Schlagwort-Archiv: Kirche

Thesen zum kirchlichen Arbeitsrecht

Vorschläge für Reformüberlegungen für die Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ beim Bundesvorstand Bündnis 90 / DIE GRÜNEN:

Thesen zum kirchlichen Arbeitsrecht

Persönliche Loyalitätspflichten, kirchlicher Tendenzschutz und der Dritte Weg stehen aus unterschiedlichen Gründen in der Kritik.

Das Grundgesetz schützt das kirchliche Selbstbestimmungsrechts auf Grundlage von Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Art. 140 in das Grundgesetz der  Bundesrepublik Deutschland inkorporiert ist:

„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“

Die Reichweite dieses Selbstbestimmungsrecht gilt nicht unbeschränkt, sondern „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Die Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung sind mit Artikel 140 Grundgesetz Teil der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geworden. Sie sind aber im Lichte dieser Verfassung und ihrer Prinzipien, der Menschenwürde, den daraus resultierenden Grundrechten und dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip, neu zu interpretieren. Aus konkurrierenden Verfassungsbestimmungen, u.a. dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), dem Recht auf Religionsfreiheit der kirchlich Beschäftigten (Art. 4 GG) oder dem Recht auf Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit lassen sich verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch Schranken für den Begriff des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes herleiten.

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Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes!

Zeit Christ und Welt

Die Zeit – Christ & Welt, 18. April 2013

Am 18. April 2013 erschien bei „Christ und Welt“, eine Beilage der ZEIT, ein Artikel von mir zur Reform des Kirchenarbeitsrechts. Ein zeitgemäßes Verfassungsverständnis muss durch eine Neujustierung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dafür will ich in einem Dialog mit den Kirchen streiten. Der Artikel ist Teil eines „Pro und Kontras“.  Mein „Gegenpart“, Pascal Kober von der FDP, sagt in seinem Artikel in langen Worten eigentlich nur: „Alles soll so bleiben, wie es ist!“

Hier mein ganzer, ungekürzter Artikel:

Wir brauchen eine Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes

Das kirchliche Arbeitsrecht passt, so wie es praktiziert wird, nicht mehr in unsere Zeit. Seine Akzeptanz schwindet. Besonders prominent wurde ein Fall einer Kindergärtnerin  aus Königswinter: der beliebten und erfolgreichen Leiterin einer katholischen Einrichtung wurde gekündigt, weil die geschiedene Frau neu geheiratet hat. Die Eltern der Kinder organisierten sich und setzen durch, dass die katholische Kirche nun nicht mehr Trägerin des Kindergartens ist. Bei diesem Fall wurde besonders deutlich, welche Folgen die Sonderregelung des kirchlichen Arbeitsrechts mit sich bringen: hartherzige Entscheidungen und Rechtsunsicherheit für die Angestellten. Weiterlesen