Kategorie-Archiv: Beckstage

Twitter ist nicht Wikileaks

Die Bundesversammlung war im Wesentlichen eine Ansammlung von Pleiten, Pech und Pannen. Da trafen sich Politik 1.0 mit dem web2.0.

Die Reihe der Faux-pas’ begann bereits am Vorabend bei der Reichstagsillumination. Abgesehen davon, dass diese recht bescheiden daher kam – verglichen mit dem Hype der darum gemacht wurde -, gab es zwei Fehlgriffe, von denen mindestens einer nicht als bloßes Versehen zu entschuldigen war:
Die Veranstaltung wurde mit der Ouvertüre von Wagners Meistersingern eröffnet. Schöne Musik. Und Musik ist ja auch erst einmal unschuldig. Sie kann nichts für den Missbrauch und Gebrauch, der ihr widerfährt. Aber dennoch ist die Verwendung Teil ihrer Rezeptionsgeschichte und sie erhält dadurch eine konnotative Bedeutung. Bei solchen hochoffiziellen Anlässen sollte man in Deutschland alle Zweideutigkeiten vermeiden. Warum also nichts aus Händels Wassermusik oder Feuerwerksmusik? Eine andere Ouvertüre von Wagner? Nein, nicht die Götterdämmerung. Etwas von Beethoven? Warum um Gottes Willen ausgerechnet die Meistersinger?

Um die Illumination dann noch ins rechte Licht zu rücken, sagte der Bundestagspräsident Lammert in seiner Rede (vgl. dpa-Meldung, vom 22.05.09):
«Was heute Abend hier stattfindet, ist kein Spektakel. Wir machen hier heute Abend nicht Reichstag in Flammen. Sondern wir wollen dieses Gebäude mit einer Lösung versehen, die der Würde des Gebäudes, dem städtebaulichen Rang gerecht wird.» Ich dachte erst, ich hätte mich verhört. Ich weiß, wir kennen alle den Rhein in Flammen und verplappert haben wir uns schon alle einmal. Deshalb Schwamm drüber.

Der Bundestag hat bei der Bundesversammlung die erste zu bewältigende Herausforderung gut gemeistert. Die NPD/DVU-Delegierten hatten mit 3 Anträgen versucht, sich den Weg zum Redepult des Plenarsaales zu erstreiten. Hier hat die Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen Schaden vom Parlament erfolgreich abgewendet. Das war gut so!

Aber dann ging nach dem Wahlgang alles schief und das Protokoll lief aus dem Ruder. Erst kam der Präsident ewig nicht zurück aus seinem Amtssitz. Hätte er nicht auch in einem Raum im Reichstagsgebäude auf das Ergebnis warten können?

Dann verselbstständigten sich die Programmteile der Veranstaltung. Die Kapelle und die Blumensträuße signalisierten Köhlers Erfolg im ersten Wahlgang. Johlen und Schenkelklopfen bei Union und FDP nahmen der Veranstaltung ihre Würde. Alle wussten nun Bescheid. Das Wahlergebnis war nun für alle  gelüftet.

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Bild: Deutscher Bundestag/twitter (Montage: Büro Volker Beck)

Unbemerkt von den meisten hatten einige Abgeordnete das Ergebnis bereits 10 Minuten vorher per twitter verbreitet. Selbstverständlich werden bei solchen Veranstaltungen die Fraktionsspitzen von ihren Schriftführern frühzeitig unterrichtet. Das geht auch in Ordnung. Dennoch lässt man sich dann nichts anmerken und wartet ruhig die offizielle Verkündung durch den Bundestagspräsidenten ab.

Bei Twitter und in den Printmedien wird nun lebhaft diskutiert, wie man das zu bewerten hat. Twitter ist eine Möglichkeit zeitnah die Öffentlichkeit direkt zu unterrichten.

Für mich ist dabei klar: Ob Schriftführer (Stimmauszähler) oder nicht: Twitter ist nicht Wikileaks. Was offline nicht ok ist, wird online nicht schon dadurch besser, dass es im Internet stattfindet.

Ich wusste das Ergebnis schon eine ganze Zeit vor den ersten Tweets. Aber ich hatte peinlich genau darauf geachtet, dass unser Blumenstrauß seinen Weg in den Plenarsaal findet, ohne dass Kameras vor Bekanntgabe des Ergebnisses Schlüsse aus solchen Bildern ziehen können.

Man nimmt durch solche protokollarischen Fehler dem parlamentarischen Akt ein Stück seiner Bedeutung, der Wahl des Bundespräsidenten, des höchsten Amtes im Staate, einen Teil ihrer Würde und entwertet die Veranstaltung.

