Schlagwort-Archiv: Ausschuss

Rederecht der Abgeordneten darf nicht begrenzt werden

Plenarsaal des Bundestags. Foto von Gertrud K.. Lizenz: Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0)

Foto von Gertrud K. /// Lizenz: Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0) via Flickr

Entgegen allen Falschmeldungen und Behauptungen habe ich als Grünes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gegen die beschlossenen Neuregelungen des Rederechts im Bundestag gestimmt. Wir sehen zwar auch Handlungsbedarf bei der Vergabe des Rederechts, die beschlossenen Änderungen sind aus unserer Sicht aber völlig undurchdacht und so nicht praktikabel. Wir befürworten ein Recht auf Kurzintervention gemäß § 27 Absatz 2 GOBT für alle AbweichlerInnen. Als Grüne können wir es aber nicht dulden, dass mit der Änderung persönliche Erklärungen nach §31 GO-BT von Abgeordneten zur Abstimmung grundsätzlich nur noch schriftlich abgegeben werden können. Das ist eine Beschneidung der Rechte der Abgeordneten.

Die Abstimmungen im Ausschuss vom 22.03.2012: Weiterlesen

Das Grundgesetz kann man nicht geheim ändern

Vergangene Woche ist eine neue Verschwörungstheorie entstanden, die sich sehr hartnäckig hält. Angeblich möchte der Bundestag den Zugang der BürgerInnen zum Bundesverfassungsgericht einschränken. Großer Unfug! Tatsächlich gibt es einen Konsens aller im Bundestag vertretenen Parteien, den Rechtsschutz im Wahlrecht zu verbessern. Mein Kollege Jerzy Montag ist in der Grünen Bundestagsfraktion für dieses Thema zuständig und hat dankenswerter Weise zu all den Verschwörungstheorien nun eine Klarstellung formuliert, die ich hier zur Verfügung stellen möchte:

Klarstellung

offensichtlich haben die „Deutschen Mittelstands Nachrichten“ am 29.3. und danach auch noch „radio-utopie“ wahrhaftig utopische Falschmeldungen in die Welt gesetzt, die dann fleißig, aber ohne sie gegen zu prüfen, munter und voller Empörung weiter verbreitet worden sind.

Hier die Fakten von einem, der von Anfang an dabei war: Weiterlesen

Koalition kann nur Politik 1.0

Jede und Jeder blamiert sich, so wie er kann. Die Koalitionsmehrheit hat heute gezeigt, dass Union und FDP allenfalls Politik 1.0 können. Sie dementiert auch indirekt damit die Initiative des Bundespräsidenten mit seinen „Bürgerforen“. Wo es echte Beteiligung interessierter BürgerInnen geben soll, kneift sie und erfindet Probleme. Bei der Einsetzung der Internet-Enquete beschloss der Bundestag (Drucksache 17/950):

III. Beteiligung

Die Enquete-Kommission bezieht die Öffentlichkeit in besonderem Maße in ihre Arbeit mit ein. Über die Arbeit der Kommission wird regelmäßig und so transparent wie möglich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages infor- miert. Dort werden zudem Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, die Anregun- gen aus der Öffentlichkeit in geeigneter Weise in der Arbeit der Kommission einfließen lassen können.

Vollmundig war von der Öffentlichkeit als 18. Sachverständigen die Rede. Die I&K-Kommission (Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und -medien) hat dagegen jetzt entschieden:

„Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Implementierung der Weiterentwicklung von Adhocracy mit Blick auf die Arbeit der Enquete-Kommission und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltsmitteln nicht mehr sinnvoll. Die Implementierung würde erst deutlich nach Erstellung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission realisiert werden können. Ebenso liegt zur Zeit kein geeignetes Identifizierungsverfahren für die Nutzen vor.“

Der Ältestenrat hat heute unseren Antrag mit Stimmen von Union und FDP abgelehnt, die I&K-Kommission um einen neuen Entscheidungsvorschlag zu bitten. Der Bundestag sieht sich nach Ansicht der Koalition angeblich technisch nicht in der Lage, Adhocrazy zu implementieren. Kurios, dass die FDP, die diesen Beschluss mitträgt, heute durch ihre Abgeordneten Schulz, Höferlin und Blumenthal verkündet:

„Wir halten, was wir versprochen haben: Wir setzen auf das Wissen und die Beteiligung der Netzgemeinde im politischen Prozess. Dafür laden wir die Community, alle im Bundestag vertreten Fraktionen und die Mitglieder der Enquete-Kommission ein, mit uns gemeinsam das Partizipationstool „Adhocracy“ zu nutzen und zu entwickeln. Wir wollen das Bürgerbeteiligungstool auf einer für alle offenen Plattform unter der Domain www.demokratie.de zur Verfügung stellen und es an den Arbeitsprozess in der Internetenquete anpassen.“

Dies zeigt, wie vorgeschoben die Argumente der Koalition zur Nichtimplementierung von Adhocracy tatsächlich sind. Die Sprecherinnen und Sprecher für Netzpolitik der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, und DIE LINKE, Dr. Konstantin von Notz, Lars Klingbeil und Halina Wawzyniak, stellen dazu zu Recht fest:

„Nachdem sich – nach über einem Jahr Verhandlungen alle Fraktionen einig waren und die Enquete-Kommission einstimmig das Online-Beteiligungskonzept beschlossen hatte, wurde dieser Konsens nun von Schwarz-Gelb aufgekündigt. Noch bei der Einsetzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hatte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion erklärt: Es gilt, den Kreis der 17 Sachverständigen um einen weiteren Experten zu erweitern: „Der Bürger soll als 18. Sachverständiger eine zentrale Rolle in der Arbeit dieser Kommission einnehmen. Ziel ist nicht, über die Nutzer des Internets zu reden, sondern mit ihnen. Dies soll auf breiter Ebene geschehen in Blogs, Foren und sozialen Netzwerken. Bis zur Konstituierung der Kommission ist daher der Deutsche Bundestag aufgefordert, diese Bürgerbeteiligung sicherzustellen und zu organisieren.“ Davon will die Union nun nichts mehr wissen und die FDP akzeptiert diese Kehrtwende offensichtlich, um den Koalitionsfrieden nicht zu gefährden.“

Der Bundestag hat damit heute eine Chance vertan.

In der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses…

In der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses werde ich alle Mühe haben, an mich zu halten…

Man stelle sich mal vor: Der 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht bevor – und die Union macht Vertriebenenpolitik.

Selbst wenn man sich nicht sonderlich für Menschenrechte interessiert, fallen einem bestimmt auf Anhieb aktuelle Beispiele in der Welt ein, wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wo Menschen unterdrückt, gefoltert, oder getötet werden. Die Tagesordnung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist jedenfalls immer vollgepackt mit akuten und aktuellen Menschenrechtsverletzungen. Die Zeit reicht nur selten, die einzelnen Themen auch angemessen zu diskutieren. Umso unverständlicher ist, was sich die CDU in dieser Woche – in der wir den 60. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begehen – geleistet hat.

Denn die CDU – namentlich die CDU-Obfrau im Ausschuss, Frau Steinbach – hat in dieser Woche nichts besseres zu tun gehabt, als für den ersten Tagesordnungspunkt das Thema „Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Stiftung Deutsches Historisches Museum“ aufzusetzen, in dem es um die Vertreibung der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg geht.

In der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses werde ich alle Mühe haben, an mich zu halten. Ich werde beantragen diesen Tagesordnungspunkt zu ersetzen, um stattdessen von der Bundesregierung etwas zu der Situation der christlichen Flüchtlinge aus dem Irak zu erfahren. Ein Thema was der CDU eigentlich auch am Herzen liegen müsste. Der Antrag wird vermutlich abgelehnt werden, denn die SPD wird auch hier aus falscher Koalitionsräson wieder zu feige sein, diesen unglaublichen Tagesordnungspunkt zu kippen. Aber wir wollen Frau Steinbach dies nicht durchgehen lassen.

Der Ausschuss für Menschenrechte wird von Frau Steinbach für ihre Klientelpolitik missbraucht. Auch wenn den Vertriebenen nach dem 2. Weltkrieg viel Unrecht widerfahren ist: Für historische Aufarbeitung sind andere Ausschüsse zuständig. Wenn die CDU tatsächlich meint, die Thematik der Vertreibung der Deutschen sei der aktuellste Tagesordnungspunkt, um in der Woche des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Sitzung des Menschenrechtsausschusses zu eröffnen, dann offenbart dies ein sehr seltsames Verständnis der Menschenrechte und zeigt, dass auch nach 60 Jahren der Inhalt und der Geist der Erklärung noch nicht in allen Köpfen angekommen ist.