Getroffene Hunde bellen

In den vergangenen Tagen tauchen in unterschiedlichen Zeitungen, Käseblättern und Blogs sich wiederholende haltlose Vorwürfe auf. Wider besseren Wissens verweisen die Autor_innen auf einen Beitrag von mir in dem von Angelo Leopardi herausgegebenen „Der pädosexuelle Komplex“ (1988) und auf so genannte „Pädophile Irrungen und Wirrungen der Grünen“. Nach dem Prinzip getroffene Hunde bellen dokumentieren sie leider keine Fakten sondern die politische Skrupellosigkeit der CSU und rechts-religiöser Ideologen, nicht aber Grüne Beschlüsse und Positionen. Das ist nicht nur ein schlechter Stil, sondern der Ernsthaftigkeit des Problems des sexuellen Missbrauchs nicht angemessen.

So wird beispielsweise im Bayernkurier (22.03.2010) behauptet: „Die Grünen haben jahrelang die Legalisierung von Sex mit Kindern gefordert“. Das ist falsch. Niemals hat ein Gremium der grünen Bundespartei eine solche Forderung aufgestellt oder etwas beschlossen, was auch nur entfernt in diese Richtung ging. Immer war es Anliegen der Grünen, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, die Rechte der Kinder zu stärken und Hilfsprojekte für misshandelte und missbrauchte Kinder zu unterstützen.

Es gab auch niemals einen Antrag im Bundestag, der „Legalisierung von Sex mit Kindern gefordert“ hat. Im Gegenteil: Bereits ein Jahr nachdem die Grünen erstmals in den Bundestag eingezogen waren, brachte unsere Fraktion eine Große Anfrage „Sexueller Missbrauch von Kindern“ in den Bundestag ein (Bundestagsdrucksache 10/2389). In der 14. Wahlperiode haben Bündnis 90/Die Grünen als erste Fraktion ein Gesamtkonzept zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexualisierter Gewalt in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 13/7087). Unter rot-grün wurde das Sexualstrafrecht in diesem Bereich 2004 ausgebaut und verschärft.

Die Diskussion um §§ 175 und 182

Es wird unterstellt, ein Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion zu den §§ 175 und 182 StGB aus dem Jahr 1985 hätte Sexualität mit Kindern zum Gegenstand gehabt. Das ist falsch. Im Gesetzentwurf wird vielmehr deutlich gemacht, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB mit Schutzaltersgrenze 14 Jahre) unberührt bleibt. Es ging darum, die darüber hinausgehende strafrechtliche Ungleichbehandlung von Homosexualität (§ 175 StGB) zu beseitigen und die seinerzeit merkwürdige Ausgestaltung des § 182 StGB (damals: Verführung von Mädchen im Alter von 14-16 Jahren) zu kritisieren. Dieser § 182 StGB bestimmte nämlich z.B., dass Strafe ausgeschlossen ist, wenn der Täter das verführte Mädchen heiratet. Er schützte demnach nicht die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens, sondern eine althergebrachte Sexualmoral.

Angebliche Beschlüsse in NRW und BaWü

Es wird behauptet, in grünen Landesverbänden wie z.B. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sei 1985 beschlossen worden, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern straffrei zu stellen. Das ist falsch. Die Grünen in Nordrhein-Westfalen hatten 1985 auf einem Landesparteitag ein Papier „Sexualität und Herrschaft“ zum Diskussionspapier erklärt. Die darin enthaltenen Passagen zur Entkriminalisierung von Sexualität von Erwachsenen mit Kindern hatten auf dem Parteitag keine Mehrheit gefunden. Um der Transparenz der Diskussion willen wurde aber auch die unterlegene Minderheitenposition – als solche gekennzeichnet – im Text beibehalten. Dieses Verfahren führte in der Öffentlichkeit zu massiven Missverständnissen über die eigentliche Position der Grünen. Dieses Missverständnis haben die Grünen in Nordrhein-Westfalen damals umgehend aufgeklärt und einer Entkriminalisierung von Sexualität von Erwachsenen mit Kindern eine klare Absage erteilt. Auch in Baden-Württemberg stieß 1985 ein Antrag einer kleinen Arbeitsgruppe für Entkriminalisierung auf einem Landesparteitag auf absolute Ablehnung. Es ist infam, die Haltung einer Partei aus nicht angenommenen Parteitagsanträgen konstruieren zu wollen.