Ich weiß ein Teil der Internetgemeinde ist stolz (http://philstift01.blogspot.com/2009/05/twitter-hat-es-mal-wieder-zuerst-gewut.html), wenn twitter schneller als dpa ist und feiert dies als Transparenz. Aber was ist der Gewinn? Man kennt das Ergebnis 15 Minuten früher als der Rest der Welt. Na und?

Transparenz ist gut. Aber das Ergebnis wollte sowieso niemand dauerhaft geheim halten. Ich weiss und schätze, dass die Twittergemeinde  viel über die Chancen und die Bedingungen von Kommunikation im web2.0 reflektiert. Deshalb gebe ich zu bedenken: Geschwindigkeit und Quantität sind dabei die geringsten Vorteile dieser neuen Kommunikationskanäle. Deshalb sollte man sich noch einmal fragen, welchen Gewinn solche Vorab-Indiskretionen für die Demokratie haben. Ich meine: Keine.

Das  einzig Gute an dem Vorgang: Auch die Nicht-Twitterer entdecken den Kanal als Faktor. Aber die Politik wie die Community müssen diskutieren, was dabei der Demokratie wirklich nützt. Twitter erhöht den Druck auf die Politik nur, den die etablierten Medien ohnehin schon machen. Wir haben es als Akteure selbst in der Hand, was wir wann in die Welt hinausposaunen. Die Frage, die wir uns stellen müssen, bleibt die gleiche: Cui bono?

Wieviel Kritik verträgt RWE?

Keine, ähnlich wie die Deutsche Bahn will sie ihre Kritiker mit rechtlichen Schritten mundtot machen.

Urgewald, die unten stehendes Banner entwickelt haben, das auf eine RWE Kampagne anspielt, wird von den RWE Anwälten mit rechtlichen Schritten, hohen Gebühren und dem Staatsanwalt gedroht.

Ich dokumentiere das deshalb hier:


RWE will Satire verbieten animiert

Wessen Rechte sollen durch diese Persiflage verletzt worden sein?

Was meint Ihr?

Mehr Informationen zur Kampagne

ausgestrahlt. gemeinsam gegen Atomenergie

gibt es bei ausgesstrahlt.de

Die Schwarz-Grünen Gemeinsamkeiten wachsen

Die Schwarz-Grünen Gemeinsamkeiten wachsen,

betrachtet man das Kampagnenlogo der CDU-Seite für die Bundestagswahl. Es nimmt Anleihen am Kampagnenlogo Obamas und das steht bekanntlich zuallererst für Change: an der Spitze der Exekutive; in Deutschland also im Kanzleramt. Merkel raus aus dem Kanzleramt, das unterschreibe ich auch!

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Aber im Ernst: Die CDU wollte wohl dem Politikwerbagenturen-Trend entsprechen, frei nach dem Motto: Sind wir nicht alle ein bisschen Obama? Die Attitüde ist – ohne Ironie vorgetragen – immer peinlich. Man erinnere sich nur an Hubertus Heils Auftritt auf dem Zukunftskongress seiner Partei im letzten Sommer.

Bei der CDU ist die Anleihe aber doppelt dämlich:

– Hatte doch Obama vor allem einen Politikwechsel zum Ziel, indem er der Partei des Amtsinhabers im Weißen Haus und Kongress eine Niederlage beibrachte. Er richtet sich gegen den Amtsinhaber und führte einen Anti-Bush- bzw. Bush-Kontrast-Programm-Wahlkampf.

– Das ist auch angesichts der Nähe von Angela Merkel zu Bush ein Witz. Und ich meine nicht Spanferkel und die legendären Rückenmassagen, sondern ihre Außenpolitik. Wir erinnern uns: Als die Regierung Schröder-Fischer sich dem Kurs der Bush-Administration in Richtung Irak-Krieg entgegenstellte, kritisierten Merkel und Westerwelle diesen Gegensatz im deutsch-amerikanischen Verhältnis. Die Wählerinnen und Wähler sahen es wie Rot-Grün und nicht wie Merkel und schickten diese Politik in die Wüste.

Obama in Schwarz-Rot-Gold.

Eigentlich zum Lachen!

Zumindest lächerlich und peinlich – die Obamania der CDU.

Zweifel am Instrument der Internetsperre angebracht

Zweifel am Instrument der Internetsperre angebracht

Die Bundesregierung strebt bekanntlich eine Blockade von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten an. Dazu sollen Provider einen Kooperationsvertrag mit dem Bundeskriminalamt schließen. Geregelt werden soll darin, dass das BKA eine Liste von zu blockierenden Seiten zusammenstellt, zu denen der Zugang durch die Provider versperrt werden soll.

So unterstützenswert jedes Engagement zur Bekämpfung von Kinderpornographie auch ist, die Pläne der Bundesregierung werfen erhebliche Zweifel ob ihrer technischen Realisierungsfähigkeit auf. Experten warnen auch vor der Gefahr, dass das Instrument peu a peu auf andere Bereiche ausgedehnt wird.

