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	<title>Beckstage &#187; Netz</title>
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		<title>Schutzfristen radikal kürzen</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 14:51:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Urheberrecht reflektiert die Neuerungen der Digitalisierung und des Internets nicht. Eine Urheberrechtsreform muss deshalb nicht nur den Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen auflösen, sondern auch die UrherberInnen gegenüber den VerwerterInnen stärken. Eine Urheberrechtsreform ist deshalb mehr als nur Netzpolitik. Jüngst wurde ich bei Heise und andernorts wegen meines Streichungsantrags D-02-526 bei dem Antrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrecht reflektiert die Neuerungen der Digitalisierung und des Internets nicht. Eine Urheberrechtsreform muss deshalb nicht nur den Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen auflösen, sondern auch die UrherberInnen gegenüber den VerwerterInnen stärken. Eine Urheberrechtsreform ist deshalb mehr als nur Netzpolitik. Jüngst wurde ich bei <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/35/35884/1.html">Heise</a> und <a href="http://www.metronaut.de/freiheit/wieviel-netzpolitik-steckt-wirklich-in-den-gruenen/">andernorts</a> wegen meines <a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dok/394/394801.aenderungsantrag_zu_d02.htm">Streichungsantrags D-02-526</a> bei dem <a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dok/393/393285.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.htm">Antrag „Offenheit, Freiheit, Teilhabe &#8211; die Chancen des Internets nutzen &#8211; den digitalen Wandel grün gestalten!“</a> kritisiert, der auf der kommenden <a href="http://www.gruene.de/partei/bdk-2011-in-kiel.html">Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Kiel</a> verabschiedet werden wird.</p>
<p>Konkret möchte ich folgende Zwei Sätze im Kapitel <em>Remix-Kultur und transformatorische Nutzung</em><strong> </strong>in den Zeilen 526-529 streichen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Um eine Kultur der transformatorischen Nutzung zu ermöglichen, ist es Ziel unserer Politik, soviel Wissen und kulturelle Güter wie möglich zur freien Nutzung bereitzustellen. Deswegen wollen wir, dass Verwertungsgesellschaften Creative Commons Lizenzen zulassen, damit die Künstler freier wählen können, welche Verwertungswege sie einschlagen wollen. <span style="text-decoration: line-through;">Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption.</span> Wir wollen eine Schrankenausweitung für Blinde, so dass sie leichter in den Genuss von Büchern kommen können.</p>
<p>Leider hat weder <a href="http://www.heise.de/tp/autor/petermhlbauer/default.html" target="_blank">Peter Mühlbauer</a>, noch sonst einE KritikerIn zu dem Streichungsantrag bei mir nach meiner Motivation gefragt. Ich will hier aber nicht über die Qualität von Meinungsartikeln und Blogs streiten.</p>
<p><strong>Warum streichen?</strong><br />
Ich bin Verfechter einer radikalen Verkürzung der Schutzfristen. Gemeinsam mit <a href="http://www.malte-spitz.de/themen/medienpolitik/3407535.html">Malte Spitz</a>, <a href="http://www.irights.info/?q=node/2037">Konstantin von Notz</a> und vielen anderen haben wir bereits in unserem gemeinsamen Diskussionspapier „<a href="http://www.gruene-bag.de/cms/default/dok/376/376182.pdf">Grüne Urheberrechtspolitik im 21. Jahrhundert</a>“ die <em>„Entmonopolisierung und beschleunigte Teilhabe durch Verkürzung von Schutzfristen“</em> gefordert. Schutzfristen im Urheberrecht können bedeuten, dass das Recht zu kommerziellen Verwertung und damit u.U. auch die Veröffentlichung sowie auch die nichtkommerzielle Nutzung der Werke für eine bestimmte Zeit ausschließlich beim Erstveröffentlicher bleiben. Wegen überzogen langen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tode des/der UrheberIn) und einer fehlenden verpflichtenden Registrierung der Rechteinhaber können mehr und mehr &#8220;verwaiste Werke&#8221; entstehen (d.h.  es ist unklar, ob und welche Schutzrechte bestehen und wo eine Genehmigung zur Verwendung eingeholt werden kann). Diese Schutzfristen behindern wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Fortschritt und sind ein Prellbock für die Kreativität in ganz vielen Bereichen. Die bloße Verkürzung auf die hier vorgeschlagenen fünf Jahre löst deshalb das Problem nicht, dass „verwaiste Werke“ entstehen, da die dafür notwendige Registrierungsstelle in dem Antrag fehlt. Zudem halte ich eine Verkürzung der Schutzfrist auf fünf Jahre zu Lebzeiten des Künstlers oder der Künstlerin für realitätsfremd.Dass beispielsweise mein Kollege <a href="http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,202798,00.html">Hans-Christian Ströbele jedes Mal daran verdient</a>, wenn im Radio oder Fernsehen der legendäre <em>„Tooor, Tooor, Tooor. Tor für Deutschland!&#8221;</em>-Schrei der WM 1954 wiederholt wird, verstehe ich nicht &#8211; auch wenn ich es ihm persönlich gönne (er spendet ja die Einnahmen).</p>
