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	<title>Beckstage</title>
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		<title>Das Gerede vom Schweigen ist Bullshit</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 07:26:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beckstage]]></category>
		<category><![CDATA[Antisemitismus]]></category>
		<category><![CDATA[Israel]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist vollkommen egal, ob man Catherine Ashton dafür kritisiert, dass sie in einem antisemitischen Reflex bei toten jüdischen Kindern in Frankreich offenbar relativierend versucht daran zu erinnern, dass in Gaza auch Kinder sterben,  oder Günter Grass ein als Gedicht verbrämtes „Man muss doch einmal sagen dürfen“ des antisemitischen Stereotyps eines vermeintlichen Tabus der Kritik [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_511" class="wp-caption alignnone" style="width: 510px"><a href="https://twitter.com/#!/sebibrux/status/187446409254010881/photo/1" target="_blank"><img class="size-medium wp-image-511" title="Günter Grass in allen Zeitungen. Das Gerede vom Schweigen ist Bullshit." src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/04/GrassAlleZeitungen-500x283.jpg" alt="" width="500" height="283" /></a><p class="wp-caption-text">Günter Grass sendet in allen relevanten Medien. Die Mär von der &quot;Meinungsdiktatur&quot; ist Bullshit. (Foto: sebibrux)</p></div>
<p>Es ist vollkommen egal, ob man Catherine Ashton dafür kritisiert, <a href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,822534,00.html" target="_blank">dass sie in einem antisemitischen Reflex bei toten jüdischen Kindern in Frankreich offenbar relativierend versucht daran zu erinnern, dass in Gaza auch Kinder sterben</a>,  oder <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article106155408/Grass-erntet-Entruestung-fuer-anti-israelisches-Gedicht.html" target="_blank">Günter Grass ein als Gedicht verbrämtes „Man muss doch einmal sagen dürfen“ des antisemitischen Stereotyps eines vermeintlichen Tabus der Kritik an israelischer Politik kolportiert</a> . Es dauert nicht lange, bis eine „unterdrückte Meinung“ zum lautstarken Shitstorm bläst. Man würde, so der friedensbewegte Bürger mit dem überzeugten Neonazi im Chor, in „Arschkriecherei für Israel“ sich dem „Klientel der Juden anbiedern“ und nur die „Kritik der gleichgeschalteten Medien nachplappern“ (Zitate aus Emails der letzten Tage). Selbst aus den Reihen der SPD wird in NPD-ähnlichen Formulierungen beklagt, dass man Israel nicht kritisieren könne, <a href="http://www.publikative.org/2012/04/06/antisemitismuskeule-gutmenschen-schuldstolz-ihre-spd/" target="_blank">„ohne dafür mit der Antisemitismuskeule verdroschen zu werden und ein entsetztes Aufheulen der vermeintlichen Gutmenschen zu provozieren.”</a>  Nun kann man von Henryk M. Broder halten was man will, er hat dies aber einmal so polemisch wie zynisch sehr treffend beschrieben: „Antisemitismus fängt bei sechs Millionen toten Juden an. Alles drunter ist Friedenspolitik.“<span id="more-510"></span></p>
<p><strong>Was ist eigentlich Antisemitismus? </strong><br />
<a href="http://www.bpb.de/politik/extremismus/antisemitismus/37954/antizionistischer-antisemitismus" target="_blank">Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber legt beispielsweise eine brauchbare Definition vor</a>:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Darunter versteht man eine Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die den als Juden geltenden Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen, um damit eine Abwertung, Benachteiligung, Verfolgung oder gar Ermordung ideologisch zu rechtfertigen. Anders formuliert: Es handelt sich um eine Feindschaft gegen Juden, weil sie Juden sind.</p>
<p>Die heute gängigste Form des Antisemitismus ist der Antizionismus, den Pfahl-Traughber wie folgt definiert:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Antizionismus, das ist die „Ablehnung des Existenzrechtes des Staates Israel, also die Negierung des Anspruchs von Juden auf nationale Selbstbestimmung. Bewusst oder unbewusst läuft diese Position auf die Aufhebung einer gesicherten Zufluchtsstätte für die Juden und eine damit verbundene Verfolgung hinaus. Als abgeschwächtere Variante des Antizionismus kann die pauschale &#8220;Verdammung&#8221; Israels als negativer Kraft gelten, welche nicht notwendigerweise mit der ohnehin unrealistisch erscheinenden Forderung nach Aufhebung der staatlichen Existenz verbunden sein muss. So wird der Staat der Juden als angeblich alleiniger Verantwortlicher für den Nahost-Konflikt verantwortlich gemacht, wobei häufig diffamierende historische Gleichsetzungen selbst mit dem deutschen Nationalsozialismus erfolgen. Aufgrund der in beiden Formen auszumachenden rigorosen Feindschaft gegenüber den Juden und dem Staat Israel steht hinter solchen Auffassungen von Antizionismus mitunter auch ein latenter Antisemitismus. Gleichwohl lässt sich keine pauschale Gleichsetzung von Antisemitismus und Antizionismus vornehmen.“ (<a href="http://www.bpb.de/politik/extremismus/antisemitismus/37954/antizionistischer-antisemitismus" target="_blank">Quelle</a>)</p>
<p><strong>Antisemitismus in 3D</strong><br />
Man kann selbstverständlich die Politik der israelischen Regierung, insbesondere der aktuellen, kritisieren, ohne das man sich je der Kritik des Antisemitismus ausgesetzt sieht. Es ist schon peinlich, eine solche Selbstverständlichkeit aussprechen zu müssen. Im so genannten <a href="http://www.hagalil.com/antisemitismus/europa/sharansky.htm" target="_blank">3-D-Test</a> (<strong>D</strong>ämonisierung &#8211; <strong>D</strong>oppelstandards &#8211; <strong>D</strong>elegitimierung) werden die selben Kriterien auf den Antizionismus angewandt, die auch seit Jahrhunderten die verschiedenen Dimensionen des klassischen Antisemitismus identifiziert haben.</p>
<p>Die Solidarität zu Israel ist ein Grundsatz deutscher Außenpolitik. Deshalb ist klar, dass Aufgrund dauerhafter Drohungen Israel darauf angewiesen ist, sein Existenzrecht verteidigen zu können. Das Atomwaffenprogramm des Iran und die antisemitische Vernichtungsrhetorik der iranischen Führung gegen Israel ist eine ernste Bedrohung. Ihr muss international mit verstärktem Druck auf ein Einlenken des Iran nicht-militärisch begegnet werden. Man ist sich aber auch parteiübergreifend einig (bis auf die Piraten, die haben entweder keine Ahnung oder noch keine Meinung), dass trotz der Bedrohung durch das iranische Atomprogramm man Israel vor einem Militärschlag gegen den Iran nur warnen kann. <a href="http://www.haaretz.com/news/diplomacy-defense/former-mossad-chief-israeli-strike-on-iran-will-lead-to-regional-war-1.398537" target="_blank">Diese Position wird auch von Militär- und Geheimdienststrategen getragen, wie beispielsweise dem ehemaligen Chef des Mossad, Meir Dagan</a>.  Auch die Siedlungspolitik in der Westbank wird von keinem relevanten politischen Akteur auf diesem Planeten unterstützt. Mir wurde für diese Position bei Gesprächen mit der israelischen Botschaft oder bei Reisen nach Israel noch nie eine antisemitische Haltung vorgeworfen, obwohl man diese Politik sehr kontrovers und emotional diskutieren kann.</p>
<p>Grass verkennt in seinem Gedicht, wie so viele „Israelkritiker“ vor ihm, die besondere Lage Israels in der Region. Israel ist der einzige Staat der Welt, dessen Existenzrecht von einem Teil seiner Nachbarn und dem Iran in Frage gestellt wird. Die Drohung des Irans allein als Maulheldentum abzutun, ist &#8211; auch angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen des Iran im Inneren &#8211; mehr als naiv. Zur Besonnenheit gehört es auch, reale Gefahren für die Existenz Israels zu erkennen und ernst zu nehmen. Nun mag Grass subjektiv nicht antisemitisch sein, aber was er aufgerührt hat, ekelt einen schon an.</p>
<p>Inzwischen ist eine umfangreiche, fundierte Kritik am Grass-Gedicht in Blogs und Zeitungen erschienen. Seine Worte in Interviews, die Reaktionen hierauf und seine Wahrnehmung davon funktionieren im Muster einer selffullfilling-prophecy. Der Literaturnobelpreisträger Grass ist auf seine alten Tage tief gefallen. Marcel Reich-Ranicki bezeichnete das Gedicht <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/er-stellt-die-welt-auf-den-kopf-marcel-reich-ranicki-attackiert-grass-11710675.html#Drucken" target="_blank">in einem lesenswerten FAZ-Interview als politisch und literarisch wertlos</a> und <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/eine-erlaeuterung-was-grass-uns-sagen-will-11708120.html" target="_blank">bei genauerer Betrachtung lässt Frank Schirrmacher von diesem Gedicht wenig gutes übrig</a>.</p>
<p><strong>Grassarrazin: Die Mär vom Tabu-Bruch in der Meinungsdiktatur ist Bullshit!</strong><br />
Das antisemitische Stereotyp eines vermeintlichen Tabus der Kritik an israelischer Politik ist geradezu lächerlich und kommt viel zu Oft mit dem „Man muss doch einmal sagen dürfen“-Wunsch und der Sehnsucht nach einem Schlussstrich im Schlepptau. Hier liegt auch der Schnittpunkt der Debatten um Grass und Sarrazin. Während Grass mit seinem Gedicht in der Süddeutschen Zeitung und den Tagesthemen ein maximaler medialer Erstschlag gelang, konnte sich Sarrazin über Unterstützung aus der Bild-Zeitung und Einladungen in nahezu allen TV-Talkshows erfreuen. <a href="http://www.welt.de/kultur/article106168975/Was-Thilo-Sarrazin-und-Guenter-Grass-verbindet.html" target="_blank">Alan Posener erkennt ebenfalls eine Grassarrazin-Symbiose, in der „ein Tabu gebrochen“ werden würde, obwohl „die Israelkritik ebenso wie die Kritik der Zuwanderung seit Jahrzehnten zu den festen Bestandteilen des medialen und politischen Diskurses“ gehöre</a>. Und Patrick Gensing argumentiert zudem, <a href="http://www.publikative.org/2012/04/05/grass-der-sarrazin-fur-israelkritiker/" target="_blank">dass sich Grass nicht einmal mehr – wie Sarrazin – pseudowissenschaftlicher Erkenntnisse bedienen müsse, denn er behauptet es einfach so</a>.</p>
<p>Grass möchte sich nun als Opfer einer gleichgeschalteten Presse fühlen und mobilisiert deshalb mit antisemitischen Stereotypen. Sein Gerede vom Schweigen ist bullshit. Nicht die Warnung an Israel vor einem Militärschlag, sondern die Behauptung, man dürfe sich dazu nicht frei äußern, sondern müsse schweigen, ist die Kolportage eines antisemitischen Propaganda-Stereotyps. Damit stilisiert er sich zum mutigen Tabubrecher.</p>
<p><strong>Einreiseverbot: unsouverän und demokratisch nicht klug</strong><br />
Die Verärgerung in Israel mag man gut verstehen können. Grass zeigt sich ignorant gegenüber der tatsächlichen Bedrohung Israels durch den Iran, den ständigen Angriffen auf Israels Staatsgebiet durch Raketen aus dem Gaza-Streifen und die Infragestellung seines Existenzrechtes durch den Iran und seinen verbündeten in der Region. Zudem hat er sich als vermeintlicher Tabubrecher eines Israelkritik-Verbotes geriert und damit sich eines antisemitischen Propagandainstruments bedient. Das rechtfertigt alles eine harsche Kritik aus Israel und in Deutschland. Dennoch: Ein Einreiseverbot für Grass ist überzogen und falsch. Es passt zu der Linie der aktuellen israelischen Regierung und wie sie mit Kritik und Streit auch im eigenen Lande umgeht. Das ist aber unsouverän und demokratisch nicht klug.</p>
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		<title>Rederecht der Abgeordneten darf nicht begrenzt werden</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 14:56:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beckstage]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschuss]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
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		<description><![CDATA[Entgegen allen Falschmeldungen und Behauptungen habe ich als Grünes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gegen die beschlossenen Neuregelungen des Rederechts im Bundestag gestimmt. Wir sehen zwar auch Handlungsbedarf bei der Vergabe des Rederechts, die beschlossenen Änderungen sind aus unserer Sicht aber völlig undurchdacht und so nicht praktikabel. Wir befürworten ein Recht auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_498" class="wp-caption alignnone" style="width: 510px"><img class="size-medium wp-image-498" title="Plenarsaal des Bundestags. Foto von Gertrud K.. Lizenz: Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0) " src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/04/376355211_ad0f3e6540_z-500x360.jpg" alt="Plenarsaal des Bundestags. Foto von Gertrud K.. Lizenz: Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0) " width="500" height="360" /><p class="wp-caption-text">Foto von Gertrud K. /// Lizenz: Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0) via Flickr</p></div>
