Pipio ergo sum.

[Der Beitrag ist modifiziert am 31.10.2011 unter dem Titel „Netzanschluss ist Menschenrecht“ im Feuilleton der FAZ erschienen]

Mit dem Internetzeitalter wächst Paul Valérys Satz „man muß sich darauf gefaßt machen, daß so große Neuerungen die gesamte Technik der Künste verändern, dadurch die Invention selbst beeinflussen und schließlich vielleicht dazu gelangen werden, den Begriff der Kunst selbst auf die zauberhafteste Art zu verändern“ erst zu seiner Größe heran. Walter Benjamin stellt dieses Zitat seinem wegweisenden Werk „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ voran. Benjamins These ist, die Kunst und ihre Rezeption seien besonders durch die Entwicklung von Photographie und Film, also der Möglichkeit der massenhaften Reproduktion und der veränderten Abbildung der Wirklichkeit und damit einer veränderten kollektiven Wahrnehmung, selbst einem Wandel unterworfen. Die Neuerungen haben heute nicht nur die gesamte Technik der Künste verändert, sondern die Welt in ihrer Gänze. Diktaturen stürzen in sich zusammen, weil die Menschen dank Google, Facebook und Twitter plötzlich von Werten wie Demokratie und Menschenrechten erfahren und sich im Netz organisieren. Nahezu unbegrenzt ist der Zugang zu nützlichen oder vielen irrelevanten Informationen. Suchmaschinenfirmen, die uns helfen dieser Informationsflut Herr zu werden, entwickeln sich zu den politisch und wirtschaftlich mächtigsten Unternehmen der Welt. Der Zugang zu Kunst und Kultur entkoppelt sich zunehmend vom Einkommen, auch wenn dies zum Teil sehr zum Leidwesen der Kulturschaffenden geschieht. Ob man Mitglied einer Minderheit oder Anhänger selbst des absurdesten Fetisches oder Hobbies ist: In dieser Welt finden wir unseres Gleichen. Wir zahlen reales Geld für virtuelle Streitäxte im Rollenspiel World of Warcraft und können im Gegenzug unsere Twitter-Accounts für viel Geld verkaufen (Laut tweetvalue.com ist beispielsweise mein Twitter-Account @Volker_Beck 2.710 Dollar wert und der von @LadyGaga 127.458 Dollar).Und wer am Abend in der Kneipe neunmalklug daher kommt, kann sich des Widerspruchs der Wikipedianerinnen und Wikipedianer am Nebentisch gewiss sein. Die Welt hat sich nicht nur im Informationsfluss verändert. Die Welt ist auch näher zusammen gewachsen. Über Soziale Netzwerke sind wir heute live dabei, wenn unsere Freunde in den USA heiraten, wenn im Nahen Osten ein Terroranschlag geschieht, wer in der nächsten Saison in der Kreisliga spielen wird und was gerade Justin Bieber so treibt.

Die top-down Kommunikation hat ausgedient
Ich twittere, also bin ich – pipio ergo sum. Informationen rauschen in Höchstgeschwindigkeit durch unsere Timeline. Manche Historiker werden in 2.000 Jahren an dem Wust von Belanglosigkeit verzweifeln, andere sich vielleicht aber auch freuen, dass so massenhaft nicht-offizielle Quellen zur Mentalitätsgeschichte überliefert sind. Wer Twitter liest, weiß nicht zwingend mehr, aber vieles früher. Der politische Schlagabtausch wird durch Tweets schneller und kompakter. Politiker lernen plötzlich, sich in 140 Zeichen kurz zu fassen. Selbstverständlich hat hier auch Twitter in der Kommunikation seine Grenzen. Differenzierte Debatten leiden zuweilen unter Oberflächlichkeit und populistischer Vereinfachung. Doch die top-down Kommunikation hat ausgedient. Man muss sich darauf einlassen: Für Menschen, die am öffentlichen Leben und seinen Debatten teilhaben, führt heute kein Weg an sozialen Netzwerken vorbei. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern nur noch wie. Eigentlich muss man den Menschen nur einen Internetanschluss geben. Von da an gehen sie ihren Weg im World Wide Web allein. Die Einzigen, so entsteht gerne der Eindruck, die keine Ahnung davon haben, wie das Internet funktioniert, was dort passiert und wie man mögliche Gefahren und Probleme zu bewerten und bewältigen hat, ist Vater Staat und die Konservativen. Manchmal meint man, die Bundestagskollegen vom Kaliber Uhl und 3-Strikes-Kauder würden das Internet am liebsten noch einmal fürs Archiv ausdrucken und dann abschalten.

