vorsätzlich von den Machthabern in Aserbaidschans Hauptstadt Baku vor uns verborgen. Die Bundesregierung – die für gewöhnlich aufgrund diplomatischer Zwänge nicht sonderlich auskunftsfreudig im Bereich von Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten ist – stellt dies in einer Antwort auf meine Kleine Anfrage unter Beweis (hier der Link und hier die englische Version/english Version). Das Gesamtbild, das sich aus diesen Antworten ergibt, ist schrecklich und frustrierend

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Das Grundgesetz kann man nicht geheim ändern

Vergangene Woche ist eine neue Verschwörungstheorie entstanden, die sich sehr hartnäckig hält. Angeblich möchte der Bundestag den Zugang der BürgerInnen zum Bundesverfassungsgericht einschränken. Großer Unfug! Tatsächlich gibt es einen Konsens aller im Bundestag vertretenen Parteien, den Rechtsschutz im Wahlrecht zu verbessern. Mein Kollege Jerzy Montag ist in der Grünen Bundestagsfraktion für dieses Thema zuständig und hat dankenswerter Weise zu all den Verschwörungstheorien nun eine Klarstellung formuliert, die ich hier zur Verfügung stellen möchte:

Klarstellung

offensichtlich haben die „Deutschen Mittelstands Nachrichten“ am 29.3. und danach auch noch „radio-utopie“ wahrhaftig utopische Falschmeldungen in die Welt gesetzt, die dann fleißig, aber ohne sie gegen zu prüfen, munter und voller Empörung weiter verbreitet worden sind.

Hier die Fakten von einem, der von Anfang an dabei war: Weiterlesen

Strg + F = inhaltliche Leere bei den Piraten

Haben Sie sich schon mal den Spaß erlaubt, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland auf Inhalte zu testen? Strg + F, das Ergebnis ist erschreckend. Nach dem medialen Hype stellen nun immer mehr Menschen fragen, was von den Freiheits- und Transparenzworthülsen übrig bleibt, nachdem sie frech abgefeuert wurden.

Frauen? Bei den Piraten? Ein schwieriges Thema. Deshalb taucht der Begriff erst garnicht im Programm auf. Logischer Weise findet man auch keine Aussage zur Frauenquote oder Feminismus.

Die Piraten wollen zwar auf „generative und regenerative Energiequellen“ umsteigen. Wie sie zur Atomkraft stehen, sagen sie nicht.  Grüne sagen: Atomkraft? Nein Danke! Weiterlesen

Wirrnis ist noch keine Gefahr für die Demokratie!

390.000 Euro lässt es sich das Bundesamt für Verfassungsschutz jährlich kosten (590.000 € kostet NPD-Überwachung), um mit sieben MitarbeiterInnen die Reden, Flugblätter und Websiten von Abgeordneten der Linkspartei auf deren Verfassungsfeindlichkeit zu prüfen. Eigentlich ist das ein Fall für den Bund der Steuerzahler – und ein noch besserer Grund sich aufzuregen.  Da sitzen sieben Beamte, die beispielsweise einen Google-Alert auf „Petra Pau“ eingerichtet haben, der Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestags, die wohl staatstragender daher kommt als beispielsweise ein Hans-Peter Uhl, dessen politische Agenda nur aus der Einschränkung von BürgerInnenrechten besteht. Diese sieben MitarbeiterInnen aktualisieren dann jedes Jahr im Mai die Mitgliederzahlen in ihrem, im vergangenen Jahr 14 Seiten umfassenden Bericht über die Linkspartei, und übernehmen dann Copy+Paste den Berichtstext vom Vorjahr.