<p>Deshalb möchte ich nochmals auf die Begründung unseres Streichungsantrags verweisen, der von seinen AntragstellerInnen unter Umständen aus unterschiedlicher Motivation heraus gestellt wurde:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Angesichts des derzeit noch rechtlich ungelösten Umgangs mit sogenannten „verwaisten Werken“ im Zuge des Digitalisierungsverfahrens (z.B. der Deutschen Digitalen Bibliothek und Europeana) sind Reformen des Urheberrechtes dringend erforderlich. Allerdings gibt es bezüglich der politischen Ausgestaltung einer Flexibilisierung von Schutzfristen unterschiedliche Auffassungen. Diese müssen im Hinblick auf die komplexe Thematik in einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe diskutiert und abschließend geklärt werden.</p>
<p>Das Urheberrecht ist ein juristisch komplexes Gebilde, dessen Änderungen zudem gegen eine starke Lobby erkämpft werden müssen, um ein für UrheberInnen und NutzerInnen zugleich faire Lösungen zu finden. In diesem Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen treten wir Grünen seit langem für die gesetzliche Einführung einer <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dok/278/278135.eine_kulturflatrate_ist_machbar.html">Kulturflatrate</a>. Nun stehen wir bei den Schutzfristen erneut vor einem juristischen Giganten, dem man durch Schnellschüsse nicht Herr werden kann. Ich möchte deshalb gerne in meiner Partei die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl dafür nutzen, in einer Arbeitsgruppe nach geeigneten Möglichkeiten der Reformierung zu suchen. Ich verstehe und teile die Argumente für eine radikale Verkürzung der Schutzfristen, sehe aber auch die Sorgen und Nöte der UrheberInnen.</p>
<p>Gegen die Kritik an unseren Reformvorstellungen habe ich mich in einem Schreiben gemeinsam mit Konstantin v. Notz, Claudia Roth und Jerzy Montag <a href="http://gruen-digital.de/wp-content/uploads/2011/11/Antwortschreiben_Interessensverbände.pdf" target="_blank">hier</a> gewandt.</p>
<p><strong>Meckern statt Machen ist keine Netzpolitik, sondern unpolitisch!</strong><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/piratenpartei-vergisst-ihr-gruendungsprinzipien-raubkopierer-in-die-parlamente-1.1183236-2"><br />
Statt nur davon zu reden</a>, die Urheberrechtsfragen auf die Agenda der Parlamente heben zu wollen, sind wir Grüne seit Jahren damit beschäftigt. Es ist mir zu absolutistisch, hier nur an eine einzig richtige Wahrheit zu glauben, wenn noch gar nicht alle Optionen auf dem Tisch liegen.</p>
<p>Zuletzt möchte ich auf das <a href="http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/unser-wahlprogramm.html">Bundestagswahlprogramm der Grünen aus dem Jahr 2009</a> aufmerksam machen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Wie schon im Patentrecht treten wir ein für grundlegende Reformen der bestehenden Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland und der EU sowie der übergeordneten Institutionen und Verträge. Wir drängen in eine Richtung, die zuvorderst BürgerInnen, KünstlerInnen, ForscherInnen, Schulen und Universitäten nützt und nicht der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten. Die Notwendigkeit einer Vergütung für die Schaffung geistiger Werke erkennen wir an. Pauschale Vergütungsmodelle stellen daher die Zukunft für einen fairen Interessenausgleich im digitalen Raum dar. Kernstück sind dabei die freie digitale Privatkopie und eine faire Lösung beim Urheberrecht im Internet. Diese Lösung muss in erster Linie Künstlerinnen und Künstler angemessen vergüten sowie Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal kriminalisieren, wenn sie Angebote downloaden. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die nicht-kommerzielle Nutzung von digitalen Kulturgütern ermöglicht, kann ein richtiger Weg dahin sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Pipio ergo sum.</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 09:02:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit dem Internetzeitalter wächst Paul Valérys Satz „man muß sich darauf gefaßt machen, daß so große Neuerungen die gesamte Technik der Künste verändern, dadurch die Invention selbst beeinflussen und schließlich vielleicht dazu gelangen werden, den Begriff der Kunst selbst auf die zauberhafteste Art zu verändern“ erst zu seiner Größe heran. Walter Benjamin stellt dieses Zitat seinem wegweisenden Werk „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ voran. Benjamins These ist, die Kunst und ihre Rezeption seien besonders durch die Entwicklung von Photographie und Film, also der Möglichkeit der massenhaften Reproduktion und der veränderten Abbildung der Wirklichkeit und damit einer veränderten kollektiven Wahrnehmung, selbst einem Wandel unterworfen. Die Neuerungen haben heute nicht nur die gesamte Technik der Künste verändert, sondern die Welt in ihrer Gänze. 

