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Schutzfristen radikal kürzen
Das Urheberrecht reflektiert die Neuerungen der Digitalisierung und des Internets nicht. Eine Urheberrechtsreform muss deshalb nicht nur den Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen auflösen, sondern auch die UrherberInnen gegenüber den VerwerterInnen stärken. Eine Urheberrechtsreform ist deshalb mehr als nur Netzpolitik. Jüngst wurde ich bei Heise und andernorts wegen meines Streichungsantrags D-02-526 bei dem Antrag „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ kritisiert, der auf der kommenden Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Kiel verabschiedet werden wird.
Konkret möchte ich folgende Zwei Sätze im Kapitel Remix-Kultur und transformatorische Nutzung in den Zeilen 526-529 streichen:
Um eine Kultur der transformatorischen Nutzung zu ermöglichen, ist es Ziel unserer Politik, soviel Wissen und kulturelle Güter wie möglich zur freien Nutzung bereitzustellen. Deswegen wollen wir, dass Verwertungsgesellschaften Creative Commons Lizenzen zulassen, damit die Künstler freier wählen können, welche Verwertungswege sie einschlagen wollen. Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption. Wir wollen eine Schrankenausweitung für Blinde, so dass sie leichter in den Genuss von Büchern kommen können.
Leider hat weder Peter Mühlbauer, noch sonst einE KritikerIn zu dem Streichungsantrag bei mir nach meiner Motivation gefragt. Ich will hier aber nicht über die Qualität von Meinungsartikeln und Blogs streiten.
Warum streichen?
Ich bin Verfechter einer radikalen Verkürzung der Schutzfristen. Gemeinsam mit Malte Spitz, Konstantin von Notz und vielen anderen haben wir bereits in unserem gemeinsamen Diskussionspapier „Grüne Urheberrechtspolitik im 21. Jahrhundert“ die „Entmonopolisierung und beschleunigte Teilhabe durch Verkürzung von Schutzfristen“ gefordert. Schutzfristen im Urheberrecht können bedeuten, dass das Recht zu kommerziellen Verwertung und damit u.U. auch die Veröffentlichung sowie auch die nichtkommerzielle Nutzung der Werke für eine bestimmte Zeit ausschließlich beim Erstveröffentlicher bleiben. Wegen überzogen langen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tode des/der UrheberIn) und einer fehlenden verpflichtenden Registrierung der Rechteinhaber können mehr und mehr “verwaiste Werke” entstehen (d.h. es ist unklar, ob und welche Schutzrechte bestehen und wo eine Genehmigung zur Verwendung eingeholt werden kann). Diese Schutzfristen behindern wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Fortschritt und sind ein Prellbock für die Kreativität in ganz vielen Bereichen. Die bloße Verkürzung auf die hier vorgeschlagenen fünf Jahre löst deshalb das Problem nicht, dass „verwaiste Werke“ entstehen, da die dafür notwendige Registrierungsstelle in dem Antrag fehlt. Zudem halte ich eine Verkürzung der Schutzfrist auf fünf Jahre zu Lebzeiten des Künstlers oder der Künstlerin für realitätsfremd.Dass beispielsweise mein Kollege Hans-Christian Ströbele jedes Mal daran verdient, wenn im Radio oder Fernsehen der legendäre „Tooor, Tooor, Tooor. Tor für Deutschland!”-Schrei der WM 1954 wiederholt wird, verstehe ich nicht – auch wenn ich es ihm persönlich gönne (er spendet ja die Einnahmen).
Deshalb möchte ich nochmals auf die Begründung unseres Streichungsantrags verweisen, der von seinen AntragstellerInnen unter Umständen aus unterschiedlicher Motivation heraus gestellt wurde:
Angesichts des derzeit noch rechtlich ungelösten Umgangs mit sogenannten „verwaisten Werken“ im Zuge des Digitalisierungsverfahrens (z.B. der Deutschen Digitalen Bibliothek und Europeana) sind Reformen des Urheberrechtes dringend erforderlich. Allerdings gibt es bezüglich der politischen Ausgestaltung einer Flexibilisierung von Schutzfristen unterschiedliche Auffassungen. Diese müssen im Hinblick auf die komplexe Thematik in einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe diskutiert und abschließend geklärt werden.