Ziel muss sein, Kinderpornographie aus dem Netz zu verbannen. Man darf sich nicht damit zufrieden geben, lediglich den Zugang zu den Inhalten zu erschweren.

Ich habe die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, um die federführende Bundesfamilienministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen nach Einzelheiten zu fragen.

In der Fragestunde am 21.01.2009 (vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16199.pdf) habe ich die Ministerin u.a. folgendes gefragt:

„Können Sie sagen, welche Länder an vorderster Stelle liegen, was das Einstellen von Kinderpornografie ins Internet angeht, und welche Initiativen die Bundesregierung ergriffen hat? Mit den betreffenden Ländern müsste man sich außenpolitisch ins Benehmen setzen, damit die Rechtslage geändert wird. Sie haben nur von Ächten gesprochen. Es geht aber um die Frage, ob es strafrechtlich verboten ist und wie die Verbote umgesetzt werden. Welche Länder fallen als Hauptprovider auf? Wenn Sie die erwähnte andere Strategie verfolgen, dann müssten sie Ihnen unmittelbar präsent sein.“

Frau von der Leyen antwortete wie folgt:
„Sie fragen nach den unterschiedlichen Rechtslagen. Es gibt rund 200 Länder auf unserem Globus. Wenn ich sage, dass Kinderpornografie in der Hälfte der Länder geächtet ist, dann bedeutet das, dass dieses Thema in irgendeiner Form in der Rechtssystematik dieser Länder aufgegriffen worden ist. Ich kann Ihnen aber jetzt über diese 100 Länder und die Rechtssystematiken im Detail keine Auskunft geben.“

Auf meine Frage, „Können Sie das im Nachgang machen?“, versprach mir die Ministerin: „Im Nachhinein gerne. Es gibt Daten von der Weltkonferenz in Rio.“

Erst auf mehrfaches telefonisches Nachfragen im Familienministerium erhielt ich rund einen Monat (!) später vom parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hermann Kues folgende Informationen:

Download des Schreibens von Staatssekretär Kues

Eine Antwort, die mich alles andere als zufrieden gestellt hat. Sogleich habe ich beim Ministerium nachgehakt und in einem erneuten Schreiben vom 19.02.2009 – auf das ich bis heute keine Antwort bekommen habe – folgendes gefragt:
„Bedauerlicherweise sind meine Fragen aus der Fragestunde nicht ansatzweise beantwortet worden. Ich hatte sowohl nach internationalen Vergleichsdaten hinsichtlich der Einstellung von Kinderpornografie ins Internet gefragt als auch nach den unterschiedlichen Rechtslagen. Die Ministerin hatte hier auf Informationen „von der Weltkonferenz in Rio“ verwiesen, die Sie mir versprach „im Nachhinein“ zukommen zu lassen.
Zum besseren Verständnis präzisiere ich gerne noch einmal meine Fragen:

Welche Länder sind die quantitativ wichtigsten Länder (mindestens nach Bedeutung die 50 wichtigsten) als Einsteller Bereitsteller von Kinderpornographie?

Wie ist die Rechtslage in diesen Ländern jeweils?
Warum wird Kinderpornographie nicht strafrechtlich verfolgt?

Welche konkreten diplomatischen Demarchen hat die Bundesregierung wann ggf. gegenüber diesen Ländern unternommen, um eine Verfolgung dieser Straftaten anzuregen oder durchzusetzen? Was war die Reaktion jeweils?

Wurden von Ländern, die Internetsperren praktizieren auch deutsche Seiten gesperrt? Warum und welche?“

Wer diese Fragen nicht zügig beantworten kann, befand die Alternativen zu einer Internetsperre offensichtlich nicht der Prüfung wert.
Ich bleibe gespannt auf die Antwort.
In der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sind wir bei dem Instrument der Internetsperre sehr skeptisch.

Fortsetzung vom 31.03.2009

Bis heute keine Antwort – am 31.03.2009 folgende Schriftliche Fragen eingereicht:

1.) Auf welche Weise, insbesondere im Hinblick auf Zeitpunkt, Inhalt, Form, Grund für Verzögerung der Beantwortung, wird die Bundesregierung meine Fragen (http://beckstage.volkerbeck.de/2009/03/06/zweifel-am-instrument-der-internetsperre-angebracht/) aus der Befragung der Bundesregierung vom 21.01.2009 und aus meinem Schreiben an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Dr. Ursula von der Leyen vom 19.02.2009 beantworten und warum konnte die Bundesregierung bislang keine Aussage dazu machen, was sie gegen die Einstellung von Kinderpornographie ins Internet im Rahmen der internationalen juristischen Zusammenarbeit unternimmt und welche Länder als Haupteinsteller Länder (Sitz des Servers=Tatort / Rechtslage am Tatort) das Problem hauptsächlich verursachen?