„SchwuP“

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle (SchwuP)“, die es bedauerlicher Weise einmal bei den Grünen gab, gehört zu dem Teil der Geschichte unserer Partei, von dem sich heute die Grünen zurecht und ohne wenn und aber distanzieren. Selbst habe ich mich 1987 auf dem Hauptausschuss der Grünen in Nürnberg dafür eingesetzt, dass diese Bundesarbeitsgemeinschaft offiziell nicht anerkannt und stattdessen schließlich eine „BAG Schwulenpolitik“ anerkannt wurde. Auch hier ist der Versuch zu erkennen, dass eine politische Strömung, die innerhalb der Partei nie mehrheitsfähig war, in geschichtsverklärender Weise zur Parteilinie von damals erklärt wird. Das ist unanständig. Das es diese Wirrungen in der Grünen Partei in den 1980er Jahren gab, leugnet und verharmlost in der Partei heute niemand. Es bleibt damals wie heute falsch. In einem Kommentar in der Tageszeitung taz schrieb ich am 09.10.1993 bereits:

„Lange Zeit hatten wir in der Schwulenbewegung von ‚einvernehmlichen‘ und ‚gleichberechtigten‘ pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymetrie der Erwachsenen-Kind-Beziehung hinwegschwadroniert“  Und ich fügte hinzu, „daß auch sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendungen zu tiefgreifenden Traumatisierungen führen können“. [Kommentar lesen]

Persönliche Angriffe

Es wird auch behauptet, dass Daniel Cohn-Bendit und ich uns als „Freunde der Pädophilen hervorgetan“ hätten. Das ist falsch. Ich habe mich als rechtspolitischer Sprecher und in meiner gesamten parlamentarischen Tätigkeit intensiv für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt eingesetzt. Kursierende Zitate aus dem Jahr 1988 stammen aus einem Buchtext, der von mir nicht autorisiert und im Sinn durch eine freie Redigierung durch den Herausgeber verfälscht worden war. Dies kann man schon lange auf meiner Website (2006) und bei Abgeordnetenwatch (2007)  nachlesen. Es kam auch in den Menschenrechtsdebatten vom 17.12.2009 und 25.03.2010 im Deutschen Bundestag zur Sprache und ist in den Protokollen festgehalten.

Daniel Cohn-Bendit hat zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen in den vergangenen Jahren schon vielfach Stellung bezogen, kürzlich auch in einem Interview in der „Zeit“, in dem er erneut klarstellte, dass die Schilderung in seinem Buch „Le Big Bazar“ von 1975 keinen Bezug zur Realität hatte: „Das war kein Tatsachenbericht, sondern schlechte Literatur.“

[redaktionell aktualisiert am 02.05.2013]

Der Transparenz und Korrektheit wegen veröffentliche ich hier meine Antworten vom 15. Mai 2013 auf eine Anfrage der FAZ, die detailliert zu diesem Blogartikel nachfragte:

1. Zu den Diskussionen in NRW 1985:

Ich selbst war damals noch nicht Mitglied der Grünen und auch nicht in NRW ansässig. Ich habe meine bisherigen Erkenntnisse aus der einzigen mir bekannten wissenschaftlichen Analyse zu Entstehung und Inhalt des Papiers „Sexualität und Herrschaft“ gezogen, die 1986 in der Zeitschrift „Kritische Justiz“ veröffentlicht wurde.

Prof. Dr. Lorenz Böllinger über „Sexualstrafrecht und Herrschaft“,  1986 in der Zeitschrift „Kritische Justiz“ veröffentlicht.

Prof. Dr. Lorenz Böllinger über „Sexualstrafrecht und Herrschaft“, 1986 in der Zeitschrift „Kritische Justiz“ veröffentlicht.

Der Autor, Prof. Dr. Lorenz Böllinger, führte darin aus: „Der Text wurde mit 76 zu 53 Stimmen bei 150 Anwesenden wegen einiger noch klärungsbedürftiger Dissenspunkte jedoch nur als ‚Arbeitspapier‘ verabschiedet, in dem wegen der Transparenz der Diskussion auch die Minderheitenpositionen – als solche gekennzeichnet – enthalten blieben.“ Zu diesen umstrittenen Minderheitenpositionen zählten insbesondere auch die Aussagen zur Straffreiheit sexueller Handlungen Erwachsener gegenüber Kindern.

Das Verfahren führte anscheinend auch bei Pressevertretern zu erheblichen Missverständnissen über die Beschlussfassung, so dass sich der Landeshauptschuss der Grünen NRW und eine weitere Landesdelegiertenkonferenz in Bonn zur Klarstellung veranlasst sahen.

Seit gestern liegen mir nun die Protokolle dieser Gremien vor. Tatsächlich ist im Protokoll der Lüdenscheider Landesdelegiertenkonferenz von einem Programmbeschluss die Rede. Im Protokoll der Bonner Landesdelegiertenkonferenz wird aus dem Landeshauptausschuss berichtet, dass Die Grünen NRW in Lüdenscheid nicht beschlossen haben, die strafrechtliche Schutzaltersgrenze aufzuheben. Aber sie haben den Fehler gemacht, umstrittene Diskussionspunkte über Sexualität mit Kindern in Fettdruck im Programm mit zu dokumentieren.

Dieser Fehler wurde von der LDK in Bonn unmittelbar korrigiert.

2. Zu dem Artikel im Leopardi-Buch:

Der damalige Abdruck war nicht autorisiert und im Sinn durch eine freie Redigierung vom Herausgeber verfälscht. Nach meiner Erinnerung ist das Justitiariat der Grünen Fraktion damals gegen Verlag und/oder Herausgeber vorgegangen: Eine Durchsetzung der Nichtverbreitung war wohl nicht erreichbar, aber eine Neuauflage des Werkes mit diesem Artikel wurde untersagt. Unterlagen aus dieser Zeit vor 25 Jahren liegen mir nicht vor. Heute ärgere ich mich, dass ich Skripte und andere Unterlagen von damals nicht besser gesichert und aufbewahrt habe.

Die Sicht auf die Pädophilie war in den 70er und 80er Jahren von einem systematischen Irrtum in weiten Teilen der Sexualwissenschaft und auch Teilen der Kriminologie verstellt: Selbst Kriminologen des Bundeskriminalamtes (BKA) schlugen damals vor, zwischen gewaltlosen, angeblich „harmlosen“ Sexualkontakten und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern zu unterscheiden. Diese Diskussionen wurden in dem genannten Artikel referiert.

Nach meiner Erinnerung habe ich mich in dem Artikel damals deutlich kritischer mit der Forderung der Pädophilen nach Streichung des Sexualstrafrechtes und der §§ 174 und 176 StGB auseinandergesetzt und die einschlägigen Begründungen kritisiert. Allerdings war mein Gedankengang damals auch noch von dem systematischen Irrtum geprägt, dass man theoretisch zwischen gewaltlosen, angeblich „harmlosen“ Sexualkontakten und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unterscheiden könne.

Dies war ein schwerer Fehler, aus dem ich auch Konsequenzen gezogen habe. Dies wurde mir damals in der taz als Auflösung des „Zusammenhang[s] mit den anderen Perversen, den Pädophilen …, die das StGB kriminalisiert,“ angekreidet (taz 08.08.1989).

Zu diesem Prozess schrieb ich am 9.10.1993 in der Rückschau: „Gerade als schwulenbewegter Mann habe ich erlebt, wie die Veröffentlichungen und Arbeitsergebnisse von Wildwasser und anderen Beratungsstellen auch vielen von uns langsam die Augen über die Dimensionen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern geöffnet haben. Lange Zeit hatten wir in der Schwulenbewegung von „einvernehmlichen“ und „gleichberechtigten“ pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymetrie hinwegschwadroniert. Mißbrauch betrifft nicht allein Mädchen. Erste Veröffentlichungen u.a. von Glöer und Schmiedeskamp-Böhler zu „Jungen als Opfer sexueller Gewalt“ haben eindringlich gezeigt, daß auch sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendungen zu tiefgreifenden Traumatisierungen führen können.“ (taz 9.10.1993)

Ich habe mich seit Ende der 80er Jahre intensiv mit den Berichten von Vereinen wie Wildwasser oder Zartbitter über die Arbeit mit Opfern sexualisierter Gewalt bzw. sexuellen Missbrauchs auseinandergesetzt. Seitdem habe ich mit Liberalisierungsüberlegungen zum Sexualstrafrecht, die über die 1994 in Deutschland erfolgte Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität (Streichung des § 175 StGB) hinausgehen, völlig gebrochen und bin Forderungen in diese Richtung immer entgegengetreten. Mein daraus resultierendes politisches Handeln gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie finden Sie in verschiedenen parlamentarischen Initiativen.

Seit meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bin ich wiederholt für die Verbesserung der Rechtssituation der Opfer sexuellen Missbrauchs und für eine Schließung von Strafbarkeitslücken initiativ geworden. Bereits in meiner ersten Wahlperiode im Bundestag ab 1994 habe ich einen Vorschlag für einen eigenständigen Verbrechenstatbestand für die schweren Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 a StGB) ausgearbeitet, der von der damaligen Koalition entgegen ursprünglich anders lautender Vorstellungen auch im Sechsten Strafrechtsänderungsgesetz aufgegriffen wurde.

Ergänzung vom 16.05.2013

Zum Thema auch ein Interview mit Volker Beck in der Frankfurter Rundschau vom 16.05.2013: „Es gab einen falschen Solidarisierungs-Reflex“
http://www.fr-online.de/politik/volker-beck–es-gab-einen-falschen-solidarisierungs-reflex-,1472596,22778134.html

Weiteres zum Thema:

16. Mai 2013, Berliner Zeitung: „Falscher Solidarisierungs-Reflex mit Pädophilen“
Volker Beck, Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, spricht im Interview über den Einfluss der Pädophilen auf seine Partei. Er sagt, dass auch die Schwulenbewegung in den 80er-Jahren ein Abgrenzungsproblem gegenüber Pädophilen gehabt habe.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/volker-beck–falscher-solidarisierungs-reflex-mit-paedophilen-,10808018,22778134.html

18. Mai 2013, Badische Zeitung: „Man hörte sich erst mal jeden und alles an“
BZ-INTERVIEW mit dem Grünen-Politiker Volker Beck über die Pädophilie-Debatten bei den Grünen
http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/man-hoerte-sich-erst-mal-jeden-und-alles-an–72003564.html

Volker Beck hat der „Welt“ am 24.05.2013 ein ergänzendes Statement gegeben:

„In dem Artikel stand viel abwegiger Stuss, in seiner redigierten wie in der unredigierten Version. Er war geprägt von einer falschen Grundannahme, die in der Schwulenbewegung damals noch weit verbreitet war. Daher schrieb ich 1993 auch rückblickend in der taz: „Lange Zeit hatten wir in der Schwulenbewegung von „einvernehmlichen“ und „gleichberechtigten“ pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymetrie hinwegschwadroniert.“
Diesen Fehler habe ich lange vor meiner Zeit als Abgeordneter korrigiert, bereut und daraus politische Konsequenzen gezogen: Von meinem Eintreten für eine klare Absage an die Forderung der Pädophilengruppen über mein Eintreten für einen eigenständigen Verbrechenstatbestand bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§176 a StGB) in meiner ersten Legislaturperiode bis zur Unterstützung entsprechender Strafverschärfungen unter Rot-Grün.
Nachfragen zu dem Artikel begleiteten mich in meiner gesamten bundespolitischen Karriere. Ich habe mich unzählige Male von seinem Inhalt distanziert. Weder habe ich jeden Versuch unternommen, den Beitrag von 1988 schön zu reden, noch habe ich einen Zweifel daran gelassen, dass ich entschlossen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern kämpfte. Damit habe ich zu dem Artikel alles gesagt.“

Den Artikel der „Welt“ vom 26.05.2013 finden Sie hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article116529890/Beistand-fuer-Volker-Beck-im-Paedophilie-Streit.html

Ergänzung vom 20.06.2013:

Das Landgericht Berlin untersagte Alexander Dobrindt mit Beschluss vom 28. Mai 2013 (27 O 314/13) bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, wörtlich oder sinngemäß zu äußern, dass ich „Vorsitzender der Pädophilen-AG bei den Grünen“ gewesen sei.
Um einen ähnlichen Beschluss des Gerichts zu vermeiden, verpflichtete sich die Junge Union Bayern mehr oder minder freiwillig (auf ein rechtsanwaltliches Schreiben hin) am 29. Mai 2013 schriftlich dazu es zu unterlassen,
– den Text „Das Strafrecht ändern“ (s.o.) zu verbreiten, ohne darauf hinzuweisen, dass der damalige Abdruck nicht autorisiert war und im Sinn durch eine feie Redigierung des Herausgebers verfälscht wurde
und/oder
– den Text „Das Strafrecht ändern“ so zu verbreiten, wie zunächst auf der Homepage der JU Bayern unter dem Titel „Volker Beck und die einstige Solidarisierung mit Pädophilen“ geschehen.

[Ergänzung vom 12.11.2013: Nachdem Dobrindt dies nicht akzeptieren wollte, wurde er am 24. Oktober 2013 nach mündlicher Verhandlung vom Landgericht Berlin verurteilt (27 O 389/13), diese Aussage künftig zu unterlassen. Andernfalls droht ihm ein Ordnungsgeld von 250.000 € oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten. Dobrindt hatte alle Kosten des Verfahrens zu tragen]

Ergänzung vom 14.08.2013:

Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 04.08.2013:

Sie schrieben am 17.08.2007 auf abgeornetenwatch.de zum Thema Pädophile:
„Selbst Kriminologen des Bundeskriminalamtes (BKA) schlugen damals vor, zwischen gewaltlosen, angeblich „harmlosen“ Sexualkontakten und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern zu unterscheiden.“
Ist die Beurteilung „harmlos“ von Ihnen oder vom BKA selber. Wenn ja, wo kann man das nachlesen? Sind mit den Unterscheidungen die Unterscheidungen wie sie zum Beispiel in der amtlichen Kriminalstatistik auftauchen gemeint?
Im voraus Danke für die Antwort.

Antwort von Volker Beck vom 13.08.2013:

Sehr geehrter Herr Meyer,
Herr Beck bezog sich bei seiner Äußerung auf folgende Studie und deren Rezeption:
Baurmann, Michael C.
Sexualität, Gewalt und psychische Folgen
Eine Längsschnittuntersuchung bei Opfern sexueller Gewalt und sexueller Normverletzungen anhand von angezeigten Sexualkontakten
Wiesbaden, 1983.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck

Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_beck-1031-70372–f388466.html#q388466

 

Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 10.08.2013:

Sehr geehrter Herr Beck,
in letzter Zeit wurden Sie in der Öffentlichkeit wiederholt im Zusammenhang mit Forderungen der Pädophilen und der Geschichte Ihrer Partei in den 80-er-Jahren angegriffen.
Als schwuler Mann, der diese Diskussion damals verfolgt hat, meine ich mich zu erinnern, dass Sie aus dem sog. linken Teil der Schwulenbewegung für Ihre Forderung nach Öffnung der Ehe, aber eben auch für Ihre Absage an die Forderungen der Pädophilen kritisiert wurden.
Erinnere ich mich richtig?
Können Sie Beispiele dafür nennen?
Und wenn dieses richtig ist, warum wird das von Ihrer Partei in diesem Zusammenhang nicht geäußert?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Claudius Müller

Antwort von Volker Beck vom 13.08.2013:

Sehr geehrter Herr Müller,
Sie erinnern sich richtig, allerdings wurde darauf auch schon verschiedentlich hingewiesen – zuletzt von Jürgen Trittin in der Welt am Sonntag vom 11.8.2013:
„Es hat eine völlige Neugründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule gegeben. Das war im Wesentlichen das Verdienst von Volker Beck, der die grüne Schwulenpolitik von pädophilen Einflüssen befreit hat.“
www.welt.de – http://www.welt.de/politik/deutschland/article118891032/Mit-dem-Veggie-Day-gegen-Drogenhandel-im-Stall.html

Zum Hintergrund:
1987 hatte ich mit einem Antrag des LAK Schwule der Grünen Baden-Württemberg beim Bundeshauptausschuss für die Auflösung der BAG SchwuP gesorgt. In diesem Zusammenhang war ich auch mindestens einmal 1986 Gast bei der BAG SchwuP, um diese zu beobachten. Am 22./23.4.1989 beschloss der BHA die Anerkennung der neuen BAG Schwulenpolitik und stellte auf meinen Antrag hin per Beschluss fest:
„Die Forderung nach einer Abschaffung des 13. Abschnitts des Strafgesetzbuches („Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“) oder eine Streichung der §§ 174 und 176 („Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“ und „Sexueller Missbrauch von Kindern“), wie sie von Teilen der Schwulenbewegung diskutiert wird, ist für DIE GRÜNEN völlig inakzeptabel.“

1993 hatte ich rückblickend auf die Diskussionen dieser Jahre und auch eigene Erkenntnisprozesse in der taz geschrieben:
„Lange Zeit hatten wir in der Schwulenbewegung von ´einvernehmlichen´ und ´gleichberechtigten´ pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymetrie der Erwachsenen-Kind-Beziehung hinwegschwadroniert“ Und ich fügte hinzu, „daß auch sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendungen zu tiefgreifenden Traumatisierungen führen können“.“

Ich hatte mich seit Ende der 80er Jahre intensiv mit den Berichten von Vereinen wie Wildwasser oder Zartbitter über die Arbeit mit Opfern sexualisierter Gewalt bzw. sexuellen Missbrauchs auseinandergesetzt. Seitdem hatte ich mit Liberalisierungsüberlegungen zum Sexualstrafrecht, die über die 1994 in Deutschland erfolgte Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität (Streichung des § 175 StGB) hinausgehen, völlig gebrochen und bin Forderungen in diese Richtung immer entgegengetreten. Mein daraus resultierendes politisches Handeln gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie finden Sie in verschiedenen parlamentarischen Initiativen.

Seit meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bin ich wiederholt für die Verbesserung der Rechtssituation der Opfer sexuellen Missbrauchs und für eine Schließung von Strafbarkeitslücken initiativ geworden. Bereits in meiner ersten Wahlperiode im Bundestag ab 1994 habe ich einen Vorschlag für einen eigenständigen Verbrechenstatbestand für die schweren Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 a StGB) ausgearbeitet, der von der damaligen Koalition entgegen ursprünglich anders lautender Vorstellungen auch im Sechsten Strafrechtsänderungsgesetz aufgegriffen wurde.
Die Vertreter der Gegenposition haben mich dafür immer wieder kritisiert (Davon habe ich allerdings nur noch Zufallsfunde):
Dies wurde mir damals in der taz als Auflösung des „Zusammenhang[s] mit den anderen Perversen, den Pädophilen …, die das StGB kriminalisiert,“ angekreidet (taz 08.08.1989).
Hans Nieters, einer der Protagonisten des Lüdenscheider Papiers, kritisiert mich dafür, dass für mich ein „Einsetzen für die Freilassung aller Pädos und für die Abschaffung des § 176 StGB“ nicht drin sei und phantasiert, an „den schlichten Grabplatten [von Realos, SPD und ein paar schwulen Realos] entlangzuschlendern“ . (Rosa Flieder Juni/Juli 1987)
Dieter F. Ullmann bezeichnet mich in der gleichen Zeitschrift – nicht ganz zu Unrecht – als „Totengräber“ der BAG SchwuP. (Rosa Flieder Dez./Jan. 1988/89)
In einer Kampagne gegen meine Bundestagskandidatur 1998 namens „Beck ab!“ wurde mir 1997 aus sich links nennenden schwulen Kreisen u.a. vorgeworfen, keine „Initiativen zur Abschaffung des Sexualstrafrechts“ ergriffen zu haben und für“die Ausgrenzung sexueller… Minderheiten“ (gemeint waren da die Pädophilen) verantwortlich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck

Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_beck-1031-70372–f390308.html#q390308

Ergänzung vom 15. August 2013:
Das Landgericht Berlin untersagte Erika Steinbach mit Beschluss vom 15. August 2013 (27 O 483/13)) bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, wörtlich oder sinngemäß zu äußern, dass ich Mitherausgeber des Buches „Der pädesexuelle Komplex“ sei.