Das Urheberrecht ist ein juristisch komplexes Gebilde, dessen Änderungen zudem gegen eine starke Lobby erkämpft werden müssen, um ein für UrheberInnen und NutzerInnen zugleich faire Lösungen zu finden. In diesem Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen treten wir Grünen seit langem für die gesetzliche Einführung einer Kulturflatrate. Nun stehen wir bei den Schutzfristen erneut vor einem juristischen Giganten, dem man durch Schnellschüsse nicht Herr werden kann. Ich möchte deshalb gerne in meiner Partei die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl dafür nutzen, in einer Arbeitsgruppe nach geeigneten Möglichkeiten der Reformierung zu suchen. Ich verstehe und teile die Argumente für eine radikale Verkürzung der Schutzfristen, sehe aber auch die Sorgen und Nöte der UrheberInnen.
Gegen die Kritik an unseren Reformvorstellungen habe ich mich in einem Schreiben gemeinsam mit Konstantin v. Notz, Claudia Roth und Jerzy Montag hier gewandt.
Meckern statt Machen ist keine Netzpolitik, sondern unpolitisch!
Statt nur davon zu reden, die Urheberrechtsfragen auf die Agenda der Parlamente heben zu wollen, sind wir Grüne seit Jahren damit beschäftigt. Es ist mir zu absolutistisch, hier nur an eine einzig richtige Wahrheit zu glauben, wenn noch gar nicht alle Optionen auf dem Tisch liegen.
Zuletzt möchte ich auf das Bundestagswahlprogramm der Grünen aus dem Jahr 2009 aufmerksam machen:
Wie schon im Patentrecht treten wir ein für grundlegende Reformen der bestehenden Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland und der EU sowie der übergeordneten Institutionen und Verträge. Wir drängen in eine Richtung, die zuvorderst BürgerInnen, KünstlerInnen, ForscherInnen, Schulen und Universitäten nützt und nicht der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten. Die Notwendigkeit einer Vergütung für die Schaffung geistiger Werke erkennen wir an. Pauschale Vergütungsmodelle stellen daher die Zukunft für einen fairen Interessenausgleich im digitalen Raum dar. Kernstück sind dabei die freie digitale Privatkopie und eine faire Lösung beim Urheberrecht im Internet. Diese Lösung muss in erster Linie Künstlerinnen und Künstler angemessen vergüten sowie Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal kriminalisieren, wenn sie Angebote downloaden. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die nicht-kommerzielle Nutzung von digitalen Kulturgütern ermöglicht, kann ein richtiger Weg dahin sein.
Tweet, tweet, tweet, wir haben uns alle lieb.
Auf dem Weg nach Duschanbe auf meiner Delegationsreise nach Tadschikistan konnte ich während des Flugs über die netzpolitische Schwimelei der Union nachdenken (etwas verspätet jetzt im Netz, da hier Nertzanschluss noch keine Selbstverständlichkeit ist, im Gegenteil!). In den Sozialen Netzwerken machen diese dorobaeraltmaiers einen auf gute Laune und digitale Avantgarde. Politisch machen sie für die Freiheit im Netz keinen Finger krum. Man werfe nur einen Blick in die “Internet-Equete”. Hier blogge ich meine Sorgen um die Augenwischerei der Konservativen auf dem Weg in eine große Koaltion. Und wenn alles schief läuft, sind die Piraten objektiv betrachtet (Nolens volens) dabei ihre Steigbügelhalter. Diesen Beitrag weiterlesen »
Gestörtes Twittern
Die SPD (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,627468,00.html) will prüfen, ob der Bundestag das Twittern mit Störsendern unterbinden kann. Klingt absurd und ist es auch; dahinter verbirgt sich aber mehr. Dieser Vorstoß ist Ausdruck einer tiefgreifenden Verunsicherung durch die Kommunikationswege des web2.0. Traditioneller Journalismus und ein Teil der Politik sind verstört.

Bild: Deutscher Bundestag/twitter (Montage: Büro Volker Beck)
Einerseits spürt die Politik1.0, dass da etwas droht: Kontrollverlust. Zu Recht. Wenn die Abgeordneten frei im Netz kommunizieren, verliert die Steuerung der Pressestellen und damit die politische Führung einen Teil ihrer Macht. Ähnliches gilt auch für die herkömmlichen Medien. Man kann einen Teil der Öffentlichkeit auch jenseits der zentral gesteuerten Pressemitteilung erreichen – ganz direkt. Noch ist die Reichweite des Microbloggings in Deutschland bei twitter zwar sehr begrenzt, aber wenn die Medien beginnen, sich aus den Kommentaren im Netz zu bedienen – was ihnen ja jederzeit frei steht – bekommt das Twittern eine andere Qualität als die altbekannten, statischen Webseiten der Politiker.
