Juden und Muslime in Deutschland brauchen Rechtssicherheit

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung vom 9. Juli 2012

Ein Zwischenruf in der Debatte zur religiösen Beschneidung von Jungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

in den letzten Tagen erreichten uns viele Reaktionen auf unsere kritische Haltung zum Urteil einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Dieses sieht in der Beschneidung der Penisvorhaut (med. Zirkumzision) bei minderjährigen Jungen eine strafbare Körperverletzung, auch wenn die Einwilligung der Eltern religiös motiviert ist. Damit wurde eine Debatte befeuert, die Millionen von Menschen in Deutschland und weit darüber hinaus bestürzt und verunsichert. Diese – soweit uns bekannt – einmalige gerichtliche Entscheidung ist für andere Gerichte und die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht bindend. Sie schafft keine verbindlichen Verhaltensregeln in der Gesellschaft. Mit einem juristischen Kunstkniff (Freispruch für den angeklagten Arzt trotz angeblicher Strafbarkeit wegen eines zu entschuldigenden Verbotsirrtums) wurde eine höchstrichterliche Klärung verhindert.

In der Diskussion müssen die Auswirkungen rechtlicher Diskurse auf unsere multikulturelle Gesellschaft, in der wir Muslimas und Muslime willkommen heißen und uns über die Wiederkehr jüdischen Lebens nach Deutschland freuen, beachtet werden. Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben. Diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter müssen in der Problemlösung einander so zugeordnet werden, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Ihnen müssen Grenzen gesetzt werden, damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können.

Die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut greift zweifelsohne in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein. Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt. Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einvernehmlich aus. Damit ist die freie Entscheidung der Eltern die Regel. Für jede staatliche Regelung dagegen muss es durchschlagende Gründe geben und bleibt deshalb die Ausnahme. Deshalb sind z.B. Eltern, die vielfach auch auf Wunsch der Minderjährigen das Stechen der Ohrläppchen genehmigen wollen, nicht mit Strafverfolgung überzogen, weil es sich um einen zwar nicht schmerzfreien, aber doch geringfügigen Eingriff handelt.

Für die Vorhautbeschneidung bei Jungen gibt es achtbare Gründe. So empfiehlt beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation WHO die Beschneidung, u.a. aus Gründen der HIV-Prävention. In den USA ist es gar nahezu gesellschaftliche Normalität, dass ohne religiöse Vorgabe männliche Neugeborene beschnitten werden. Diese Eingriffe sind sicher nicht als medizinisch notwendig anzusehen, aber sie sind vom Elternrecht der elterlichen Sorge umfasst.
Die 4000 Jahre alte Praxis der symbolischen Inkorporation in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und Islam. Es ist daher von der Religionsausübungsfreiheit geschützt. Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berühren den Kern abrahamitischer Religionen: „Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“ (Auszug Gen 17,10–14). Im Judentum findet diese rituelle Beschneidung (Brit Milah) als Eintritt in den Bund mit Gott – wie in der Bibel geschrieben – am achten Tage nach der Geburt statt, kann aber aus gesundheitlichen Gründen (z.B. bei Frühchen) verschoben werden. Auch im Islam wird die Beschneidung als ein Zeichen der Religionszugehörigkeit – bei Neugeborenen oder bis zum Alter von 13 Jahren – durchgeführt. In beiden Religionsgemeinschaften findet dieser Eingriff durch fachkundiges Personal statt. Im Islam beispielsweise durch den türkischen Sünnetci und im Judentum durch den Mohel (weibl. Mohelet). Häufig handelt es sich hier um Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung.

Besonders wichtig ist es, in der Debatte zwischen der Beschneidung bei Jungen und Mädchen ganz grundsätzlich zu unterscheiden. Eine Beschneidung bei Jungen wird auch unabhängig von der Religion, zum Beispiel aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt. Sie hat praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen. Die Beschneidung von Mädchen hingegen hat tiefgreifende negative gesundheitliche Auswirkungen und zerstört die sexuelle Empfindungsfähigkeit der Frauen. Hier werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt oder verstümmelt, sehr oft wird die Vaginalöffnung vernäht und damit verengt. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung, die keine Religion fordert. Sie ist mit der männlichen Beschneidung nicht zu vergleichen.

Zur Bundesrepublik Deutschland gehört das Judentum und der Islam ebenso wie das Christentum. Wir fordern von den Religionsgemeinschaften eben soviel Verfassungstreue, wie wir Ihnen gewähren müssen und wollen. Nach unserer Überzeugung ist der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards keine Straftat.
Für die betroffenen und verunsicherten Eltern und Mediziner wäre eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht wünschenswert. Das ist jedoch wegen des trickreichen Freispruchs der Kölner Entscheidung und der fehlenden Anhängigkeit weiterer Verfahren mit gleichgelagerter Problematik in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Wir wollen deshalb im Bundestag eine Debatte beginnen, wie notwendige Schritte zur Schaffung der Rechtssicherheit betroffener Eltern, besonders für Juden, Muslime und das zur Beschneidung fachkundige Personal, aussehen könnten. Dazu soll dieser Zwischenruf einen Anstoß liefern.

UnterzeichnerInnen:

Volker Beck MdB (Erster Parlamentarischer Geschäftsführer), Renate Künast MdB (Fraktionsvorsitzende), Jerzy Montag MdB (Rechtspolitischer Sprecher), Josef Winkler MdB (Stellv. Fraktionsvorsitzender), Sergey Lagodinsky (Repräsentant und Vorsitzender des Kulturausschusses der Jüdischen Gemeinde zu Berlin), Benedikt Lux MdA (Sprecher BAG Demokratie & Recht), Sybille Mattfeld-Kloth & Prof. Dr. J. Friedrich Battenberg (SprecherInnen BAG ChristInnen), Hasret Karacuban & Ali Bas (SprecherInnen Grüne MuslimInnen NRW).

Sebastian Brux (Friedrichshain-Kreuzberg), Hartmut Neubauer (Kreisverband Köln),

>>> Zwischenruf „Juden und Muslime in Deutschland brauchen Rechtssicherheit“ (PDF) <<<

253 Gedanken zu „Juden und Muslime in Deutschland brauchen Rechtssicherheit

  1. Robert Niedermeier

    Schwierig, was im „Zwischenruf“ fehlt, ist das klare Eintreten für Kinderrechte gegenüber ihrer Eltern, denn, welches Recht haben Eltern, ihren Kindern ihre Religion aufzuzwingen? Es muss eine Lösung her, die Juden und Moslems nicht kriminalisiert und trotzdem klarstellt, dass die Beschneidung ohne Einwilligung der betroffenen Rechtsperson, die medizinisch nicht notwendig ist, prinzipiell verboten bleibt.

  2. Sophie Mahlo

    @Herr Niedermeier: Hat es jemals eine Diskussion darüber gegeben, ob die Taufe oder die Teilnahme von Kindern an Gottesdiensten verboten werden sollte, weil dadurch die Selbstbestimmungsrechte der Kinder beeinträchtigt werden? Sollte aus Ihrer Sicht die Taufe verboten werden? Sollte aus Ihrer Sicht die Teilnahme von Kindern an Gottesdiensten verboten werden? Warum nicht? Ein Mensch ist aus jüdischer Sicht von Geburt an jüdisch, wenn seine Mutter jüdisch ist. Daran ändert die Beschneidung nichts. Ein Mensch kann trotz Beschneidung und trotz Taufe immernoch entscheiden, ob es seine Religion ausüben will und aktiv am religiösen Leben teilnehmen will oder nicht.

    @Herr Hansch: Anders als andere glauben die Reformjuden daran, dass die Thora den Juden nicht von Gott gegeben worden ist, sondern von Menschen geschrieben worden ist. Aus diesem Grund sind sie der Meinung, dass das, was in der Thora geschrieben steht auch nicht befolgt werden muss. Manche Reformjuden essen daher zum Beispiel aus diesem Grund Schweinefleisch. Die Reformjuden machen aber nur einen Teil der jüdischen Gemeinschaft aus. Der überwiegende Teil möchte an jahrtausendalten Riten festhalten. Jeder Mensch kann darüber diskutieren, ob er seinen Sohn beschneiden lassen will und entsprechend agieren. Jüdische Menschen lieben es ohnehin zu diskutieren. Aber sein Recht, sich so oder so entscheiden zu können und diese Entscheidung auszuüben, sollte ihm nicht von einem Richter oder sonst einer Person genommen werden. Im Übrigen kenne ich viele Reformjuden, die ihre Söhne haben beschneiden lassen.

  3. kai-uwe schneider

    Wirklich schwierig, aber nicht so auflösbar wie im Zwischenruf beschrieben. Wir sollten uns vor Augen halten, dass es bei diesem Eingriff um einen irreversiblen Eingriff handelt. Nicht vergleichbar mit dem Stechen eines Ohrlochs. Er ist auch nicht vergleichbar mit der Beschneidung von Mädchen. Aber hier muss man einfach mal einen vergleichbaren Fall konstruieren. Wäre die Diskussion identisch,wenn eine Religion die Verkleinerung der Schamlippen vorschreiben würde? Ich glaube nicht. Der Aufschrei wäre garantiert und ein gesetzliches Verbot längst erlassen. Wo soll man also die Grenze ziehen? Solch eine Grenze wäre willkürlich und auslegbar. Deshalb muss eine klare Grenze gezogen werden und diese hat das Urteil zu Recht aufgezeigt.

  4. ruedigerhajo

    Die WHO empfhielt die Beschneidung in Aids-Hochrisikogebieten. Das ist Deutschland meines Wissens nach nicht. Und wer in Aids-Hochrisikogebieten unbedingt Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern haben muss, der soll doch bitte ein Kondom benutzen, sofern seine Religion ihm das nicht verbeitet, die helfen besser als eine fehlende Vorhaut.
    Warum man bei Beschneidungen von Kindern mit sexuell übertragbaren Erkrankungen argumentiert, will mir auch nicht ganz in den Kopf

  5. Arnd J. Kästner

    Wie kann es sein, daß archaische Riten und reformunwillige Religionen eine höher Bedeutung haben sollen als die körperliche Unversehrtheit von Kindern?
    Ich dachte immer wir leben in einer aufgeklärten Gesellschaft. BTW andere fremdbestimmte Rituale z.B. die christliche Taufe von Babys lehne ich genauso ab. Wieder ein mal musste ein Gericht die Fehler der Politik korrigieren.

  6. Thomas

    Ich wünsche mir in der Debatte ein wenig mehr Sachlichkeit. Was wissen wir denn schon über die Gefahren der Beschneidung? Sehr wenig, weil es als harmlose Tradition angesehen wird, die für verschiedene Religionen von großer Bedeutung ist. Ist sie wirklich so harmlos? Was ist mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen? Wenn man getauft wurde als Kind (liebe Frau Mahlo…), dann kann man die Zugehörigkeit zur christlichen Religion später wieder rückgängig machen. Wenn man beschnitten wurde, dann ist das ein Eingriff, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Das ist ein großer Unterschied.

    Aber es geht mir eigentlich nicht um den Vergleich der Religionen. Wer sich mehr informieren will, der kann das mit dem Buch „un-heil: Vorhaut, Phimose & Beschneidung Zeitgemäße Antworten für Jungen, Eltern und Multiplikatoren von Mario Lichtenheldt“ gut tun. Kleine Kostprobe gefällig? „In den USA sterben jährlich rund 120 Jungen während ihrer Beschneidung oder an deren Folgen – etwa so viele wie durch den ‘plötzlichen Kindstod’“.

    Kennen Sie das Buch, Herr Beck? Warum werden in Ihrer Stellungnahme die Gefahren und Probleme verschwiegen? Warum interessieren Sie sich nicht für die Sicht der betroffenen Jungen?

    Ich habe bisher zu den grünen Stammwählern gehört. Aber die einseitige Blindheit bei Problemen, wenn sie Jungen und/oder Männern betreffen, werden mich wohl zum Nichtwähler machen.

  7. Robert Niedermeier

    @Sophie: Ja, ich bin gegen die Taufe von Kindern, wobei man bei der Taufe nicht verstümmelt wird. Und sehr wohl bin ich der Meinung, dass der Besuch von „Gottestdiensten“ unters Jugendschutzgesetz fallen muss. Allerdings, um des lieben Friedens willen, sollte nicht der Staat die Eltern juristisch verfolgen, die das trotzdem machen. Jedoch sollte Kindern das Recht zugestanden werden, ihre Eltern im Nachhinein verklagen zu können. Dass ein Kind eines Juden automatisch Jude ist, ist einfach nicht wahr, bei dieser Annahme handelt es sich um eine religiöse Ansicht (Glaube) und das sollte doch bitte schön in einem säkularen Staat kein Maßstab für das Erlassen von Gesetzten sein dürfen. Grundsätzlich ist es Unrecht ein Kind zu verstümmeln, aber: Aufgrund soziologischer Zwänge, sollte darauf verzichtet werden Juden und Moslems zu sanktionieren, nur weil sie ihren Söhnen die Vorhaut abschnibbeln. Ein Kompromiss muss her, der Juden und Moslems vor Verfolgung schützt, aber dennoch klarstellt, dass es eigentlich nicht in Ordnung geht, sein Kind zu verstümmeln Die Familie ist schließlich kein rechtsfreier Raum, wo Eltern mit ihren Kindern alles mögliche anstellen dürfen, nur weil es „Tradition“ sei. Deshalb darf es nur in Ausnahmen geduldet werden, das Eltern ihre Kinder religiös motiviert verstümmeln.

  8. Frank

    Warten wirs ab. Ich bin auch sehr für eine höchstrichterliche Klärung. Soll sich halt jemand selber anzeigen, dann geht es schnell. Nur Mut, einfach zur Polizei gehen und sagen:

    „Ich habe meinen Kindern Stücke des Körpers abgeschnitten! Weil Gott es will!“

  9. M.Grimm

    Die Aneinanderreihung von „HIV-hemmend“ … „hygienisch“ etc
    lenkt doch nur davon ab, dass Sie Herr Beck, Kämpfer für Menschenrechte“ versuchen sich schönzureden, dass sie aus multikulti-Appeasement Gründen die Rechte der Kinder verschenken.

    Wenn ein Kind seine Eltern bittet, man möge ihm doch auch Ohrlöcher stechen, …dann ist das zumindest etwas das wieder zuwächst, wenn man später will.

    Der Junge, der vielleicht als Teenager zum Atheisten wird, bekommt seine Vorhaut nicht wieder, die Muddi Natur dort vorgesehen hat.

  10. Frank

    @ M.Grimm,

    insbesondere, weil Babys und Kinder bekannt für ihre häufig wechselnden Geschlechtspartner sind. Ein schlagendes Argument!

    Ist den Befürwortern jemals ein Gefühl dafür aufgegangen, dass Millionen Gläubige eine Viertelstunde lang betäubungslos an ihren Kindern herumschneiden lassen? Stell dir nur einfach vor, es würde bei dir gemacht. Nimm eine Schere, und zwicke nur mal ein bisschen in deine Vorhaut, Nur mal so, für das Gefühl. Den Film “Die Passion Christi” kennt ihr ja. All diese eindringliche Gewalterfahrung ist Realität bei den Kindern!

  11. Andreas

    Kinder brauchen Schutz vor religiösen Übergriffen.

    Islam und Judentum gehören genauso wenig zu Deutschland wie das Christentum. Zu Deutschland gehört Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Vernunft.
    Wir haben Religionsfreiheit, und das ist zu begrüßen. Aber Religionsfreiheit bedeutet nicht Religionsprivilegien.
    In einem säkularem Staat bin ich nicht bereit einer Religion mehr Rechte zuzugestehen als dem örtlichen Taubenzüchterverein.
    Religionsfreiheit endet, wie jede Freiheit, genau dort wo die Rechte dritter eingeschränkt werden. Jeder kann tun und lassen was er will, aber Freiheit endet bei einem selbst. Nicht bei den Nachbarn, nicht bei der Großmutter, nicht beim Sohn, sondern bei einem selbst.
    Kinder sind nicht Eigentum ihrer Eltern. Über Kinder darf nicht nach belieben verfügt werden. Kinder sind nicht verpflichtet sich nach Religion oder Tradition der Eltern zu richten. Kinder werden nicht als Juden, Christen oder Moslems geboren, sondern als freie Menschen. Kindern stehen in vollem Umfang die Menschenrechte zu – nicht nur ein wenig Menschenrechte, nicht nur wie es den Eltern gerade gefällt, sondern in vollem Umfang. Die körperliche Unversehrtheit des Kindes wiegt schwerer als die „Religionsfreiheit“ der Eltern.

  12. michael

    Wenn man jetzt anfängt, bestimmte Verhaltensweisen mit „4000 Jahren alte Praxis“ zu rechtfertigen oder mit 1. Mose 17, dann finde ich das mutig oder sogar dumm. – Was lässt sich denn da noch alles rechtfertigen?

    Nur zwei Kapitel weiter wird im selben Bibelbuch beschrieben, wie Lot in der Absicht seine Gäste vor drohendem Übel zu schützen, den Bedrohern anbietet: „Seht, ich habe zwei Töchter, die noch keinen Mann erkannt haben. Ich will sie euch herausbringen. Dann tut mit ihnen, was euch gefällt.“

    Frauenschändung ist auch schon mindestens 4000 Jahre alte Praxis und findet sich auch in fast allen Religion. Ist das jetzt ok?

    Vom Züchtigungsrecht will ich erst gar nicht sprechen. Da lese ich allerhand dazu in der Bibel. Z.B. 5. Mose 21:

    „Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört, dann sollen Vater und Mutter ihn packen, vor die Ältesten der Stadt und die Torversammlung des Ortes führen und zu den Ältesten der Stadt sagen: Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Verschwender und Trinker. Dann sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz Israel soll davon hören, damit sie sich fürchten.“

    Es gibt auch harmlosere Bibelzitate. – Das ist auch in allen Religionen verbrieft, in Deutschland aber verboten. Ich darf also meinem Kind keine Ohrfeige geben (aus religiösen Gründen aber ihm die Vorhaut abschneiden?

  13. Stefan Hansch

    Man kann den Artikel nur in kleinen Häppchen verdauen. Gerade würge ich an der Stelle „…4000 Jahe alte Praxis…“ , die offensichtlich als Begründung vollkommen ausreicht, um irgendeinen Brauch gutzuheißen. Soetwas nannte man mal reaktionär. (Ganz davon abgesehen, daß die Beschneidung Jahrtausende älter ist, sie gehört zum „waldursprünglichen Blödsinn“, den die Menscheit einfach nicht loswird – ich empfehle nochmals ausdrücklich das o.g. Buch, übrigens geschrieben von einem vor den Nazis geflüchteten deutschen Juden, bevor hier irgendjemand die Phantasie durchgeht). Ein Satz weiter stocke ich schon wieder, denn die deutsche Verfassung schütze keine ReligionsAUSÜBUNGSFREIHEIT. Sie schützt die BEKENNTNISFREIHEIT als unverletzlich. Lesen bildet, vor allem das Lesen des Grundgesetzes, denn die einen Absatz später genannte „ungestörte Ausübung der Religion“ kollidiert selbstverständlich sofort mit Art. 2.2 GG (UNVERSEHRTHEIT! Keine schwammige „körperliche Integrität“ wie vom „Juristen“ Beck angeführt), und den Gedanken der Zwischenrufer zuendegedacht kann man damit auch die religiös motivierte Entfernung von Ohrläppchen, die nun wirklich keiner braucht, oder Schmucknarben rechtfertigen, wenn nur die Eltern ganz frei und verantwortlich zu einem gut ausgebildeten Facharzt für Schmucknarben gehen.

  14. Ebi

    Bereits in den 80ern erschien im Spiegel ein Artikel über den Wirkstoff Interferon der zur Behandlung von Krebs und Multiple Sklerose eingesetzt wird:
    „Nicht weiße Blutkörperchen sind bei Rentschler das Ausgangsmaterial, sondern Zellkulturen aus menschlichem Bindegewebe (gewonnen aus der Vorhaut von Säuglingen). In ihnen wird ein etwas anderer Typ von Interferon gebildet, das sogenannte Fibroblasten-Interferon. 1976 gewann Rentschler eine Ausschreibung der National Institutes of Health, seither ist die Firma mit dem amerikanischen Interferon-Programm im Geschäft.“ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14323719.html
    Nun rätseln wir mal warum in den USA Säuglinge jahrzehntelang routinemäßig beschnitten wurden.
    Oder etwas aktueller, Im Dezember 2011 erschien in fast allen Leitmedien folgender Artikel:
    „ Die Hautfabrik, Vorhaut von Kindern wird für Forschungszwecke verwendet
    Aus der Vorhaut von Kindern entwickelt eine Maschine des Fraunhofer-Instituts vollautomatisch künstliche Haut zu Testzwecken für die Pharma- und Kosmetikindustrie.
    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/die-hautfabrik-vorhaut-von-kindern-wird-fuer-forschungszwecke-verwendet-11565661.html
    Wer will, der googelt mal auf eigene Faust nach Begriffen wie Foreskin, stemcell, beta-Interferon.

  15. Pascal

    Lieber Volker!

    Wie stellt ihr euch denn die „Einhaltung medizinisch-Fachlicher Standards“ vor? Muss das ein Arzt sein oder reicht da ein nach jüdischen/muslimischen Traditionen ausgebildeter Beschneider? Muss das im Krankenhaus sein oder kann das zu Hause, in der Gemeinde oder einem Festsaal vor Dutzenden von Zuschauern stattfinden?
    Muss das (mindestens) unter örtlicher Betäubung stattfinden oder reicht ein symbolischer Tropfen Wein bzw das Kuscheln und Trösten mit Geschenken zur Betäubung aus?

  16. Thomas Dyhr

    Mit diesem Satz habe ich ein Problem:
    „…Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt. Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einvernehmlich aus. Damit ist die freie Entscheidung der Eltern die Regel. Für jede staatliche Regelung dagegen muss es durchschlagende Gründe geben und bleibt deshalb die Ausnahme…“
    Wenn die freie Entscheidung der Eltern zu einem körperverletzenden Akt für eine Straffreiheit ausschlaggebend sein soll, dann wird das Kind letztlich im Innenverhältnis gegenüber seinen Eltern schutzlos gestellt.
    Angesichts der nun einmal leider vielfach vorkommenden Fälle von Kindsmisshandlungen u.ä. würde ein wirksamer rechtlicher Schutz des Kindes bei dieser Argumentation in nicht akzeptabler Form ausgehebelt.
    Ich halte diese Argumentation daher nicht für tragfähig, inkonsequent und angreifbar.
    Auf rechtlicher Ebene ist m.E. der Konflikt zwischen gelebter religiöser Praxis der Beschneidung einwilligungsunfähiger Jungen und juristischen Verhaltensnormen des gesellschaftlichen Lebens nicht auflösbar, sondern nur durch Anwendung bereits bestehender Verfahrensnormen in der StPO abzumildern.
    Auf meiner Homepage habe ich dazu in einem längeren Beitrag einen möglichen Lösungsweg aufgezeigt: http://www.thomas-dyhr.de/?p=3199

  17. Peter

    Normalerweise stimme ich Ihren Positionen zu Herr Beck. Leider habe sie bezüglich Vorhautbeschneidung keine Ahnung. Ich habe das selber und das Gefühl ist weg. Super Sache. Bei mir waren die Gründe medizinisch aber wenn meine Eltern mir soetwas aus religiösen Gründen angetan hätten, würde ich diese dafür hassen. Natürlich sind nicht nur Verstümmelungen bei Frauen im Genitalbereich, sondern auch bei Männern eine Straftat. Zumindest wenn derjenige noch nicht volljährig ist. Wer volljährig ist und so dumm der kann dann natürlich machen was er will.

  18. Roland Appel

    Differenzierte Sicht tut not. Aber gerade in einer multikulturellen und säkularen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts, die vielen Religionen „Verkehrsregeln“ geben muss, darf es keine Privilegien bestimmter Glaubensrichtungen und keine Rechtfertigungsgründe aus religiösem Glauben oder Traditionen heraus mehr geben. Denn wie der jüdische Glaube der Eltern die Beschneidung der Knaben gebietet, erlaubt die wahabitische Auslegung des Koran, dem Manne die Frau körperlich zu züchtigen: Siehe „Mißverständnisse über Menschenrechte im Islam“ kostenlos erhältlich bei der Saudi-Arabischen Botschaft in Berlin und verteilt in vielen deutschen Moscheen. Ein Problem, das in vielen Frauenhäusern und der täglichen familienanwaltlichen Praxis viel häufiger eine Rolle spielt, als die zitierte Schrift. Zufällig handelt es sich ja um den gleichen Strafrechtstatbestand, die Körperverletzung. Die Religionsfreiheit als Rechtfertigungsgrund ist der falsche Ansatz. Sonst befinden wir uns ganz schnell auf dem gleichen abschüssigen Terrain, wie der Vorschlag des Rheinland-Pfälzischen Justizministers, Teile der Scharia in unser Rechtssystem zu integrieren. Mehr Gleichberechtigung von Religionen sollte mit mehr Säkularisierung des Staates einher gehen und nicht mit noch mehr Religionsprivegien. Meinungen wie die des geschätzten Vorsitzenden des Zentralrates, Herrn Graumann im „Kölner Stadtanzeiger“, man „könne das Beschneidungsgebot ja mit Gott diskutieren“ gelten sicher in der Synagoge – aber sie gehören nicht ins Bundesgesetzblatt.
    Rechtsdogmatisch wäre es vielleicht akzeptabel, eine Art „medizinischer Indikation“ zu schaffen, wenn es richtig und zutreffend ist, dass die Vorhautbeschneidung Hygiene unterstützt und dies Eltern aus Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder per ärztlichem Eingriff unternehmen, könnte dieser gerechtfertigt sein. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit aber gegen die Religionsfreiheit abzuwägen, wäre meines Erachtens ein fataler Weg ins verfassungspolitische Nirwana.

  19. Frank Brennecke

    Die „differenzierte Betrachtung“ geht hier fehl: in nicht zu eigenen Entscheidungen fähiger Erdenbürger darf nicht körperlich verletzt werden, bloß weil es den Eltern gefällt. Nicht umsonst sind Schläge als Erziehungsmaßnahme für Kinder heute geächtet, und die sogenannte Beschneidung von Frauen ist seit einigen Jahren strafbar und verjährt auch nicht, bevor das Kind erwachsen wird. Nicht zuletzt erkennt man an schreienden Säuglingen und heulenden Kleinkindern, dass der Eingriff Schmerzen verursacht. Das Gericht hat keine religiöse, sondern eine weltliche Entscheidung getroffen und dabei geltendes Recht angewandt.

    Wie sollten nun die Religionen damit umgehen? Sie sollten sich anpassen. In Israel existiert bereits eine Gemeinschaft von Familien, die sich gegen die rituelle Beschneidung ihrer Kinder entschieden haben – sollen die Kinder das doch entscheiden, wenn sie erwachsen sind. Das wäre auch hier möglich: ebenso wie Piercings und Tattoos (erfüllen ebenfalls den Tatbestand der Körperverletzung) kann auch die Beschneidung durchgeführt werden, wenn der Betroffene dies wünscht und offenbar eigenständig entscheiden kann.

    Im übrigen möchte ich – als mit 20 Jahren vollnarkotisiert Beschnittener – aus eigener Erfahrung darauf hinweisen, dass zwischen „mit“ und „ohne“ sehr wohl ein wesentlicher Unterschied besteht. Ausrufe wie „braucht man nicht“ oder „völlig unnötig“, wie sie gerne von Unwissenden vorgebracht werden, sind fehl am Platz. Auch die Berufung auf hygienische Gründe mag man bitte den jungen Erwachsenen überlassen.

    Und wer nun mit der Geringfügigkeit des Eingriffs und dem “bisschen Schmerz” eine differenzierte Betrachtung einfordert, mag sich bitte zunächst fragen, ob er bei polizeilichen Vernehmungen auch ein “bisschen Folter” für zulässig hält. Und dann den Ausnahmetatbestand des „Einbisschenkörperverletzung“ ins Strafrecht aufnehmen lassen…

  20. Friedrich Foerster, Kleve

    1.)
    Das möglichst weitgehende Trennen von Staat und Religion ist selbstverständliches Gebot eines freiheitlichen Rechtsstaates.
    2.)
    Der Grundsatz „Die Freiheit der / des Einen endet an der Freiheit der / des Anderen“ gilt selbstverständlich auch für die Religions-Freiheit und bedeutet, dass Eltern nicht das Recht haben dürfen, nicht rückgängig zu machende, verstümmelnde und schmerzhafte Eingriffe an ihren Kindern vornehmen zu lassen.
    3.)
    Das verstümmelnde Beschneiden von acht Tage alten Kindern „aus Gründen der HIV-Prävention“ zu rechtfertigen, ist so offensichtlich lächerlich und abwegig, dass jedes weitere Wort zu viel ist.
    4.)
    Mir haben mehrere gläubige Muslime ernsthaft versichert, dass das Beschneiden keineswegs im Koran verlangt werde, sondern eine kulturelle Gewohnheit im Orient sei.
    Wer behauptet, dass das Beschneiden im Koran verlangt wird, möge deshalb bitte die entsprechende Stelle genau benennen.
    5.)
    Der Sinn der Vorhaut ist das Schützen der Penis-Eichel. Mit Vorhaut ist die Eichel wesentlich empfindlicher als ohne.
    Das wird wohl jeder erwachsene Mann bestätigen, der zum Vorher-Nachher-Vergleich in der Lage ist, weil ihm als Erwachsenem die Vorhaut entfernt worden ist.
    Deshalb ist der Vergleich des Entfernens der Vorhaut mit einem kleinen Loch im Ohrläppchen, das auch wieder zuwachsen kann, vollkommen unangemessen und peinlich.
    6.)
    Es gibt nur einen einzigen Grund, mit dem das verstümmenlnde Beschneiden in unserem Rechtsstaat gerechtfertigt werden kann: eine schmerzhafte Vorhaut-Verengung (Phimose), die mit Salben oder anderen milderen medizinischen Mitteln und / oder Maßnahmen nicht geheilt werden kann.
    7.)
    Zusammenfassend:
    Das Kölner Urteil ist ein segensreicher Durchbruch im Interesse der betroffenen Jungen und sollte von uns Bündnis-Grünen entschieden begrüßt und keineswegs kritisiert oder gar abgelehnt werden!
    Wer unbedingt beschnitten werden möchte, sollte dazu erst nach seinem 18. Geburtstag und selbstverständlich auf eigene Kosten – und nicht etwa auf Kosten der Versicherten-Gemeinschaft! – die Gelegenheit haben.

  21. Rüdiger Weida

    Juden und Muslime in Deutschland haben doch jetzt Rechtsicherheit. Nur vor dem Urteil war noch nicht klar, ob die rein religiös begründete nichtumkehrbare Operation an Kindern durch die Einwilligung ihrer Eltern statthaft ist oder nicht.

    Niemand hat oder will in Deutschland die Beschneidung verbieten. Jeder kann das an sich vornehmen lassen. Wenn nun Muslime und Juden bei ihren Kindern warten müssen, bis die das selbst entscheiden können, scheint mir das nicht unzumutbar zu sein. Integration bedeutet aufeinander zu gehen und nicht, seine eigenen Bräuche bedingungslos durchsetzen zu wollen. Deshalb scheint mir die Wartezeit durchaus zumutbar. http://fsm-uckermark.blogspot.de/2012/07/das-wort-zum-freitag.html

  22. Robert Dölle

    Ich finde, da hier so viele Leute die körpetliche Unversehrtheit des Kindes hochhalten, sollte auch Jesus Christus aus der Öffentlichkeit verschwinden. Sein Anblick, bzw. der seiner Kreuzigung. ist fürchterlichund verstört unsere Kleinen. Also, weg mit ihm aus Schulen, Krankenhäusern und Gerichten.

  23. MartinKöln

    Ich erachte das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit höher als die Religionsfreiheit der Eltern, die da ihre Grenzen finden sollte, wo Dritte in erheblichem Ausmaß (hier durch eine medizinisch nicht erforderliche Operation) geschädigt werden. Im Zwischenruf wird auf das Ohrlochstechen verwiesen, dass auf Wunsch der Kinder von den Eltern genehmigt wird. Eben. Der Wunsch der Kinder i.S.d. Selbstbestimmungsrechts sollte vorrangig sein, was bei der Beschneidung von kleinen Jungen nicht der Fall ist. Ich lehne die von Herrn Beck et al. praktisch geforderte Unterornung dieses Selbstbestimmungsrechts des Individuums unter die von Religion oder Tradition bestimmten Ansichten ihrer Eltern als eine antimodernistische Rechtsauffassung entschieden ab. Auch eine im Bundestag initiierte Gesetzesinitiative, welche Religionsgemeinschaften Sonderrechte einräumt, die individuelle Schutzrechte aushebelt, ist indiskutabel und würde hoffentlich vom BVG wieder einkassiert.

  24. Thomas

    Die Aborigines praktizieren Subinzision, in Afrika werden Mädchen an den Genitalien verstümmelt. Wo beginnt Religionsfreiheit und wo endet sie.
    Meine Antwort: Religionsfreiheit endet dort, wo Kinder körperlich misshandelt werden (Punkt).
    Eines muss ich aber noch verbessern, was Herr Beck schreibt. Im Koran steht das die Schöpfung Gottes vollkommen ist. Es gibt durchaus auch Gegner der Beschneidung im Islam. Um Muslim zu sein muss man nämlich nicht beschnitten sein. http://www.taz.de/Religioese-Riten-in-der-Praxis/!96617/

  25. Thomas

    … auch mir fallen in der Stellungnahme immer mehr Stellen auf, die mich stören.

    „Besonders wichtig ist es, in der Debatte zwischen der Beschneidung bei Jungen und Mädchen ganz grundsätzlich zu unterscheiden.“

    Wieso ist das so besonders wichtig? Wird da befürchtet, Opfer gegen Opfer auszuspielen? Ich unterstütze jede Initiative, die sich gegen die Beschneidung von Mädchen wendet. Was da passiert, körperlich wie psychisch, ist furchtbar. Aber: Kann man nicht einfach mal beim Thema bleiben?

    Es geht bei dem Urteil um die Beschneidung von Jungen, den Sinn & Unsinn, die Gefahren. Selbst wenn das ganze Leiden noch steigerungsfähig ist und bei Mädchen noch schlimmere Dinge passieren… ist das ein Grund, sich nicht um die Leiden der Jungen zu kümmern? Das wäre so, als würde man bei jeder Umweltkatastrophe in der Welt als erstes Mal mit dem Satz starten „Besonders wichtig ist es, in der Debatte zwischen diesem Reaktor-Unfall und Fukushima ganz grundsätzlich zu unterscheiden.“ Achso, war ja nicht so schlimm, dann brauchen wir uns also nicht drum zu kümmern…?

    Ich empfinde schon das Erwähnen dieses Vergleichs zwischen männlichen und weiblichen Opfern als peinlich. Niemand wird sich weniger gegen die Verstümmelung von Mädchen aussprechen, nur weil er/sie auch die männlichen Opfer sieht. Im Gegenteil, wenn es beim Kampf gegen die Verstümmelung wirklich um die einzelnen Menschen geht, die geschützt werden sollen, was spricht denn gegen einen allgemeinen Schutz vor Verstümmelung? Wenn nur weibliche Opfer wahrgenommen werden, dann stellt sich sehr schnell die Frage, ob diese Opfer nicht für die eigene Ideologie instrumentalisiert werden.

    Ich bin niemand, der sich ständig über Politiker aufregt, ich habe Sie, Herr Beck, in Ihrem Mut und Engagement immer sehr geschätzt. Ihre Stellungnahme schockiert und enttäuscht mich sehr. Was ist der Grund? Die „politische Korrektheit“ bei den Grünen? Oder die nur oberflächliche Beschäftigung mit dem Thema…?