30. August 2013, taz – Die Tageszeitung: Interview über Grünen-Aufarbeitung „Meine Begründung war unsäglich“
Ein Gespräch mit dem Grünen Volker Beck über sein Verständnis von Politik und sein früheres Verhältnis zu den Pädophilen in seiner Partei.
http://www.taz.de/!122845/

Ergänzung vom 12.11.2013

Nachdem die Junge Union Bayern am 29. Mai 2013 schriftlich erklärte, es künftig zu unterlassen, den Text von Volker Beck aus „Der pädosexuelle Komplex“ (1988, Hrsg. Angelo Leopardi) weiter zu verbreiten (siehe oben), musste dies gegenüber „Spiegel online“  per Einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Berlin vom 27.9.2013  durchgesetzt werden. Mit einem Wasserzeichen versehen, das Volker Becks Distanzierung von den Aussagen verdeutlicht, finden sich die Texte seit 20.9.2013 zum Download des Typoskripts und der Buchveröffentlichung aus Leopardi: „Der pädosexuelle Komplex“ auf der Website von Volker Beck.

Da „Spiegel online“ die Einstweilige Verfügung nicht akzeptiert, macht Volker Beck seine urheberrechtlichen Ansprüche gegenüber „Spiegel online“ nun gerichtlich geltend. Volker Beck beabsichtigt, ein möglicherweise hierbei erstrittenes Honorar je hälftig an die Organisationen „Zartbitter, Kontakt- und Informationsstelle gegen Missbrauch an Mädchen und Jungen (Köln)“ und „Wildwasser, Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen (Berlin)“ zu spenden.  Deren Arbeit hat ihm nach der Veröffentlichung des Artikels 1988 (vgl. hierzu taz 1993) die Augen über das Thema Pädophilie als sexueller Mißbrauch geöffnet.

 

25 Gedanken zu „Getroffene Hunde bellen

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  3. Zelina

    Ich kann gar nicht glauben, was ich in letzter Zeit alles über den Missbrauch höre und lese. Früher waren die Kirchen und Schulen Institutionen die über alles erhaben waren. Jetzt schaut man langsam dahinter, dass da auch nur Menschen arbeiten. Ich bin tief enttäuscht.

  4. Erich Scheuch

    Wenn da Menschen arbeiten würden, dann hätte es keine Misshandlungen und Missbräuche gegen Kinder gegeben.

  5. Wolfgang Radke

    Wie sieht es in der „Grünen Partei“ aus? Auf dem Parteitag der Grünen in Münster (? 1985) wurde der Antrag gestellt, dass einvernehmlicher Sex mit Kindern straffrei sein soll.
    Der Antrag wurde zwar abgelehnt, aber ich habe vermisst, dass die Antragsteller, wahrscheinlich Lehrer, aus der Partei ausgeschlossen worden sind.
    Seit dieser Zeit habe ich mich von den Grünen mit Grausen abgewendet.
    Sind diese Antragsteller noch in der Partei?
    Viele Freunde und Bekannte in meinem Alter (66), mit denen ich darüber gesprochen habe, können sich, ebenso wie ich, an diesen Fernsehbericht erinnern.
    Ich hatte diesbezüglich schon einmal bei den Grünen nachgefragt, aber keine Antwort erhalten, oder eine Antwort, die nicht meiner Frage entspricht.

  6. ebook-blog

    Es ist schade, dass krichliche Institutionen bei Missbrauch von Abhängigen durch ihre Mitarbeiter, dies nicht offensiv verfolgen. Auch bei anderen Institutionen, wie Schulen usw. erfolgt auch keine offensive Verfolgung. Wenn ich beim Aldi eine Tüte Milch klaue und dabei erwischt werde, dann sind gleich 2 Staatsanwälter hinter mir her. Nun ja mal schauen, wie sich unsere Gesellschaft weiter entwickelt.

  7. Erich Scheuch

    Am schlimmsten sind für mich die Politiker. Nur hohle Phrasen, keine aktive Unterstützung. Besonders die Grünen. Null Reaktion von denen. Über 110 Abgeordnete (Landtage/Bundestag) der Grünen habe ich per E-Mail um aktive Unterstützung gebeten. 2 haben geantwortet. Sie haben geantwortet die können nicht. Weil Sie bis Ende des Jahres vollkommen ausgebucht wären. Also über 8 Monate jeden Tag schon verplant hätten. Die Terminkalender möchte ich mal gerne sehen. Damit haben Sie dann mir durch die Blume angedeutet, geh mir die nächsten 8 Monate mit dem Thema Kindesschändung und Kindesmisshandlung nicht auf den Keks. Lass mich damit in Ruhe. Der Rest hat erst gar nicht geantwortet.

  8. Juergen

    Zum Antrag von 1985
    In dem Antrag ging wurde die komplette Streichung des §182 gefordert. Damit wären sex. Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen über 14 Jahren komplett straffrei geworden. Lediglich der Schutz von Kindern unter 14 Jahren (§176) wäre bestehen geblieben.

  9. Sebastian

    @Jürgen: Sie sollten zunächst einen Artikel lesen, bevor Sie ihn kommentieren:

    „Es wird unterstellt, ein Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion zu den §§ 175 und 182 StGB aus dem Jahr 1985 hätte Sexualität mit Kindern zum Gegenstand gehabt. Das ist falsch. Im Gesetzentwurf wird vielmehr deutlich gemacht, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB mit Schutzaltersgrenze 14 Jahre) unberührt bleibt. Es ging darum, die darüber hinausgehende strafrechtliche Ungleichbehandlung von Homosexualität (§ 175 StGB) zu beseitigen und die seinerzeit merkwürdige Ausgestaltung des § 182 StGB (damals: Verführung von Mädchen im Alter von 14-16 Jahren) zu kritisieren. Dieser § 182 StGB bestimmte nämlich z.B., dass Strafe ausgeschlossen ist, wenn der Täter das verführte Mädchen heiratet. Er schützte demnach nicht die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens, sondern eine althergebrachte Sexualmoral.“

  10. Juergen

    @Sebastian.

    Sie sollten mal den Gesetzesentwurf lesen (Drucksache 10/2832).

    In der Problembeschreibung heißt es: „Die §§175 und 182 Strafgesetzbuch (StGB) bedrohen einvernehmliche Kontakte mit Strafe und dienen damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. sie behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit…“

    Als Lösung des Problems liest man dort: „Die Strafbarkeit einvernehmlicher Sexualkontakte wird durch Streichung der §§175 und 182 StGB eingeschränkt.“

    Mit Streichung des §185 würden also sex. Kontakte von erwachsenen Männern zu Mädchen ab 14 Jahren legalisiert. Daß es hier nicht um Kinder unter 14 Jahren geht ist richtig. Das behandelt der §176, um den es hier nicht geht.

    Dennoch halte ich sex. Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren für äußerst bedenklich. Aber vielleicht habe ich ja genau die „bürgerlichen Moralvorstellungen“, die ebenfalls in dem Gesetzentwurf zu §182 kritisiert werden.

  11. Peter Bitterli

    Mann, ist er ein Arschloch!

    Laut RIA Novosti (russische Agentur!) hat er von sich gegeben:

    „Wir haben uns nicht klein kriegen lassen! Luschkow hat sich heute blamiert, Medwedew wurde bloßgestellt. Es ist ein großer Erfolg, dass Moskaus Lesben und Schwule Flagge gezeigt haben, ohne dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen und Verhaftungen kam.“

    Am kommenden Montag drohe dem Regime die nächste Blamage: „In vielen Städten werden Russen für den Artikel 31 ihrer Verfassung demonstrieren, der die Versammlungsfreiheit schützt: Die russischen Verfassungsfeinde sitzen im Kreml und im Rathaus von Moskau, die Verfassungsschützer demonstrieren auf der Strasse.“

    Beck, es geht ihn doch einen feuchten Dreck an, wie die gewählte russische Regierung ihren Staat einrichtet.
    Beck, bitte, komm er nicht auf die Idee, etwa in die Schweiz zu reisen, um hier besserwisserisch zu verkünden, wer sich warum blamiert, wer ein „Regime“ ist und wo die wirklichen Demokraten hocken,!

    Mann, ist er so was von überflüssig!

    Peter Bitterli, Luzern (Schweiz)

  12. Wahrheitskrieger

    „[…]dokumentieren sie leider keine Fakten sondern die politische Skrupellosigkeit der CSU und rechts-religiöser Ideologen“

    „dass die Schilderung in seinem Buch ‚Le Big Bazar‘ von 1975 keinen Bezug zur Realität hatte: ‚Das war kein Tatsachenbericht, sondern schlechte Literatur'“

    Und das hier ist also kein beweisendes Faktum? http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8&feature=related

  13. Rebecca82

    Und was ist mit dem Fernsehauftritt von 1982 wo Crohn-Bendit sich geäußert hat? Da hat er doch zu gegeben, dass Kinder ihm den Hosenlatz geöffnet haben und er sie auch gestreichelt hat, wenn sie drauf bestanden haben?????

  14. Roger Schenk

    Guten Tag Herr Beck,

    die Darstellung in Ihrem Blog scheint nicht der Wahrheit zu entsprechen.

    Sie schreiben: „Es wird behauptet, in grünen Landesverbänden wie z.B. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sei 1985 beschlossen worden, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern straffrei zu stellen. Das ist falsch. Die Grünen in Nordrhein-Westfalen hatten 1985 auf einem Landesparteitag ein Papier „Sexualität und Herrschaft“ zum Diskussionspapier erklärt. Die darin enthaltenen Passagen zur Entkriminalisierung von Sexualität von Erwachsenen mit Kindern hatten auf dem Parteitag keine Mehrheit gefunden.“

    Der Spiegel berichte in seiner Ausgabe 13/1985 anders: „Nach einem Beschluß zum Thema Sex mit Kindern sind die Wahl-Chancen der ohnehin chaotisch zerstrittenen NRW-Grünen weiter gesunken.“ und weiter „Nur sieben Tage nach dem Parteitag setzte der Landeshauptausschuß den Sex-Beschluß mit 40 zu vier Stimmen wegen „schwerer Bedenken“ aus, ohne ihn aufzuheben.“ (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513384.html)

    Eine richtige Darstellung wäre schön…

    Schönen Gruß
    Roger Schenk

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  16. Gert Widmann

    Ein anständiger Mensch würde sich ruhig verhalten, sich schämen und zurücktreten. Aber, weder sind Menschen, die sich pro-pädo aussprechen oder für Pädos auch nur im Ansatz Verständnis aufbringen, anständig – das sind schlicht Schweine, noch sind Grüne an sich offensichtlich anständig! Sonst würden sie sich von solchem Dreck und den Autoren distanzieren!

