Mit unserem Positionspapier MITVERANTWORTUNG SOZIALER ELTERN STÄRKEN legen wir als Fraktion erstmals ein Konzept vor, das de facto die Möglichkeit einer Mehrelternschaft eröffnet und anerkennt. Die Familienformen werden vielfältiger. Patchwork- und Regenbogenfamilien sind gelebte Realität in Deutschland. Das Familienrecht aber trägt dem in keiner Form Rechnung. Wir wollen mit unserem Vorschlag die Debatte eröffnen, wie das Zusammenleben in diesen Familienkonstellationen am besten im Sinne der Kinder zu gewährleisten ist. Unser Vorschlag schafft Rechtssicherheit für Eltern und Kinder. Das wirft aber auch Fragen auf, die ich hier beantworten möchte:
Warum wollt ihr ein neues Institut für Patchworkfamilien einführen?
Weil in immer mehr Familien – in Großstädten mehr als die Hälfte! – Kinder nicht mehr bei ihren biologischen, miteinander verheirateten Eltern aufwachsen. Hier haben die Kinder neue Bezugspersonen. Kinder brauchen aber stabile Verhältnisse. Wenn ein Mensch 10 Jahre und mehr für ein Kind da ist, für das Kind Verantwortung übernommen hat, dann ist diese Beziehung so gefestigt, dass sie auch rechtlich abgesichert sein sollte. Das ist im Interesse von Kind und Eltern.
An wen richtet sich das neue Institut?
Antwort: Es richtet sich an soziale Eltern, die zusätzlich zu den leiblichen Eltern soziale Verantwortung für ein Kind übernehmen. Dabei sollen die leiblichen Eltern bis zu zwei weitere Verantwortliche hinzuziehen können – ihnen „elterliche Mitverantwortung“ übertragen.
Verkompliziert das nicht alles? Ist Streit nicht vorprogrammiert, wenn mehr als zwei Menschen für ein Kind entscheiden können?
Ja und Nein. Die Lebenssituation ist ja heute schon so bei Patchworkfamilien – nur eben gesetzlich ungeregelt. Zudem besteht der Streit häufig zwischen den beiden leiblichen Eltern, die sich getrennt haben. Da wir das Institut nur dann zulassen, wenn sich alle Eltern damit einverstanden erklären, erhöht es das Streitrisiko nicht.
Aber im Laufe der Zeit könnte sich der Streit doch einstellen, zum Beispiel über die Wahl der Schule?
Klar. Und dann muss das Familiengericht entscheiden, welches Elternteil im Sinne des Kindes am besten entscheiden kann – so wie das auch heute bei getrennt lebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist.
Wozu ein neues Institut? Kann man das nicht alles mit Vollmachten regeln?
Vollmachten sind eine Möglichkeit. Aber sie bieten keine Rechtssicherheit und Klarheit – weder für die sozialen Eltern und ihre Kinder noch für Außenstehende. Sie können jederzeit wieder entzogen werden. Vollmachten bringen eben keine Rechtssicherheit.
Warum begrenzt ihr das Institut auf zwei weitere Personen?
Das entspricht der Lebensrealität der meisten Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien. Der neue Partner oder die neue Partnerin sollen einbezogen werden. Es dauert ja auch, bevor ein Kind zu einem neuen Partner soweit Vertrauen hat, dass es diesen als Elternteil ansieht. Wir wollen, dass die Eltern sich gut überlegen, wem sie die elterliche Mitverantwortung übertragen.
Wie endet denn die elterliche Mitverantwortung?
Zunächst bei Erreichen der Volljährigkeit. Dann gibt es die Möglichkeit einer Erwachsenenadoption. Außerdem kann jeder der Eltern – biologisch und sozial – beantragen, dass die Elterliche Mitverantwortung wieder aufgehoben wird. Dann entscheidet das Gericht, ob das im Kindeswohl liegt und kann sie dann aufheben.
Soso, wieder eine neue Wortschöpfung um die Konservativen nicht zu stören? Um es nicht Ehe zu nennen, eingetragene Lebenspartnerschaft. und jetzt haben wir biologische Eltern und soziale Eltern, sowie ein institut und regelwerk. Konsequenter wäre jetzt sowas wie „eingetragene Bezugspersonengemeinschaft (eBpG)“ gewesen…. *g*
ohne Scherz ich finds ja gut, und wir Deutschen wollen es ja immer so…
Bald kommt K-Pax im TV, gerade zum Thema Familie und Kindererziehung höchst intelligente Gespräche zwischen Proud und seinem Doktor, nur zu empfehlen.
Rechtsinstitute schaffen, die die Unfähigkeit zur Teilnahme an Rechtsinstituten überbrücken sollen, ist mir schlicht nicht erklärlich. Was ihr nicht alles regeln wollt und das für Menschen, die sich gern rechtlichen Reglementierungsambitionen (man beachte ihr Schlagwort: Freiheit) entziehen. Wenn Eltern ihrer Verantwortung für Kinder nicht durch den Schutz der Ehe gerecht werden wollen, dann wollen sie dies schlicht nicht. Da helfen dann auch keine Als-ob-Gesetze. Einzig der soziale Ausnahmefall, homosexueller Lebenspartnerschaften ist es wert überdacht zu werden. Nur hier gibt es nicht die Wahl Lebenspartnerschaft/Ehe und Adoption. Also wenn ihr Freiheit meint, dann immer daran denken „so wenig Staat wie möglich“.
liebes generator,
ich gebe jedoch zu bedenken, damit freiheit nicht zur willkür der reichen und mächtigen verkommt, braucht es den einschränkenden rahmen der gesetze. so wenig staat wie möglich ist dann doch oftmals nichts anderes als ein neoliberaler wegweiser in die diktatur des geldadels.
reiche, mächtige und (hetero-)mehrheiten brauchen keinen starken staat, sie sind ja bereits so in der lage ihr wollen durchzusetzen. arme, kranke, behinderte, minderheiten… profitieren davon wenn von menschlichkeiten und gesundem menschenverstand nicht nur in sonntagsreden zu hören ist, sondern diese auch geltendes recht werden.
Bevor die Grünen es nicht mal schaffen, die Rechte der Allerschwächsten zu schützen und neugeborene Knaben schutzlos irgendwelchen Verstümmlern aussetzen, sollten die Grünen erstmal das kleine Einmaleins des Rechtsstaates lernen und nicht mit Neologismen und neuen Instituten rumprahlen.
Bisher konnten die Grünen nur zwei Dinge.
1.: Stuttgart 21 weiter… (was eigentlich? Es passiert ja nichts!)
2.: Beschneidungen legalisieren.
Ach ja. Kriegen konntet Ihr mit Joschka Fischer auch noch zustimmen.
Mit den Grünen, die ich 1990 zum ersten Mal gewählt habe, es war bei der ersten Wahl zum Bundestag im vereinigten Deutschland, hat diese „Öko-FDP“, wie sie mal jemand genannt hat, nichts mehr zu tun.
Gar nichts mehr.