2.) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Aussage, dass die meisten bislang wegen Kinderpornographie gesperrten Seiten auf Servern in USA, Kanada, Australien, Europa, einschließlich Deutschland (sic!), (http://scusiblog.org/?p=330 ; http://netzpolitik.org/2009/schwedische-filterliste/) liegen sollen und diese nicht aus dem Netz genommen, sondern nur gesperrt werden, und was will sie konkret unternehmen, damit in diesen Regionen und in Deutschland überhaupt keine kinderpornographischen Inhalte mehr in das Internet eingestellt werden bzw. die Einstellung unterbunden und verfolgt wird?

Der 16. Landesverband der Union

Der 16. Landesverband der Union, die CSU, scheut sich in seinem politischen Abstiegkampf auch nicht vor der Bedienung rassistischer Vorurteile. Wahrscheinlich wird es ihm nichts mehr nützen. Die CSU wird trotzdem auf das Normalmaß eines CDU-Landesverbandes zurechtgeschrumpft. Das ist für einige schwer zu verkraften, und Ramsauer brüllt besonders laut, weil sein Stuhl gerade wackelt. Auf der Strecke bleibt die demokratische Kultur.

Die CSU will neben der Staatsangehörigkeit nun auch die Herkunft von Tatverdächtigen in der Kriminalstatistik erfassen. Ramsauers Begründung ist haarsträubend: Das Sinken der Ausländerkriminalität sei darauf zurückzuführen, dass Ausländer -aber eben nur- „formal Deutsche geworden sind“. Aber der Ausländer steckt ihnen seiner Ansicht nach wohl immer noch irgendwie in den Knochen oder besser im Blut. Das ist wirklich völkische Denke und der Versuch einer Ethnisierung sozialer Probleme.

Herr Ramsauer sollte seine Worte überdenken und sich dafür bei allen Neustaatsbürgern entschuldigen! Allerdings: Eines ist sicher richtig, bestimmte Delikte haben einen 100%-igen Ausländeranteil: Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz! Man kann sie als Deutscher einfach nicht begehen.

In der Sache verstoßen die CSU-Vorschläge gegen europäische und internationale Rechtsnormen, die eine Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft ausdrücklich verbieten. Und auch das Grundgesetz formuliert unmissverständlich: „Niemand darf wegen …, seiner Abstammung, seiner Rasse…, seiner Heimat und Herkunft … benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Und wie hat der CSU-Landesgruppenchef sich das eigentlich praktisch vorgestellt? Stünde bei mir dann „Tscheche“, weil mein Vater aus dem Sudetenland stammt, oder „Österreicher“, weil mein Großvater in der K.u.K.-Armee Offizier war?

Richtig ist: Eine vernünftige Integrationspolitik weiß um die Bedeutung von Bildungspolitik, Chancengleichheit und sozialen Verbesserungen für die Senkung der Kriminalitätsrate. Aber sie verkürzt Probleme der Kriminalität nicht auf Kriterien wie Rasse und ethnische Herkunft.

Die Weihnachtspost (I)

Die Weihnachtspost (I)

… zu lesen, gehört zu den Tätigkeiten dieser besinnlichen Zeit zum Jahreswechsel.
Dieses Jahr waren darunter viele Mails von konservativen Katholiken. Was bescherte mir diese besondere Zuwendung?

Ein weiteres Kapitel in der nicht enden wollenden Auseinandersetzung um Christentum, oder besser Religion, und Homosexualität:

Glaubensfreiheit und Homosexualität
– Kurz zum Hintergrund

Im Kern dieser Auseinandersetzung geht es um das Verständnis des Menschrechtes der Religionsfreiheit. Die Religions- und Glaubensfreiheit ist eines der zentralen Menschenrechte. Sie wird von vielen in ihrer Bedeutung unterschätzt und nur auf einzelne Aspekte reduziert.
Die Glaubensfreiheit schützt das Recht eines jeden, zu glauben, was man für wahr erkannt zu haben meint, jederzeit zum vermeintlich als richtig und wahr erkannten Bekenntnis zu wechseln, seinen Glauben mit anderen zu feiern, zu bekennen und auch dafür zu missionieren. Aber eben nicht nur:
Sie umfasst auch das Recht aller, die Glaubenswahrheiten anderer nicht glauben zu müssen und sich nicht nach den von anderen – auch wenn sie in der Mehrheit sind – für richtig und wahr erkannten Maximen im eigenen Leben richten zu müssen. Die negative Glaubensfreiheit.