  26. Holger

    Sie wägen in Ihrer Erklärung nicht weniger einseitig ab, als Sie dem Kölner Landgericht vorwerfen, nur in die andere Richtung. Auch ich wäre für eine Kompromisslösung, wie hier schon von anderen vorgeschlagen. Keine strafrechtliche Verfolgung jüdischer und muslimischer Eltern und Beschneider, aber ein zivilrechtliches Klagerecht der Betroffenen nach Erreichen der Volljährigkeit mit möglichst großzügigen Verjährungsfristen…

  27. Uwe

    Freiheit der Religion bedeutet auch die Freiheit, keiner Religion angehören zu müssen. Bei der Beschneidung wird dem Kind nicht nur die körperliche Unversehrtheit genommen, sondern auch eine Religion aufgezwungen, über die es noch nicht selber entscheiden kann. Und das Ganze wird sowohl mit archaischen Traditionen aus der Wüste wie auch mit medizinisch höchst umstrittenen Begründungen rechtfertigt, bei denen jedem klar ist, dass diese nur vorgeschoben sind.

    Dass Herr Beck, Frau Künast und andere unter diesen Umständen ihre Abwägung zu Ungunsten des Kindes treffen, ist lächerlich und peinlich. Wenn sie schreiben, zu einer „optimalen Wirksamkeit“ des Rechts auf körperliche Unversehrtheit gelangen zu wollen, möchte man sich angesichts dieses abstoßenden Euphemismus nur noch vor Scham abwenden.

  28. Detlef Bosau

    Ich habe nur die Überschrift gelesen.

    Kritische Anmerkungen dazu von mir im Focus wurden rauszensiert, vermutlich kauft man den Focus auch schon.

    Herr Beck, Juden und Muslime _HABEN_ Rechtssicherheit und wir haben seit 63 Jahren als eines der höchsten Güter im Staat die körperliche Unversehrtheit.

    Was haben Sie daran nicht verstanden?

    Was Sie wollen, ist keine „Rechtssicherheit“, Sie wollen etwas, das im Rahmen des GG nicht geht, Sie wollen einen neuen Staat.

    In _DIESEM_ Staat sind Mohelim und Sünnetci Verbrecher, die in den Knast gehören. Nicht nur in diesem Staat, auch in meinem ganz persönlichen Wertesystem. Ich habe gestern Marina Weisband geschrieben: Sollte ich in die Situation kommen, wo ich ein Kind nur durch Tötung Täters vor seiner Verstümmelung bewahren kann, wünsche ich mir den Mut, dies zu tun.

    Herr Beck, ich frage Sie ganz direkt: Leben Sie und ich im selben Staat?
    Oder täten wir besser daran, wenn einer von uns beiden geht?

    Ich will nicht in einem Staat leben müssen, in dem Kindern aus Heidschibumbeidschimultikultiflauschi die Geschlechtsteile abgeschnitten werden dürfen!

    Und wenn die Grünen das anders sehen, dann sind die Grünen eine verfassungsfeindliche Partei und haben im Bundestag nichts zu suchen sondern gehören genauso bekämpft wie die NPD.

    Im übrigen: Hier ist eine Gerichtsentscheidung gefallen! Haben Sie schon einmal was von der Achtung gegenüber einem Gericht gehört, Herr Beck?

    Wenn einem Trunkenbold der Führerschein entzogen wird, stürzen wir uns alle auf ihn, um die Pappe einzukassieren.

    Stellt sich ein Gericht auf die Seite eines kleinen Kindes, ist der Teufel los!

    Herr Beck, stellen Sie sich einen Moment vor, was los wäre, würde man in Stuttgart (können Sie von Ihrem Geburtsort Bad Cannstatt hin laufen) einen Juchtenkäfer beschneiden. Wir hätten auf der Stelle zweitausend Parkschützer im Schloßgarten (seligen Angedenkens) und statt sich um die Bäume zu kümmern, würden die erstmal lostrommeln: „Oben bleiben! Oben bleiben! Oben bleiben! Oben bleiben!“

    Immerhinque.

    Ein Juchtenkäfer hat mehr rechte als ein kleiner Junge.

    Schämen Sie sich. Und zwar in Grund und Boden. Und wenn Sie mit der Verfassung Probleme haben, das haben Sie offenbar, dann legen Sie Ihr Bundestagsmandat nieder!

    Detlef Bosau,
    Stuttgart

    (Und jammern Sie nicht dauernd wg. FGM und MGM rum, das tun die Juden auch nicht, siehe Äthiopien, vielleicht machen Sie sich erstmal schlau, bevor Sie den Mund aufreißen.)

  29. Detlef Bosau

    @Frank: Danke. Darum geht es, daß Kindern und das oft ohne Betäubung (insbesondere bei Juden) ohne Betäubung an ihren Geschlechtsteilen herumgeschnitten wird.

    Bei Juden dann auch noch herumgerissen (Perija) und gesaugt (Mezizah).

    Sorry, wenn die Katholen in St. Blasien ………, dann regen wir uns künstlich auf. Wenn die Juden mit der Mezizah das gleiche an einem kaputtgeschnittenen und verstümmelten Penisrudiment machen, dann redet Volker Beck von Religionsfreiheit!

    Mein Gott, mir stehen die Resthaare zu Berge! Noch so ein Knaller von Volker Beck, und mir wachsen wieder neue dazu!

  30. Christian Bahls

    Wenn denn die Bibel wenigstens konsequent und ausführlich zitiert worden wäre:

    „12 Im Alter von acht Tagen soll alles bei euch, was männlich ist, beschnitten werden, von Generation zu Generation, der im Haus geborene und der von irgendeinem Fremden um Silber gekaufte Sklave, der nicht zu deinen Nachkommen gehört.

    „13 Es soll auch der in deinem Haus geborene und der von dir um Silber gekaufte Sklave sich beschneiden lassen. So soll mein Bund an eurem Fleisch ein ewiger Bund sein

    Den Sklavenhandel würden die Grünen aber sicherlich nicht das Wort reden, sollte es noch eine Minderheit in Deutschland geben, die ihn betreibt?

    Also Herr Beck, fassen Sie sich ein Herz, und verstehen Sie doch bitte, dass Sie hier aus einem falsch verstandenen Mitgefühl einer archaischen Form der Religionsausübung das Wort reden, die einfach nicht mehr in unsere Zeit passt wir auch andere Bräuche, wie sie vielfach in der Bibel (insbesondere Leviticus) zu finden sind.

    Christian Bahls; 1. Vorsitzender
    MOGiS e.V. – eine Stimme für Betroffene

  31. Detlef Bosau

    http://video.google.de/videoplay?docid=8212662920114237112

    Und das ist noch eines der harmloseren Videos, so sieht eine „Routinebeschneidung in den USA“ aus.

    Ich habe nicht darauf geachtet, ob da eine Narkose gegeben wurde, den Schreien nach zufolge ja, wer Videos von unbetäubten Eingriffen sieht: Das ist _noch_ schlimmer, das Geschreie ist nicht mehr auszuhalten.

    Ist es DAS, was Volker Beck will?

    Und ja, vielleicht sieht sich Volker Beck das mal in voller Länge an! Und läßt den Ton am PC eingeschaltet!

  32. Holger Gundlach

    Ganz ausdrücklich begrüße ich als GRÜNER die weit überwiegende Zahl der Beiträge, die verfassungs- und menschenrechtlich begründete inhaltliche Kritik am „Zwischenruf“ üben. In der Causa „Erziehungsrecht und Religionsfreiheit der Eltern vs. körperliche Unversehrtheit ihres nicht einwilligungsfähigen Kindes“ kann es m.E. auch keinen Kompromiss geben. Wir können stolz darauf sein, dass wir es in Deutschland endlich geschafft haben, Körperverletzung aus erzieherischen Gründen (eine m.E. durchaus Jahrhunderte alte kulturelle Tradition) als rechtswidrig einzustufen. Mir leuchtet auch nicht ein Grund ein, dass Körperverletzung aus religiösen Gründen zulässig sein soll.

  33. Friedrich Foerster, Kleve

    Der integrations-politische Sprecher unserer bündnis-grünen Bundestags-Fraktion, Memet Kilic, hat ein ganz wunderbares Interview zum gleichen Thema gegeben, das zu lesen sich wirklich lohnt!
    Unter anderem sagt er:
    „Es könnte womöglich besser sein, wenn meine Söhne in späteren Jahren selber entscheiden dürfen, ob sie dieses Merkmal unserer Religion tragen wollen oder nicht. Denken Sie nur daran: Im Petitions-Ausschuss beschäftigen wir uns gerade damit, ob man Pferde wirklich brandmarken muss oder ob es nicht mildere Verfahren gibt. Da sollte die Beschneidung kleiner Jungen auch kein Tabu sein.“
    „Die Glaubensgemeinschaften, die auf den Stammvater Abraham zurückgehen, fordern zum Gebrauch der Vernunft auf. Das heißt: Neue Einsichten erlauben es auch, alte Praktiken zu ändern.“
    „Wenn alle Religionsgemeinschaften gemeinsam sich gegen den Richterspruch wenden, kommt bei mir der Verdacht auf, sie verteidigen auch ihren eigenen Machtbereich.“

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-zur-beschneidung-der-politik-fehlt-wohl-der-mut.8cdc8b78-3b96-403d-a17c-bd92af90d934.html

    Herzlichen Glückwunsch, lieber Memet Kilic!
    Schämt Euch, Ihr Zwischenruf-UnterzeichnerInnen!

  34. Detlef Bosau

    @Friedrich Förster

    Ich habe das Interview gelesen, Du findest darunter mehrere Kommentare von mir, einen hat man mir zensiert, darüber diskutiere ich gerade mit der StZ.

    Zu dem von Dir gebrachten Zitat: Hier ist das mal im Kontext.

    Darüber muss ich noch mit meiner Frau reden. Vermutlich wären wir einfach der Tradition gefolgt. Nun hat mich das Urteil aber nachdenklich gemacht. Die beiden sind ein und acht Jahre alt. Es könnte womöglich besser sein, wenn meine Söhne in späteren Jahren selbst entscheiden dürfen, ob sie dieses Merkmal unserer Religion tragen wollen oder nicht.

    Kilic muß darüber noch sprechen, es könnte womöglich besser sein etc.

    Will heißen: Kilic hat jetzt scheinbar mal darüber nachgedacht.

    Es tut mir leid, das reicht mir nicht.

    Der Vergleich mit dem Schwangerschaftsabbruch ist mir zu einfach. Nur zur Klarstellung: Ich bin strikt dagegen. Aber ich habe Frauen erlebt, deren Gründe ich achten muß und, soweit mir das als Mann und außenstehender möglich ist, nachvollziehbar sind. Was die Beschneidung angeht, ist unser GG völlig eindeutig. Mangelnder Mut besteht darin, Beschneider nicht wegzusperren.

    Schau Dir mal das Video an, das ich gepostet habe. Danach bist Du ruhig.

    Bei Schwangerschaftsabbrüchen ist allerdings auch immer die Mutter mitbetroffen. Das macht die Sache nicht leichter, es macht sie u.U. noch viel schwieriger. Allerdings: Es hat, wie Du Dich erinnerst, Jahrzehnte gedauert, dazu einen gangbaren Weg finden.

    Die Beschneidung von Jungen ist durch NICHTS begründet, Kilic will hier eine falsche Debatte. Es ist die gleiche Haltung, die ich Volker Beck hier vorhalte.

    BTW zu den Grünen. Ich sehe gerade Hart aber Fair. Und Claudia Roth ist gerade am aufdrehen. Mit Assad geht es nicht, weil es nicht geht mit Assad, weil mit Assad geht es nicht, und und und und und und und und.
    Wenn Claudia Roth kompromisslos in Rage gerät, ist die nicht zu bremsen.

    Wenn Claudia Roth ihren Kompromiss gefunden hat, walzt sie ihn durch. Und das wird Memet Kilic tun – oder er hat den Mut, seine Söhne unversümmelt zu lassen.

    Allein, daß Kilic über eine Verstümmelung seiner Söhne nachdenkt, ist für mich eine Belohnung und Billigung Strafbarer Handlungen (Par. 140 StGB) und dafür gehört der _jetzt_ schon in den Bau.

    Auch ist die MGM keine islamische Tradition – bzw. die FGM ist es genauso. Es ist eine von der türkischen Regierung hochgehaltene türkische Tradition, und ich sage es offen: Wenn die Türken, wenn sie nach Deutschland kommen, diesen Dreck nicht zu Hause lassen, dann will ich sie hier nicht mehr sehen.

    Ali Kizilkaya stammt aus Mili Görüs Kreisen. Einer rechtslastigen Islamistentruppe, er wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

    Was tut der hier? Wird das Metin Kaplan II.?

    Das geht so nicht! Und wenn wir regelmäßige Schuluntersuchungen einführen und im Fall von verstümmelten Genitalien bei Kindern den Eltern das Sorgerecht entziehen, sie wegen Körperverletzung 5 Jahre (auf Kosten des Heimatlandes) zu inhaftieren und sofort abzuschieben.

    Du siehst: Ich bin hier bei der juristischen Brechstange. Ohne Wenn und Aber.

  35. Benjamin

    Einseitiger geht es kaum noch, Herr Beck!

    Da wird zum einen die WHO-Empfehlung falsch zitiert: Es geht um HIV/AIDS-Epidemiegebiete! Die WHO empfiehlt *nicht* generell die Beschneidung (http://www.who.int/hiv/topics/malecircumcision/en/)
    Und dann fallen sämtlich Risiken und Nebenwirkungen unter den Tisch, die zahlreich sind.
    Wenn die Vorteile wirklich überwiegen sollten, dann würden doch sicher die großen Medizinerverbände diese Praxis als Routineeingriff empfehlen? Gibt es Verbände, die das tun? Nein, keinen einzigen, im Gegenteil!
    Bevor man diesen Eingriff so lautstark verteidigt, sollte man ihn sich vielleicht einmal selbst anschauen (Warnung!): http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112

  36. Leibowitz

    Vielen Dank, für diesen beruhigend sachlichen Artikel zu diesem Thema. Vielleicht führt es tatsächlich zu einer Neubeurteilung dieses aus meiner Sicht falschen Kölner Urteils.

  37. Thomas

    Oh mein Gott, also das Video ist wirklich erschreckend. So wie das Kind schreit, muss es wohl starke schmerzen haben. Ich habe mir nur den Anfang anschauen können, das hat mir schon gereicht.

  38. Maik Diekmannshemke

    Ich mache es kurz und knapp:
    Ein *absoluter* Fehltritt von Volker Beck, sich gegen das Kölner Urteil für die Beschneidung aus religiösen Gründen einzusetzen. – Ich denke, daß ein Großteil der Basis, also der Parteimitglieder ihm in diesem Punkt nicht folgen wird.
    In etwa 20 oder 30 Jahren wird das Judentum an einem Punkt angekommen sein, wo es die Beschneidung von Kindern bzw. Säuglingen als acharchisch ansieht. Die Sicht von Reformjuden hier in Deutschland und auch in Israel ist bereits heute eine andere.
    Es fehlt mir jegliche inhaltliche Argumentation, bezogen auf die Artikel unseres Grundgesetzes (Art 2 und 4), die hier einzig und allein zur Abwägung heranzuziehen sind. Unser Grundgesetz ist unsere Identität als Deutsche und nicht irgendwelche Bibelzitate. – Die mich ehrlich gesagt auch keinen Pfifferling interessieren.
    Ein „Heil“eingriff, wie dieser Vorgang medizinisch benannt wird, kann ich nicht erkennen bzw. nicht erkennen, welche Heilung hier durch den Eingriff ausgelöst werden soll bzw. welches Problem der beschnittene Knabe vorher mit seiner Vorhaut hatte.
    Das waren harte Worte von mir, ich denke aber, daß sie an dieser Stelle absolut notwendig waren. Ich verstehe nicht, warum Herr Beck in diesem Punkt derzeit sein Ansehen in der Öffentlichkeit verspielt bzw. entgegen (so sehe ich die bisherigen Beiträge hier auf Beckstage) gegen „Grünen Willen“ oder „Grünes Gedankengut“ zum Thema körperliche Unversehrtheit des Kindes handelt.

  39. Hagen

    Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten:
    Die Natur hat seit vielen Millionen Jahren (und da verliert eine gerade einmal 4000 Jahre geltende Tradition absolut an Gewicht) die Vorhaut vorgesehen und bis heute nicht „abgeschafft“, weil sie diese aus evolutorischen Gesichtspunkten für Notwendig ansieht (und sicher nicht, damit sie aus religiösen Gründen abgeschnitten werden kann). Bislang haben die GRÜNEN Eingriffe des Menschen in die Natur immer kritisch gegenübergestanden. Warum in diesem Fall nicht, kann ich nicht nachvollziehen!
    Den zutreffenden Argumenten der Beschneidungs-Kritiker hier ist nichts weiter hinzuzufügen.
    Eine echte nachvollziehbare Pro-Argumentation habe ich bislang noch nirgends gehört/gelesen. Es wird lediglich immer der evolutionsgeschichtlich unbedeutende Zeitraum von gerade einmal 4000 Jahren Tradition genannt.
    Mit einer solchen Anti-Natur-Position der GRÜNEN werden sicher die einen oder anden Stammwähler, die jeglichen (irreversiblen) Eingriffen in die Natur skeptisch gegenüberstehen, abwandern.

  40. Maik Diekmannshemke

    Ich sehe Herrn Volker Beck schon zu Gast in der nächsten Folge „Studio Friedman“ auf N24 mit dem zugegebenermaßen recht arroganten Michel Friedman, der vermutlich sagen wird:
    „Herr Beck, zitieren Sie neuerdings eifrig die Bibel? ‚Du darfst nicht mit einem Mann schlafen, wie man mit einer Frau schläft; das wäre ein Gräuel. (Lev 18,22 EU); Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen. (Lev 20,13 EU)‘. – Wessen Geistes Kind sind Sie? ^^

  41. Ebi

    Ich finde es sehr schade dass diese wichtige und nötige Diskussion ohne Herrn Beck stattfindet.

    Hier wäre für ihn Gelegenheit mal explizit auf die vorgebrachte Kritik einzugehen, seine Standpunkte uns Unwissenden mal näher zu erläutern. Es ist ja schliesslich auch seine Plattform hier.

    Egal mit wem ich dieses Thema diskutiere, mit meinen Mitarbeitern, mit meinen Nachbarn, alle, wirklich alle reden darüber und langen sich an den Kopf was da gerade an vermeintlich öffentlicher Meinung publiziert wird. Dabei hör ich dann solche Dinge wie: „Jaja, wie der Kohl, der will das einfach aussitzen“.

    Menschenrechte, Missbrauch, Gewalt gegen Schwächere, das waren Kernthemen der Grünen, da waren Positionen die ich voll und ganz unterstützte, seit zig Jahren.

    Ich bin einfach nur perplex, versteh es nicht, wie just gerade Volker Beck, der eigentlich ein Liedlein davon singen kann wie religiös motivierte Gewalt aussehen kann, der am eigenen Leib erfahren hat was es heisst anders zu sein als die anderen, wie just dieser eigentlich integere Mann plötzlich eine solch abstruse Position verteidigt.

    Früher waren es die Grünen wo die Finger auf die Wunde gelegt haben, gegen Folter, Missbrauch und die Verlogenheit der Politik sich aufgelehnt haben.

    Nie hatte ich befürchtet dass die Grünen eine solch fundamentalistische Richtung einschlagen, noch nie war ich in Verlegenheit geraten Protest zu wählen nur weil mir vielleicht ein Tempolimit nicht passt. Aber um was es hier geht ist ein ganz anderes Kaliber! Da sind unsere Grundwerte in Gefahr!

    Volker Beck würde ich raten: Zurück auf Los! Ziehe keine 4000DM ein! Geh zurück an den Grünen-Stand auffm Marktplatz am Samstagnachmittag und verteil Anti-Atomkraft-Buttons an beschnittene oder unbeschnittene Grundschüler.

  42. Robert Heyn

    Volker Beck stuft das religiöse Erziehungsrecht der Eltern an Dritten, also ihren Kindern, höher ein, als das individuelle religiöse Selbstbestimmungsrecht eines Menschen. Also haben Eltern mehr Bestimmung über ihre Kinder, als über sich selbst. Bravo, was für eine Verneigung vor Glaube + Tradition. Hält hier langsam der Geist des Schützenwesens Einzug bei den Grünen.
    Dem „verletzten“ Recht der Eltern auf religiöse Indoktrinierung ihrer Kinder stehen folgende Rechtsverletzungen an dem Kind gegenüber:
    1) Schwere Körperverletzung
    2) Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
    3) Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen
    4) Grundrecht auf freie(auch negative) Religionsausübung: das Kind wird als religionszugehörig irreversibel „gebrandmarkt“.

    Zur Begründung werden ellenlang Bibelstellen aus dem alten Testament zitiert. Wenn sich die Grünen neuerdings dafür stark machen, das martialische Rituale aus Kameltreiberreligionen in unser Rechtssystem einfließen, ist das nicht mehr meine Partei.
    Die ganze Diskussion ist eigentlich so lächerlich – es geht ja noch nicht einmal um ein Verbot der Beschneidung, sondern lediglich darum, dass dies nicht an wehrlosen Kindern vorgenommen wird. Mit Eintritt der Volljährigkeit steht es selbstverständlich jedem frei, in religiöser Selbstbestimmung + auf eigene Kosten + Folgekosten, Manipulationen an seinen Geschlechtsteilen vornehmen zu lassen.
    Ganz nebenbei, Herr Beck, von ihrer verharmlosenden, unkritischen Darstellung der Beschneidungsfolgen, der hanebüchenen Hygienelegende und das sie den Religionswahn als übergeordnetes Menschenrecht sehen, bin ich sehr enttäuscht. Ich empfehle Ihnen das weitere Studium des alten Testaments, damit Ihnen klar wird, wofür Sie sich da einsetzen. Vielleicht hilft die Erinnerung an die homophoben orthodoxen Christen, die Ihnen in Moskau auf die Fresse gehauen haben. Diese Leute berufen sich auf dieselbe Literatur.

    Adieu Grüne

    Robert Heyn

  43. Hagen

    Wahrscheinlich äußert sich Herr Beck hier in den Kommentaren nicht, weil es keine sachlichen Argumente pro Beschneidung gibt (sondern nur die in dem Artikel an den Haaren herbeigezogenen), jedoch unzählige sachliche Argumente dagegen.

  44. Ulf Dunkel

    Lieber Volker et al.
    Mit sind in eurem „Zwischenruf“ leider zu viele Halbwahrheiten. Ein Faktencheck wäre nötig!

    „So empfiehlt beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation WHO die Beschneidung, u.a. aus Gründen der HIV-Prävention.“ – Wird nur in AIDS-Krisengebieten empfohlen, siehe Benjamins Kommentar.

    „In den USA ist es gar nahezu gesellschaftliche Normalität, dass ohne religiöse Vorgabe männliche Neugeborene beschnitten werden.“ – In den USA hat ein Umdenken stattgefunden; die Beschneidungszahlen sind stark rückläufig, weil man erkannt hat, dass es viele Nachteile gibt.

    „Die 4000 Jahre alte Praxis der symbolischen Inkorporation in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und Islam.“ – Tatsächlich steht das „Gebot“ nur in der Bibel und in der Tora, nicht aber im Koran. Die Christen haben es zugunsten der unblutigen Taufe abgeschafft.

    Nur weil ein Brauch aus der Steinzeit (sic!) kommt, hat er an sich in einer aufgeklärten, noch dazu säkularisierten Gesellschaft keinen Bestandsschutz.

    Ich würde eine höchstrichterliche Entscheidung ebenfalls begrüßen, in der vor allem das Kindeswohl gegenüber der sog. Religionsfreiheit (die eben nicht automatisch Recht auf Religionsprivilegierung haben kann) abgewogen werden müsste.

    Würde der Papstdarsteller endlich seinen Mund zum Thema Kondome halten, würde auch die WHO-Empfehlung in den AIDS-Krisengebieten rasch Makulatur werden.

    Ansonsten bin ich strikt dagegen, in unserem (zum Glück!) säkularisierten Staat der sog. Religionsfreiheit höhere Rechte als den sonstigen Grundrechten einzuräumen.

  45. marcus

    her beck. ich kann das gerade nicht glauben. mein letztes bisschen respekt, welchen ich für die grünen empfunden habe, schmilzt nun dahin.

    nebenbei, erstaunlich – aber irgendwie dann doch nicht überraschend – welche sinistren allianzen sich dort bilden:
    christen, muslime, juden; religiöse fanatiker vereint wenn sie ihre machtbereiche beschnitten [sic] sehen.

    übel, ganz übel.

  46. Stefan Hansch

    Nur noch ein Rat an die Grüne „Basis“, die hier mal wieder ihrer „Enttäuschung“ Luft macht. Wie lange wollt ihr der Partei der Naturzerstörer und parareligiösen Armutsprediger noch die Treue halten?

    Der „Juchtenkäfer“ interessiert die Grünen doch nicht die Bohne, der „grüne“ Kretschmann will jetzt sogar Naturschutzgebiete mit Windrädern vollmüllen (Stichwort: Alexanderschanze) und einen Tag nach dem Wahlerfolg hat die grüne Mutti in RLP die völlig sinnlose Hochmoselbrücke durchgewunken, um nur die jüngsten Beispiele zu nennen.

  47. Stefan Brandes

    Lieber Volker,

    zum einen bin ich inhaltlich überhaupt nicht mit Euch einer Meinung. Körperliche Unversehrtheit muss vor Religionsfreiheit gehen. Gewaltausübung gegen Kinder mit Bibelstellen und alter Tradition zu begründen, ist eines Grünen unwürdig. Außerdem finde ich als Bündnisgrüner Eure Methode nicht in Ordnung. Ihr besetzt öffentlich ein Thema, das in der Partei sehr kontrovers diskutiert wird.

    Ihr stellt Euch nicht der Diskussion in der Partei oder versucht auch nur, ein Meinungsbild zu holen. Ihr nehmt kräftig Stellung für eine Position, die mit unserem gewaltfreien grünen Ansatz nicht vereinbar ist, und stellt sie als DIE grüne Position zu dem Thema dar. Das ist nicht in Ordnung.

  48. Ulf Dunkel

    Hier noch mehr Fakten, sehr lesenswert vor allem die Punkte 7 bis 11 (Dank an Frank Brozowski für den Link):

    http://flexikon.doccheck.com/de/Zirkumzision

    Das nicht mehr ziehende USA-Argument hatte ich ja schon angesprochen. Neu war mir bis zu dieser Quelle, dass die USA vor allem beschnitten haben, um das Masturbieren bei Jungen zu verhindern. Also wirklich ein klasse Argument für religiöse Beschneidung (lachtot).

  49. Ulf Dunkel

    Noch ein Zitat eures „Zwischenrufs“:

    „Diese – soweit uns bekannt – einmalige gerichtliche Entscheidung ist für andere Gerichte und die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht bindend.“

    Lest euch bitte erstmal die Flexicon-Seite (hier vor allem Abschnitt 12 und die entsprechenden Quellenangaben) durch, bevor ihr so tut, als sei das Kölner Urteil „einmalig“. „Zwischenrufe“ sind ja nett, sollten aber auch sachlich Substanz haben.

    Sorry, Volker et al., so wird das nichts mit einer Debatte.

  50. Michael Stürmer

    Die Tendenz des Zwischenrufs finde ich richtig.

    Die Beschneidung von Jungen ist ein nahezu risikoloser Eingriff, wenn er lege artis, also fachgerecht ausgeführt wird. Und nur um diese fachgerechte Ausführung geht es doch. Alles andere was hier in manchen vorherigen Kommentaren herangezogen wird (weibliche Genitalverstümmelung, Beschneidung von Jungen ohne Betäubung) ist doch unzweifelhaft strafbar und soll das auch nach Ansicht von Volker Beck und den anderen UnterzeichnerInnen bleiben. Im Übrigen hat das LG Köln auch klar festgestellt, dass eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung maximal eine einfache Körperverletzung darstellen kann, niemals aber eine gefährliche. Wer also hier von den Kommentatoren (es scheinen nur Männer zu sein) meint, die Kinder vor heftigsten Körperverletzungen in Schutz nehmen zu müssen, der polemisiert schlichtweg am Problem vorbei.

    Nahezu risikolose Eingriffe sollten auch an nichteinwilligungsfähigen Kindern vorgenommen werden können, wenn die Eltern dies für richtig halten und somit die Einwilligung erteilen. Zumindest solange es dafür einen legitimen Zweck gibt. Die Religion ist ein legitimer Zweck – auch wenn man sie nicht gutheißen muss. Für ebenso legitim würde ich übrigens hygienische oder ästhetische Begründungen halten. Die ganzen atheistischen Fundamentalisten hier sollten sich also entspannen. Es gibt viele körperliche Eingriffe, die an Neugeborenen und Kleinkindern vorgenommen werden, deren medizinische Indikation gar nicht gegeben (bspw. Ohrlöcher), fragwürdig (bspw. ästhetische Korrekturen) oder zumindest nicht endgültig bewiesen (bspw. Impfungen) sind. Es steht im Ermessen der Eltern, ob diese Eingriffe durchgeführt werden, oder nicht. Dabei soll es bleiben. Für die Beschneidung von Jungen gilt das gleiche. Denn der kleine und ungefährliche Eingriff, um den hier geredet wird, ist kein Politikum sondern eine Angelegenheit, die im Privaten geklärt werden sollte.

    Und noch ein Gedanke am Ende: Ein Verbot der Beschneidung in Deutschland würde nicht dazu führen, dass die wirklich religiös motivierten Beschneidungen nicht mehr stattfinden. Höchstens die ästhetisch motivierten. Die Beschneidungen würden dann außerhalb der Krankenhäuser oder außerhalb des Landes stattfinden. Ähnlich wie es Polinnen oder Irinnen machen, wenn sie abtreiben müssen. Wer hier in den Kommentaren mit den Risiken von Beschneidungen argumentiert, der kann das doch wirklich nicht wünschen. Denn die Risiken würden durch solche eine Verdrängung ansteigen. Von derzeit nahezu Null auf ein dann unbekanntes Maß.

  51. Thomas von Gizycki

    Alles schön und gut aber wo bleibt denn die Toleranz? Ich finde die wäre hier angebracht. Wenn es in einzelnen Gruppen diese Tradition gibt und sie nachweisbar dem Wohl des Kindes nicht schadet, warum soll man da nicht Toleranz walten lassen? Jeder möge nach seiner Facon selig werden, hat schon der alte Fritz gesagt.

  52. Pingback: Ein paar Fakten zur rituellen Beschneidung männlicher Säuglinge | Orden des Leibowitz

  53. Stefan Hansch

    @Thomas von Gizycki

    Weil, verdammt nochmal, die Kinder nicht gefragt werden, ob sie an dieser Toleranz teilhaben möchten, genausowenig wie die bedauernswerten Kinder spinnerter Impfgegner.

    Und „nicht schaden“ stimmt nun einfach einmal nicht.

  54. marcus

    thomas: es kann keine toleranz gegenüber religionen geben denn religionen haben keine toleranz gegenüber anderen („ungläubigen“) und nichtmals gegenüber sich selbst (anderen konfessionen innerhalb der selben religion). auch haben sie keinen respekt vor dem leben.

    sie müssen zurückgedrängt werden wo es nur geht. alles andere ist gefährliches appeasement.

  55. El Uriagli rachida

    Liebe Freunde
    Ich war seit 30 Jahren bis heute das Sprachohr der Migranten (Muslime) in Deutschland /in Hessen und musste festellen dass Juden die Babys beschneiden während die Muslime Kinder ab 2 Jahre beschneiden, aus religiösen Beweggründe während andere ihre Kinder beschneiden müssen aus medizinischen gründen wenn eine Fimose vorliegt, dann liegt eine Indikation vor, der Arzt operier.
    Wenn der Gesetzgeber jetzt die Beschneidung verbietet, werden viele Muslime ihre Kinder im Ausland beschneiden und entgehen somit die Strafe deshalb finde ich es unnötig einen Verbot anzuhängen

  56. ruedigerhajo

    @El Uriagli rachida

    Muslime können ihre Kinder auch im Ausland zwangsverheiraten, finden sie da das deutsche Verbot auch unnötig.
    Und gerade die Ankündigung die Beschneidung wenn es sein muss unter miserablen Bedinungen irgendwo im Ausland machen zu lassen, zeigt doch, dass es den Eltern nicht um das gesundheitliche Wohl ihrer Kinder geht.

  57. Volker Beck Artikelautor

    Vielen Dank für Ihre Kommentare. Leider wird etwas Falsches nicht richtiger, wenn man es besonders häufig wiederholt. Bei einer lege artis durchgeführten Beschneidung handelt es sich weder um eine schwere noch um eine gefährliche Körperverletzung. So sieht es sowohl die herrschende Meinung in der juristischen Fachliteratur als auch das Kölner Landgericht. Hier das Urteil nochmals zum Nachlesen: http://justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_2012
    0507.html

    Wie bereits in unserem Zwischenruf geschrieben, handelt es sich bei der Beschneidung von Jungen – auch das gilt als herrschende Meinung der juristischen Fachliteratur – nicht um eine Genitalverstümmelung. Auch wenn dieser geschmacklose Vergleich, wider besseres Wissen, immer wieder gebraucht wird, wird er nicht richtiger. Denn eine Beschneidung bei Jungen wird auch unabhängig von der Religion, zum Beispiel aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt. Sie hat auch praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen. Die Beschneidung von Mädchen hingegen hat tiefgreifende negative gesundheitliche Auswirkungen und zerstört die sexuelle Empfindungsfähigkeit der Frauen. Es werden bei der Genitalverstümmelung die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt oder verstümmelt, sehr oft wird die Vaginalöffnung vernäht und damit verengt. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung, die im übrigen auch keine Religion fordert. Sie ist mit der männlichen Beschneidung nicht zu vergleichen. Es handelt sich hier um eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen (Hier unser Antrag, für einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704759.pdf).

    Ich sehe nach den vorgetragenen Argumenten keinen Grund, die bisherige Haltung zu überdenken. Denn weder weder juristische, noch gesellschaftspolitische Argumente waren zu finden, die überzeugen. Deshalb möchte ich nochmals für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben. Diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter müssen in der Problemlösung einander so zugeordnet werden, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Ihnen müssen Grenzen gesetzt werden, damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können. Der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards (!) ist daher keine Straftat.

    Zur Frage der Argumentation mit Bibelstellen. Ich mache mir diese Bibelstellen als Politiker nicht zueigen. Sie dient aber zur Verdeutlichung der Tatsache, dass die Beschneidung für den Eintritt ins Judentum eine relevante, für die übergroße Mehrheit der Juden, zentrale Frage ist. Wer dies in dieser Heftigkeit wie hier angreift, wird nicht der Frage aufweichen können, ob er jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland illegalisieren möchte. Viel relevanter ist deshalb die Frage der elterlichen Fürsorge, weshalb ich auf folgenden Satz verweisen möchte: „Rechtswidrig wird sie [Anm. die Beschneidung] jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt.“ Ob Eltern ihr Kind beschneiden lassen wollen oder nicht ist deshalb zwar auch, aber nicht nur eine Frage der Religionsfreiheit. Sie liegt im Kern im Rahmen der elterlichen Fürsorge und ist im oben beschriebenen Rahmen deren alleinige Entscheidung.

  58. ruedigerhajo

    Klitorisvorhautreduktion ist auch keine Genitalverstümmelung, wäre ihrer Meinung nach also auch ohne medizinische Gründe erlaubt?

  59. Martin

    Ich finde es sehr traurig, das sie als Grüne die körperliche Unversehrtheit eines wehrlosen Menschen als weniger wert erachten, als die Befindlichtkeit einiger Religionsgemeinschaften. Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn sich erwachsene Menschen freiwillig dazu entschließen, ihren Körper irreparabel zu verändern, auch wenn absurde, antike Traditionen als Grund dafür herhalten müssen. Wir sind uns als Gesellschaft weitgehend einig, das Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Aber es soll akzeptabel sein, das Eltern ihre Kinder beschneiden lassen? Sobald Religionen ins Spiel kommen, haben wie so oft Vernunft und Rationalität Pause. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

  60. Christian Bahls

    Sehr geehrter Herr Beck

    ich nehme an, dass sie weder: http://www.info-und-design.de/pdf/2008-03-holm-putzke-fs-inhalt.pdf gelesen, noch http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112 gesehen haben.

