Bericht über die Reise von Volker Beck nach Belgrad vom 15. bis zum 18. September 2017
In den vergangenen Jahren hat Serbien auf dem Weg in die Europäische Union große Fortschritte gemacht. Dennoch gibt es bei Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten weiterhin große Probleme. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf den Schutz von Minderheiten (Roma, Menschen mit Behinderungen, Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge, Lesben, Schwule und Transgender…), die Funktionsweise staatlicher Institutionen, einschließlich der Gerichte, und die Pressefreiheit (vgl. hier und hier). Darauf ist im Rahmen von Kapitel 23 der Beitrittsverhandlungen zum Bereich Justiz und Grundrechte besonders achten, zumal dies in Hinblick auf andere Mitgliedstaaten in der Vergangenheit nicht immer zufriedenstellend erfolgt ist. Vor diesem Hintergrund diente die Reise nach Belgrad einerseits dem Erkenntnisgewinn zur Situation von Minderheiten in Serbien, andererseits der Unterstützung ihrer Anliegen durch die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen.
Schwerpunkt des ersten Reisetages war die Flüchtlingspolitik. In Begleitung der Botschaft fand zunächst ein Gespräch mit dem Leiter des serbischen Flüchtlingskommissariats, Herrn Vladimir Cucić, statt. Das serbische Flüchtlingskommissariat ist – ähnlich wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – mit einer Vielzahl von Aufgaben im Bereich von Flucht und Migration betraut und unter anderem für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zuständig. Diese Aufgabe ist relativ neu, da Serbien infolge der Jugoslawienkriege bislang in erster Linie mit der Aufnahme und Versorgung von Binnenflüchtlingen befasst war. Dementsprechend sind die Antragszahlen – trotz der Durchquerung von Serbien durch eine große Anzahl an Menschen – vergleichsweise gering. Herr Cucić legte in seinen Ausführungen großen Wert darauf, dass Serbien seine „Aufgaben“ gemacht und – wie von der Europäischen Union erwartet – die Anzahl der Menschen, die durch Serbien die Europäische Union erreichen, reduziert habe. Die Diskrepanz zwischen den (geringen) Asylantragzahlen und den (noch deutlich geringeren) Verfahrensabschlüssen vermochte er jedoch nicht nachvollziehbar zu erklären.