Einwanderung: Die CSU führt diese Debatte frei von Fakten!

Der Beitrag von Volker Beck ist am 17. Januar 2014 in der Deutschen Handwerks Zeitung erschienen.

CONTRA: Die CSU führt diese Debatte leider frei von Fakten, dafür mit einem sehr lauten die-Ausländer-schaden-uns-Bauchgefühl. Verstehen kann man das nur vor dem Hintergrund, dass in Bayern Kommunalwahlen anstehen und die CSU bei der Europawahl auf AfD-Stimmen spekuliert. Dabei profitieren sowohl die Wirtschaft als auch Sozialkassen von der Zuwanderung. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung errechnete bei Einwanderern pro Kopf und Jahr Mehreinnahmen von deutlich über 2000 Euro. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung widerspricht der CSU. 2013 seien nur 0,6 Prozent der Hartz-IV-Bezieher Bulgaren und Rumänen gewesen. Die Wirtschaft heißt Zuwanderer angesichts des Fachkräftemangels ebenfalls willkommen. Kritik kommt auch von der katholischen Kirche: Bei Radio Vatican warf der Jesuit Pater Hagenkord der CSU eine „Angstdebatte“ gegen „die Fakten, die das Arbeitsministerium vorlegt“ vor. Versagt haben dagegen die Bundeskanzlerin und die SPD. Mit dem Staatssekretärsausschuss haben sie dem rechtspopulistischen Sound der CSU einen Resonanzboden geliefert, statt die Debatte zu versachlichen. Es braucht keine neuen gesetzlichen Regelungen, sondern die Anwendung der Gesetze. Und es braucht Unterstützungsfonds für die Kommunen, die überdurchschnittlich gefordert sind. Das würde aber Geld kosten. Stimmung machen dagegen nicht.

Gleichstellung: Koalitionsvertrag ist rechtliche Nullnummer

Download: Koalitionsvertrag (3. Entwurf)

Download: Koalitionsvertrag (3. Entwurf)

 

Mir liegt nun die geeinigte Passage aus dem Koalitionsvertrag zu „Respekt vor sexueller Identität“ vor. Diese Einigung ist eine rechtliche Nullnummer. Die Öffnung der Ehe und das Adoptionsrecht ist rausgeflogen. Was die Union und SPD bei Sukzessivadoption regeln wollen, gilt auch, wenn sie es nicht regeln. Mit ein paar Cents für die Hirschfeld-Stiftung kann sich die SPD da nicht freikaufen. Wir wollen gleiche Rechte – ohne wenn und aber.

Ausschnitt aus Koalitionsvertrag:

Respekt vor sexueller Identität
Lebenspartnerschaften, Regenbogenfamilien

Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen. Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen. Die Arbeit der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ werden wir weiter fördern.

Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.

Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erzielten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen

 

Aufruf zur Verantwortung: Jetzt – oder nie

VerantwortungBLZDer gemeinsame Appell ist am 8. November 2013 in der Berliner Zeitung erschienen

Vor 68 Jahren endete mit der Kapitulation Deutschlands der Zweite Weltkrieg und damit der nationalsozialistische Terror. Sechs Millionen Juden, über drei Millionen sowjetische Kriegsgefangene, 500.000 Sinti und Roma, 200.000 Opfer der „Euthanasie“-Programme und der Zwangssterilisation, tausende Homosexuelle und Widerstandskämpfer fielen der erbarmungslosen Mordlust der Nazis zum Opfer. Doch bis heute kämpfen bestimmte Opfergruppen um ihre Ansprüche und die Anerkennung der Verbrechen, während Gedenkstätten um ihren Erhalt bangen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat lange genug auf Zeit gespielt. Wir appellieren deshalb an den 18. Deutschen Bundestag, unabhängig von Koalitionen und Parteibüchern, die letzte Chance zu nutzen. Wer vor 68 Jahren befreit wurde und noch am Leben ist, hat die Blütezeit seines Lebens hinter sich. Statt bewegender Reden fordern wir Taten. 2017 ist es zu spät.

Opfer anerkennen und entschädigen! Weiterlesen

Steht die römische Sexuallehre vor einer kopernikanischen Wende?

Foto:  danny.hammontree (CC BY-NC-ND 2.0)

Foto: danny.hammontree (CC BY-NC-ND 2.0)

Auch wenn deutsche Agenturen titelten (KNA = Katholische Nachrichtenagentur):  „Papst nimmt Schwule in Schutz“ oder (dpa) „Papst Franziskus will offeneren Umgang mit Homosexuellen“, ist weniger passiert als die Schlagzeilen glauben machen. Was Papst Franziskus zum Thema „Homosexualität“ sagte, war alles andere als revolutionär. Das meiste davon findet sich im KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN KIRCHE. Dennoch macht es Hoffnung und es lohnt sich genau hinzuschauen. Zumindest einen doppelten Irrsinn seines Vorgängers scheint er  zu den Akten nehmen zu wollen.