<p>Entgegen allen Falschmeldungen und Behauptungen habe ich als Grünes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gegen die beschlossenen Neuregelungen des Rederechts im Bundestag gestimmt. Wir sehen zwar auch Handlungsbedarf bei der Vergabe des Rederechts, die beschlossenen Änderungen sind aus unserer Sicht aber völlig undurchdacht und so nicht praktikabel. Wir befürworten ein Recht auf Kurzintervention gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__27.html" target="_blank">§ 27 Absatz 2 GOBT</a> für alle AbweichlerInnen. Als Grüne können wir es aber nicht dulden, dass mit der Änderung persönliche Erklärungen nach<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__31.html" target="_blank"> §31 GO-BT</a> von Abgeordneten zur Abstimmung grundsätzlich nur noch schriftlich abgegeben werden können. Das ist eine Beschneidung der Rechte der Abgeordneten.</p>
<p><strong>Die Abstimmungen im Ausschuss vom 22.03.2012:<span id="more-496"></span></strong></p>
<ul>
<li>Zunächst wurde über unseren Antrag (dem sich die Fraktion Die LINKE. angeschlossen hatte), im Rahmen einer Auslegungsentscheidung zu <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__27.html" target="_blank">§ 27 Absatz 2 GOBT</a> festzulegen, dass sog.  Abweichler STETS in den Genuss einer Kurzintervention gemäß<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__27.html"> § 27 Absatz 2 GOBT</a>kommen sollen, abgestimmt. FÜR diesen Antrag stimmten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und die SPD. Die Koalition stimmte DAGEGEN. Der Antrag wurde also ABGELEHNT.</li>
<li>Danach wurde über folgende Änderung des § 31 Absatz 1 GOBT (neu) abgestimmt:<br />
<em>„Nach Schluss der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Anstelle der schriftlichen Erklärung nach Satz 1 kann der Präsident das Wort für eine mündliche Erklärung, die nicht länger als drei Minuten dauern darf, erteilen. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.“</em> <span style="font-size: x-small;">[der letzte Satz wurde am 16.04.2012 ergänzt]</span><br />
FÜR die Änderung stimmten Koalition und SPD, DAGEGEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die LINKE. Der Antrag wurde also ANGENOMMEN.</li>
<li>Danach wurde über die Änderung von <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__35.html" target="_blank">§ 35 Absatz 1 GOBT</a> abgestimmt: In <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__35.html" target="_blank">§ 35 Absatz 1</a> wird folgender neuer Satz 2 eingefügt (die Sätze 2-4 werden dadurch zu den Sätzen 3-5): <em>„Abweichend von dieser Vereinbarung kann der Präsident im Benehmen mit den Fraktionen weiteren Rednern gemäß den Grundsätzen des § 28 Abs. 1 das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen.“  </em><br />
FÜR die Änderung stimmten Koalition und SPD, DAGEGEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die LINKE. Der Antrag wurde also ANGENOMMEN.</li>
</ul>
<p><strong>Die Grüne Position:</strong><br />
Wir, also die Grüne Bundestagsfraktion, sind damit in die Verhandlungen gegangen, dass wir eine Auslegungsentscheidung zu §27 Abs. 2 GO-BT fordern, in der klargestellt wird, dass Abweichler stets auf das Instrument der Kurzintervention zurückgreifen können. Dies hätte den Vorteil, dass eine Geschäftsordnungsänderung entbehrlich wäre, aber trotzdem einheitlich geklärt wäre, wie mit sog. Abweichlern umgegangen werden kann. Außerdem würde dadurch nicht die Diskussion um Redezeit für Abweichler missbraucht werden, um das Rederecht von Abgeordneten zu beschränken.</p>
<p>Die Änderungen des § 31 Abs. 1 GO-BT haben wir abgelehnt, weil insbesondere die schon bestehenden Regelungen eingeschränkt werden, insbesondere würde dadurch das Rederecht des Abgeordneten vorrangig zu einem schriftlichen Recht gemacht und der Regelfall Worterteilung VOR der Abstimmung umgekehrt (vgl. § 31 Abs. 1 § 30 Abs. 1 Satz 2 GO-BT lautet: „Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.“). Ohne die angestrebten Änderungen stellt § 31 GO-BT durchaus einen gangbaren Weg des Umgangs mit &#8220;AbweichlerInnen&#8221; dar.</p>
<p>Die Einfügung eines § 35 Abs. 1 Satz 2 (neu) GO-BT lehnen wir als unnötig ab.  Unklar ist zudem, ob mit dem Verweis auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__28.html" target="_blank">§ 28 GO-BT</a> gemeint ist, dass alle Fraktionen noch einmal zu Wort kommen sollen. Ursprünglich wollte die Koalition die Redeerteilung vom Einvernehmen mit seiner Fraktion abhängig machen. Auch dies haben wir scharf kritisiert, weil</p>
<ol>
<li>nicht einsichtig ist, warum die Fraktion, aus der der Abweichler stammt, die also insgesamt MEHR Redezeit erhält, der Erteilung der zusätzlichen Redezeit zustimmen muss, während eine andere Fraktion, die im Verhältnis weniger Redezeit erhält, nicht zustimmen muss. (Beispiel: In der EFSF-Debatte am 29.09.2011 belief sich die den Abweichlern zusätzlich gewährte Redezeit auf 10 Minuten, mithin fast so viel wie die gesamte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustehende Redezeit von 13 Minuten.)</li>
<li>das Zustimmungserfordernis der jeweiligen Fraktion verfassungsrechtlich bedenklich ist, da es sich beim Rederecht grundsätzlich um ein Recht des Abgeordneten handelt, welches nach BVerfG nur nach Fraktionsstärken eingeschränkt werden kann, was hier gerade nicht der Fall ist:<br />
<a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv010004.html" target="_blank">BVerfGE 10, 4 (16)</a>: <em>„Vielmehr wird bei Festsetzung von Redezeiten für die Fraktionen gerade durch Bemessung dieser Zeiten nach der Fraktionsstärke erreicht, daß jeder Abgeordnete die gleiche Redebefugnis (die gleiche rechnerische Chance, zu Wort zu kommen) erhält, ohne Rücksicht darauf, welcher Fraktion er angehört.“</em></li>
</ol>
<pre><em>Der letzte Abschnitt wurde am 13.4.2012 modifiziert</em></pre>
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		<title>Eine unbeschwerte Party ist in Baku nicht möglich</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 14:47:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beckstage]]></category>
		<category><![CDATA[Baku]]></category>
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		<description><![CDATA[Aserbaidschan rückt durch den diesjährigen Eurovision Song Contest in den Fokus der europäischen Öffentlichkeit. Schon jetzt ist klar, welche Bilder wir hauptsächlich aus dem Staat am Kaspischen Meer zu sehen bekommen werden: imposante neue Gebäude, fröhliche Menschen und eine herrliche Natur. All dies ist auch nicht falsch, denn Aserbaidschan ist ein wunderschönes Land. Doch vieles [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="wp-caption alignright" style="width: 288px"><img title="Vor dem ESC übergab ich dem Botschafter Aserbaidschans ein T-Shirt, auf dem in aserbaidschanischer Sprache das Wort „Menschenrechte“ aufgedruckt ist." src="http://www.volkerbeck.de/cms/images/stories/2012-02-29-botschafter-azb_klein.jpg" alt="Vor dem ESC übergab ich dem Botschafter Aserbaidschans ein T-Shirt, auf dem in aserbaidschanischer Sprache das Wort „Menschenrechte“ aufgedruckt ist." width="278" height="220" /><p class="wp-caption-text">Vor dem ESC übergab ich dem Botschafter Aserbaidschans ein T-Shirt, auf dem in aserbaidschanischer Sprache das Wort „Menschenrechte“ aufgedruckt ist.</p></div>
<p>Aserbaidschan rückt durch den diesjährigen <a href="http://www.eurovision.tv/page/baku-2012" target="_blank">Eurovision Song Contest</a> in den Fokus der europäischen Öffentlichkeit. Schon jetzt ist klar, welche Bilder wir hauptsächlich aus dem Staat am Kaspischen Meer zu sehen bekommen werden: imposante neue Gebäude, fröhliche Menschen und eine herrliche Natur. All dies ist auch nicht falsch, denn Aserbaidschan ist ein wunderschönes Land. Doch vieles wird verschwiegen oder vorsätzlich von den Machthabern in Aserbaidschans Hauptstadt Baku vor uns verborgen. Die Bundesregierung – die für gewöhnlich aufgrund diplomatischer Zwänge nicht sonderlich auskunftsfreudig im Bereich von Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten ist – stellt dies in einer Antwort auf meine Kleine Anfrage unter Beweis (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709043.pdf" target="_blank">hier der Link</a> und <a href="http://www.volkerbeck.de/cms/files/interpellation_azb_eng.pdf" target="_blank">hier die englische Version/english Version</a>). Das Gesamtbild, das sich aus diesen Antworten ergibt, ist schrecklich und frustrierend</p>
<p><span id="more-461"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Land wird regiert von dem diktatorischen Machthaber Ilham Alijew und seinem Clan. Durch die enormen Rohstoffvorkommen des Landes verdienen sie seit einigen Jahren Milliarden an Dollar. Doch außer bei der upper class in Baku kommt von diesem Geld nichts bei der Bevölkerung an. Wer die Innenstadtbezirke Bakus verlässt, fühlt sich schnell, als sei er im sowjetischen Mittelalter gelandet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Alijew hält sich durch Wahlfälschungen an der Macht (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709043.pdf" target="_blank">siehe hier: Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage</a>) auf und unterdrückt jegliche Formen politischer und zivilgesellschaftlicher Opposition, indem er deren Mitglieder verfolgt und willkürlich verhaften lässt. Amnesty International geht aktuell (Stand 27. März 2012) von 15 politischen Häftlingen aus (<a href="http://www.amnesty.de/2012/3/30/aserbaidschan-no-more-running-scared?destination=suche%3Fwords-advanced%3Daserbaidschan%26country%3D%26topic%3D%26node_type%3D%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26sort_type%3Ddesc%26page_limit%3D10%26go_x%3D17%26go_y%3D6%26form_id%3Dai_search_form" target="_blank">eine Zusammenfassung finden Sie hier</a>). Die Zustände in den Gefängnissen sind katastrophal. Allein im Jahr 2011 wurden 136 Fälle von Folter in Haftanstalten bekannt, drei davon führten zum Tod der Gefangenen (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709043.pdf">siehe hier: Antwort auf Frage 14 der Kleinen Anfrage</a>). Freie Medien und eine freie Presse gibt es nicht – stattdessen werden JournalistInnen und BloggerInnen massiv in ihrer Arbeit behindert oder verfolgt. Selbst Aktivitäten etwa bei facebook oder twitter führen zu Verhaftungen und langen Haftstrafen. Ein Zustand, den die Organisation Reporter ohne Grenzen regelmäßig anprangert, ohne dass sich etwas verbessert (<a href="http://www.pressefreiheit-fuer-baku.de/" target="_blank">die anlässlich des Song Contest von Reporter ohne Grenzen ins Leben gerufene Webseite finden Sie</a> hier). Homosexuelle werden geächtet und diskriminiert und es kommt immer wieder zu polizeilichen Übergriffen und Verhaftungen (<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/AserbaidschanSicherheit_node.html#doc338958bodyText5" target="_blank">siehe die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (unter: Besondere strafrechtliche Bestimmungen</a>)). Um Platz für die Austragungshalle des Song Contest zu machen und um andere architektonische und städtebaulichen Protzereien verwirklich zu können, werden Menschen aus ihren Häusern verjagt und diese kurzerhand abgerissen (siehe den <a href="http://www.hrw.org/de/news/2012/02/29/aserbaidschan-zwangsr-umung-zur-stadtversch-nerung" target="_blank">Bericht von Human Rights Watch</a> sowie eine <a href="http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,824555,00.html" target="_blank">Reportage von Spiegel Online</a>). Faire und rechtsstaatliche Gerichtsverfahren bekommen all jene Leute nicht. Wer im Strafrecht oder Verwaltungsrecht in irgendeiner Form mit dem Staatsapparat konfrontiert wird, wird von einer politisch gelenkten Justiz rasch aus dem Verkehr gezogen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Auflistung von Menschenrechtsverletzungen könnte sehr klang weitergehen, viele Informationen findet man dazu im Netz. Ich habe mich aufgrund der bedrückenden Lage am 29. Februar mit dem aserbaidschanischen Botschafter in Berlin, Herrn Parviz Shahbavoz, getroffen (<a href="http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=2399&amp;Itemid=1" target="_blank">meine Pressemittelung zu diesem Treffen finde</a><a href="http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=2399&amp;Itemid=1" target="_blank">n Sie hier</a>). Was soll ich sagen. Einem berechtigten Vortrag über die Verbrechen an Teilen der aserbaidschanischen Bevölkerung durch armenisches Militär im Zuge des Konflikts um Berg-Karabach folgte schnell eisiges Schweigen, als ich die Menschenrechtsverletzungen seiner Regierung an seinem eigenen Volk thematisierte. Zum Abschied überreichte ich ihm das von mir in Auftrag gegebene T-Shirt, in dem in aserbaidschanischer Sprache das Wort „Menschenrechte“ steht und mit dem zugleich demonstriert, aber auch die Liebe zum Eurovision Song Contest zum Ausdruck gebracht werden kann (<a href="http://volkerbeck.spreadshirt.net/" target="_blank">alle Informationen zu der T-Shirt-Aktion finden Sie hier</a>).