    Ihre persönliche Einstellung in allen Ehren, aber dass Sie substanziell überhaupt gar nicht auf die hier vorgebrachten Argumente eingehen macht Sie als Volksvertreter und als Sprachrohr für Menschenrechte nicht wirklich glaubwürdiger.

    Ein ehrlich entsetzter
    Christian Bahls; 1. Vorsitzender
    MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene

  61. Detlef Bosau

    @Stefan hantsch: Und ich wollte dem glücklichen Jungen bei der BILD Zeitung doch so gerne zur Beschneidung gratulieren. Da hat diese dumme BILD Zeitung meinen Kommentar doch glatt zensiert.

    Und ich war sogar bei großen Vorbildern! Ja! Bei Bushido! Der ist nämlich auf Heimaturlaub von einem Tierarzt verstümmelt worden, das hätte sich „ganz böse entzündet“, darüber quasselt er sich jetzt von Talkshow zu Talkshow und macht kleinen Türkenjungen (oder vergleichbar, er kommt aus Tunesien) so richtig Lust auf Heimaturlaub.

    Daß man kleine Mädchen, die daheim zu „weisen Frauen“ gebracht werden, ähnlich einlullt, das vergessen wir dabei nur gar zu großzügig.

    Ja, wir müssen jetzt alle Bushido nacheifern. Dabei kann man zwar den Schwanz verlieren, aber dafür hat man Ruhm und Ehre und ist auch bei Markus Lanz in der Talkshow, also man muß da schon Prioritäten setzen….

  62. Thomas

    Lieber Herr Beck,

    ob nun Juristen die Beschneidung als Genitalverstümmlung sehen oder nicht, ist eigentlich völlig egal. Für mich ist die Abtrennung von Körperteilen Verstümmlung!
    Vor nicht einmal 100 Jahren, waren wir ja auch noch der Meinung, das die Todesstrafe richtig ist. Mag zwar ein krasser Vergleich sein, ist aber letztlich nichts anderes.
    Das juristische Entscheidungen und Gesetze mit der Zeit hinterfragt werden können, und auch sollten, dürfte ihnen wohl bewusst sein. Die Gesellschaft entwickelt sich eben weiter, und was vor 20 Jahren noch moralisch korrekt war, muss es heute schon lange nicht mehr sein.
    Und was die herrschende juristische Meinung angeht, woher wissen sie das? Gibt es dafür irgendwelche repräsentative Statistiken, oder worauf berufen sie sich?
    Sie sagen es gibt gute Argumente die für eine Beschneidung sprechen. Ja, die gibt es durchaus. Aber vergessen sie nicht, das es auch jede menge Gründe gibt, die dagegen sprechen. Es gibt Männer die nach einer Beschneidung keine Probleme haben. Es gibt aber auch andere, bei denen das nicht so ist. Sofern sie die Beiträge gelesen haben, werden sie von einem Kommentator gelesen haben, welcher beschnitten wurde, und darunter leidet.
    Ihnen muss bewusst sein, das sie solche Schicksale hinnehmen müssen, wenn sie ihre Meinung nicht ändern.
    Informieren sie sich weiter, sie werden viele Betroffene finden die darunter leiden. Im übrigen haben sich die Verbände der Kinderärzte, in den USA gegen die Beschneidung ausgesprochen, das werden diese wohl nicht ohne gründe gemacht haben. Sind Sie Arzt, Herr Beck? Oder woher wissen sie das die Beschneidung völlig risikofrei ist. Sie sollten nicht so Naiv sein, und auch die andere Seite der Medaille betrachten. Ich gehe davon aus das sie wahrscheinlich voreingenommen waren, und sich erst gar nicht, über Gefahren, Risiken und Spätfolgen informiert haben. Oder kann es sein das sie einfach nur auf Wählerfang sind, und sich bei Juden und Muslimen stimmen erhoffen?
    Und was das Erziehungsrecht angeht, auch das muss grenzen haben. Sie endet dort wo Kinder körperlich misshandelt werden. Ich finde es sehr schade, das ausgerechnet eine Partei wie die GRÜNEN, welche lange Zeit gegen religiöse Dogmen gekämpft haben, eine solche Meinung vertreten kann.
    Ich möchte bei der Argumentation sachlich bleiben, aber ich kann es nicht verstehen warum ausgerechnet Kinder, für so etwas herhalten müssen. Lasst doch bitte die Kinder aus dem Spiel!!!!!!. Wenn das stimmt, was ein Namensvetter (Thomas 09.07 11:37) von mir schreibt ,(ich hoffe es ist ok, wenn ich Sie zitiere) dass in den USA, jährlich bei der Beschneidung genauso viele Kinder sterben als bei dem plötzlichen Kindstod, dann kann ich nicht verstehen warum wir überhaupt noch darüber diskutieren. Bedenken Sie, Herr Beck, das nehmen sie alles in kauf, nur wegen einer Tradition.

  63. Hagen

    @Volker Beck: Leider habe ich bislang noch immer kein sachliches Argument pro Beschneidung aus ligiösen Gründen vernommen! Mit „Tradition“ argumentiert man doch nur, wenn einem keine echten Argumente einfallen, Kindern irriversible Schäden zuzuführen. Sie können doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Kinder durch die Beschneidung unversehrt bleiben.
    Mit Religion lässt sich ja fast immer alles irgendwie argumentieren in Ihren Augen somit legalisieren.
    Ich halte Ihre Aussagen noch immer für einen schlechten Scherz. Ganz ehrlich: Das können Sie doch nicht wirklich ernst meinen!

  64. Detlef Bosau

    @Stefan Hantsch: Nun hör endlich auf, uns unseren MP madig zu reden 😉
    Der setzt sich den ganzen Tag dafür ein, daß wir in Stuttgart die Überkapazitäten abbauen, sowohl an Bahn (der neue Bahnhof ist halb so leistungsfähig wie der alte) als auch an Bäumen (was haben die doch da im Weg rumgestanden….). Also wenn der Volker Beck glaubt, ich würde nochmal Grün wählen, hat der sich eh geschnitten. (Aber nur in die Vorhaut, das ist ja nicht so schlimm….)

    *Sorry, aber das konnte ich mir jetzt wirklich nicht verkneifen*

  65. Detlef Bosau

    @El Uriagli rachida: Das ist dasselbe Theater wie mit der FGM.

    Um mich mal klar auszudrücken. (Und die hier bisher eingestellten Videos waren harmlos, bisher haben wir alle noch auf Euren Magen Rücksicht genommen, wobei ich die jetztigen Dinger schon nicht aushalten).

    Wir können auch mit der regelmäßigen Schuluntersuchung ernst machen, und wenn sich dann herausstellt, daß da einem Jungen ein „Überraschungsurlaub“ angetan wurde, entzieht man den Eltern halt das Sorgerecht und steckt die Eltern für fünf Jahre in den Bau. Und zwar als Selbstzahler. Anschließend Abflug in die Heimat.

    Deutschland ist ein Rechtsstaat. Und in diesem herrscht Rechtssicherheit. Das heißt auch, daß Recht _durchgesetzt_ wird. (Der Volker Beck weiß das. Ich war am Schwarzen Donnerstag im Park, da hat man das Baurecht der Bahn auch durchgesetzt. Gegen Mittag mußte ich weg, ich hatte Nachhilfe zu geben, bin an Stuttgarts elegantestem Laden für Sünnet Uniformen lang gelaufen und wurde auf einmal von einer Kehrwöchnerin angesprochen: „Ja, setzat die jetzat scho Wasserwerfer ein?“ Also wenn der Rech(ts)staat das kann, dann kann er auch ein Kind vor einer zwangsweisen Sünnet schützen.

  66. Frank

    Volker Beck und Renate Künast tuten mit Kardinal Meisner ins gleiche Horn, wäre zum Kringeln, wenn’s nicht so ernst wäre.
    Vielleicht holen Sie noch Hochwürden Mixa ins Boot, „um über eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben.“ Claudi wird sicher auch hocherfreut sein.
    Mit Ihrem Vergleich der gängigen Praxis der Knabenbeschneidung mit der schwersten Form der Mädchenbeschneidung, der sog. „pharaonischen Beschneidung“ um damit die Körperverletzung an Jungen zu einer Bagatelle herabzustufen, beweisen Sie eigentlich nur, daß Sie entweder keinerlei Ahnung davon haben wovon Sie sprechen oder versuchen Nebelbomben zu werfen.
    Seltsamerweise wimmelt es in den Medien von Pro-Circumcisions-Artikel,die von Religionswissenschaftlern, Philosophen, Theaterwissenschaftlern und sonstigen Experten verfaßt worden sind, während aus medizinischen Fachkreisen eher Zustimmung zu dem Kölner Urteil zu vernehmen ist. Gut – die beiden Kinderchirurgen, die m.W. zu Wort kamen, der eine in der taz, der andere im ZDF-MonaLisa, die vom Verkauf dieser „Gesundheitsleistung“ leben, rechne ich mal außen vor. Beide schienen allerdings keinerlei Kenntnis der Therapieleitlinien ihrer eigenen Fachgesellschaft zu haben.

  67. Detlef Bosau

    @Frank Also wenn ich an Walter Mixa denke und an die Mezizah dann kommt mir Urban Priol in den Sinn. Einmal wegen einer Verballhornung des Namens Walter Mixa und dann dann an gewisse Parallelen zwischen der Mezizah und dem Internat St. Blasien…..

    Sorry, das ist nachtschwarzer Humor. Aber anders ist das nicht zu ertragen. Vielleicht ist diese Berichterstattung nicht ganz unschuldig daran, daß mein Magen Darm Trakt gerade versagt.

  68. Hagen

    Hier mal ganz nüchtern die Folgen einer Beschneidung. Ich denke nicht, dass dabei von keiner oder nur geringer Beeinträchtigung geredet werden kann:

    Folgen der Beschneidung:

    Beim Mann gehört die Vorhaut zu den empfindlichsten Stellen des Körpers zudem ist das Frenulum besonders dicht mit Nervenenden besetzt und wird bei der heute üblichen Form der Beschneidung meist beschädigt oder komplett entfernt.

    Durch den ständigen Kontakt mit der Luft und dem Reiben an der Kleidung verliert die ungeschützte Eichel an Empfindlichkeit. Auf der vormaligen Schleimhaut bildet sich eine Keratinschicht die mit der Zeit zu einer weiteren Desensibilisierung beiträgt . UV -Einstrahlung kann für das nun ungeschützte Organ gefährlich sein wenn sie gar nicht oder nur durch dünne Kleidung (Badehose) abgeschwächt wird.

    Die dorsale Ader die beim Mann bis zur Spitze der Vorhaut reicht wird bei der Beschneidung in jedem Fall durchtrennt und verästelt sich mit der Zeit neu. Dies ist nicht immer problemlos und kann Knoten entstehen lassen.

    Masturbation ist bei vollständig entfernter Vorhaut ohne Gleitmittel nur eingeschränkt möglich da die direkte Stimulation der trockenen Eichel mit der Hand als unangenehm bis schmerzhaft empfunden wird. Auch beim Geschlechtsverkehr mit einer Partnerin fehlt das natürliche Gleiten des Penis in seiner Schafthaut das Eindringen ist erschwert und durch das direkte Reiben an der Scheidenwand kann es vor allem bei älteren Frauen Probleme mit der Trockenheit der Scheide geben. Spielarten wie das Reiben des Penis zwischen den Brüsten funktionieren nur schlecht und können die ausgetrocknete Haut wund werden lassen.

    Im Alltag machen sich störendes ständiges Reiben an der Kleidung (vor allem beim Tragen von Boxershorts) und die Ungeschütztheit des Harnröhrenendes bemerkbar.

    Quelle: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Beschneidung_von_Jungen_und_M%E4nnern.html#Folgen_der_Beschneidung

  69. Ebi

    Herr Beck,

    ich und meine eingetragene Lebenspartner sind strenggläubige Sodomiten. Mein Zweitmann ist gebürtiger Deutscher, konvertierte aber schnell zu unserem Glauben. Ich musste ihn dazu nicht einmal besonders schlagen.

    Nun haben wir aber ein aktuelles Problem. Mein Schwager, der Bruder meines Mannes ist ein Ungläubiger! Er ist 32 Jahre alt und von Geburt geistig behindert. Die Ärzte sagen es wäre ein Sauerstoffmangel bei der Geburt gewesen, wir jedoch wissen dass es allein Allahs Wille war. Um ihn nun zu besänftigen (den Allah, nicht den Schwager) wollen wir ihn gerne ordentlich beschneiden lassen, auf dass Abraham ein Einsehen bekomme und ihn in seinen Bund mit aufnehme.

    Mein Mann hat auch die Betreuungsverfügung über seinen Bruder, ist also voll sorgeberechtigt. Nun ist mein Schwager jedoch ein ziemlich störrischer Bock und von kräftiger Natur. Er freut sich gar nicht auf die feierliche Zeremonie. Wie dürfen wir ihn da nun überzeugen? Es ist ja schliesslich nur zu seinem Guten.

    Gibt es im örtlichen Parteibüro ein paar starke Männer die den Feierlichkeiten vielleicht beiwohnen wollen? Es gibt anschließend auch Kaffee und Kuchen.

  70. Hagen

    Deutschland ist hier scheinbar sogar eher Nachzügler als Vorreiter – selbst die therapeutische Notwendigkeit der Beschneidung ist wohl in zivilisierten Ländern nicht mehr gegeben:

    Die therapeutische Notwendigkeit die Vorhaut am Penis eines kleinen Jungen zu entfernen wird inzwischen in fast allen Ländern mit hohem medizinischem Standard wie etwa Norwegen Frankreich Schweden Finnland Dänemark Japan und England bestritten.

    In Großbritannien erschien 1949 im British Medical Journal die Abhandlung „The Fate of the Foreskin“ von Dr. Douglas Gairdner die zum erstem Mal die Funktionen der Vorhaut beschrieb und die routinemäße Beschneidung als überflüssig und nachteilig darstellte. Daraufhin lehnten die britischen Krankenkassen es ab weiterhin für unnötige Beschneidungen zu zahlen. In der Folge sanken die Beschneidungsraten in Großbritannien innerhalb kurzer Zeit drastisch von ursprünglich 50 % im Jahre 1950 auf heute unter 0 5 %.

    1996 ist in den Richtlinien der British Medical Association unter „Beschneidung männlicher Neugeborener“ zu lesen: „Zu therapeutischen Zwecken eine Beschneidung vorzunehmen obwohl die medizinische Forschung andere Techniken erbracht hat die mindestens so effektiv und weniger einschneidend sind wäre unangebracht und unethisch.“

    Quelle: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Beschneidung_von_Jungen_und_M%E4nnern.html#Kritik_und_Gegenbewegungen

  71. Hagen

    Interessant ist hier auch die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1990, die Deutschland unterzeichnet hat.
    In Artikel 24 (http://www.kid-verlag.de/kiko.htm#Artikel24) ist folgendes zu lesen:
    „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

    Jetzt kann man sich ja um den Begriff des „schädlich“ wieder herumwinden. Ich denke jedoch, dass ein Wegschneiden von Körperteilen und somit ein irreversibler Eingriff sowie die damit verbundenen möglichen und nicht seltenen Risiken und zudem die Folgen zweifelsfrei als schädlich einzustufen sind!

  72. Robert Heyn

    Schade Herr Beck, dass Sie kaum zu den vielen vorgebrachten fundierten Argumentationen Stellung nehmen, sondern gebetsmühlenartig Ihre bereits vorgebrachte Ansicht rezitieren. Sie verweisen einmal mehr als Hauptargument auf das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit und sehen die Zustimmung der Eltern in Einvernehmlichkeit(untereinander – das Kind wird nicht gefragt, wie auch?) als hinreichende Vorraussetzung.
    Das dem Kind die Religionsfreiheit genommen wird, da es als religionszugehörig körperlich gezeichnet wird und damit auf Lebenszeit zwangsrekrutiert ist, darauf gehen Sie mit keinem Wort ein. Freiheit ist auch immer die Freiheit des Einzelnen. Das Sie ausdrücklich die Religionsfreiheit anführen, wo dem Kind genau durch diesen Akt die Religionsfreiheit endgültig genommen wird, ist ganz schwach. Und das ist Ihr einziges juristisches Argument.
    Viel schwerwiegender ist die körperliche Verletzung des Kindes, aber das ist ja Ihrer Meinung nach harmlos. Schauen Sie sich doch mal eines der verlinkten Videos in diversen Beiträgen an – ich konnte das nicht zu Ende gucken, so grausam war es.
    Links ist dis Solidarität mit den Schwachen, den Wehrlosen, den Opfern. Links ist leider nicht mehr Volker Beck.
    Robert Heyn

  73. Frank

    Sehr lustig ist ja das „Argument“, beschnittene Männer würden weniger HIV übertragen und „können länger“ 😉

    Nur: Männern ist die Beschneidung ja nicht verboten und Säuglinge oder Kleinkinder (um die es geht) sind nun nicht gerade für häufig wechselnde Geschlechtspartner und sexuelle Höchstleistungen bekannt…

    Ausserdem: Schon mal was von Kondomen gehört?

  74. Robert Zion

    Im modernen, liberalen Verfassungs- und Rechtsstaat ist die Politik eben nicht die Fortsetzung von monarchischer oder pastoraler Machtausübung quasi mit anderen Mitteln, sondern ein Deliberativ. Das heißt, bezogen auf die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte, dass sie eine Rechtsgüterabwägung vornehmen muss, wie diese in dem Aufruf ja auch dargestellt und gefordert wird. Andererseits sollten wir immer eine Verständigung darüber erlangen, worüber wir eigentlich reden. Über Religionskritik? Über Körpertechniken innerhalb und außerhalb von Religionsgemeinschaften? Über medizinische Fragestellungen? Oder eben doch über Rechtsgüterabwägungen? Hilfreich ist es auch immer, den jeweils eigenen Standpunkt (als Muslim, Jude, Atheist oder Christ, als Mediziner etc.) nicht absolut zu setzen, sondern aus den vorhandenen Differenzen heraus zu argumentieren. Das habe ich übrigens alles von einem meiner philosophsichen Lehrer gelernt, dem Juden J.-F. Lyotard. Den Widerstreit als Widerstreit produktiver Differenzen zu verstehen und auszutragen, in diesem Fall als Widerstreit sich gegenseitig begrenzender Grundrechte, bringt uns dann weiter – in der Rechtsauslegung und letztlich auch im Fortschritt für die Menschen- und Bürgerrechte.

    Der Aufruf sagt doch nicht mehr (aber auch nicht weniger) als dass es einen solchen Widerstreit und einen Debattenbedarf gibt. Dass der säkulare Staat die Religion in ihrem Absolutheitsanspruch relativiert, kann ja nicht heißen, dass wir unsere Verfassungen – quasi in einer einfachen Umkehr – wie eine in Stein gemeißelte göttliche Gesetzestafel gleich an deren Stelle setzen. Darum gibt es nicht nur das positive Recht, sondern auch eine Rechtswirklichkeit und einen ständigen Rechtssetzungs- und Rechtsauslegungsprozess. Das stellt der Aufruf fest und er nimmt eine bestimmte Position ein (Rechtssicherheit für Juden und Muslime). Das ist nicht nur legitim, sondern aus meiner Sicht auch richtig. Religionsfreiheit heißt, dass Juden und Muslime hierzulande ihre Religion auch leben und ausleben können müssen. Und da es keine Rechte ohne Pflichten gibt, bedeutet das für die Politik ebenso, dass sie sich mit innerreligiösen Regeln und Entwicklungen ebenso auseinandersetzen muss, wie es für Juden und Muslime bedeutet, sich mit dem Widerstreit bei der Rechtsgüterabwägung auseinandersetzen zu müssen.

    Im Idealfall setzt sich dann gegenseitiges Verständnis, Verständigung, letztlich der Verstand durch. Religionen sind übrigens nie starre Gebilde, sondern gibt es immer auch innerreligiöse Entwicklungsprozesse und religionsimmanente Geschichte und – sehr oft herätische – Geschichten. Ich halte die Debatte jedenfalls für offen und finde es gut, dass sie jetzt eröffnet wurde (wenn auch mit einer recht plumpen, legalistischen Argumentationsweise des Gerichts).

  75. generatoren

    Herr Beck,

    Sie schreiben „Leider wird etwas Falsches nicht richtiger, wenn man es besonders häufig wiederholt.“ O.k., dann lassen Sie es. Warum Sie sich auf Juristen berufen und nicht auf Urologen bleibt Ihr Geheimnis. Es ist ein medizinischer Eingriff und wie jeder medizinische Eingriff mit einem Risiko verbunden. Zu Recht hat das Gericht diesen Tatbestand gewürdigt. Allen die hier aber raten, den Eingriff nach erreichter Volljährigkeit vollziehen zu lassen, sei ebenfalls der Rat eines Urologen empfohlen oder die Lektüre der Bibel. http://www.bibleserver.com/text/ELB/1.Mose34

  76. Detlev Beutner

    Lieber Volker Beck (und Co),

    auf dieser Seite ist ja ausreichend Substanz in den Kommentaren hinterlegt, warum Euer „Zwischenruf“ bei den meisten Schmerzen verursacht. Auf die unmittelbare thematische Auseinandersetzung möchte ich daher nicht mehr weiter eingehen.

    Was mich wirklich mehr als irritiert ist der offensichtliche Reflex, aus dem Ihr Euren Zwischenruf verfasst habt (denn die Argumentation ist dünner als dünn, selbst Befürworter könnten da ohne weiteres ein Mehr an Gründen aufbringen). Ich will gar nicht so weit gehen, Euch bewusstes „Stimmenfangen“ zu unterstellen, wobei es am Ende auf etwas Ähnliches hinausläuft: Es ist offensichtlich der (ja im Kern wirklich gut gemeinte) Reflex, sich vor die religiösen Minderheiten schützend zu stellen und diesen Solidarität zu signalisieren.

    Das Problem ist, dass die konkrete Stelle, an der das gemacht wird, in der erfolgten Art und Weise, denkbar ungeeignet ist. Es geht hier nicht um ein Kopftuchverbot, nicht um ein Minarettverbot, sondern um die Frage, ob man sich aus religiösen Gründen an den Geschlechtsteilen der Kinder vergreifen darf.

    Wenn Ihr hier einen wirklichen Wert beisteuern wollte, aus dem gleichen wie oben beschriebenen unterstellten, aber grundsätzlich ja willkommen geheißenen Reflex, dann doch eher den:

    Während es durchaus antisemitische und/oder antiislamische Strömungen unter den Verbotsbefürwortern gibt (hier, in den vorliegenden Kommentaren, habe ich das nicht gesehen, aber auch nicht alle gelesen; andernorts ist das aber ohne weiteres nachlesbar), so wie es solche Unterstellungen von religiöser Seite gegenüber sehr sachlichen Stimmen gibt, so wäre es Eure Aufgabe (könntet Ihr es als Eure Aufgabe begreifen), die Schärfe aus der Diskussion zu nehmen, dabei aber ethische Standards und Ideen der Aufklärung nicht aus den Augen zu verlieren.

    Ihr macht Euch mit Eurem Zwischenruf zu MittäterInnen, wo Ihr tatsächlich, aus freundschaftlicher Verbundenheit, solidarische, leise, vermittelnde Kritik anbringen könntet. Es gibt ausreichend BeschneidungskritikerInnen, die von den religiösen B.-VerfechterInnen nicht im Ansatz gehört werden, weil sie von vornherein ihnen zu sehr „anti“ sind, ob diese Einschätzung berechtigt ist oder nicht. Ihr aber habt Kontakte, gute Kontakte, zu den Verbänden. Ihr steht nicht unter Generalverdacht. Es wäre großartig, würdet Ihr verstehen, dass kritische Freundschaft eben auch Ablehnung von Positionen ohne Ablehnung des die Position innehabenden Menschen bedeuten kann – und viel mehr wert (und so viel schlauer) ist, als die Art der „bedingungslosen Solidarität“, die Ihr hier praktiziert.

    Das Beispiel Memet Kilic ist wirklich eines, was da ganz oben steht. Er: Denkt nach. Und genau das torpediert Ihr mit Eurem Zwischenruf.

    Bitte: Fangt auch an. Ernsthaft(er) nachzudenken.

  77. Magnus Göller

    Da hier verschiedentlich schon auf Videos von Beschneidungen hingewiesen wurde, hier noch ein Link auf eine ausführliche, rein textliche Darstellung, dessen, was bei der Beschndeidung verloren geht:

    http://thehealthcoach1.com/?p=489

    Das reichte mir, auch ohne schreiende Kinder, als ich den Text (in englischer Sprache) auf meinem Blog verlinkte, allein schon, meinen Lesern zu empfehlen, den Kognak in Reichweite zu halten.

  78. Detlev Beutner

    Ach, und eines muss ich noch hinterher schieben, auf der Sachebene: Deine oder Eure erschreckende Unkenntnis zum Thema Beschneidungen (Genitalverstümmelungen) bei Mädchen und Frauen. Wer sich mit der Geschichte, mit den „Begründungen“ (inkl. angeblicher medizinischer Vorteile), freiwilligen „Schönheitsoperationen“ etc pp auch nur zwei Stunden seines Lebens beschäftigt (Wikipedia bietet da inzwischen einen wirlich guten Überblick: http://de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung_weiblicher_Genitalien), weiß, dass es durchaus sehr, sehr viele Berührungspunkte gibt. Richtig ist lediglich, dass viele „Beschneidungstechniken“ bei Mädchen und Frauen massiver sind, aber, jemand hat hier darauf schon hingewiesen, die Clitoris-Vorhautbeschneidung ist auch medizinisch zu vergleichen. „Milde Sunna“ geht also klar?

    Bitte, wirklich, das ist doch unter Eurem Niveau, oder?

  79. Eva Schmidt

    Dass das Beschnitten sein dem Mann nur Vorteile bringt, gerade auch wegen der Hygiene, ist ja wohl unbestritten….okay, scheinbar nur bei den Männern, die tatsächlich beschnitten sind und bei den Frauen, die schon Erfahrung mit beschnittenen Männern haben.
    Der Geschmackssinn ist hier ein guter Indikator:
    Oralsex mit einem unbeschnittenen Mann? Nur, wenn dieser direkt aus der Dusche kommt…

    Und warum darf man diesen kleinen Eingriff an Kindern nicht durchführen?
    Wegen der körperlichen Unversehrtheit?
    Weil es medizinisch angeblich keinen Vorteil bringen soll?
    Das ist Blödsinn: Es gibt jede Menge Operation an Kindern, die, im Gegensatz zur Beschneidung, absolut keinen medizinischen Vorteil bringen und die dennoch durchgeführt werden, ohne dass sich ein Mensch aufregt:
    Das Ohren anlegen: eine ziemlich schmerzhafte OP, die meist durchgeführt wird bevor das Kind eingeschult wird. Bringt medizinisch absolut nichts. Ohren, die abstehen, funktionieren hervorragend. Macht man aber trotzdem.
    Genauso medizinisch unsinnig: das Durchtrennen des Lippenbändchens. Welcher medizinischer Nachteil entsteht denn aus einer kleinen Zahnlücke? Keiner.
    Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen, wo in die kindliche Unversehrtheit eingegriffen wird mit bleibenden Resultaten, ohne dass ein Staatsanwalt meint sich einmischen zu müssen.
    Warum also gerade bei der Beschneidung dieses große Geschrei?
    Das hat wohl doch mit der Religion zu tun…dieses Urteil trifft schließlich Moslems und Juden gleichermaßen.
    Da soll man dann keine Xenophobie oder Antisemitismus vermuten? ….Schwierig….den Gedanken wieder weg zu kriegen. Nein, unmöglich…
    Es ist ganz klar antisemitisch.
    Sonst hätte es dieses Urteil in dieser Form nicht gegeben.
    Und welche Konsequenzen hat das Urteil?
    In Zukunft werden deutsche jüdische Jungs in Antwerpen, Straßburg, Zürich oder Wien geboren werden, wegen der Brit Mila am 8. Tag nach der Geburt…
    Oder bekommen hochschwangere Jüdinnen ein Ausreiseverbot?
    Und türkische Jungs dürfen bis sie 14 und religionsmündig sind nicht mehr in den Sommerferien in die Türkei?…
    Es wird mit Sicherheit nicht ein Kind weniger beschnitten.
    Dieses Urteil diskriminiert. Nichts weiter!
    Und zum Schluß zum „Totschlagargument“, dass der liebe Gott den Mensch wohl perfekt erschaffen hat und somit unbeschnitten haben will…stimmt leider so auch nicht: schließlich ist der Herrgott in seiner Dreifaltigkeit selber beschnitten worden, zumindest der Mensch gewordene Teil von ihm: Jesus.
    Weshalb der 1. Januar heute noch ein Feiertag ist. (die Beschneidung des Herrn Lk 2,21)
    Mit freundlichen Grüßen, Eva Schmidt

  80. ruedigerhajo

    @Eva

    Wir reden hier nur über Beschneidungen und nicht über andere Arten der Körperverletzung weil es bem Prozess um eine misslungene Beschneidung ging und nicht um ein Ohranlegen mit Folgen. Und da es wohl auch Menschen gibt die weder aus medizinischen noch aus religiösen Gründen beschnitten wurden, trifft es eben nicht nur Muslime und Juden. Aber *Beliebige Religion einfügen*-Verfolgung zu schreien kann so einfach sein…

  81. TM

    Hr. Beck: Für Sie hat die Beschneidung an Jungen „praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen“. Machen Sie doch einfach den reversiblen Selbsttest (Empfehlung eines Arztes): Das beschriebene Objekt zurückziehen und mit Kreppband am Schaft fixieren, nur für einen Tag …

  82. Thomas

    @ Eva Schmidt

    Ich finde die Argumentation, dass es sich bei dem Urteil um Antisemitismus handelt, völlig unangebracht. Solche Aussagen werden nur dann gemacht, wenn einem die Argumente ausgehen. Das Urteil betrifft schließlich nicht nur Juden und Moslems.
    Ich möchte gerne auf ihre Argumente eingehen:
    Eine Beschneidung aus hygienischen Gründen wird von Ärzten kritisch gesehen, weil eine Beschneidung keineswegs eine gründliche Intimpflege ersetzt (Zitat eines Kinderarztes). Wer vor einer Beschneidung ein Hygiene -problem hatte, wird es danach auch noch haben.
    Der Geschmakssinn ist hier ein guter Indikator:
    (Ich weiß nicht, ob ich Sie da richtig verstanden habe) Das Mag bei ihnen ja so sein, um ehrlich zu sein, ich lehne Oralsex bei Frauen grundsätzlich ab, das ist aber eine persönliche Sache, und es heißt nicht, dass es wirklich unhygienisch ist, in unserer Gesellschaft haben wir eher das Problem der Überhygiene, die meisten Menschen müssen lernen das ein gewisses Maß an Körpergeruch normal ist.
    Warum darf man den kleinen Eingriff nicht an Kinder vornehmen?
    Ich denke dafür finden Sie genügend Gründe in den Beiträgen. Als den wichtigsten Grund, und ich wiederhole mich hier, ist die Tatsache, dass in den USA jährlich bei der Beschneidung, oder an den Folgen der Beschneidung etwa so viele Kinder sterben, wie bei dem plötzlichen Kindstod. Als Vater oder Mutter sollte dies eigentlich Grund genug sein!
    Weil es medizinisch keine Vorteile bringt?
    Wie auch schon gesagt, eine Beschneidung kann durchaus auch medizinische Vorteile bringen. Aber diese sind den Nachteilen, und vor allem den Risiken untergeordnet. Die betroffenen sollten selbst entscheiden ob sie die Risiken eingehen wollen oder nicht.
    Ansonsten gehen Sie auch auf andere Operationen ein, wie das anlegen von Ohren . Wie ein Vorgänger schon geschrieben hat, darum geht es hier nicht. Wenn Sie mich fragen, dann würde ich grundsätzlich kosmetische Eingriffe bei Kindern verbieten. Für mich, ist das genauso ein Aufreger. Und ja, es gibt viele Beispiele, in dem in das Recht der körperlichen Unversehrtheit von Kindern eingegriffen wird. Ich gehe mal davon aus, dass Sie gegen solche Eingriffe sind, Wenn ja, dann sollten Sie solche Argumente nicht dazu verwenden um andere Taten zu rechtfertigen. Denn das macht nun wirklich keinen Sinn.
    Und welche Konsequenzen hat das Urteil?
    Es mag sein das einige Eltern in das Ausland fahren, um dort ihre Kinder beschneiden zu lassen. Aber finden Sie auch nicht richtig, das das verbot der Zwangsverheiratung in Deutschland gilt. Sind sie auch dagegen? Natürlich wird dieses Gesetz nicht verhindern, dass es noch Zwangsehen in Deutschland gibt, aber es setzt ein klares Signal, und spiegelt die Moral unserer Gesellschaft wieder.
    Lesen Sie sich mal diesen Artikel durch http://www.taz.de/Religioese-Riten-in-der-Praxis/!96617/

    Dieses Urteil diskriminiert, nichts weiter!
    Ja, nämlich die unschuldigen Kinder die wegen der Arroganz ihrer Eltern die Konsequenzen tragen müssen.

    Des weiteren, finde ich es ohnehin äußerst befremdlich, wenn sich Eltern soviel Gedanken über das Geschlechtsteil ihres Kindes machen.

    Denken Sie mal darüber nach.

  83. Stephen W. Falken

    Ich bin entsetzt mit welcher Leichtigkeit Sie hier der Religionsfreiheit die Tür zu Körperverletzungen aufmachen. Was ist mit Steinigungen? Sind die demnächst als Körperverletzung auch abgedeckt? Wenn nein, dann wenigstens ein bißchen? Und von wegen keine Beeinträchtigung, das behaupteten die „weiblichen!“ Beschneider auch. Hatten Sie schon einmal einen beschnittenen Partner und haben gesehen wie der arme Kerl wichsen muss? Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was sie zu diesem Artikel treibt. Dann brauchen Sie auch nicht mehr für die Öffnung der Ehe kämpfen und können sich die katholische Bibelposition zu Eigen machen.
    Ich kann gar nicht mehr zählen wie oft man die (Volks-)gesundheit zur staatlich sanktionierten Körperverletzung herangezogen hat. Denken Sie an Alan Turing!! Das gerade Sie hier so versagen ist außerordentlich bedauerlich. Ich hoffe das liegt nicht daran, dass das Thema nicht so „schwul“ ist wie andere. Beschneidung ist Gewalt ohne Einverständnis des Betroffenen und nicht rückgängig zu machen. Wenn ein Erwachsener das mit sich machen lassen will, ok. Ansonsten Weiter so, mutige Richter.

    Nachtrag:
    Es sind seit Ihrem FB-Eintrag 8 Tage vergangen. 8 Tage, in denen Sie die Kommentare der „Normal“-grünen ignoriert haben. Sie sind weder darauf eingegangen, noch haben neue Argumente gebracht, sondern einfach stur drauflos. Eine Taktik des Aussitzens, die wir von Helmut Kohl oder Angela Merkel kennen. Auch stures Wiederholen macht aber aus dünner Suppe keinen Braten. Es dokumentiert nur, dass die Grüne Partei sich von Ihrer Basis immer weiter entfernt und den Weg geht über die liberalen Reste einer heruntergekommenen FDP hin zur CDU 2.0!
    Religiöser Fundamentalismus und Bibelzitate als Begründung politischen Handelns im 21. Jahrhundert und ausgerechnet bei den Grünen. Wer hätte das gedacht???