Zugegeben: Einige bei der Linkspartei sind wirr, aber Wirrnis ist noch keine Gefahr für die Demokratie. Bei jedem abgefahrenen Außenspiegel heben wir extra die Immunität auf, bevor der Staatsanwalt gegen ein MdB überhaupt ermitteln darf. Dabei ist die Überwachung durch den Geheimdienst eine viel größere Gefahr für das freie Mandat. Wir brauchen ein Verfahren, dass Abgeordnete vor nicht gerechtfertigten Übergriffen des Verfassungsschutzes schützt. Als genehmigendes Gremium kommen das Parlamentspräsidium oder die Obleute des Immunitätsausschusses infrage. Bereits 2006 hatten wir dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache 16/2260), der an der Mehrheit von Union und SPD scheiterte. Der Überwachungswahn nimmt seit Jahren zu, das belegen auch die Kleinen Anfragen der Grünen Bundestagsfraktion.

Antwort Drucksache 16/14159:

9. Wahlperiode
Keine Hinweise auf Aktenfundstellen im NADIS.

10. Wahlperiode
Keine Hinweise auf Aktenfundstellen im NADIS.

11. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise auf Aktenfundstellen zu drei Abgeordneten der PDS und einem Abgeordneten der CDU vorhanden.

12. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise auf Aktenfundstellen zu fünf Abgeordneten der PDS, drei Abgeordneten der CDU und vier Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden vier Abgeordnete bereits in der vorherigen Wahlperiode aufgeführt.

13. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu sieben Abgeordneten der PDS, drei Abgeordneten der CDU und zwei Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden sieben bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.

14. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu zwölf Abgeordneten der PDS und zwei Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden acht bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.

 15. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu zwei Abgeordneten der PDS vorhanden; davon wurde eine in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.
[Hinweis: Damals waren nur Petra Pau und Gesine Lötzsch Mitglieder des Deutschen Bundestags]

16. Wahlperiode
Im NADIS sind Hinweise zu 27 Abgeordneten der Partei DIE LINKE., zu- vor Die Linkspartei.PDS, vorhanden; davon wurden elf bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.

Hinzu kommt die Überwachung durch die Landesämter für Verfassungsschutz. In der Antwort auf die Grüne Kleine Anfrage mit der Drucksache 17/372 antwortete uns die Bundesregierung, dass mindestens 21 Bundestagsabgeordnete durch die Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet werden:

Baden-Württemberg 1 Speicherung
Berlin 1 Speicherung
Brandenburg keine Speicherung
Bremen keine Speicherung
Hamburg keine Speicherung
Hessen 2 Speicherungen, aber Beobachtung mit Aufnahme des Mandats eingestellt
Mecklenburg-Vorpommern keine Speicherung
Niedersachsen 12 Speicherungen
Nordrhein-Westfalen 3 Speicherungen
Saarland keine Speicherung
Sachsen keine Speicherung
Sachsen-Anhalt keine Speicherung
Schleswig-Holstein keine Speicherung
Thüringen keine Speicherung

 Die übrigen Länder [Bayern & RLP]  haben keine Zustimmung erteilt.

In meinem Büro überarbeiten wir deshalb unseren Antrag aus der 16. Wahlperiode und werden diesen wieder in den Bundestag einbringen. So lange, bis dieser Unfug endet.

Schutzfristen radikal kürzen

Das Urheberrecht reflektiert die Neuerungen der Digitalisierung und des Internets nicht. Eine Urheberrechtsreform muss deshalb nicht nur den Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen auflösen, sondern auch die UrherberInnen gegenüber den VerwerterInnen stärken. Eine Urheberrechtsreform ist deshalb mehr als nur Netzpolitik. Jüngst wurde ich bei Heise und andernorts wegen meines Streichungsantrags D-02-526 bei dem Antrag „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ kritisiert, der auf der kommenden Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Kiel verabschiedet werden wird.

Konkret möchte ich folgende Zwei Sätze im Kapitel Remix-Kultur und transformatorische Nutzung in den Zeilen 526-529 streichen:

Um eine Kultur der transformatorischen Nutzung zu ermöglichen, ist es Ziel unserer Politik, soviel Wissen und kulturelle Güter wie möglich zur freien Nutzung bereitzustellen. Deswegen wollen wir, dass Verwertungsgesellschaften Creative Commons Lizenzen zulassen, damit die Künstler freier wählen können, welche Verwertungswege sie einschlagen wollen. Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption. Wir wollen eine Schrankenausweitung für Blinde, so dass sie leichter in den Genuss von Büchern kommen können.

