Schlagwort-Archiv: Islam

…dann soll man halt das ganze Interview lesen.

Im Internet wird die Behauptung kolportiert: „Beck: Deutsche sollen Arabisch lernen“.kronen

Das ist Unsinn. Traurig, dass beim Run auf Klickzahlen und Sensationen solche Verdrehungen auch von seriösen Nachrichtenseiten verbreitet werden. Zunächst hier, was gefragt und von mir geantwortet wurde [Das ganze Interview finden Sie hier als Video] Weiterlesen

FAQ zu Religionsfreiheit

Am 14. Dezember 2015 war ich bei PHOENIX zu einer TV-Diskussion mit dem israelischen Botschafter bei der Sendung „Unter den Linden“ zum Thema „Gewalt und Intoleranz – Unsere Freiheit im Visier des Terrors“. Seitdem erhitzen sich die Gemüter, weil ich die Frechheit besaß, in einem Nebensatz das Grundrecht auf Religionsfreiheit auch für Juden und Muslime einzufordern. Ich sagte:

Moderatorin: „Sie sagen gleichzeitig keine Obergrenze hier in Deutschland, Sie sagen das ist eine europäische Aufgabe. Wenn so viele Leute nach Europa oder auch hier nach Deutschland kommen, würden Sie sagen, die Zuwanderung durch die Moslems kann auch unser Wertesystem in irgendeiner Form verändern?“

Ich: „Unser Wertesystem ist ja nicht Christentum, Judentum oder Islam oder Atheismus. Unser Wertesystem ist das Grundgesetz. Und das muss für alle Anhänger von Weltreligionen gelten, das muss auch für alle akzeptiert werden. Das gilt aber übrigens auch für die deutschen Christen oder Atheisten, die nicht ertragen wollen, dass Juden oder Muslime andere religiöse Vorstellungen haben, die sie praktizieren wollen, ohne dass sie die Rechte von Dritten einschränken. Mit religiösen Kopfbedeckungen, mit der Frage des religiös begründeten Schächtens von Tieren, Beschneidung und dergleichen. Das sind alles Sachen, wo auch ein Respekt der Mehrheitsgesellschaft gegenüber den religiösen Vorstellungen und Vorschriften von Minderheitsreligionen notwendig ist. Also auch das gehört zum Respekt vorm Grundgesetz. Genauso wie ich erwarte, dass jeder, der hier her kommt, selbstverständlich die Gleichberechtigung von Mann und Frau akzeptiert, selbstverständlich die Rechte von Homosexuellen akzeptiert und weiß, dass in unserem Land Auseinandersetzungen friedlich mit Argumenten zivil ausgetragen werden und nicht mit Gewalt. Das sind Selbstverständlichkeiten. Und Selbstverständlichkeiten gelten für alle. Für die Deutschen, die schon lange hier sind, wie für die Menschen, die aus Gründen der Migration oder der Flucht noch neu zu uns kommen.“

Ich möchte deshalb hier die Gelegenheit nutzen, auf die häufigsten Bedrohungen, Vorwürfe und Argumente einzugehen:

  1. „Man sollte Volker Beck schächten!“
  2. „Nicht wir müssen uns den Flüchtlingen anpassen, sondern die einzig und alleine uns.“
  3. „Wir sind Deutsche in Deutschland. Hier gelten unsere Gebräuche und Religionen.“
  4. „Sie wollen das Schächten legalisieren!“
  5. „Also lassen sie bitte diesen Gedanken, an das schächten fallen, sonst verlieren sie auf alle Fälle unsere Wählerstimmen.“
  6. „Gesetze sollten/müssen dann wieder geändert werden, wenn sie von einer breiten Mehrheit in einer Demokratie nicht mitgetragen werden.“
  7. „Ich will erstmal deutlich machen, dass ich kein Rassist bin […] Das Schächten von Tieren, also das töten von Tieren OHNE vorherige Betäubung, ist barbarisch und unmenschlich.“
  8. „Ich bin kein Antisemit, aber…“
  9. „Ist das wirklich Ihr Ernst, daß Sie die religiöse Beschneidung von Frauen in Deutschland tolerieren wollen?“
  10. „Soweit eine Beschneidung bei männlichen Kindern nicht aus medizinischen Gründen erforderlich ist, ist und bleibt es eine Körperverletzung“
  11. „Musliminnen, die durch das Kopftuchtragen in immer extremeren Formen und Auswüchsen ihre Religion zur Schau tragen, werden kein Mitglied der deutschen Gesellschaft werden“
  12. „Wer hier in Deutschland bei uns Schutz sucht und hier leben möchten, der hat unsere Gesetze zu akzeptieren – ohne Wenn und Aber – BASTA BASTA BASTA !!“
  13. „Sehr geehrter Herr Özdemir!“
  14. „Sie sollten sofort zurücktreten“