  84. Stephen Schöndorf

    Oben wurde bereits ein vor den Nazis geflüchteter deutscher Juden zitiert – hier ist ein weiterer:

    „Take that poor penis. Take a knife–right? And start cutting. And everybody says, It doesn’t hurt. Everybody says, No, it doesn’t hurt. Get it? That’s an excuse, of course, a subterfuge. They say that the sheaths of the nerve are not yet developed. Therefore, the sensation in the nerves is not yet developed. Therefore, the child doesn’t feel a thing. Now, that’s murder! Circumcision is one of the worst treatments of children. And what happens to them? You just look at them. They can’t talk to you. They just cry. What they do is shrink. They contract, get away into the inside, away from that ugly world. (…) Here, in the very beginning, the spite develops. Here, the no develops, the big NO of humanity. And then you ask why the world is in a mess.“

    (Wilhelm Reich)

    Und noch ein Zitat, das den Widersinn dieses Zwischenrufs aufzeigt:

    „Der oft unüberlegten Hochachtung gegen alte Gesetze, alte Bräuche und alte Religionen hat man alles Übel der Welt zu danken.“

    (Georg Christoph Lichtenberg)

  85. Stephen Schöndorf

    @ Eva Schmidt

    „Dass das Beschnitten sein dem Mann nur Vorteile bringt, gerade auch wegen der Hygiene, ist ja wohl unbestritten….okay, scheinbar nur bei den Männern, die tatsächlich beschnitten sind und bei den Frauen, die schon Erfahrung mit beschnittenen Männern haben.“

    *fail*

    Hier ist ein Buch einer Frau, in dem sie ausführlich mit vielen Erfahrungsberichten und anatomischen Details belegt, wie stark das Sexualleben von Paaren durch eine Beschneidung des Mannes behindert wird:

    http://www.sexasnatureintendedit.com/

    „Der Geschmackssinn ist hier ein guter Indikator:
    Oralsex mit einem unbeschnittenen Mann? Nur, wenn dieser direkt aus der Dusche kommt…“

    Dieses „Argument“ kommt aus derselben Denkweise, die Frauen aus „hygienischen“ oder „ästhetischen“ Gründen in unseren Ländern Schamlippenverkleinerungen, Klitorisvorhautreduktionen u.ä. fragwürdige Operationen aufdrängt, die zu Recht Empörung auslösen, wenn sie an Afrikanerinnen aus „traditionellen“ Gründen vorgenommen werden. Aus gutem Grund würde kein Mensch hier einen Satz tolerieren wie „Oralsex mit einer unbeschnittenen Frau? Nur, wenn diese direkt aus der Dusche kommt…“

  86. Ebi

    @Steven W. Falken:

    genau meine Denke. Jedoch können Sie es kürzer und höflicher formulieren.

    Ich fühle mich von den Grünen hintergangen missbraucht und verraten!!! Ich befinde mich da gerade in Phase 4: Abscheu und Ekel!

    Es geht denen lediglich um Machterhalt und Wählerstimmen. Die Grünen können sich alle ihre scheinheilige Ideale unter die Vorhaut schmieren

    Pfui Teufel!!!

  87. Thomas

    noch ein letztes Mal… auch wenn es nicht sehr sinnvoll zu sein scheint:

    – leider gehen Sie, Herr Beck, kaum auf die Argumente ein. Die meisten Argumente prallen an Ihnen ab, Gefahren der Beschneidung kommen in Ihrer Welt nicht vor. Alles ganz harmlos.

    – „Wer dies in dieser Heftigkeit wie hier angreift, wird nicht der Frage aufweichen können, ob er jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland illegalisieren möchte.“. Genau, auf diese Kehrtwendung habe ich gewartet: Wer sich für die Unversehrtheit der Kinder einsetzt, der ist im Grunde anti-jüdisch oder anti-muslimisch eingestellt. Nein, in diese Ecke lassen sich die ganzen hier aufgeführten Argumente nicht schieben.

    – „Wenn wir es verbieten, dann gehen die Leute ins Ausland… und dann passiert es unter viel schlimmeren Bedingungen…“. Wow, das Argument ist so gut, das kann man im ökologischen Sinne wiederverwerten: Wir stellen Kindermissbrauch nicht unter Strafe, die Leute würden sonst ja doch nur ins Ausland fahren? Das ist ein tolles Rechtsverständnis…

    Ciao, liebe Grüne, wenn ihr einen Einsatz für die Unversehrtheit von Kindern als bedenklich betrachtet, dann seid ihr auf meine Stimme sowieso nicht mehr angewiesen, oder?

  88. Pingback: Verbot der Beschneidung von Jungen ist umstritten | mingle-Trend

  89. Hagen

    Ich war ja immer grün. In letzter Zeit muss ich sagen, dass die Piraten den eigentlich grünen Themen besser gerecht werden und ich mich dort mittlerweile besser aufgehoben fühle.
    Hier auch die eindeutige Abstimmung (78% zu 22%) zum Thema und generell, dass Bräuche, die in die Unversehrtheit von Kindern eingreifen, abzuschaffen sind:
    https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2116.html

  90. Magnus Göller

    Jeder, der einem Erwachsenen ungefragt zwangsweis die Vorhaut abschnitte, käme, selbst bei perfekter Betäubung und chirurgisch sauberster Ausführung, schon als Ersttäter sicherlich ins Gefängnis.

    Wenn das aber nun mit wehrlosen Kindern gemacht wird, soll es in Ordnung sein, nur weil es „Tradition“ ist bzw. eine religiös bedingte Sitte?

    Haben Sie sich, Herr Beck, mal überlegt, was andere weltanschauliche Gemeinschaften als Judentum und Islam im Sinne des Gleichberechtigungsgrundsatzes schwer abweisbar fordern könnten, wenn diese grause Ausnahme wider den Grundsatz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch den Bundestag per Sondergesetz eingeführt würde?

    Oder sagte man dann den Anhängern anderer Weltanschauungen direkt ins verdutzte Gesicht, dass Judentum und Islam eben die Gleicheren unter den Gleichen seien?

    Und was dächte sich die Mehrheit, räumte man Minderheiten grundgesetzwidrige Sonderrechte von solcher Tragweite ein, nämlich eine irreversible Verstümmelung des Geschlechtsteils von schutzbefohlenen Kindern vornehmen zu dürfen?

    Wo leben wir?

  91. Robert Heyn

    Zu der Forderung nach Rechtssicherheit, hier Auszüge aus dem GG:

    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Artikel 2

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Anmerkung: es gibt kein Gesetz (das alte Testament hat bei uns, „Gott sei Dank“, keine Rechtswirkung), das die Verletzung dieses Grundrechts durch Beschneidung erlaubt.

    Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Anmerkung: auch Muslime, Christen, Atheisten, Juden …

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Anmerkung: ob das Vorrecht, kleinen Jungs am Penis rumzuschnibbeln, eine Bevorteilung ist, lasse ich mal dahingestellt. Wer dies jedoch fordert, nimmt es mit diesem Absatz nicht so genau.

    Art 4
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    Anmerkung: Die Beschneidung ist wohl die größtmögliche, ultimative Verletzung dieses Grundrechts.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Artikel 6
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    Anmerkung: die beiden zuletzt genannten Absätze sprechen nach religiöser Lesart für das Elternrecht der religiösen Beschneidung. Übersehen wird dabei die Einschränkung: „über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“.

    Artikel 136 (Weimarer Verfassung)

    Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

    Anmerkung: Die Beschneidung beschränkt gleich mehrere Rechte des Kindes: körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Unantastbarkeit der Würde des Menschen.

    Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

    Anmerkung: die Realität sieht in der religiösen Früherziehung leider anders aus.

    Also meiner Meinung nach ist die Rechtssicherheit längst da. Eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten der Beschneidungspraxis wird es wohl nur geben, wenn die Verfassungsrichter das GG zur Seite legen und nach dem AT aburteilen.
    Und sollte es tatsächlich eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung der Beschneidung an Jungen geben, was ich mir im Deutschland des 21. Jahrhunderts nicht vorstellen kann, dann gibt es da immer noch Gauck und danach das BVG.

  92. bee

    Lieber, verehrter Herr Beck,

    Sie bleiben sich treu, und das ist auch gut so. Wann immer ich einen Nichtjuristen öffentlich verfassungsrechtlichen Unfug äußern hören möchte, beruhigt mich die Vorstellung, dass es Sie gibt. In Zeiten der Demokratie können wir Sie gar nicht hoch genug einschätzen.

  93. Maik Diekmannshemke

    ..ich bin mir relativ sicher, daß andere Staatsanwaltschaften in Deutschland dem Urteil aus Köln früher oder später folgen werden, und auch vom Bundesverfassungsgericht die Frage der körperlichen Unversehrtheit des Kindes als höher erachtet wird als das Recht der Eltern auf Erziehung und Religionsfreiheit. Ich denke aus dem Grund, da die Verfassung das schwächste, also wehrlosestes Glied, nämlich das Kind, am stärksten schützt. Diese entsprechende Diskussion über dieses Thema halte ich längst überfällig.

    Es läßt sich für die Beschneidung an einem gesunden Organ, egal ob es ein Säugling oder ein Kind ist, keinerlei medizinische Indikation finden. Umgangssprachlich gesprochen, der Eingriff ist aus medizinischer Sicht nutzlos. Demgegenüber stehen natürlich mögliche Risiken dieses Eingriffes. Unter Ärzten gibt es diese Diskussion, daß eine solche Beschneidung gegen den hippokratischen Eid verstößt, schon länger, als wir sie derzeit als Debatte nach dem Kölner Urteil kennen.

  94. Maik Diekmannshemke

    Die Wehrlosigkeit des Säuglinges ist es, die mir hier emotional am meisten zu schaffen macht. – Gleichzeitig ist mir nicht klar, ob diese Beschneidung traditionell mit oder ohne Betäubung vorgenommen wird bzw. möglicherweise traumatisierend wirkt, wenngleich sich das Kind in späteren Lebensjahren ja nicht bewußt daran erinnern kann.

  95. Moss

    Ich fasse es nicht: wollen die tatsächlich die rituelle Beschneidung per Gesetz legitimieren? Und ein Grüner redet denen das Wort und schwallt von «achtbaren Gründen» wg. HIV-Prävention und vom «Elternrecht der elterlichen Sorge», das die religiös diktierte Penisverstümmelung bei Kleinkindern legitimiere?! Und vergleicht das mit dem elterlichen Nachgeben beim Wunsch eine[rs] 14- oder 16jährigen nach Ohrlöchern? [1]

    Manchmal frage ich mich, womit so ein Grüner sein Frühstück ’runterspült. Kaffee kann’s ja nicht sein, der regt die Hirntätigkeit an. Hoffentlich ist der Mann wenigstens kein erziehender Vater.

    [1] Disclaimer: ich maße mir als (aus medizinischen Gründen) Beschnittener mit diversen (als Teenie selbstbestimmt erworbenen) Ohrlöchern durchaus an, die körperlichen Folgen der beiden Eingriffe zu vergleichen. Ob Volker Beck das auch kann?

  96. Adam

    Diese Partei wird einfach unwählbar wenn nun sogar die Grünen Menschen rechte mit füßn treten wollen und es so hinstellen als hätten Kinder weniger Rechte oder seien eigentum ihrer Eltern wiederlich einfach wiederlich …

    Und zum Argument Religions Freiheit wenn die für spreche so auf Religion Freiheit pochen …was ist mit der Religions Freiheit der kinder ? ihn wird im moment der beschneidung eine Religion aufgezwungen und können sich nicht frei entscheiden ……..!!!!!!!

  97. Frank

    Selbst seit mehr als dreißig Jahren Grüner bin ich einigermaßen entsetzt über Euren „Zwischenruf“. Ihr schreibt, die Beschneidung habe „praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen.“ Wer nur die körperlichen Aspekte sieht, mag diese Ansicht teilen. Obwohl auch die körperlichen Folgen unter Umständen verheerend sind. Nur einen Link zu diesem Thema:
    http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung

    Die psyschischen Folgen hingegen können dramatisch sein. Meine Beschneidung vor fast fünfzig Jahren aus „medizinischen“ Gründen war für mich ein schwerwiegendes Trauma, dass mein Leben ungeheuer beeinträchtigt hat. Es hat mich viele Stunden Therapie gekostet, das einigermaßen zu bewältigen.

    Es ging ähnlich zu, wie in dem taz-Artikel von Najem Wali (http://www.taz.de/Religioese-Riten-in-der-Praxis/Kommentare/!c96617/) beschrieben. Von der Mutter und vier Krankenschwestern an allen Extremitäten festgehalten, reichten meine Kräfte als Sechsjähriger einfach nicht aus, mich erfolgreich gegen die Operation zu wehren. Ich habe es als Folter empfunden, auch wenn das sicherlich nicht die Intention war.

    Egal aus welchen Gründen eine Beschneidung durchgeführt wird: Es wird viele Männer geben, bei denen es ähnlich zugegangen ist und für die es ähnliche Folgen hat. Ich weiss nicht, ob es dazu irgendwelche wissenschaftlichen Erhebungen gibt, befürchte aber, dass es aufgrund der Tabuisierung dieses Themas kaum etwas dazu gibt. Auch Ihr berücksichtigt diesen Aspekt in Eurem Zwischenruf mit keinem Wort.

    Im Gegenteil: Mit Eurem Beispiel des Ohrläppchen-Stechens und der damit verbundenen Gleichsetzung mit der Jungen-Beschneidung (nur ein „gefügiger Eingriff“) verharmlost Ihr die Folgen. Zum einen hat das männliche Genital sehr viel mit der geschlechtlichen Identität zu tun, was man ja nun bei den Ohrläppchen wahrlich nicht sagen kann.
    Zum anderen geschieht das Ohrläppchenstechen ja auf Wunsch des Minderjährigen. Eine Beschneidung aber wird nur in den seltensten Fällen auf Wunsch des Kindes erfolgen. Und wenn, dann nur, weil die Familie entsprechende „Überzeugungsarbeit“ in Hinblick auf die Zugehörigkeit zur (religiösen) Gemeinschaft geleistet hat – ein Druck, dem sich wohl kein Kind entziehen kann.

    Dass dieses Tabuthema durch das „Urteil einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts“ endlich auf die Tagesordnung gesetzt wird, finde ich großartig. Ganz egal, ob „kleine“ oder „große“ Strafkammer – das Urteil ist wichtig.

    Jetzt könnte man in meinem Fall argumentieren, dass – vorausgesetzt, die medizinischen Gründe waren tatsächlich gegeben – es einfach an pädagogischem Geschick gefehlt hat, mir die Notwendigkeit zu vermitteln. Das ist sicherlich wahr. Bei medizinischen Gründen muss das elterliche Sorgerecht greifen können. Dieses Argument zieht aber nicht bei Bescheidungen aus religiösen Gründen. Unter Abwägung der potentiellen psychischen (und körperlichen) Folgen einer Beschneidung von Jungen und der von mir durchaus hochgeachteten Religionsfreiheit kann die Schlussfolgerung für mich nur heißen, religiös begründete Beschneidungen von Jungen ohne Einwilligung bzw. im nicht einwilligungsfähigen Alter zu verbieten.

    Ich sehe allerdings durchaus die Gefahr, dass dann Beschneidungen vermehrt von Laien durchgeführt werden. Und auch eine Diskriminierung von Religionen muss vermieden werden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass darüber endlich und überhaupt eine gesellschaftliche Diskussion breit geführt wird.

    Meiner Ansicht nach müssen auch 4000 Jahre alte religiöse Riten hinterfragt werden können. Wenn es um die „symbolische Inkorporation in die religiöse Gemeinschaft“ geht, sind ja durchaus auch andere Formen denkbar. Ob die männliche Beschneidung als Eingriff in die körperliche Unversehrheit und die geschlechtliche Identität von der Religionsausübungsfreiheit geschützt ist, muss zumindest diskutiert werden. Wie ja auch alle anderen Dinge gesellschaftlichen Zusammenlebens diskutiert und fortentwickelt werden. Vor 4000 Jahren gab es auch noch keine Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    Ihr wollt für eine „differenzierte Betrachtung“ werben. Dann tut das bitte auch und berücksichtigt auch Aspekte, die nicht in Eure Argumentation passen.

  98. Michael

    Es ist unglaublich wie der Autor einfach behauptet, die Beschneidung eines Jungen hätte keine Beeinträchtigung zur Folge. Gerade in den USA gibt es eine ganze Bewegung (google foreskin restauration!), die gegen diese Praxis vorgeht! Die Empfindsamkeit wird verschieden stark beeinträchtigt, weil hier ein inneres feuchtes Organ zu einem äußeren trockenen gemacht wird. In den USA gibt es inzwischen Webseiten wie man seine Vorhaut zurück erlangen kann und damit auch einen Großteil seinen eigentlichen Empfindsamkeit. Die Vorhaut des Mannes enthält unzählige Nervenenden, die auf nimmer wiedersehen amputiert werden. Viele beschnittene Männer können im Alter beim normalem Verkehr keinen Orgasmus mehr haben! Diese Verstümmelung ist genauso schlimm, wie die an Mädchen. Darf man denn ein bisschen was abschneiden, wenn es geächtet ist, alles abzuschneiden? Wenn diese Männer sich aus religiösen Gründen verstümmeln wollen, dann können sie dies ja mit 18 tun. Zu den angeblichen medizinischen Gründen – Haut kann man dehnen! Bei einem eingewachsenen Nagel schneidet auch niemand den Finger ab! Ein Hoch auf dieses mutige Gericht!!! Und ja, ich weiß als Betroffener genau wovon ich rede!!!

  99. Maik Diekmannshemke

    „Eine Beschneidung bei Jungen wird auch unabhängig von der Religion, zum Beispiel aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt. Sie hat praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen.“

    Das Ironische am Kölner Urteil ist ja, daß es zustande gekommen ist, da es nach dem Eingriff an einem gesunden Organ zu Komplikationen, nämlich Nachblutungen gekommen ist, die offenbar ein Ausmaß angenommen haben, daß der Junge dann ins Krankenhaus gebracht worden ist, um dort ambulant versorgt zu werden.
    Würde dieser Eingriff also risikolos sein, so wäre es nicht zu dieser Situation gekommen, die Staatsanwaltschaft hätte nicht geklagt und das entsprechende Urteil würde es heute nicht geben.

  100. Heinrich Grau

    Wie sieht es beispielsweise mit „religiös motivierten“ Stockschlägen aus? Soll diese Misshandlung ebenfalls durch das Gesetz erlaubt werden? Wohl kaum.

    Eine Beschneidung ist eine Verstümmelung, sowohl bei Mädchen, als auch bei Jungen. Sie ist genau wie andere Misshandlungen und Verstümmelungen nicht zu rechtfertigen, es sei denn, sie ist medizinisch notwendig.

    Ein Trend in den USA ist übrigens die „foreskin restauration“, also die Wiederherstellung der Vorhaut. Hier haben die Eltern wohl Entscheidungen getroffen, mit denen die inzwischen erwachsenen Männer nicht einverstanden sind und die ihnen daher nicht zustand.

  101. Andreas K

    Hallo Herr Beck,

    ich bin bei den meisten Themen Ihrer Meinung, aber hier kann ich Ihnen beim besten Willen nicht folgen.

    Ich weiß nicht, wo Sie sich über Beschneidungen informiert haben, aber obige Äußerungen sind wirklich naive Verharmlosungen der Beschneidung! Die Beschneidung ist mitnichten mit einem Ohrstechen zu vergleichen – damit kränken Sie tatsächlich jene, die noch im Erwachsenenalter unter ihrer Beschneidung leiden. Glauben Sie mir, das sind nicht wenige.

    Es geht hier um die Selbstbestimmung unserer Kinder. Sie müssen das Recht haben, selbst zu entscheiden. Man muss von der Religion verlangen können, Tradition so abzuändern, dass das Kind selbst entscheiden kann.

    Das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit sind über die Religionsfreiheit der Eltern zu stellen!

  102. Sam

    Sie wollen also die religös motivierte, medizinisch nicht indizierte Genitalverstümmelung von Kleinkindern legalisieren

  103. Mario L.

    Liebe Frau Künast, verehrter Herr Beck!

    Ich erlaube mir, an dieser Stelle Sie beide anzusprechen, da es mir leider nicht möglich war, den entsprechenden Text in der FR zu kommentieren.

    Als ehemaligen DDR-Bürger erinnert mich das, was in der offiziellen Politik und den angeblich unabhängigen Medien derzeit in Sachen Kölner Beschneidungsurteil abgeht, an die zurechtgebastelte Presse-Scheinwelt der regierenden Betonköpfe kurz vor dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus in der DDR – nur dass es heute nicht um Sozialismus, sondern um Religion, sprich: um Mythen geht, Mythen, die allen Ernstes als Rechtfertigung für Handlungen dienen sollen, die nach geltendem Recht und Gesetz die Straftatbestände der Körperverletzung (§ 223 StGB) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 a Abs. 2 Nr. 3 StGB) erfüllen.

    Selbstverständlich steht es Ihnen völlig frei, derartige Handlungen ganz persönlich als nicht strafbar zu betrachten. Die Gedanken sind ja bekanntlich frei.

    Mit dem gleichen Recht möchte ich Ihnen aber auf Ihre Ausführungen antworten.

    ZITAT:

    „Diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter [körperliche Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, Erziehungsrecht der Eltern und Religionsfreiheit] müssen in der Problemlösung einander so zugeordnet werden, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Ihnen müssen Grenzen gesetzt werden, damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können.“

    DAS haben Sie wirklich sehr schön, ja fast romantisch formuliert (was man mit Worten so alles machen kann) – nur leider ist es falsch!

    Die von Ihnen geforderte Zuordnung ist nämlich längst erfolgt – und zwar durch kein geringeres als das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, dem Sie als Abgeordnete doch wohl in hervorragender Weise verpflichtet sind, oder nicht?

    Quelle: Artikel 140 GG i. v. m. Artikel 136 WRV als fortgeltendes Recht, und zum Erziehungsrecht der Eltern § 1627 BGB!

    Das sind glasklare Regelungen. Was gibt es da zuzuordnen?

    ZITAT:

    „Rechtswidrig wird sie [die Beschneidung} jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt.“

    Jein!

    Da unterschlagen Sie etwas ganz Entscheidendes, nämlich die medizinische Indikation! Ohne medizinische Indikation ist und bleibt jede Körperverletzung strafbar und das ist auch gut so! Außerdem haben Sie § 1627 BGB übersehen. Daraus geht nämlich hervor, dass Eltern ihr Erziehungsrecht stets nur zum Wohle des Kindes ausüben können. Die Entfernung eines Körperteils ohne med. Indikation ist eine strafbare Körperverletzung und eine Straftat dient doch ganz sicher nicht dem Wohl des Kindes. Ergo: Eltern können so viele Zustimmungen erteilen wie sie wollen – sie sind allesamt unwirksam und damit nicht strafbefreiend.

    Darf ich fragen, Frau Künast, ob sie Mutter sind? Wenn ja, würden Sie Ihre Zustimmung zu einer Handlung geben, die med. unnötig ist, die ihr Kind dauerhaft verletzt und das nur, weil ein jahrtausendealter Mythos das so vorsieht? Mal ehrlich: Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!

    ZITAT:

    „Für die Vorhautbeschneidung bei Jungen gibt es achtbare Gründe. So empfiehlt beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation WHO die Beschneidung, u. a. aus Gründen der HIV-Prävention.“

    Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte lautet sinngemäß … in Gebieten mit hohen Infektionsraten und niedrigen medizinischen und hygienischen Standards. Dazu zählen Deutschland und die USA selbst nach Ansicht der WHO eindeutig nicht. Außerdem bezieht sich die Empfehlung auf Erwachsene, auf Männer also, die selbst entscheiden können! Wenn Sie schon solche Dinge erwähnen, dann doch bitte auch vollständig!

    Und:

    Ich weiß etwas, das noch sicherer ist als Abschneiden und gar nicht weh tut: KONDOME! Mal ausprobieren! Tut wirklich nicht weh!

    ZITAT:

    „In den USA ist es gar nahezu gesellschaftliche Normalität, dass ohne religiöse Vorgabe männliche Neugeborene beschnitten werden.“

    Und ich dachte immer, Reisen in die Vergangenheit wären unmöglich! Das hat ein jüdischer Mitbürger herausgefunden, aber offenbar hatte er Unrecht. Und Sie reisen hier in die Vergangenheit.

    Aber im Ernst:

    Nein, Frau Künast und Herr Beck, Beschneidung ist dort keine gesellschaftliche Normalität mehr. Das war einmal. Die Beschneidungsraten sanken dort von rund 90 % in den 1970er Jahren auf aktuell deutlich unter 50 %. Warum? Weil Eltern sich diesen Murks am Penis ihrer Kinder nicht mehr bieten lassen wollen! Was Sie, Frau Künast und Herr Beck, ferner zu erwähnen vergaßen ist die Tatsache, dass man insbesondere in den USA aus der Vorhaut Neugeborener Kunsthautprodukte fertigt, die sich profitabel verkaufen lassen. „Apligraf“ heißt das Zeug – mal googeln!

    In den USA wird man langsam schlau und Eltern werden selbstbewusst und kämpfen für ihre Kinder – und was machen wir? Mulitkulti – volle Pulle zurück ins Mittelalter!

    ZITAT:

    „Diese Eingriffe sind sicher nicht als medizinisch notwendig anzusehen, aber sie sind vom Elternrecht der elterlichen Sorge umfasst.“

    Nein, sind sie eben nicht, jedenfalls nicht nach deutschem Recht (und wir reden ja hier von Beschneidungen in Deutschland)! Abgesehen davon, dass hierzu in den USA längst ein Umdenken begonnen hat, spielt es für eine Beurteilung hier in Deutschland überhaupt keine Rolle, wie man das anderswo auf der Welt handhabt. Wir sind hier doch selbst Manns genug, um diese Dinge zu regeln, oder nicht?

    ZITAT:

    „In beiden Religionsgemeinschaften findet dieser Eingriff durch fachkundiges Personal statt. Im Islam beispielsweise durch den türkischen Sünnetci und im Judentum durch den Mohel (weibl. Mohelet). Häufig handelt es sich hier um Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung.“

    Sind Sie sicher?

    Fachkundiges Personal, das in Deutschland straffrei operative Eingriffe vornehmen darf, sind ausschließlich Ärzte und Ärzte im Praktikum. Darüber hinaus ist es selbst medizinischem Personal verboten, derartige Eingriffe vorzunehmen, noch nicht einmal im Beisein eines fachkundigen Arztes (Ausnahme: akute Lebensgefahr und kein Arzt in der Nähe). Dazu gibt es Gerichtsurteile deutscher Gerichte, AUCH in Sachen Beschneidung. In einem dieser Fälle hatten Eltern geklagt, weil ihr Sohn, statt semiradikal (Teilbeschneidung) radikal beschnitten wurde. Im Laufe des Verfahrens stellte sich dann eher zufällig heraus, dass die OP zudem von einem Medizinstudenten, also einem Nichtmediziner, vorgenommen worden war, was im Endeffekt dazu geführt hat, dass die Schmerzensgeldsumme, die dem Jungen zugesprochen wurde, sogar noch höher war als von der Anklage begehrt. Und in seiner Verteidigungsrede vor Gericht stellte der bei der OP anwesende Arzt freimütig fest, dass ein solches Vorgehen – OP durch Medizinstudenten – obgleich verboten in Deutschland ÜBLICH sei!

    ZITAT:

    „Besonders wichtig ist es, in der Debatte zwischen der Beschneidung bei Jungen und Mädchen ganz grundsätzlich zu unterscheiden. Eine Beschneidung bei Jungen wird auch unabhängig von der Religion, zum Beispiel aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt.“

    Sie wissen aber schon, dass Hygiene und Prophylaxe als medizinische Indikation nicht ausreichend sind? Wenn nicht, rate ich Ihnen, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der auf Arzthaftungsrecht spezialisiert ist. Da können Sie einiges lernen, wirklich!

    ZITAT:

    „Sie hat praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen:“

    Womit wir wieder bei Einstein wären, denn „praktisch“, so meine Erfahrung, ist doch sehr relativ.

    Sind Sie selbst betroffen? Können Sie es beurteilen? Darf ich Ihnen Kontakte zu Betroffenen vermitteln?

    Ich rate Ihnen, einen Aufklärungsbogen (Patienteninformation) zur Phimose-OP zu studieren (ich habe da diverse Modelle zur Auswahl). Dort sind die ihrer Ansicht nach nicht existierenden Folgen penibel aufgelistet. Warum stehen die dort, wenn es sie doch gar nicht gibt? Und wenn Ihnen das nicht reicht – ich bin ja auch noch da (obwohl ich das nach offizieller Lesart eigentlich nicht sein dürfte).

    ZITAT:

    „Sie ist mit der männlichen Beschneidung nicht zu vergleichen.“

    Falsch! DIE weibliche Beschneidung gibt es nicht. Man muss schon dazu sagen, welche Art man meint. Es gibt durchaus Formen der weiblichen Beschneidung, die mit der männlichen vergleichbar sind, die Entfernung der Klitorisvorhaut etwa.

    ZITAT:

    „Nach unserer Überzeugung ist der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards keine Straftat.“

    Nach Ihrer Überzeugung – bitteschön! Glauben darf jeder, was er will. Jeder Anwalt aus Hinterkleckersdorf jedoch wird sich hüten, dieser Überzeugung beizutreten, weil DER nämlich weiß, dass diese Überzeugung nicht dem geltenden Recht entspricht.

    Mal ehrlich: Man hat wirklich den Eindruck, als ob in diesen Tagen mittels Propaganda versucht werden soll, der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung mit naiven, völlig haltlosen „Argumenten“ beizubiegen, dass sie doch bitteschön im Falle religiöser Motivation die o. a. schweren Straftaten einfach hinnehmen und ggf. wegschauen soll.

    Und dazu wollen Sie allen Ernstes einen Beitrag leisten?

  104. Stefan

    Herr Beck ich finde es Beschämend das sie und andere hier aktiv dafür eintreten,das Religionen das Recht haben sollen im Namen Kinder zu Vergewaltigen!

    Gerade sie als aus Sicht der Kirchen „Kranker Mensch“,sollten es besser wissen.

    Wer Beschneidung befürwortet,befürwortet auch Oralsex an Babys und kindern!
    Man kann sich halt nciht aussuchen welche religion man solch ein recht einräumt.
    Und eine Pädo Religion lässt sich schnell basteln,und gerade aus der Katholischen Kirche würde man ganz schnell einige Mitglieder abwerben können.

  105. H-Kramm

    Einfach nur abstoßend, diese Rabulistik zu lesen. Vom Thema haben Sie offenkundig keine Ahnung, Herr Beck, aber schwadronieren können Sie wie immer gut. Sie teilen übrigens Ihr Talent mit Frau Künast, und nicht nur mit ihr.

    Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Sie in Ihren öffentlichen Äußerungen eine geradezu höhnische Verachtung für staatsrechtliche Implikationen zutage treten ließen, die wir ansonsten nur von erklärten Widersachern von Demokratie und Rechtsstaat kennen.

    Ich bin zutiefst beschämt, an die zwanzig Jahre lang Mitglied einer Partei zu sein, die Rechtspopulisten wie Ihnen die Stange hält. Der Austritt aus den Grünen ist für meine Partnerin und mich beschlossene Sache. Verfassungsfeinde unterstützen sollen gefälligst die, die dafür dumm genug sind.

  106. Frank

    @Detlev Beutner
    Zustimmung. Ich bin Arzt und ich bekomme es nicht auf die Reihe, warum einerseits bei FGM knallhart eine Meldepflicht unter Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht gesetzlich eingeführt werden soll
    http://www.aerzteblatt.de/archiv/122782/Genitalverstuemmelung-Meldepflicht-fuer-Aerzte-in-der-Diskussion?src=search
    andererseits bei Knaben großzügig um „eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen … und der Religionsfreiheit …. “ geworben wird. Wer bedient eigentlich da den Worthülsengenerator ?
    Interessant erscheint mir auch – man lese den oben verlinkten Artikel mal Wort für Wort – daß im Falle der FGM unsere Volksvertreter keinen Unterschied zwischen „Beschneidung“ und „Verstümmelung“ machen. Komisch , nicht wahr ?
    Egal wie man es nennt, Körperverletzung (und daß es sich bei dem Streitobjekt um eine solche zunächst handelt, darüber besteht offenbar auch bei den Pro-Circumzisions-Juristen Einmütigkeit) bleibt Körperverletzung. Wäre zu klären inwieweit der Gesetzgeber und damit letztendlich auch die Fraktion um Künast, Roth, Beck und Co. dies als rechtswidrig und zu mißbilligend einstuft und damit zunächst einmal ein Umdenken anstößt. Memet Kilic scheint da besonnener zu sein, dafür meine Hochachtung.
    Sollten noch Zweifel über den Fakt Körperverletzung und Komplikationen ( Motto – Alles was schief gehn` kann, geht irgendwann einmal schief) bei Beschneidung von Knaben bestehen, empfehle ich als Gute-Nacht-Lektüre das WHO-„Manual for early infant male circumcision under local anaesthesia“
    http://www.who.int/hiv/pub/malecircumcision/manual_infant/en/index.html – da kommt Freude auf. Daß die WHO angesichts der disaströsen Lage in Hochrisikogebieten solche Torturen empfielt, erscheint mir eher eine Art des Offenbarungseides, als ein Lösungsweg in der AIDS-Bekäpfung zu sein

  107. Thomas

    Also von der Regierung bekommen die Gegner der Beschneidung schon einmal keine Unterstützung. (http://aktuell.evangelisch.de/artikel/5311/bundesregierung-will-religioese-beschneidung-zuegig-regeln?destination=node/5311)Hätte ich aber auch gar nicht anders erwartet, schließlich geht es um Hunderttausende von Wählern!
    Religion geht wohl auch noch im 21. Jahrhundert vor Menschenrechte!
    Schade das die Regierung nicht ihrer eigentlichen Aufgabe nachgeht, nämlich dem Vertreten des Volkes.

    Politikverdrossenheit lässt grüßen!!!!

  108. generatoren

    Na, Herr Beck, hier wäre doch ein mea culpa angebracht! Ich denke nur an Ihren eigenen Text „Der Papst vermag in seiner (Menschenrechts)Politik nicht zwischen der althergebrachten Sexuallehre und der römisch-katholischen Kirche zu unterscheiden. Da wo der Vatikan seine Vorstellungen von Familienrecht und Sexualpolitik zur Grundlage der für alle geltenden Gesetze zu machen sucht, verletzt er auch die negative Glaubensfreiheit aller derjenigen, die nicht an die Lehren seiner Kirche glauben können oder wollen.“ Denken Sie mal drüber nach!

  109. Andreas

    Leider wird es keine Partei geben, die sich gegen die Beschneidung aussprechen wird. Aus parteipolitischen Gründen wird leider diese Verstümmelung von Kindern legalisiert werden.
    Ich kenne selbst Erwachsene, die darunter ihr Leben lang leiden, ich kenne keinen, der nach dem Ohrlochstechen leidet. Ich hoffe, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit gewinnen wird.
    Die Grünen waren einmal eine Partei, die sich für die Schwächeren und Minderheiten eingesetzt, leider war das einmal. In eurem Flyer „Kinderrechte“ solltet ihr vielleicht bearbeiten: „Du hast NICHT das Recht nicht angefasst zu werden, wenn du es nicht willst.“

  110. Ebi

    Volker Beck bekam auf Vorschlag des damaligen Präsidenten des Zentralrat der Juden Paul Spiegel, am 3. Oktober 2002 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Exakt der Mann der in seinem Buch „Was ist koscher“ von 2003 schreibt :„Das Baby wird nicht betäubt, es erhält nicht einmal eine örtliche Narkose, denn den Bund mit Gott muss man sozusagen bei vollem Bewusstsein vollziehen. Natürlich schreit das Baby, natürlich tut ihm der Eingriff weh. […]

    Sosooo!

  111. Al

    Gut gemacht, Herr Beck und Frau Künast, die Grünen, welche ich über viele Jahre gewählt habe, sind soeben für mich endgültig unwählbar geworden. Das ausgerechnet die Grünen einer blinden Befolgung tradierter Brutalität (was anderes ist die Beschneidung an Kindern nicht, auch wenn noch so viel feierliches Brimborium darum gemacht wird) das Wort reden macht mich fassungslos.

  112. Nordländer

    Herr Beck,

    ihren Ausführungen, darf man entnehmen, dass Sie auch die Beschneidung von Mädchen und Frauen billigen/tolerieren , solange diese durch ausreichend Tradition und religiöse Motivation begründet ist?