Leider hat weder Peter Mühlbauer, noch sonst einE KritikerIn zu dem Streichungsantrag bei mir nach meiner Motivation gefragt. Ich will hier aber nicht über die Qualität von Meinungsartikeln und Blogs streiten.

Warum streichen?
Ich bin Verfechter einer radikalen Verkürzung der Schutzfristen. Gemeinsam mit Malte Spitz, Konstantin von Notz und vielen anderen haben wir bereits in unserem gemeinsamen Diskussionspapier „Grüne Urheberrechtspolitik im 21. Jahrhundert“ die „Entmonopolisierung und beschleunigte Teilhabe durch Verkürzung von Schutzfristen“ gefordert. Schutzfristen im Urheberrecht können bedeuten, dass das Recht zu kommerziellen Verwertung und damit u.U. auch die Veröffentlichung sowie auch die nichtkommerzielle Nutzung der Werke für eine bestimmte Zeit ausschließlich beim Erstveröffentlicher bleiben. Wegen überzogen langen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tode des/der UrheberIn) und einer fehlenden verpflichtenden Registrierung der Rechteinhaber können mehr und mehr „verwaiste Werke“ entstehen (d.h.  es ist unklar, ob und welche Schutzrechte bestehen und wo eine Genehmigung zur Verwendung eingeholt werden kann). Diese Schutzfristen behindern wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Fortschritt und sind ein Prellbock für die Kreativität in ganz vielen Bereichen. Die bloße Verkürzung auf die hier vorgeschlagenen fünf Jahre löst deshalb das Problem nicht, dass „verwaiste Werke“ entstehen, da die dafür notwendige Registrierungsstelle in dem Antrag fehlt. Zudem halte ich eine Verkürzung der Schutzfrist auf fünf Jahre zu Lebzeiten des Künstlers oder der Künstlerin für realitätsfremd.Dass beispielsweise mein Kollege Hans-Christian Ströbele jedes Mal daran verdient, wenn im Radio oder Fernsehen der legendäre „Tooor, Tooor, Tooor. Tor für Deutschland!“-Schrei der WM 1954 wiederholt wird, verstehe ich nicht – auch wenn ich es ihm persönlich gönne (er spendet ja die Einnahmen).

Deshalb möchte ich nochmals auf die Begründung unseres Streichungsantrags verweisen, der von seinen AntragstellerInnen unter Umständen aus unterschiedlicher Motivation heraus gestellt wurde:

Angesichts des derzeit noch rechtlich ungelösten Umgangs mit sogenannten „verwaisten Werken“ im Zuge des Digitalisierungsverfahrens (z.B. der Deutschen Digitalen Bibliothek und Europeana) sind Reformen des Urheberrechtes dringend erforderlich. Allerdings gibt es bezüglich der politischen Ausgestaltung einer Flexibilisierung von Schutzfristen unterschiedliche Auffassungen. Diese müssen im Hinblick auf die komplexe Thematik in einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe diskutiert und abschließend geklärt werden.

Das Urheberrecht ist ein juristisch komplexes Gebilde, dessen Änderungen zudem gegen eine starke Lobby erkämpft werden müssen, um ein für UrheberInnen und NutzerInnen zugleich faire Lösungen zu finden. In diesem Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen treten wir Grünen seit langem für die gesetzliche Einführung einer Kulturflatrate. Nun stehen wir bei den Schutzfristen erneut vor einem juristischen Giganten, dem man durch Schnellschüsse nicht Herr werden kann. Ich möchte deshalb gerne in meiner Partei die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl dafür nutzen, in einer Arbeitsgruppe nach geeigneten Möglichkeiten der Reformierung zu suchen. Ich verstehe und teile die Argumente für eine radikale Verkürzung der Schutzfristen, sehe aber auch die Sorgen und Nöte der UrheberInnen.

