Eine echte Transparenzinitiative muss über Nebeneinkünfte hinausgehen

Am 9. Oktober habe ich die Parlamentarischen Geschäftsführer der anderen Fraktionen im Bundestag aufgefordert, endlich einen ehrlichen und ernst gemeinten Schritt zu unternehmen, um für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten, bei der Parteifinanzierung und bei Lobbyismus zu sorgen.

Es verwundert schon sehr, dass Union und FDP den SPD-Abgeordneten Per Steinbrück für seine Nebentätigkeiten so heftig kritisierten. Sie hatten es seit Jahren in der Hand, für bessere und transparentere Regelungen zu sorgen. Wir von BÜNDNIS  90 / DIE GRÜNEN haben die in der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (sog. Rechtsstellungskommission) mehrfach dazu aufgefordert.

Jetzt ist die Zeit. Wir fordern die anderen Fraktionen zu einer umfassenden Transparenzinitiative auf. Transparenz schafft Vertrauen in politische Entscheidungen und schützt sie vor Manipulationen mit dem Scheckbuch.

Mit mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten allein ist es aber noch nicht getan! Deshalb muss kommende Woche in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer sowie in der Rechtsstellungskommission über eine umfassende Transparenzinitiative
beraten werden.

Es geht nicht um Neid

Transparenz schützt die Integrität parlamentarischer und exekutiver Entscheidungen. Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, dass allein das Argument und Erwägungen für das Allgemeinwohl die Entscheidungen von Verwaltung und Politik leiten. Es geht nicht um Neid – sondern darum, dass private wirtschaftliche Interessen der handelnden Personen das Ergebnis von politischen Entscheidungen nicht beeinflussen dürfen. Dies ist wichtig für die Legitimität politischer Entscheidungen.

Eine umfassende Transparenzinitiative muss die Abgeordnetenbestechung, die Genehmigungspflicht für Berufstätigkeiten ausgeschiedener Regierungsmitglieder, eine Novellierung des Parteiengesetzes und ein verbindliches Lobbyistenregister beinhalten.

Für umfassende Transparenzinitiative schlagen wir deshalb vor:

1. Die Einführung eines neuen Straftatbestandes der ,,Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen“ in das Strafgesetzbuch (vgl. dazu Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2011, Drs. 17/5933);

2. Die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption – UNCAC) durch die Bundesrepublik Deutschland (vgl. dazu Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen
vom 25.05.2011, Drs. 17/5932);

3. Die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern, die Anstellungen zum Dank für während der Mandatszeit geleistete Gefallen vermeiden hilft (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung regeln“ vom 15.03.2006, Drs. 16/948);

4. Die Beschränkung von Parteispenden auf natürliche Personen (also keine Unternehmen) und 100.000 Euro pro Person und Jahr und die Halbierung der Schwellen für die Veröffentlichungspflichten bei Parteispenden (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Parteispenden begrenzen“ vom 27.01.2010, Drs. 17/547);

5. Die Gleichbehandlung von Parteiensponsoring mit den Transparenzregeln für Parteispenden (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Partei-Sponsoring transparenter gestalten“ vom 24.03.2010, Drs. 17/1169);

6. Die Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters, um Lobbyistentätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent zu machen (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten
einführen“ vom 06.07.2010, Drs. 17/2486).

 

Am Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 14.00 Uhr wird der Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu unseren Antikorruptionsvorschlägen durchführen.

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