Die negative Glaubensfreiheit ist essentiell für das Miteinander verschiedener Glaubensrichtungen überall auf der Welt. Nicht jede Religion ist irgendwo auf der Welt in der Mehrheit, jede ist aber zumindest irgendwo in der Minderheit. Dann sind ihre Anhänger essentiell darauf angewiesen, dass sie nicht glauben und leben müssen, wie die Religion der Mehrheit es vorschreibt. Von dem Respekt dieses Prinzips hängt die Freiheit der Muslime, Juden, Buddhisten und Hindus bei uns in Europa ab, der Respekt dieses Prinzips garantiert den Christen, Muslimen und Bahá’í in Israel die Freiheit ihrer Religion, und der Respekt dieses Prinzips ist Voraussetzung für das Ende der Christenverfolgung beispielsweise in Indien und einer Reihe mehrheitlich islamischer Staaten.

Nimmt man die negative Glaubensfreiheit ernst, muss es der Politik und Rechtssprechung egal sein, was Religionen, sei es die katholische Kirche oder auch der Islam, von der Homosexualität halten. Lesben, Schwule und Transsexuelle müssen sich nicht nach deren religiösen Lehren richten. Sie müssen sich aller Grundrechte unserer Verfassung und der verbrieften Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung, der Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner zu schließen oder ungehindert von rechtlichen Einschränkungen eine Familie zu gründen – erfreuen können, unabhängig vom Einspruch bestimmter Religionsführer. Glaubensüberzeugungen dürfen nicht die Freiheitsrechte von Menschen, die sich nicht nach ihnen richten wollen oder können, beschränken. Wäre es anders, wäre das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit verletzt.

Dennoch hat die katholische Kirche nicht nur in ihrer Geschichte die Menschenrechte der Homosexuellen immer wieder mit den Füßen getreten. Sie bekämpfte erbittert jeden Schritt, bei der Beseitigung der Strafbarkeit der Homosexualität, bei der Angleichung der Schutzaltersgrenzen von Homo- und Heterosexualität, beim Schutz vor Diskriminierungen oder bei der rechtlichen Anerkennung und Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.

Zuletzt im Dezember: Frankreich legte der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit Unterstützung von 65 anderen UN-Mitgliedern eine Initiative für die Menschenrechte von Homosexuellen und Transsexuellen vor. In dem Dokument wurde die Strafbarkeit der Homosexualität, Gewalt gegen und Diskriminierung von Homosexuellen und Transsexuellen verurteilt – alles eigentlich menschenrechtliche Selbstverständlichkeiten für Demokratien und Rechtsstaaten –nicht so für den Vatikan! Er bekämpfte den Vorstoß in einer unheiligen Allianz mit den Mitgliedern der Organisation der islamischen Staaten.

Kein Grund zum Wundern und kein Einzelfall: Der römische Nuntius in Moskau, der Botschafter des Papstes bei der Russischen Föderation, hatte dem Moskauer Bürgermeister gratuliert, als dieser mit seinen Demonstrationsverboten das Versammlungsrecht der Homosexuellen mit Füßen getreten hat.
Mit diesen Übergriffen der Kirche auf die Maximen staatlicher Politik verletzt die Kirche nicht nur die Menschenrechte der Homosexuellen, sie stellt auch die Grundlagen der Religionsfreiheit in Frage, die sie sonst für ihre verfolgten Glaubensbrüdern und –schwestern zu recht reklamiert.

Die katholische Sexuallehre:
von Thomas von Aquins Naturrechtslehre zu Ratzingers „Ökologie des Menschen“

Die Katholische Kirche hat in ihrer Sexuallehre von jeher alle Sexualität verdammt, die nicht auf Fortpflanzung ausgerichtet war oder gar außerhalb der Ehe stattfand.
Wikipedia fasst gar nicht untreffend diese Lehre zusammen, die 1975 in dem Lehrschreiben persona humana formuliert wurde: „Homosexualität stehe im Widerspruch zur Funktion der Sexualität in der natürlichen Ordnung, wie sie die Kirche seit Thomas von Aquin in der Naturrechtslehre lehre. Konstitutiv gehöre zur natürlichen Ordnung die Komplimentarität der Geschlechter. Die Geschlechtslust sei dann ungeordnet, „wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird.“ Danach finde die Sexualität ihren Sinn und ihre Würde nur in der Ehe und nur dann, wenn sie auf Fortpflanzung ausgerichtet ist.“ Deshalb hat eine Integration der Homosexuellen in der katholischen Kirche solange keine echte Chance, solange diese nicht eine ethische Neubegründung ihrer Sexuallehre wagt.