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Debattenbeitrag: Freiheit zur und von Religion

Foto: "Skip The Budgie" (Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0)

Foto: „Skip The Budgie“ (Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0)

Volker Beck & Robert Zion

Femen auf dem Altar im Kölner Dom. Empörung über die Entlassung einer geschiedenen Erzieherin eines katholischen Kindergartens, Streit zwischen Papst und dem Satiremagazin Titanic vor Gericht, Lob und Tadel für die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen. Das wachsende Unverständnis zwischen Gläubigen und überzeugten Atheisten zeigt, wir brauchen angesichts gewachsener weltanschaulicher und religiöser Pluralität eine neue Verständigung über das gesellschaftliche Miteinander.

Nur wenige Themen bieten ein ähnlich explosives Konfliktpotential wie Debatten zwischen Anhängerinnen und Anhängern verschiedener religiöser und/oder säkularer Gruppen. Nicht nur in unserer Partei nehmen diese Konflikte beständig zu. Wir müssen deshalb Fragen klären: Welche Stellung haben Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in unserer Gesellschaft? Ist unser Religionsverfassungsrecht noch zeitgemäß? Wo gibt es Reformbedarf und wo muss die religiöse Freiheit vor Einschränkungsversuchen durch Andersdenkende verteidigt werden?

Kompromisse sind schwierig und selten für alle Seiten zufrieden stellend. Wichtiger als die Positionierung bei einzelnen Streitfragen ist die Entwicklung eines programmatischen Kompass für die Religionspolitik. Respekt, weltanschauliche Neutralität des Staates und die drei Dimensionen der Glaubensfreiheit scheinen uns geeignete Grundlagen um die grüne Religionspolitik gemeinsam auszurichten.

Grüne Politik ist immer auch eine Politik der Freiheit. Deshalb darf die Größe religiöser oder säkularer Institutionen und Bewegungen kein Argument für oder gegen die Formulierung von notwendiger Kritik sein, gerade wo gesellschaftliche Macht Freiheiten beschränkt. Insbesondere dann, wenn sich Religionsgemeinschaften als Arbeitgeberinnen einen Wirtschaftszweig aufbauen, die mancherorts hegemonial sind. Weiterlesen

Homo-Lobby, Vorrechte für sexuelle Minderheiten, neuer Totalitarismus

Es raunen die Gegner der LGBTI-Rechte auf einschlägigen Webseiten. Anlass ist die Entschließung des Europäischen Parlamentes „zu dem EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“, eher bekannt als Lunacek-Bericht.

Ob Bildungsplan oder Lunacek-Bericht – gegenwärtig wird beim Thema Bürgerrechte für LGBTI* gegen Selbstverständlichkeiten wie Gleichheit vor dem Gesetz, Ahndung von Hassdelikten und Förderung von Respekt im Zusammenhang mit minderheitenfeindlichen Suaden der Untergang des Abendlandes beschworen. Während Lesben, Schwule und Transgender für sich nur den gleichen rechtlichen Schutz wie andere Minderheiten reklamieren, versucht man einen ideologischen Popanz von Sonderrechten und Privilegien  aufzubauen. Dabei scheuen sie nicht vor Manipulationen zurück. Denn gegen einen Popanz lässt sich leichter für eine Ideologie der Ungleichheit  Kampagne machen. Auch das christliche Nachrichtenportal idea.de präsentierte auf seiner Webseite einen Artikel  unter dem Titel:

Vorrechte

Kolportiert wird in dem Bericht, das EP fordere „Sonderrechte“ für LGBTI*. Kronzeugin für die sachwidrige These ist Gabriele Kuby. Dazu schrieb idea u.a.:

Publizistin: Abschaffung moralischer Normen zerstört Glaube und Gesellschaft
Scharfe Kritik an dem Lunacek-Bericht übte auch die Publizistin Gabriele Kuby (Rimsting/Oberbayern), die dem Kuratorium des Forums Deutscher Katholiken angehört. Nach ihrer Ansicht zerstört die Abschaffung moralischer Normen der Sexualität Familie, Gesellschaft und den Glauben an Gott: „Dies führt in einen neuen Totalitarismus.“

Im Blick auf die Forderung des Lunacek-Berichts, sogenannte „Hassdelikte“ gegen sexuelle Minderheiten strafrechtlich zu verfolgen, fragt Kuby: „Warum nicht auch ‚Hassdelikte‘ gegen Christen, Muslime und andere,nämlich alle?“ Laut Kuby geht es bei dem Thema „nur noch um Macht“. Deshalb sei „massenhafte Gegenwehr“ nötig. Sie beginne bereits, sich in zahlreichen Ländern Europas zu regen. So hätten Eltern in Frankreich angefangen, die Schulen einmal im Monat zu bestreiken, um gegen eine „Gender-Indoktrinierung“ zu protestieren.“

nachzulesen hier.

Der Skandal – laut Kuby ist also, dass Hassdelikte gegen sexuelle Minderheiten strafrechtlich verfolgt werden sollen, Hassdelikte gegen Christen und Muslime dagegen nicht. Verbrechen wie an Klaus Peter Beer, der wegen seiner Homosexualität 1995 von einem Täter aus dem Umfeld der NSU in Amberg ermordet wurde (WAMS 9.2.2014), sind aus ihrer christlichen Überzeugung offensichtlich kein Anlass dazu, den Schutz vor Homosexuellenfeindlichkeit analog zu dem vor Rassismus auszugestalten. Gegen den „ungeheueren Machtanspruch“ meint sie zur „massenhaften Gegenwehr“ aufrufen zu müssen. Und idea leiht diesem Ressentiments auch die Überschrift.

Tatsächlich gibt es für dieses Ressentiment keinen Anlass: Im Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit werden folgende Hassdelikte unter Strafe gestellt. Der Rahmenbeschluss definiert Hassdelikte folgendermaßen:

„die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen“

Dieser Rahmenbeschluss wurde vom deutschen Gesetzgeber in § 130 StGB umgesetzt:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Bei twitter habe ich Idea hierauf hingewiesen:

TwitterScreen

Nun stellt sich die Frage: Warum wurde die entsprechende Aussage von Frau Kuby (nur) entfernt? Sie hat sie ja tatsächlich geäußert. Warum sollen die Leser von idea nicht erfahren, dass es den entsprechenden Schutz für Christen, Muslime und Juden tatsächlich schon gibt und es also eben nicht um Sonderrechte, sondern nur um gleichen Schutz geht?

Weil dann die Propaganda gegen die  angeblichen Vorrechte für LGBTI* in sich zusammenfiele? Vielleicht sollte sich idea nicht nur die Kritik von Michael Diener, dem 1. Vorsitzenden der Evangelischen Allianz, an der „Sündenhierarchie“ mancher Evangelikalen zu Herzen nehmen, sondern auch darüber nachdenken, ob es nicht dem gesellschaftlichen Frieden dienen würde, wenn man dafür eintreten würde, dass jede und jeder vor Diskriminierung, Hetze und Gewalt aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität geschützt wird.

Warum sollte es nicht möglich sein, dass wir alle zusammen, Lesben, Schwule und Transgender gemeinsam mit Juden, Muslimen und Christen, einschließlich der Evangelikalen, gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, von Christenverfolgung bis zur Verfolgung von Lesben, Schwulen und Transgender, zu kämpfen?

I have a dream ….

Aufruf zur Verantwortung: Jetzt – oder nie

VerantwortungBLZDer gemeinsame Appell ist am 8. November 2013 in der Berliner Zeitung erschienen

Vor 68 Jahren endete mit der Kapitulation Deutschlands der Zweite Weltkrieg und damit der nationalsozialistische Terror. Sechs Millionen Juden, über drei Millionen sowjetische Kriegsgefangene, 500.000 Sinti und Roma, 200.000 Opfer der „Euthanasie“-Programme und der Zwangssterilisation, tausende Homosexuelle und Widerstandskämpfer fielen der erbarmungslosen Mordlust der Nazis zum Opfer. Doch bis heute kämpfen bestimmte Opfergruppen um ihre Ansprüche und die Anerkennung der Verbrechen, während Gedenkstätten um ihren Erhalt bangen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat lange genug auf Zeit gespielt. Wir appellieren deshalb an den 18. Deutschen Bundestag, unabhängig von Koalitionen und Parteibüchern, die letzte Chance zu nutzen. Wer vor 68 Jahren befreit wurde und noch am Leben ist, hat die Blütezeit seines Lebens hinter sich. Statt bewegender Reden fordern wir Taten. 2017 ist es zu spät.