    MfG Nordländer

  113. Emelei

    Diese Statements von Seiten der Grünen sind einfach entsetzlich, ja widerwärtig. Man kann sich das nur so erklären, dass Kinder nicht zur Wahl gehen. Leider gibt es keine einzige Partei, die mit einem Wort das Wohl der Kinder und die Schmerzen bei der Beschneidung erwähnt.

  114. Zoe

    … aber Kinder brauchen das Recht auf körperliche Unversehrheit!

    Es ist für mich befremdlich, dass im Tierschutz (zu Recht!) Hunde vor dem Kupieren von Ohren und Schwanz geschützt sind, humane Säuglinge aber scheinbar weniger Rechte als ein Tier haben – aus „religiösen Gründen“ – und sie der Weltanschauung ihrer Eltern ausgeliefert sind. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit geht immer vor – Kinder sind nicht „Menschen zweiter Klasse“, denen dieses Recht verwehrt werden darf! Jeder Mensch darf für sich selber glauben, was er möchte und auch seinem Kind davon erzählen, ihm aber aus „religiösen Gründen“ Teile seines Körpers abschneiden zu lassen, das entbehrt jeglicher Grundlage und sollte in einem Rechtsstaat keinen Platz haben. Und nein, keine Ausnahme! Niemand hat das Recht, einem wehrlosen Säugling ohne jegliche medizinische Notwendigkeit solch einem Eingriff auszusetzen. Ich fasse es einfach nicht, dass Kinder immer noch als Menschen zweiter Klasse zählen, als persönlicher Besitz ihrer Eltern, die mit ihm verfahren können, wie sie möchten. Tiere sind ergo per se gesetzlich besser geschützt, das muss man sich mal vor Augen halten…

  115. Zoe

    Was mit dazu noch einfällt:

    „Mein Bauch gehört ja schließlich mir“ – Abtreibung – kein Problem, nein nein!!!

    Aber Kindern das Recht auf ebenso freie Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit einzuräumen, das bekommt Grün offensichtlich nicht hin!?

    Somit bekomme ich von Ihnen – also von Grün – die Botschaft: „Das Umbringen von Ungeborenen geht immer, körperliche Unversehrtheit von Geborenen geht nicht…“ Ist das Ihr Bild vom Kind? Bitte denken Sie einmal darüber nach…

  116. Thomas

    Ein Gesetz sollte im 21. Jahrhundert, wissenschaftlich und nicht Theologisch begründet werden.

    ….Mal davon abgesehen, dass den Kindern die Religionsfreiheit genommen wird.

  117. Frank

    Hallo Volker Beck,

    das ist Ihr Blog. Wie wäre es, einmal auf die Argumente in den vielen Kommentaren zu Ihrem „Zwischenruf“ zu reagieren?

  118. Hannes Müller

    Das ist eine Straftat
    Beschneidung: Kinder brauchen Schutz vor Körperverletzung. Eine Entgegnung
    Auch wenn die Beschneidung bei Mädchen meistens viel schlimmer ist als bei Jungen, ist doch beides eine Körperverletzung und hat auch bei Jungen beeinträchtigende Folgen. So heißt es z.B. in einem Bericht über die erste dt. Schmerzambulanz für Kinder: „Beschnittene Kinder, so ergab eine Studie, reagierten Monate später auf das Piksen einer Spritze mit deut-lich mehr Schmerzen als unbeschnittene Kinder“ (DER SPIEGEL 51/2003, S. 147) Diese Ver-letzungen der kindlichen Integrität, die den Kindern auch noch feierlich versüßt werden, sind – ähnlich wie Klapse oder Schläge angeblich „aus Liebe“ – häufig eine Ursache für spätere verminderte Mitgefühlsfähigkeit der Männer. Sie wirken dadurch als eine Wurzel der Gewalt. Auch kann eine HIV-Prävention wohl kaum ein „achtbarer Grund“ sein für die Vorhautbe-schneidung bei Säuglingen oder Kindern bis 13 Jahren. Im Gegenteil gibt es achtbare Gründe dagegen, siehe: http://manndat.de/geschlechterpolitik/stellungnahme-zum-kolner-beschneidungsurteil.html
    Dort wird richtig gestellt: „Weiterhin trifft es aktuell auch nicht mehr zu, dass in den USA die meisten Jungen beschnitten werden. Nachdem die Beschneidungsraten Ende der 1970er Jahre einmal weit über 90% lagen, werden inzwischen glücklicherweise nur noch deutlich we-niger als die Hälfte der amerikanischen Jungen Opfer der – übrigens meist ohne (ausreichen-de) Betäubung durchgeführten – “routinemäßigen Säuglingsbeschneidung”. Diese Eingriffe sind, da sie das Kindswohl verletzen, auch nicht „vom Recht der elterlichen Sorge umfasst“.
    Wenn die religiöse männliche Beschneidung den Kern abrahamitischer Religionen berührt, dann zeigt dies einerseits die Empathierückständigkeit dieser Religionen und andererseits die Geringschätzung Frauen gegenüber. Nur Männer werden für den Bund mit Gott ausgezeich-net. Statt den Religionen das Recht zur Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzu-gestehen, müssen diese angemahnt werden, solche inhumanen archaischen Riten zu unterlassen. Diese könnten ersetzt werden durch einen symbolischen Akt ohne Gefährdung des Kindswohls.
    Schließlich „ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“, muss der deutsche Staat „das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennen“, muss „das Kind vor jeder […] Schadenszufügung […] schützen“ und „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ (UN-Kinderrechtskonvention, Art 3,1; 19,1 u. 24,1 u. 3) Und es gilt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrt-heit.“ und dass der Staat über die elterliche Erziehung zu wachen hat. (GG Art 2,2 u. 6.2)
    Zur religiösen Beschneidung zu schreiben: „Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt“, ist irreführend. Sie ist ohne Einwilligung der betroffenen Jungen immer eine rechtswidrige Körperverletzung, die auch ein durchschlagender Grund für das staatliche Eingreifen zum Schutz des Kindes ist. Das Kölner Urteil ist kein „trickreicher Freispruch“ oder „juristischer Kunstgriff“, sondern bestätigt nur die bestehende Rechtslage.
    Von Hannes Müller (Autor des Buches: Wurzeln der Gewalt in Bibel und Christentum. Mit einem Seitenblick auf Wurzeln der Gewalt im Koran und im tibetischen Buddhismus, Berlin 2003.)

  119. Mario L.

    Da sich Herr Beck ja nicht um seinen Blog zu kümmern scheint:

    Wer mit den Plänen der Bundesregierung zur Legalisierung der
    Beschneidung von Kindern nicht einverstanden ist, muss jetzt schnell
    handeln.

    Die Webseite Phimose-Info Deutschland ruft daher in ihrem Blog zu einer Briefaktion auf:

    Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck sollen möglichst schnell möglichst viele Briefe oder E-Mails von Bürgern oder Organisationen erhalten, die sich gegen diese Legalisierung aussprechen.

    http://blog.phimose-info.de/2012/07/878-briefaktion-zum-beschneidungsgesetz/

    Mario Lichtenheldt
    http://www.horizont-web.eu

  120. Stephan Grandke

    Sehr geehrter Herr Beck,

    Sie führen u. a. aus „Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berühren den Kern abrahamitischer Religionen: „Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“ (Auszug Gen 17,10–14).“

    Frage: Welche religiöse Tradition wird als Nächste per Gesetz freigeben? Etwa „3. Buch Moses Kap. 20, 13: Und jemand, der einem Mann beiliegt, wie man mit einer Frau beiliegt, Gräuel haben sie beide begangen; getötet sollen sie werden.“

    Menschenrechte sind unveräußerlich!
    Sie gelten für alle Menschen auch und besonders für die, die sich nicht selber wehren können!
    Überall!
    Zu jeder Zeit!

    Kein 8-tägiger Säugling hat bisher aus eigenem Willen um eine Beschneidung gebeten!

    Die Beschneidung aus religiösen Gründen ist nicht anderes als eine grundgesetzwidrige Zwangsmaßnahme (Art. 140). Jeder Versuch einer Legalisierung im Gesetzgebungsverfahren ist damit ebenfalls ein Verfassungsbruch!

  121. Hagen

    @Andreas @Emelei
    Bei den Piraten heißt es:
    http://raderpiraten.wordpress.com/tag/beschneidung/

    Beschneidung = Körperverletzung?
    Nachdem das Landgericht Köln die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet hatte, tobt die Debatte über dieses Urteil in Deutschland. Mittels Schnellverfahren wurde dazu ein Stimmungsbild der Piraten im LiquidFeedback eingeholt. Eine Mehrheit befürwortet das Urteil. Dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung soll kein Vorrang zukommen gegenüber dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

  122. Hagen

    @Andreas @Emelei
    Öffentliche Positionierung der Piraten zum Thema:

    https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3897.html

    Die Vorstand der Piratenpartei erklärt öffentlich, dass die Piratenpartei die Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen ablehnt.
    Begründung:
    Dieses Thema kocht in der aktuellen politischen Debatte. CDU, FDP, SPD und GRÜNE haben sich bereits öffentlich darauf festgelegt, die eine Beschneidung von Jungen straffrei ermöglichen soll. Es gibt bereits eine Initiative in der sich 78% der Piraten gegen derartige „Bräuche“ ausgesprochen haben.
    P.S. Ich bin ein relativ neuer Pirat und weiss leider nicht, ob es Regeln gibt, mit welchen Themen und Meinungen der Vorstand gegenüber der Presse auftreten darf. Ziel meines Antrages ist, dass diese öffentliche Positionierung der Piratenpartei erfolgt. Zu dem Prozedere könnte ja ein erfahrener Pirat mal eine Anregung schreiben.

  123. Hagen

    Bin mal gespannt, ob die Piraten dem obigen Vorschlag nachgehen.
    Wenn nicht, dann wird man wirklich zum Nichtwähler. Es sei denn, die Grünen kommen endlich mal wieder zur Vernunft!

  124. Tammox

    „Eine Beschneidung bei Jungen wird auch unabhängig von der Religion, zum Beispiel aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt. Sie hat praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen.“
    Das ist schlicht und ergreifend UNWAHR.
    Gucken Sie sich doch mal an, wie das gemacht wird:

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d9/Rituelle_Beschneidung.jpg/800px-Rituelle_Beschneidung.jpg
    Hier ist ein objektives medizinisches Video. Die Abschneidungsbefürworter sollten es sich gründlich ansehen.
    http://video.google.com/videoplay?docid=8212662920114237112
    Daß die Beschneidung „praktisch keine beeinträchtigenden“ ist ebenfalls eine unhaltbare Behauptung,. Die von aktuellen Studien und Urologen nicht geteilt wird.

    Um zu verstehen was da eigentlich abgeschnitten wird, verweise ich auf einen Vortrag von Prof. Ken McGrath aus Auckland.

    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/die-vorhaut/neurologie-der-vorhaut-und-des-penis.html

    Darin heißt es u.a.:

    Die Beschneidung entfernt rund 50% der Penishaut – unglücklicherweise gerade den wichtigsten Teil der Haut, das funktionale Ende, nicht den Anfang, wo es nichts ausmacht. [Die Beschneidung] entfernt mehr als 50% der sensorischen Nervenenden des Penis, weil sich diese im gefurchten Band und dem Frenularen Delta konzentrieren, die durch die Beschneidung automatisch zerstört werden. Es ist wahrscheinlich eher davon auszugehen, dass an die 75% bis 80% des sensorischen Gewebes [durch die Beschneidung] verloren gehen.
    *Als Wachstumskegel bezeichnet man spezialisierte Vorderende eines Axons (lange Ausläufer einer Nervenzelle), mit dessen Hilfe dieses den Weg in sein Zielgebiet sucht
    Die funktionale Folge [der Beschneidung] ist, dass der sensorische Input in das Rückenmark und bis in das Zentralnervensystem in großen Umfang reduziert wird:
    Folglich hat der Mann nicht mehr allzu viel Gefühl, und viele beschnittene Männer wissen auch nicht wo ihr Orgasmus eigentlich ist– sie haben nicht ausreichend starke Empfindungen vor dem Orgasmus, um erkennen zu können, wie der Anstieg der Empfindungen voranschreitet, und viele dieser Männer werden von ihrem Orgasmus überrascht, mehr oder weniger.

    Ferner machen Sie es sich viel zu leicht, wenn Sie nur den Ihnen genehmen Halbsatz aus der Genesis zitieren:

    „Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berühren den Kern abrahamitischer Religionen: „Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“ (Auszug Gen 17,10–14).“

    Vollständig heißt es dort, daß auch Sklaven beschnitten werden müssen und die Unbeschnittenen ausgerottet gehören.

    10 Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden.
    11 Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen. Das soll geschehen zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch.
    12 Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen, seien sie im Haus geboren oder um Geld von irgendeinem Fremden erworben, der nicht von dir abstammt.
    13 Beschnitten muss sein der in deinem Haus Geborene und der um Geld Erworbene. So soll mein Bund, dessen Zeichen ihr an eurem Fleisch tragt, ein ewiger Bund sein.
    14 Ein Unbeschnittener, eine männliche Person, die am Fleisch ihrer Vorhaut nicht beschnitten ist, soll aus ihrem Stammesverband ausgemerzt werden. Er hat meinen Bund gebrochen
    Genisis, 17

  125. Hagen

    @Tammox
    Ich glaube, die sachlichen und auch wissenschaftlichen Beweise zählen hier nichts. Werden von der Politik komplett ausgeblendet. Man will sie auch gar nicht hören, weil man weiss, dass sie richtig sind.
    Es ist der aufgebaute Druck, dem man nachgeben muss/will, damit einem nicht der immer wieder „Verfolung“ nachgesagt werden kann. Deutschland wird ja immer wieder die Vergangenheit vor Augen geführt und gedroht, anstatt selbst mal bestimmte Haltungen, Positionen und auch Traditionen zu hinterfragen. Auch die anderen Europäischen Länder bekommen Druck und meist geben auch diese Länder nach. Norwegen war/ist da noch am mutigsten. Daher wird hier auch die deutsche Politik nachgeben. Nicht, weil sie die sachlichen Argumente nicht verstehen würden. Daher geht auch keiner vernünftig darauf ein.

  126. Hagen

    Ergänzung: Niemand hier will irgendwelche Glaubensgemeinschaften aus Deutschland verdrängen.
    Jeder hier will einfach nur barbarisch Handlungen an wehrlosen Kindern verbieten und erreichen, dass auch mal religiöse Traditionen überdacht werden, ob diese noch zeitgemäß sind. In der Geschichte wurden ja auch andere barbarische religiöse Handlungen überdacht und werden nicht mehr praktiziert.
    Das Problem ist nur, dass die diesen Religionsgemeinschaften zugehörigen Mitbürger sich gleich in ihrer Religion angegriffen fühlen, auf Konfrontation gehen und blockieren. Sich nicht einmal bei diesem Thema gesprächsbereit zeigen, sondern auf ihrem Standpunkt verharren.
    Das traurige ist, dass die Politik dieser haltung komplett nachgibt. Aus reiner Konfronationsangst.
    Opfer sind mal wieder die wehrlosen Kinder.

  127. Emelei

    @Hagen
    Super, dass die Piraten ein positives Zeichen gegen Beschneidung setzen. Heute habe ich gelesen, dass auch Stimmen aus der Linkspartei das Gerichtsurteil unterstützen.

    Kann man denn noch irgendwas tun, um dem sich jetzt abzeichnenden Wahnsinn (Legalisierung von Körperverletzung) Einhalt zu gebieten?

  128. Maik Diekmannshemke

    Da ich selber im Gesundheitswesen arbeite, ist die Frage für mich sehr interessant, zu welchem Komplikationen es in dem Fall gekommen ist, über den das Kölner Gericht entschieden hat.

    Unter sueddeutsche.de/panorama berichtet diese Zeitung
    „Vierjähriger hat mehrfach in Narkose gelegen“

    Leider kann ich hier vom smartphone aus den link nicht posten. Kann das bitte jemand an meiner stelle tun? Danke 🙂

  129. Adam

    @Maik der Junge wurde nicht Abmulant versorgt er wurde 3 Tage in Narkose gehalten und hat das krankenhaus erst 1 woche später wieder verlassen da die Eichel zerfressen war so gesund ist die beschneidung jaaaaaa ……..

    Naja wir entwickelns uns wie es aussieht in sein Gottes Statt eigentlich heisst es ja Statt und Religion müssen getrennt sein nun Wird Religion schon über Menschen rechte und würde gesetzt was kommt dann als nächste in Deutschland Steinigung und Peitschen hiebe aus Religiösen gründen ?

  130. Andreas

    Ich kann mir nicht vorstellen das ein Gesetz zur Legalisierung von Beschneidungen mit der aktuellen deutschen Rechtslage moeglich ist. Koerperverletzung an dritten mit Religion zu rechtfertigen sollte kaum moeglich sein und wuerde wohl spaetestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Nicht zuletzt weil damit Tuer und Tor fuer eine ganze Reihe uebler Menschenrechtsverletzungen geoeffnet wuerde, faellt diese Grenze kann ich mit verweis auf meine Religion ziemlich viel Unsinn rechtfertigen.

    Ich wuerde auf den Versuch mich ungefragt zu beschneiden mit Gewalt reagieren und wuerde vor jedem Gericht aufgrund von Notwehr freigesprochen. Dies allein reicht imo schon aus um auch wehrlose Kinder vor diesem Brauch zu schuetzen.

  131. Michael Steudten

    Dass es in 2012 nach Jahren der Verbesserung der Rechtslage von Kindern und nachdem der Struwelpeter als schädliche Lektüre für Kinder eingestuft wird (stimme ich zu), kann ich mich eigentlich nicht mehr beruhigen über die Frechheit der etablierten Parteien, eine gesetzliche Regelung herbeiführen zu wollen, die ein essentielles Grundrecht der Kinder davon abhängig machen soll, in welche Religionsgemeinschaft sie geboren werden. Allein die Fragestellung vom Kindeswohl weg zu bewegen ist schon skandalös! Es kann keinen Grund für eine unnötige Teilamputation des Penis`geben! Da kann man suchen wie man will!
    Allmählich erfüllt es mich mit Stolt, dass ich den „Grünen“ noch nie ein Kreuz auf dem Wahlzettel gegönnt habe. Die SPD-Kreuze wird es auch nicht mehr geben. CDU und FDP sowieso nicht. Die „Linke“ nicht. Dann werde ich eben Seeräuber…

  132. Zoe

    Ein zu begrüßendes Verbot der Beschneidung von Kindern und Babys verstößt mit Sicherheit NICHT gegen die Religionsfreiheit – nämlich genau das Gegenteil ist der Fall: Erst die Beschneidung von Kindern und Babys verstößt gegen die Religionsfreiheit! Junge Menschenkinder haben auch Menschenrechte und gehören eigentlich noch keiner Religion an, denn die Voraussetzung für die Religionsmündigkeit ist ein gewisses Alter, sowie Verständnis für die Welt und Religion. Mit 12 oder mit 14 sind Jugendliche per Gesetz religionsmündig und dann vielleicht auf dem Wege zu Christen, Muslime, Juden, Agnostiker, Asatru oder Atheisten. Eine Vereinnahmung der Kinder und Babys von Religionsgemeinschaften verstößt nämlich gegen die Religionsfreiheit DIESER KINDER UND SÄUGLINGE!! Keine Religionsgemeinschaft darf und sollte Dritte (hier die Kinder!) ohne deren ausdrückliche Einwilligung (was im Säuglingsalter noch gar nicht möglich ist) so einfach mirnichts/dirnichts als ihr Religionseigentum betrachten und an ihnen nicht reversible religiöse Riten vollziehen! Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Recht des Menschen auf freie Religionsausübung AN UND FÜR SICH SELBST, aber NIEMALS ein Recht der vereinnahmenden Religionsgemeinschaften und deren Gläubigen auf chirurgische Ritualausübungen an wehrlosen, religionsunmündigen Kindern und Babys, welche mit Sicherheit kein Einverständnis gegeben haben!

    Sollte ein Gesetz pro Beschneidung durchgeboxt werden, so stehen Kinder zudem noch hinter Haustieren zurück, welche nicht (mehr) kupiert werden dürfen.

    Der Wille von Eltern und Religionsgemeinschaften, ihre Kinder und Babys unwiderruflich und ohne deren Einverständnis religiös zu „zeichnen“ und an ihnen markierende Riten zu vollziehen, stellt einen gehörigen Missbrauch an wehrlosen Kindern und Babys dar und verstößt obendrein noch gegen die Religionsfreiheit dieser jungen Menschen – und ist somit weder mit Grundgesetz noch mit Menschenrechten vereinbar. Punkt.

    ERST kommt das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit (und zwar auch für Kinder, denn diese sind tatsächlich MENSCHEN!), und erst DANACH das Recht auf freie Religionsausübung.

  133. Maik Diekmannshemke

    Ich möchte noch zwei Dinge einwerfen:

    In dem diskutierten Fall ist es trotz einer fachgerechten Beschneidung zu ernsthaften Konsequenzen gekommen. Um das Kind nicht noch mehr Streß und Schmerzen auszusetzen, wurde es erneut narkotisiert. Ich möchte erwähnen daß Narkosen bei Säuglingen Kindern und alten Menschen naturgemäß gefährlicher sind als bei Erwachsenen. Es ist nicht auszuschließen daß ein säugling oder kind durch solche konsequenzen letztenendes ums Leben kommt. Der jüdische Glaube sieht vor, daß wenn zwei Jungen auf diese Art ums Leben gekommen sind, der Dritte nicht mehr beschnitten wird.
    In Deutschland ein solcher Todesfall ausgehend von einer Beschneidung ohne medizinische Indikation als Todschlag gewertet werden. Ist dieser Todschlag dann auch straffrei?

    Ich denke auch daß wir diese Frage nicht für jede Religionsgemeinschaft einzeln lösen können, sondern wir brauchen eine Regelung für alle Erziehungsberechtigten. Was ist, wenn eine Religionsgemeinschaft das Einsetzen von Brustimplantaten bei Mädchen fordert? Was ist, wenn jemand sich auf sein Erziehungsrecht beruft und einfach so bei seinem Kind körperliche Veränderungen vornehmen möchte?

    An die Gläubigen möchte ich appelieren: Was ist wichtiger, die Liebe zu Eurem Glauben oder die Liebe zu der Gesundheit Eurers Kindes?

  134. Emelei

    @Hagen
    Könnten die Piraten vielleicht eine Presseerklärung abgeben? Bei den Nachrichtenmeldungen hört man nämlich nichts davon.

  135. Hagen

    @emelei Ich bin ja kein Pirat. Ich würde es mir allerdings auch wünschen. Nur weiss ich nicht, welcher Sender das dan ausstrahlen würde, denn die Medien schwenken ja (vermutlich durch politischen? Druck) momentan auf die Pro-Beschneidungslinie ein…

  136. Zoe

    @Michael Steudten: Der Struwwelpeter wurde von einem Frankfurter Arzt geschrieben, mit dem Hintergrund, dass Kinder (um Läuse und Krätze-Verborkungen der Kopfhaut zu vermeiden) sich die Haare schneiden lassen sollten. Das Daumenlutschen stellte seinerzeit noch eine große Gefahr dar, da Kinder regelrecht in der Gosse zwischen Pferdeäpfeln im Dreck spielten. Von wegen „Schmutz reinigt den Magen“ – schlimme Infektionen waren an der Tagesordnung, die Kindersterblichkeit war hoch – Penicillin gab es nicht. Was also konnte man tun? Der Suppenkasper sollte Kinder dazu animieren, in eh schon mageren Zeiten zu ESSEN, damit sie nicht verhungern. Es war damals wirklich ratsam, den Kindern ein Speckpolster anzufüttern, damit sie zehren konnten in mageren Zeiten. Durch Zündeln sind schon viele Kinder umgekommen, auch das war (und ist auch noch heute) traurige Realität…
    Der Autor des Buches bezweckte mit diesem Werk etwas bestimmtes, nämlich die Kindersterblichkeit zu verringern.
    Bin selbst mit dem Buch großgeworden und fand es nicht weiter schlimm, auf jeden Fall habe ich mir das Zündeln mit Streichhölzern verkniffen; die Märchen der Gebrüder Grimm waren noch ein Zacken schärfer und werden für die Kinder heute „entschärft“ geschrieben – was aber Verantwortliche heute komischerweise schon zur „Kinderstunde“ nicht davon abhält, im Fernsehen Gewalt, Mord und Totschlag im Sinne von „eine Zensur findet nicht statt“ zu zeigen – aber der Stuwwelpeter gilt als schädlich eingestuft…

  137. Detlef Bosau

    zu: Volker Beck sagt:
    10. Juli 2012 um 14:35

    Folgendes war die Tage in der Presse zu lesen:

    http://www.ksta.de/politik/beschneidung-vierjaehriger-war-mehrfach-in-narkose-,15187246,16622042.html
    http://www.focus.de/politik/deutschland/penis-war-uneben-und-zerfressen-vierjaehriger-nach-beschneidung-mehrfach-in-narkose_aid_782118.html

    So sieht es also aus, wenn Dr. Omar Kezze aus Köln nach allen Regeln der Kunst einen Jungen beschneidet und Volker Beck, MdB dies nicht als Körperverletzung sieht. Es heißt dort u.a.
    „Drei Verbandswechsel hätten „in Narkose“ stattgefunden. In dem Arztbrief stehe weiter, dass die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel „uneben, zerfressen und fibrinös belegt“ gewesen seien. Der Junge sei zehn Tage in klinischer Behandlung gewesen.“

    Das ist also eine kunstgerecht vorgenommene Beschneidung von einem niedergelassenen Chirurgen?

    Herr Beck, erlauben Sie die direkte Frage: Sind Sie bescheuert? Oder haben Sie wirklich keine Ahnung, wovon Sie reden?

    Der arme Kerl ist für sein Leben verpfuscht und Sie verharmlosen den ganzen Dreck auch noch?

    Und was kommt nach dieser Salamitaktik denn noch? Erfahren wir demnächst, daß der Penisstumpf amputiert werden musste?

    Der Bundestag macht sich zum Beihelfer von Straftaten, wenn dieser ganze Beschneidungsdreck nicht endlich beendet wird, und zwar mit allem „Basta“, was die rechtsstaatliche Basta-Litanei hergibt.

  138. Robert Heyn

    Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, nach der Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell „Rechtsfrieden“ für muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland an. „Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen“ müssten in Deutschland straffrei möglich sein, fügte der Regierungssprecher hinzu.

    Gerade konservative Kreise fordern doch immer theatralisch, dass sich die hier lebenden Migranten klar zum deutschen Rechtsstaat bekennen müssen. Und jetzt kuscht die Politik vor denen, die sich offen dazu bekennen, unser Recht zu brechen? Vor denen, die Toleranz fordern, ihre Intoleranz zu leben. Die das Recht einfordern, anderen ihre Rechte zu nehmen. Die die Freiheit einfordern, anderen ihre Freiheit zu nehmen. Die sich diskriminiert sehen, wenn ihnen untersagt wird, zu diskriminieren.
    Die auf unser Recht zu ihren Gunsten pochen und die Bibel hervorholen, wenn ihnen unser Recht nicht genehm ist.

    Was ist bloß mit unseren Politikern los? Keiner traut sich, seine Stimme für die Kinder und gegen diese gelebte Unanständigkeit zu erheben. Es ist eine Schande!

  139. Tammox

    @ HAGEN:

    “die sachlichen und auch wissenschaftlichen Beweise zählen hier nichts. Werden von der Politik komplett ausgeblendet.“

    Die Erfahrungen mache ich leider seit ein paar Wochen. Künast, Roth und Beck werfen ihre kinderfeindlichen Thesen auf den Markt, um vor den Religiösen in die Knie zu gehen und verweigern sich anschließend der Diskussion. Auf Facebook war zu sehen, daß sie fast ausschließlich kritische Anmerkungen bekamen. Frau Roth hat dann den ganzen Thread gelöscht. Beck hat’s stehen lassen, aber auch nicht öffentlich reagiert. Dafür hat er in Emails extrem gereizt und pampig reagiert. Ich habe selbst von ihm einige Bosheiten abbekommen, wie ich es vorher nicht für möglich gehalten hätte von einem Spitzenpolitiker. Ich verstehe bis heute nicht, warum er sich so gehen lässt.

    Einiges habe ich hier dokumentiert:

    http://tammox2.blogspot.de/2012/07/einmal-shitstorm-bitte.html

    und

    http://tammox2.blogspot.de/2012/07/shitstorm-2-teil.html

    @ZOE:

    “Ein zu begrüßendes Verbot der Beschneidung von Kindern und Babys verstößt mit Sicherheit NICHT gegen die Religionsfreiheit“

    Zu Deiner Anmerkung bezüglich der Religionsfreiheit möchte ich Bönt zitieren.

    Aus:
    „Der soldatische Mann“ von Ralf Bönt

    (SZ, 13.07.12)

    Es handelt sich beim Verbot der Beschneidung nämlich nicht um den Zugriff der Mehrheit auf die Minderheit, sondern um den Schutz des einzelnen Unmündigen vor dem Zugriff der als Mehrheit auftretenden Religionsgemeinschaft. Es ist hier gerade nicht der Kölner Richter, dem man in die Nähe totalitären Gedankenguts rücken kann. Die Beschneidung ist auch keine Lappalie, wie ihre Verteidiger gern sagen. Schließlich müssten sie sich dann auch nicht so aufregen. Vielmehr handelt es sich um eine irreversible körperliche und seelische, nämlich sexuelle Enteignung allerersten Ranges, nach der man sich in Mosebachs Logik des verbliebenen Restes von Persönlichkeit umso mehr erfreuen sollte. Und sie geschieht voller Kalkül: Kulturübergreifend ist der Eingriff die Initiation eines Männerlebens, in dem das Individuum stört. Mit der Vorhaut schneidet man schließlich die männliche Empfindlichkeit und deren Schutz ab: Man kehrt den Mann nach außen, ins Ungeschützte.

    […]

    Die Vermutung, religiöses Leben sei in Deutschland nicht mehr möglich, ist gerade falsch, weil Freiheit, und damit auch die Freiheit der Religionswahl, nur möglich ist, wenn der Einzelne geschützt wird. Der Schutz der Religionsgemeinschaft ist über diesen Schutz des Einzelnen installiert, denn ausgerechnet hierzulande ist bekannt, wie es ist, wenn sich die Gemeinschaft in den Besitz eines Einzelnen bringt. Die Beschneidung macht dies symbolisch und tatsächlich. Sie ist sexuelle Gewalt. Sie führt nach der Studie von Frisch, Lindholm und Grønbúk zu eben jenen Problemen, die der gesunde Menschenverstand sich auch ausmalen kann: Geschlechtsverkehr ist schmerzhaft und Orgasmen sind kompliziert.

    http://tammox2.blogspot.de/2012/07/erbarmlich-erbarmlich-erbarmlich.html

  140. Christoph Müller

    Sehr geehrter Herr Beck,

    Sie begründen Ihre Position mit der wiederholten Behauptung, dass die Beschneidung der Penisvorhaut keine beeinträchtigenden Folgen bei den Betroffenen habe. Mittlerweile wurden in den Kommentaren zu Ihrem Blogeintrag mehrere Quellen genannt, die dieser Behauptung widersprechen und dies mit einer Vielzahl von seriösen medizinischen Fachartikeln und Untersuchungen belegen. Falls Sie noch nicht dazu gekommen sind, so nehmen Sie sich bitte die Zeit diesen bereits genannten Artikel zu lesen:
    http://flexikon.doccheck.com/de/Zirkumzision

    Auch die Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung vertritt eine Position, die Ihren Behauptungen über die Auswirkungen und den prophylaktischen Nutzen der Zirkumzision klar widerspricht:
    http://www.aerzteblatt.de/archiv/61273

    Ich würde gerne erfahren, ob sich Ihre Position aufgrund dieser Fakten mittlerweile geändert hat.

    Als persönlich Betroffener möchte ich nachdrücklich an Sie und Ihre MitunterzeichnerInnen appellieren endlich Rechtssicherheit zu schaffen:
    – eine Beschneidung von Minderjährigen in medizinisch nicht indizierten Fällen muss als schwere Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden,
    – bei einer Beschneidung von Volljährigen muss der durchführende Arzt dazu verpflichtet werden, vor dem operativen Eingriff den Patienten über die möglichen und durchaus schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen ausreichend zu informieren.

  141. Norbert Richter

    „Wer seine Rute schont, der haßt seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn bald.“
    Das steht in der Bibel. Ist denn nun christliches Leben in Deutschland nicht mehr möglich, weil die Prügelstrafe verboten wurde? Naja, wenn man Herrn Mixa fragt ist das vielleicht auch so…Ich bin kein Moslem und auch kein Jude, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, das Jude sein auf „keine Vorhaut haben“ reduziert werden kann, wie es jetzt teilweise von orthodoxen Juden behauptet wird. Da muss doch mehr dazu gehören?? Zumal die Beschneidung ja weiterhin möglich ist, nur eben in einem Alter in dem man entscheidungsfähig ist.
    Es ist schon traurig zu hören, dass hier von unseren Politikern offensichtlich sofort eine rechtliche Ausnahme gefordert wird. Ganz offensichtlich findet eine Abwägung der Rechte des Kindes und der Religionsfreiheit nicht statt, das Ergebnis steht schon vorher fest: Beschneidungen müssen weiter möglich sein.

    „Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).“

    Es ist wirklich grotesk, die Rechte der Hunde sollen in Deutschland bald besser geschützt sein wie die von Menschenkinder. Das das von den C-Parteien gefordert wird, wundert mich ja nicht, das aber die Grünen jetzt die Menschenrechte relativieren wollen, lässt mich stark zweifeln ob sie für mich noch wählbar sind.

  142. Detlef Bosau

    Ich gebe hier den Wortlaut meiner Strafanzeige gegen Volker Beck, MdB, bei der Onlinewache der Polizei NRW wieder:
    —————
    Nachrichtlich

    Herrn Bundestagsprädisent Prof. Dr. Norbert Lammert
    Herrn Volker Beck, MdB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Herr Beck, MdB mit Wahlkreis (und ich vermute daher auch Wohnsitz) Köln äußert sich in einem Wortbeitrag auf seiner Homepage
    zur Frage der religiösen Beschneidung, im vorliegenden Fall bei Juden.

    http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2469&Itemid=1

    Es geht nicht darum, daß irgend jemand in Deutschland „Die Juden“ kriminalisieren will.

    Es geht aber darum, daß Herr Beck in diesem Beitrag die männliche Beschneidung vor allem bei Knaben verharmlost, einen Akt, der mit Urteil vom 7. Mai d.J. vom LG Köln letztinstanzlich als strafbare Körperverletzung gewertet wurde, und der (schon länger, man hat uns das nur nochmal erläutert) seitdem zurecht unter Strafe steht.

    Ich will hier auf den medizinischen Sachverhalt gar nicht eingehen, daß das Opfer der in Köln streitgegenständlichen Beschneidung nach der Operation, meines Wissens von Dr. Omar Kezze, Köln, vorgenommen, mit Komplikationen in der Notaufnahme eines Krankenhauses vorgestellt wurde und danach 10 Tage lang stationär behandelt werden mußte, allein die Verbandwechsel waren wohl nur unter Vollnarkose möglich, und daß dieser barbarische Pfusch, den Dr. Kezze dort abgeliefert hat, noch als „lege artis“ eingestuft wurde, zeigt die schier kriminelle Fehlwahrnehmung des Sachverhalts in unserem Land.

    Herrn Beck scheint dies nicht zu interessieren, er ermuntert weiter Menschen, aus religiösen Gründen Jungen Teile Ihrer Genitalien abzuschneiden und verwirklicht damit aus meiner Sicht den Tatbestand der Billigung und Belohnung von Straftaten.

    Gleichzeitig mit dieser Mail ersuche ich den Herrn Bundestagspräsidenten, im Falle er Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die erforderliche Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Volker Beck in die Wege zu leiten.

    Sofern von mir eine papierschriftliche Einlassung benötigt wird, bitte ich um entsprechenden Hinweis, ich werde dies unverzüglich nachreichen.