Andererseits dokumentiert dieser rabulistische Vorschlag eine mangelnde Reflektion von politischer Kommunikation. Wer etwas ausplaudert, was als vertraulich oder geheim eingestuft oder vereinbart ist, sei es aus ordentlichen Gremien des Bundestages oder auch den Beratungsgremien einer Partei oder Fraktion, begeht einen Vertrauensbruch, unter Umständen sogar eine Straftat (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/95/95_StGB_offenbaren_von_staatsgeheimnissen.html). Das ist aber unabhängig davon, ob der Vertraulichkeitsbruch oder Geheimnisverrat offline oder online geschieht, der Fall.
Nun leidet die politische Kultur generell an Durchstechereien, dem Weitergeben von Informationen oder auch dem Manipulieren durch Informationen über die Presse, meist unter Geheimhaltung der Quelle. Dagegen vorzugehen, kann im Einzelfall durchaus legitim sein.
Ein Beispiel aus dem wirklichen Berliner-Leben-1.0: Ich werde nie vergessen, wie mich bei internen rot-grünen Verhandlungen ein Minister anschrie, weil ein Verhandlungspapier seines Ministeriums während der Verhandlungen im Wortlaut über Agentur lief. Er beschuldigte unsere Verhandlungsgruppe der gezielten Indiskretion. Damit wollte er Pflöcke einrammen. Nun könne er nicht mehr zurück – wegen des sonst drohenden Gesichtsverlustes. Ich war konsterniert. Woher kam diese Meldung? Später zeigte mir der Agenturjournalist sein Fax. Absender: Pressestelle des Ministeriums. So kann man mit Informationsweitergabe Druck auf politische Entscheidungen aufbauen. Das gab es also schon immer. Nur dass man bei twitter immer Ross und Reiter kennt.
Von so einem Vorgang unterscheiden sich die zwei Bundestagstwitteraufreger bezüglich der Kommunikationsstruktur doch erheblich:
- Die Vorhab-Veröffentlichung des Wahlergebnisses der Bundespräsidentenwahl durch eine Schriftführerin (CDU) und zwei SPD-MdBs war nicht ok. Denn twitter ist nicht Wikileaks (http://beckstage.volkerbeck.de/2009/05/26/twitter-ist-nicht-wikileaks/) und was offline nicht ok ist, bleibt auch online ein Fehler. Aber die 3 standen durch die Twitterveröffentlichung ja immerhin öffentlich mit ihrem Namen dafür ein (mehr oder minder einsichtig). Denn das unterscheidet die twitter-Kommunikation ja prinzipiell von jeder anonymen Durchstecherei: Was man geschrieben hat, muss man hinterher vor den Followern und den Kollegen auch verantworten können. Deshalb gilt: Erst denken und dann twittern.
- Die SPD-Kollegin Gabriele Hiller-Ohm (http://twitter.com/GabiHillerOhm) hat es nach Ansicht der SPD-Fraktionsführung nun endgültig zu weit getrieben. Sie twitterte aus der Fraktionssitzung: „Steinbrück wirbt für Schuldenbremse“. Und: „Noch 30 Wortmeldungen zur Schuldenbremse.“ Welch Banalität! Welche sozialdemokratischen Staatsgeheimnisse hat sie damit ausgeplaudert? Die harsche Reaktion der SPD-Führung war daher unsouverän und ein Sturm im Wasserglas. Erfährt doch jeder Journalist im Hintergrund mehr Internas und manches sogar schon per SMS aus den Sitzungen.
Mit Störsendern wird die Politik die Politikkommunikation im web2.0 nicht stoppen können. Und das ist gut auch so!
Wir müssen vielmehr sehen, welche Chancen für Partizipation diese neuen Kommunikationskanäle bieten. Und wie wir mit diesen Möglichkeiten verantwortlich umgehen. Dazu gehört auch die interne und öffentliche Kritik an Regelbrüchen. Kommunikationsdisziplin statt Kommunikationsverbot ist die Antwort. Die Idee der Störsender ist so intelligent wie die Internetsperren der Ursula von der Leyen: Hilflos, scheinbar robust und nicht überlegt.