Opfer anerkennen und entschädigen! Weiterlesen

Für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag der Stimmkarte für Ja

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag mi Stimmkarte (Foto: Kohlmeier)

Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung mehrheitlich (MdB: 580 | Ja: 434 | Nein: 100 | Enthaltung: 46) für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen gestimmt. Um mein Abstimmungsverhalten zu begründen, möchte ich auf die Erklärung nach §31 GO verweisen, die ich gemeinsam mit Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Cornelia Behm, Josef Winkler, Tom Koenigs, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott, Lisa Paus  abgegeben habe. Weiterlesen

Warum ich dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ im Bundestag zugestimmt habe

Im Bundestag habe ich heute dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger
Jungen“ (Drucksache 17/10331)
zugestimmt. Hier finden Sie meine Erklärung zur Abstimmung gemäß §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (gemeinsam mit Renate Künast, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Ekin Deligöz, Kertin Andreae, Marieluise Beck und Fritz Kuhn). Meine Plenarrede finden Sie als Video auf meiner Homepage www.volkerbeck.de

Erklärung nach §31 GO zum Zusatztagesordnungspunkt 1

Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu.

Die Rechtsauffassung einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts hat zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt. Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist.

Eine Beschneidung ist tatbestandlich – wie jede Operation – eine Körperverletzung, die durch rechtswirksame Einwilligung gerechtfertigt werden kann und dann straffrei ist. Bei Minderjährigen handeln grundsätzlich die Eltern stellvertretend für das Kind und sind dabei an das Kindeswohl gebunden. Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind jeweils Aspekte des Kindeswohls. Der körperliche Eingriff bei einer Beschneidung ist ein irreversibler Eingriff mit niedriger Eingriffstiefe, soweit er medizinisch fachgerecht durchgeführt wird. Er wird zum Teil auch aufgrund von hygienischen und prophylaktischen Überlegungen durchgeführt. In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar.

Der Staat muss bei einer rechtlichen Regelung darauf achten, dass die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Hierdurch verwirklicht er das Kindeswohl und schützt die Gesundheit des Kindes (Art. 2GG). Im Falle einer Illegalisierung der Beschneidung käme es sicher häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Beschneider. Dies gilt es zu vermeiden. Jüdischer Glaube, Islam und Christentum gehören zu Deutschland. Dies wollen wir heute mit unserer Abstimmung auch zum Ausdruck bringen.

Unterzeichnet von: Volker Beck (Köln), Renate Künast, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Fritz Kuhn, Claudia Roth (Augsburg)

Juden und Muslime in Deutschland brauchen Rechtssicherheit

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung vom 9. Juli 2012

Ein Zwischenruf in der Debatte zur religiösen Beschneidung von Jungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

in den letzten Tagen erreichten uns viele Reaktionen auf unsere kritische Haltung zum Urteil einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Dieses sieht in der Beschneidung der Penisvorhaut (med. Zirkumzision) bei minderjährigen Jungen eine strafbare Körperverletzung, auch wenn die Einwilligung der Eltern religiös motiviert ist. Damit wurde eine Debatte befeuert, die Millionen von Menschen in Deutschland und weit darüber hinaus bestürzt und verunsichert. Diese – soweit uns bekannt – einmalige gerichtliche Entscheidung ist für andere Gerichte und die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht bindend. Sie schafft keine verbindlichen Verhaltensregeln in der Gesellschaft. Mit einem juristischen Kunstkniff (Freispruch für den angeklagten Arzt trotz angeblicher Strafbarkeit wegen eines zu entschuldigenden Verbotsirrtums) wurde eine höchstrichterliche Klärung verhindert.

In der Diskussion müssen die Auswirkungen rechtlicher Diskurse auf unsere multikulturelle Gesellschaft, in der wir Muslimas und Muslime willkommen heißen und uns über die Wiederkehr jüdischen Lebens nach Deutschland freuen, beachtet werden. Wir möchten Weiterlesen