Gegen die Kritik an unseren Reformvorstellungen habe ich mich in einem Schreiben gemeinsam mit Konstantin v. Notz, Claudia Roth und Jerzy Montag hier gewandt.

Meckern statt Machen ist keine Netzpolitik, sondern unpolitisch!
Statt nur davon zu reden
, die Urheberrechtsfragen auf die Agenda der Parlamente heben zu wollen, sind wir Grüne seit Jahren damit beschäftigt. Es ist mir zu absolutistisch, hier nur an eine einzig richtige Wahrheit zu glauben, wenn noch gar nicht alle Optionen auf dem Tisch liegen.

Zuletzt möchte ich auf das Bundestagswahlprogramm der Grünen aus dem Jahr 2009 aufmerksam machen:

Wie schon im Patentrecht treten wir ein für grundlegende Reformen der bestehenden Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland und der EU sowie der übergeordneten Institutionen und Verträge. Wir drängen in eine Richtung, die zuvorderst BürgerInnen, KünstlerInnen, ForscherInnen, Schulen und Universitäten nützt und nicht der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten. Die Notwendigkeit einer Vergütung für die Schaffung geistiger Werke erkennen wir an. Pauschale Vergütungsmodelle stellen daher die Zukunft für einen fairen Interessenausgleich im digitalen Raum dar. Kernstück sind dabei die freie digitale Privatkopie und eine faire Lösung beim Urheberrecht im Internet. Diese Lösung muss in erster Linie Künstlerinnen und Künstler angemessen vergüten sowie Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal kriminalisieren, wenn sie Angebote downloaden. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die nicht-kommerzielle Nutzung von digitalen Kulturgütern ermöglicht, kann ein richtiger Weg dahin sein.

 

Tweet, tweet, tweet, wir haben uns alle lieb.

Auf dem Weg nach Duschanbe auf meiner Delegationsreise nach Tadschikistan konnte ich während des Flugs über die netzpolitische Schwimelei der Union nachdenken (etwas verspätet jetzt im Netz, da hier Nertzanschluss noch keine Selbstverständlichkeit ist, im Gegenteil!). In den Sozialen Netzwerken machen diese dorobaeraltmaiers einen auf gute Laune und digitale Avantgarde. Politisch machen sie für die Freiheit im Netz keinen Finger krum. Man werfe nur einen Blick in die „Internet-Equete“. Hier blogge ich meine Sorgen um die Augenwischerei der Konservativen auf dem Weg in eine große Koaltion. Und wenn alles schief läuft, sind die Piraten objektiv betrachtet (Nolens volens) dabei ihre Steigbügelhalter. Weiterlesen

Pipio ergo sum.

[Der Beitrag ist modifiziert am 31.10.2011 unter dem Titel „Netzanschluss ist Menschenrecht“ im Feuilleton der FAZ erschienen]

Mit dem Internetzeitalter wächst Paul Valérys Satz „man muß sich darauf gefaßt machen, daß so große Neuerungen die gesamte Technik der Künste verändern, dadurch die Invention selbst beeinflussen und schließlich vielleicht dazu gelangen werden, den Begriff der Kunst selbst auf die zauberhafteste Art zu verändern“ erst zu seiner Größe heran. Walter Benjamin stellt dieses Zitat seinem wegweisenden Werk „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ voran. Benjamins These ist, die Kunst und ihre Rezeption seien besonders durch die Entwicklung von Photographie und Film, also der Möglichkeit der massenhaften Reproduktion und der veränderten Abbildung der Wirklichkeit und damit einer veränderten kollektiven Wahrnehmung, selbst einem Wandel unterworfen. Die Neuerungen haben heute nicht nur die gesamte Technik der Künste verändert, sondern die Welt in ihrer Gänze. Diktaturen stürzen in sich zusammen, weil die Menschen dank Google, Facebook und Twitter plötzlich von Werten wie Demokratie und Menschenrechten erfahren und sich im Netz organisieren. Nahezu unbegrenzt ist der Zugang zu nützlichen oder vielen irrelevanten Informationen. Suchmaschinenfirmen, die uns helfen dieser Informationsflut Herr zu werden, entwickeln sich zu den politisch und wirtschaftlich mächtigsten Unternehmen der Welt. Der Zugang zu Kunst und Kultur entkoppelt sich zunehmend vom Einkommen, auch wenn dies zum Teil sehr zum Leidwesen der Kulturschaffenden geschieht. Weiterlesen