[Text ist am XX.10.2011 in stark modifiziert im Feuilleton der FAZ erschienen]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><span style="color: #808080;"><span style="font-size: x-small;"><img class="alignnone size-medium wp-image-392 aligncenter" title="faz" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2011/10/faz-500x238.jpg" alt="" width="550" height="238" /></span></span></p>
<p><span style="color: #808080;"><span style="font-size: x-small;">[Der Beitrag ist modifiziert am 31.10.2011 unter dem Titel "Netzanschluss ist Menschenrecht</span><span style="font-size: x-small;">" im Feuilleton der FAZ erschienen]</span></span></p>
<p>Mit dem Internetzeitalter wächst Paul Valérys Satz „man muß sich darauf gefaßt machen, daß so große Neuerungen die gesamte Technik der Künste verändern, dadurch die Invention selbst beeinflussen und schließlich vielleicht dazu gelangen werden, den Begriff der Kunst selbst auf die zauberhafteste Art zu verändern“ erst zu seiner Größe heran. Walter Benjamin stellt dieses Zitat seinem wegweisenden Werk „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ voran. Benjamins These ist, die Kunst und ihre Rezeption seien besonders durch die Entwicklung von Photographie und Film, also der Möglichkeit der massenhaften Reproduktion und der veränderten Abbildung der Wirklichkeit und damit einer veränderten kollektiven Wahrnehmung, selbst einem Wandel unterworfen. Die Neuerungen haben heute nicht nur die gesamte Technik der Künste verändert, sondern die Welt in ihrer Gänze. Diktaturen stürzen in sich zusammen, weil die Menschen dank Google, Facebook und Twitter plötzlich von Werten wie Demokratie und Menschenrechten erfahren und sich im Netz organisieren. Nahezu unbegrenzt ist der Zugang zu nützlichen oder vielen irrelevanten Informationen. Suchmaschinenfirmen, die uns helfen dieser Informationsflut Herr zu werden, entwickeln sich zu den politisch und wirtschaftlich mächtigsten Unternehmen der Welt. Der Zugang zu Kunst und Kultur entkoppelt sich zunehmend vom Einkommen, auch wenn dies zum Teil sehr zum Leidwesen der Kulturschaffenden geschieht.<span id="more-378"></span> Ob man Mitglied einer Minderheit oder Anhänger selbst des absurdesten Fetisches oder Hobbies ist: In dieser Welt finden wir unseres Gleichen. Wir zahlen reales Geld für virtuelle Streitäxte im Rollenspiel World of Warcraft und können im Gegenzug unsere Twitter-Accounts für viel Geld verkaufen (Laut <a href="http://tweetvalue.com/" target="_blank">tweetvalue.com</a> ist beispielsweise mein Twitter-Account <a href="http://twitter.com/Volker_Beck" target="_blank">@Volker_Beck</a> 2.710 Dollar wert und der von <a href="http://twitter.com/ladygaga" target="_blank">@LadyGaga</a> 127.458 Dollar).Und wer am Abend in der Kneipe neunmalklug daher kommt, kann sich des Widerspruchs der Wikipedianerinnen und Wikipedianer am Nebentisch gewiss sein. Die Welt hat sich nicht nur im Informationsfluss verändert. Die Welt ist auch näher zusammen gewachsen. Über Soziale Netzwerke sind wir heute live dabei, wenn unsere Freunde in den USA heiraten, wenn im Nahen Osten ein Terroranschlag geschieht, wer in der nächsten Saison in der Kreisliga spielen wird und was gerade Justin Bieber so treibt.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Die top-down Kommunikation hat ausgedient</strong></span><br />
Ich twittere, also bin ich &#8211; pipio ergo sum. Informationen rauschen in Höchstgeschwindigkeit durch unsere Timeline. Manche Historiker werden in 2.000 Jahren an dem Wust von Belanglosigkeit verzweifeln, andere sich vielleicht aber auch freuen, dass so massenhaft nicht-offizielle Quellen zur Mentalitätsgeschichte überliefert sind. Wer Twitter liest, weiß nicht zwingend mehr, aber vieles früher. Der politische Schlagabtausch wird durch Tweets schneller und kompakter. Politiker lernen plötzlich, sich in 140 Zeichen kurz zu fassen. Selbstverständlich hat hier auch Twitter in der Kommunikation seine Grenzen. Differenzierte Debatten leiden zuweilen unter Oberflächlichkeit und populistischer Vereinfachung. Doch die top-down Kommunikation hat ausgedient. Man muss sich darauf einlassen: Für Menschen, die am öffentlichen Leben und seinen Debatten teilhaben, führt heute kein Weg an sozialen Netzwerken vorbei. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern nur noch wie. Eigentlich muss man den Menschen nur einen Internetanschluss geben. Von da an gehen sie ihren Weg im World Wide Web allein. Die Einzigen, so entsteht gerne der Eindruck, die keine Ahnung davon haben, wie das Internet funktioniert, was dort passiert und wie man mögliche Gefahren und Probleme zu bewerten und bewältigen hat, ist Vater Staat und die Konservativen. Manchmal meint man, die Bundestagskollegen vom Kaliber Uhl und 3-Strikes-Kauder würden das Internet am liebsten noch einmal fürs Archiv ausdrucken und dann abschalten.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Das &#8220;Computer-Grundrecht&#8221;</strong></span><br />
Das Internet muss deshalb oft als der „böse Fremde“ herhalten. Hier tauschen Terrorgruppen ihre Bombenbaupläne aus und Betrügerinnen und Betrüger füllen ihre Taschen mit unserem Geld. Sex gibt es an jeder Ecke und in der Anonymität können wir wüst unseren Nächsten beschimpfen. Wenn man möchte, kann man das Internet auch aus dieser Perspektive sehen. Damit tut man ihm aber erstens unrecht und zweitens verstellt man damit den Blick auf seine Chancen. Wie bereits mein Twitterkollege <a href="http://twitter.com/peteraltmaier" target="_blank">@PeterAltmaier</a> kürzlich im <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/digitales-denken/politik-und-internet-mein-neues-leben-unter-piraten-11493287.html" target="_blank">Feuilleton der FAZ</a> schrieb, vollzieht sich im Netz erstmals die politische Freiheit und Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger in Permanenz. Gewiss, wie <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/netzfreiheit-die-antwort-der-piraten-11495541.html" target="_blank">Pawel Mayer in der FAZ</a> richtiger Weise  antwortete, macht ein twitternder Altmaier macht noch keinen netzpolitischen Frühling bei den Konservativen. Trotzdem würde ich ihn für diese Erkenntnis bei Twitter faven oder bei Facebook liken, denkt er doch deutlich weiter als seine internetphoben Kollegen. Aber was heißt das: Freiheit und Gleichheit, wenn wir auch Sicherheitsbedürfnisse und den Schutz von Opfern von Straftaten im gleichen Maße mitdenken müssen? 2008 hatte deshalb das Bundesverfassungsgericht im Streit um das Ausspähen von Computern durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ein »Computer-Grundrecht« eingeführt. Zwar lässt Karlsruhe damit das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. Allerdings müssen die Online-Fahnder hohe Hürden nehmen. Hürden, die man mit dem nun entdeckten Staatstrojaner &#8211; ohne überhaupt zum Sprung anzusetzen &#8211; umrannte. Dieses neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gilt zwar nicht schrankenlos, aber für Grundrechtseingriffe muss eine konkrete Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliegen. Ein Richter muss zudem die Durchsuchung anordnen. Und intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat als Respektsinstanz bei den Unionshardlinern offenbar ausgedient. Dabei müsste sich allen voran die Law &amp; Order Truppe an Entscheidungen des höchsten Gerichts halten. Die Uhls, Herrmanns und Friedrichs dieser Republik müssten daher zu einer Überwachungssoftware, die nicht im eng gesteckten Rahmen des Bundesverfassungsgerichts arbeitet, entschieden Nein sagen. Stattdessen wurde aber klarer Rechtsbruch von jenen begangen, die eigentlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen sollen. Der <a href="http://www.ccc.de/" target="_blank">Chaos Computer Club</a> hat sich hier als effizienter Wächter der Grundrechte von Menschen im Internet bewiesen. Doch eigentlich braucht es eine offzielle, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ähnliche, unabhängige Stelle, die den Staat dabei überwacht, wenn er in das digitale Leben seiner Bürger eindringt. Denn der demokratische Rechtsstaat delegitimiert sich mit solch krimineller Energie selbst.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden</strong></span><br />