  17. Peter Pan

    „Skrupellosigkeit der CSU und rechts-religiöser Ideologen,“

    Herr Beck, ist Ihnen das nicht mittlerweile selbst peinlich? Den Grünen steht in dieser Geschichte das Wasser bis zum Hals, auch Sie haben in ihrem Blogbeitrag, der wohl so eine Art Befreiungsschlag darstellen soll, offensichtlich die Unwahrheit gesagt (siehe die Poster vor mir) – und Ihnen fällt nichts besseres ein, als „rechts“ und „skrupellose CSU“ zu plärren?

    Einen herzlichen Dank für diese überaus erhellende Darstellung Ihrer Geisteshaltung und dem Erkennen der wahren Prioritäten: Nicht etwa teilweise Sympathien der Grünen mit Pädophilen (mal vorsichtig ausgedrückt) sind das Problem, sondern die böse CSU und „Rechte“.

  18. Erwin

    Getroffene Hunde bellen, genau – und versuchen zu leugnen, verharmlosen, Tatsachen zu verdrehen. Beck sitzt für die so genannten „Grünen“ im Bundestag und die nehmen es bei Anträgen mit der Wahrheit ja auch schon mal nicht so genau. Waruim soll man dem jetzt glauben? Ja, der hat sich so oft distanziert…. Warum hat er sich allerdings überhaupt für Kinderschänder eingesetzt, WARUM Herr Beck, WARUM?

  19. generatoren

    @Gert Widmann
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Auch @Erwin sieht die Distanzierung, warum nicht Sie. Wäre die Welt so einfach, dass eine Parteizugehörigkeit genügen würde, Bürger an sich als offensichtlich anständig zu kennzeichnen, dann würden mit Sicherheit alle mit CSU-Button rumlaufen und alle anderen säßen im Knast. Wer im aktuellen Wahlkampf die Grünen mit Positionen aus den 80er Jahren konfrontiert, der glaubt auch das Gut und Böse quasi biologisch determiniert sind. Mit Demokratie hat das dann alles nichts mehr zu tun. Einfach mal wieder ein gutes Buch lesen. Bildung kann Leben retten.

  20. Pingback: Kindesmissbrauchvorwürfe gegen die GRÜNEN | Patrick Jedamzik

  21. Hasso Waldner

    Die Grünen sind entstanden, weil die etablierten Parteien große Teile der Jugend nicht mehr repräsentierten, die, wie auch ich zur damaligen Zeit, zu Hunderttausenden in Bonn gegen Pershings und in Biblis und Hanau gegen AKWs demonstriert haben. Heute wettern die gleichen Grünen gegen die Anhänger einer neuen Partei, die sich heute, wie damals die Anhänger der Grünen, ebenfalls nicht mehr im Bundestag vertreten fühlen. Es sind die, die gegen die Rettungsschirme in Europa sind und sich „Alternative für Deutschland“ nennen. Diese werden heute von den Grünen als Nazis und Spinner verunglimpft. Wer die wirklichen Spinner waren, zeigt das Protokoll vom damaligen Landesparteitag in Lüdenscheid. Dieses Protokoll liegt der „WELT“ nun en Detail vor und es zeigt, dass dieser Beschluss, eben nicht, wie in diesem Blog dargestellt, nur ein kleiner Betriebsunfall gewesen ist. Es ist heute, fast 30 Jahre danach, legitim zu fragen, wie das möglich war, dass sich eine angeblich so kleine Minderheit mit 73 zu 53 Stimmen auf diesem Parteitag durchsetzen konnte. Und es ist auch legitim zu fragen, was die Befürworter dieses Beschlusses heute machen. Sind die noch in Amt und Würden? Dann gehören sie entfernt. Und weil dieses Thema bisher bei den Grünen nicht aufgearbeitet wurde, ist es nun an der Zeit, das zu tun. Und es ist nicht damit getan, auf die pöse pöse CDU oder CSU zu zeigen und deren angebliche „politische Skrupellosigkeit“ zu beklagen. Wie haben sich die Grünen ins Zeug gelegt, als es um Aufklärung ging in den Missbrauchsfällen in der katholichen Kirche. Da waren die Grünen genauso „skrupellos“ wie die CSU und forderten gnadenlose Aufklärung. Nun stehen sie selbst im Schaufenster und tun so, als ob sie mit ihrer eigenen Vergangnheit nichts mehr zu tun hätten und ärgern sich über die, die da „skrupellos“ drin rumrühren. Tja Freunde, da müsst ihr nun durch – über die Messlatte, die ihr für andere auflegt, müsst ihr dann auch selber springen.

  22. Irmela Schwengler

    Ich würde Sie bitten Ihr klares heutiges Ziel bezüglich dem Wunsch nach Nicht-Verjährung von sexuellem Missbrauch an Kindern zu nennen!

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