Heute wurde die Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Hier ein paar erste Fragen und Antworten dazu.
Ab wann können lesbische und schwule Paare heiraten?
Es dauert noch ein bisschen. Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Vor der Verkündung passiert noch Folgendes: Das heute beschlossene Gesetz wird am 7. Juli im Bundesrat beraten. Es gilt aber als sicher, dass er nicht den Vermittlungsausschuss anruft oder einen Einspruch einlegt. Danach muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Erst im Anschluss kann es im Bundesgesetzesblatt verkündet werden. Im Ergebnis rechnen wir damit, dass die ersten lesbischen bzw. schwulen Hochzeiten ab Oktober/November stattfinden können.
Können weiterhin Lebenspartnerschaften abgeschlossen werden?
Nein. Ab in Krafttreten des Gesetzes können Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden. Bis dahin allerdings schon.
Was passiert mit den bestehenden Lebenspartnerschaften?
Eingetragene Lebenspartnerschaften können weiter bestehen bleiben – außer die Partner*innen möchten sie in eine Ehe umwandeln.
Kann ich heiraten, wenn ich schon verpartnert bin?
Die Lebenspartner*innen – wenn sie wollen – können ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dafür müssen sie – wie bei einer Eheschließung – vor dem Standesbeamten gemeinsam persönlich erklären, dass sie miteinander eine Ehe führen wollen.
Was ist die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe?
Mit der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe werden bisherige Lebenspartner*innen zu Ehegatten. Es besteht aber kein Zwang zur Umwandlung und es wird auch nicht „automatisch“ umgewandelt. Für die Umwandlung müssen die bisherigen Lebenspartner*innen – wie bei einer Eheschließung – vor dem Standesbeamten gemeinsam persönlich erklären, dass sie miteinander eine Ehe führen wollen.
Hat die Umwandlung rückwirkende Folgen?
Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartner*innen die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Damit soll die bestehende wie vergangene Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner*innen mit Ehegatten rückwirkend beseitigt werden. Dies bedeutet, dass vor allem bestimmte sozial- und steuerrechtliche Angelegenheiten, die noch nicht abschließend entschieden wurden, neu getroffen werden können.
Dürfen Ausländer*innen eine gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland schließen?
Ja. Zudem kommt, dass diejenigen, die aus einem Land kommen, wo es keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt, anders als verschiedengeschlechtliche Paare, keine Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen. Sie müssen jedoch durch öffentliche Urkunden nachweisen können, dass sie ledig sind.
Was passiert mit den im Ausland geschlossenen Ehen?
Sie werden nicht mehr als Lebenspartnerschaften sondern als Ehe im Eheregister verzeichnet werden.