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine konkrete Zusage jedoch machte mir Botschafter Shahbavoz: dass Gegenveranstaltungen zum Song Contest ungehindert durchgeführt werden könnten. Daran muss er sich messen lassen und daran werde ich ihn erinnern. Denn das wundervolle Projekt „<a href="http://www.singfordemocracy.org/" target="_blank">sing for democracy</a>“ konnte trotz europäischer Unterstützung und großen Engagements bislang kein wirkliches Programm auf die Beine stellen. Die Verhinderungsmethoden des Regimes sind raffiniert und perfide; natürlich wird die Veranstaltung nicht offiziell verboten, ihre OrganisatorInnen und deren Familien aber werden bedroht, öffentliche Plätze und Hallen sind nicht verfügbar oder werden spontan mit einer Baustelle besetzt und selbst Hotels haben plötzlich keinerlei Veranstaltungsräume oder Zimmer mehr frei.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und die Bundesregierung? Gibt zwar teilweise offenherzige Antworten auf meine Kleine Anfrage hin, hält sich sonst aber vornehm zurück. Einzig ihr couragierter Menschenrechtsbeauftragter Markus Löning kritisiert das diktatorische Regime von Ilham Alijew und die Zustände im Land. Außenminister Westerwelle und Bundeskanzlerin Merkel aber halten sich vornehm zurück (<a href="http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=2406&amp;Itemid=1" target="_blank">meine Pressemittelung zum Besuch des Außenministers in Aserbaidschan finden Sie hier</a>). Wenn es um handfeste wirtschaftliche Interessen geht, ist sich die schwarz-gelbe Bundesregierung offenbar für keinen Kotau zu schade.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Gegensatz dazu hat der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages am 9. November 2011 eine <a href="http://www.volkerbeck.de/cms/files/entschliessung_mra_aserbaidschan.pdf" target="_blank">gemeinsame Entschließung (hier)</a> aller fünf Fraktionen verabschiedet, in dem Aserbaidschan aufgefordert wurde, endlich seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, die sich das Land durch seinen Beitritt zum Europarat und zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) selbst auferlegt hat. Doch das Regime fürchtet sich nach wie vor dem Besuch des Sonderberichterstatters für politische Häftlinge in Aserbaidschan, meinem Kollegen Christoph Strässer, MdB und verweigert ihm die Einreise. Lieber bricht Ilham Alijew ein ums andere Mal das Völkerrecht, als die Standards in seinem Land zu verbessern. Stattdessen bekamen alle Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses bereits während der Schreibphase zu dem Entschließungsentwurf bitterböse und seitenlange Briefe aus der aserbaidschanischen Botschaft, in denen KritikerInnen des Landes verleumdet und der Ausschuss dazu aufgefordert wurde, eine solche Entschließung nicht zu verabschieden. Woher die Botschaft wusste, dass die MitarbeiterInnen der Fraktionen an einem Entwurf arbeiteten, ist rätselhaft und besorgniserregend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ach ja: Vor dem Hintergrund aller schrecklicher, ernster und bedenkenswerter Nachrichten aus Aserbaidschan sollte man eines auch nicht vergessen: Beim Eurovision Song Contest werden viele tolle Künstlerinnen und Künstler vom gesamten europäischen Kontinent auftreten, die mit dem Regime von Alijew nicht das geringste Bisschen am Hut haben. Ich wünsche ihnen allen – vor allem natürlich dem Vertreter Deutschlands Roman Lob – viel Erfolg und Spaß. Besonders freuen würde mich, wenn einige der Aktiven den Song Contest dazu nutzen würden, für die Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan öffentlich einzutreten. Sowohl Roman Lob, als auch den drei Mitgliedern der Jury von „Unser Star für Baku“ (Alina Süggeler, Thomas D. und Stefan Raab) habe ich eines der T-Shirts geschenkt. Ob sie es tragen werden, weiß ich nicht. Eine Antwort habe ich bislang nicht erhalten. Es wäre schön, wenn von prominenter Seite mehr nachdenkliche Töne geäußert würden. Denn der richtige Ort für eine unbeschwerte Party ist Baku nun wirklich nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die wichtigsten Links noch einmal hier:</strong></p>
<p>Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Volker Beck et al.: <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709043.pdf" target="_blank">Bundestagsdrucksache 17/9043</a></p>
<p><a href="http://www.volkerbeck.de/cms/files/interpellation_azb_eng.pdf" target="_blank">Englische Übersetzung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage</a></p>
<p><a href="http://volkerbeck.spreadshirt.net/" target="_blank">T-Shirt &#8220;Baku 2012 &#8211; insan hüquqları (human rights)&#8221;</a></p>
<p>Pressemitteilungen von Volker Beck zu Aserbaidschan vom <a href="http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=2381&amp;Itemid=201" target="_blank">11. Januar 2012</a>, <a href="http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=2395&amp;Itemid=201" target="_blank">15. Februar 2012</a>, <a href="http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=2399&amp;Itemid=201" target="_blank">1. März 2012</a> und <a href="http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=2406&amp;Itemid=201" target="_blank">14. März 2012</a></p>
<p><a href="http://www.amnesty.de/2012/3/30/aserbaidschan-no-more-running-scared?destination=suche%3Fwords-advanced%3Daserbaidschan%26country%3D%26topic%3D%26node_type%3D%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26sort_type%3Ddesc%26page_limit%3D10%26go_x%3D17%26go_y%3D6%26form_id%3Dai_search_form" target="_blank">Aktueller Bericht</a> von Amnesty International (deutsch)</p>
<p><a href="http://www.pressefreiheit-fuer-baku.de/" target="_blank">Homepage &#8220;Pressefreiheit für Baku&#8221;</a> von Reporter ohne Grenzen (ROG)</p>
<p>Bericht von Human Rights Watch: <a href="http://www.hrw.org/de/news/2012/02/29/aserbaidschan-zwangsr-umung-zur-stadtversch-nerung" target="_blank">&#8220;Aserbaidschan: Zwangsräumung zur Stadtverschönerung&#8221;</a></p>
<p><a href="http://www.volkerbeck.de/cms/files/entschliessung_mra_aserbaidschan.pdf" target="_blank">Gemeinsame Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur menschenrechtlichen Situation in Aserbaidschan</a></p>
<p>Projekt <a href="http://www.singfordemocracy.org/" target="_blank">&#8220;Sing for Democracy&#8221;</a></p>
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		<title>Das Grundgesetz kann man nicht geheim ändern</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 13:58:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ausschuss]]></category>
		<category><![CDATA[großer Quatsch]]></category>

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		<description><![CDATA[Vergangene Woche ist eine neue Verschwörungstheorie entstanden, die sich sehr hartnäckig hält. Angeblich möchte der Bundestag den Zugang der BürgerInnen zum Bundesverfassungsgericht einschränken. Großer Unfug! Tatsächlich gibt es einen Konsens aller im Bundestag vertretenen Parteien, den Rechtsschutz im Wahlrecht zu verbessern. Mein Kollege Jerzy Montag ist in der Grünen Bundestagsfraktion für dieses Thema zuständig und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vergangene Woche ist eine <a href="http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/40921/" target="_blank">neue Verschwörungstheorie</a> entstanden, die sich sehr hartnäckig hält. Angeblich möchte der Bundestag den Zugang der BürgerInnen zum Bundesverfassungsgericht einschränken. Großer Unfug! Tatsächlich gibt es einen Konsens aller im Bundestag vertretenen Parteien, den Rechtsschutz im Wahlrecht zu verbessern. Mein Kollege <a href="http://www.jerzy-montag.de/" target="_blank">Jerzy Montag</a> ist in der Grünen Bundestagsfraktion für dieses Thema zuständig und hat dankenswerter Weise zu all den Verschwörungstheorien nun eine Klarstellung formuliert, die ich hier zur Verfügung stellen möchte:</p>
<p><strong>Klarstellung</strong></p>
<p>offensichtlich haben die „Deutschen Mittelstands Nachrichten“ am 29.3. und danach auch noch „radio-utopie“ wahrhaftig utopische Falschmeldungen in die Welt gesetzt, die dann fleißig, aber ohne sie gegen zu prüfen, munter und voller Empörung weiter verbreitet worden sind.</p>
<p>Hier die Fakten von einem, der von Anfang an dabei war:<span id="more-462"></span></p>
<ol style="padding-left: 30px;">
<li>Seit Monaten treffen sich Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, FDP und von den Grünen, um darüber zu beraten, wie Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Bundestagswahl MEHR Rechte verschafft werden können.Es geht konkret um Parteien, die nicht zur Wahl zugelassen werden, um Landeslisten und DirektkandidatInnen, die zurück gewiesen werden und um WählerInnen, die sich nicht auf den Wahllisten finden und deshalb nicht wählen können.Zwischen den Fraktionen kam es zu einer Einigung, die den BürgerInnen mehr Rechte zugesteht.  Daraus wurden zwei Gesetzentwürfe, die am Mittwoch, den 28.3. im Rechtsausschuss und am Freitag, den 30.3. im Plenum in erster Lesung hätten beraten werden sollen.Eines der beiden Gesetze beinhaltet eine Grundgesetzänderung. Art. 93 GG soll ERWEITERT werden. Parteien, die nicht zur Wahl zugelassen werden, sollen noch vor der Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können. Dazu muss das GG geändert werden.Mit dem zweiten Gesetz sollen die Rechte von ListenkandidatInnen, DirektkandidatInnen und WählerInnen verbessert werden.Am Mittwoch, den 28.3. vor dem Rechtsausschuss hat die CDU/CSU plötzlich noch weiteren Diskussionsbedarf angemeldet, worauf die beiden Gesetzentwürfe von der Tagesordnung genommen worden sind.Es ist beabsichtigt, über die beiden Gesetze am 25.4. und am 26. oder 27.4. im Bundestag zu beraten.Beide Gesetzentwürfe können ab Dienstag, den 3.4.2012 auf meiner home-page eingesehen werden.Von einem heimlichen Vorgehen kann keine Rede sein. Außerdem ist es falsch, dass die Rechte der BürgerInnen beschränkt werden sollen. Das Gegenteil ist der Fall!</li>
<li>Völlig unabhängig von diesem Vorstoß der Fraktionen zu MEHR Rechtsschutz im Wahlrecht gibt es seit langer Zeit eine Debatte über die Belastung des Bundesverfassungsgerichts mit Verfassungsbeschwerden. In wenigen Jahren hat sich die Zahl der Beschwerden von ca. 3000 pro Jahr auf über 6000 erhöht.  Nur 2% der Beschwerden sind erfolgreich. Sehr viele sind unzulässig. Und es gibt Bürger – ich glaube fast nur Männer – die sich gehäuft beschweren. Die Spitze hält ein Bürger mit 782 Beschwerden. Es gibt etliche, die zwischen 50 – 100 Beschwerden einreichen. Dabei geht es um zB Briefmarken im Wert von unter 1 € oder um einen Rechtsanwalt, der gegen ein Fahrverbot vorgeht und dem Gericht eine Begründung von 1100 Seiten zum Lesen schickt.Das BVerfG arbeitet alle diese Beschwerden akribisch ab, auch die völlig sinnlosen und mutwilligen.  Es gibt zwar die Möglichkeit einer Missbrauchsgebühr, jedoch wird sie erst am Ende des Falles verhängt und kann oft nicht eingezogen werden. Sie bereitet also selbst wieder nur fruchtlose Arbeit.Deshalb wirbt das BVerfG seit Monaten für die gesetzliche Einrichtung einer Mutwillensgebühr, die Beschwerdeführer bei offensichtlich sinnlosen Beschwerden erst bezahlen müssen, eher das Gericht den Fall weiter bearbeitet.Der Präsident des BVerfG  hat diese Idee inzwischen in allen Fraktionen vorgestellt, am 26.3. auch bei uns Grünen. Es gibt aber in allen Fraktionen erhebliche Vorbehalte gegen eine solche neue Mutwillensgebühr, so dass ich im Moment nicht sehe, dass sich jemand im Bundestag dafür stark machen wird.Es gibt aber natürlich Diskussionen darüber, wie dem Bundesverfassungsgericht geholfen werden kann, damit es nicht so absäuft, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg, bei dem über 140 000 Fälle unbearbeitet liegen.</li>
<li>Die Medien haben diese beiden Diskussionen durcheinander gebracht. Sie hätten dies mit etwas seriöser Recherche vermeiden können.Ich stehe jederzeit zur Verfügung, um klare und völlig transparente Auskünfte zu erteilen.