    Mit freundlichem Gruß

    Detlef Bosau

  143. Michael Stürmer

    Hallo Herr Bosau,
    diese Anzeige ist juristisch völliger Nonsens. Bitte schauen Sie doch zumindest einmal nach, welche Straftaten im Katalog des § 140 StGB („Belohnung und Billigung von Straftaten“) aufgelistet sind: etwa die Vorbereitung eines Angriffskrieges, Mord oder Vergewaltigung – aber nicht die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB um die es bei der Zirkumzision geht.
    Angesichts der kontroversen und intensiven Debatte ist es meines Erachtens zudem ziemlich peinlich und wurstig, eine ihnen nicht genehme Meinung mit einer Strafanzeige unterbinden zu wollen. Vielleicht erteilen Ihnen Herr Beck und Herr Lammert in ihren Antwortschreiben ja ein wenig Nachhilfeunterricht in Grundrechtsfragen, insbesondere zur freien Meinungsäußerung. Sie könnten ihn offensichtlich gebrauchen.

  144. TM

    So nonsens ist die Strafanzeige nicht, wenn dadurch mehr Licht in den Hintergrund strahlt. Es ist mehr als traurig, dass die Informationen nur scheibchenweise durchsickern. Ein zwei kritische Artikel in Zeitschriften und 97 % Einheitsmeinung. So stelle ich mir kritischen Journalismus nicht vor ! Gut, Art 5 GG steht halt hinter Art 4 GG.

    Wie dem auch sei, wenn der Name des Arztes (LG Köln) dieser ist, so propagiert er die Beschneidung.
    http://www.way-to-allah.com/themen/Beschneidung.html

  145. Karin Stegemann

    Ein Beschneidungsverbot wäre aufgrund der deutschen Geschichte eine sehr heikle Angelegenheit. Andererseits würde eine gesetzliche Regelung pro Beschneidung dazu führen, dass Kinder von Muslimen und Juden nur ein eingeschränktes Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit hätten. Eine Diskriminierung der besonderen Art also. Politisch sehe ich dazu keine Alternative, aber es bleibt doch ein sehr unbefriedigendes Gefühl. Es wäre gut, Herr Beck, wenn Sie auf dieses Dilemma mehr eingingen und nicht einfach so beiseite wischen würden.

  146. Detlef Bosau

    @Michael Stürmer

    Als unsere „Mutti“ über den Tod Osama Bin Ladens gejubelt hat, hat man genau denselben Paragraphen hervorgeholt.

    Wissen Sie, ich lasse mich gerne belehren, welcher Paragraph der richtige ist.

    Aber niemand, Sie auch nicht, können mir weismachen, daß es rechtens ist, wenn Volker Beck zu strafbaren Handlungen aufruft und das tut er hier!

    Und ich frage mich langsam, warum dieses Land nicht langsam aufsteht wie ein Mann (und um Männer geht es dabei) um diesem Irrsinn ein Ende zu bereiten!

    Mir geht es insbesondere auf den Sack, sorry, wenn ich so offen bin, wie dieses Land wie auf Kommando dem Zentralrat der Juden in den Arsch kriecht! Was da passiert, einige Rabbis führen einen Veitstanz auf und Mutti wird geschmeidig, das hätte sich doch die NPD und die „Deutsche Nationalzeitung“ gar nicht besser ausdenken können!

    Da hätte man doch 10 Minuten die Kamera mitlaufen lassen, dagegen wäre doch Goebbels Machwerk „Der ewige Jude“ als Werbefilm für das Judentum durchgegangen!

    Daß die Kirchen mitschleinem, war klar, spätestens bei der Mezizah (der Ablutschung) werden doch katholische Geisliche neidisch…..
    Oh wie schön war doch St. Blasien, als noch keiner hingesehen hat….

    Sünnetci und Mohelim sind pädophiler Abschaum und sowas gehört weggesperrt, und zwar für immer! (credits to G. Schröder)

    In was für einem Land leben wir denn bitte eigentlich?

  147. Maik Diekmannshemke

    Ich denke wir sollten hier auch den Gleichheitsgrundsatz Art 3 GG wahren. Ein Kind in einer moslemischen oder jüdischen Familie hat sicher das gleiche Anrecht auf körperliche Unversehrtheit wie jedes andere Kind auch.

    Ich finde den Begriff Beschneidungsverbot auch nicht passend. Es ist ja nicht gesagt daß eine Beschneidung generell strafbar ist.

    Ich habe jetzt noch das Argument gelesen, daß ein Kind dann ja nicht ab dem achten Tag des Lebens dem jüdischen Glauben angehören kann. Das Urteil würde also die Religionsfreiheit des Kindes einschränken.

    Nun wenn ein Säugling einen Glauben praktizieren möchte bzw sich bewußt für diesen Glauben entscheidet, dann kann der Säugling das auch sicherlich gegenüber seinem Umfeld kommunizieren. Das ist die einzige Voraussetzung hier in Deutschland, die erfüllt sein muß, damit wir die Beschneidung auf jeden Fall begrüßen und befürworten können. Die jetzige Rechtslage muß also gar nicht geändert werden.

    Ich denke hier steckt irgendwo das eigentliche Dilemma bei dieser Debatte.

  148. Detlef Bosau

    Und wem mein Kommentar zu drastisch war: In den einschläigen Foren im Internet wird doch sogar darüber phantasiert, ob Beschneidern (Sünnetci, Mohelim oder diesen Schlachtern in den USA „einer abgeht“, wenn sie kleine Jungs beschneiden, ich bin ein wohlerzogener Mann, ich weiß nicht, was diese Redewendung bedeutet, vielleicht hilft mir mal jemand….

    Und für die Schwulengemeinde unter den Beschneidungsfetischisten gibt es in Dinslaken einen eigenen „Cutting Club“
    http://www.cuttingclub.de/

    Man hat auch schon mal bei Bärbel Schäfer (ja, der jetztigen Frau von Michel Friedmann) in einer Talkshow zum erhellenden Thema „Mein Freund muß beschnitten sein“ dem Fernsehpublikum beratend zur Seite gestanden, IIRC. (Den Hinweis auf die Sendung findet man heute noch, ich weiß nur nicht, ob Beschneidungscheffetischist Holzapfel dort rumgesenft hat.)

    Dieses ganze „voll verständnisvolle Gesülze“ ist doch eine totale Kacke, entschuldigung, die nicht darüber hinweg täuscht, daß es sich bei der Beschneidung kleiner Jungen um eine pädophil motivierte Teilkastration handelt.

    Und die Leute, die sowas machen oder befürworten, sind krank und gehören hinter Schloß und Riegel. So etwas darf nicht einen einzigen Schritt in die Freiheit setzen!

    Da wird ohne Betäubung mal eben zwanzig Minuten lang am Penis eines Kindes rumgeschnitten, ohne Betäubung, bei den Juden kommt danach die Peria, das kaputtreißen des inneren Vorhautblattes, danach kommt die Mezizah, da wird das verstümmelte Geschlechtsteil ausgesaugt, also das ist sowas von grauenvoll, das hätte sich doch der „Stürmer“ nicht mal ausdenken können!

    In Köln liegt das Opfer von Dr. Kezze 10 Tage stationär, Verbandwechsel gehen nur unter Vollnarkose, und statt hier, wie es mir gemäß wäre, über die Todesstrafe für so einen Schlachter nachzudenken, schwadroniert hier ein leibhaftiger MdB was von Toleranz und Rechtssicherheit, um diesen Dreck zu erlauben!

    Und der Zentralrat der Juden schickt einen ultraorthodoxen Langbart nach dem andere zum Veitstanz in die Medien, die BILD Zeitung veranstaltet ganze Serien „ich freue mich auf meine Beschneidung“, ja, man sieht es den Kindern auch immer so an, wenn die sich vor Angst in die Hose scheißen.

    Ich erkenne unser Land nicht mehr wieder!

  149. Kritiker

    Sehr geehrter Herr Beck,

    nach meiner Überzeugung hat das Gericht im Ergebnis richtig abgewogen, indem es die Rechte (Körperliche Unversehrtheit) des Kindes hervorgehoben hat, die eben auch Abwehrrechte gegenüber dem Erziehungsrecht der Eltern sind, die insbesondere dann zur Geltung kommen, wenn eine Handlung (hier Einwilligung in die Körperverletzung des Kindes) der Eltern nicht klar erkennbar dem Wohle des Kindes dient. Vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt (§ 1631 II BGB), ist, dass eine körperliche Bestrafung (z.B. Ohrfeige, welche ein geringerer Eingriff als eine Beschneidung ist) nicht erlaubt ist. Wenn also eine Ohrfeige als Erziehungsmittel schon verboten ist, wie kann dann eine Beschneidung (wobei sich mir dazu nicht erschließt, weshalb eine Beschneidung ein Erziehungsmittel darstellen bzw. das Kind in irgendeiner Weise pflegen soll) erlaubt sein(?). Nur weil das eine Religion vorschreibt, kann kein Argument sein. Denn dann müsste man ebenso wieder eine körperliche Züchtigung von Kindern erlauben, wie es z.B. die Bibel und – zumindest indirekt – der Koran vorschreibt.

    Für mich bleibt im Ergebnis festzuhalten, wenn sich jemand in seinen Meinungen nicht widersprechen will, dann muss er, wenn er Beschneidung erlauben will, ebenfalls Ohrfeigen oder etwas härtere körperliche Strafen erlauben, welche in tatsächlicher Hinsicht – im Gegensatz zu Beschneidungen – noch nicht mal bleibenden körperlichen Folgen nach sich ziehen. Allerdings stellt er sich damit eindeutig gegen den Willen des Gesetzgebers, der sich z.B. in § 1631 II BGB („(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“) ausdrückt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kritiker

    P.S: Die Formulierung des § 1631 II BGB stammt aus Grüner-Regierungszeit.

    Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts
    Vom 2. November 2000 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. November 2000 1479)
    http://www1.bgbl.de/

  150. Detlef Bosau

    @Maik D.: Das Dilemma ist tatsächlich da. Wie ich mich vorhin belehren lassen musste, kann der Bundestag das ganze nur straf_frei_ stellen, wenn er erstmal die Beschneidung verbietet.

    Man müsste also erstmal die Beschneidung generell verbieten (daran ist man ja sogar bei der FGM gescheitert) um dann Tatbestände zu definieren, die zur Straffreiheit führen können.

    Das BVerfG täte sich da mit einem normativen Urteil leichter.

    Der Vorstoß der Parteien (und ich wiederhole mich, ich vermute eine gewisse Hörigkeit gegenüber dem ZJD dahinter) war, allein um das „ersollte“ Ziel zu erreichen, das denkbar dümmste wo geht.

    (Gratulation an Herrn Graumann: Im Fußball nennt man sowas ein Eigentor.)

  151. Maik Diekmannshemke

    @Detlef Bosau:
    Kannst Du mal die genaue juristische Argumentation nennen, warum man die Beschneidung erst als Straftat genau definieren muß? Ich war der Meinung daß all diese Argumentationen schon durch den Begriff Körperverletzung und wann es erlaubt ist erfaßt ist.

    Ich zweifel daran daß ein entsprechendes Gesetz Rechtssicherheit schafft.
    Es müßte eine Überprüfung durch das BVerG standhalten und es wäre sehr atypisch zu unseren jetzigen Rechtsnormen was Fragen der Erziehung, Sorgerecht Schulpflicht und sogar Tierschutz angeht.

    Auch könnte es je nachdem welcher Argumentation sich die Abgeordneten anschließen, auch wieder mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden. Zuletzt bei der Frage nach dem Ausstieg vom Atomausstieg geschehen.

  152. Zoe

    Ich fasse es einfach nicht… Ich habe gerade nach „Metzitzah B’Peh“ gegoogelt, bin einfach nur noch sprachlos und verliere gerade meinen Glauben in die Menschheit…

  153. generatoren

    Ob die Aufgeregtheit der Debatte etwas mit der tiefen Fremdheit der Religionsfernen gegenüber mehrtausendjährigem Brauchtum und deren nicht minder tiefem Unverständnis gegenüber modernen laizistischen Staaten zu tun hat? Ein Anfang wäre, gutes Argumentieren zu probieren. Nur Mut, der eine oder andere Beitrag hier hat doch die Messlatte hoch angesetzt. Jetzt muss es nur noch oben ankommen.

  154. Maik Diekmannshemke

    @Detlef Bosau:
    Wenn ich das richtig sehe, kann man die ganze Sache nur innerhalb des Strafgesetzbuches regeln:
    Eine Beschneidung bei einem nicht einwilligungsfähigen Kind ist generell strafbar. Es sei denn, es liegt eine klare medizinische Indikation vor oder..
    Ich kann mich an einen Lehrer erinnern, der uns Schülern immer vermittelt hat daß ein Schwangerschaftsabbruch im StGB geregelt ist. Er sei nicht erlaubt, aber unter Umständen straffrei. Und zwar ist das alles direkt nach Mord und Totschlag im StGB geregelt.

    Nun, das Ganze schließt natürlich mit ein, daß wir es generell ächten. deshalb regeln wir es ja auch im StGB. In diesem Fall in einem Atemzug mit Körperverletzung und auch der weiblichen Beschneidung.

  155. Andreas

    Sehr geehrter Herr Beck,

    auch ich möchte Sie nochmals eindringlich bitten zur Kritik an ihrer Position Stellung zu nehmen.
    Meiner Meinung nach wurden alle Behauptungen und Argumente die Sie aufführen widerlegt und entkräftet.

    Ich möchte nochmals auf ihre Positionen eingehen:

    „Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben. Diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter müssen in der Problemlösung einander so zugeordnet werden, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Ihnen müssen Grenzen gesetzt werden, damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können.“

    Das recht auf körperliche Unversehrtheit des Jungen gelangt zu optimaler Wirksamkeit wenn der Körper des Jungen unversehrt bleibt.
    Die Religionsfreiheit ist ein persönliches Abwehrrecht. Keinesfalls lassen sich mit Verweis auf Religionsfreiheit Körperverletzungen an Dritten rechtfertigen.
    Das Erziehungsrecht der Eltern schließt Körperverletzung nicht ein. Eltern dürfen ihr Kind weder körperlich züchtigen noch medizinisch unnötige Amputationen vornehmen.

    „Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einvernehmlich aus. Damit ist die freie Entscheidung der Eltern die Regel. Für jede staatliche Regelung dagegen muss es durchschlagende Gründe geben und bleibt deshalb die Ausnahme.“

    Eltern dürfen nicht nach belieben über ihre Kinder entscheiden, sie müssen sich an Gesetze halten. Kinder haben Rechte.
    Gegen die Beschneidung liegen durchschlagende Gründe vor. Sie ist ein in jedem Fall schmerzhafter Eingriff, ohne medizinische Indikation der das Kind ohne Not dem Risiko von Komplikationen (u.a. auch Tod) aussetzt. Strittige Vorteile werden erst im Erwachsenenalter wirksam.

    „Deshalb sind z.B. Eltern, die vielfach auch auf Wunsch der Minderjährigen das Stechen der Ohrläppchen genehmigen wollen, nicht mit Strafverfolgung überzogen, weil es sich um einen zwar nicht schmerzfreien, aber doch geringfügigen Eingriff handelt.“

    Das Stechen der Ohrläppchen wird wie gesagt auf Wunsch des Minderjährigen ausgeführt, es liegt also eine Zustimmung vor.
    Der Eingriff ist überdies lange nicht so schwerwiegend und mit möglichen Komplikationen behaftet wie eine Beschneidung, zudem ist sie reversibel. Trotzdem sollten übermäßige Piercings bei Kindern vermieden werden.

    „Für die Vorhautbeschneidung bei Jungen gibt es achtbare Gründe. So empfiehlt beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation WHO die Beschneidung, u.a. aus Gründen der HIV-Prävention.“

    Diese Aussage ist falsch, es gibt für die Beschneidung keine achtbaren Gründe. Medizinische oder hygienische Gründe sind bestenfalls strittig, bei Kindern liegt keinerlei medizinische Indikation vor. Die WHO empfiehlt die Beschneidung nicht für Kinder, sondern für erwachsene Menschen in AIDS Hochrisikogebieten.

    „In den USA ist es gar nahezu gesellschaftliche Normalität, dass ohne religiöse Vorgabe männliche Neugeborene beschnitten werden. Diese Eingriffe sind sicher nicht als medizinisch notwendig anzusehen, aber sie sind vom Elternrecht der elterlichen Sorge umfasst.“

    Unrecht wird nicht zum Recht, nur weil es in einem anderen Land gesellschaftliche Normalität ist.
    In den USA gibt es auch die Todesstrafe, wir lehnen sie ab.
    In den USA ist die Beschneidungsquote aus guten Gründen rückläufig, es gibt verschiedene Bürgerinitiativen gegen sie.

    „Die 4000 Jahre alte Praxis der symbolischen Inkorporation in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und Islam. Es ist daher von der Religionsausübungsfreiheit geschützt.“

    Die Religionsfreiheit gilt nur für die betreffende Person selbst. Sie ist keine Basis für Grundrechtsverletzungen an anderen Personen. Wie alt muss eine religiöse Praxis sein um Schutz zu genießen? Würden sie auch im Fall von Scientology auf Religionsfreiheit plädieren wenn hier Amputationen an den Kindern ihrer Anhänger vorgenommen werden sollten?

    „Eine Beschneidung bei Jungen wird auch unabhängig von der Religion, zum Beispiel aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt. Sie hat praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen.“

    Hygienische Gründe sind in Deutschland nicht ausschlaggebend. Nochmals: Es besteht keinerlei medizinische Indikation für eine Beschneidung, das Kind hat dadurch keinerlei Vorteile. Lesen Sie bitte entsprechende Fachliteratur.
    Eine Beschneidung hat sehr wohl beeinträchtigende Folgen, z.B. ist Masturbation ohne Gleitmittel kaum möglich.

    Eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht wäre in der Tat wünschenswert. Diese kann meiner Meinung nach nur dahingehend lauten das für Amputationen vernünftige Gründe vorliegen müssen und eine religiöse Tradition keineswegs als solche gelten kann.

    All ihre Behauptungen und Argumente wurden hier mehrfach überzeugend und mit Belegen widerlegt, Herr Beck.
    Ich bitte Sie neue Argumente vorzubringen oder sich von Ihrer Position abzuwenden.
    Sie haben Unrecht.
    Wer A sagt muss nicht auch B sagen, er kann erkennen das A falsch war. Zeigen sie Vernunft und Größe, geben Sie zu sich geirrt zu haben. Nutzen Sie ihr politisches Gewicht künftig im Sinn von Menschenrechten, Kindeswohl und Grundgesetz – setzen Sie sich für ein Verbot medizinisch nicht indizierter Beschneidung ein.

    mfg,
    Andreas

  156. Ebi

    Volker Beck: „Ich warne vor scharfen Tönen…“

    Da haben Sie recht Herr Beck!

    Es ist an Unverschämtheit einfach nicht zu überbieten wenn Herr Graumann mal wieder eben auf die atomare Sprengkraft der Holocaust-Keule vertraut. Es ist eine unerhörte und absolut nicht entschuldbare Art und Weise mit billigen rhetorischen Tricks lediglich ureigenste Machtinteressen durchsetzen zu wollen.

    So wie man Sie kennt, haben Sie Herr Graumann sicher unverzüglich in Ihr Büro einbestellet und ihm mal kräftig die Meinung gegeigt. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, es ist unfassbar wie dieser Mann scheinheilig vorgibt für alle hier lebenden Juden zu sprechen und unser Rechtssystem mit der Judenverfolgung im dritten Reich vergleicht.

    Da fehlen mir auch die Worte

  157. Michael

    Nachdem ich oben schon einmal allgemein zum Thema Stellung genommen habe, möchte ich Herrn Beck noch einmal darauf hinweisen, wie verletzend und niederschmetternd es war, seinen Kommentar hier zu lesen. Wie schon oben erwähnt, wurde auch mir dieses ach so unbedeutende Häutchen genommen. Die Verminderung meiner sexuellen Empfindsamkeit zwischen 50 und 70 %, machte mich zu einem wunderbaren Frauenspielzeug. Wie andere beschnittene Männer war ich hierauf in meiner Jugend durchaus stolz. Heute frage ich mich, wie sich Sex wohl wirklich anfühlt und werde dies wahrscheinlich niemals erfahren. Ich bedanke mich für die vielen verschiedenen Informationen und Links, die ich hier fand. Vielleicht versuche ich über den Weg der jahrelangen Qual bzw. Dehnung wirklich dieses unbedeutende Sexualorgan zurückzuerobern. Brutal ist es aber als Amputierter von einem MdB verhöhnt zu werden, dessen Partei ich tatsächlich gewählt habe. Wenn Sie Herr Beck mir als Geschädigtem sagen, ich soll mich nicht so haben, das sei keine Beeinträchtigung, da bekomme ich wahrlich einen Kloß im Hals. Vielen Dank!

  158. Ebi

    @Michael

    2007 hat das OLG Frankfurt (!!!) AZ 4W/12/07 in einem Zivilverfahren einem Beschneidungsopfer ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR zugesprochen. Dabei ist das Gericht ja sogar noch von der damaligen Auffassung ausgegangen dass eine Beschneidung keine Nachteile in der Zukunft bringe.

    Leitsatz:
    Veranlasst der nicht sorgeberechtigter Vater ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter die Beschneidung eines noch nicht einwilligungsfähigen Kindes, so liegt darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Kindes, die schon wegen der Genugtuungsfunktion einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes begründet.Veranlasst der nicht sorgeberechtigter Vater ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter die Beschneidung eines noch nicht einwilligungsfähigen Kindes, so liegt darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Kindes, die schon wegen der Genugtuungsfunktion einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes begründet.

    Zum Nachlesen: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/dz2/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE244012007%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

    Michael, meine persönliche Meinung:
    Wenn Sie wollen und es sich zutrauen, reichen Sie Klage ein, erstatten Sie Strafanzeige solange es noch geht. (Ironie_modus_on) Wenden Sie sich wegen Prozesskostenunterstützung an Herrn Graumann, die wollen ja gerade einen Präzedenzfall schaffen um die Sache ans höchste Gericht zu bringen.
    (Ironie_modus_off)

    Holen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens. Auch wenn vielleicht wegen Verjährung keine Aussicht auf Erfolg besteht, die politische Wirkung könnte weit schlagkräftiger sein als alle zigtausend Kommentare in all den Nachrichtenblogs der letzten Tage zusammen.

  159. Enders

    Und wieder das typische Schwarz-Weiß-Denken bei der weiblichen Beschneidung. Aber dazu haben ja einige schon was gesagt.

    Ich würde gerne von den Gegnern der weiblichen Beschneidung folgendes wissen, da häufig mit den schlimmen Schmerzen argumentiert wird:

    Ein Gedankenexperiment: Nehmen wir an es wäre möglich die weibliche Beschneidung absolut schmerzfrei durchzuführen. Damit meine ich, daß das Mädchen während, nach und wegen der OP NIEMALS in ihrem Leben Schmerzen hatte oder haben wird.

    Wäre es dann ihrer Meinung nach immer noch eine Menschenrechtsverletzung? Und wenn ja, warum gelten die gleichen Gründe nicht für Jungs?

  160. Michael

    Es geht auch mir in erster Linie darum, diesem Menschen hier aufzuzeigen, was für ein Verbrechen er legitimieren möchte. Wenn man auf diese Weise Wählerstimmen sammeln möchte, so sollten diese feinen Herrschaften lieber einmal an die schweigende Mehrheit denken. Gerade das Thema „bestes Stück“ ist natürlich ein äußerst heikles. Es gibt nicht viele Männer, die hier eine Einschränkung einräumen wollen. Eher kehren diese die andere Seite nach außen und erklären, welch ein prima Frauenbefriediger sie sind. Dies gilt insbesondere auch für Muslime und hiervon zähle ich eine Menge zu meinen Freunden. Von diesen geht übrigens keiner in die Moschee, da sie durch das Leben in Deutschland genauso verwestlicht sind, wie die Deutschen. Wer von uns geht nach der Kommunion/Konfirmation noch in die Kirche? So bin ich mir fast sicher, dass keiner dieser Muslime mit 18 auf die Idee gekommen wäre, sich einen Teil des Penis zu amputieren – und dies aus denselben Machogründen, warum sie nun, da es so ist, stolz darauf sind. Wenn Herr Beck seinen „Zwischenruf“ nicht widerruft, dann weiß ich als Betroffener auch nicht mehr, in welch einem Land wir hier leben.

  161. Hagen

    Warum hat sich die Politik erpressen lassen und die Kinderrechte (Religionsfreiheit und körperliche sowie seelische Unversehrtheit) dem Drohgebärde der Religionsgemeinschaften geopfert?
    Deutschland hätte hier zum Wohle der Kinder seine Modernität als gutes Beispiel auch für das Ausland zeigen können. Viele Länder wären sicher dieser dem Kindeswohl dienenden Entscheidung gefolgt.
    Stattdessen fand keinerlei sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema statt. Es wurde nicht einmal die alternative Möglichkeit der symbolischen Beschneidung „brit shalom“ als Möglichkeit in die Diskussion geworfen. Warum?
    Ich hoffe, dass die Befürwortung der Beschneidung durch die Regierung spätestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Kinder können noch nicht wählen und so aufbegehren wie die Religionsgemeinschaften. Die Politik hätte die Kinder schützen müssen! Ich bin noch immer geschockt von dieser mittelalterlichen Einstellung der Politik. Warum ist „brit shalom“ keine mögliche Alternative, Herr Beck?

  162. Michael

    Als besonders hirnverbrannt kann man übrigens das Argument bezeichnen, die Kinder würden dann in Hinterzimmern unter schlechten hygienischen Bedingungen beschnitten oder gar im Ausland. Warum bieten wir den Afrikanern nicht an, hier in Deutschland die Geschlechtsorgane ihrer Mädchen zu amputieren – einfach aus Kinderschutz-Gründen? Wenn ich höre, dass es schlimm ist 100% der sexuellen Empfindsamkeit zu entfernen, aber völlig OK sei, 50 – 70% der Empfindsamkeit zu amputieren, dann wird es mir als Geschädigtem einfach nur schlecht! Was für eine Rechnung ist das???

  163. Thomas

    Interessant: Bei Anne Will habe ich eine Diskussion um Beschneidung gehört. Das Motto: Hier prallen also 2 Grundrechte aufeinander, ganz schwieriger Konflikt. Und dann lässt man einen Rabbi zu Wort kommen, der die Beschneidung als „Geschenk“ für den Jungen bezeichnet und der sich weigert, über den „Körperverletzungsaspekt“ überhaupt zu reden. Die Gegner der Beschneidung konzentrieren sich auf diesen Körperverletzungsaspekt, aber sie denken auch an die Religionsfreiheit und schlagen verschiedene Lösungen vor (eigene Entscheidung nach Volljährigkeit, Reformbewegungen innerhalb der Religionen, die Tatsache, dass man die Religionsfreiheit für die Jungen durch die Tat wort-wörtlich beschneidet, etc.). Wenn man sich schon so an dem Grundrechts-Konflikt ergötzt wie Anne Will, warum fühlt man einem Rabbi dann nicht genauso auf den Zahn wie all den anderen Teilnehmern? Wieso kommt er damit durch, über den Aspekt der Körperverletzung zu diskutieren? Im Größeren: Wieso gibt es keine Verknüpfung, die Religion zu schützen, solange keine Regeln dem Grundgesetz widersprechen?

    Tja, die Argumente liegen stapelweise auf dem Tisch. Nur es interessiert niemand von der politischen Klasse. Auch Herrn Beck nicht. Ich vermute mal, sein Ghostwriter (ich hoffe mal, niemand erwartet ernsthaft, dass Herr Beck seinen Blog hier selber schreibt…) hat seinen Chef nach Kräften verteidigt, indem er die Sätze der Stellungnahme noch einmal in anderer Reihenfolge reinkopiert hat.

    Die Parteien werden bald einen Gesetzesentwurf einbringen, um das Thema loszuwerden. Man munkelt, dass es nicht ganz einfach ist, den Entwurf so zu formulieren, dass die jüdische/muslimische Religionen fröhlich weiter beschneiden können und gleichzeitig keine Tür für weibliche Beschneidungen aufgemacht wird. Denn das wäre ja ganz, ganz, super furchtbar.

    Was ist zu tun: In jedem Fall die Aktion http://blog.phimose-info.de/2012/07/878-briefaktion-zum-beschneidungsgesetz/ unterstützen!

  164. Thomas

    @ Enders

    Warum die Knabenbeschneidung nicht mit der weiblichen Beschneidung vergleichbar ist?

    Hier finden Sie vielleicht eine Antwort darauf. Ist nicht immer ganz sachlich, aber etwas wahres ist da schon dran. Vorab, ich bin gegen beide Arten, ich will nicht unrechtes mit unrechtem rechtfertigen, und auch keine unreifen trotz Parolen von mir geben, so auf die Art „wenn die männliche Beschneidung erlaubt wird, muss es die weibliche auch“.

    Aber schauen Sie mal, ist ganz interessant

    http://bloganddiscussion.com/argumentevonfemastasen/1370/maennliche-beschneidung-vs-weibliche-beschneidung/

  165. Schneider

    Leute, Leute, ihr versteht nicht, warum die Grünen für die männliche Verstümmelung sind.

    Aus zwei Gründen:

    Erstens sind sie eine Feministinnen-Partei und daher grundsätzlich gegen männliche Sexualität.

    Zweitens sind sie eine Feministinnen-Partei und sind daher grundsätzlich pro-Islam, weil die Geburtenrate/Immigration von Muslimen, den Geburtenrückgang kaschiert, der durch den Feminismus verursacht wird.

  166. Andreas

    Als evangelischer Pfarrer und Klinikseelsorger weiß ich sehr zu schätzen, dass sich Ärztinnen und Ärzte normalerweise an die Richtlinie halten, keine medizinischen Eingriffe ohne medizinische Indikation und Zustimmung vorzunehmen. Nicht auszudenken , wenn dies aus religiösen Gründen aufgeweicht würde. Eltern kann mit gutem Grund das Sorgerecht entzogen werden, wenn sie aus religiösen Gründen ihrem Kind eine Therapie vorenthalten. Religionsfreiheit schließt auch Kinder ein. Sie dürfen auch wählen.
    Wenn wir in Deutschland Richtlinien haben, die manch einem als besonders hart erscheinen, hat das auch damit zu tun, dass in den KZs schreckliche medizinsche Versuche ohne Zustimmung vorgenommen wurden. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Ich weiss auch von vielen Fällen, in der Welt wo Menschen aus religiösen Gründen Schwule und Lesben verfolgen, quälen und sogar töten. Besonders als ev. Pfarrer will ich nicht, dass Relionsfreiheit für Verletzung der Menchenrechte mißbraucht wird.

  167. Maik Diekmannshemke

    …zunächst einmal möchte ich dem „Hausherrn“ hier dafür danken, daß hier keine Zensur stattfindet, trotz teils gehöriger Provokationen. – So kann ich alle Argumente nochmal nachlesen.

    Mir stellen sich noch folgende Fragen:
    Wie häufig (das heißt, in Prozenten gemessen), kommt es bei einer fachgerecht ausgeführten Beschneidung bei einem Säugling oder einem Knaben zu Komplikationen oder wie häufig tritt dabei welche Komplikation auf?
    Das ist praktisch die Frage nach Risiken und Nebenwirkungen, wie man sie auf dem Beipackzettel von Mediamenten findet. Ich denke, hier braucht es mal belastbare medizinische Studien zB.

    Mir ist auf SPIEGEL ONLINE noch folgender Artikel aufgefallen:
    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/beschneidung-aerztekammer-praesident-montgomery-warnt-aerzte-a-844397.html
    der Präsident der Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery sagt:
    Das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach die Beschneidung Körperverletzung sei, halte man aber für „sehr kulturunsensibel und falsch“.
    Kulturunsensibel ist ein interessantes Wort. Ausgehend von einigen Kulturen in Afrika, von wo Menschen zu uns mitunter einwandern, könnte ich folgenden etwas zynischen Vergleich aufstellen:
    Es war sicherlich auch kulturunsensibel, die weibliche Beschneidung zu verbieten. Diese erfolgt in unterschiedlichen Formen, ausgehend von einer „milden Form“, der Beschneidung der äußeren Schamlippen.
    Ich denke, daß wir zum jetzigen Zeitpunkt die weibliche Beschneidung gar nicht mit der männlichen Beschneidung vergleichen können, da es keine Beispiele gibt, wie die weibliche Beschneidung unter den hygienischen und fachlichen Bedingungen in Deutschland aussehen würde.
    Die Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards dürfte bei einer weiblichen Beschneidung wie folgt aussehen:
    -Einhaltung völlig steriler Operationsbedingungen inkl. eines sterilen Verbandes
    -Gabe von Antibiotika, ab einem Zeitpunkt vor der Operation, um Infektionen am operierten Gewebe zu vermeiden.
    -Gabe von Cortison, um Schwellungen zu vermeiden.
    -Gabe von Schmerzmitteln, auch nach der Operation
    Liege ich mit der Einschätzung der zu erreichenden Operationsbedingungen richtig?
    Wäre unter diesen Umständen die Entfernung der äußeren Schamlippen bei einem Mädchen denkbar, gedeckt durch das Erziehungsrecht der Eltern?

  168. Robert Heyn

    „Die 4000 Jahre alte Praxis der symbolischen Inkorporation in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und Islam. Es ist daher von der Religionsausübungsfreiheit geschützt. Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berühren den Kern abrahamitischer Religionen“

    Im Forum zum gleichen Thema bei Siegel online las ich einen Beitrag, dass 80% der in Deutschland lebenden männlichen Juden nicht beschnitten wären (Quellenangabe: WDR-Doku Diesseits von Eden). Kann diese Zahl hier jemand untermauern?

    Wenn das stimmen sollte, ist jedenfalls die Behauptung, die Beschneidung wäre ein zentrales Gebot im Judentum und ein Verbot würde jüdisches Leben in Deutschland unmöglich machen, so wohl nicht aufrechtzuerhalten.

  169. Dirk

    http://www.avaaz.org/de/petition/Schutz_der_Kinder_vor_Beschneidungen/?fxXIfbb&pv=0

    Schutz der Kinder vor Beschneidungen

    „Weshalb dies wichtig ist
    Seit einem Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet hat, machen Religionsvertreter zunehmend Druck auf Politiker, die Beschneidung von Jungen zu legalisieren. Damit wollen sie erreichen, dass Beschneidungen an Jungen vorgenommen werden dürfen, die nicht in einem Alter sind, in dem sie über den körperlichen Eingriff und ihre Religionszugehörigkeit selber entscheiden können.
    Der Eingriff ist nicht nur schmerzhaft und birgt gesundheitliche Risiken, sondern ist auch mit einer Veränderung des körperlichen Erscheinungsbilds verbunden. Er sollte deshalb an eInwilligungsunfähigen Kindern prinzipiell nur vorgenommen werden, wenn eine medizinische Indikation (z.B. eine Vorhautverengung) vorliegt und wenn der Eingriff durch einen Arzt erfolgt.
    Nur eine medizinisch indizierte Beschneidung geschieht zum gesundheitlichen Wohl des Kindes und ist damit vom elterlichen Sorgerecht gedeckt.
    Die Verfassung gestattet körperliche Übergriffe auf Kinder hingegen nicht, wenn sie der Religionsausübung der Eltern dienen. Denn die Freiheit der Religionsausübung der Eltern wird durch das elementare Recht des Kindes auf körperliche Selbstbestimmung begrenzt.
    Kinder können sich aber nicht selber schützen, deshalb müssen wir alle ihre Rechte schützen. Diese Petition ist deshalb kein Zeichen gegen Religionsausübung, sondern ein Zeichen für die Rechte der Kinder!“

  170. Pingback: Respektlosigkeit gegenüber der eigenen Partei - Erfahrungen und Meinungen

  171. Pingback: Beschneidungsverbot - Kindeswohl oder Angriff auf die Religionsfreiheit?

  172. Emelei

    @Andreas

    EKD befürwortet ebenfalls, religiöse Beschneidung zu erlauben. Bisher hatte ich noch Argumente, die mich in dieser Kirche halten, aber nun hält mich nichts mehr. Was treibt diese Leute denn?