Wenn man Telefonüberwachung bei konkretem Verdacht von schweren Straftaten oder in einer besonderen Gefahrensituation, wie einem geplanten Terroranschlag, zulässt, wäre es widersprüchlich, Telefonate, die via VoIP (Voice-over-IP) geführt werden, generell auszunehmen. Bei einem Trojaner handelt es sich allerdings um einen besonderen Grundrechtseingriff. Auch für Telefonüberwachung gilt: Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden. Bei Skype, der wohl gängistens VoIP-Kommunikationsform, ist der Trojaner heute offenbar technisch verzichtbar. Damit ist er unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht erlaubt. Ob es sich bei der Bildtelefonie durch die Bildübertragung nicht um eine besonders intime und damit besonders schützenswerte Kommunikation handelt, müssen wir diskutieren. Neben dem Abhören der Kommunikation kommt zusätzlich der grundrechtsrelevante Eingriff in die Integrität des Comuputers hinzu. Und vor allem darf der Staat seine Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen und die Informationen über das Kommunikationsverhalten auf Vorrat speichern, um im Zweifel gegen jeden etwas in der Hand zu haben.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Das Internet: ein randalierender Mob mit schwarzer Motorradmaske?</strong></span><br />
Im Netz suchen aber nicht nur die Kriminellen mit ihren <a href="http://netzpolitik.org/2011/aktuelle-stunde-im-bundestag-zum-staatstrojaner/" target="_blank">&#8220;ausgetüftelten&#8221;</a> Computern ihre Anonymität, wie es der internetphobe Abgeordnete Uhl erst diese Woche im Bundestag beklagte. Es ist nachvollziehbar, wenn Menschen nicht mit Foto, Klarnamen und ihren personenbezogenen Daten durch das Netz surfen wollen. In autokratischen Staaten, wie dem Iran, kann das lebensgefährlich sein. Bei uns dient Anonymität im Wesentlichen dem Schutz der eigenen Persönlichkeit. Das ist Argument genug. Wer möchte schon im Forum für anonyme Alkoholiker oder HIV-Positive mit seinem oder ihrem Namen über persönliche Probleme sprechen? Und selbst wenn es nur ein vergleichsweise harmloses Modeblog ist: Wer sich mit seinem Pseudonym an Debatten beteiligen möchte, muss das auch dürfen. Jugendlichen ist sogar dazu zu raten. Denn das Netz vergisst nichts und Arbeitgeber wissen, wie sie ihre Bewerberinnen und Bewerber googeln. Aber solche Schutzbedürfnisse interessieren Konservative kein bisschen. Sie sehen in der Anonymität eine Gefahr und fordern deshalb Klarnamen. Ein <a href="http://netzpolitik.org/2010/vermummungsverbot-im-internet/" target="_blank">„Vermummungsverbot im Internet“</a>. Es entsteht der Eindruck, das Internet sei ein randalierender Mob mit schwarzer Motorradmaske. Statt den Untergang des Abendlandes zu prophezeien, würde Sachlichkeit der Debatte gut tun. Ohne Zweifel: Aus der Anonymität heraus werden Straftaten begangen und werden Menschen zum Hass aufgestachelt. Ich glaube zu wissen, wovon ich hier spreche. Wenige Politiker werden so wie ich regelmäßig vom führenden deutschsprachigen Portal für Rassisten (<a href="http://www.fr-online.de/die-neue-rechte/-politically-incorrect--im-netz-der-islamfeinde,10834438,10835026.html" target="_blank">„Politically Incorrect“</a>) und den christlichen Hasspredigern von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuz.net" target="_blank">Kreuz.net</a> durch den Dreck gezogen. Es gibt keine homophobe, rassistische oder antisemitische Beschimpfung, die ich dort noch nicht gelesen habe: falsche Behauptungen, üble Nachrede bis hin zum Aufruf zu Gewalt oder gar Mord. Wer hinter den Pseudonymen steckt, lässt sich nur schwer heraus finden. Wenn es sich um tatsächliche Straftaten handelt oder auf diese Weise verbreitete Lügen einem Menschen massiv schaden, fehlen den Behörden die Werkzeuge. Die gewohnten nationalstaatlichen Rechtdurchsetzungsformen kommen im globalen Netz oftmals an ihre Grenzen. Die autoritäre Antwort ist darauf, diese Inhalte zu sperren. Dass heißt, wir halten uns die Augen zu und plötzlich sind die Probleme verschwunden. Löschen ist dagegen die richtige Antwort. Bei der Entfernung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen funktioniert das weltweit relativ gut. Kein Staat möchte diese Server in seinem Land haben. Doch bei Aufrufen zu Hass und Gewalt ist die Situation schon eine Andere. Dafür gibt es bisher keine internationalen Abkommen. Ziel sollte es sein, ohne die nationalen Auslegungen der Freiheitsrechte einzuschränken die Möglichkeiten zu schaffen, in besonders schweren Fällen Inhalte zu löschen. Die britische Regierung hat die Notwendigkeit von internationaler Kooperation erkannt und für Anfang November zu einer Konferenz geladen. Ob daraus die Initialzündung für eine Diskussion über die supranationale Kooperation demokratischer Staaten bei der Verteidigung der Freiheit des Netzes und der Persönlichkeitsrechte seiner Nutzerinnen und Nutzer wird oder wieder nur eine neue von Kontrollwut, scheint noch nicht entschieden zu sein.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Datenarmut ist der beste Datenschutz</strong></span><br />
Wer die Freiheit im Netz verteidigen möchte, muss auch die Spannungen zwischen den unterschiedlichen Freiheitsrechten und die technischen Entwicklungen reflektieren. So auch beim Urheberrecht, selbst wenn es hier nicht um Leben oder Tod geht, geht es da aber sehr wohl um Existenzen. Auch hier ruft der Konservative zuerst nach Internetsperren, bevor er nachdenkt. Der globale Kommunikationsraum Internet, Digitalitisierung und wachsende Speicher- und Suchmöglichkeiten haben unsere Welt revolutioniert. Auch für den Datenschutz gibt es neue Herausforderungen seit unsere Daten aus Karteikästen und Aktenschränken auf elektronische Datenträger gewandert sind. Das exponenzielle Anwachsen von personenbezogenen Daten bei der Privatwirtschaft und der staatliche Zugriff auf diese Bestände erzwingen einen völlig neuen Stellenwert des Datenschutzes. Datenarmut ist der beste Datenschutz. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das IT-Grundrecht müssen durch Aufnahme ins Grundgesetz gestärkt werden. Wer der ungehinderten Datensammelei durch Staat, Google, Facebook &amp; Co. tatenlos zusieht, versündigt sich an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Vergütern statt verfolgen</strong></span><br />
Bei der Verbreitung von und dem Zugang zu Kulturgütern, insbesondere von Filmen und Musik, erlebten wir in den letzten 10 Jahren die größten Neuerungen. Durch die Möglichkeit der massenhaften Reproduktion wird das Kunstwerk durch verlustfreies Kopieren zum Klon. Die Beuys’sche Idee, dass jeder Mensch ein Künstler sei, findet im Internet ihre Umsetzung. Eine Kamera im Mobiltelefon und Youtube reichen aus, um über Nacht zum Star zu werden. Vorausgesetzt, man ist kreativ. Wer auf Ruhm durch Clicks und Likes aus ist, betritt im Internet die größte Bühne der Welt. Bekanntermaßen lebt der Mensch nicht vom Applaus allein. Das Kunstwerk ist im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit für viele gerade gut und billig geworden. Ich möchte mich nicht über die Frage streiten, wie sich dies auf die Wertschätzung für Kunst im Allgemeinen auswirkt. Mich interessiert daran die rechtliche Frage. Heute stellt für die Musikindustrie die Bedrohung von Medienkopien den wichtigsten Grund für die Umsatzeinbußen dar. Gleichzeitig weiß man, dass dieses Problem nicht in den Griff zu bekommen ist. Trotzdem kriminalisieren wir aktuell ganze Generationen von jungen Menschen, die auf Schulhöfen und im Netz ihre Musik und Filme austauschen. Das kann illegal