Die Freiheit des (Christen)Menschen und die Sexuallehre der römisch-katholischen Kirche

Der Papst vermag in seiner (Menschenrechts)Politik nicht zwischen der althergebrachten Sexuallehre und der römisch-katholischen Kirche zu unterscheiden. Da wo der Vatikan seine Vorstellungen von Familienrecht und Sexualpolitik zur Grundlage der für alle geltenden Gesetze zu machen sucht, verletzt er auch die negative Glaubensfreiheit aller derjenigen, die nicht an die Lehren seiner Kirche glauben können oder wollen.

Das II. Vaticanum war weiter als das Lehramt heute

Rom war schon einmal weiter. Das 2. Vatikanische Konzil hat in seiner großen Erklärung zur Religionsfreiheit DIGNITATIS HUMANAE erstmals die theologische Bedeutung der Glaubensfreiheit für die Kirche formuliert.

„Weil die Menschen Personen sind, d.h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle – ihrer Würde gemäß – von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen. Der Mensch vermag aber dieser Verpflichtung auf die seinem eigenen Wesen entsprechende Weise nicht nachzukommen, wenn er nicht im Genuss der inneren, psychologischen Freiheit und zugleich der Freiheit von äußerem Zwang steht. Demnach ist das Recht auf religiöse Freiheit nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrem Wesen selbst begründet. So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.“

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Objektiv ungeordnet: Das Verhältnis des Vatikan zu den Menschenrechten

Allerorten wird über die Papstrede im Bundestag diskutiert. Der Deutsche Bundestag hatte mit den Stimmen von Linken, SPD und Koalition im Ältestenrat Einvernehmen zur Einladung des Bundestagspräsidenten hergestellt. Damit verließ der Bundestag seine restriktive Praxis bei der Einladung an ausländische Staatsgäste: Bisher sprachen im Plenum nur Repräsentanten Israels und der ehemaligen Kriegsgegner – eine wichtige Geste der Aussöhnung.

Ich erwarte, dass der Bischof von Rom sich seiner Rolle als ausländischer Staatsgast bewusst ist und der Versuchung widersteht, sich in deutsche Innenpolitik einzumischen: Wir verbitten uns die Einmischung der deutschen Innenpolitik. Das deutsche Familienrecht und unsere HIV-Prävention geht den Staatsgast nichts an!

Stattdessen wäre aber in Sachen Menschenrechte vom Vatikanstaat dringend eine Klarstellung erforderlich:

Immer wieder setzt sich Rom aktiv für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen aktiv ein. Ob Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen, Antidiskriminierungsgesetze oder rechtliche Regelungen für homosexuelle Partnerschaften, immer war Rom Gegner der Verwirklichung unserer Menschenrechte.

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Post-it War im Bundestag

PostitWar Bundestag Berlin
La guerre des Post-it oder auch Post-it War ist gerade der letzte Schrei in Frankreich. Das Prinzip ist einfach. Es ist ein Wettkampf um das ausgefallenste, kreativste und aufwändigste Post-it-Motiv auf dem Bürofenster. Also das Richtige für eine Kreativpause während der Arbeit.

Mit meinem Büro-Team haben wir deshalb dem Deutschen Bundestag den Post-it War erklärt. Als Friedenspartei fand diese „Kriegserklärung“ in Form eines Herzens statt und weil wir uns schon auf den Papstbesuch freuen, lächelt nun ein Smiley-Teufelchen das Reichstagsgebäude an.

Wer will es mit uns aufnehmen? Anregungen finden sich auf postitwar.com

Und so funktioniert es: