Mord verjährt nicht und Nazi-Verbrechen gehören verurteilt

Der ehemalige SS-Mann Heinrich Boere wurde am 23. März vom Landgericht Aachen zu lebenslanger Haft wegen Mordes in drei Fällen verurteilt. Damit geht ein Kapitel in der deutschen Justizgeschichte zu Ende, das mit dem Wort „schändlich” nicht zu hart gekennzeichnet ist. Mehr als 50 Jahre lang lebte der heute 88-jährige Boere unbehelligt in Deutschland, in aller Offenheit und unter seinem echten Namen, obwohl er in den Niederlanden wegen seiner Taten schon verurteilt worden war und nie bestritt, dass er die ihm zur Last gelegten Morde auch tatsächlich begangen hat.

Der Vollstreckung seiner Strafe in Holland hatte er sich durch Flucht entzogen; in Deutschland musste er die Justiz bis in allerjüngste Zeit nicht fürchten. Die Auslieferung an die Niederlande wurde noch zu Beginn der 1980er-Jahre mit Verweis auf einen Erlass Adolf Hitlers verweigert, dem zufolge Freiwillige der Waffen-SS  die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten. Die Vollstreckung der Strafe in Deutschland wurde abgelehnt, weil das niederländische Verfahren nicht den deutschen Rechtsstaatsvorstellungen genügte, und ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt, weil ein Oberstaatsanwalt in Dortmund die Morde als Kriegsrepressalien für „zulässig und rechtmäßig” erklärte. Das jetzt ergangene Urteil ist außerordentlich klar und mehr als 65 Jahre nach den Taten für alle Angehörigen der Opfer ein wichtiges Zeichen. Es geht ihnen wohl weniger darum, einen 88-Jährigen im Gefängnis zu sehen. Wichtig ist aber, dass ein deutsches Gericht endlich dessen Morde als Unrecht benannt hat.

Keiner sollte nun aufschreien, weil aus dem Urteil nicht sofort die lebenslange Haft vollstreckt wird. Wer die Beachtung der Menschenrechte einfordert, der muss sie auch jenen zugestehen, die sie verletzt haben. Und ein normaler Strafvollzug ist für einen alten und kranken Mann nun einmal kaum zumutbar.

Auch dass Heinrich Boere nun Rechtsmittel einlegt ist nichts Schlimmes. Er ergreift die ihm zustehenden Mittel des Rechtsstaates. Rechtsstaatlichkeit – das ist das Gegenteil der Barbarei, der Heinrich Boere und seine SS-Kumpanen während der Naziherrschaft gefrönt haben und die viel zu lange von der deutschen Justiz nicht bestraft wurde.

Aber die Barbarei hat nach mehr als 65 Jahren am 23. März 2010 mal wieder eine Niederlage erlitten. Das macht Mut und gibt Hoffnung!

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