Kurz vor Weihnachten wärmt der Heilige Vater in Rom diese ollen Kamellen auf und sorgt mit einer neuen Tirade für Aufmerksamkeit: „Papst: «Schwule vernichten Gottes Werk»“, übertitelten die Medien die u.a. von reuters weltweit verbreiteten Meldungen über die Weihnachtsansprache des Papstes vor der römischen Kurie. (http://www.bazonline.ch/ausland/europa/Papst-Schwule-vernichten-Gottes-Werk/story/12892989). Darin verteidigt er die katholische Sexuallehre erneut und stellt sie gegen Emanzipation und in Konfrontation zu einem neuen ideologischen Feindbild Roms, dem Begriff „gender“. Benedikt sagt darin: „Die tropischen Wälder bedürfen unseres Schutzes, aber nicht weniger bedarf der Mensch als Geschöpf dieses Schutzes, als Geschöpf, dem eine Botschaft eingeschrieben ist, die keinen Widerspruch zu unserer Freiheit bedeutet, sondern deren Bedingung. Große Theologen der Scholastik haben die Ehe, d.h. die lebenslange Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, als Sakrament der Schöpfung bezeichnet, …“

„Die Zeichen stehen auf Konfrontation“, interpretierten nicht nur italienische Homosexuellenverbände die Intervention des Papstes. Auch ich kritisierte die Rede, weil sie den Hass auf Homosexuelle nährt. Die vom Vatikan verbreitete schriftliche Version der Rede enthält keinen direkten Bezug zu Lesben und Schwulen. Dennoch bleibt die Botschaft deutlich. (http://www.zenit.org/article-16725?l=german).

Der Hinweis auf die Enzyklika „humanae vitae“ in der Rede unterstreicht auch den Anspruch des Heiligen Stuhls, solche Überlegungen politisch durchzusetzen. Zur Erinnerung: darin kann man als „Appell an die staatlichen Behörde:“ lesen: „…verhindert unter allen Umständen, daß durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen.“
Nichts anderes meint der Papst, wenn er etwas verklausuliert in seiner Weihnachtsansprache sagt: Es „kann und darf sich die Kirche nicht darauf beschränken, ihren Gläubigen nur die Heilsbotschaft zu vermitteln. Sie … muss … nicht nur Erde, Wasser und Luft als Geschenke der Schöpfung verteidigen, die allen gehören. Sie muss auch den Menschen vor der Zerstörung seiner selbst bewahren. Es ist notwendig, dass es etwas gibt wie eine recht verstandene Ökologie des Menschen. Es ist keine überholte Metaphysik, wenn die Kirche über die Natur des Menschen als Mann und Frau spricht und verlangt, dass diese Schöpfungsordnung respektiert wird.“ Zu deutsch: Es ist der Anspruch der Kirche auf Gestaltung der Gesellschaftspolitik: mit dem Ziel das Leben aller an der römisch-katholischen Lehre auszurichten, und sich nicht mit der Verkündung der Heilsbotschaft zu bescheiden. Wie das praktisch aussieht illustrierte der Heilige Stuhl in Spanien (http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,598582,00.html).

Meine katholischen Brieffreunde

Die Reaktionen meiner katholischen Mailschreiber auf meine Kritik waren geteilt. Die einen meinten, der Papst habe nichts gegen die Homosexuellen gesagt. Die übergroße Mehrheit der Papisten unterstützt ausdrücklich die homophoben Lehren von Benedikt XVI. („Ich bin sehr froh, Herr Beck, dass der Papst diese klaren Worte in einer Welt der Beliebigkeit gegen Gender Mainstreaming und Homosexualität gefunden hat.“) und unterstreicht ihre ausgezeichnete christliche Grundhaltung unter Hinzusetzung von Verbalinjurien wie „Analerotiker“.
Einige meinen die Liberalität des Papstes gegenüber iranischen Mullahs hervorheben zu müssen: „Solange ich im Internet keinerlei Proteste Ihrerseits über Homosexualität in islamischen Staaten wie z.B. die Aussagen* des iranischen Ministers Mohsen Yahyavi (die nicht nur darüber reden, sondern Todesstrafen gegen Homosexuelle vollstrecken) finde, solange erscheint mir ihr Protest gegen den Papst geheuchelt.“ oder äußern direkt den Wunsch, man werde Opfer von antihomosexueller Gewalt („„fahren Sie doch wieder mal nach Moskau und lassen Sie sich einen Nasenstüber verpassen.“
Wer wollte bezweifeln, dass die Rede des Papstes zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt hat?

Es ist höchste Zeit für eine kritische Auseinandersetzung von Menschenrechtsverteidigern und Demokraten mit der katholischen Kirche über das Prinzip der Glaubensfreiheit und seine Beziehung zu den Rechten der Lesben und Schwulen.

Wenn man weiß, wovon man redet, ist manches etwas komplizierter

Wenn man weiß, wovon man redet, ist manches etwas komplizierter

Herr Westerwelle will Staaten, die Homosexuelle hinrichten oder Frauen benachteiligen, die Entwicklungshilfe streichen. Mit Initiativen für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen ist seine Fraktion in dieser Wahlperiode bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Aber aller Anfang ist anscheinend auch schwer.

