Erklärung zu Abstimmung über ein NPD-Verbotsverfahren

Hier finden Sie unsere Erklärung nach §31 GO zur Abstimmung von Tagesordnungspunkt 5 – NPD-Verbotsverfahren, am 25.04.2013.

„Die NPD ist eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei, die auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Zu diesen Mitteln kann auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG gehören. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Genau diese Gefahr sehen wir in der heutigen Abstimmung über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren, dem keine ordentliche Beratung in den Ausschüssen vorrausging.

Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages sind derzeit unklar und werden nicht besser, indem der Bundestag – obwohl keine Mehrheit dafür besteht – über ein NPD-Verbotsverfahren abstimmt. Ob die V-Mann-Problematik behoben ist, an der das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte, ist nach wie vor fraglich. Dies entzieht sich der Kenntnis des Bundestages, da er nicht über das hierzu notwendige Wissen verfügt. Zudem bestehen Zweifel, ob die inhaltlichen Anforderungen an ein Verbot erfüllt sind. Weil das Bundesverfassungsgericht die neuere Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen hat, sind die Anforderungen höher, als sie es bei den bislang einzigen erfolgreichen Verbotsverfahren in den 1950er Jahren waren. Die Materialsammlung von Bund und Ländern ist auf diese neuen Anforderungen nicht ausgelegt. Sie richtet sich nach Angaben des Bundesinnenministers an der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der KPD aus. Ob die vorgelegten Materialen daher ausreichen, um ein Verbot inhaltlich zu begründen, ist fraglich.

Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir keinen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist. Aufgrund des von SPD und Linksfraktion gewählten Verfahrens enthalten wir uns. Zudem halten wir ein Verbotsverfahren für kein Allheilmittel im Kampf gegen Rechtsextremismus und setzen deshalb auf eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den alltäglichen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.“

Volker Beck, Renate Künast, Konstantin von Notz,  Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, Tabea Rößner, Lisa Paus, Marieluise Beck, Biggi Bender,

Ein Gedanke zu „Erklärung zu Abstimmung über ein NPD-Verbotsverfahren

  1. Cicero

    Ja genau Herr Beck, besser darum kümmern, die NPD-Leute sind so gerade noch mit Ihnen auf einem Intelligenz-Level.

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