Dass Franziskus mit der gleichen Banalitäten wie Aussagen aus dem Katechismus Schlagzeilen macht, zeigt zweierlei:

  1. Das Pontifikat Benedikts und der  vorherige Einfluss Kardinal Ratzingers als Vorsitzender des Heiligen Officiums  auf das römische Lehramt war eine dunkle Zeit für die Kirche.
  2. Die Hoffnung in der Welt und in der römischen Weltkirche ist enorm, die katholische Kirche möge von Ihrer Aquinischen Sexuallehre lassen und sich den Menschen und ihrem Leben zuwenden. Weiterlesen

FAQ zum Wahlrecht: Die Zweitstimme entscheidet

Foto: Awaya Legends (Creative Commons BY-SA 2.0)

Foto: Awaya Legends (Creative Commons BY-SA 2.0)

Über Twitter und per Email erreichen mein Büro und mich regelmäßig nachfragen zum Wahlrecht. Hier der Versuch, auf häufig gestellte Fragen zufriedenstellende Antworten zu liefern

Das neue Wahlrecht bringt das Verhältniswahlrecht klarer zum Tragen als das bisherige Wahlrecht. Wer starke Grüne im Bundestag will, muss deshalb mit Zweitstimme GRÜN wählen! Aber nun zu den Hintergründen und was bewirkt das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme.

Warum wurde das Wahlrecht 2008 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt? Weiterlesen

Noch keine Gleichstellung

HRC-red-logoAuch nach der gestrigen Abstimmung über das Ehegattensplitting bleiben Schwule und Lesben in diesem Land BürgerInnen zweiter Klasse. Neben der Adoption bleibt vieles innerhalb des Steuerrechts ungeregelt. Die Rückwirkung beschränkt sich weiter auf die Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Neben der Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehlen noch Änderungen in folgenden Gesetzen:

Keine Gleichstellung im Wohnungsbau-Prämiengesetz: Weiterhin werden nur Ehepaare bis zu einem Einkommen von 51200 Euro auf eine Wohnungsbau-Prämie sparen können. Lebenspartnerschaften können sich hingegen weiter nicht zusammen veranlagen lassen, weshalb ihre Einkommensgrenze bei 25600 Euro bleibt.

Keine Gleichstellung im Bundeskindergeldgesetz: Somit werden Kinder weiterhin nicht als die Kinder des Lebenspartners definiert; d.h. nach dem geänderten EStG bekommen Lebenspartner den Kinderfreibetrag nicht, aber das Kindergeld. LebenspartnerInnen wird nach der Gleichstellung im Einkommensteuergesetz für die Kinder ihres Partners/ihrer Partnerin der Kinderfreibetrag gewährt. Im Falle des Kindergeldes bleiben sie hingegen unberücksichtigt.

Keine Gleichstellung im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes: Bei der Riester-Rente können im Todesfall nur Ehegatte und Kinder als Hinterbliebene versorgt werden.

Keine Gleichstellung in der Abgabenordnung: LebenspartenerInnen werden nicht als Angehörigen im Sinne § 15 definiert, was wichtig ist bei Vorschriften, die entweder den Angehörigen Sonderrechte verleihen, z.B. Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht oder ihnen bestimmte Tätigkeiten verbieten, z.B. Tätigkeit für eine Finanzbehörde in einem Verwaltungsverfahre.

Pro will den CSD hijacken

no go für nazis!

no go für nazis!

„Pro Köln“ ist eine rechtsextreme Partei. Sie schießt gegen Minderheiten, gegen Muslime, gegen Sinti und Roma und auch gegen Schwule und Lesben. Für sich selbst fordert die Partei dagegen maximale Toleranz ein. So stilisieren sich ihre Vertreter gern selbst als verfolgte Minderheit. Das ist auch das eigentliche Ziel des aktuellen Mediencoups: In ihrer Begründung schreibt Judith Wolters, die Fraktionsvorsitzende der Partei im Kölner Stadtrat, nämlich keineswegs, dass sie sich nun für schwule und lesbische Themen und Gleichberechtigung einsetzen würde. Vielmehr geht es darum, dass sie als „politische Minderheit“ und „unbequeme Oppositionspartei“ auch gehört werden müsse.
„Es muss in Köln Platz sein für alle friedlichen und rechtschaffenen Bürger, auch wenn sie z.B. einer sexuellen oder politischen Minderheit angehören.“ sagt Wolter. Damit ist klar: Ziel der Aktion ist Aufmerksamtkeit für die Kleinstpartei. Und das ist besonders perfide, man will den CSD umfunktionieren zu einer Veranstaltung der Toleranz gegenüber PROs Positionen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Weiterlesen

Erklärung zu Abstimmung über ein NPD-Verbotsverfahren

Hier finden Sie unsere Erklärung nach §31 GO zur Abstimmung von Tagesordnungspunkt 5 – NPD-Verbotsverfahren, am 25.04.2013.