<p>Bitte wendet Euch bei Bedarf an das Büro von <a href="http://jerzy-montag.de/meta-navigation/top/kontakt/" target="_blank">Jerzy Montag, MdB, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</a></li>
</ol>
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		</item>
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		<title>Strg + F = inhaltliche Leere bei den Piraten</title>
		<link>http://beckstage.volkerbeck.de/2012/03/22/strg-f-inhaltliche-leere-bei-den-piraten/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 15:54:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beckstage]]></category>
		<category><![CDATA[Netz]]></category>
		<category><![CDATA[web2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[Haben Sie sich schon mal den Spaß erlaubt, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland auf Inhalte zu testen? Strg + F, das Ergebnis ist erschreckend. Nach dem medialen Hype stellen nun immer mehr Menschen fragen, was von den Freiheits- und Transparenzworthülsen übrig bleibt, nachdem sie frech abgefeuert wurden. Frauen? Bei den Piraten? Ein schwieriges Thema. Deshalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Haben Sie sich schon mal den Spaß erlaubt, das <a href="http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/04/Grundsatzprogramm-Piratenpartei.pdf" target="_blank">Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland</a> auf Inhalte zu testen? Strg + F, das Ergebnis ist erschreckend. Nach dem medialen Hype stellen nun immer mehr Menschen fragen, was von den Freiheits- und Transparenzworthülsen übrig bleibt, nachdem sie frech abgefeuert wurden.</p>
<p><a href="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Frauen.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-451" title="Frauen" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Frauen-500x284.jpg" alt="" width="500" height="284" /></a></p>
<p>Frauen? Bei den Piraten? Ein schwieriges Thema. Deshalb taucht der Begriff erst garnicht im Programm auf. Logischer Weise findet man auch keine Aussage zur Frauenquote oder Feminismus.</p>
<p><a href="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Atomkraft.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-449" title="Atomkraft Piraten" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Atomkraft-500x285.jpg" alt="" width="500" height="285" /></a></p>
<p>Die Piraten wollen zwar auf &#8220;generative und regenerative Energiequellen&#8221; umsteigen. Wie sie zur Atomkraft stehen, sagen sie nicht.  Grüne sagen: Atomkraft? Nein Danke!<span id="more-448"></span></p>
<p><a href="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Lobbyismus.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-450" title="Lobbyismus" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Lobbyismus-500x284.jpg" alt="" width="500" height="284" /></a></p>
<p>Wenn man über Transparenz redet, muss man auch über Lobbyismus sprechen. Grüne haben deshalb konkrete Vorstellungen, beispielsweise für die Einführung eines Lobbyistenregisters, Neuregelungen der Parteispenden und Sponsoringpraxis <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/243/243313.lobbyismus_und_politik.html">und vieles mehr</a>.</p>
<p><a href="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Klimaschutz.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-453" title="Klimaschutz" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Klimaschutz-500x285.jpg" alt="" width="500" height="285" /></a></p>
<p>Der internationale Terrorismus erzeugt aus Sicht der Piraten &#8220;ein Klima des Misstrauens und der Angst&#8221;. Mehr Klimapolitik gibts nicht.</p>
<p><a href="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Menschenrechte.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-454" title="Menschenrechte" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Menschenrechte-500x281.jpg" alt="" width="500" height="281" /></a></p>
<p>Kein Wort zu Menschenrechten.</p>
<p><a href="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Kommunen.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-457" title="Kommunen" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2012/03/Kommunen-500x284.jpg" alt="" width="500" height="284" /></a></p>
<p>Kommunen? Keine Treffer.</p>
<p><strong>Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen:</strong> Antidiskriminierung, Behindertenpolitik, Entwicklungspolitik, Feminismus, Frieden, Gesundheitspolitik, Gentechnik, Frauenquote, Flüchtlingspolitik, Liberal, Naturschutz, Ökologie, Pressefreiheit, Solar, Steuern, Tierschutz,  &#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wirrnis ist noch keine Gefahr für die Demokratie!</title>
		<link>http://beckstage.volkerbeck.de/2012/01/24/linke/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 11:52:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beckstage]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[großer Quatsch]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[390.000 Euro lässt es sich das Bundesamt für Verfassungsschutz jährlich kosten (590.000 € kostet NPD-Überwachung), um mit sieben MitarbeiterInnen die Reden, Flugblätter und Websiten von Abgeordneten der Linkspartei auf deren Verfassungsfeindlichkeit zu prüfen. Eigentlich ist das ein Fall für den Bund der Steuerzahler &#8211; und ein noch besserer Grund sich aufzuregen.  Da sitzen sieben Beamte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Linke-Abgeordnete-werden-beobachtet-1533400972">390.000 Euro lässt es sich das Bundesamt für Verfassungsschutz jährlich kosten (590.000 € kostet NPD-Überwachung)</a>, um mit sieben MitarbeiterInnen die Reden, Flugblätter und Websiten von Abgeordneten der Linkspartei auf deren Verfassungsfeindlichkeit zu prüfen. Eigentlich ist das ein Fall für den Bund der Steuerzahler &#8211; und ein noch besserer Grund sich aufzuregen.  Da sitzen sieben Beamte, die beispielsweise einen <a href="http://www.google.de/search?q=%22petra+pau%22&amp;ie=utf-8&amp;oe=utf-8&amp;aq=t&amp;rls=org.mozilla:de:official&amp;client=firefox-a">Google-Alert auf „Petra Pau“</a> eingerichtet haben, der Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestags, die wohl staatstragender daher kommt als beispielsweise ein Hans-Peter Uhl, <a href="http://netzpolitik.org/?s=Hans-Peter+Uhl&amp;searchsubmit=Suchen">dessen politische Agenda nur aus der Einschränkung von BürgerInnenrechten besteht</a>. Diese sieben MitarbeiterInnen aktualisieren dann jedes Jahr im Mai die Mitgliederzahlen in ihrem, <a href="http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzbericht/vsbericht_2010/" target="_blank">im vergangenen Jahr 14 Seiten umfassenden Bericht über die Linkspartei</a>, und übernehmen dann Copy+Paste den Berichtstext vom Vorjahr.</p>
<p>Zugegeben: <a href="http://www.ruhrbarone.de/dagdelen-fuer-die-aufhebung-aller-sanktionen-gegen-den-iran/">Einige bei der Linkspartei sind wirr, aber Wirrnis ist noch keine Gefahr für die Demokratie</a>. Bei jedem abgefahrenen Außenspiegel heben wir extra die Immunität auf, bevor der Staatsanwalt gegen ein MdB überhaupt ermitteln darf. Dabei ist die Überwachung durch den Geheimdienst eine viel größere Gefahr für das freie Mandat. Wir brauchen ein Verfahren, dass Abgeordnete vor nicht gerechtfertigten Übergriffen des Verfassungsschutzes schützt. Als genehmigendes Gremium kommen das Parlamentspräsidium oder die Obleute des Immunitätsausschusses infrage. Bereits 2006 hatten wir dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/022/1602260.pdf">Drucksache 16/2260</a>), der an der Mehrheit von Union und SPD scheiterte. Der Überwachungswahn nimmt seit Jahren zu, das belegen auch die Kleinen Anfragen der Grünen Bundestagsfraktion.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Antwort Drucksache <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/141/1614159.pdf">16/14159</a>:</strong></span></p>
<p style="padding-left: 30px;">9. Wahlperiode<br />
Keine Hinweise auf Aktenfundstellen im NADIS.</p>
<p style="padding-left: 30px;">10. Wahlperiode<br />
Keine Hinweise auf Aktenfundstellen im NADIS.</p>
<p style="padding-left: 30px;">11. Wahlperiode<br />
Im NADIS sind Hinweise auf Aktenfundstellen zu drei Abgeordneten der PDS und einem Abgeordneten der CDU vorhanden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">12. Wahlperiode<br />
Im NADIS sind Hinweise auf Aktenfundstellen zu fünf Abgeordneten der PDS, drei Abgeordneten der CDU und vier Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden vier Abgeordnete bereits in der vorherigen Wahlperiode aufgeführt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">13. Wahlperiode<br />
Im NADIS sind Hinweise zu sieben Abgeordneten der PDS, drei Abgeordneten der CDU und zwei Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden sieben bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">14. Wahlperiode<br />
Im NADIS sind Hinweise zu zwölf Abgeordneten der PDS und zwei Abgeordneten der SPD vorhanden; davon wurden acht bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.</p>
<p style="padding-left: 30px;"> 15. Wahlperiode<br />
Im NADIS sind Hinweise zu zwei Abgeordneten der PDS vorhanden; davon wurde eine in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.<br />
<em>[Hinweis: Damals waren nur Petra Pau und Gesine Lötzsch Mitglieder des Deutschen Bundestags]</em></p>
<p style="padding-left: 30px;">16. Wahlperiode<br />
Im NADIS sind Hinweise zu 27 Abgeordneten der Partei DIE LINKE., zu- vor Die Linkspartei.PDS, vorhanden; davon wurden elf bereits in vorherigen Wahlperioden mit aufgeführt.</p>
<p>Hinzu kommt die Überwachung durch die Landesämter für Verfassungsschutz. In der Antwort auf die Grüne Kleine Anfrage mit der <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700372.pdf">Drucksache 17/372</a> antwortete uns die Bundesregierung, dass <strong>mindestens 21 Bundestagsabgeordnete durch die Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet</strong> werden:</p>
<table style="padding-left: 30px; width: 475px; height: 296px;" border="0">
<tbody>
<tr>
<td>Baden-Württemberg</td>
<td>1 Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Berlin</td>
<td>1 Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Brandenburg</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Bremen</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Hamburg</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Hessen</td>
<td>2 Speicherungen, aber Beobachtung mit Aufnahme des Mandats eingestellt</td>
</tr>
<tr>
<td>Mecklenburg-Vorpommern</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Niedersachsen</td>
<td>12 Speicherungen</td>
</tr>
<tr>
<td>Nordrhein-Westfalen</td>
<td>3 Speicherungen</td>
</tr>
<tr>
<td>Saarland</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Sachsen</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Sachsen-Anhalt</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Schleswig-Holstein</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
<tr>
<td>Thüringen</td>
<td>keine Speicherung</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="padding-left: 30px;"> Die übrigen Länder <em>[Bayern &amp; RLP]</em>  haben keine Zustimmung erteilt.</p>
<p>In meinem Büro überarbeiten wir deshalb unseren Antrag aus der 16. Wahlperiode und werden diesen wieder in den Bundestag einbringen. So lange, bis dieser Unfug endet.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schutzfristen radikal kürzen</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 14:51:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Netz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik1.0]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Urheberrecht reflektiert die Neuerungen der Digitalisierung und des Internets nicht. Eine Urheberrechtsreform muss deshalb nicht nur den Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen auflösen, sondern auch die UrherberInnen gegenüber den VerwerterInnen stärken. Eine Urheberrechtsreform ist deshalb mehr als nur Netzpolitik. Jüngst wurde ich bei Heise und andernorts wegen meines Streichungsantrags D-02-526 bei dem Antrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrecht reflektiert die Neuerungen der Digitalisierung und des Internets nicht. Eine Urheberrechtsreform muss deshalb nicht nur den Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen auflösen, sondern auch die UrherberInnen gegenüber den VerwerterInnen stärken. Eine Urheberrechtsreform ist deshalb mehr als nur Netzpolitik. Jüngst wurde ich bei <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/35/35884/1.html">Heise</a> und <a href="http://www.metronaut.de/freiheit/wieviel-netzpolitik-steckt-wirklich-in-den-gruenen/">andernorts</a> wegen meines <a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dok/394/394801.aenderungsantrag_zu_d02.htm">Streichungsantrags D-02-526</a> bei dem <a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dok/393/393285.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.htm">Antrag „Offenheit, Freiheit, Teilhabe &#8211; die Chancen des Internets nutzen &#8211; den digitalen Wandel grün gestalten!“</a> kritisiert, der auf der kommenden <a href="http://www.gruene.de/partei/bdk-2011-in-kiel.html">Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Kiel</a> verabschiedet werden wird.</p>
<p>Konkret möchte ich folgende Zwei Sätze im Kapitel <em>Remix-Kultur und transformatorische Nutzung</em><strong> </strong>in den Zeilen 526-529 streichen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Um eine Kultur der transformatorischen Nutzung zu ermöglichen, ist es Ziel unserer Politik, soviel Wissen und kulturelle Güter wie möglich zur freien Nutzung bereitzustellen. Deswegen wollen wir, dass Verwertungsgesellschaften Creative Commons Lizenzen zulassen, damit die Künstler freier wählen können, welche Verwertungswege sie einschlagen wollen. <span style="text-decoration: line-through;">Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption.</span> Wir wollen eine Schrankenausweitung für Blinde, so dass sie leichter in den Genuss von Büchern kommen können.</p>
<p>Leider hat weder <a href="http://www.heise.de/tp/autor/petermhlbauer/default.html" target="_blank">Peter Mühlbauer</a>, noch sonst einE KritikerIn zu dem Streichungsantrag bei mir nach meiner Motivation gefragt. Ich will hier aber nicht über die Qualität von Meinungsartikeln und Blogs streiten.</p>
<p><strong>Warum streichen?</strong><br />
Ich bin Verfechter einer radikalen Verkürzung der Schutzfristen. Gemeinsam mit <a href="http://www.malte-spitz.de/themen/medienpolitik/3407535.html">Malte Spitz</a>, <a href="http://www.irights.info/?q=node/2037">Konstantin von Notz</a> und vielen anderen haben wir bereits in unserem gemeinsamen Diskussionspapier „<a href="http://www.gruene-bag.de/cms/default/dok/376/376182.pdf">Grüne Urheberrechtspolitik im 21. Jahrhundert</a>“ die <em>„Entmonopolisierung und beschleunigte Teilhabe durch Verkürzung von Schutzfristen“</em> gefordert. Schutzfristen im Urheberrecht können bedeuten, dass das Recht zu kommerziellen Verwertung und damit u.U. auch die Veröffentlichung sowie auch die nichtkommerzielle Nutzung der Werke für eine bestimmte Zeit ausschließlich beim Erstveröffentlicher bleiben. Wegen überzogen langen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tode des/der UrheberIn) und einer fehlenden verpflichtenden Registrierung der Rechteinhaber können mehr und mehr &#8220;verwaiste Werke&#8221; entstehen (d.h.  es ist unklar, ob und welche Schutzrechte bestehen und wo eine Genehmigung zur Verwendung eingeholt werden kann). Diese Schutzfristen behindern wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Fortschritt und sind ein Prellbock für die Kreativität in ganz vielen Bereichen. Die bloße Verkürzung auf die hier vorgeschlagenen fünf Jahre löst deshalb das Problem nicht, dass „verwaiste Werke“ entstehen, da die dafür notwendige Registrierungsstelle in dem Antrag fehlt. Zudem halte ich eine Verkürzung der Schutzfrist auf fünf Jahre zu Lebzeiten des Künstlers oder der Künstlerin für realitätsfremd.Dass beispielsweise mein Kollege <a href="http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,202798,00.html">Hans-Christian Ströbele jedes Mal daran verdient</a>, wenn im Radio oder Fernsehen der legendäre <em>„Tooor, Tooor, Tooor. Tor für Deutschland!&#8221;</em>-Schrei der WM 1954 wiederholt wird, verstehe ich nicht &#8211; auch wenn ich es ihm persönlich gönne (er spendet ja die Einnahmen).</p>
<p>Deshalb möchte ich nochmals auf die Begründung unseres Streichungsantrags verweisen, der von seinen AntragstellerInnen unter Umständen aus unterschiedlicher Motivation heraus gestellt wurde:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Angesichts des derzeit noch rechtlich ungelösten Umgangs mit sogenannten „verwaisten Werken“ im Zuge des Digitalisierungsverfahrens (z.B. der Deutschen Digitalen Bibliothek und Europeana) sind Reformen des Urheberrechtes dringend erforderlich. Allerdings gibt es bezüglich der politischen Ausgestaltung einer Flexibilisierung von Schutzfristen unterschiedliche Auffassungen. Diese müssen im Hinblick auf die komplexe Thematik in einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe diskutiert und abschließend geklärt werden.</p>
<p>Das Urheberrecht ist ein juristisch komplexes Gebilde, dessen Änderungen zudem gegen eine starke Lobby erkämpft werden müssen, um ein für UrheberInnen und NutzerInnen zugleich faire Lösungen zu finden. In diesem Konflikt zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen treten wir Grünen seit langem für die gesetzliche Einführung einer <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dok/278/278135.eine_kulturflatrate_ist_machbar.html">Kulturflatrate</a>. Nun stehen wir bei den Schutzfristen erneut vor einem juristischen Giganten, dem man durch Schnellschüsse nicht Herr werden kann. Ich möchte deshalb gerne in meiner Partei die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl dafür nutzen, in einer Arbeitsgruppe nach geeigneten Möglichkeiten der Reformierung zu suchen. Ich verstehe und teile die Argumente für eine radikale Verkürzung der Schutzfristen, sehe aber auch die Sorgen und Nöte der UrheberInnen.</p>
<p>Gegen die Kritik an unseren Reformvorstellungen habe ich mich in einem Schreiben gemeinsam mit Konstantin v. Notz, Claudia Roth und Jerzy Montag <a href="http://gruen-digital.de/wp-content/uploads/2011/11/Antwortschreiben_Interessensverbände.pdf" target="_blank">hier</a> gewandt.</p>
<p><strong>Meckern statt Machen ist keine Netzpolitik, sondern unpolitisch!</strong><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/piratenpartei-vergisst-ihr-gruendungsprinzipien-raubkopierer-in-die-parlamente-1.1183236-2"><br />
Statt nur davon zu reden</a>, die Urheberrechtsfragen auf die Agenda der Parlamente heben zu wollen, sind wir Grüne seit Jahren damit beschäftigt. Es ist mir zu absolutistisch, hier nur an eine einzig richtige Wahrheit zu glauben, wenn noch gar nicht alle Optionen auf dem Tisch liegen.</p>
<p>Zuletzt möchte ich auf das <a href="http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/unser-wahlprogramm.html">Bundestagswahlprogramm der Grünen aus dem Jahr 2009</a> aufmerksam machen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Wie schon im Patentrecht treten wir ein für grundlegende Reformen der bestehenden Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland und der EU sowie der übergeordneten Institutionen und Verträge. Wir drängen in eine Richtung, die zuvorderst BürgerInnen, KünstlerInnen, ForscherInnen, Schulen und Universitäten nützt und nicht der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten. Die Notwendigkeit einer Vergütung für die Schaffung geistiger Werke erkennen wir an. Pauschale Vergütungsmodelle stellen daher die Zukunft für einen fairen Interessenausgleich im digitalen Raum dar. Kernstück sind dabei die freie digitale Privatkopie und eine faire Lösung beim Urheberrecht im Internet. Diese Lösung muss in erster Linie Künstlerinnen und Künstler angemessen vergüten sowie Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal kriminalisieren, wenn sie Angebote downloaden. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die nicht-kommerzielle Nutzung von digitalen Kulturgütern ermöglicht, kann ein richtiger Weg dahin sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Tweet, tweet, tweet, wir haben uns alle lieb.</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 09:33:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf dem Weg nach Duschanbe auf meiner Delegationsreise nach Tadschikistan konnte ich während des Flugs über die netzpolitische Schwimelei der Union nachdenken (etwas verspätet jetzt im Netz, da hier Nertzanschluss noch keine Selbstverständlichkeit ist, im Gegenteil!). In den Sozialen Netzwerken machen diese dorobaeraltmaiers einen auf gute Laune und digitale Avantgarde. Politisch machen sie für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auf dem Weg nach Duschanbe auf meiner <a href="http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2011/pm_111027.html" target="_blank">Delegationsreise nach Tadschikistan</a> konnte ich während des Flugs über die netzpolitische Schwimelei der Union nachdenken (etwas verspätet jetzt im Netz, da hier Nertzanschluss noch keine Selbstverständlichkeit ist, im Gegenteil!). In den Sozialen Netzwerken machen diese dorobaeraltmaiers einen auf gute Laune und digitale Avantgarde. Politisch machen sie für die Freiheit im Netz keinen Finger krum. Man werfe nur einen<a href="http://gruen-digital.de/tag/enquete/" target="_blank"> Blick in die &#8220;Internet-Equete&#8221;</a>. Hier blogge ich meine Sorgen um die Augenwischerei der Konservativen auf dem Weg in eine große Koaltion. Und wenn alles schief läuft, sind die Piraten objektiv betrachtet (Nolens volens) dabei ihre Steigbügelhalter.<span id="more-398"></span></strong><strong></strong></p>
<h1>Na, dann mal Tacheles2.0</h1>
<p>Die Reaktion der Union auf <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/internetregulierung-volker-beck-netzanschluss-ist-menschenrecht-11511465.html" target="_blank">„Menschenrecht auf Netzzugang“ (FAZ 31.10.2011)</a>  und <a href="../../2011/10/31/pipio-ergo-sum/#more-378" target="_blank">„pipio ergo sum“</a> auf „Beckstage“ erreichte mich, bevor ich vom tatsächlichen Erscheinen meines Artikels in der FAZ Kenntnis hatte. <a href="http://twitter.com/#%21/dorobaer" target="_blank">@DoroBaer</a> tweetete fast schon beleidigt, weil ihr Name nicht in der FAZ stand, <a href="http://twitter.com/#%21/DoroBaer/status/130899715129753600" target="_blank">dies</a></p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #333333;">&#8220;Hätte <a href="http://twitter.com/#%21/Volker_Beck" target="_blank"><span style="color: #333333;">@</span></a><a href="http://twitter.com/#%21/Volker_Beck" target="_blank"><span style="color: #333333;">Volker_Beck</span></a> Größe bewiesen hätte er aus der Union heute im <a href="http://twitter.com/#%21/FAZ_Feuilleton" target="_blank"><span style="color: #333333;">@FAZ_Feuilleton</span></a> <a href="http://twitter.com/#%21/petertauber" target="_blank"><span style="color: #333333;">@petertauber</span></a> oder <a href="http://twitter.com/#%21/tj_tweets" target="_blank"><span style="color: #333333;">@tj_tweets</span></a> erwähnt. Nicht nur Innenpol.!&#8221;</span></p>
<p>und <a href="http://twitter.com/#%21/DoroBaer/status/130916654422032384" target="_blank">jenes</a></p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;<a href="http://twitter.com/#%21/Volker_Beck" target="_blank">@Volker_Beck</a> Da hätte ja der Tenor der bösen Internetausdrucker und -abschalter nicht mehr gepaßt! <a href="http://twitter.com/#%21/peteraltmaier" target="_blank">@peteraltmaier</a> <a href="http://twitter.com/#%21/petertauber" target="_blank">@petertauber</a> <a href="http://twitter.com/#%21/tj_tweets" target="_blank">@tj_tweetshnt</a>. Nicht nur Innenpol.!&#8221;</p>
