Getroffene Hunde bellen
In den vergangenen Tagen tauchen in unterschiedlichen Zeitungen, Käseblättern und Blogs sich wiederholende haltlose Vorwürfe auf. Wider besseren Wissens verweisen die Autor_innen auf einen Beitrag von mir in dem von Angelo Leopardi herausgegebenen „Der pädosexuelle Komplex“ (1988) und auf so genannte „Pädophile Irrungen und Wirrungen der Grünen“. Nach dem Prinzip getroffene Hunde bellen dokumentieren sie leider keine Fakten sondern die politische Skrupellosigkeit der CSU und rechts-religiöser Ideologen, nicht aber Grüne Beschlüsse und Positionen. Das ist nicht nur ein schlechter Stil, sondern der Ernsthaftigkeit des Problems des sexuellen Missbrauchs nicht angemessen.
So wird beispielsweise im Bayernkurier (22.03.2010) behauptet: „Die Grünen haben jahrelang die Legalisierung von Sex mit Kindern gefordert“. Das ist falsch. Niemals hat ein Gremium der grünen Bundespartei eine solche Forderung aufgestellt oder etwas beschlossen, was auch nur entfernt in diese Richtung ging. Immer war es Anliegen der Grünen, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, die Rechte der Kinder zu stärken und Hilfsprojekte für misshandelte und missbrauchte Kinder zu unterstützen.
Es gab auch niemals einen Antrag im Bundestag, der „Legalisierung von Sex mit Kindern gefordert“ hat. Im Gegenteil: Bereits ein Jahr nachdem die Grünen erstmals in den Bundestag eingezogen waren, brachte unsere Fraktion eine Große Anfrage „Sexueller Missbrauch von Kindern“ in den Bundestag ein (Bundestagsdrucksache 10/2389). In der 14. Wahlperiode haben Bündnis 90/Die Grünen als erste Fraktion ein Gesamtkonzept zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexualisierter Gewalt in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 13/7087). Unter rot-grün wurde das Sexualstrafrecht in diesem Bereich 2004 ausgebaut und verschärft.
Die Diskussion um §§ 175 und 182
Es wird unterstellt, ein Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion zu den §§ 175 und 182 StGB aus dem Jahr 1985 hätte Sexualität mit Kindern zum Gegenstand gehabt. Das ist falsch. Im Gesetzentwurf wird vielmehr deutlich gemacht, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB mit Schutzaltersgrenze 14 Jahre) unberührt bleibt. Es ging darum, die darüber hinausgehende strafrechtliche Ungleichbehandlung von Homosexualität (§ 175 StGB) zu beseitigen und die seinerzeit merkwürdige Ausgestaltung des § 182 StGB (damals: Verführung von Mädchen im Alter von 14-16 Jahren) zu kritisieren. Dieser § 182 StGB bestimmte nämlich z.B., dass Strafe ausgeschlossen ist, wenn der Täter das verführte Mädchen heiratet. Er schützte demnach nicht die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens, sondern eine althergebrachte Sexualmoral.
Angebliche Beschlüsse in NRW und BaWü
Es wird behauptet, in grünen Landesverbänden wie z.B. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sei 1985 beschlossen worden, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern straffrei zu stellen. Das ist falsch. Die Grünen in Nordrhein-Westfalen hatten 1985 auf einem Landesparteitag ein Papier „Sexualität und Herrschaft“ zum Diskussionspapier erklärt. Die darin enthaltenen Passagen zur Entkriminalisierung von Sexualität von Erwachsenen mit Kindern hatten auf dem Parteitag keine Mehrheit gefunden. Um der Transparenz der Diskussion willen wurde aber auch die unterlegene Minderheitenposition – als solche gekennzeichnet – im Text beibehalten. Dieses Verfahren führte in der Öffentlichkeit zu massiven Missverständnissen über die eigentliche Position der Grünen. Dieses Missverständnis haben die Grünen in Nordrhein-Westfalen damals umgehend aufgeklärt und einer Entkriminalisierung von Sexualität von Erwachsenen mit Kindern eine klare Absage erteilt. Auch in Baden-Württemberg stieß 1985 ein Antrag einer kleinen Arbeitsgruppe für Entkriminalisierung auf einem Landesparteitag auf absolute Ablehnung. Es ist infam, die Haltung einer Partei aus nicht angenommenen Parteitagsanträgen konstruieren zu wollen.
„SchwuP“
Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Päderasten (SchwuP)“, die es bedauerlicher Weise einmal bei den Grünen gab, gehört zu dem Teil der Geschichte unserer Partei, von dem sich heute die Grünen zurecht und ohne wenn und aber distanzieren. Selbst habe ich mich 1986 auf dem Hauptausschuss der Grünen in Nürnberg dafür eingesetzt, dass diese Bundesarbeitsgemeinschaft offiziell nicht anerkannt und stattdessen schließlich eine „BAG Schwulenpolitik“ anerkannt wurde. Auch hier ist der Versuch zu erkennen, dass eine politische Strömung, die innerhalb der Partei nie mehrheitsfähig war, in geschichtsverklärender Weise zur Parteilinie von damals erklärt wird. Das ist unanständig. Das es diese Wirrungen in der Grünen Partei in den 1980er Jahren gab, leugnet und verharmlost in der Partei heute niemand. Es bleibt damals wie heute falsch.In einem Kommentar in der Tageszeitung taz schrieb ich am 09.10.1993 bereits:
„Lange Zeit hatten wir in der Schwulenbewegung von ‚einvernehmlichen‘ und ‚gleichberechtigten‘ pädophilen Beziehungen gefaselt und über die strukturelle Asymetrie der Erwachsenen-Kind-Beziehung hinwegschwadroniert“ und ich fügte hinzu, „daß auch sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendungen zu tiefgrabenden Traumatisierungen führen können“.
Persönliche Angriffe
Es wird auch behauptet, dass Daniel Cohn-Bendit und ich uns als „Freunde der Pädophilen hervorgetan“ hätten. Das ist falsch. Ich habe mich als rechtspolitischer Sprecher und in meiner gesamten parlamentarischen Tätigkeit intensiv für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt eingesetzt. Kursierende Zitate aus dem Jahr 1988 stammen aus einem Buchtext, der von mir nicht autorisiert und im Sinn durch eine freie Redigierung durch den Herausgeber verfälscht worden war. Dies kann man schon lange bei Abgeordnetenwatch nachlesen und kam in den Menschenrechtsdebatten vom 17.12.2009 und 25.03.2010 im Deutschen Bundestag zur Sprache und ist auch in den Protokollen festgehalten.
Daniel Cohn-Bendit hat zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen in den vergangenen Jahren schon vielfach Stellung bezogen, kürzlich auch in einem Interview in der „Zeit“, in dem er erneut klarstellte, dass die Schilderung in seinem Buch „Le Big Bazar“ von 1975 keinen Bezug zur Realität hatte: „Das war kein Tatsachenbericht, sondern schlechte Literatur.“
Tags: Missbrauch, Steinbach

Ich kann gar nicht glauben, was ich in letzter Zeit alles über den Missbrauch höre und lese. Früher waren die Kirchen und Schulen Institutionen die über alles erhaben waren. Jetzt schaut man langsam dahinter, dass da auch nur Menschen arbeiten. Ich bin tief enttäuscht.
Wenn da Menschen arbeiten würden, dann hätte es keine Misshandlungen und Missbräuche gegen Kinder gegeben.
Wie sieht es in der „Grünen Partei“ aus? Auf dem Parteitag der Grünen in Münster (? 1985) wurde der Antrag gestellt, dass einvernehmlicher Sex mit Kindern straffrei sein soll.
Der Antrag wurde zwar abgelehnt, aber ich habe vermisst, dass die Antragsteller, wahrscheinlich Lehrer, aus der Partei ausgeschlossen worden sind.
Seit dieser Zeit habe ich mich von den Grünen mit Grausen abgewendet.
Sind diese Antragsteller noch in der Partei?
Viele Freunde und Bekannte in meinem Alter (66), mit denen ich darüber gesprochen habe, können sich, ebenso wie ich, an diesen Fernsehbericht erinnern.
Ich hatte diesbezüglich schon einmal bei den Grünen nachgefragt, aber keine Antwort erhalten, oder eine Antwort, die nicht meiner Frage entspricht.
Es ist schade, dass krichliche Institutionen bei Missbrauch von Abhängigen durch ihre Mitarbeiter, dies nicht offensiv verfolgen. Auch bei anderen Institutionen, wie Schulen usw. erfolgt auch keine offensive Verfolgung. Wenn ich beim Aldi eine Tüte Milch klaue und dabei erwischt werde, dann sind gleich 2 Staatsanwälter hinter mir her. Nun ja mal schauen, wie sich unsere Gesellschaft weiter entwickelt.
Am schlimmsten sind für mich die Politiker. Nur hohle Phrasen, keine aktive Unterstützung. Besonders die Grünen. Null Reaktion von denen. Über 110 Abgeordnete (Landtage/Bundestag) der Grünen habe ich per E-Mail um aktive Unterstützung gebeten. 2 haben geantwortet. Sie haben geantwortet die können nicht. Weil Sie bis Ende des Jahres vollkommen ausgebucht wären. Also über 8 Monate jeden Tag schon verplant hätten. Die Terminkalender möchte ich mal gerne sehen. Damit haben Sie dann mir durch die Blume angedeutet, geh mir die nächsten 8 Monate mit dem Thema Kindesschändung und Kindesmisshandlung nicht auf den Keks. Lass mich damit in Ruhe. Der Rest hat erst gar nicht geantwortet.
Zum Antrag von 1985
In dem Antrag ging wurde die komplette Streichung des §182 gefordert. Damit wären sex. Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen über 14 Jahren komplett straffrei geworden. Lediglich der Schutz von Kindern unter 14 Jahren (§176) wäre bestehen geblieben.
@Jürgen: Sie sollten zunächst einen Artikel lesen, bevor Sie ihn kommentieren:
“Es wird unterstellt, ein Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion zu den §§ 175 und 182 StGB aus dem Jahr 1985 hätte Sexualität mit Kindern zum Gegenstand gehabt. Das ist falsch. Im Gesetzentwurf wird vielmehr deutlich gemacht, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB mit Schutzaltersgrenze 14 Jahre) unberührt bleibt. Es ging darum, die darüber hinausgehende strafrechtliche Ungleichbehandlung von Homosexualität (§ 175 StGB) zu beseitigen und die seinerzeit merkwürdige Ausgestaltung des § 182 StGB (damals: Verführung von Mädchen im Alter von 14-16 Jahren) zu kritisieren. Dieser § 182 StGB bestimmte nämlich z.B., dass Strafe ausgeschlossen ist, wenn der Täter das verführte Mädchen heiratet. Er schützte demnach nicht die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens, sondern eine althergebrachte Sexualmoral.”
@Sebastian.
Sie sollten mal den Gesetzesentwurf lesen (Drucksache 10/2832).
In der Problembeschreibung heißt es: “Die §§175 und 182 Strafgesetzbuch (StGB) bedrohen einvernehmliche Kontakte mit Strafe und dienen damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. sie behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit…”
Als Lösung des Problems liest man dort: “Die Strafbarkeit einvernehmlicher Sexualkontakte wird durch Streichung der §§175 und 182 StGB eingeschränkt.”
Mit Streichung des §185 würden also sex. Kontakte von erwachsenen Männern zu Mädchen ab 14 Jahren legalisiert. Daß es hier nicht um Kinder unter 14 Jahren geht ist richtig. Das behandelt der §176, um den es hier nicht geht.
Dennoch halte ich sex. Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren für äußerst bedenklich. Aber vielleicht habe ich ja genau die “bürgerlichen Moralvorstellungen”, die ebenfalls in dem Gesetzentwurf zu §182 kritisiert werden.
http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8
Wie erklären sie, oder eher Daniel Cohn-Bendit, sich dann die Worte in diesem Video? Alles wieder aus dem Zusammenhang gerissen? Jugendliche Spinnerein? Bloß ein kleiner Scherz? Nicht so gemeint?
Mann, ist er ein Arschloch!
Laut RIA Novosti (russische Agentur!) hat er von sich gegeben:
“Wir haben uns nicht klein kriegen lassen! Luschkow hat sich heute blamiert, Medwedew wurde bloßgestellt. Es ist ein großer Erfolg, dass Moskaus Lesben und Schwule Flagge gezeigt haben, ohne dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen und Verhaftungen kam.”
Am kommenden Montag drohe dem Regime die nächste Blamage: “In vielen Städten werden Russen für den Artikel 31 ihrer Verfassung demonstrieren, der die Versammlungsfreiheit schützt: Die russischen Verfassungsfeinde sitzen im Kreml und im Rathaus von Moskau, die Verfassungsschützer demonstrieren auf der Strasse.”
Beck, es geht ihn doch einen feuchten Dreck an, wie die gewählte russische Regierung ihren Staat einrichtet.
Beck, bitte, komm er nicht auf die Idee, etwa in die Schweiz zu reisen, um hier besserwisserisch zu verkünden, wer sich warum blamiert, wer ein “Regime” ist und wo die wirklichen Demokraten hocken,!
Mann, ist er so was von überflüssig!
Peter Bitterli, Luzern (Schweiz)
Und noch so ein Vorwurf: “[Die Grünen] haben eine stattliche Anzahl von Befürwortern der Pädophilie in ihren Reihen gehabt, Volker Beck gehörte ja auch mal dazu, ganz zu schweigen von ehemaligen Linksextremisten. Also er soll mal vor seiner eigenen Tür kehren.”
(Erika Steinbach, Interview im DLF von heute, http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1430551/ )
“[...]dokumentieren sie leider keine Fakten sondern die politische Skrupellosigkeit der CSU und rechts-religiöser Ideologen”
“dass die Schilderung in seinem Buch ‘Le Big Bazar’ von 1975 keinen Bezug zur Realität hatte: ‘Das war kein Tatsachenbericht, sondern schlechte Literatur’”
Und das hier ist also kein beweisendes Faktum? http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8&feature=related
Und was ist mit dem Fernsehauftritt von 1982 wo Crohn-Bendit sich geäußert hat? Da hat er doch zu gegeben, dass Kinder ihm den Hosenlatz geöffnet haben und er sie auch gestreichelt hat, wenn sie drauf bestanden haben?????