Noch keine Gleichstellung

HRC-red-logoAuch nach der gestrigen Abstimmung über das Ehegattensplitting bleiben Schwule und Lesben in diesem Land BürgerInnen zweiter Klasse. Neben der Adoption bleibt vieles innerhalb des Steuerrechts ungeregelt. Die Rückwirkung beschränkt sich weiter auf die Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Neben der Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehlen noch Änderungen in folgenden Gesetzen:

Keine Gleichstellung im Wohnungsbau-Prämiengesetz: Weiterhin werden nur Ehepaare bis zu einem Einkommen von 51200 Euro auf eine Wohnungsbau-Prämie sparen können. Lebenspartnerschaften können sich hingegen weiter nicht zusammen veranlagen lassen, weshalb ihre Einkommensgrenze bei 25600 Euro bleibt.

Keine Gleichstellung im Bundeskindergeldgesetz: Somit werden Kinder weiterhin nicht als die Kinder des Lebenspartners definiert; d.h. nach dem geänderten EStG bekommen Lebenspartner den Kinderfreibetrag nicht, aber das Kindergeld. LebenspartnerInnen wird nach der Gleichstellung im Einkommensteuergesetz für die Kinder ihres Partners/ihrer Partnerin der Kinderfreibetrag gewährt. Im Falle des Kindergeldes bleiben sie hingegen unberücksichtigt.

Keine Gleichstellung im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes: Bei der Riester-Rente können im Todesfall nur Ehegatte und Kinder als Hinterbliebene versorgt werden.

Keine Gleichstellung in der Abgabenordnung: LebenspartenerInnen werden nicht als Angehörigen im Sinne § 15 definiert, was wichtig ist bei Vorschriften, die entweder den Angehörigen Sonderrechte verleihen, z.B. Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht oder ihnen bestimmte Tätigkeiten verbieten, z.B. Tätigkeit für eine Finanzbehörde in einem Verwaltungsverfahre.

4 Gedanken zu „Noch keine Gleichstellung

  1. Sam

    Mir ist das alles zu schrill,zu laut.
    Seit einigen Monaten hat man den Eindruck,dass welweit kein Thema wichtiger ist als die Gleichstellung von Lesben und Schwulen.
    Vorab:ich habe nichts gegen eine steuerliche Gleichstellung.
    Riesterrente,Ehegattensplitting…………….
    Davon kann aber doch nicht das Wohl und Wehe eines Staates abhängen.
    Während in Syrien die Bevölkerung terrorisiert wird,weltweit Christen verfolgt werden,ganze Staatssyteme vor dem Zusammenbruch stehen machen wir es uns gemütlich und streiten über die Gleichstellung beim der Wohnungsbau-Prämie.
    Für mich ist die Aushöhlung der Ehe in der Tat problematisch und mit meinem Gewissen nicht zu vereinbaren.
    Diese gibt es begriffsnotwendig zwischen Mann und Frau und zielt auf das Zeugen und Groß -erziehen von Kindern ab.
    Das bedeutet nicht,dass Homosexuelle steuerlich oder sonstwie zu benachteiligen sind.Es bedeutet aber wohl,Begriffe nicht so zu verzerren,dass sie falsch sind.Für mich als Katholik ist die Ehe ein Sakrament.Sie ist ein Versprechen vor Gott.
    Das wird und kann auch das Bundesverfassungsgericht nicht aufheben.Wenn in der ev Kirche „Orientierungshilfen“ verbreitet werden,die sichtlich vom katholischen Glauben abweichen ist das tragisch.Es zeigt aber wie stark der politische Einfluss auch in diesen kirchlichen Kreisen ist.Herr Beck tritt eloquent,stringent und laut auf.Gottes Gebote setzt er aber nicht ausser Kraft.Man soll streiten,Lösungen suchen,aber niemals Irrlehren in die Kirche tragen.Hier wünsche ich mir
    „klare Kante“ aller Hirten und vor allem der Bischöfe.

  2. Jorangel

    Lieber Sam,

    Newsflash: Deutschland ist ein weltanschaulich neutraler Staat, es gibt keine Staatskirche. Insofern können Christen gern ein Versprechen vor Gott abgeben, das hat den Staat aber schlicht nicht zu interessieren. Auch die Position der katholischen Kirche können sich Politiker wohlwollend anhören, sie sind aber der Kirche nicht weisungsgebunden. Innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft können die Mitglieder sich natürlich auf gewisse Grundsätze einigen, problematisch wird es, wenn sie verlangen, dass auch andere ihnen folgen müssen. Frauen und Homosexuelle von bestimmten Ämtern ausschließen, wie es die katholische Kirche tut, finde ich schwer nachvollziehbar, aber ok: Wenn mir der Verein nicht passt, trete ich eben aus. Beim Staat sieht es da etwas anders aus. Er hat Verantwortung für alle Bürger, unabhängig ob sie einer Mehrheit oder einer (religiösen, sexuellen…) Minderheit angehören. Und hier soll und darf in einer Demokratie niemand benachteiligt werden! Wenn Christen in anderen Ländern als Minderheit verfolgt werden (was furchtbar ist), dann ist das natürlich auf’s Schärfste zu verurteilen und sie können gar nicht „schrill und laut“ genug dagegen protestieren (im Übrigen ein altes homophobes Cliché, das Sie da mir Ihrer Wortwahl bemühen). Der Hinweis, dass es in anderen Ländern ganz andere Probleme gibt, ist hier leider nicht besonders hilfreich. Mit diesem Argument könnte man jede Bundestagsdebatte sofort beenden und sich stattdessen beinebaumelnd in den Liegestuhl setzen.

  3. Schwerd

    Während ich nachvollziehen kann, dass sich die aktuelle Regierung aus CDU/CSU/FDP mit der vollständigen Gleichstellung der Partnerschaft mit der Ehe schwer tut, zeigt die fehlende Rückwirkung bei der Anwendung des Splittingverfahrens die wahre Gesinnung dieses Trios hinsichtlich des Umgangs mit dem Grundgesetz im Bereich des Steuerrechts.

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