<p>und ein paar Stunden später meldete sich ein <a href="http://twitter.com/#%21/hildwin" target="_blank">@hildwin</a>, der Leiter von <a href="http://twitter.com/#%21/cducsubt" target="_blank">@cducsubt</a>, zu Wort und äußerte seine private Meinung auf einer Linie mit <a href="http://twitter.com/#%21/dorobaer" target="_blank">@dorobaer</a></p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #888888;">„Die Freiheit im Internet ist damit also gerade kein parteipolitischer Zankapfel, sondern selbstverständlicher Grundkonsens unserer Gesellschaft.“</span></p>
<p>Diese Botschaft ist bei den Konservativen überall zu finden: Es ist schwierig. Wir sind alles Lernende. Allenfalls die „Netzis“ (Originalton-Altmaier) oder die Piraten haben’s drauf. Oder wie es Peter Altmaier hilflos in der <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/digitales-denken/politik-und-internet-mein-neues-leben-unter-piraten-11493287.html" target="_blank">FAZ</a> schrieb:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #333333;">„Aus Sicht der Politik liegt das Problem mit der Netzpolitik allerdings darin, dass sehr wenige davon fast alles und sehr viele davon fast nichts verstehen. Das liegt daran, dass sich die reale Welt und die virtuelle Welt des Netzes über viele Jahre parallel zueinander entwickelt haben.“</span></p>
<p><strong>Wir haben uns alle lieb bei Twitter.</strong> <a href="http://twitter.com/#%21/dorobaer" target="_blank">@dorobae</a>r bestellt darüber Sachertorte und <a href="http://twitter.com/#%21/peteraltmaier" target="_blank">@peteraltmaier</a> sammelt Häkelschweine. Aber am Ende geht es um Politik und nicht um Bauklötzchenstaunen beim „Internetgucken“. Oder wie es treffend unser grüner netzpolitischer Sprecher, <a href="http://twitter.com/#%21/KonstantinNotz" target="_blank">@KonstantinNotz</a>, einmal sagte: „Was zählt ist auf dem Platz!“. Doch <a href="http://twitter.com/#%21/hildwin" target="_blank">@hildwin</a> und <a href="http://twitter.com/#%21/peteraltmaier" target="_blank">@peteraltmaier</a> wollen die PolitikerInnen ein bißchen dumm reden, nach dem mit Motto: Wir wissen alle nichts, außer eben diese Piraten, mit ihren „ausgetüftelten Computern“. Aber das ist falsch. Auch wenn sich meine Programmiergrundkenntnisse auf längst Vergessenes beim dBase Programmieren in der Schule und etwas Studium der Computerlinguistik an der Uni Stuttgart in den 1980-er Jahren beschränken, meine ich die entscheidenden Entwicklungen in ihrer kulturelle, grundrechtlichen und politischen Dimension dennoch verstanden und daraus meine Schlüsse gezogen zu haben:</p>
<ol start="1">
<li>Die Digitalisierung erfordert neue Ideen im Urheberrecht, da die klassischen Maximen des Urheberrechtes bei Privatkopien nur noch symbolisch und exemplarisch per Abmahn-Guillotine durchzusetzen sind. Gleichheit vor dem Recht, Verhältnismäßigkeit und die legitimen Interessen vieler Autoren und Künstler , aber eben auch der Nutzer bleiben dabei auf der Strecke.</li>
<li>Das entscheidende Rechtsproblem des Netzes ist seine Globalität, nicht fehlendes Recht. Mit nationalstaatlicher Rechtssetzung kommt man nicht weit. Für autoritäre Regime ist ein freies Internet per se eine Gefahr, deshalb brauchen wir eine Allianz und Kooperation demokratischer Staaten, die die Freiheit des Netzes und legitime Rechtsdurchsetzung gleichermaßen als ihre Mission sieht.</li>
<li>Dieses offline-online- Ding: Warum lassen wir den Sicherheitsbehörden online Dinge durchgehen, die offline zu einem Sturm der Empörung geführt hätten?</li>
</ol>
<p>Das thematisiert auch <a href="http://twitter.com/#%21/hildwin" target="_blank">@hildwen</a>, der sich in seinem Blog als Veteran der Volkszählungsboykottbewegung  zu erkennen gibt und damit die geistige Ahnherrenschaft für das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ gleich ein wenig mit für die Union reklamiert.  Da kann man echt nur noch lachen! Deshalb jetzt mal die Fakten auf den Tisch: In der &#8220;offline Welt&#8221; würde man sich eine Hausdurchsuchung ohne Information des Untersuchten und heimlicher Ablichtung persönlicher Aufzeichnungen nicht gefallen lassen. Doch <a href="http://twitter.com/#%21/peteraltmaier" target="_blank">@peteraltmaier</a> und <a href="http://twitter.com/#%21/dorobaer" target="_blank">@dorobaer</a> haben am 12.11.2008 (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16186.pdf" target="_blank">Siehe Plenarprotokoll Seite 72</a>) ohne hörbare Kritik für das BKA-Gesetz (inkl. online-Durchsuchung) gestimmt. Und welch Überraschung, der <a href="http://twitter.com/#%21/thomasoppermann" target="_blank">@thomasoppermann</a> war natülich auch dabei. Es grenzt an schizophrene Züge, &#8220;offline&#8221;, also im Bundestag, die Grundrechte im Internet abzuschaffen und &#8220;online&#8221; dann so zu tun, als sei man everybodys Darling der Netz-Community. Bislang galt der folgende Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts für Datenerfassungen:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #333333;">&#8220;Dem Einzelnen soll das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, gerade in seinen privaten Wohnräumen gesichert sein&#8221;</span></p>
<p>Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht selbst – unter hohen rechtlichen und technischen Hürden freilich– für die neuen Kommunikationstechnologien durchbrochen. Unter technisch wahrscheinlich kaum darstellbaren Bedingungen darf man die Spuren des Kommunikatiosverhaltens unbescholtener Bürgerinnen und Bürger aufzeichnen. Die perfide Logik ist dabei: Weil unter der Summe aller auch die Strizis sind, denen man mit Ermittlungen im Bereich ihrer Kommunikationsdaten auf die Spur zu kommen gedenkt. Ein Dammbruch, wenn man bedenkt, dass sonst die Datenerhebung nur unter Voraussetzung der Zweckbestimmung und solange hierfür erforderlich, gestattet wird. Die ED-Behandlung, die vergleichsweise harmlosere Daten erhebt (Fingerabdruck, Lichtbild) hat höhere rechtliche Hürden als die Erhebung unserer gesamten Kommunikationsdaten, die Aufschluss über unsere zeitlich und örtlich genau definierten Bewegungsmuster (<a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-02/vorratsdaten-malte-spitz" target="_blank">siehe Malte Spitz in der Zeit</a>) und unsere Kommunikationspartner gibt.</p>
<p>Die Digitalisierung von Daten zusammengenommen mit der erhöhten Leistungsfähigkeit der Computer hat vergleichsweise harmlosen Datenbeständen, die dereinst in Aktenordnern oder auf Kartei- bzw. später Lochkarten schlummerten, eine neue Brisanz verliehen. Sie lassen sich heute durchsuchen und zusammenführen, um damit personenbezogene Profile zu generieren. Wer hierauf Zugriff hat &#8211; ob Staat oder Private &#8211; hat eine Macht, die es so vorher nicht gab und die über Schicksale entscheiden kann.</p>
<p>Deshalb gilt: Datenarmut ist der beste Datenschutz. Und: Was offline keine Akzeptanz hat, darf man dem Staat oder Unternehmen online erst recht nicht durchgehen lassen. Die Digitalisierung erfordert beim Datenschutz neue und höhere Standards. Hierzu fehlt bei dem neue-Chancen-des-Internet-<wbr>Gesülze von Merkel und ihren Followern jede klare und konkrete Aussage.Wir fragen mal ganz altmodisch: Sag mir wir wo du stehst und welchen Weg Du gehst? :</wbr></p>
<ul>
<li>Kämpft Ihr mit uns für eine freies Internet, ohne Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und für eine Verbesserung des Datenschutzes bei Staat und Wirtschaft?</li>
<li>Wo ist Euer Einsatz für ein Recht auf kommunikative Grundversorgung und die entsprechende flächendeckende Breitbandverkabelung? oder</li>
<li>Wollt Ihr nur ein bißerl bloggen, etwas twittern und mit uns Torte essen und Häkelschweine tauschen?</li>
</ul>
<p>Wenn <a href="http://twitter.com/#%21/peteraltmaier" target="_blank">@peteraltmaier</a> gerade Bauklötzchen staunend Twitter und das Netz erorbert und <a href="http://twitter.com/#%21/dorobaer" target="_blank">@dorobaer</a> weiter nur darauf ist, dass sie jemand bei Twitter zur Sachertorte einlädt, lenkt das vom Wesentlichen ab: Die Union hat ein Interesse an der Optik, der Community vorzumachen, dass irgendwie alle Parteien gleichermaßen zur Freiheit im Netz indifferent bis ablehnend seien – bis auf diese Piraten. Das ist natürlich Kalkül: Berlin direkt hat es klar gemacht: Peter Altmaier will die Piraten stärken, um Rot-Grün zu schwächen. So hofft er statt Rot-Grün, auf Merkel als Kanzlerin einer Rot-Schwarzen Großen Koalition in die nächste Wahlperiode hinüberzuretten. Gut ausgedacht, Herr PGF-Kollege, aber sehr durchsichtig! Eine große Koalition wäre der Worst-Case für eine freiheitliche Innenpolitik und damit auch für die Freiheit im Netz.</p>
<p>Deshalb müssen sich die Piraten und ihre Wähler mit der Frage auseinandersetzen, was ihre Funktion in dieser Auseinandersetzung ist. Die aktuelle Debatte verheißt nichts Gutes.<a href="http://twitter.com/#%21/Schmidtlepp/status/130734977372536832" target="_blank"> Und Christopher Lauer hat es eingestanden</a>:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="color: #333333;">&#8220;Aber der <a href="http://twitter.com/#%21/Volker_Beck" target="_blank"><span style="color: #333333;">@Volker_Beck</span></a> hat recht: Kommen #Piraten in BT wird Koalition wahrscheinlich, die gegen Piratenthemen arbeitet.&#8221;</span></p>
<p>Wenn Piraten programmatisch und strategisch nicht klar machen können, wie und mit wem sie die Freiheit im Netz stärken können und wollen und was sie dafür bereit sind in Feldern mit weißen Flecken ihrer Programmatik mitzutragen, sind sie nicht mehr als Steigbügelhalter einer großen Koalition. Während der letzten großen Koalition verbreitete die Netzgemeinde #Stasi2.0 und #Zensursula als Hashtag und beschrieb damit &#8211; zugegeben etwas grob &#8211; die großen Linien der damaligen Innenpolitik. Das will keiner zurück haben &#8211; außer die sich im Sinkflug befindende Union. Dies sollten wir ihr aber nicht durchgehen lassen.</p>
<p>Da steht noch eine ernste Diskussion an. Denn Parteien und Kirchen haben einen wesentlichen Unterschied:<br />
Einer Kirche reicht der rechte Glaube. Eine Partei ist darauf aus, vom erkannten Richtigen etwas ganz konkret durchzusetzen und nicht das Gegenteil davon zu bewirken.</p>
<p><em>P.S.: Das Netz ist sowohl Kanal für Kommunikation als auch Gegenstand von Politik und Recht. Das Nutzen des Kanals durch Altmaiers Netzis sollte man nicht mit einer konsequenten Parteinahme für die Freiheit im Netz verwechseln.</em></p>
<p><em>P.S.S.: Ich mag den @peteraltmaier als Mensch, aber seine Partei steht für eine Politik des Internets, die auf Abbau der Bürgerrechte und Grundfreiheiten setzt und Integrität und Zugang zum Internet in ihrer sozialen und freiheitlichen Dimension negiert. Über diese Differenz können wir nicht hinwegzwitschern.</em></p>
<p style="text-align: right;">Soviel aus Tadschikistan zur deutschen Netzpolitik. Für heute.</p>
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		<item>
		<title>Pipio ergo sum.</title>
		<link>http://beckstage.volkerbeck.de/2011/10/31/pipio-ergo-sum/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 09:02:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit dem Internetzeitalter wächst Paul Valérys Satz „man muß sich darauf gefaßt machen, daß so große Neuerungen die gesamte Technik der Künste verändern, dadurch die Invention selbst beeinflussen und schließlich vielleicht dazu gelangen werden, den Begriff der Kunst selbst auf die zauberhafteste Art zu verändern“ erst zu seiner Größe heran. Walter Benjamin stellt dieses Zitat seinem wegweisenden Werk „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ voran. Benjamins These ist, die Kunst und ihre Rezeption seien besonders durch die Entwicklung von Photographie und Film, also der Möglichkeit der massenhaften Reproduktion und der veränderten Abbildung der Wirklichkeit und damit einer veränderten kollektiven Wahrnehmung, selbst einem Wandel unterworfen. Die Neuerungen haben heute nicht nur die gesamte Technik der Künste verändert, sondern die Welt in ihrer Gänze. 

[Text ist am XX.10.2011 in stark modifiziert im Feuilleton der FAZ erschienen]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><span style="color: #808080;"><span style="font-size: x-small;"><img class="alignnone size-medium wp-image-392 aligncenter" title="faz" src="http://beckstage.volkerbeck.de/wp/wp-content/uploads/2011/10/faz-500x238.jpg" alt="" width="550" height="238" /></span></span></p>
<p><span style="color: #808080;"><span style="font-size: x-small;">[Der Beitrag ist modifiziert am 31.10.2011 unter dem Titel "Netzanschluss ist Menschenrecht</span><span style="font-size: x-small;">" im Feuilleton der FAZ erschienen]</span></span></p>
<p>Mit dem Internetzeitalter wächst Paul Valérys Satz „man muß sich darauf gefaßt machen, daß so große Neuerungen die gesamte Technik der Künste verändern, dadurch die Invention selbst beeinflussen und schließlich vielleicht dazu gelangen werden, den Begriff der Kunst selbst auf die zauberhafteste Art zu verändern“ erst zu seiner Größe heran. Walter Benjamin stellt dieses Zitat seinem wegweisenden Werk „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ voran. Benjamins These ist, die Kunst und ihre Rezeption seien besonders durch die Entwicklung von Photographie und Film, also der Möglichkeit der massenhaften Reproduktion und der veränderten Abbildung der Wirklichkeit und damit einer veränderten kollektiven Wahrnehmung, selbst einem Wandel unterworfen. Die Neuerungen haben heute nicht nur die gesamte Technik der Künste verändert, sondern die Welt in ihrer Gänze. Diktaturen stürzen in sich zusammen, weil die Menschen dank Google, Facebook und Twitter plötzlich von Werten wie Demokratie und Menschenrechten erfahren und sich im Netz organisieren. Nahezu unbegrenzt ist der Zugang zu nützlichen oder vielen irrelevanten Informationen. Suchmaschinenfirmen, die uns helfen dieser Informationsflut Herr zu werden, entwickeln sich zu den politisch und wirtschaftlich mächtigsten Unternehmen der Welt. Der Zugang zu Kunst und Kultur entkoppelt sich zunehmend vom Einkommen, auch wenn dies zum Teil sehr zum Leidwesen der Kulturschaffenden geschieht.<span id="more-378"></span> Ob man Mitglied einer Minderheit oder Anhänger selbst des absurdesten Fetisches oder Hobbies ist: In dieser Welt finden wir unseres Gleichen. Wir zahlen reales Geld für virtuelle Streitäxte im Rollenspiel World of Warcraft und können im Gegenzug unsere Twitter-Accounts für viel Geld verkaufen (Laut <a href="http://tweetvalue.com/" target="_blank">tweetvalue.com</a> ist beispielsweise mein Twitter-Account <a href="http://twitter.com/Volker_Beck" target="_blank">@Volker_Beck</a> 2.710 Dollar wert und der von <a href="http://twitter.com/ladygaga" target="_blank">@LadyGaga</a> 127.458 Dollar).Und wer am Abend in der Kneipe neunmalklug daher kommt, kann sich des Widerspruchs der Wikipedianerinnen und Wikipedianer am Nebentisch gewiss sein. Die Welt hat sich nicht nur im Informationsfluss verändert. Die Welt ist auch näher zusammen gewachsen. Über Soziale Netzwerke sind wir heute live dabei, wenn unsere Freunde in den USA heiraten, wenn im Nahen Osten ein Terroranschlag geschieht, wer in der nächsten Saison in der Kreisliga spielen wird und was gerade Justin Bieber so treibt.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Die top-down Kommunikation hat ausgedient</strong></span><br />
Ich twittere, also bin ich &#8211; pipio ergo sum. Informationen rauschen in Höchstgeschwindigkeit durch unsere Timeline. Manche Historiker werden in 2.000 Jahren an dem Wust von Belanglosigkeit verzweifeln, andere sich vielleicht aber auch freuen, dass so massenhaft nicht-offizielle Quellen zur Mentalitätsgeschichte überliefert sind. Wer Twitter liest, weiß nicht zwingend mehr, aber vieles früher. Der politische Schlagabtausch wird durch Tweets schneller und kompakter. Politiker lernen plötzlich, sich in 140 Zeichen kurz zu fassen. Selbstverständlich hat hier auch Twitter in der Kommunikation seine Grenzen. Differenzierte Debatten leiden zuweilen unter Oberflächlichkeit und populistischer Vereinfachung. Doch die top-down Kommunikation hat ausgedient. Man muss sich darauf einlassen: Für Menschen, die am öffentlichen Leben und seinen Debatten teilhaben, führt heute kein Weg an sozialen Netzwerken vorbei. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern nur noch wie. Eigentlich muss man den Menschen nur einen Internetanschluss geben. Von da an gehen sie ihren Weg im World Wide Web allein. Die Einzigen, so entsteht gerne der Eindruck, die keine Ahnung davon haben, wie das Internet funktioniert, was dort passiert und wie man mögliche Gefahren und Probleme zu bewerten und bewältigen hat, ist Vater Staat und die Konservativen. Manchmal meint man, die Bundestagskollegen vom Kaliber Uhl und 3-Strikes-Kauder würden das Internet am liebsten noch einmal fürs Archiv ausdrucken und dann abschalten.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Das &#8220;Computer-Grundrecht&#8221;</strong></span><br />
Das Internet muss deshalb oft als der „böse Fremde“ herhalten. Hier tauschen Terrorgruppen ihre Bombenbaupläne aus und Betrügerinnen und Betrüger füllen ihre Taschen mit unserem Geld. Sex gibt es an jeder Ecke und in der Anonymität können wir wüst unseren Nächsten beschimpfen. Wenn man möchte, kann man das Internet auch aus dieser Perspektive sehen. Damit tut man ihm aber erstens unrecht und zweitens verstellt man damit den Blick auf seine Chancen. Wie bereits mein Twitterkollege <a href="http://twitter.com/peteraltmaier" target="_blank">@PeterAltmaier</a> kürzlich im <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/digitales-denken/politik-und-internet-mein-neues-leben-unter-piraten-11493287.html" target="_blank">Feuilleton der FAZ</a> schrieb, vollzieht sich im Netz erstmals die politische Freiheit und Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger in Permanenz. Gewiss, wie <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/netzfreiheit-die-antwort-der-piraten-11495541.html" target="_blank">Pawel Mayer in der FAZ</a> richtiger Weise  antwortete, macht ein twitternder Altmaier macht noch keinen netzpolitischen Frühling bei den Konservativen. Trotzdem würde ich ihn für diese Erkenntnis bei Twitter faven oder bei Facebook liken, denkt er doch deutlich weiter als seine internetphoben Kollegen. Aber was heißt das: Freiheit und Gleichheit, wenn wir auch Sicherheitsbedürfnisse und den Schutz von Opfern von Straftaten im gleichen Maße mitdenken müssen? 2008 hatte deshalb das Bundesverfassungsgericht im Streit um das Ausspähen von Computern durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ein »Computer-Grundrecht« eingeführt. Zwar lässt Karlsruhe damit das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. Allerdings müssen die Online-Fahnder hohe Hürden nehmen. Hürden, die man mit dem nun entdeckten Staatstrojaner &#8211; ohne überhaupt zum Sprung anzusetzen &#8211; umrannte. Dieses neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gilt zwar nicht schrankenlos, aber für Grundrechtseingriffe muss eine konkrete Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliegen. Ein Richter muss zudem die Durchsuchung anordnen. Und intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat als Respektsinstanz bei den Unionshardlinern offenbar ausgedient. Dabei müsste sich allen voran die Law &amp; Order Truppe an Entscheidungen des höchsten Gerichts halten. Die Uhls, Herrmanns und Friedrichs dieser Republik müssten daher zu einer Überwachungssoftware, die nicht im eng gesteckten Rahmen des Bundesverfassungsgerichts arbeitet, entschieden Nein sagen. Stattdessen wurde aber klarer Rechtsbruch von jenen begangen, die eigentlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen sollen. Der <a href="http://www.ccc.de/" target="_blank">Chaos Computer Club</a> hat sich hier als effizienter Wächter der Grundrechte von Menschen im Internet bewiesen. Doch eigentlich braucht es eine offzielle, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ähnliche, unabhängige Stelle, die den Staat dabei überwacht, wenn er in das digitale Leben seiner Bürger eindringt. Denn der demokratische Rechtsstaat delegitimiert sich mit solch krimineller Energie selbst.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden</strong></span><br />
Wenn man Telefonüberwachung bei konkretem Verdacht von schweren Straftaten oder in einer besonderen Gefahrensituation, wie einem geplanten Terroranschlag, zulässt, wäre es widersprüchlich, Telefonate, die via VoIP (Voice-over-IP) geführt werden, generell auszunehmen. Bei einem Trojaner handelt es sich allerdings um einen besonderen Grundrechtseingriff. Auch für Telefonüberwachung gilt: Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden. Bei Skype, der wohl gängistens VoIP-Kommunikationsform, ist der Trojaner heute offenbar technisch verzichtbar. Damit ist er unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht erlaubt. Ob es sich bei der Bildtelefonie durch die Bildübertragung nicht um eine besonders intime und damit besonders schützenswerte Kommunikation handelt, müssen wir diskutieren. Neben dem Abhören der Kommunikation kommt zusätzlich der grundrechtsrelevante Eingriff in die Integrität des Comuputers hinzu. Und vor allem darf der Staat seine Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen und die Informationen über das Kommunikationsverhalten auf Vorrat speichern, um im Zweifel gegen jeden etwas in der Hand zu haben.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Das Internet: ein randalierender Mob mit schwarzer Motorradmaske?</strong></span><br />
Im Netz suchen aber nicht nur die Kriminellen mit ihren <a href="http://netzpolitik.org/2011/aktuelle-stunde-im-bundestag-zum-staatstrojaner/" target="_blank">&#8220;ausgetüftelten&#8221;</a> Computern ihre Anonymität, wie es der internetphobe Abgeordnete Uhl erst diese Woche im Bundestag beklagte. Es ist nachvollziehbar, wenn Menschen nicht mit Foto, Klarnamen und ihren personenbezogenen Daten durch das Netz surfen wollen. In autokratischen Staaten, wie dem Iran, kann das lebensgefährlich sein. Bei uns dient Anonymität im Wesentlichen dem Schutz der eigenen Persönlichkeit. Das ist Argument genug. Wer möchte schon im Forum für anonyme Alkoholiker oder HIV-Positive mit seinem oder ihrem Namen über persönliche Probleme sprechen? Und selbst wenn es nur ein vergleichsweise harmloses Modeblog ist: Wer sich mit seinem Pseudonym an Debatten beteiligen möchte, muss das auch dürfen. Jugendlichen ist sogar dazu zu raten. Denn das Netz vergisst nichts und Arbeitgeber wissen, wie sie ihre Bewerberinnen und Bewerber googeln. Aber solche Schutzbedürfnisse interessieren Konservative kein bisschen. Sie sehen in der Anonymität eine Gefahr und fordern deshalb Klarnamen. Ein <a href="http://netzpolitik.org/2010/vermummungsverbot-im-internet/" target="_blank">„Vermummungsverbot im Internet“</a>. Es entsteht der Eindruck, das Internet sei ein randalierender Mob mit schwarzer Motorradmaske. Statt den Untergang des Abendlandes zu prophezeien, würde Sachlichkeit der Debatte gut tun. Ohne Zweifel: Aus der Anonymität heraus werden Straftaten begangen und werden Menschen zum Hass aufgestachelt. Ich glaube zu wissen, wovon ich hier spreche. Wenige Politiker werden so wie ich regelmäßig vom führenden deutschsprachigen Portal für Rassisten (<a href="http://www.fr-online.de/die-neue-rechte/-politically-incorrect--im-netz-der-islamfeinde,10834438,10835026.html" target="_blank">„Politically Incorrect“</a>) und den christlichen Hasspredigern von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuz.net" target="_blank">Kreuz.net</a> durch den Dreck gezogen. Es gibt keine homophobe, rassistische oder antisemitische Beschimpfung, die ich dort noch nicht gelesen habe: falsche Behauptungen, üble Nachrede bis hin zum Aufruf zu Gewalt oder gar Mord. Wer hinter den Pseudonymen steckt, lässt sich nur schwer heraus finden. Wenn es sich um tatsächliche Straftaten handelt oder auf diese Weise verbreitete Lügen einem Menschen massiv schaden, fehlen den Behörden die Werkzeuge. Die gewohnten nationalstaatlichen Rechtdurchsetzungsformen kommen im globalen Netz oftmals an ihre Grenzen. Die autoritäre Antwort ist darauf, diese Inhalte zu sperren. Dass heißt, wir halten uns die Augen zu und plötzlich sind die Probleme verschwunden. Löschen ist dagegen die richtige Antwort. Bei der Entfernung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen funktioniert das weltweit relativ gut. Kein Staat möchte diese Server in seinem Land haben. Doch bei Aufrufen zu Hass und Gewalt ist die Situation schon eine Andere. Dafür gibt es bisher keine internationalen Abkommen. Ziel sollte es sein, ohne die nationalen Auslegungen der Freiheitsrechte einzuschränken die Möglichkeiten zu schaffen, in besonders schweren Fällen Inhalte zu löschen. Die britische Regierung hat die Notwendigkeit von internationaler Kooperation erkannt und für Anfang November zu einer Konferenz geladen. Ob daraus die Initialzündung für eine Diskussion über die supranationale Kooperation demokratischer Staaten bei der Verteidigung der Freiheit des Netzes und der Persönlichkeitsrechte seiner Nutzerinnen und Nutzer wird oder wieder nur eine neue von Kontrollwut, scheint noch nicht entschieden zu sein.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Datenarmut ist der beste Datenschutz</strong></span><br />
Wer die Freiheit im Netz verteidigen möchte, muss auch die Spannungen zwischen den unterschiedlichen Freiheitsrechten und die technischen Entwicklungen reflektieren. So auch beim Urheberrecht, selbst wenn es hier nicht um Leben oder Tod geht, geht es da aber sehr wohl um Existenzen. Auch hier ruft der Konservative zuerst nach Internetsperren, bevor er nachdenkt. Der globale Kommunikationsraum Internet, Digitalitisierung und wachsende Speicher- und Suchmöglichkeiten haben unsere Welt revolutioniert. Auch für den Datenschutz gibt es neue Herausforderungen seit unsere Daten aus Karteikästen und Aktenschränken auf elektronische Datenträger gewandert sind. Das exponenzielle Anwachsen von personenbezogenen Daten bei der Privatwirtschaft und der staatliche Zugriff auf diese Bestände erzwingen einen völlig neuen Stellenwert des Datenschutzes. Datenarmut ist der beste Datenschutz. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das IT-Grundrecht müssen durch Aufnahme ins Grundgesetz gestärkt werden. Wer der ungehinderten Datensammelei durch Staat, Google, Facebook &amp; Co. tatenlos zusieht, versündigt sich an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger.</p>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Vergütern statt verfolgen</strong></span><br />
Bei der Verbreitung von und dem Zugang zu Kulturgütern, insbesondere von Filmen und Musik, erlebten wir in den letzten 10 Jahren die größten Neuerungen. Durch die Möglichkeit der massenhaften Reproduktion wird das Kunstwerk durch verlustfreies Kopieren zum Klon. Die Beuys’sche Idee, dass jeder Mensch ein Künstler sei, findet im Internet ihre Umsetzung. Eine Kamera im Mobiltelefon und Youtube reichen aus, um über Nacht zum Star zu werden. Vorausgesetzt, man ist kreativ. Wer auf Ruhm durch Clicks und Likes aus ist, betritt im Internet die größte Bühne der Welt. Bekanntermaßen lebt der Mensch nicht vom Applaus allein. Das Kunstwerk ist im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit für viele gerade gut und billig geworden. Ich möchte mich nicht über die Frage streiten, wie sich dies auf die Wertschätzung für Kunst im Allgemeinen auswirkt. Mich interessiert daran die rechtliche Frage. Heute stellt für die Musikindustrie die Bedrohung von Medienkopien den wichtigsten Grund für die Umsatzeinbußen dar. Gleichzeitig weiß man, dass dieses Problem nicht in den Griff zu bekommen ist. Trotzdem kriminalisieren wir aktuell ganze Generationen von jungen Menschen, die auf Schulhöfen und im Netz ihre Musik und Filme austauschen. Das kann illegal sein, keine Frage. Aber fragen Sie doch mal in einer Schulklasse, wer noch nie eine MP3-Datei mit einem Freund oder einer Freundin getauscht hat. In der Regel machen das die Eltern vor. Die Gegenmaßnahmen der Ton- und Bildträgerhersteller sind weitestgehend hilflose Werbekampagnen und für die ertappte Person meist teure Strafanzeigen und zivilrechtliche Unterlassungsklagen. Daraus ist ein eigener Wirtschaftszweig innerhalb der Juristen erwachsen, indem sie ihr Einkommen aus zum Teil zweifelhaften Abmahnwellen bestreiten. Der von der Musikindustrie favorisierte Einsatz von Digital Rights Management (DRM)-Systemen ist bei den Konsumentinnen und Konsumenten aus vielen Gründen unpopulär. Denn bei der Nutzung entstehen beispielsweise bisher nicht vorhandene Beschränkungen und es bestehen Kompatibilitätsprobleme. In diesem Konflikt zwischen Kulturschaffenden, Industrie und Verbraucherinnen und Verbrauchern könnte die gesetzliche Einführung einer <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dok/278/278135.eine_kulturflatrate_ist_machbar.html">Kulturflatrate</a> eine Lösung sein, die wir unter Grünen und in der Netz-Community schon seit Jahren diskutierten. Dahinter steht die Idee der Legalisierung einer nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken. Zum Ausgleich wird eine pauschale Gebühr zur Entschädigung der Künstler erhoben. Pauschalvergütungen sind, wie etwa die Abgabe beim Kauf von Musikkassetten an die GEMA, nicht unbekannt. Statt Raubkopiererinnen und Raubkopierern mit dem Sperren des Internetzugangs zu drohen, sollten wir an der Lebenswelt orientierte Lösungen diskutieren.</p>
<p>Die von Walter Benjamin bereits in den 1930er Jahren beschriebene, durch die Reproduzierbarkeit entstandene kollektive Ästhetik, die das Internet uns bietet, entstehen neue Chancen und Gefahren. Es muss deshalb in unserem Interesse sein, dass sich durch das Internet ein Prozess der gesellschaftlichen Emanzipation fortsetzt, den es vor Gefahren politischer Vereinnahmung und autoritärer Eingriffe zu bewahren gilt. Die Netzpolitik nimmt gerade die Hürde vom Fachthema ins Zentrum der politischen Arena: Zentrale Fragen der Netzintegrität, des <a href="http://www.gruenes-blog.de/netzpolitik/1346/susanne-baer-braucht-das-grundgesetz-ein-update-burgerrechte-fur-das-internetzeitalter" target="_blank">„Anspruch auf kommunikative Grundversorgung“ (Susanne Baer)</a> und eines Grund- oder Menschenrechts auf Netzzugang werden die Agenda einer freiheitlichen und sozialen Politik zu Beginn dieses Jahrhunderts revolutionieren. Dieser Prozess hat gerade erst begonnen.</p>
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		<title>Die Freiheit des (Christen)Menschen und die Sexuallehre der römisch-katholischen Kirche</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Sep 2011 11:05:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Beck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beckstage]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Papst]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualethik]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Papst vermag in seiner (Menschenrechts)Politik nicht zwischen der althergebrachten Sexuallehre und der römisch-katholischen Kirche zu unterscheiden. Da wo der Vatikan seine Vorstellungen von Familienrecht und Sexualpolitik zur Grundlage der für alle geltenden Gesetze zu machen sucht, verletzt er auch die negative Glaubensfreiheit aller derjenigen, die nicht an die Lehren seiner Kirche glauben können oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Papst vermag in seiner (Menschenrechts)Politik nicht zwischen der althergebrachten Sexuallehre und der römisch-katholischen Kirche zu unterscheiden. Da wo der Vatikan seine Vorstellungen von Familienrecht und Sexualpolitik zur Grundlage der für alle geltenden Gesetze zu machen sucht, verletzt er auch die negative Glaubensfreiheit aller derjenigen, die nicht an die Lehren seiner Kirche glauben können oder wollen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-size: medium;">Das II. Vaticanum war weiter als das Lehramt heute</span></strong></span></p>
<p>Rom war schon einmal weiter. Das 2. Vatikanische Konzil hat in seiner großen Erklärung zur Religionsfreiheit DIGNITATIS HUMANAE erstmals die theologische Bedeutung der Glaubensfreiheit für die Kirche formuliert.</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Weil die Menschen Personen sind, d.h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle &#8211; ihrer Würde gemäß &#8211; von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen. Der Mensch vermag aber dieser Verpflichtung auf die seinem eigenen Wesen entsprechende Weise nicht nachzukommen, wenn er nicht im Genuss der inneren, psychologischen Freiheit und zugleich der Freiheit von äußerem Zwang steht. Demnach ist das Recht auf religiöse Freiheit nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrem Wesen selbst begründet. So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.“</p>
<p><span id="more-367"></span></p>
<p>Diese Erkenntnis auf die Menschen homosexueller Identität angewandt, muss ihnen auch die Dimension eröffnen, „von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten“, ihr Leben so zu gestalten, wie es ihr Wesen und ihre Moral verlangt &#8211; bis hin zur Eheschließung mit ihrem gleichgeschlechtlichen Partner. Denn so das Konzil weiter:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Gott ruft die Menschen zu seinem Dienst im Geiste und in der Wahrheit, und sie werden deshalb durch diesen Ruf im Gewissen verpflichtet, aber nicht gezwungen. Denn er nimmt Rücksicht auf die Würde der von ihm geschaffenen menschlichen Person, die nach eigener Entscheidung in Freiheit leben soll. … Christus …. lehnte es ab, ein politischer Messias zu sein, der äußere Machtmittel anwendet.“</p>
<p>Stattdessen läuft die Kirche gegen Diskriminierungsschutz für LGBT, gegen rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft in jeder Form und die Öffnung der Ehe für Homosexuelle Sturm. Bei der Strafbarkeit homosexueller Handlungen taktiert sie.</p>
<p>Eigenes Wesen, moralische Pflicht, Gewissen, die Kategorien, vor denen sich das II. Vaticanum auch bei Nicht-Katholiken in Respekt verneigt? – Fehlanzeige!</p>
<p>Homosexuelle Handlungen werden <a href="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19920724_homosexual-persons_ge.html" target="_blank">„objektiv als ungeordnet“</a> diffamiert: Ende der Durchsage!</p>
<p>Daraus leitet Ratzinger das Infragestellen grundsätzlicher Menschenrechte für homosexuelle Menschen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Abgesehen von den anderen Rechten haben alle Menschen das Recht auf Arbeit, auf Wohnung usw&#8230; Doch nichtsdestoweniger sind dies keine absoluten Rechte.<a href="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19920724_homosexual-persons_ge.html" target="_blank"> Sie können aufgrund eines Verhaltens, das objektiv als ungeordnet zu bezeichnen ist, zu Recht eingeschränkt werden</a>.“</p>
<p>Offen ruft Rom zur Diskriminierung homosexueller Personen auf:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Es gibt Bereiche, in denen es keine ungerechte Diskriminierung ist, die sexuelle Veranlagung in Betracht zu ziehen, <a href="http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19920724_homosexual-persons_ge.html" target="_blank">wie z.B. bei der Zuweisung von Kindern zur Adoption oder bei der Auswahl von Pflegeeltern, der Einstellung von Sportlehrern, oder im Militärdienst</a>.“</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: medium;">Thomas von Aquins Naturrechtslehre ist keine geeignete Grundlage der Sexualethik</span></span></strong></p>
<p>Die Sexualethik der katholischen Kirche fußt im wesentlich auf der Naturrechtslehre des Kirchenlehrers Thomas von Aquin, die er in der Schrift summa theologica formuliert:<br />
„Der Theologe Thomas von Aquin fasste im 13. Jahrhundert die überlieferte christliche Sexualdoktrin zusammen und erklärte, Gott lasse Geschlechtsverkehr nur zu, wenn er erfolge:</p>
<p style="padding-left: 30px;">• zum richtigen Zweck (dem der Fortpflanzung),<br />
• mit der richtigen Person (dem Ehepartner) und<br />
• in der richtigen Weise (durch Koitus).</p>
<p>Jede sexuelle Handlung, die nicht völlig diese dreifache Bedingung erfüllte, war „unnatürlich&#8221; und sündhaft. …Die „Natur&#8221; des menschlichen Geschlechtsverkehrs ist die Zeugung von Kindern.“<br />
Von diesem Ausgangspunkt aus<br />
<a href="http://www2.hu-berlin.de/sexology/GESUND/ARCHIV/ATLAS_DE/atlas.htm" target="_blank">„… ist jede sexuelle Handlung, die diesem Ziel nicht dient, „widernatürlich&#8221;, das heißt gegen den Willen Gottes gerichtet und sündig.“</a></p>
<p style="padding-left: 30px;">„Die Schwere der Schuld betrifft die Abweichung vom Ziel, während die Schändlichkeit sich auf die Schamlosigkeit bezieht, die v.a. unter dem Gesichtspunkt der Sündhaftigkeit bewertet wird&#8230; Doch die Laster, welche der menschlichen Natur Gewalt antun, sind noch mehr zu verurteilen. Sie sind auf die Art der Zügellosigkeit zurückzuführen, die in einem gewissen Sinn den Exzess ausmacht &#8211; dies ist der Fall bei denen, die Genuss beim Verzehr von menschlichem Fleisch empfinden, oder sich mit Tieren paaren, oder im Falle der Sodomie.)&#8230; Bei den Sünden gegen die Natur, welche die natürliche Ordnung verletzen, wird Gott selbst in seiner Qualität als Ordner der Natur beleidigt.“ (Tomas von Aquin, Summa Theologica, II-)</p>
<p>Diese Sexuallehre, die allein Fortpflanzungsziel und Ehelichkeit als Kriterium kennt, geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Diese scholastische Lehre denkt in erster Linie in Kategorien von Ordnung und Ziel der Sexualität, menschenrechtlich ist sie blind. Sie versagt, da, wo es um Vergewaltigung, Nötigung und Missbrauch geht.</p>
<p>Die Frage muss erlaubt sein, welchen Anteil diese Sexuallehre am jahrelangen Vertuschen sexueller Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche hat.</p>
<p>Eine Sexualethik muss die Verwirklichung und den Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechtes der Menschen in den Mittelpunkt stellen. Will Rom hier wieder von den Menschen gehört werden, müsste es seine Lehre von den Kopf auf die Füße stellen.</p>
<p>Aber auch wenn die Kirche ihre Sexuallehre erst in Jahrhunderten reformieren sollte, wäre es ein Fortschritt, sie würde gegen eine (menschen-)rechtliche Ordnung, die dem Geist der Aufklärung, dem Rechtsgüterschutz und der Gleichheit vor dem Gesetz verpflichtet ist, nicht länger ihren Widerstand entgegenstellen.</p>
<p>Noch einmal das von den Piusbrüdern geschmähte Konzil:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Gewiss ist bisweilen im Leben des Volkes Gottes auf seiner Pilgerfahrt &#8211; im Wechsel der menschlichen Geschichte &#8211; eine Weise des Handelns vorgekommen, die dem Geist des Evangeliums wenig entsprechend, ja sogar entgegengesetzt war; aber die Lehre der Kirche, dass niemand zum Glauben gezwungen werden darf, hat dennoch die Zeiten überdauert.“</p>
<p>Diese Freiheit vom Zwang in Lebensführungs- und Glaubensfragen muss dann auch jede Rechtsordnung widerspiegeln, d.h. sie darf sich gerade nicht bzw. nicht vordringlich an den Vorstellungen der kirchlichen Lehre orientieren:</p>
<p>Der Papst könnte aus Dignitatis humanae viel lernen – auch für seinen zivilgesellschaftlichen Umgang mit Schwulen, Lesben und Transgendern – selbst wenn er an den kruden Sexualvorstellungen der katholischen Kirche festhielte. In Zeichen der Wiedervereinigung mit den Lefebvreisten, die das II. Vaticanum ablehnen, wahrscheinlich eine unwahrscheinliche Erwartung an Rom.</p>
<p>Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.</p>
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