„Die NPD ist eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei, die auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Zu diesen Mitteln kann auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG gehören. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Genau diese Gefahr sehen wir in der heutigen Abstimmung über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren, dem keine ordentliche Beratung in den Ausschüssen vorrausging.

Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages sind derzeit unklar und werden nicht besser, indem der Bundestag – obwohl keine Mehrheit dafür besteht – über ein NPD-Verbotsverfahren abstimmt. Ob die V-Mann-Problematik behoben ist, an der das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte, ist nach wie vor fraglich. Dies entzieht sich der Kenntnis des Bundestages, da er nicht über das hierzu notwendige Wissen verfügt. Zudem bestehen Zweifel, ob die inhaltlichen Anforderungen an ein Verbot erfüllt sind. Weil das Bundesverfassungsgericht die neuere Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen hat, sind die Anforderungen höher, als sie es bei den bislang einzigen erfolgreichen Verbotsverfahren in den 1950er Jahren waren. Die Materialsammlung von Bund und Ländern ist auf diese neuen Anforderungen nicht ausgelegt. Sie richtet sich nach Angaben des Bundesinnenministers an der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der KPD aus. Ob die vorgelegten Materialen daher ausreichen, um ein Verbot inhaltlich zu begründen, ist fraglich.

Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir keinen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist. Aufgrund des von SPD und Linksfraktion gewählten Verfahrens enthalten wir uns. Zudem halten wir ein Verbotsverfahren für kein Allheilmittel im Kampf gegen Rechtsextremismus und setzen deshalb auf eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den alltäglichen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.“

Volker Beck, Renate Künast, Konstantin von Notz,  Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, Tabea Rößner, Lisa Paus, Marieluise Beck, Biggi Bender,

Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes!

Zeit Christ und Welt

Die Zeit – Christ & Welt, 18. April 2013

Am 18. April 2013 erschien bei „Christ und Welt“, eine Beilage der ZEIT, ein Artikel von mir zur Reform des Kirchenarbeitsrechts. Ein zeitgemäßes Verfassungsverständnis muss durch eine Neujustierung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dafür will ich in einem Dialog mit den Kirchen streiten. Der Artikel ist Teil eines „Pro und Kontras“.  Mein „Gegenpart“, Pascal Kober von der FDP, sagt in seinem Artikel in langen Worten eigentlich nur: „Alles soll so bleiben, wie es ist!“

Hier mein ganzer, ungekürzter Artikel:

Wir brauchen eine Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes

Das kirchliche Arbeitsrecht passt, so wie es praktiziert wird, nicht mehr in unsere Zeit. Seine Akzeptanz schwindet. Besonders prominent wurde ein Fall einer Kindergärtnerin  aus Königswinter: der beliebten und erfolgreichen Leiterin einer katholischen Einrichtung wurde gekündigt, weil die geschiedene Frau neu geheiratet hat. Die Eltern der Kinder organisierten sich und setzen durch, dass die katholische Kirche nun nicht mehr Trägerin des Kindergartens ist. Bei diesem Fall wurde besonders deutlich, welche Folgen die Sonderregelung des kirchlichen Arbeitsrechts mit sich bringen: hartherzige Entscheidungen und Rechtsunsicherheit für die Angestellten. Weiterlesen

FAQ zum Twitterkönig*

Volker Beck twitter im Bundestag

Volker Beck twittert im Bundestag (Foto: Kohlmeier)

Regelmäßig erreichen mein Büro die gleichen Fragen. Warum twittern Sie? Sind Sie selbst bei Facebook oder beispielsweise auch: Welche Chancen und Gefahren haben neue Medien. Auf die gängigen Fragen Finden Sie hier die Antworten.
[*Der Titel des Twitter-König wurde von heise.de verliehen]

Welche Web-2.0-Kanäle nutzen Sie? Und seit wann?

2005 bot ich als erster Politiker eine regelmäßige online-Sprechstunde bei GayRomeo an. Seit 2008 nutze ich vor allem Facebook und Twitter. Seit 2010 nutze ich – oder in diesem Fall besser gesagt mein Team – auch Youtube . Außerdem betreibe ich mein eigenes Blog: BECKSTAGE. FlickR habe ich 2010 mal ausprobiert, aber nicht durchgehalten. Instagram habe ich noch nicht ausprobiert.

Twittern sie selbst? Weiterlesen