  173. Jörg

    @Dirk
    Leider gibt es hierzu inzwischen soviele Petitionen, dass sich die Kraft zerstreut. Sie muss gebündelt werden.

    Dass eine vorgeblich den Menschenrechten verpflichtete Frau Künast sich erdreistet, Beschneidung von Jungen mithin Traumatisierung wehrloser Babys zu bagatellisieren, macht sie für mich in ihrer ganzen feministischen Doppelmoral einfach nur komplett unglaubwürdig. Bei Feministinnen zählt bereits „wegschubsen“ einer erwachsenen Frau als „häusliche Gewalt“. Das Rumschneiden im Genitalbereich von männlichen Neugeborenen hingegen wird mit Ohrläppchenstechen gleichgesetzt, und ist mit der Beschneidung von Frauen natürlich überhaupt nicht zu vergleichen. Mir wird übel bei derlei „Argumentation“.

    Beck & Co haben mit der beabsichtigten Aushebelung der sexuellen Selbstbestimmung und Unantastbarkeit der menschlichen Würde im Interesse reaktionärer Kleriker und ihrer blutigen Initiationsriten ihre eigentlichen politischen Zielstellungen erkennen lassen. Definitiv nicht wählbar, diese Leute.

  174. Jörg

    @Emelei

    Das zeigt eben, dass der größte Feind der Religion nicht die andere Religion ist, sondern die Aufklärung.

  175. Jörg

    „Der Skandal ist weder das Urteil noch die öffentliche Debatte darüber, sondern diese Reaktion. In jeder Hinsicht. Die Bundesregierung ist drauf und dran, eine massenhafte Körperverletzung zu legalisieren. Das ist ein Verstoß gegen die Verfassung, gegen das Recht des Kindes und gegen die Gleichbehandlung. Die Beschneidung von Mädchen wird unter Strafe gestellt und richtigerweise als Genitalverstümmelung gebrandmarkt. Die Beschneidung von Jungen hingegen soll ausdrücklich erlaubt werden. Ein Junge erleidet starke, traumatische Schmerzen, unter Umständen gefesselt auf einem Operationstisch. Politiker vergleichen diese Tortur mit dem Stechen eines Ohrlochs. Die Bundesrepublik gibt rechtsstaatlich ein jämmerliches Bild ab.

    Ich sage klar und laut: Beschneidung ist Beschneidung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt für Jungen wie für Mädchen gleichermaßen. Relativiert wird von anderen, darunter Verfassungsorgane und grüne Moralapostel. Der Bundestag will am Donnerstag sogar im Hauruck-Verfahren eine Resolution verabschieden. Da wird eine Verletzung mit der anderen abgewogen und behauptet, die eine ist grausamer als die andere. Menschenrechte sind unteilbar! Das ist einer der fundamentalen Sätze des Rechts. Wer anfängt, eine Körperverletzung zu dulden und zu legitimieren, der kann nicht mehr glaubwürdig begründen, wo die Grenze zu ziehen ist. “

    Christian Bahls im derFreitag

    http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-staat-muss-die-schwachen-schuetzen

  176. Frank Steinbach

    Ich finde es, so zynisch es klingt, theoretisch beinahe schade daß die Muslime nicht auch die Mädchen beschneiden. Denn dann wäre es jetzt ein Genuß zu beobachten wie Sie sich mit Frau Kühnast zerreißen in der Frage, welchem Popanz Sie denn nun Dienen wollen, dem Multikulti oder dem Feminismus.

    Es ist unfaßbar, gerade beim Thema Körperverletzung nach Geschlecht zu unterscheiden, und das von einer Partei die angeblich alles „gleichstellen“ will. Auf dem Boden des Grundgesetzes stehen Sie und besonders Frau Kühnast damit nicht mehr. Die Grünen waren mal eine frische Protestpartei, Ihnen geht es aber offenbar nur noch um eigene Posten, besonders um Quotenposten. Da lob ich mir die volksnahen Piraten.

  177. Jörg

    „Neuerdings zitieren sogar Grünen-Politiker Stellen des Alten Testaments, um Politik zu machen. Ich finde das entsetzlich. Volker Beck zum Beispiel, der als Homosexueller durch althergebrachte religiöse Einstellungen und Gesetze in seiner sexuellen Selbstbestimmung massiv verletzt wird, ausgerechnet dieser Mann zitiert Genesis. Dass er darin wenig Übung hat, sieht man daran, dass die Stelle nicht vollständig wieder gibt. Es heißt dort, „es soll der in deinem Haus geborene und der Sklave sich beschneiden lassen“. Die Sklaven lässt Beck natürlich weg – sonst müsste er womöglich als grüner Innenpolitiker wieder für die Leibeigenschaft sein. Also, wenn man intellektuell redlich sein will, dann bitte die ganze Bibelstelle.“

    Christian Bahls im derFreitag

    http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-staat-muss-die-schwachen-schuetzen

  178. Detlef Bosau

    Ich habe heute eine e-petition beim Petitionsausschuß eingebracht.
    Die Nummer ist 25941, zur Zeit wird die wohl auf Zulässigkeit geprüft und ist noch nicht veröffentlicht.
    Danach würde ich mich über viele Mitzeichner freuen.

  179. Detlef Bosau

    @Andreas: Was ist der Unterschied zwischen Mengeles KZ „Operationen“ und der jüdischen Beschneidung?

    Wieso kommt ein ZJD auf die Unverschämtheit, mir Auschwitz vorzuwerfen, um gleichzeitig Mengele in mehrfacher Neuauflage zu replizieren?

    Ich frage mich, wann wir endlich mal den Zentralrad der Juden in Deutschland auf eine religiöse Organisation zurückführen und uns hier nicht eine Erpressungsagentur ins Haus zu holen.

    Vielleicht könnte hier Volker Beck auch mal aufklärend beitragen.

    Ich habe mit dem Zentralrat der Juden fertig. Aber sowas von.

    Was dieser Haufen im Augenblick abzieht, hätte sich der „Stürmer“ nicht schrecklicher ausdenken können. Wenn ich nur an den Veitstanz von Rabbi Ehrenberg bei Will denke. Oder diesen unsäglichen Auftritt der „Europäischen Rabbinerkonferenz“, ja wer ist denn das überhaupt? Diese Typen haben in Deutschland doch überhaupt kein Mandat? Die kommen hier her, und kritisieren die Politik? Also in jedem Land der Welt wären die rausgeflogen?

    Ist das ganze eine Täuschung und der Bundesverfassungsschutz hat eine Horde „Pseudojuden“ in die NPD eingeschleust um Antisemitismus zu schüren?

    Das klingt schräg, aber was ich da erlebe, hat doch nichts mit normalen Menschen zu tun!

  180. Jörg

    @Detlef Bosau

    Mal schauen. Auf ZON war im Kommentarbereich der über 900 posts zu lesen, dass eingebrachte Petitionen bisher nicht freigeschaltet wurden.

  181. Hagen

    @Robert:
    Hier die Sendung Jenseits von Eden von wdr5 zum Thema Beschneidung (die ersten 7 Minuten):
    http://gffstream-0.vo.llnwd.net/c1/m/1340980821/radio/eden/wdr5_diesseits_von_eden_20120701_0900.mp3
    In der Tat interessante Aussagen.
    1. Minute 2:50: Von der Beschneidung hängt nicht die Identität als Jude ab (Sagt ein Rabbiner)
    Interessant auch die Aussage, dass man gar nicht weiss, warum beschnitten wird. Es wird vermutet, dass es die Umwandlung des Erstlingsopfers war (Aha… Rituale können also auch im Judentum geändert werden…)
    2. Minute 3:50 Beschneidung ist im Islam kein Gebot. Es ist nur eine Empfehlung!
    3. Minute 6:00 Nur eine Minderheit der Juden ist in Deutschland beschnitten, da die Meisten in den letzten 20 Jahren aus der Sowjetunion gekommen sind, wo sie als Kinder nicht beschnitten wurden und es auch im Erwachsenenalter nicht nachgeholt haben.
    Rabbiner gehen davon aus, dass höchstens jeder 5. Jude in Deutschland beschnitten ist.

    Die Politik wird also scheinbar von den Religionsgemeinschaften instrumentalisiert und benutzt – aus irgendwelchen Gründen – und sie lässt das auch noch mit sich machen…

    Noch Fragen, Herr Beck?

  182. Hagen

    Lesenswert der Artikel der Forscher zur Vorhautneurologie von Ken McGrath, Professor für Pathologie an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Auckland University of Technology:
    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/die-vorhaut/neurologie-der-vorhaut-und-des-penis.html

    Dort liest man bspw. folgendes:
    „Nun, das, was mir am Gewebe der Vorhaut auffiel, ist seine Ähnlichkeit zu dem Gewebe der Fingerspitze — mit der dichten Innervation (=extrem viel Nervengewebe), und die Tatsache, dass die Vorhaut eine weit komplexere Struktur ist als nur eine simple Erweiterung der Schafthaut des Penis –und das ist genau das, für was die meisten Leute die Vorhaut halten („Es ist nur ein Hautlappen, der die Glans [Eichel] bedeckt um die Glans zu schützen“). Das ist sie eben nicht. Ich würde die [Vorhaut] als ein eigenständiges Organ betrachten, weil sie mindestens zwei wichtige Funktionen erfüllt:

    Die erste Funktion ist eine mechanische. Die Vorhaut sorgt für eine Wälzlager-Wirkung auf dem Penis, die es ohne Vorhaut nicht gäbe. Sie sorgt auch für das zusätzliche Gewebe, das für Veränderungen in der Größe benötigt wird—der Penis wird größer und wenn die Haut nur eine feste Größe hätte, wären ziemliche Schmerzen die Folge, weil die Haut stark gedehnt würde um sich bei der Erektion der Vergrößerung des Penis auf das Doppelte anzupassen. Folglich gewährleistet die Vorhaut die Anpassungsfähigkeit des Penis [an Größenveränderungen].
    Die zweite wichtige Funktion [der Vorhaut] ist ihre sensorische Funktion. Diese wurde im Laufe der letzten 15 Jahre sehr deutlich,—[seitdem] John Taylor und sein Team ihre Befunde [1996] veröffentlichten. Sie gelangten zu dieser Erkenntnis, obwohl Leute nicht darüber nachdachten, was sie eigentlich fühlten, sofern sie intakt waren – Ich für meinen Teil tat das nicht. Ich hab mich nicht hingesetzt und damit begonnen zu analysieren, was ich fühle. Aber das Mikroskop verrät uns, dass die Vorhaut eine bedeutende sensorische Funktion erfüllt. Ich denke, nein, ich bin der Überzeugung—dass die [Vorhaut] die höchste Konzentration an Nervenendungen des gesamten männlichen Körpers aufweist.
    Folglich kann [die Vorhaut] nicht ignoriert werden; [Die Vorhaut] kann nicht einfach als ein einfaches Stück haut beschrieben werden.“
    ….
    und weiter:
    „…Die Vorhaut ist also ein faszinierendes Organ aus der neurologischen Perspektive und diese spezialisierte Anordnung [an spezialisierten Nervenenden] ist der Grund, weshalb die Vorhaut nicht als gewöhnliche Haut betrachtet werden darf. Das ist sie nicht, die Vorhaut ist hochgradig spezialisiert, und deshalb, sowie aufgrund der zwei Funktionen, die ich erwähnte, ist sie ein eigenständiges Organ.“

    Es wird also dem Kind ein Organ abgetrennt, Herr Beck.

    Auch sehr anschaulich:
    „…Nun wenn diese große Anzahl an Nervenbündeln, die diese Nervenendungen versorgen, durchgeschnitten werden [bei der Beschneidung], beginnt die Standard-Reaktion durchschnittener Axone (die „Kabel“ des neuronalen Systems): Die sensorischen Neuronen am Rückenmark, müssen versuchen eine Art von Schadensbegrenzung einzuleiten. Wenn man einen Bereich seiner Haut einschneidet, und dabei einige Nervenbündel durchschneidet, versuchen die Nervenzellen sich neu zu verknüpfen – darin zurückzugehen wo sie ursprünglich waren, und der Prozess, in dem dies aufläuft, ist wohl bekannt und gut beschrieben: Der Stumpf des Axons bildet Wachstumskegel* aus mit deren Hilfe [die Axone] nach der Stelle suchen, an der sie ursprünglich verknüpft waren. Der untere Abschnitt des Nervs, von der Schnittstelle aus gesehen, ist natürlich von der Zelle und damit von ihrer Versorgung abgetrennt; Er wird nekrotisch und wird vom Immunsystem weggeräumt und beseitigt. Im Falle einer Operation wie der Beschneidung (wo ein großes Stück Haut abgeschnitten wurde), ist das Zielgebiet –in anderen Worten die Nervenenden, zu denen diese Nervenkabel (Axone) ursprünglich führten– jetzt entfernt, deshalb können die Axone ihre ursprüngliche Endungsstelle auch nicht mehr finden: Die Wachstumskegel bilden sich aus, treffen gegen das Narbengewebe (welches sie nicht durchtrennen können), und bilden sich entweder vollständig zurück oder vereinen sich zu einem Bündel aus Wachstumskegeln. Und alles, was [solch ein Wachstumskegel] übermitteln kann sind Schmerzen. Sie werden als Schmerzneurome des Narbengewebes bezeichnet.“

    „…Es ist wahrscheinlich eher davon auszugehen, dass an die 75% bis 80% des sensorischen Gewebes [durch die Beschneidung] verloren gehen.“

    „…Die funktionale Folge [der Beschneidung] ist, dass der sensorische Input in das Rückenmark und bis in das Zentralnervensystem in großen Umfang reduziert wird:

    Folglich hat der Mann nicht mehr allzu viel Gefühl, und viele beschnittene Männer wissen auch nicht wo ihr Orgasmus eigentlich ist– sie haben nicht ausreichend starke Empfindungen vor dem Orgasmus, um erkennen zu können, wie der Anstieg der Empfindungen voranschreitet, und viele dieser Männer werden von ihrem Orgasmus überrascht, mehr oder weniger.
    [Normalerweise], werden die Schmerz- und Temperaturreize, –die sehr simplen und schützenden und eher unangenehmen Gefühle, die von der Eichel kommen, wenn sie sich in Ruhe befindet, durch die Stimulation der Vorhaut ausgeschaltet dank der inhibitorischer Interneurone im Rückenmark. In anderen Worten: Wenn erst eine ausreichend starke Kaskade von Reizen von der Vorhaut in das Rückenmark fließt, werden inhibitorische [hemmende] Interneorone aktiviert, welche den Reizinput von der Eichel ausschalten und begrenzen, sodass die Männer nichts mehr in ihrer Eichel fühlen, weil sie solche [Schmerzempfindungen beim Geschlechtsverkehr] auch nicht spüren wollen. Was geschieht dann beim beschnittenen Mann? Wenn der Orgasmus beginnt, und der verbleibende sensorische Input aus der [restlichen] Vorhaut nachlässt, reicht dieser natürlich nicht aus, und es gibt nicht mehr genug [Input aus der Vorhaut] um die Inhibition [die Hemmung] der Eichel aufrechtzuerhalten. [In Folge] will der Mann die sofortige Beendigung der Bewegung; [er] zieht sich entweder [aus seiner Partnerin] zurück oder, wenn [sein Penis] immer noch eingeführt ist, [erklärt er]: „Um Himmels willen,aufhören! Beweg dich nicht. Ich kann es nicht mehr aushalten!“
    Dies ist ein sehr häufiges Phänomen bei beschnittenen Männern und es muss für ihre Partner niederschmetternd sein, plötzlich das unterbrechen zu müssen, was eigentlich der vergnüglichste Moment sein sollte.“

    Wenn jetzt noch weiter jemand von einem kleinen harmlosen Eingriff redet, der sollte für immer schweigen…

  183. Frank

    Bei einer christlichen Taufe wird das Kind nur mit (bedeutungslosem, falls es sich vom christlichen Glauben abwendet) Wasser beträufelt, körperlich aber nicht verletzt. So ein Ritual wäre also strafrechtlich in Ordnung.
    Gesellschaftlich lehne ich persönlich es aber auch ab. Wer sich taufen lassen möchte, kann das aus eigenem Antrieb tun, wenn er 16 ist.

    Eine Entfernung der Vorhaut ohne Einwilligung der betroffenen Person ist dagegen einwandfrei eine Körperverletzung an eben dieser Person.
    Ohne wenn und aber.

    Selber aus medizinischen Gründen im Jugendlichen-Alter beschnitten, kenne ich die Unterschiede in der sexuellen Empfindung und würde jemanden, der so etwas Kleinstkindern ohne Not antut, als Verbrecher bezeichnen.

    Wer sich aus religiösen Gründen selber kasteien und beschneiden lassen möchte, kann das ja gern tun, wenn er volljährig ist. Dafür gibt es in unserem Land die Religionsfreiheit. Und nur dafür. Sich als mündiger Erwachsener für eine Religion zu entscheiden und sie zu leben, solange andere davon nicht beeinträchtigt werden, dafür wurde sie geschaffen.
    Sie erstreckt sich nicht auf elterlichen Missbrauch deren Erziehungsrechts … und sollte sich nicht auf die Indoktrinierung von Kleinkindern erstrecken (was sie derzeit noch tut).

    Noch ein interessanter Punkt aus der (sehr ausfürhlichen) Begründung des erwähnten gerichtlichen Urteils:
    Nachdem in Osteuropa viele Juden als Kinder nicht beschnitten werden durften, haben komischerweise nicht sehr viele dies im Erwachsenenalter nachholen lassen. So zwingend scheint der Text der Thora dann wohl doch nicht zu sein, wenn man erstmal mit den handfesten Nachteilen einer solchen Beschneidung konfrontiert wird.

    Und am Glauben an sich wird die Tatsache einer Beschneidung wohl auch nicht viel ändern, außer dem Glauben daran, dass einem Gott daran gelegen sien könnte, dass kleine Jungs ohne Not ihre Vorhaut verlieren. Daran zu glauben, ist aber auch irgendwie abwegig.

  184. Ebi

    Mit Verlaub Herr Beck, Sie sind ein Unwissender.

    vor ein paar Wochen hatte ich auch keine Ahnung und keine Wahrnehmung dafür was da jahrelang von uns unwissentlich geduldet wurde.

    Erst sehr zögerlich, aber dennoch stetig und mit wachsender Anzahl, melden sich nun die Opfer dieses archaischen Rituals. Manche fangen wohl erst jetzt an, den Schmerz zu spüren der ihnen angetan wurde. Ihre Schilderungen sind oft knapp, aber präzise genug um in den Zeilen ihre Hilflosigkeit und Verletzung eiskalt zu spüren.

    Es sind die gleichen Mechanismen die auch vergewaltigte Frauen und missbrauchte Kinder jahrzehntelang stumm sein ließen. Warum haben sich denn die Missbrauchsopfer nicht damals zur Wehr gesetzt? Warum haben sie jahrzehntelang geschwiegen? Weil es ihnen peinlich ist, weil sie keinen Bock haben den Schmerz immer wieder in ihr Gedächtnis zu rufen.

    Erinnern Sie sich bitte, vor zwei drei Jahrzehnten hat keiner sich über Missbrauch Gedanken gemacht, es wurde geschwiegen und verharmlost.

    Was ist das für ein komischer Abwehrreflex den gerade Politiker und Vertreter der religiösen Kasten zeigen? Was hat diese verdächtige Eile zu bedeuten, mit der die Bundesregierung versucht das Thema schnell unter den Teppich zu kehren?

    Ich will religiöse Beschneidung nicht mit sexuellem Missbrauch vergleichen. Oder doch? Warum nicht? Die Abwehrreflexe der Involvierten sind gleicher Struktur. Es ist auch kurioserweise das gleiche Körperorgan betroffen. Erkläre mir mal bitte einer, warum bei diesem Ritual just gerade der Penis, Urquell der Lust, Objekt der Begierde ist. Warum nicht ein Schneidezahn oder ein Ohrläppchen das zum Zeichen des Bundes herhalten muss. Das wäre doch erkennungsdienstlich weit ergiebiger. Auch die Scham der Betroffenen ist vergleichbar. Der Beschützungsreflex der Opfer gegenüber den Tätern zeigt auch Ähnlichkeiten. Keiner will seine Eltern anzeigen. Verständlich!

    Manche Leser werden gerade sicher denken, „wie kann der Depp nur Beschneidung und sexuellen Missbrauch überhaupt vergleichen wollen, hat der sie noch alle!!“

    Ja, ich hab sie noch alle. Ich versuche lediglich analytisch an die Thematik heranzugehen und vergleiche typische ähnliche Verhaltensmuster und Rechtfertigungsstrategien.

    Schauen Sie sich doch mal die Gesichter der Mädchen in Afrika an, wenn man sie fragt wie sie ihre Beschneidung empfinden. Die kichern verlegen und verweisen auf ihre Tradition. Hat in Deutschland je eine Betroffene Klage gegen ihre Eltern erhoben? Sollte man sie auch nicht besser im Säuglingsalter beschneiden weil da die Prozedur ertragbarer erscheint? Wie wäre es mit einem kräftigen Schluck Wein aus der Nuckelflasche zur Beruhigung?

    Muss das männliche Opfer nun den gleichen Spießrutenlauf durchleben wie wir es bereits bei den Missbrauchsfällen hatten? „Du kannst nicht Deine Eltern beschuldigen, Du bringst Schande über die Familie“, „wir haben es doch nur gut mit Dir gemeint“, „es ist Gottes Wille“ oder auf dem Polizeirevier: „o Herr, noch so ein Spinner wo sich wichtig machen will“

    Von Ihnen als MdB der Grünen habe ich mehr erhofft. Opferschutz war mal wohl ein Kernthema der Grünen. Aber das ist lange her. Es heißt: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Bekennen Sie Farbe, erklären Sie uns Unwissenden warum Sie uns verraten.

  185. Thomas

    @Ebi

    Ist es wirklich „kurios“, dass ausgerechnet die gleiche Körperregion betroffen ist? Wohl eher nicht. Beim Nachdenken über die Religionen fällt es immer wieder auf, welch zentrales Thema die Sexualität in allen Religionen ist. Meist ist die Sexualität dabei negativ besetzt, als eine gefährliche Energie, die es zu kanalisieren gilt.

    Der Grund dafür ist wahrscheinlich ganz einfach: Sexualität ist eine große Energie, die jeder Mensch in sich hat. „Wer die Sexualität kontrolliert, der kontrolliert den Menschen“… das mag hinter vielen religiösen Ritualen stecken: Die Katholiken haben die Beichte, körperliche „Opfer“ wie diverse Formen der Beschneidung beziehen sich damit logischerweise auf die Sexualorgane. Das „Kontrollieren“ bezieht sich übrigens nicht nur auf die Kinder, sondern auch auf die Eltern. Indem die Eltern den Ritus vollziehen, stellen sie die Religion über ihr eigenes, natürliches Sorge-Empfinden für das Kind. Insofern ist es schon fast pervers, dass jetzt mit der „elterlichen Entscheidungsfreiheit“ argumentiert wird.

    Selbstverletzungen kennen wir in unserer Gesellschaft noch von schlagenden Verbindungen. Dort sind interessanterweise die Genitalien nicht betroffen (soweit ich weiß). Die Wunde im Gesicht macht die Menschen aus meiner Sicht nicht wirklich schöner, aber es bindet sie zeitlebens an die Verbindung. So ähnlich wird es mit den Beschneidungen auch sein: Wer beschnitten ist, zeigt, dass er die eigene Individualität (und die seiner Kinder), die eigene Sexualität (und die seiner Kinder) der Religion unterordnet.

    Sollten wir das unterstützen? Wohl eher nicht…

  186. Andreas

    Emelei,
    die Religionen fühlen sich verpflichtet zur Solidarität. Das interesse einander zu helfen war noch nie so groß. Sie gehen mehr oder weniger bewußt das Risiko ein, als Mitstreiter im Kampf um Menschenrechte ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren. Es geht den Religionen sehr darum jetzt zu helfen, um gemeinsam gegen Säkularisierung zu kämpfen. Ähnlich wie der Papst es in seiner Rede vor dem Bundestag tat.

  187. Andreas

    Detlef Bosau

    ich wollte die Beschneidung mit den Aktivitäten der Ärzte in den KZs vergleichen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wir in Deutschland diese hohe Sensibilität für den Bereich der notwendigen Zustimmung, weil die Richtlinien, die wir heute haben auch auf dem historischen Hintergrund entstanden sind. Die Medzinethik in Deutschland kommt an der Vergangenheit nicht vorbei. Wenn es heisst, dass in Nachbarländer nicht so erhitzt über Beschneidung diskutiert wird,hat das möglicherweise auch damit zu tun.
    Ich wollte nur unterstreichen, dass wir Prinzipien aufs Spiel setzen, die einenn hohen Wert haben.

  188. Michael

    Ich kann nur noch einmal sagen, wie toll das ist, hier mitzulesen. Mein Gott – ich arbeite die Geschichte meines Lebens auf. Der Vergleich mit dem Missbrauch ist sowas von stark. Denn, ja, ich habe nie gerne darüber geredet. Ja, zum Schutz meiner Eltern, die ich über alles liebe und die nur auf den Arzt gehört haben. Ja, ich wollte und will ihnen nicht den Fehler vor Augen führen, den sie begangen haben, nachdem es auch andere wenn auch schwierigere Behandlungen gibt und gab. Stattdessen antwortete die Medizin wie so oft mit dem Skalpell, Junge Junge!

  189. Andreas

    wichtig!!

    Sorry,
    ich habe mich verschrieben: Ich wollte natürlich sagen: Ich wollte nicht( !!!! ) Beschneidung mit den Menschenversuchen im KS vergleichen.

  190. Andreas

    Detlef Bosau

    ich wollte natürlich sagen: ich wollte den Vergleich nicht( !! ) anstellen.Ich weiss nicht was der Grund ist, aber es gibt beim Schreiben auf dieser Seite ein technisches Problem bei mienem Computer.

  191. Maik Diekmannshemke

    Die Debatte entwickelt sich jetzt stark in Richtung Kinderschutz. Wenn wir den religiösen Imperativ für einen Moment beiseite schieben („Du mußt Dein Kind beschneiden lassen“), dann geht es im wesentlichen um die Frage, welche Rechte das Kind hat, das sich nicht äußern kann. Hat es ein hohes Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder ist es, gedeckt durch das Erziehungsrecht der Eltern, mehr eine Art Eigentum der Eltern, über die sie verfügen können, wenn dieses weltanschaulich für sie geboten ist?

    Die Bundespolitik reagiert hektisch:
    Beschneidung „Gesetzentwurf bis zum Herbst“
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-gesetzentwurf-bis-zum-herbst-11823355.html

    „Vorschläge für eine gesetzliche Regelung:
    Ein weiterer Vorschlag stammt vom Göttinger Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig, der die Sache im Unterschied zur Justizministerin für eine „vergleichbar einfache Frage“ hält, bei der auch „Schnellschüsse“ durchaus zum Ziel führen könnten. Es genüge die Einfügung eines Paragraphen 3a in das Gesetz über die religiöse Kindererziehung, das aus zwei Sätzen besteht: „Die elterliche Sorgeberechtigung in religiösen Angelegenheiten umfasst auch die Einwilligung in eine von medizinisch qualifiziertem Personal de lege artis durchgeführte Zirkumzision, wenn eine solche nach dem religiösen Selbstverständnis der Sorgeberechtigten zwingend geboten ist.“

    Ach so, wir zementieren einfach die jetzige Situation, ohne die Konkurrenz der Grundrechte nach Art. 2, 3, 4 und 6 weiter zu diskutieren.

    Die Formulierung „religiöses Selbstverständnis der Sorgeberechtigten“ liest sich für mich wie „nach dem Willen der Eltern“…

  192. Tabby

    Ist ja fein, dass sich alle (?)einig sind, die die nicht einig sind, werden außen vor gelasen, wie im Artikel zu lesen – Linke -Demokratie vom Feinsten, was da vor sich geht.

    Baden-Württemberg hat dieses Phänomen der Grünen ja auch zu spüren bekommen, erst wird mitdemonstriert und sobald man selbst an den Fleischtöpfen sitzt, wird dagegen gehalten.

    Ich hoffe, dass sich niemand den Vorwurf gefallen lassen muss, Totenräber der Demokratie gewesen zu sein.

    Eines steht fest, die Neonazis freuen sich bereits ein Loch in den Bauch und Zulauf werden sie leider auch wieder bekommen.

    Der weniger aufgeklärte Bürger sieht nur, dass er selbst vorgeschrieben bekommt, welche Glühbirne er verwenden darf, aber bestimmte Bevölkerungsteile dürfen ohne Not an ihren Kindern herumschneiden lassen. Super gemacht !

  193. Thomas

    Ich verstehe einfach nicht warum man überhaupt auf die Religion eingeht. Medizinische Eingriffe welche nicht notwendig sind, sollten keinesfalls bei minderjährigen erlaubt sein.
    Eine Rechtfertigung in der Religion zu suchen ist doch Wahnsinn. Hier geht es um Kinder!
    Wenn Eltern medizinische Behandlungen aufgrund religiöser Gesinnung ablehnen, kann der Staat den Eltern das Sorgerecht entziehen, und hier nicht?
    Bei Mädchen wird die Beschneidung auch nicht legalisiert, mit gutem Grund. Ich meine nicht die radikale Beschneidung, sondern die Beschneidung der Klitorisvorhaut. Eine Praktik die in einigen islamischen Kulturen Brauch ist. Beide Arten der Beschneidungen sind medizinisch vergleichbar, auch die Argumente, die gegen oder für eine weibliche Beschneidung sprechen sind den Argumenten der Knabenbeschneidung fast identisch.
    Wie sieht es da mit der Gleichberechtigung aus?
    Auch finde ich fragwürdig, dass man nicht einmal auf die verschiedenen Arten der Knabenbeschneidung eingeht. Schließlich gibt es unterschiedliche Formen der Beschneidung, mit teils gravierenden Folgen. Es gibt Beschneidens-arten, welche dazu dienen sollen, Kinder vom masturbieren abzuhalten. Ich habe gelesen, dass solche Beschneidungen erzieherische Wirkung haben sollen!!!!! Nichteinmal darauf wird eingegangen.

    Wenn es um Mädchen geht, ist es eine Untat gegen die gekämpft werden muss, und bei den Jungen ist es ein Tradition die bewahrt werden muss.
    Der weibliche Körper ist für viele offenbar schützenswerter als der von Jungen.

    Bedenken Sie ein Urteil vor ein paar Jahren, als eine streng gläubige Familie ihre Kinder nicht in die Schule gehen lassen wollte. Das Gericht hat hier zum wohle des Kindes entschieden,und die Schulpflicht nicht als verfassungswidrig eingestuft, und dass obwohl das Kind überhaupt nicht zur Schule wollte, sondern dem willen der Eltern Folge leisten wollte. Wo ist da der Unterschied?
    Keiner käme auf die Idee das Urteil zu hinterfragen.

    Nochmal, Religion darf nicht, als Rechtfertigung für nicht medizinisch notwendige Eingriffe verwendet werden.

  194. Zoe

    Religionsfreiheit – na dann fangen wir doch gleich einmal an! Als Anhängerin des Mithras-Kult will ich nach meinem Ableben weder beerdigt noch verbrannt werden, ich erwarte, dass meiner Religion Folge geleistet wird und extra für mich und meine Glaubensbrüder und -schwestern die „Türme des Schweigens“ gebaut werden, auf welchen ich aufgebahrt liege in der Sonne und die Greifvögel und Rabenvögel sich an mir laben können. Das ist schließlich RELIGIONSFREIHEIT!
    Oder ich entscheide mich doch noch, die Asen anzubeten und erwarte selbstverständlich Opferungen im Moor! Alles im Zuge der Religionsfreiheit…

  195. Pingback: Compyblog

  196. Robert Heyn

    @Hagen: vielen Dank für die Info. Da werden sich die 80% der nicht beschnittenen männlichen Juden in Deutschland ja vor den Anderen vorsehen müssen, dass sie nicht in freier Religionsausübung, verantwortlich und einvernehmlich dem alten Testament folgend, ausgemerzt werden. Das kriegt unser Bundestag per Eilantrag bestimmt straffrei hin.

    Jedenfalls ist das Märchen von der Bedrohung/Unmöglichmachung jüdischen Lebens in Deutschland durch ein Beschneidungsverbot an Knaben damit eindeutig widerlegt.

    @Jörg: ich hab´s nochmal versucht, konnte das Video aber wieder nicht zu Ende sehen. Wie kann man nur so grausam sein? Was sind das für Menschen? Mir kam spontan eine Äußerung der militanten Steigerung von Volker Beck, dem Overbeck in den Sinn:

    „Ohne Religion und gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein“

    Wenn dem so ist, bin ich stolz darauf, kein Mensch zu sein.

  197. Zoe

    Das Video ist so schlimm, ich verstehe auch nicht, wie man so grausam sein kann (s)einem Kind gegenüber… Wie kann man seinem Kind am empfindlichsten Teil seines Körpers, wobei man doch vorgibt, sein Kind zu lieben, solche Schmerzen zufügen? Kinder festhalten und ihnen an den Genitalien herumschneiden ist FOLTER! Folter am Schwächsten dieser Gesellschaft, und andere halten es fest und machen mit, und es ist ihnen egal, ob das Kind weint und sich wehrt… Die „Krone der Schöpfung“?!?

  198. Michael

    Jedem, der behauptet, dass das, was dieser Mediziner in dem Video diesem bei jeder Klammer noch irrer schreienden Kind antut, keine Folter und vollkommen harmlos ist, dem sollte man umgehend dasselbe antun. Das ist dermaßen ein Schock. Mein Magen ist völlig verdreht und ich habe Tränen in den Augen. Kann das nicht irgendein Hacker diesen Irren im Bundestag auf die Leinwand beamen? Man darf hier keine Hunde kupieren und Facebook ist voll mit Volkes Zorn über Tierquälereien, aber der Bundestag möchte die Folter von Säuglingen legitimieren. Ich bin gerade völlig fertig, mein Gott. So lag ich damals also auch da auf dem Tisch.

  199. Hagen

    was will man jetzt noch dazu sagen, lieber Herr Beck, liebe Politiker und Regierung?

    Zusammengefasst lässt sich feststellen:
    1. Die Beschneidung ist nicht zwingend im Judentum nötig, für die Identität als Jude (nur jeder 5. Jude ist in Deutschland beschnitten)
    2. Es handelt sich bei der Vorhaut nicht nur um Haut, sondern um ein eigenständiges Organ.
    3. Die aktuelle Forschung (Uni Düsseldorf) warnt ausdrücklich: „Die Entfernung der Vorhaut im Säuglings- oder Kindesalter stellt ein Trauma dar und kann zu andauernden körperlichen, sexuellen oder psychischen Komplikationen und Leidenszuständen führen.“ Quelle siehe oben.

    Mit welchem Recht sollen jetzt diese Kindesmisshandlungen weiter gerechtfertigt werden?
    Verstecken Sie sich nicht hinter anderen Nationen, sondern seien Sie endlich mal Vorreiter – Zum Wohle des Kindes. Viele Nationen werden folgen. Sie trauen sich nur nicht, wie aktuell die Bundesregierung, die Ersten zu sein. Bekennen Sie Flagge für Kinder!