Soweit der FDP-Vorsitzende meint, deutsche Außen- und Entwicklungspolitik solle sich stärker an den Menschenrechten ausrichten – übrigens auch die deutsche Außenhandelspolitik – ist ihm zuzustimmen.

Dann wird es aber schon schwierig:

Homosexuelle wegsperren, aber nicht umbringen, soll doch wohl auch nicht hinnehmbar sein, oder? Und wie weit darf ein Land bei der Frauendiskriminierung gehen? So weit wie Deutschland, wo Frauen durchschnittlich immer noch 23% weniger Lohn als Männer bekommen?

Und was will er alles streichen? Auch die Hilfe über Hilfswerke, die Gesundheitsversorgung auf die Beine stellen oder Bäuerinnen und Bauern bei der Entwicklung landwirtschaftlicher Strukturen unterstützen, die die eigene Bevölkerung ernähren können?

Deutschland und Europa geben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch zunehmend Budgethilfe an andere Staaten. Und hier kann man in der Tat ansetzen: Wir wollen „eine noch stärkere Verankerung von menschenrechtlichen Anforderungen in der Entwicklungspolitik. Verbindlich vereinbarte Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage müssen zur Bedingung für finanzielle Zusagen, insbesondere Budgethilfen, gemacht werden.“ So heißt es im Beschluss der Grünen Fraktion vom 02.12.2008.

Zielmarke und Maßstab können dabei nur die internationalen Menschenrechtspakte sein. Der Zivilpakt verbietet die Verhängung der Todesstrafe bei Delikten, die nicht allgemein als schwerste Verbrechen gelten, untersagt nach der Genfer Judikatur auch strafrechtliche Verbote einvernehmlicher homosexueller Handlungen und wendet sich gegen jede Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes.

Vielleicht wollte er ja so etwas in der Richtung sagen.

Aber vor allem: Da wollte wohl mal jemand ganz doll auf die Pauke hauen, weil er sonst manchmal den Einsatz verpasst hat. Ich habe zumindest nicht vergessen, dass Guido Westerwelle gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz von Rot-Grün polemisiert und gestimmt hat. Und auch die Notarlösung, die in Bayern gerade von Frau Leutheusser-Schnarrenberger abgeschwächt werden soll, ist eine Erfindung der FDP aus jenen Tagen.

Die Sprache dieses Blogs ist Deutsch

Die Sprache dieses Blogs ist Deutsch

„Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“, das klingt schon holprig und ist schlechtes Deutsch. Was soll der Satz eigentlich bedeuten? Was will die CDU uns, dem deutschen Volk, damit sagen? Dass Sorbisch keine Sprache ist? Dass die Bundesrepublik Selbstgespräche nur auf Deutsch führt?

Dass Deutsch die Amts- und Gerichtssprache ist? Das steht aber schon im Bundesgesetzblatt. Dazu braucht es keine großartige Verfassungsreform.

Oder sollen in Zukunft noch weitere Selbstverständlichkeiten in die Verfassung? „Deutschland liegt in Europa“ wäre auch ein schöner Satz und er ist nicht ganz falsch.

Die ganze Debatte ist großer Quatsch. Als ob wir keine anderen Sorgen hätten. Deutschtümelnde Wahlkampffolklore für die geschundene CDU-Parteiseele.

In der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses…

In der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses werde ich alle Mühe haben, an mich zu halten…

Man stelle sich mal vor: Der 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht bevor – und die Union macht Vertriebenenpolitik.

Selbst wenn man sich nicht sonderlich für Menschenrechte interessiert, fallen einem bestimmt auf Anhieb aktuelle Beispiele in der Welt ein, wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wo Menschen unterdrückt, gefoltert, oder getötet werden. Die Tagesordnung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist jedenfalls immer vollgepackt mit akuten und aktuellen Menschenrechtsverletzungen. Die Zeit reicht nur selten, die einzelnen Themen auch angemessen zu diskutieren. Umso unverständlicher ist, was sich die CDU in dieser Woche – in der wir den 60. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begehen – geleistet hat.

Denn die CDU – namentlich die CDU-Obfrau im Ausschuss, Frau Steinbach – hat in dieser Woche nichts besseres zu tun gehabt, als für den ersten Tagesordnungspunkt das Thema „Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Stiftung Deutsches Historisches Museum“ aufzusetzen, in dem es um die Vertreibung der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg geht.

In der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses werde ich alle Mühe haben, an mich zu halten. Ich werde beantragen diesen Tagesordnungspunkt zu ersetzen, um stattdessen von der Bundesregierung etwas zu der Situation der christlichen Flüchtlinge aus dem Irak zu erfahren. Ein Thema was der CDU eigentlich auch am Herzen liegen müsste. Der Antrag wird vermutlich abgelehnt werden, denn die SPD wird auch hier aus falscher Koalitionsräson wieder zu feige sein, diesen unglaublichen Tagesordnungspunkt zu kippen. Aber wir wollen Frau Steinbach dies nicht durchgehen lassen.

Der Ausschuss für Menschenrechte wird von Frau Steinbach für ihre Klientelpolitik missbraucht. Auch wenn den Vertriebenen nach dem 2. Weltkrieg viel Unrecht widerfahren ist: Für historische Aufarbeitung sind andere Ausschüsse zuständig. Wenn die CDU tatsächlich meint, die Thematik der Vertreibung der Deutschen sei der aktuellste Tagesordnungspunkt, um in der Woche des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Sitzung des Menschenrechtsausschusses zu eröffnen, dann offenbart dies ein sehr seltsames Verständnis der Menschenrechte und zeigt, dass auch nach 60 Jahren der Inhalt und der Geist der Erklärung noch nicht in allen Köpfen angekommen ist.

wer twitter hat, braucht keine werbeagentur mehr ;-))

Mein Webangebot will ich um einen Blog erweitern. Aber nicht ohne mir Tips und Ratschläge von der Online-Community zu holen. Schließlich will ich ja auch mit Euch über den Blog kommunizieren.

Bei Twitter und Facebook habe ich meine FreundInnen und Follower (ja, Julia twitter ist noch ungegendert!) um Vorschläge für den Blognamen gebeten. [1]

Ich bin wirklich begeistert über die vielen originellen Ideen, die ich mit Euch teilen will. Bevor ich mich entscheide, was gefällt Euch warum am besten? Ich will das hier nicht abstimmen, aber Eure Argumente werden bei meiner Entscheidung eine große Rolle spielen.

Nun die Blog-Namen die mich per mail und im internet erreicht haben, nicht alles davon war ernst gemeint:

Eher sachlich klingende Namen:
– Becks Blog
– Becklog
– VB-blog.de
– GreenBeckblog
– beck-blog
– Beck-man (denkt man zu schnell an Reinhold)
– Beck’s (minimalistischer Anglizismus)
– Beck-loppt
– Grünblogger (könnt jeder sein, oder?)
– Becks Bestes (ob ich das im Netz gebe?)
– Der Grüne Beck (gab es da noch einen anderen?)
– Beck bloggt grün
– Grüner Genosse (wie soll ich denn das verstehen?)
– Beck in Black
– Get Beck (Beatles)

Eher unbescheiden:
– Volker-der-Gerechte-Blog
– Volker hört die Signale! (damit habe ich schon mal eine Bewerbungsrede eingeleitet. ;-))
– alle gewalt geht von volker aus (wäre dann aber eher unpassend, oder? – meint selbst der Vorschlagende)
– Volkerverständigung
– sehr Beck-annt

Eher (selbst)ironisch:
– BECKerblume online
– Beckmesser
– Online-Beckerei
– BECKomms (vielleicht etwas unverdaulich?)

Originelles:
– Voll Becks
– FeedBeck (sehr witzig, aber etwas abhängig von der Response)
– Beckstage (das Web als online-Bühne und ein wenig Einblick in die Welt hinter der Bühne)
– Beck to the Future (wäre beinahe schon mal mein Plakatslogan geworden)
– Beckstreet’s back
– Beck-gammon
– The Beck’s Experience (mal sehen, ob es ein Problem gibt… Da es eine ironische Verfremdung ist, müsste es eigentlich gehen)
– Beck to the roots (die radikale Variante)
– Beck-up
– BrokeBeckMountain (aber schnell verrätselt, weil Kontext nicht vielen präsent)
– Beck-Stein (definitiv vorbei)
– Bring it all Beck to me (s Club 7)
– Beck-ause of you (c. Aguilera)

Szenisch:
Trackbeck

Meine Favorites:
– The Beck’s Experience
– FeedBeck
– Beckstage
– Beck to the roots
– Trackbeck

Wir wollen den blog auf volkerbeck.de als subdomain oder Unterseite anbieten.

Zum Charakter des Blogs: Ich werde nicht mein Privatleben thematisieren, aber durchaus manche persönliche Sicht auf Politik und Alltag anbieten, jenseits der Pressemitteilung, und eher Lust und Laune denn einer Agenda folgend.

Zu Beginn wollen wir, mein Büro und ich, die Kommentare ohne Freischaltungsbremse ermöglichen. Ob das geht, hängt von den Kommentaren ab. Persönliche Diffamierungen und andere inakzeptable Dinge werden wir einfach herauslöschen; und nicht erst, wenn die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist. Wenn das überhand nimmt, müssen wir unsere policy überdenken.

Nun bin ich schon mal gespannt auf Euer Feedback… Das ist sozusagen das Blog-Vorspiel.

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[1] Aus technischen Gründen konnten noch nicht alle Mails ausgewertet werden. Mag sein, dass noch etwas fehlt.