Archiv für den Autor: Volker Beck

Steht die römische Sexuallehre vor einer kopernikanischen Wende?

Foto:  danny.hammontree (CC BY-NC-ND 2.0)

Foto: danny.hammontree (CC BY-NC-ND 2.0)

Auch wenn deutsche Agenturen titelten (KNA = Katholische Nachrichtenagentur):  „Papst nimmt Schwule in Schutz“ oder (dpa) „Papst Franziskus will offeneren Umgang mit Homosexuellen“, ist weniger passiert als die Schlagzeilen glauben machen. Was Papst Franziskus zum Thema „Homosexualität“ sagte, war alles andere als revolutionär. Das meiste davon findet sich im KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN KIRCHE. Dennoch macht es Hoffnung und es lohnt sich genau hinzuschauen. Zumindest einen doppelten Irrsinn seines Vorgängers scheint er  zu den Akten nehmen zu wollen.

Dass Franziskus mit der gleichen Banalitäten wie Aussagen aus dem Katechismus Schlagzeilen macht, zeigt zweierlei:

  1. Das Pontifikat Benedikts und der  vorherige Einfluss Kardinal Ratzingers als Vorsitzender des Heiligen Officiums  auf das römische Lehramt war eine dunkle Zeit für die Kirche.
  2. Die Hoffnung in der Welt und in der römischen Weltkirche ist enorm, die katholische Kirche möge von Ihrer Aquinischen Sexuallehre lassen und sich den Menschen und ihrem Leben zuwenden. Weiterlesen

FAQ zum Wahlrecht: Die Zweitstimme entscheidet

Foto: Awaya Legends (Creative Commons BY-SA 2.0)

Foto: Awaya Legends (Creative Commons BY-SA 2.0)

Über Twitter und per Email erreichen mein Büro und mich regelmäßig nachfragen zum Wahlrecht. Hier der Versuch, auf häufig gestellte Fragen zufriedenstellende Antworten zu liefern

Das neue Wahlrecht bringt das Verhältniswahlrecht klarer zum Tragen als das bisherige Wahlrecht. Wer starke Grüne im Bundestag will, muss deshalb mit Zweitstimme GRÜN wählen! Aber nun zu den Hintergründen und was bewirkt das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme.

Warum wurde das Wahlrecht 2008 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt? Weiterlesen

Noch keine Gleichstellung

HRC-red-logoAuch nach der gestrigen Abstimmung über das Ehegattensplitting bleiben Schwule und Lesben in diesem Land BürgerInnen zweiter Klasse. Neben der Adoption bleibt vieles innerhalb des Steuerrechts ungeregelt. Die Rückwirkung beschränkt sich weiter auf die Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Neben der Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehlen noch Änderungen in folgenden Gesetzen:

Keine Gleichstellung im Wohnungsbau-Prämiengesetz: Weiterhin werden nur Ehepaare bis zu einem Einkommen von 51200 Euro auf eine Wohnungsbau-Prämie sparen können. Lebenspartnerschaften können sich hingegen weiter nicht zusammen veranlagen lassen, weshalb ihre Einkommensgrenze bei 25600 Euro bleibt.

Keine Gleichstellung im Bundeskindergeldgesetz: Somit werden Kinder weiterhin nicht als die Kinder des Lebenspartners definiert; d.h. nach dem geänderten EStG bekommen Lebenspartner den Kinderfreibetrag nicht, aber das Kindergeld. LebenspartnerInnen wird nach der Gleichstellung im Einkommensteuergesetz für die Kinder ihres Partners/ihrer Partnerin der Kinderfreibetrag gewährt. Im Falle des Kindergeldes bleiben sie hingegen unberücksichtigt.

Keine Gleichstellung im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes: Bei der Riester-Rente können im Todesfall nur Ehegatte und Kinder als Hinterbliebene versorgt werden.

