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Stumpfer Stachel – hat Sting sein Engagement für die Menschenrechte vergessen?

Morgen erscheint das neue Album von Sting. Man darf gespannt sein, ob Sting damit an frühere Erfolge anknüpfen kann. Als Veteran der 80er Jahre möchte er jedenfalls nach eigenen Angaben nicht mehr gelten. Ob dies auch für sein früheres Menschenrechtsengagement gilt? Vielleicht beschäftigt sich Sting nicht mehr so sehr damit wie früher. Anders kann man sein Konzert in der letzten Woche in Taschkent kaum erklären. Gulnara Karimova, die Tochter des Diktators Karimow (und selbsternannte „Lady Di“ des Landes) hatte geladen. Tickets lagen zwischen 1100 und 2200 US-Dollar. Das entspricht dem 45-fachen des durchschnittlichen Monatseinkommens in Usbekistan. Entsprechend zusammengesetzt dürfe auch das Publikum gewesen sein. Auch böse Menschen haben Lieder.

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Foto: flickr.com/Scott Ableman - Creative Commons-Lizenz

Es darf gerätselt werden, warum ausgerechnet Sting, der sich in den 80er Jahren z.B. mit einem großartigen Song für die Folteropfer des Pinochet-Regimes in Chile eingesetzt hat, nun ein solches Konzert für die Anhänger Karimows gibt. Man will Sting nichts unterstellen. Geschah der Auftritt in Taschkent nur aus Unwissenheit über die Verhältnisse in Usbekistan? Kaum vorzustellen, dass Sting auch eine Einladung von Mugabe oder Birmas Machthabern angenommen hätte. Man wünscht sich, Sting hätte in Taschkent auch den eben erwähnten Song dargeboten, und den Namen des Diktators ausgetauscht: „Hey Mr. Karimov, You’ve sown a bitter crop. It’s foreign money that supports you . One day the money’s going to stop. No wages for your torturers, No budget for your guns, Can you think of your own mother Dancin‘ with her invisible son” Die Gesichter im Publikum hätte man gerne gesehen.

Auch in Deutschland ist über das Karimow-Regime nur wenig bekannt, obwohl die Bundeswehr einen Militärstützpunkt im Land hat. Am Montag soll nun auf maßgeblichen Druck Deutschlands das Waffenembargo gegen Usbekistan aufgehoben werden. Die EU hat 2005 als Folge der blutigen Vorfälle in Andischan Sanktionen, wie etwa das Waffenembargo, gegenüber Usbekistan verhängt. Diese sollten erst gelockert oder aufgehoben werden, wenn Usbekistan substanzielle Verbesserungen seiner Menschenrechtslage vorweisen kann. Diese Verbesserungen sind aber nur in einigen wenigen Punkten eingetreten. Der Forderungskatalog der EU wurde nicht erfüllt.

Ich habe Bundeskanzlerin Merkel in einem Brief aufgefordert, sich für die Menschenrechte zu entscheiden. Das bedeutet im Fall Usbekistan: Keine Aufhebung des Waffenembargos, bis alle Forderungen der EU zur Verbesserung der Menschenrechtslage erfüllt sind. Auch Sting werde ich einen Brief schreiben. Sicher hat er nur nichts gewusst.