Das „Computer-Grundrecht“
Das Internet muss deshalb oft als der „böse Fremde“ herhalten. Hier tauschen Terrorgruppen ihre Bombenbaupläne aus und Betrügerinnen und Betrüger füllen ihre Taschen mit unserem Geld. Sex gibt es an jeder Ecke und in der Anonymität können wir wüst unseren Nächsten beschimpfen. Wenn man möchte, kann man das Internet auch aus dieser Perspektive sehen. Damit tut man ihm aber erstens unrecht und zweitens verstellt man damit den Blick auf seine Chancen. Wie bereits mein Twitterkollege @PeterAltmaier kürzlich im Feuilleton der FAZ schrieb, vollzieht sich im Netz erstmals die politische Freiheit und Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger in Permanenz. Gewiss, wie Pawel Mayer in der FAZ richtiger Weise  antwortete, macht ein twitternder Altmaier macht noch keinen netzpolitischen Frühling bei den Konservativen. Trotzdem würde ich ihn für diese Erkenntnis bei Twitter faven oder bei Facebook liken, denkt er doch deutlich weiter als seine internetphoben Kollegen. Aber was heißt das: Freiheit und Gleichheit, wenn wir auch Sicherheitsbedürfnisse und den Schutz von Opfern von Straftaten im gleichen Maße mitdenken müssen? 2008 hatte deshalb das Bundesverfassungsgericht im Streit um das Ausspähen von Computern durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ein »Computer-Grundrecht« eingeführt. Zwar lässt Karlsruhe damit das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. Allerdings müssen die Online-Fahnder hohe Hürden nehmen. Hürden, die man mit dem nun entdeckten Staatstrojaner – ohne überhaupt zum Sprung anzusetzen – umrannte. Dieses neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gilt zwar nicht schrankenlos, aber für Grundrechtseingriffe muss eine konkrete Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliegen. Ein Richter muss zudem die Durchsuchung anordnen. Und intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat als Respektsinstanz bei den Unionshardlinern offenbar ausgedient. Dabei müsste sich allen voran die Law & Order Truppe an Entscheidungen des höchsten Gerichts halten. Die Uhls, Herrmanns und Friedrichs dieser Republik müssten daher zu einer Überwachungssoftware, die nicht im eng gesteckten Rahmen des Bundesverfassungsgerichts arbeitet, entschieden Nein sagen. Stattdessen wurde aber klarer Rechtsbruch von jenen begangen, die eigentlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen sollen. Der Chaos Computer Club hat sich hier als effizienter Wächter der Grundrechte von Menschen im Internet bewiesen. Doch eigentlich braucht es eine offzielle, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ähnliche, unabhängige Stelle, die den Staat dabei überwacht, wenn er in das digitale Leben seiner Bürger eindringt. Denn der demokratische Rechtsstaat delegitimiert sich mit solch krimineller Energie selbst.

Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden
Wenn man Telefonüberwachung bei konkretem Verdacht von schweren Straftaten oder in einer besonderen Gefahrensituation, wie einem geplanten Terroranschlag, zulässt, wäre es widersprüchlich, Telefonate, die via VoIP (Voice-over-IP) geführt werden, generell auszunehmen. Bei einem Trojaner handelt es sich allerdings um einen besonderen Grundrechtseingriff. Auch für Telefonüberwachung gilt: Es muss immer das mildeste Mittel eingesetzt werden. Bei Skype, der wohl gängistens VoIP-Kommunikationsform, ist der Trojaner heute offenbar technisch verzichtbar. Damit ist er unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht erlaubt. Ob es sich bei der Bildtelefonie durch die Bildübertragung nicht um eine besonders intime und damit besonders schützenswerte Kommunikation handelt, müssen wir diskutieren. Neben dem Abhören der Kommunikation kommt zusätzlich der grundrechtsrelevante Eingriff in die Integrität des Comuputers hinzu. Und vor allem darf der Staat seine Bürgerinnen und Bürger nicht unter Generalverdacht stellen und die Informationen über das Kommunikationsverhalten auf Vorrat speichern, um im Zweifel gegen jeden etwas in der Hand zu haben.