Keine Gleichstellung in der Abgabenordnung: LebenspartenerInnen werden nicht als Angehörigen im Sinne § 15 definiert, was wichtig ist bei Vorschriften, die entweder den Angehörigen Sonderrechte verleihen, z.B. Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht oder ihnen bestimmte Tätigkeiten verbieten, z.B. Tätigkeit für eine Finanzbehörde in einem Verwaltungsverfahre.

Pro will den CSD hijacken

no go für nazis!

no go für nazis!

„Pro Köln“ ist eine rechtsextreme Partei. Sie schießt gegen Minderheiten, gegen Muslime, gegen Sinti und Roma und auch gegen Schwule und Lesben. Für sich selbst fordert die Partei dagegen maximale Toleranz ein. So stilisieren sich ihre Vertreter gern selbst als verfolgte Minderheit. Das ist auch das eigentliche Ziel des aktuellen Mediencoups: In ihrer Begründung schreibt Judith Wolters, die Fraktionsvorsitzende der Partei im Kölner Stadtrat, nämlich keineswegs, dass sie sich nun für schwule und lesbische Themen und Gleichberechtigung einsetzen würde. Vielmehr geht es darum, dass sie als „politische Minderheit“ und „unbequeme Oppositionspartei“ auch gehört werden müsse.
„Es muss in Köln Platz sein für alle friedlichen und rechtschaffenen Bürger, auch wenn sie z.B. einer sexuellen oder politischen Minderheit angehören.“ sagt Wolter. Damit ist klar: Ziel der Aktion ist Aufmerksamtkeit für die Kleinstpartei. Und das ist besonders perfide, man will den CSD umfunktionieren zu einer Veranstaltung der Toleranz gegenüber PROs Positionen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Weiterlesen

Erklärung zu Abstimmung über ein NPD-Verbotsverfahren

Hier finden Sie unsere Erklärung nach §31 GO zur Abstimmung von Tagesordnungspunkt 5 – NPD-Verbotsverfahren, am 25.04.2013.

„Die NPD ist eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei, die auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Zu diesen Mitteln kann auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG gehören. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Genau diese Gefahr sehen wir in der heutigen Abstimmung über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren, dem keine ordentliche Beratung in den Ausschüssen vorrausging.

Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages sind derzeit unklar und werden nicht besser, indem der Bundestag – obwohl keine Mehrheit dafür besteht – über ein NPD-Verbotsverfahren abstimmt. Ob die V-Mann-Problematik behoben ist, an der das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte, ist nach wie vor fraglich. Dies entzieht sich der Kenntnis des Bundestages, da er nicht über das hierzu notwendige Wissen verfügt. Zudem bestehen Zweifel, ob die inhaltlichen Anforderungen an ein Verbot erfüllt sind. Weil das Bundesverfassungsgericht die neuere Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen hat, sind die Anforderungen höher, als sie es bei den bislang einzigen erfolgreichen Verbotsverfahren in den 1950er Jahren waren. Die Materialsammlung von Bund und Ländern ist auf diese neuen Anforderungen nicht ausgelegt. Sie richtet sich nach Angaben des Bundesinnenministers an der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der KPD aus. Ob die vorgelegten Materialen daher ausreichen, um ein Verbot inhaltlich zu begründen, ist fraglich.

Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir keinen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist. Aufgrund des von SPD und Linksfraktion gewählten Verfahrens enthalten wir uns. Zudem halten wir ein Verbotsverfahren für kein Allheilmittel im Kampf gegen Rechtsextremismus und setzen deshalb auf eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den alltäglichen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.“

Volker Beck, Renate Künast, Konstantin von Notz,  Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, Tabea Rößner, Lisa Paus, Marieluise Beck, Biggi Bender,

Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes!

Zeit Christ und Welt

Die Zeit – Christ & Welt, 18. April 2013

Am 18. April 2013 erschien bei „Christ und Welt“, eine Beilage der ZEIT, ein Artikel von mir zur Reform des Kirchenarbeitsrechts. Ein zeitgemäßes Verfassungsverständnis muss durch eine Neujustierung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dafür will ich in einem Dialog mit den Kirchen streiten. Der Artikel ist Teil eines „Pro und Kontras“.  Mein „Gegenpart“, Pascal Kober von der FDP, sagt in seinem Artikel in langen Worten eigentlich nur: „Alles soll so bleiben, wie es ist!“

Hier mein ganzer, ungekürzter Artikel:

Wir brauchen eine Neubestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes

Das kirchliche Arbeitsrecht passt, so wie es praktiziert wird, nicht mehr in unsere Zeit. Seine Akzeptanz schwindet. Besonders prominent wurde ein Fall einer Kindergärtnerin  aus Königswinter: der beliebten und erfolgreichen Leiterin einer katholischen Einrichtung wurde gekündigt, weil die geschiedene Frau neu geheiratet hat. Die Eltern der Kinder organisierten sich und setzen durch, dass die katholische Kirche nun nicht mehr Trägerin des Kindergartens ist. Bei diesem Fall wurde besonders deutlich, welche Folgen die Sonderregelung des kirchlichen Arbeitsrechts mit sich bringen: hartherzige Entscheidungen und Rechtsunsicherheit für die Angestellten. Weiterlesen

FAQ zum Twitterkönig*

Volker Beck twitter im Bundestag

Volker Beck twittert im Bundestag (Foto: Kohlmeier)

Regelmäßig erreichen mein Büro die gleichen Fragen. Warum twittern Sie? Sind Sie selbst bei Facebook oder beispielsweise auch: Welche Chancen und Gefahren haben neue Medien. Auf die gängigen Fragen Finden Sie hier die Antworten.
[*Der Titel des Twitter-König wurde von heise.de verliehen]

Welche Web-2.0-Kanäle nutzen Sie? Und seit wann?

2005 bot ich als erster Politiker eine regelmäßige online-Sprechstunde bei GayRomeo an. Seit 2008 nutze ich vor allem Facebook und Twitter. Seit 2010 nutze ich – oder in diesem Fall besser gesagt mein Team – auch Youtube . Außerdem betreibe ich mein eigenes Blog: BECKSTAGE. FlickR habe ich 2010 mal ausprobiert, aber nicht durchgehalten. Instagram habe ich noch nicht ausprobiert.

Twittern sie selbst? Weiterlesen

Für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag der Stimmkarte für Ja

Volker Beck bei der Abstimmung im Bundestag mi Stimmkarte (Foto: Kohlmeier)

Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung mehrheitlich (MdB: 580 | Ja: 434 | Nein: 100 | Enthaltung: 46) für die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen gestimmt. Um mein Abstimmungsverhalten zu begründen, möchte ich auf die Erklärung nach §31 GO verweisen, die ich gemeinsam mit Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Cornelia Behm, Josef Winkler, Tom Koenigs, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott, Lisa Paus  abgegeben habe. Weiterlesen

#candystorm für Claudia – sweeter than candy

Foto: .curt via Flickr / Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Foto: .curt via Flickr / Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Die Medien sind irritiert. Im Internet haben Grüne und ihre SympathisantInnen über Nacht die Stimmung gedreht.

Claudia hat eine Abstimmung verloren. Die Partei hat unter Gesichtspunkten der Ausgewogenheit ein Duo für die Bundestagswahl gewählt, bei dem sie nicht dabei ist. Und das, obwohl sie die Entscheidung erzwungen hat. Jetzt hat sie verloren. Und nach den Gesetzen der Medien muss sie jetzt in Grund und Boden geschrieben werden. Weiterlesen

Eine echte Transparenzinitiative muss über Nebeneinkünfte hinausgehen

Am 9. Oktober habe ich die Parlamentarischen Geschäftsführer der anderen Fraktionen im Bundestag aufgefordert, endlich einen ehrlichen und ernst gemeinten Schritt zu unternehmen, um für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten, bei der Parteifinanzierung und bei Lobbyismus zu sorgen.
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