sein, keine Frage. Aber fragen Sie doch mal in einer Schulklasse, wer noch nie eine MP3-Datei mit einem Freund oder einer Freundin getauscht hat. In der Regel machen das die Eltern vor. Die Gegenmaßnahmen der Ton- und Bildträgerhersteller sind weitestgehend hilflose Werbekampagnen und für die ertappte Person meist teure Strafanzeigen und zivilrechtliche Unterlassungsklagen. Daraus ist ein eigener Wirtschaftszweig innerhalb der Juristen erwachsen, indem sie ihr Einkommen aus zum Teil zweifelhaften Abmahnwellen bestreiten. Der von der Musikindustrie favorisierte Einsatz von Digital Rights Management (DRM)-Systemen ist bei den Konsumentinnen und Konsumenten aus vielen Gründen unpopulär. Denn bei der Nutzung entstehen beispielsweise bisher nicht vorhandene Beschränkungen und es bestehen Kompatibilitätsprobleme. In diesem Konflikt zwischen Kulturschaffenden, Industrie und Verbraucherinnen und Verbrauchern könnte die gesetzliche Einführung einer <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dok/278/278135.eine_kulturflatrate_ist_machbar.html">Kulturflatrate</a> eine Lösung sein, die wir unter Grünen und in der Netz-Community schon seit Jahren diskutierten. Dahinter steht die Idee der Legalisierung einer nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken. Zum Ausgleich wird eine pauschale Gebühr zur Entschädigung der Künstler erhoben. Pauschalvergütungen sind, wie etwa die Abgabe beim Kauf von Musikkassetten an die GEMA, nicht unbekannt. Statt Raubkopiererinnen und Raubkopierern mit dem Sperren des Internetzugangs zu drohen, sollten wir an der Lebenswelt orientierte Lösungen diskutieren.</p>
<p>Die von Walter Benjamin bereits in den 1930er Jahren beschriebene, durch die Reproduzierbarkeit entstandene kollektive Ästhetik, die das Internet uns bietet, entstehen neue Chancen und Gefahren. Es muss deshalb in unserem Interesse sein, dass sich durch das Internet ein Prozess der gesellschaftlichen Emanzipation fortsetzt, den es vor Gefahren politischer Vereinnahmung und autoritärer Eingriffe zu bewahren gilt. Die Netzpolitik nimmt gerade die Hürde vom Fachthema ins Zentrum der politischen Arena: Zentrale Fragen der Netzintegrität, des <a href="http://www.gruenes-blog.de/netzpolitik/1346/susanne-baer-braucht-das-grundgesetz-ein-update-burgerrechte-fur-das-internetzeitalter" target="_blank">„Anspruch auf kommunikative Grundversorgung“ (Susanne Baer)</a> und eines Grund- oder Menschenrechts auf Netzzugang werden die Agenda einer freiheitlichen und sozialen Politik zu Beginn dieses Jahrhunderts revolutionieren. Dieser Prozess hat gerade erst begonnen.</p>
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		<title>Schnodderschnauze Wiefelspütz für weitgehende Ausdehnung der Internetsperren</title>
		<link>http://beckstage.volkerbeck.de/2009/06/06/schnodderschnauze-wiefelsputz-fur-weitgehende-ausdehnung-der-internetsperren/</link>
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		<pubDate>Sat, 06 Jun 2009 14:31:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schnodderschnauze Wiefelspütz hat es ausgeplaudert: Die große Koalition ist sich einig über Internetsperren zu vielfältigen Zwecken. Der Zweck, den Zugang zu Kinderpornographie im Internet zu erschweren, ist nur der Anfang und Vorwand, um den Widerstand gegen die Einführung der Sperrtechnologie zu brechen. Die Musikindustrie fordert schon lange die Internet-Sperre zum Schutz gegen Tauschbörsen. Und aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schnodderschnauze Wiefelspütz hat es ausgeplaudert: Die große Koalition ist sich einig über Internetsperren zu vielfältigen Zwecken. Der Zweck, den Zugang zu Kinderpornographie im Internet zu erschweren, ist nur der Anfang und Vorwand, um den Widerstand gegen die Einführung der Sperrtechnologie zu brechen.</p>
<p>Die Musikindustrie fordert schon lange die Internet-Sperre zum Schutz gegen Tauschbörsen. Und aus dem Bundeskabinett gibt es vielfältige Begehrlichkeiten von Schavan bis Zypries: Der Wunschzettel für Sperren reicht von Verboten von Gewaltspielen und -videos bis zum Schutz des Urheberrechtes.</p>
<div id="attachment_181" class="wp-caption alignright" style="width: 380px"><img class="size-full wp-image-181" title="unable_to_connect" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2009/06/unable_to_connect.jpg" alt="Bild: flickr.com (kirk lau / creative commons)" width="370" height="278" /><p class="wp-caption-text">Bild: flickr.com (kirk lau / creative commons)</p></div>
<p>Die Kritiker von Frau von der Leyen haben es schon immer gesagt. Die innenpolitische Plaudertasche der SPD, Dieter Wiefelspütz, hat sich nun verplappert und gesagt, wo die Reise hingeht. Er kann sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken, sagte der SPD-Kollege. Wohlgemerkt, er will nicht gegen die Inhalte und Betreiber vorgehen. Er will uns aber den Zugang zu Informationen über die Feinde der Demokratie sperren. Deutsche sollen sich nicht mehr über die Umtriebe von Hamas oder Hisbollah aus erster Hand informieren können.</p>
<p>Das sieht die Union nicht prinzipiell anders. Aber Wolfgang Bosbach ist geschickter und verquasselt sich nicht. Er hält „es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät”. Selbstentlarvend genug: erstmal! Er weiß: Beim Thema Kinderpornographie will jeder frei von dem Verdacht sein, er könnte ihrer wirksamen Bekämpfung irgendwie im Wege stehen; deshalb lässt sich unter diesem Vorwand die Sperrtechnologie am leichtesten aufbauen. Ist sie einmal da, muss man nur noch ihren Anwendungsbereich erweitern.</p>
<p>Wir Grünen wollen eine freie Internetkultur. Diese wird aber immer öfter bedroht. Den Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage, da sie rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich sind.</p>
<p>Es ist wahr: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb muss die Verfolgung von Straftaten im Internet intensiviert werden. Dazu bedarf es vor allem einer besseren technischen Ausstattung der Behörden und einer personellen Aufstockung von Fachkräften. Wir wollen Ermittler, für die das Internet kein Fremdwort ist, sondern die schnell und wirksam Taten verfolgen. Bei Straftaten wie der Verbreitung von Kinderpornografie oder nationalsozialistischer Propaganda im Netz streiten wir für eine schärfere Verfolgung der Täter &#8211; vor allem durch eine bessere internationale Kooperation zwischen den Staaten beispielsweise durch vergleichbare Rechtsvorschriften oder gleiche Standards. Inhalte wie Kinderpornografie müssen aus dem Netz gelöscht werden, sobald sie bekannt sind, den Zugang zu ihnen zu erschweren nützt nichts.</p>
<p><img class="size-full wp-image-177 alignleft" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="gruen_waehlen" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2009/06/gruen_waehlen.jpg" alt="Grün wählen!" width="225" height="265" /></p>
<p>In Brüssel und Berlin werden in den nächsten Jahren wichtige Weichen für die weitere Entwicklung des Netzes gelegt. Union und SPD hat mit Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und nun den Internetsperren die Freiheit des Netzes und seiner User immer wieder angegriffen.</p>
<p>Wer die Freiheit im Netz verteidigen will, muss diese beiden Parteien abwählen. Aber auch in der Opposition ist nicht alles Gold, was glänzt. Die FDP, die im Bund in der Opposition ähnliche Positionen wie die Grünen vertritt, hat mit ihrem NRW-Innenminister Wolf und seinem verfassungswidrigen Gesetz das Copyright für die Online-Durchsuchung inne. Und der PDL wurde der Kampf für Freiheitsrechte auch nicht gerade an der Wiege gesungen. Das zeigte sich auch wieder, als ihr Bundestagsabgeordneter Lutz Heilmann wegen einem unliebsamen Artikel kurzerhand die deutsche Domain von wikipedia sperren ließ.</p>
<p>Wer die Freiheit des Internet verteidigen will, hat eigentlich am 7.6. und am 27.9. nur eine Wahl: Grün!</p>
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