Das Internet: ein randalierender Mob mit schwarzer Motorradmaske?
Im Netz suchen aber nicht nur die Kriminellen mit ihren „ausgetüftelten“ Computern ihre Anonymität, wie es der internetphobe Abgeordnete Uhl erst diese Woche im Bundestag beklagte. Es ist nachvollziehbar, wenn Menschen nicht mit Foto, Klarnamen und ihren personenbezogenen Daten durch das Netz surfen wollen. In autokratischen Staaten, wie dem Iran, kann das lebensgefährlich sein. Bei uns dient Anonymität im Wesentlichen dem Schutz der eigenen Persönlichkeit. Das ist Argument genug. Wer möchte schon im Forum für anonyme Alkoholiker oder HIV-Positive mit seinem oder ihrem Namen über persönliche Probleme sprechen? Und selbst wenn es nur ein vergleichsweise harmloses Modeblog ist: Wer sich mit seinem Pseudonym an Debatten beteiligen möchte, muss das auch dürfen. Jugendlichen ist sogar dazu zu raten. Denn das Netz vergisst nichts und Arbeitgeber wissen, wie sie ihre Bewerberinnen und Bewerber googeln. Aber solche Schutzbedürfnisse interessieren Konservative kein bisschen. Sie sehen in der Anonymität eine Gefahr und fordern deshalb Klarnamen. Ein „Vermummungsverbot im Internet“. Es entsteht der Eindruck, das Internet sei ein randalierender Mob mit schwarzer Motorradmaske. Statt den Untergang des Abendlandes zu prophezeien, würde Sachlichkeit der Debatte gut tun. Ohne Zweifel: Aus der Anonymität heraus werden Straftaten begangen und werden Menschen zum Hass aufgestachelt. Ich glaube zu wissen, wovon ich hier spreche. Wenige Politiker werden so wie ich regelmäßig vom führenden deutschsprachigen Portal für Rassisten („Politically Incorrect“) und den christlichen Hasspredigern von Kreuz.net durch den Dreck gezogen. Es gibt keine homophobe, rassistische oder antisemitische Beschimpfung, die ich dort noch nicht gelesen habe: falsche Behauptungen, üble Nachrede bis hin zum Aufruf zu Gewalt oder gar Mord. Wer hinter den Pseudonymen steckt, lässt sich nur schwer heraus finden. Wenn es sich um tatsächliche Straftaten handelt oder auf diese Weise verbreitete Lügen einem Menschen massiv schaden, fehlen den Behörden die Werkzeuge. Die gewohnten nationalstaatlichen Rechtdurchsetzungsformen kommen im globalen Netz oftmals an ihre Grenzen. Die autoritäre Antwort ist darauf, diese Inhalte zu sperren. Dass heißt, wir halten uns die Augen zu und plötzlich sind die Probleme verschwunden. Löschen ist dagegen die richtige Antwort. Bei der Entfernung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen funktioniert das weltweit relativ gut. Kein Staat möchte diese Server in seinem Land haben. Doch bei Aufrufen zu Hass und Gewalt ist die Situation schon eine Andere. Dafür gibt es bisher keine internationalen Abkommen. Ziel sollte es sein, ohne die nationalen Auslegungen der Freiheitsrechte einzuschränken die Möglichkeiten zu schaffen, in besonders schweren Fällen Inhalte zu löschen. Die britische Regierung hat die Notwendigkeit von internationaler Kooperation erkannt und für Anfang November zu einer Konferenz geladen. Ob daraus die Initialzündung für eine Diskussion über die supranationale Kooperation demokratischer Staaten bei der Verteidigung der Freiheit des Netzes und der Persönlichkeitsrechte seiner Nutzerinnen und Nutzer wird oder wieder nur eine neue von Kontrollwut, scheint noch nicht entschieden zu sein.

Datenarmut ist der beste Datenschutz
Wer die Freiheit im Netz verteidigen möchte, muss auch die Spannungen zwischen den unterschiedlichen Freiheitsrechten und die technischen Entwicklungen reflektieren. So auch beim Urheberrecht, selbst wenn es hier nicht um Leben oder Tod geht, geht es da aber sehr wohl um Existenzen. Auch hier ruft der Konservative zuerst nach Internetsperren, bevor er nachdenkt. Der globale Kommunikationsraum Internet, Digitalitisierung und wachsende Speicher- und Suchmöglichkeiten haben unsere Welt revolutioniert. Auch für den Datenschutz gibt es neue Herausforderungen seit unsere Daten aus Karteikästen und Aktenschränken auf elektronische Datenträger gewandert sind. Das exponenzielle Anwachsen von personenbezogenen Daten bei der Privatwirtschaft und der staatliche Zugriff auf diese Bestände erzwingen einen völlig neuen Stellenwert des Datenschutzes. Datenarmut ist der beste Datenschutz. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das IT-Grundrecht müssen durch Aufnahme ins Grundgesetz gestärkt werden. Wer der ungehinderten Datensammelei durch Staat, Google, Facebook & Co. tatenlos zusieht, versündigt sich an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger.