  200. Michael

    Lest das mal! Diese Menschen weigern sich einfach, sich mit Opfern der männlichen Genitalverstümmelung auseinanderzusetzen. Auch der Petitionsausschuss hat schon einmal einfach so niedergelegt, dass alle die sich über die Funktion dieses Organs informiert haben, Idioten sind und die, die an alten sexualfeindlichen und lustmindernden Ritualen festhalten, die Guten sind:

    http://www.openpetition.de/petition/beschluss/besonderer-teil-des-strafgesetzbuches-abaenderung-des-strafrechtsaenderungsgesetzes-zur-genitalverst

  201. Zoe

    @Michael: Es tut mir sehr leid, was Sie als Kind für eine schlimme Erfahrung machen mussten. Gerade einem Kind mit Urvertrauen in seine Eltern, mit Vertrauen und dem Bedürfnis nach Schutz und Geborgenheit wird so eine Folter angetan, denn nichts anderes ist es… Es tut mir sehr leid, dass in Ihnen die Erinnerungen wieder hochkommen und es Ihnen dabei so schlecht geht. Einen Link möchte ich Ihnen empfehlen, ich weiß nicht, ob er hier schon gepostet wurde, aber es gibt doch etwas Hoffnung!

    http://www.taz.de/Israelischer-Beschneidungsgegner/!97492/

    Alles Liebe und alles Gute für Sie,
    Zoe

  202. Zoe

    Ich möchte noch anmerken, dass meine Großmutter mir nach der Geburt meines ersten Sohnes auch mit Beschneidung in den Ohren gelegen hat, täglich per Telefon. Für mich käme es niemals in Frage, diesem kleinen schutzbedürftigen Wesen so etwas anzutun, und alleine der Gedanke daran hat mich zittern und Schweißausbrüche bekommen lassen. Man muss sich auch mal durchsetzen gegen die Älteren, diese hatten einst ihre Chance, die Welt besser zu machen, und haben sie nicht genutzt. Stattdessen sollen die jüngeren Generationen die gleichen Fehler machen – wozu? Damit die Älteren sich gut fühlen? Kein mitfühlender Vater und keine mitfühlende Mutter setzt ihr Kind so einer barbarischen Prozedur aus, man kann solch einen Kreis auch durchbrechen und sagen „NEIN! Mit meinem Kind NICHT!“…

  203. Emelei

    Bezüglich der Resolution, die der Bundestag morgen verabschieden will, hat Volker Beck heute immerhin ein wenig gebremst. Haben die Grünen endlich bemerkt, was die Meinung der überwältigenden Mehrheit zu dem Thema ist?

    Ich habe in den letzten Tagen gefühlte 100 Emails an diverse Politiker geschrieben – exakt eine Antwort habe ich erhalten. Auch ein bisschen schwach…

  204. Thomas

    @Thomas (den anderen…) 😉

    danke für das Zitat der Uni Düsseldorf. Da steht ja im Grunde alles drin, was wir hier zusammen getragen haben, aber mit der Autorität einer Universität veredelt (nicht so „einfältige“ Blog-Kommentare wie wir sie hier geschrieben haben):

    – Beschneidung tut weh und hat lang anhaltende psychische Wirkungen (auch bei den 8-tage alten Jungs)
    – Beschneidung greift nicht zufällig im Genitalbereich ein, der für die bereits älteren Jungs (im Islam) in einer kritischen Phase der Entwicklung vom Jungen zum Mann fatale Folgen haben kann.
    – Die selbst erlittenen Schmerzen müssen verleugnet werden, das erklärt das Weitergeben der „Tradition“ auf die nächste Generation
    – Das Argument der angedrohten Kastration war mir neu, aber sehr nachvollziehbar: Die Beschneidung als Diszipilinierungs-Maßnahme.
    – Besonders interessant: „Aus psychoanalytischer Sicht stellt die Zirkumzision bei fünf- bis achtjährigen Jungen eine kollektive sexualtraumatische Erfahrung dar. Diese kann in besonders patriarchalisch geprägten Kulturen eine der Ursachen für eine starke Kontrolle der Sexualität und der Frau sein.“ Das ist doch mal ein gutes Argument für die Grünen: Die Beschneidung führt letztendlich zu einer Kontrolle/Unterdrückung der Frauen. Da müssen wir doch gaaaanz dringend etwas dagegen unternehmen, oder?

  205. Michael

    Mir fällt da gerade noch etwas ein, Herr Beck. Die Menschen, mit denen Sie sich da gerade zusammentun, die haben auch alle Heilmittel für Ihre Homosexualität parat! Vertrauen Sie sich diesen einmal persönlich an. Vielleicht rät man Ihnen sogar zu einer radikalen Zirkumsion, denn dise kann auch die Kinder von Masturbation heilen. Zumindest solange, bis die Eichel vernarbt ist und die Kinder Gleitmittel entdeckt haben. Versuchen Sie es wenigstens!

  206. Emelei

    Jetzt wird es spannend, wofür sich die Grünen entscheiden. Ich glaube, die vielen Wortmeldungen haben etwas geholfen, aber ich bin skeptisch, dass es reicht, die Partei zu überzeugen. Man denke nur an Cem Özdemir. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass der sich gegen Beschneidung stellt. Ich frage mich, warum nur in Österreich aber nicht in Deutschland Muslime und Juden öffentlich auftreten, die mit ihrer eigenen Beschneidung nicht einverstanden sind.

  207. heterosexueller Mann

    Beschnittene Männer sehen besser aus, riechen besser und können länger.

    Diese meine Ansicht ist genauso wahr und beweisbar, wie die weinerlichen Bekundungen, mit der Vorhaut würde ein ach so großer Teil der Empfindsamkeit abgeschnibbelt.

    Sorry ihr Vorhautlappenträger und -fetischisten: wir Beschnittenen sind einfach geiler.

    Es ist daher dem Kindeswohl nicht nur dienlich, wenn man ein männliches Baby/Kind aus religiösen Gründen beschneiden lässt. Man kann genauso gut auch ästhetische Gründe finden. Diese sind ebenfalls einschlägig. Denn wer besser aussieht, hat’s später im Leben leichter.

  208. Michael

    H. Mann, Sie bestätigen ja auch nur, dass hier ein erheblicher Teil der Empfindsamkeit verloren geht – daher Ihr brachiales Stehvermögen. Sie finden das toll – das ist vollkommen in Ordnung. Sie können sich ruhig wohl fühlen, in Ihrer Rolle als Orgasmus – Bringer für Frauen. Die Diskussion handelt nur davon, dass ein Mensch es selbst entscheiden soll, ob er diese Empfindsamkeit zu Gunsten einer besseren Frauenbefriedigung aufgeben will – und das, wenn er sich im angemessenen Alter befindet. Allerdings ist offensichtlich, dass Sie nicht in der Lage sind, zu reflektieren.

  209. Thomas

    @heterosexueller Mann

    Wer bitte ist hier ein Fetischist?

    Eine Argumentation auf solch niedrigen Niveau habe ich bislang auch noch nicht gelesen!

    Hier finden Sie fast alles was Sie wissen müssen http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/maennliche-beschneidung.html

    Sie sollten sich mal ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen. Wenn Sie dass tun würden, würden Sie solche unqualifizierten Aussagen auch nicht von sich geben. Ich finde ihre Argumente auch sehr fragwürdig.

    „Beschnittene Männer sehen besser aus“.
    Achtung hier geht es um Kinder! Die ästhetische Beurteilung von Geschlechtsteilen von Kinder geht in eine Ecke, die ich hier nicht ansprechen will.

    „Riechen besser“
    Sie hatten offenbar ein Hygieneproblem , Sie hätten sich öfter waschen müssen.

    „Können länger“
    Nur weil Sie vor ihrer Beschneidung nicht lange konnten, muss es nicht bei allen so sein.
    Und nochmal, hier geht es um Kinder!!!!!!!!!!!

  210. MartinKöln

    Jetzt argumentiert Herr Beck im Bundestag zur Unterfütterung seiner Auffassung schon mit dem Alten Testament. Irgendwie kurios und für mich als ebenfalls schwuler Mann geradezu absurd. Traurig, aber wahr. Ist das nun noch neo-konservativ oder schon neo-reaktionär? Ich finds auf jeden Fall daneben.

  211. Kritiker

    http://dbtg.tv/fvid/1804222 Volker Becks Rede, ab ca. 3:45 min Zwischenfrage

    Sehr geehrter Herr Beck,

    meines Erachtens sind Sie entweder schlecht informiert oder Sie wollen mögliche Komplikationen einer Beschneidung ignorieren. Es gibt auch tödliche Komplikationen. Davon haben Sie entweder noch nicht gehört oder Sie möchten diese Tatsache schlicht ignorieren.
    Bei derart möglichen tödlichen Komplikationen dürfte es verfassungsrechtlich ausgeschlossen sein, dass eine Beschneidung an Menschen ohne deren persönliche Einwilligung erlaubt ist. Das Recht auf Religionsfreiheit erlaubt es unter keinen Umständen, Menschen in Lebensgefahr zu bringen.

    Des Weiteren sollten Sie daran denken, was genau Sie eigentlich machen, wenn Sie jüdischen und muslimischen Menschen (Kinder) eine Entscheidungsfreiheit darüber rechtlich absprechen wollen, ob sie beschnitten sein wollen oder nicht. Sie machen sie – bezogen auf deren Recht auf körperliche Unversehrtheit – zu Menschen 2. Klasse. Abgesehen davon – tragen Sie durch Ihre Zustimmung zu einer Gesetzesänderung dazu bei, dass jüdische und muslimische Kinder weiterhin straflos in Lebensgefahr gebracht werden dürfen. Ich hoffe, dass Sie Ihre Meinung ändern und sich für ein ausdrückliches Verbot jeglicher Beschneidung ohne persönlicher Einwilligung Volljähriger aussprechen bzw. auf eine derartige Gesetzesänderung hinwirken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kritiker

    P.S.: Anbei Links + Zitate, die Sie zumindest zur Kenntnis nehmen sollen.

    http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung

    (Die Bilder sind teilweise nichts für schwache Nerven, gegebenenfalls sollte man das Anzeigen von Bildern im Browser ausschalten)
    http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung#Komplikationsrate

    „Komplikationsrate

    Häufigkeit der Komplikationen während oder kurze Zeit nach der Operation

    Die exakte Komplikationsrate der Zirkumzision ist unbekannt. In einer Fallserie traten bei 38 % (1 aus 3) der kindlichem Patienten Komplikationen auf. In prospektiven Studien wurden Raten für kurzfristige Komplikationen von 4% bis zu 55% festgestellt. Das spiegelt die verschiedenen und variierenden Diagnosekriterien wieder, die angewandt wurden. Als realistischer Wert für die Rate der Komplikationen, die während oder kurz nach der Zirkumzision auftreten, kann eine Rate von 2-10 % angenommen werden.[20][23][24] In diesem Wert sind jedoch Langzeit-Komplikationen die sich erst im späteren Leben im Rahmen der körperlichen Entwicklung zeigen nicht miteinbegriffen.

    Häufigkeit der Komplikationen unter Berücksichtigung von Komplikationen im späteren Leben

    Werden späte Komplikationen der Zirkumzision, die sich erst Jahre nach der Operation manifestieren können, mitberücksichtigt, ist die Komplikationsrate signifikant höher.[25][26][27] Prospektive Studien, die auch späte Komplikationen berücksichtigen und Knaben auch einen längeren Zeitraum nach ihrer Zirkumzision untersuchten, nennen Komplikationsraten von 14%[26] bis zu 69%[27] an.“

    http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung#Tod

    „Tod

    Tod kann die entweder die Folge von Blutungen oder Infektionen sein.[63][64] Es gibt kein Zentralregister beschneidungs-bedingter Todesfälle, weshalb die Todeshäufigkeit infolge der Beschneidung umstritten ist. Williams & Kapila (1993) bezeichnen Todesfälle als „selten.“ [20] Beschneidungsbedingte Todesfälle können der Blutung oder der Infektion zugeschrieben werden anstelle der zugrunde liegenden Beschneidung. Nur wenige Ärzte sind willig einen Todesfall infolge eines angeblich „kleinen“ chirurgischen Eingriff anzuerkennen.

    Konservativen Schätzungen zufolge, sterben in den USA jedes Jahr mehr als 100 Jungen an den Folgen von Beschneidungen.[65]“

  212. poslusny

    Es geht doch nicht gegen Juden oder Muslime, sondern niemand hat das Recht, einem Kind körperlichen Schaden zuzufügen, unabhängig von seinem Glauben. Wenn der Gesetzgeber auf jeden Wunsch nach „freier Religionsausübung“ eingehen würde, dann könnten auch in Deutschland lebende Inder die Witwenverbrennung, die ja ebenfalls ein „jahrtausende altes Brauchtum“ ist, ungestraft hierzulande praktizieren. Und was würden Sie sagen, wenn Juden und Muslime mit weiteren Forderungen nach religiöser Entfaltung an den Gesetzgeber herantreten würden? Z.B. ist in den genannten Religionen auch die Tötung von Homosexuellen ein „jahrtausende alter Brauch“, ebenso die Steinigung von Ehebrechern u.s.w….

  213. Andreas

    das Grundrecht der Religionsfreiheit wird nur teilkweise eingeschränkt, in dem abgewartet wird, bis eine eigene Entscheidung möglich ist. Das Grundrecht auf Unversehrtheit wird im Falle einer Beschneidung 100 % tig mißachtet.

  214. Stephan

    Der moralische Kompass, der humanistische Grundgedanke – beide sagen, daß es falsch ist, Kindern irgendetwas anzutun, was keinen Nutzen hat und ihnen potentiell sogar schaden kann. Impfen hat einen Nutzen. Beschneidung nicht.

    Religionen müssen im 21. Jahrhundert ankommen.

  215. prima Tom

    Sehr geehrter Herr Beck,
    der Ausgangspunkt des „Kölner Urteils“ waren erhebliche Probleme wie sie immer wieder bei Genitalverstümmelungen vorkommen. In dem genanntem Fall war das Kind mehrere Tage auf der Intensivstation. Das zeigt schon dass es keinen Grund zum Beschwichtigen gibt. Für mich völlig unverständlich ist ihr eintreten für die Religionsfreiheit; hierzu sollten sie mal nachlesen was die Religionen zur Homosexualität schreiben. Der Unterschied ist der, dass sie sich als Erwachsener dagegen wehren können- Kinder bedürfen den Schutz der Gesellschaft. Deshalb: Für Religionsfreiheit – Ja zur Witwen-und Hexenverbrennung! Und ihre Komplizin Renate Künast darf sich mit Angela den Scheiterhaufen teilen.

  216. kqheihu

    http://pool.nursingwiki.org/images//8/81/Gomco-Zirkumzision.02.gif

    Hab mir grad ihre Rede im Bundestag zum thema Beschneidung angehört und bedaure inzwischen dass man sie in Russland nur geohrfeigt hat. Ihnen gehören die Ohrläppchen ab- und die Zunge raus geschnitten. Sie Ignorant! Gewaltverherrlichung gegenüber (männlichen) Kindern ausgerechnet von den Grünen, die sonst jede Ameise unter Naturschutz stellen. Unglaublich und sprachlos

  217. Andreas

    Die Forderung nach Arbeitserlaubnis für ASYLBEWERBER finde ich sehr unterstützungswürdig. Ich kenne viele Asylbewerber, deren Potential nicht genutzt wird.

  218. Kritiker

    Ob diese Art der Beschneidung in Deutschland nach einem Gesetz zur Beschneidung erlaubt ist?

    http://www.youtube.com/watch?v=xTxD6l-8ppw
    „The Circumcision of Jacob Chai“ (uncut cut version)
    In 3:43 saugt der Mohel dem Säugling mit seinem Mund das Blut von der Wunde ab. Die dabeistehenden Frauen scheinen nicht begeistert zu sein.

    In den USA hat es aufgrund einer solchen Methode in letzter Zeit Todesfälle gegeben.

    http://www.nytimes.com/2012/03/08/nyregion/infants-death-renews-debate-over-a-circumcision-ritual.html

  219. Rika Chaval

    Lieber Volker Beck,

    vielen Dank für Ihr mutiges und abgewogenes Eintreten für einen respektvollen Umgang mit wesentlichen Elementen jüdischen und muslimischen Lebens in Deutschland.

    Dass sich Ihr Standpunkt auch verfassungsrechtlich allemal sehen lassen kann, zeigt der kürzlich veröffentlichte Standpunkt des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Papier:

    Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält das Urteil des Kölner Landgerichts für verfehlt. Für ihn gilt das Recht auf Religionsfreiheit und elterliche Entscheidung in diesem Fall mehr als das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    “Es geht hier aus meiner Sicht um eine Fehlanwendung geltenden Rechts durch ein einzelnes Instanzgericht. Ich bedaure sehr, dass die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, weil die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt hat und dem angeklagten Arzt kein Rechtsmittel zur Verfügung stand, weil er im Ergebnis freigesprochen wurde. Deswegen konnte es in diesem konkreten Fall zu keiner höchstrichterlichen oder gar bundesverfassungsgerichtlichen Klärung kommen, die wohl eine gesetzliche Regelung überflüssig gemacht hätte.”

    Pro Beschneidung: „Es geht um essenzielle Glaubensinhalte“ – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/pro-beschneidung-es-geht-um-essenzielle-glaubensinhalte_aid_786457.html

  220. Thomas

    Bisschen erschreckend, wie die Grünen elterliches Recht auf religiöse Selbstbestimmung mit dem der Kinder gleichsetzen, um das Recht der Kinder dem Willen der Eltern unterzuordnen. Das Kind hat das Recht, sich unter die elterlichen Religionsbestrebungen völlig zu unterwerfen und dann danke zu sagen. Ich dachte, Kinder sein unabhängige Personen, eigenständig im Sinne des Persönlichkeitsrechts, d.h. auch eigenständig bezüglich einer religionswahl oder eben sämtlicher Initiationsriten.

    Die ganze Gefahr darin, dass Jungens nicht selten ohne Narkose und Vorwarnung total beschnitten werden („sehr enge Beschneidung“) wird einfach ignoriert; dass nicht selten weniger hygienische und/oder religiöse, sondern vielmehr puritanische Motive – Onanie ist Sünde – ausschlaggebend sind, wird auch in einer Gefahrenpotentialanalyse nicht berücksichtigt, da es diese Analyse nicht gibt. Heißt: Beschneidung von Jungen kann gar nicht aus niederen Motiven geschehen, allein schon weil der Luller ja so riecht, wenn sich da was bildet (naturvorgesehener Maßen bildet: Smegma ist nicht nur Schmutz, sondern auch Schmiere).

    Das 4000-Jahre-Traditionsargument verfängt auch nicht mehr, da wir vor knapp 300 Jahren überhaupt erst zu begreifen gelernt haben, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern dass diese Phase namens Kindheit etwas ganz eigenes ist, dass nicht 1:1 von der Erwachsenenwelt aus verstanden werden kann (in Japan wusste man das übrigens schon länger, aka „kleine Götter“). Diese Eigenheit interessiert die Tradition einen feuchten Kericht, eben deswegen ist die Tradition auf den Prüfstand zu stellen.

    Ganz absurd ist die Hygienehypothese – und das HIV-Argument ist nur noch abstrus bis latent esoterisch. Ein HIV-Infizierter mit oder ohne Vorhaut wird ansteckend sein, wenns ohne Gummi passiert, da beißt die Maus kein Frenulum ab…zudem ist der menschliche Körperr glücklicherweise mit Abwehrkräften gesegnet worden und kann auch Smegma von anderen schadlos abbauen. Da brauchts keine Staatsmutti mit Messer.
    Wenn es nach diesem HIV-Argument geht, müsste man definitiv auch die äußeren Schamlippen entfernen, denn auch da sammeln sich Smegma und Krankheitserreger. Auch die Yoni ist kein keimfreier Raum, zum Glück. Dasselbe gilt dann für eine Hygienisierung des Anus oder letzlich der Achselhaare oder von Bärten oder oder oder, die alle Krankheitserreger übertragen können, die auch tödlich sein können.

    Um es mal kurz zu machen: Meine Vorhaut gehört mir! Nicht Religionsgemeinschaften, nicht Traditionen und auch nicht dem Gesundheitsministerium mit Faible für semiwissenschaftliche HIV-Hypothesen! Die Grünen sind wirklich eine reine Opportunismuspartei geworden, dazu aber anscheinend auch noch wissensopprotunistisch, d.h. wahr ist, was gerade zum politischen Opportunismus passt. Schlimm!

    Die Grünen regieren mit SPD, CDU/CSU und der FDP konsequent am Volk vorbei und über es hinweg. Dass die Mehrheit der Deutschen die (Re)Legalisierung der Beschneidung mit Verweis aufs grundgesetzlich verbürgte Recht auf körperliche Unversehrtheit ablehnt, interessiert genau null.

    Deswegen interessieren mich die Grünen ebenfalls genau null. Wenn die Mehrzahl der Menschen eines Volkes von den Regierenden für tendenziell dämlich und unwissend gehalten wird, sagt das auch sehr viel über das Selbstverständnis dieser politischen Klasse aus, die ja von diesem tumben Volk selbst gewählt wurde.

  221. Andreas

    Kinder gehören nicht ihren Eltern und sie gehören auch keiner Religionsgemeinschaft. Die Konsequenzen mögen noch so schmerzhaft sein, aber der Versuch die Zeit vor dem Kölner Urteil zurückzudrehen und alles so zu lassen, wie es bisher gelaufen ist, läuft in die irre.

    Es steht auch den Grünen gut an, gegenüber den Religionsgemeinschaften mit mehr Standfestigkeit aufzutreten. Nicht alles , was ein Rabbi sagt, interessiert den weltlich orientierten Juden. Interessant ist doch nur, wie sich die Menschen verhalten. Die meisten in Deutschland lebenden Juden stammen aus der ehemaligen UdSSR und dort wurde die Beschneidung massiv unterdrückt. Auch heute noch sind sehr viele Juden in Deutschland nicht beschnitten (und sind trotzdem Juden). Da stellt sich doch die interessante Frage, ob ein nichtbeschnittener Jude seinen Sohn beschneiden lassen darf?

    Ich empfinde das auftreten vieler Spitzenpolitiker der Grünen in der Beschenidungsfrage als absolut beschämend. Da wird verharmlost und relativiert was das Zeug hält und es wird offenbar, dass einige noch nicht einmal das Grundgesetz verstanden haben. Die Religionsfreiheit ist durch das Urteil überhaupt nicht berührt. Der Konflikt besteht allein zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und der körperlichen Unversehrtheit des Kindes. Das Erziehungsrecht dient aber allein dem Kindeswohl. Wer jetzt scheinheilig argumentiert, dass die Zueghörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft eher dem Kindeswohl dient als die körperliche Unversehrtheit vergißt, dass wir in einem pluralistischen Staat leben und hat zudem nichts aus den Mißbrauchskandalen der Kirchen gelernt.

    Interessant ist bei den Argumenten der Beschneidungsbefürworter auch immer, dass Mädchen offensichtlich ein höheres Recht auf körperliche Unversehrtheit genießen als Jungen.

    PS. Durchaus möglich, dass auch das Ohrdurchstechen bald als Körperverletzung gewertet wird. Dann haben wir die Situation, dass Ohrduchstechen von Kindern verboten wird, die viel schlimmere Beschneidung von Jungen aber erlaubt werden soll.

  222. Amos

    Begrüßenswert die total andersartige Einordnung der Beschneidung bei Jungen und der meist irreparablen Genital- und anderweitigen Verstümmelung bei Mädchen. Letztere im Gegensatz
    zur Ersteren wie richtig ausgeführt von keiner Religion gefordert (und dennoch offensichtlich prophylaktisch aus „Ehrbarkeitsgründen“ leider noch teilweise praktiziert).
    Deutschland hätte allen Grund, sich der Vorverurteilung und Unterbindung der Beschneidung entgegenzustellen. Nicht nur die bekannten, in der noch jüngeren deutschen Geschichte begründeten. Und um des durch unsere derzeitige demokratische Verfassung hochgeschützte und schützenswerte Gut der Religionsfreiheit willen. Nein, sogar im Interesse des hiesigen Alltagslebens. Nicht unbekannterweise stellen muslimische Jugendliche und junge Erwachsene einen zweistellig hohen Prozentsatz aller männlichen Gefängnisinsassen. Die Beschneidung würde den Eltern erlauben ihnen rechtzeitig klarzumachen, dass der Mensch eben nicht wie er heutzutage wähnt alles tun darf was er tun kann, sondern – wie symbolisch am „Opfern“ eines kleinen Stücks Haut an einem nicht unwichtigen Teil des Körpers versinnbildlicht – nur das, was der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs erlaubt. Immerhin auch für Ismael nicht Kleinkram (auch wenn bedauernswerterweise der Engel Gabriel dem Propheten die Zehn Gebote zuzuflüstern vergessen hat)! Zum Lob der Muslime seie gesagt, dass ein Aufenthalt ihnen in der Regel reicht, um sie nicht wieder rückfällig werden zu lassen. Aber mit mehr Beschneidungen, wer weiß…

  223. Stephen Schöndorf

    Nicht unbekannterweise stellen muslimische Jugendliche und junge Erwachsene einen zweistellig hohen Prozentsatz aller männlichen Gefängnisinsassen. Die Beschneidung würde den Eltern erlauben ihnen rechtzeitig klarzumachen, dass der Mensch eben nicht wie er heutzutage wähnt alles tun darf was er tun kann, sondern – wie symbolisch am “Opfern” eines kleinen Stücks Haut an einem nicht unwichtigen Teil des Körpers versinnbildlicht – nur das, was der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs erlaubt.

    Diese „kriminologische“ Begründung für die Beschneidung ist wohl das vermutlich dümmste, was ich zu diesem Thema gelesen habe.

  224. Ebi

    @Stephen

    vor allem wenn man berücksichtigt daß die muslimischen JVA-Bewohner ja bereits rechtzeitig beschnitten wurden und demzufolge eigentlich entsprechend geläutert in die ach gar so schützende und wertevermittelnde Religionsgemeinschaft aufgenommen wurden….

  225. MartinKöln

    Sehr geehrter Herr Beck,
    ich begrüße es sehr, dass Sie die widerlichen körperlichen Übergriffe des ZDFneo-„Humoristen“ Joko Winterscheidt in der Sendung „neoParadise“ vom 4.10.2012 scharf verurteilen. Allerdings empört es mich, dass sie bei Eltern, die ihren persönlichen Glauben dadurch ausleben, dass sie ihre Söhne beschneiden lassen und damit eine Körperverletzung begehen, begrüßen. Hier wäre Ihnen mehr Stringenz im Denken zu wünschen, da Ihre Glaubwürdigkeit sonst Schaden nimmt.
    Übrigens hat die „Internationale Förderation der säkularen und humanistischen Juden“ im April 2002 erklärt: „Eine Beschneidung ist für die jüdische Identität nicht erforderlich.“
    Wie SIe wissen, wird eine Beschneidung von Söhnen aus muslimischen Familien mit keinem Wort im Koran erwähnt.

    Ihre Rücksichtnahme auf religiöse Begründungen fundamentaler Religiöser steht -wenn ich das als schwuler Mann sagen darf- nicht nur im Widerspruch zu Ihrem Eintreten für die körperliche Integrität von Frauen, sondern beschädigt auch Ihr Ansehen im weiten Kreisen politisch gemäßigter Homosexueller, deren Rechte von religiösen Fundamentalisten regelmäßig bekämpft werden.

  226. Pingback: Für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen

  227. Nicht-mehr-Grün-Wähler

    Nachdem ich über viele Jahre hinweg Grün gewählt habe, weil mir nicht nur Umweltbewußtsein wichtig ist und ich zudem dort wesentlich mehr Aufrichtigkeit vorfand als bei den anderen großen Parteien, werde ich dies zukünftig nicht mehr tun.
    Dieser offenbar unbändige Trieb der Grünen, aggressiv auftretenden Minderheiten so weit wie eben möglich in den Arsch zu kriechen, koste es was es wolle, auch unter Aufgabe aller Werte unserer eigenen Gesellschaft, selbst unter Mißachtung unseres Grundgesetzes, macht Ihre Partei für mich unwählbar.

    Nicht Juden und Muslime, sondern vor allem Kinder in Deutschland brauchen Rechtssicherheit! Nämlich die Sicherheit, daß der Staat ihr höchstes Gut, ihre körperliche Unversehrtheit, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln schützt!
    Die Rechtssicherheit für Juden und Muslime ist eine sich daraus ergebende Folge – wenngleich natürlich nicht mit dem Ergebnis, daß diese Gruppen wünschen.

    Der blanke Hohn ist die Aussage, die Beschneidung habe keine nennenswerten Folgen, kombiniert mit dem Vergleich der schlimmsten Form der weiblichen Beschneidung. Als würden Sie sagen, daß eine 250kg-Bombe wirklich schlimm ist, eine Handgranate deswegen halb so wild. Entbehrt jeder Logik.
    Aus der Zusammenfassung einer dänischen Studie dazu:
    „Circumcision was associated with frequent orgasm difficulties in
    Danish men and with a range of frequent sexual difficulties in
    women, notably orgasm difficulties, dyspareunia and a sense of
    incomplete sexual needs fulfilment. “
    Von wegen keine nennenswerten Folgen. Ist doch auch logisch, denn die Vorhaut beinhaltet nicht nur ca. 75-80% (ca. 200.000) der sensiblen Nervenenden des männlichen Genitals, sondern schützt die Eichel vor Austrockung und Verhornung, wodurch die letzten verbliebenen Nervenenden nach der Beschneidung auch nicht mehr wirklich sensibel sind, nicht etwa 25% Empfindung übrig bleiben, sondern oftmals nur ca. 10% und es Berichte gibt von einer völligen Desensibilisierung.
    Viel dämliches Dummschwatz unter Ausblendung sämtlicher fundierter Gründe, die zweifelsfrei gegen eine Beschneidung sprechen.

    Bei Frauen hingegen wird in einigen Regionen von erwachsenen Frauen aus freien Stücken die relativ harmlose Beschneidung der Clitorisvorhaut gewünscht, die als massiv luststeigernd (durch erhöhte Exposition der Clitoris) beschrieben wird, insbesondere Frauen mit Orgasmusproblemen tatsächlich helfen kann.

    Ebensolcher Dünnpfiff wie die Negierung negativer Folgen ist die Nennung der Studien, die eine geringere Infektionsgefahr zeigen wollen. Hätten Sie auch nur ansatzweise seriös recherchiert, statt hastig irgendetwas irgendwo gehörtes als Rechtfertigung zusammenzutragen, wüßten sie, daß diese Studien methodisch derart miserabel waren, daß die Aussagekraft gleich null ist.
    Wie erklären Sie sich denn, daß mit den USA ein Land mit hoher Beschneidungsrate ausgerechnet auch die Raten sexuell übertragbarer Infektionen sehr hoch sind, hingegen in Ländern wie bei uns, mit wenigen Beschneidungen, auch die STD-Rate wesentlich geringer ist?
    Aus der Infektiologie gibt es den einfachen Satz „Hautschutz ist Infektionsschutz“. Eine trockene Haut wird rissig, Risse sind ein hervorragendes Einfallstor für Viren, Bakterien, Sporen und sonstige Krankeitserreger. Eine durch Beschneidung ihres schützenden, feuchten Milleus beraubte Eichelhaut trocknet aus – und entwickelt zwangsläufig Mikrofissuren. Weiterhin dauert durch die massiv gesenkte Sensibilität und die daraus resultierende größere Zeit bis zum Orgasmus die Penetration wesentlich länger, was eine massiv erhöhte Expositionszeit in der potentiell keimbelasteten Vaginal- bzw. Darmflora mit sich bringt und somit mehr Zeit für diese STD-Erreger, über eine der zahlreichen Mikrofissuren in den Körper einzudringen.
    Keine Ahnung von der zugrundeliegenden Materie, nicht schlau machen (nicht ohne Grund spricht sich der Verband der amerikanischen Kinderärzte eindeutig gegen eine Beschneidung aus), aber irgendwelche miserabel konstruierten Studien heranziehen. Spitze, Herr Beck!

    Dazu kommt die selbst unter klinischen Bedingungen recht hohe Komplikationsrate, Verengungen der Harnröhre (ca. 30%) bis hin zum Verschluß, teils lebenslange Schmerzen, Absterben der Eichel samt nötiger Amputation und Todesfälle. In den USA ist von über 100 toten Jungen und über 1000 notwendigen Eichel-Amputationen jedes Jahr die Rede!
    Ist das für Sie ethisch hinnehmbar, nur um ein paar ewig gestrigen in den Mastdarm zu kriechen? Was ist wohl das höherwertige Gut? Eine lediglich gefühlte Einschränkung der Eltern in ihrer Traditionsausübung oder eine tatsächliche, lebenslange, irreversible und signifikante Einschränkung der Sexualität und Gesundheit des Kindes?

    Ich sehe schon den nächsten logischen Schritt, die Legalisierung von Ehrenmorden. Schließlich gehört das zu den uralten Traditionen dieser Menschen.

    Zum Schluß noch ein paar Worte zum Grundgesetz.
    Weibliche Beschneidung ist in jeder, selbst der harmlosesten Form verboten.
    Männliche Beschneidung soll legalisiert werden.
    Doch Art. 3 GG untersagt eindeutig und unmißverständlich jede Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Das sollten Sie, Herr Beck, als Jurist eigentlich wissen.

    Außerdem sind Verstöße gegen die von Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention und die Menschenrechtskonvention unübersehbar. Es sei denn, man verschließt bewußt die Augen vor diesen Konflikten.
    Im „es kann nicht sein, was nicht sein darf“-Spiel sind die Grünen ja permanenter Spitzenreiter. Auch im Ausblenden der fast schon Monopol-Tätergruppe bei gewalttätigen Übergriffen im öffentlichen Straßenraum; es kann nicht sein, was nicht sein darf, ganz gleich, was die Kriminalstatistiken beweisen.
    Sollte bei uns irgendwann einmal die Scharia geltendes Recht werden (und auch das wäre nur die konsequente Fortführung der Argumentationen bei Schächtung und Beschneidung), trug der zugrundeliegende Ausverkauf des Abendlandes grün.

    Ciao, Grüne, Euch Truppe, die besonders gut darin ist, Argumente an den Haaren herbeizuziehen, gleichzeitig fundierte Fakten systematisch ausblendet, um Mißstände schönreden und rechtfertigen zu können, habe ich viel zu lange gewählt!

  228. generatoren

    @Nicht-mehr-Grün-Wähler
    „He studied art history, history and German language and literature at the University of Stuttgart.“ Ob Herr Beck in diesen Studienfächern auch eine Prüfung abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. (siehe auch Nicht-mehr-Grün-Wähler) Jurist ist jedenfalls nicht.

  229. Alberina

    Bei den Christen werden die BABYS auch getauft ohne das Sie jemand fragt, Sie werden quasi auch gezwungen Christe zu werden. Und es gibt kein Gesetzt das, dass Verbietet, was auch gut so ist, weil ich denke das die Religionen ihre Traditionen beibehalten sollen wenn auch nicht so radikal.

  230. Ebi

    „Juden und Muslime in Deutschland brauchen Rechtssicherheit“

    Ja gut,…seh ich ein. Kein Problem damit. Dann geben wir ihnen doch diese Rechtssicherheit und stellen dieses unsägliche Ritual unmissverständlich unter Strafe. Dann ist Rechtssicherheit gegeben!

  231. Daniel

    @Alberina

    Wenn Gott ungetaufte/unbeschnittene Kinder benachteiligt, dann ist das ein Armutszeugnis für ihn und wenn er sie gleich behandelt, dann kann man damit problemlos bis zur Religionsmündigkeit warten. Die Unbeschnittenen würden nur von Angehörigen ihrer eigenen Religion diskriminiert und sonst von niemandem.

  232. Maik

    http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130124_OTS0163/schennach-europarat-nimmt-beschneidung-ins-visier

    „Die europäische Diskussion über die Beschneidung von
    Knaben wurde heute engagiert auch im Europarat aufgegriffen, mit dem
    Ziel, die körperliche Unversehrtheit von Kindern zu garantieren und
    medizinisch nicht notwendige Eingriffe zu bannen“, so SPÖ-Bundesrat
    Stefan Schennach am Donnerstag, der als Mitglied des Europarats an
    den Beratungen teilnimmt.
    (…)
    Auch religiöse oder kulturelle Praktiken dürfen für dieses
    Quälen von Kleinkindern keine Ausnahme darstellen, denn Schmerz
    bleibt Schmerz und Quälen bedeutet Qualen zu fügen, unabhängig aus
    welcher Motivation heraus. In den nächsten Ausschüssen werden eine
    Reihe von Beratungen mit Ausschusspersonen durchgeführt, sodass es
    bis zum Sommer zu einer klaren Positionierung im Sinne der
    Durchsetzung der physical integrity von Kindern kommt.“

    ****

    Diskussion auf der Ebene des Europarates offenbar erst am Beginn der Debatte.

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