Vergütern statt verfolgen
Bei der Verbreitung von und dem Zugang zu Kulturgütern, insbesondere von Filmen und Musik, erlebten wir in den letzten 10 Jahren die größten Neuerungen. Durch die Möglichkeit der massenhaften Reproduktion wird das Kunstwerk durch verlustfreies Kopieren zum Klon. Die Beuys’sche Idee, dass jeder Mensch ein Künstler sei, findet im Internet ihre Umsetzung. Eine Kamera im Mobiltelefon und Youtube reichen aus, um über Nacht zum Star zu werden. Vorausgesetzt, man ist kreativ. Wer auf Ruhm durch Clicks und Likes aus ist, betritt im Internet die größte Bühne der Welt. Bekanntermaßen lebt der Mensch nicht vom Applaus allein. Das Kunstwerk ist im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit für viele gerade gut und billig geworden. Ich möchte mich nicht über die Frage streiten, wie sich dies auf die Wertschätzung für Kunst im Allgemeinen auswirkt. Mich interessiert daran die rechtliche Frage. Heute stellt für die Musikindustrie die Bedrohung von Medienkopien den wichtigsten Grund für die Umsatzeinbußen dar. Gleichzeitig weiß man, dass dieses Problem nicht in den Griff zu bekommen ist. Trotzdem kriminalisieren wir aktuell ganze Generationen von jungen Menschen, die auf Schulhöfen und im Netz ihre Musik und Filme austauschen. Das kann illegal sein, keine Frage. Aber fragen Sie doch mal in einer Schulklasse, wer noch nie eine MP3-Datei mit einem Freund oder einer Freundin getauscht hat. In der Regel machen das die Eltern vor. Die Gegenmaßnahmen der Ton- und Bildträgerhersteller sind weitestgehend hilflose Werbekampagnen und für die ertappte Person meist teure Strafanzeigen und zivilrechtliche Unterlassungsklagen. Daraus ist ein eigener Wirtschaftszweig innerhalb der Juristen erwachsen, indem sie ihr Einkommen aus zum Teil zweifelhaften Abmahnwellen bestreiten. Der von der Musikindustrie favorisierte Einsatz von Digital Rights Management (DRM)-Systemen ist bei den Konsumentinnen und Konsumenten aus vielen Gründen unpopulär. Denn bei der Nutzung entstehen beispielsweise bisher nicht vorhandene Beschränkungen und es bestehen Kompatibilitätsprobleme. In diesem Konflikt zwischen Kulturschaffenden, Industrie und Verbraucherinnen und Verbrauchern könnte die gesetzliche Einführung einer Kulturflatrate eine Lösung sein, die wir unter Grünen und in der Netz-Community schon seit Jahren diskutierten. Dahinter steht die Idee der Legalisierung einer nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken. Zum Ausgleich wird eine pauschale Gebühr zur Entschädigung der Künstler erhoben. Pauschalvergütungen sind, wie etwa die Abgabe beim Kauf von Musikkassetten an die GEMA, nicht unbekannt. Statt Raubkopiererinnen und Raubkopierern mit dem Sperren des Internetzugangs zu drohen, sollten wir an der Lebenswelt orientierte Lösungen diskutieren.

Die von Walter Benjamin bereits in den 1930er Jahren beschriebene, durch die Reproduzierbarkeit entstandene kollektive Ästhetik, die das Internet uns bietet, entstehen neue Chancen und Gefahren. Es muss deshalb in unserem Interesse sein, dass sich durch das Internet ein Prozess der gesellschaftlichen Emanzipation fortsetzt, den es vor Gefahren politischer Vereinnahmung und autoritärer Eingriffe zu bewahren gilt. Die Netzpolitik nimmt gerade die Hürde vom Fachthema ins Zentrum der politischen Arena: Zentrale Fragen der Netzintegrität, des „Anspruch auf kommunikative Grundversorgung“ (Susanne Baer) und eines Grund- oder Menschenrechts auf Netzzugang werden die Agenda einer freiheitlichen und sozialen Politik zu Beginn dieses Jahrhunderts revolutionieren. Dieser Prozess hat gerade erst begonnen.

6 Gedanken zu „Pipio ergo sum.

  1. Pingback: Volker Becke: Pipio ergo sum. » Von markus » netzpolitik.org

  2. Mark Wolf

    Schade, daß interessante texte immer öfters in Seiten eingebettet sind und ganz schlecht lesbar sind, und auch ein Knopf „Druckversion“ fehlt, um sich eine lesbare Ausgabe anzeigen zu lassen. Das schadet ganze enorm der Verbreitung.

  3. Volker Beck Artikelautor

    Lieber Mark Wolf,

    vielen Dank für Ihre Anregung. Mein Büro-Team war so lieb und hat auf Ihre Anregung hin nun eine Druckfunktion im Blog eingebaut.

    Volker Beck

  4. tom

    Vergrössern: Str/+
    Verkleinern: STR/-

    An das Büro: Schriftgrösseauswahl wie beim Freitag wäre gut

  5. Büro

    Hallo tom,
    also, Strg/+/- funktioniert ja und zusätzlich gibt es den „Print Friendly“-Button, auch damit kann man an der Schriftgröße drehen.

    Das Büro…

  6. Pingback: FAQ zum Twitterkönig*

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert